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Regelwerk
Änderungstext

Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung *

Vom 22. August 2018
(BGBl. I Nr. 31 vom 30.08.2018 S. 1327)



Auf Grund

verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Die Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 121 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 3 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

"(2a) Abwasseranlagen sollen so errichtet, betrieben und benutzt werden, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird. Die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu nutzen."

2. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter "Analysen- und Messverfahren" durch die Wörter "Analyse- und Messverfahren" ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Analysen- und Messverfahren" durch die Wörter "Analyse- und Messverfahren" ersetzt.

c) In Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern "DIN EN-," die Wörter "DIN ISO-," eingefügt und wird nach dem Wort "Schlammuntersuchung" die Angabe "(DEV)" eingefügt.

3. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1.

b) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Absatz 2.

c) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

"(3) Findet keine Vermischung des Abwassers mit anderem Abwasser statt, gelten Anforderungen, die sich auf den Ort vor seiner Vermischung beziehen, für die Einleitungsstelle in das Gewässer."

4. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach dem Wort "zugehörigen" die Wörter "Analysen- und Messverfahrens" durch die Wörter "Analyse- und Messverfahrens" ersetzt und nach der Angabe "Anlage 1 " die Wörter "zu § 4 (Analysen- und Messverfahren)" gestrichen.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "Analysen- und Probenahmeverfahren" durch die Wörter "Analyse- und Probenahmeverfahren" ersetzt.

b) In Absatz 3 wird nach dem Wort "vierfache" das Wort "gemessene" eingefügt.

c) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:

"(3a) Ein nach dieser Verordnung einzuhaltender oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert für Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges) gilt unter Beachtung von Absatz 1 auch als eingehalten, wenn der gemessene Wert des Gesamten gebundenen Stickstoffs (TNb) den für Nges festgesetzten Wert nicht überschreitet."

d) In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe "Anlage 1 " die Angabe "zu § 4" gestrichen.

5. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 Anlage 1 (zu § 4)

Analyse- und Messverfahren

Nr. Parameter Verfahren
I Allgemeine Verfahren
1 Anleitungen zur Probenahmetechnik DIN EN ISO 5667-1 (Ausgabe April 2007)
2 Probenahme von Abwasser DIN 38402-11 (Ausgabe Februar 2009)
3 Abwasservolumenstrom DIN 19559 (Ausgabe Juli 1983)
4 Vorbehandlung, Homogenisierung und Teilung heterogener Wasserproben DIN 38402-a 30 (Ausgabe Juli 1998)
5 Konservierung und Handhabung von Wasserproben DIN EN ISO 5667-3 (Ausgabe Mai 2004)

Diese Norm gilt, soweit in der für das jeweilige Analysenverfahren maßgeblichen Norm nicht etwas anderes festgelegt ist. Bei der Bestimmung der Parameter nach den Nummern 401 bis 404, 410 und 412 dieser Anlage ist die Probe unverzüglich nach der Entnahme zu untersuchen. Eine Konservierung der Probe bis zu 48 Stunden ist durch sofortiges Kühlen auf eine Temperatur von 2 bis 5 °C im Dunkeln möglich.

Ist eine längere Aufbewahrung einer Probe erforderlich, ist die Probe unverzüglich nach ihrer Entnahme einzufrieren und bei einer Temperatur von -18 °C oder tiefer für die Dauer von bis zu zwei Monaten zu konservieren.

6 Zahlenangaben DIN 1333 (Ausgabe Februar 1992)
"Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2)

Analyse- und Messverfahren

I Allgemeine Verfahren
Nr. Parameter Verfahren*
1 Anleitungen zur Probenahmetechnik DIN EN ISO 5667-1 (A4) (Ausgabe April 2007)
2 Probenahme von Abwasser DIN 38402-11 (A11) (Ausgabe Februar 2009)
3 Abwasservolumenstrom DIN 19559 (Ausgabe Juli 1983)
4 Vorbehandlung, Homogenisierung und Teilung heterogener Wasserproben DIN 38402-30 (A30) (Ausgabe Juli 1998)
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