Regelwerk, Wasser, Mecklenburg-Vorpommern
WSGVO Herzfeld
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§ 1 Erklärung zum Wasserschutzgebiet
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
§ 3 Verbotene oder nur beschränkt zulässige Handlungen
§ 4 Bestehende bauliche Anlagen, sonstige Anlagen und Einrichtungen sowie Handlungen
§ 5 Duldungspflichten
§ 6 Befreiung
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Übersichtskarte
(zu § 2 Absatz 2)
Anlage 2 Katalog der Verbote und Nutzungsbeschränkungen
(zu § 3)
1 bei landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzungen
2 bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
3 bei Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen
4 bei Verkehrswegebau, Plätzen mit besonderer Zweckbestimmung
5 bei Bergbau und sonstigen Bodeneingriffen
6 bei baulichen Anlagen allgemein
7 bei Betreten