Regelwerk, Wasser, EU, Nds

NWG
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Erstes Kapitel
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Einleitende Bestimmungen

§ 2 Schranken des Grundeigentums

Zweites Kapitel
Bewirtschaftung von Gewässern

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 3 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge

§ 4a Übergang einer Erlaubnis oder Bewilligung

§ 5 Bewilligung

§ 6 Benutzung durch Verbände

§ 7 Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung

§ 8 Erfordernisse für den Antrag

§ 9 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

§ 10 Aussetzung des Verfahrens

§ 11 Beweissicherung, Sicherheitsleistung

§ 12 (aufgehoben)

§ 13 (aufgehoben)

§ 14 (aufgehoben)

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 (aufgehoben)

§ 17 (aufgehoben)

§ 18 Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse

§ 19 Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse

§ 20 Ausgleichsverfahren

§ 21 Wasserentnahmegebührenpflicht

§ 22 Höhe der Gebühr

§ 23 Gebührenschuldner, Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht

§ 24 Festsetzung, Fälligkeit, Vorauszahlung

§ 25 Anwendung der Abgabenordnung

§ 26 Erfassung der Wasserentnahmen

§ 29 Gewässerkundlicher Landesdienst

§ 27 Wasserentnahmen - Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 28 Verwendung

§ 29 Gewässerkundlicher Landesdienst

§ 30 Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes

§ 31 (aufgehoben)

Zweiter Abschnitt
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 32 Arten und Zulässigkeit des Gemeingebrauchs

§ 33 Duldungspflicht der Anlieger

§ 34 Regelung des Gemeingebrauchs

§ 35 Benutzung zu Zwecken der Fischerei

§ 36 (aufgehoben)

§ 37 Einteilung der oberirdischen Gewässer

§ 38 Gewässer erster Ordnung

§ 39 Gewässer zweiter Ordnung

§ 40 Gewässer dritter Ordnung

§ 41 Eigentumsgrenzen am und im Gewässer

§ 42 Anlandungen

§ 43 Abschwemmung, Überflutung

§ 44 Stauanlagen (Begriff)

§ 45 Staumarken

§ 46 Erhaltung der Staumarken

§ 47 Kosten

§ 48 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen

§ 49 Ablassen aufgestauten Wassers

§ 50 Maßnahmen bei Hochwasser

§ 51 Ausnahmegenehmigung

§ 52 Talsperren, Wasserspeicher

§ 53 Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 54 Plan

§ 55 Aufsicht

§ 56 Andere Stauanlagen und Wasserspeicher

§ 57 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen

§ 58 Gewässerrandstreifen

§ 59 Verfahren, Entschädigung, Ausgleich

§ 59a Entwicklungskorridore

§ 59b Vorkaufsrecht

§ 60 Güte oberirdischer Gewässer

§ 61 Gewässerunterhaltung

§ 62 Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

§ 63 Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

§ 64 Unterhaltungsverbände

§ 64a Zusammenarbeit und Zusammenschluss von Unterhaltungsverbänden

§ 65 Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband

§ 66 Zuschüsse des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

§ 67 Unterhaltung durch das Land

§ 68 Unterhaltung durch kreisfreie Städte

§ 69 Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung

§ 70 Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren

§ 71 Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern

§ 72 Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen

§ 73 Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels

§ 74 Ersatzweise Durchführung

§ 75 Ersatz von Mehrkosten

§ 76 Kostenausgleich

§ 77 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

§ 78 Gewässerschau

§ 79 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

§ 79a Unterhaltungspläne

Dritter Abschnitt
Bewirtschaftung von Küstengewässern

§ 80 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern

§ 81 (aufgehoben)

§ 82 Güte von Küstengewässern

§ 83 Genehmigungspflichtige Anlagen

§ 84 Unterhaltung der Außentiefs

§ 85 Eigentum an den Außentiefs

Vierter Abschnitt
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 86 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

§ 87 Feldmieten

Drittes Kapitel
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Erster Abschnitt
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 88 Öffentliche Wasserversorgung

§ 89 Wasseruntersuchungen

§ 90 (aufgehoben)

§ 91 Festsetzung von Wasserschutzgebieten

§ 92 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten

§ 93 Ausgleich

§ 94 Heilquellenschutz

Zweiter Abschnitt
Abwasserbeseitigung

§ 95 Abwasser, Abwasserbeseitigung

§ 96 Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 96a Kosten der Abwasserbeseitigung

§ 97 Übergang der Abwasserbeseitigung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 98 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

§ 99 Abwasseranlagen

§ 100 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Dritter Abschnitt
(aufgehoben)

§ 101 (aufgehoben)

§ 102 (aufgehoben)

§ 103 (aufgehoben)

§ 104 (aufgehoben)

§ 105 (aufgehoben)

Vierter Abschnitt
Gewässerschutzbeauftragte

§ 106 Gewässerschutzbeauftragte bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden

Fuenfter Abschnitt
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

§ 107 Grundsatz

§ 108 Erfordernis der Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 109 Anwendbare Vorschriften, Verfahren

§ 110 Verpflichtung zum Ausbau

§ 111 Auflagen

§ 112 Entschädigung, Widerspruch

§ 113 Benutzung von Grundstücken

§ 114 Vorteilsausgleich

Sechster Abschnitt
Hochwasserschutz

§ 115 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern

§ 116 Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Siebenter Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 117 Maßnahmenprogramm

§ 118 Bewirtschaftungsplan

§ 119 Verzeichnis der Schutzgebiete

§ 120 Wasserbuch

§ 121 Datenverarbeitung

Achter Abschnitt
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 122 Anschluss von Stauanlagen

Viertes Kapitel
Entschädigung, Ausgleich

§ 123 Art und Maß der Entschädigung

§ 124 Verfahren

Fuenftes Kapitel
Gewässeraufsicht

§ 125 Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen

§ 126 Kosten

Sechstes Kapitel
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr

§ 127 Behörden

§ 128 Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden

§ 129 Zuständigkeit

§ 130 Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen

§ 131 Wassergefahr

§ 132 Wasserwehr

Siebentes Kapitel
Bußgeldbestimmungen

§ 133 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 (aufgehoben)

Anlage 2 Verzeichnis der Gebühren für Wasserentnahmen

Anlage 3 Verzeichnis der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind

Anlage 4 Verzeichnis der Unterhaltungsverbände

Abschnitt I Unterhaltungsverbände, die durch das Niedersächsische Wassergesetz in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung gegründet wurden

Abschnitt II Wasser- und Bodenverbände, die ausgedehnt wurden

Abschnitt III Wasser- und Bodenverbände, die als selbständige Unterhaltungsverbände unverändert bestehen bleiben

Anlage 5 Zusätzliche Beiträge für die Erschwerung der Unterhaltung

Anlage 6 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung und Außentiefs, deren Unterhaltung dem Land ohne Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände obliegt

Anlage 7 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, deren Unterhaltung dem Land obliegt