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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Neuregelung des Schutzes der Wasserfassung Goldberg
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 11. Januar 2026
(GVOBl. M-V Nr. 2 vom 23.01.2026)
Gl.-Nr.:753-2-118


Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt verordnet aufgrund:

Artikel 1
WSGVO Goldberg - Wasserschutzgebietsverordnung Goldberg
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserfassung Goldberg

- wie eingefügt -

Artikel 2
Außerkrafttreten

Mit Ablauf des Tages der Verkündung dieser Verordnung tritt der Beschluss des Kreistages Lübz Nummer 80/77 vom 11. März 1977 hinsichtlich der Wasserfassung Goldberg außer Kraft.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (24.01.2026) in Kraft.

ID: 260169

ENDE

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(Stand: 19.02.2026)

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