Regelwerk, Wasser

AwSV
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Kapitel 1
Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Zweck; Anwendungsbereich Begr

§ 2 Begriffsbestimmungen Begr

Kapitel 2
Einstufung von Stoffen und Gemischen

Abschnitt 1
Grundsätze

§ 3 Grundsätze Begr

Abschnitt 2
Einstufung von Stoffen und Dokumentation; Entscheidung über die Einstufung

§ 4 Selbsteinstufung von Stoffen; Ausnahmen; Dokumentation Begr

§ 5 Kontrolle und Überprüfung der Dokumentation; Stoffgruppen Begr

§ 6 Entscheidung über die Einstufung; Veröffentlichung im Bundesanzeiger Begr

§ 7 Änderung bestehender Einstufungen; Mitteilungspflicht Begr

Abschnitt 3
Einstufung von Gemischen und Dokumentation; Überprüfung der Einstufung

§ 8 Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Dokumentation Begr

§ 9 Überprüfung der Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Änderung der Selbsteinstufung Begr

§ 10 Einstufung fester Gemische Begr

§ 11 Einstufung von Gemischen durch das Umweltbundesamt Begr

Abschnitt 4
Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe

§ 12 Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe Begr

Kapitel 3
Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 13 Einschränkungen des Geltungsbereichs dieses Kapitels Begr

§ 14 Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen Begr

§ 15 Technische Regeln Begr

§ 16 Behördliche Anordnungen Begr

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an Anlagen

§ 17 Grundsatzanforderungen Begr

§ 18 Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe Begr

§ 19 Anforderungen an die Entwässerung Begr

§ 20 Rückhaltung bei Brandereignissen Begr

§ 21 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen Begr

§ 22 Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung Begr

§ 23 Anforderungen an das Befüllen und Entleeren Begr

§ 24 Pflichten bei Betriebsstörungen; Instandsetzung Begr

Abschnitt 3
Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen

§ 25 Vorrang der Regelungen des Abschnitts 3 Begr

§ 26 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden fester wassergefährdender Stoffe Begr

§ 27 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften Begr

§ 28 Besondere Anforderungen an Umschlagflächen für wassergefährdende Stoffe Begr

§ 29 Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs Begr

§ 30 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen Begr

§ 31 Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager Begr

§ 32 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von Heizölverbraucheranlagen Begr

§ 33 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von bestimmten Anlagen zum Verwenden flüssiger wassergefährdender Stoffe Begr

§ 34 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der Energieversorgung und in Einrichtungen des Wasserbaus Begr

§ 35 Besondere Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen Begr

§ 36 Besondere Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen Begr

§ 37 Besondere Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft Begr

§ 38 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen Begr

Abschnitt 4
Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen

§ 39 Gefährdungsstufen von Anlagen Begr

§ 40 Anzeigepflicht Begr

§ 41 Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung Begr

§ 42 Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung Begr

§ 43 Anlagendokumentation Begr

§ 44 Betriebsanweisung; Merkblatt Begr

§ 45 Fachbetriebspflicht; Ausnahmen Begr

§ 46 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers Begr

§ 47 Prüfung durch Sachverständige Begr

§ 48 Beseitigung von Mängeln Begr

Abschnitt 5
Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten

§ 49 Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten Begr

§ 50 Anforderungen an Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten Begr

§ 51 Abstand zu Trinkwasserbrunnen, Quellen und oberirdischen Gewässern Begr

Kapitel 4
Sachverständigenorganisationen und Sachverständige; Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfer; Fachbetriebe

§ 52 Anerkennung von Sachverständigenorganisationen Begr

§ 53 Bestellung von Sachverständigen Begr

§ 54 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Sachverständigen Begr

§ 55 Pflichten der Sachverständigenorganisationen Begr

§ 56 Pflichten der bestellten Sachverständigen Begr

§ 57 Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften Begr

§ 58 Bestellung von Fachprüfern Begr

§ 59 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Fachprüfern Begr

§ 60 Pflichten von Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern Begr

§ 61 Gemeinsame Pflichten der Sachverständigenorganisationen und der Güte- und Überwachungsgemeinschaften Begr

§ 62 Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben Begr

§ 63 Pflichten der Fachbetriebe Begr

§ 64 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft Begr

Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften

§ 65 Ordnungswidrigkeiten Begr

§ 66 Bestehende Einstufungen von Stoffen und Gemischen Begr

§ 67 Änderung der Einstufung wassergefährdender Stoffe Begr

§ 68 Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen Begr

§ 69 Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen Begr

§ 70 Prüffristen für bestehende Anlagen Begr

§ 71 Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern Begr

§ 72 Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen Begr

§ 73 Inkrafttreten; Außerkrafttreten Begr

Anlage 1 Einstufung von Stoffen und Gemischen als nicht wassergefährdend und in Wassergefährdungsklassen (WGK);
Bestimmung aufschwimmender flüssiger Stoffe als allgemein wassergefährdend

1 Grundsätze

2 Einstufung von Stoffen und Gemischen als nicht wassergefährdend

2.1 Stoffe

2.2 Gemische

3 Bestimmung aufschwimmender flüssiger Stoffe und Gemische als allgemein wassergefährdend

4 Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen

4.1 Methodische Vorgaben

4.2 R-Sätze, Gefahrenhinweise und Bewertungspunkte

4.3 Vorsorgepunkte

4.4 Ermittlung der Wassergefährdungsklasse

5 Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen

5.1 Grundsätze

5.2 Rechnerische Ableitung der Wassergefährdungsklasse aus den Wassergefährdungsklassen der enthaltenen Stoffe

5.3 Ableitung der Wassergefährdungsklasse aus am Gemisch gewonnenen Prüfergebnissen

5.3.1 Berücksichtigung der am Gemisch bestimmten akuten oralen oder dermalen Toxizität

5.3.2 Berücksichtigung der am Gemisch gewonnenen Prüfergebnisse zu Auswirkungen auf die Umwelt

5.3.3 Berücksichtigung anderer am Gemisch gewonnener Prüfergebnisse

5.3.4 Ermittlung der Wassergefährdungsklasse

Anlage 2 Dokumentation der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen

1 Dokumentationsformblatt für Stoffe

1.2 Angaben für die Selbsteinstufung von Stoffen

2 Dokumentationsformblatt für Gemische

3 Dokumentationsformblatt für feste Gemische, die als nicht wassergefährdend eingestuft werden

Anlage 3 Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen

Anlage 4 Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anlage 5 Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten

Anlage 6 Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten

Anlage 7 Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)

1 Begriffsbestimmungen

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anlagen zum Lagern von flüssigen allgemein wassergefährdenden Stoffen

4 Anlagen zum Lagern von Festmist und Siliergut

5 Abfülleinrichtungen

6 Pflichten des Betreibers zur Anzeige und zur Überwachung

7 Bestehende Anlagen

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