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TrinkwVZustVSL- Saarländische Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung
- Saarland -
Vom 4. August 2025
(Amtsbl. I Nr. 32 vom 21.08.2025 S. 724)
§ 1 Oberste Landesbehörde
Oberste Landesbehörde im Sinne der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159) ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
§ 2 Zuständige Behörde
Zuständige Behörde im Sinne der Trinkwasserverordnung und sonst zuständige Behörde im Sinne des § 37 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt.
§ 3 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen gegen die Trinkwasserverordnung sind die Gemeindeverbände zuständig.
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(Stand: 22.08.2025)
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