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VSK - Kfz-Recycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen
Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis
- Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) -
Stand: Mai 2014
Die Kapitel 1-7 dieser Handlungsanleitung stellen ein vom AGS als VSK anerkanntes standardisiertes Arbeitsverfahren dar.
1 Allgemeines
Gehen Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach oder werden bei Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt, so ist der Arbeitgeber nach der Gefahrstoffverordnung [2] verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen.
Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge Substitution (Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren), technische Minimierung der Expositionen, organisatorische Maßnahmen und personenbezogene Maßnahmen zu beachten. Für Gefahrstoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert ist deren Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen zu ermitteln (TRGS 402 [3]), sofern keine gleichwertigen Beurteilungsverfahren beschrieben sind.
Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen" ist eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Betrieben, die Altfahrzeuge verwerten. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) erarbeitet und vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in den Anhang der TRGS 420 aufgenommen.
Die Handlungsanleitung kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 [1] auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung [2] angewendet werden.
Die vorgegebenen Schutzmaßnahmen wurden auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen nach der TRGS 402 [3] abgeleitet. Bei ihrer Anwendung kann von einer Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes nach TRGS 900 [4] und Anhang I Nr. 2.3 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung und des Arbeitsplatzgrenzwertes für Ethanol ausgegangen werden. Arbeitsplatzmessungen sind dann im Regelfall nicht erforderlich.
Für Benzol wird die Toleranzkonzentration gemäß TRGS 910 [13] eingehalten. Eine Entscheidung, ob die Akzeptanzkonzentration eingehalten wird oder ob im Betrieb weitere Maßnahmen erforderlich sind, um innerhalb von 3 Jahren eine Einhaltung der Akzeptanzkonzentration zu erreichen, erfordert eine personengetragene Arbeitsplatzmessungen von Benzol bei der Trockenlegung.
Um die dauerhafte Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicherzustellen, müssen diese regelmäßig überprüft werden. Dies kann mit Hilfe dieser Handlungsanleitung erfolgen. Der Anwender muss daher in mindestens jährlichem Abstand prüfen, ob die Voraussetzungen dieser Handlungsanleitung für seinen Arbeitsbereich unverändert gültig sind und das Ergebnis dieser Überprüfung dokumentieren.
2 Anwendungsbereich
Diese Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis gilt für Verwertungsbetriebe für Kraftfahrzeuge, die über eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 AltfahrzeugV [5] verfügen oder Entsorgungsfachbetrieb sind.
Mit den Empfehlungen dieser Handlungsanleitung werden alle Tätigkeiten, bei denen Altfahrzeuge, Unfall- und Testfahrzeuge trocken gelegt und demontiert werden, abgedeckt. Erfolgen in den Arbeitsbereichen gleichzeitig Reparaturarbeiten (z.B. Einbau von Gebrauchtteilen) an Kraftfahrzeugen, so liefern diese Empfehlungen nur Hinweise darauf, in welchem Umfang die durchgeführten Tätigkeiten bei der Trockenlegung und Demontage zur Gesamtexposition der Beschäftigten beitragen. Da bei den Reparaturarbeiten Expositionen auch durch andere Stoffe auftreten können, sind hier zusätzlich die BG/BIA-Empfehlungen für Instandhaltungsarbeiten an Personenkraftwagen in Werkstätten [6] heranzuziehen.
Für die Trockenlegung wurden auch Messergebnisse für Benzol oberhalb der Akzeptanzkonzentration von 0,2 mg/m3ermittelt. Bei der Trockenlegung ist daher eine personengetragene Arbeitsplatzmessung von Benzol durchzuführen. Liegt das Ergebnis dieser Messung unterhalb der Akzeptanzkonzentration von 0,2 mg/m3, sind keine über diese Handlungsanleitung hinaus gehenden Maßnahmen erforderlich. Wird der Wert von 0,2 mg/m3 überschritten, so ist ein Maßnahmenplan aufzustellen, um die Akzeptanzkonzentration für Benzol innerhalb von 3 Jahren einzuhalten.
Tätigkeiten mit pyrotechnischen Bauteilen (Gurtstraffer, Airbags) gehören aufgrund der serienmäßigen Ausstattung der Fahrzeuge seit ca. einem Jahrzehnt zu den typischen Tätigkeiten beim Recycling von Fahrzeugen. Die Entnahme von Kältemitteln aus Klimaanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Fahrzeuge mit Klimaanlage werden dazu häufig vor der Trockenlegung an entsprechende Fachbetriebe weiter gegeben. Die Entnahme von Kältemitteln aus Klimaanlagen kann allerdings auch in den Recyclingbetrieben erfolgen.
Reinigungs- und Wartungsarbeiten, soweit diese zum täglichen Arbeitsablauf gehören (z.B. Reinigungsarbeiten zum Schichtende), fallen ebenfalls in den Geltungsbereich der Handlungsanleitung.
(Stand: 22.08.2023)
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