(NdwRdErl.)
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1. Grundsätze
2. Anforderungen an die Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Einleitung in oberirdische Gewässer
3. Anforderungen an die Behandlung von Niederschlagswasser bei Einleitung in oberirdische Gewässer
3.1 Stoffliche Emissionsanforderungen an Einleitungen aus Trennsystemen3.2 Stoffliche Emissionsanforderungen an Einleitungen aus Mischsystemen
4. Weitergehende Anforderungen an Niederschlagswassereinleitungen in oberirdische Gewässer aufgrund einer gewässergütewirtschaftlichen Immissionsbetrachtung
5. Anforderungen an die Einleitung des von bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließenden Niederschlagswassers in den Untergrund (Versickerung in das Grundwasser)
6. Vollzug von § 7 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes und § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgaben gesetz
7. Sprachliche Gleichstellung
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Wirkungsgrad der Abreinigung von Schadstoffen für Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung
(zu Nummer 3.1.8 Abs. 4 Satz 1 und 4)