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Regelwerk; Bau; Hamburg

BPD 2019-4 - Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO
(Bauprüfdienst (BPD))
- Hamburg -

Vom 23. September 2019
(BSW/ABH22 BPD 2019-4 vom 23.09.2019; 12.06.2020 2020-2aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2017-2, 2018-4

1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung werden alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft, die für die Genehmigung eines Vorhabens beachtlich sind ( §§ 62, 72 Hamburgische Bauordnung - HBauO). Der Bauprüfdienst (BPD) hat das Ziel, die betroffenen Rechtsbereiche aufzuzeigen und die jeweils zuständigen Behörden und Stellen zu benennen, die von der Bauaufsichtsbehörde am Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).

Als Service für die Bauaufsichtsbehörden werden in den Rechtsbereichen "Städtebaurecht/Bauplanungsrecht" und "Bauordnungsrecht", für die sie überwiegend selber zuständig sind, sachverständige Stellen aufgelistet, die sie zur Lösung von Fachfragen hinzuziehen können oder müssen.

Der Bauprüfdienst 2018-4 ist nicht mehr anzuwenden.

Das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung, insbesondere die Zusammenarbeit der Bauaufsichtsbehörde mit den zu beteiligenden Behörden und Stellen, wird in dem BPD Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO erläutert. 1

2. Berücksichtigte Änderungen

Die Neufassung des BPD berücksichtigt in der Anlage 1 im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die Anlage "Abkürzungen der Rechtsvorschriften" ist entfallen. Die Abkürzungen der Rechtsvorschriften in der Spalte 2 sind mit einem Link auf das Gesetz bzw. die Verordnung im Internet versehen (siehe Erläuterungen unter Ziffer 5.1.1).

3. Rechtsgrundlagen

4. Begriffe

4.1. Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden 2 führen das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung durch. Zuständig sind die Bezirksämter (Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Bauprüfung). Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, Hafen City und den Vorbehaltsgebieten (z.B. Mitte Altona) von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BSW/ABH) wahrgenommen.

4.2. Fachrechtsdienststellen

Fachrechtsdienststellen sind Behörden und Stellen, die in der Regel aufgrund von Zuständigkeitsanordnungen des Senats die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen überwachen, die bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen zu berücksichtigen sind.

4.3. Sachverständige Stellen

Sachverständige Stellen sind Behörden und Stellen, die fachlichen Sachverstand in Rechtsbereichen besitzen, für die andere zuständig sind.

5. Erläuterungen zu den Anlagen

5.1. Anlage 1 - Zu prüfende Rechtsbereiche

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung sind von der Bauaufsichtsbehörde neben den Rechtsvorschriften, für deren Einhaltung sie selber zuständig sind, Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen zu berücksichtigen, für die sich andere Fachrechtsdienststellen verantwortlich zeichnen ( §§ 62, 70 Abs. 5 HBauO). Die Anlage 1 listet die Rechtsbereiche, Rechtsvorschriften und zuständigen Fachrechtsdienststellen auf (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), deren Anforderungen in Abhängigkeit vom Einzelfall zu berücksichtigen sind.

5.1.1. Spalte 2 - Rechtsvorschrift

Rechtsvorschriften werden als Abkürzungen wiedergegeben, um das Lesen der Tabelle zu erleichtern. Sie werden in Anführungszeichen gesetzt, wenn der Gesetzgeber eine Abkürzung selber nicht vorgesehen hat. Die Abkürzungen in der Spalte 2 sind mit einem Link auf das Gesetz bzw. die Verordnung im Internet versehen.

5.1.2. Spalte 3 - Sachverhalt

Die Spalte 3 listet stichwortartig rechtliche Sachverhalte auf, die die Beteiligung einer Fachrechtsdienststelle auslösen können. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

5.1.3. Spalte 4 - Behördliche Entscheidung

Die Baugenehmigung schließt die im Fachrecht geregelten behördlichen Entscheidungen ein; sie sind in der Baugenehmigung zu benennen (§§ 62, 72 Abs. 2 HBauO). Welche das sein können, ist der 4. Spalte der Anlage 1 zu entnehmen.

In Klammern aufgeführte Begriffe stellen verwaltungsinterne Mitbestimmungspflichten dar oder kennzeichnen Vorschriften, die eine Anzeige- oder Mitteilungspflicht vorsehen. Sie sind keine behördlichen Entscheidungen im Sinne von § 72 Abs. 2 HBauO und in der Baugenehmigung nicht zu benennen.

5.1.4. Spalte 5 - Fachrechtsdienststellen

Die Spalte 5 führt die Fachrechtsdienststellen auf, die im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).

In den Rechtsbereichen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts werden als Fachrechtsdienststellen, soweit zuständig, nur die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden (Bezirksamt/WBZ 2) benannt, auch wenn aufgrund der Lage eines Vorhabens die BSW oder HPa zuständig sein sollten. Die Wahl dieser lediglich bezirklichen Bezeichnung schließt deshalb gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörden der BSW oder HPa in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein. Die Anlage 1 hat aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht das Ziel, nach räumlicher Zuständigkeit der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden weiter zu differenzieren.

5.1.5. Spalte 6 - Sachverständige Stellen

Die Bauaufsichtsbehörde bedient sich zur Lösung von fachlichen Fragestellungen in Rechtsbereichen, für die sie selber zuständig sind (insbesondere im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht), sachverständiger Stellen, z.B.

In der Anlage 1 Spalte 6 werden diese sachverständigen Stellen benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nennung und Reihenfolge sind kein Indiz für Priorität oder Häufigkeit der Beteiligung. Zu prüfende Rechtsvorschriften werden nur aufgelistet, wenn eine sachverständige Stelle zur Verfügung steht.

Ob eine sachverständige Stelle beteiligt werden kann (z.B. auf dem Wege der Amtshilfe nach § 4 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder zwingend zu beteiligen ist (z.B. weil deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben nach § 70 Abs. 5 HBauO berührt wird 3 bzw. eine verpflichtende Senatsdrucksache es erfordert 4, ist im Einzelfall zu bewerten.

Sachverständige Stellen außerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Bauaufsichtsbehörden bleiben unberücksichtigt. Die Abbildung sachverständiger Stellen im komplexen Fachrecht unter Berücksichtigung deren jeweils spezifischer Abstimmungsprozesse zur Entscheidungsfindung ist nicht Ziel dieses BPD.

5.2. Anlage 2 - Abkürzung der Behörden und Stellen

Die in der Anlage 1 benutzen Leitzeichen der Behörden und Stellen werden in der Anlage 3 erläutert.

Es wird die amtliche Bezeichnung der zuständigen Fachrechtsdienststellen verwendet. Sie kann von der im Postaustausch-Verteiler (FHH) benutzten Bezeichnung abweichen. So erfolgt z.B. die Verteilung der Post an das Archäologische Museum Hamburg (AMH) über das Bezirksamt Harburg (H/AMH).

6. Zu prüfende Rechtsbereiche in anderen bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beteiligungspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden und Stellen ( § 70 Abs. 5 HBauO) gilt auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, wenn deren Aufgabenbereich zum Prüfungsumfang gehört. Sie gilt auch im Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO, wenn Belange anderer Behörden und Stellen Bestandteil der zu beantwortenden Fragen sind. In diesen Fällen ist die Anlage 1 sinngemäß anzuwenden.

7. Hinweis zum Arbeitskreis Gewerbebau

Die Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau 5 bleibt in der Anlage 1 unberücksichtigt, weil seine Empfehlungen keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind und er nur auf Veranlassung des Antragstellers tätig wird.

8. Fortschreibung der Anlagen

Die Fortschreibung der Anlagen erfolgt durch BSW/ABH 2. Die Bauaufsichtsbehörden, Fachrechtsdienststellen und sachverständigen Stellen werden um Mitteilung gebeten, wenn sich Aufgaben, Zuständigkeiten oder Dienststellenbezeichnungen ändern. Mitteilungen können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

oberstebauaufsicht-ABH2@bsw.hamburg.de

.

Zu prüfenden Rechtsbereiche Anlage 1


Rechtsbereich Rechtsvorschrift Sachverhalt Baugenehmigung schließt behördliche Entscheidung ein ... 6 Fachrechtsdienststelle sachverständige Stelle
Städtebaurecht/Bauplanungsrecht § 11 BauGB Einhaltung städtebaulicher Verträge
(mittelbar von Bedeutung)
- bei Bezirksplänen Bezirksamt / SL
- bei Senatsplänen BSW / LP
§ 14 Abs. 2 BauGB Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre Ausnahme von der Veränderungssperre
- bei Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- bei Senatsplänen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen
- bei Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- bei Senatsplänen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§§ 30 ff. BauGB i. V .m. BauNVO, BPVO Zulässigkeit von Vorhaben Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
BSW / LP / A
BSW / ABH 2
BUE / N 1
- Gesicherte Erschließung bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen und Vorbehaltsgebieten Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / VE 3
- Gesicherte Erschließung bei allen anderen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
- großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 1.200 m2 BGF und unter 1.200 m2 BGF, wenn mit nicht unwesentlichen landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu rechnen ist (Bauprüfdienst 8/1997 großflächiger Einzelhandel) Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG (i. V. m. § 15 BauNVO) 7 Bezirksamt / WBZ 2 BUE / I 1
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)
- Vorhaben, die im Nahbereich von Bahnanlagen unzumutbaren Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgesetzt sein können ( § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO) Bezirksamt / WBZ 2 DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG,
§ 31 BauGB Befreiungen ( § 31 Abs. 2 BauGB)
- Befreiungen vom Bebauungsplan 8 Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange, BSW / LP
- Überbauung festgesetzter Leitungsrechte Bezirksamt / WBZ 2 Leitungsunternehmen
- Befreiung von Lärmfestsetzungen des Bebauungsplans Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
- Befreiungen für großflächigen Einzelhandel
( § 11 BauNVO, Zentrenkonzept, Zentrenschädigung)
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
- Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWVI bei planungsrechtlichen Entscheidungen 9. Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BWVI / VE 3
§ 33 BauGB Vorweggenehmigung von Vorhaben
- bei Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- bei Senatsplänen und Bezirksplänen mit Flächennutzungsplanänderung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
BUE / N 1
§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL bzw. MR,
BSW / LP / A
BSW / LP
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG 10 BUE / I 1
BSW / ABH 2
(Störfall-Bauko)
- Vorhaben, deren gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse im Nahbereich von Bahnanlagen, von denen Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgehen können, gewahrt bleiben müssen. DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG,
Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 S. 1 BNatSchG 11 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 35 BauGB Außenbereich
- zur Frage ob ein landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert ist ( § 35 Abs. 1 BauGB) Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / WL 1
- Beteiligung der einzelnen Stellen, die jeweils für die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Bereiche zuständig sind, insbesondere Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, MR, BSW / LP
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG ( § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) 12 Bezirksamt / WBZ 2 BUE / I 1
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)
- Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWVI bei planungsrechtlichen Entscheidungen 13 Hier: vor Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, wenn Grün-, Park- und sonstige Freiflächen von mehr als 2000 m2 und größenunabhängig im LAPRO dargestellte überörtliche Grünverbindungen betroffen sind Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
- Vorhaben, denen öffentliche Belange im Nahbereich von Bahnanlagen, von denen Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgehen können, nicht DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG, entgegenstehen dürfen
- Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 BNatSchG 14 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 37 BauGB Entscheidung von planungsrechtlichen Abweichungen für bauliche Anlagen des Bundes und des Landes Abweichung BSW / ABH 2
§§ 45 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich eines Umlegungsgebietes Genehmigung nach § 51 BauGB BSW / WSB 3
§ 109 BauGB Enteignungsverfahren Genehmigung nach § 109 BauGB FB / Amt 1
§§ 136 ff. BauGB Vorhaben im Bereich städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
- Beschluss über den Beginn vorbereitender Zurückstellung nach Untersuchungen nach
§ 141 Abs. 3 BauGB
§ 15 BauGB i. V. m.
§ 141 Abs. 4 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
- förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 1 BauGB Genehmigung nach
§ 144 Abs. 1 i. V. m.
§ 145 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
Genehmigung zur Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast nach § 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
Genehmigung der Teilung eines Grundstücks nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB
Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
§§ 165 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen
- vorbereitende Untersuchungen § 165 Abs. 4 Zurückstellung nach BauGB § 15 BauGB i. V. m. §§ 165 Abs. 4 und 141 Abs. 4 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
- Entwicklungsbereich § 165 ff . BauGB Genehmigung nach §§ 169 Abs. 1 i V. m. § 145 Abs. 1 BauGB Bezirksamt
- Liegenschaftsangelegenheiten nach §§ 166 Abs. 3, 168, 169 BauGB FB / LIG
§§ 171a ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich von Stadtumbaumaßnahmen
- Aufstellungsbeschluss nach § 171b Abs. 1 BauGB i. V. m. § 171d BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 171d Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- Veränderungssperre nach § 14 BauGB i. V. m. §§ 171d Abs. 1 und 16 Abs. 2 BauGB Ausnahme n. § 14 Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- Verordnung (Satzung) nach § 171d Abs. 1 BauGB Genehmigung nach § 171d Abs. 1, 4 BauGB i. V. m. § 173 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§§ 172 ff. BauGB Vorhaben im Bereich eines Erhaltungsgebiets
- Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 2 BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- "Städtebauliche" Erhaltungsverordnung 15 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- "Soziale" Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ 246 Abs. 14 BauGB 16 Entscheidung über planungsrechtliche Abweichungen für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Abweichung BSW / ABH 2
Bauordnungsrecht HBauO i. V. m. GarVO, FeuVO, PVO, VstättVO, VkVO, BeVO bauordnungsrechtliche Prüfung Bezirksamt / WBZ 2
§§ 4, 5 HBauO Erschließung, Zugänglichkeit
- bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen, Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / VE 3
BIS / VD 5
Vorbehaltsgebieten
- bei allen anderen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
Wasserversorgung Bezirksamt / WBZ 2 HWW
Abwassersammelgruben, Abwasserableitung per Baulast über andere Grundstücke BUE / W 21 HSE / G 11
Rettungs- und Löscharbeiten Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04
§§ 12, 13 HBauO Gestaltung, Werbung Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
- Mitwirkung OD bei Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild 17 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
- Werbung, die verkehrsgefährdend sein kann
- bei Hauptverkehrsstraßen Bezirksamt / WBZ 2 BIS / PK
- bei allen übrigen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR i. V. m. BIS / PK
§ 15 HBauO Prüfung der bautechnischen Nachweise gemäß "Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW (ehemals BSU) bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA" 18 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
- zu errichtender baulicher Anlage
- anderer vorhandener Anlagen, z.B. Gebäude an der Grundstücksgrenze von Nachbargrundstücken, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG und U-Bahn
§ 16 HBauO Schutz gegen schädliche Einflüsse
- schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (außer Kampfmittel) Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / VS 3
BUE / N 2
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 110 kV-Netz ( 26. BImSchV) Stromnetz Hamburg GmbH
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, eigenes 110 kV-Netz der Deutschen Bahn ( 26. BImSchV) DB Energie GmbH
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 380 kV-Netz ( 26. BImSchV) 50 Hertz Transmission GmbH
§§ 17, 24 ff. HBauO Brandschutz 19 Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04
BSW / ABH 2
- zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauarten BSW / ABH 320
- Löschwasserversorgung (Hydranten) Hamburg Wasser
(hier HWW)
§ 18 Abs. 1 HBauO Wärmeschutz von Gebäuden Bezirksamt / WBZ 2
BSW / ABH 3
§ 19 HBauO Verkehrssicherheit des öffentlichen Bahnverkehrs, z.B.

- erforderlicher Sichträume,

- Blendwirkung oder Beeinträchtigung der Sicht auf Signalanlagen durch Beleuchtung oder Werbeanlagen,

DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG
§ 19a HBauO Anwendbarkeit nicht geregelter Bauarten
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung BUE / W 21
- im Übrigen Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung BSW / ABH 3
§ 20c HBauO Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen Zustimmung im Einzelfall BUE / W 21
- im Übrigen Zustimmung im Einzelfall BSW / ABH 3
§ 40 HBauO Lüftungs-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW (ehemals BSU) bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA) 21 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 41 HBauO Feuerungsanlagen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 42 HBauO Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser, Kleinkläranlagen BUE / W 21
§ 43 HBauO Abfälle Bezirksamt / WBZ 2 SRH / RT - 54
§ 43a HBauO Elektrische Anlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW (ehemals BSU) bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 22 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 48 HBauO Notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradplätze Bezirksamt / WBZ 2
- Abweichung von der Fa "Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze" (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2
BWVI / VE 3
§ 51 HBauO Entscheidungen zum Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSW (ehemals BSU) bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen) 23 (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
§ 69 HBauO Abweichungen vom Bauordnungsrecht Bezirksamt / WBZ 2
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen, z.B.

- § 4 Erschließung der Grundstücke,

- § 42 Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser

BUE / W 21
- beim Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSW (ehemals BSU) bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 24 (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
- bei Gestaltungsverordnungen (Zustimmungsvorbehalte der BSW (ehemals BSU) bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 25 (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BSW / LP 3
§ 81a HbauO Einhaltung der technischen Baubestimmungen, z.B. Bezirksamt / WBZ 2
- Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr BIS / F 04
- DIN 18065 (Gebäudetreppen) Hier: Transport von Personen auf einer Trage (Nr. 6.3.3) i. V. m. § 32 HBauO BIS / F 04
- DIN 18040 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen) i. V. m. § 52 HBauO BSW / ABH 2
Abwasserbeseitigung §§ 7, 8 und 10 HmbAbwG Herstellung/Wiederinbetriebnahme Sielanschluss Anschlussgenehmigung
- in Hamburg HSE / GE 11
- auf Neuwerk HPa / L 137
§ 11a HmbAbwG Abwassereinleitung von

- Niederschlagswasser mit Einleitmengenbegrenzung,

- nachteilig verändertem Niederschlagswasser,

- Grundwasser aus einer Drainage,

- nicht häusliches Abwasser, z.B. gewerbliches/industrielles Abwasser

Einleitungsgenehmigung
- auf Neuwerk HPa / L 137
- im Übrigen BUE / I bzw. W 26
Apothekenwesen § 1 ApoG i. V. m. § 4 ApBetrO Apotheke BGV / V 4
Arbeitsschutz
Arbeitsstätten § 3a ArbStättV und Anhang Nrn. 1.1 - 2.3, 3.4 - 4.3 und 5.1, BioStoffV, DruckLV, LärmVibrationsArbSchV, ArbSchG Arbeitsstätten 27, Arbeiten in Druckluft oder mit biologischen Arbeitsstoffen
- Betriebe und Verwaltungen des Bundes ( § 21 Abs. 5 ArbSchG) Unfallkasse des Bundes
- im Übrigen BGV / V 3 - AS 2
Gefahrstoffe GefStoffV, ChemG Gefahrstoffe/Asbest BGV / V 3 - AS 2
§ 3 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase Bau und Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten BUE / I
Gerätesicherheit § 15 BetrSichV ProdSG überwachungsbedürftige Anlagen, z.B.

- Dampfkesselanlagen, Füllanlagen für Druckgase oder Füllstellen, Tankstellen, Lageranlagen für Füllstellen für leichtentzündliche Flüssigkeiten ( § 15 BetrSichV)

Erlaubnis BGV / V 2
- Aufzugsanlagen ( 12. ProdSV)
- Druckgeräte ( 14. ProdSV)
- Explosionsschutz ( 11. ProdSV)
- Maschinen ( 9. ProdSV)
Bergrecht §§ 108, 110 BBergG Anpassung an Erfordernisse des Bergbaus (Zustimmung) LBEG
§ 127 BBergG Bohrungen von mehr als 100 m, z.B. zur Erdwärmenutzung (Geothermie) 28 LBEG
Brandsicherheit §§ 5 - 8 Feuerwehrgesetz Risikovorsorge gefährlicher Objekte, z.B.

- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

- Feuerwehrpläne

- Bereitstellung von Löschmittel

- Hinweise über Lager- und Verarbeitungsgut

- Brandsicherheitswachen

BIS / F 04
Bundesfernstraßen § 8 FStrG - Sondernutzung freie Strecke Erlaubnis/Vertrag BWVI / VF 1
- Sondernutzung Ortsdurchfahrt Erlaubnis/Vertrag Bezirksamt / MR oder WBZ
§ 8a FStrG Zufahrten, Zugänge Erlaubnis BWVI / VF 1
§ 9 FStrG Vorhaben im Bereich Bundesfernstraßen Ausnahme (Zustimmung) BWVI / VF 1
Bundeswasserstraßen §§ 10, 31 WaStrG Anlagen an Bundeswasserstraßen HPa / L 213
Denkmalschutz 29 § 8 DSchG Vorhaben in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals (Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler) Genehmigung BKM / K 3
Ausnahme:

- Ensemble Frank"sche Siedlung

Genehmigung Bezirksamt Hamburg-Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG 30 Veränderung eines geschützten Baudenkmals, Ensembles, Gartendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung BKM / K 3

AMH / Bodendenkmalpflege

Ausnahme:

- Ensemble Frank"sche Siedlung

Genehmigung Bezirksamt Hamburg-Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG Veränderung eines Bodendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
§ 14 DSchG 31 Änderung der Bodennutzung eines Bodendenkmals Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
§ 16 DSchG 32 Vorhaben im Grabungsschutzgebiet Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
Eisenbahnwesen § 10 Hamburgisches Seilbahngesetz Vorhaben entlang der Trasse von Seilbahnen BWVI
Forstwirtschaft § 4, 7a Landeswaldgesetz 33 Vorhaben im Wald Genehmigung BWVI / WL 33
Gaststättenrecht § 2 ff. GastVO bauliche Anlage der Gaststätte, Gaststättenbetriebsräume Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Gentechnik § 8 Abs. 2 GenTG Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bzw. 2 BUE / I 1
Gesundheitswesen
Lebensmittel LFGB, Verordnungen (EG) zum Lebensmittelrecht - Herstellung und Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen,

- Herstellung von Kosmetika oder Tabak

- Schlachtbetriebe

Bezirksamt / VS
Krankheitsbekämpfung/
Infektionsschutz
§ 13 ff. TrinkwV Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser Bezirksamt / VS
- Bereich Hafen und Flughafen Bezirksamt / VS
§§ 16, 33 und 36 IfSG i. V. m. §§ 4, 5 HmbKHG und § 13 HmbGDG, § 3 HmbMedHygVO Einrichtungen unter Hygieneaufsicht Bezirksamt / Ga 3
- Krankenhäuser
- Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Dialyseeinrichtungen
- Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden
- Tageskliniken
- Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger Heilberufe
- sonstige Einrichtungen und Gewerbe, z.B. Labore
Einrichtungen ohne Anzeigenotwendigkeit Bezirksamt / Ga 3
- Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen
§ 16 IfSG Allgemeine Maßnahmen Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
§ 37 IfSG Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserversorgung, Schwimm- und Badebecken Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
Hygiene-Verordnung i. V. m. IfSG Gewerbebetriebe wie Piercingstudios, Fußpflege etc. Bezirksamt / Ga 3
§ 2 Abs.3 HmbPSchG, HmbPSchV Bauliche Anforderungen an Raucherräume in Gaststätten Bezirksamt / VS
"HmbShKG" Bauliche Anforderungen an Shisha- Einrichtungen, z.B. raumlufttechnische Anlage, Rauchgasabzugsanlage, Kohlenstoffmonoxid-Warngeräte Bezirksamt / (bezirkliche Zuweisung der Aufgabe lag bei Veröffentlichung noch nicht vor)
Gewerberecht GewO Genehmigungs- und überwachungsbedürftiges Gewerbe, z.B. Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
- Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)
- Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)
§ 18 ProstSchG Bauliche Anforderungen an Prostitutionsstätten Ausnahme (§ 18 Abs. 3 Prost SchG) 34 Bezirksamt Altona / FA-BEA*Pro 35
Glücksspielbetriebe/Lotterien GlüStV, HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen
§ 21 Abs. 2 GlüStV Keine Vermittlung von Sportwetten im selben Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielbank oder Spielhalle befindet. BIS / A21
§ 8 Abs. 4 HmbGlüÄndStVAG Ausschluss von Wettvermittlungsstellen in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder im unmittelbaren baulichen Verbund mit einer solchen Einrichtung BIS / A21
§ 21 Abs. 3 GlüStV Organisatorische, rechtliche, wirtschaftliche, personelle Trennung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten von Veranstaltung oder Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen stattfinden BIS / A21
§ 10a Abs. 5 GlüStV § 8 Abs. 1 S. 1 HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen; nicht mehr als 200 in Hamburg BIS / A21
Spielgeräte HmbSpielhG Zulässigkeit von Spielhallen
§ 25 Abs. 2 GlüStV Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässigerweise eine Spielhalle betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 HmbSpielhG Zulässigkeit von Spielhallen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 1 HmbSpielhG Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässiger- weise eine Spielhalle betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 3 HmbSpielhG 100 m [Fußweg] Mindestabstand zu Spielhallen, wenn Spielhalle im Bereich § 1 Nr. 1 und 2 der Wechsellichtverordnung (= Reeperbahn, Steindamm) Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 2 HmbSpielhG 500 m [Fußweg] Mindestabstand zu Spielhallen im Übrigen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 4 HmbSpielhG 100 m [Fußweg] Mindestabstand zu Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 3 Satz 1 HmbSpielhG Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässigerweise eine Annahmestelle für Sportwetten oder eine Spielbank betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 4 HmbSpielhG Anforderungen an die äußere Gestaltung von Spielhallen (u. a. Werbung) Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Grün- und Erholungsanlagen § 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Hafen und Schifffahrt
Hafenentwicklung § 3 HafenEG Hafenerweiterungsgebiet Ausnahme HPa / S 41
§ 6 HafenEG Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / S 41
§ 8 (2) HafenEG Veränderungssperre Ausnahme HPa / S 41
Hafenverkehr und Schifffahrt § 42 Hafenverkehrsordnung Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Hafengewässern Erlaubnis HPa / OH
§ 42 Hafenverkehrsordnung Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Alster und ihren Kanälen und Fleeten Erlaubnis BUE / W 1
Hafensicherheit HafenSG Sicherheit im Hafen (Schutz vor terroristischen Anschlägen, im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter) BIS / WSP 031 / Da Hafensicherheit
Kleingartenwesen BkleingG Bauliche Anlagen in Kleingärten Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR BUE / N 1
Klimaschutz/Energieeinsparung § 4, 5 HmbKliSchVO i. V .m. HmbKliSchG Anforderungen an Gebäude Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§§ 24, 25 EnEV Wärmeschutz, Energieeinsparung Ausnahme/ Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
EnEG Vermeidung von Energieverlusten (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW (ehemals BSU) bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 36 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 9 EEWärmeG Verzicht auf erneuerbare Energien Ausnahme/ Befreiung BSW / ABH 3
Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
Veterinärwesen TierSchG, TierSchHuV, TierGesG, TierSeuchErV, TierSchNutztV Tierhaltung/Schutz vor Tierseuchen

- Nutztier-, Hunde- oder sonstige Tierhaltung

- Vorbeugung von Erkrankungen bei Nutztieren

- Tierklinik, Tierarztpraxis

- Räume zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern

Bezirksamt / VS
TierNebG Beseitigung tierischer Nebenprodukte

- Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

- Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte

- Anforderungen an Biogas- oder Kompostierungsanlagen

Bezirksamt / VS
Landwirtschaftliches Bodenrecht § 34 FlurbG Nutzungsänderung (Zustimmung) LGV / Z 37
Luftverkehr §§ 12 - 17 LuftVG Bauschutzbereich im Bereich von nicht militärischen Flug- und Landeplätzen (Zustimmung) BWVI / VM 2 38
Bauschutzbereich des militärischen Flug- und Landeplatzes Nordholz (Nähe Neuwerk) BAIUDBw / Infra I 3
§ 18a LuftVG Störung von Flugsicherungseinrichtung (Vorhaben auf Neuwerk, wie Windenergieanlagen, Funktürme oder -masten sowie Hochbauten mit einer Höhe von mehr als 30 m über Grund) BAIUDBw / Infra I 3
Naturschutz und Landschaftspflege § 4 Baumschutzverordnung 39 Baumbestand außerhalb des Hafengebietes Ausnahme Bezirksamt / WBZ 3, WBZ 4 oder MR
Baumbestand im Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / S 43 / N
Baumbestand auf den Friedhöfen von Hamburger Friedhöfe AöR Ausnahme Hamburger Friedhöfe AöR
§ 5 Abs. 2 des Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Hmb. Landesrechts auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege 40 Grünordnungspläne
- Befreiungen Befreiung BUE / N 1
- im Übrigen BUE / N 1 oder Bezirksamt / WBZ
§§ 14, 15, 17 BNatSchG, §§ 6, 8 HmbBNatSchAG 41 Eingriff in Natur und Landschaft Bezirksamt / MR; SL oder WBZ
im Hafengebiet HPa / S 43 / N
§ 18 Abs. 3 BNatSchG Herstellung des Benehmens bei Entscheidungen nach § 35 Abs. 1, 4 und § 34 BauGB 42 (Benehmen) Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
Im Hafengebiet (Benehmen) HPa / S 43 / N
§ 22 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 10 Abs. 3 HmbBNatSchAG - einstweilig sichergestellte Teile von Natur und Landschaft
- Untersagung der Veränderung von Natur und Landschaft
BUE / N 3
§ 23 BNatSchG i. V. m. § 10 HmbBNatSchAG und den NaturschutzgebietsVO 43 Vorhaben im Naturschutzgebiet Befreiung BUE / N 3 oder Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 26 BNatSchG i. V. m. § 10 HmbBNatSchAG 44 und den LandschaftsschutzVO Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet Ausnahme, Genehmigung, Zulassung oder Zustimmung Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
- Befreiungen Befreiung BUE / N 3
§ 28 BNatSchG i. V. m § 10 HmbBNatSchAG und NaturdenkmalVO 45 Vorhaben im Naturdenkmal Befreiung BUE / N 3
§ 39 Abs. 5 BNatSchG Fällen von Bäumen in der Vegetationsperiode Befreiung Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 39 Abs. 6 BNatSchG 46 Winterquartiere von Fledermäusen BUE / N 3
§ 41 BNatSchG Vogelschutz an Energiefreileitungen BUE / N 3
§ 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG und der Anlage zum Gesetz 47 Gesetzlich geschützte Biotope Ausnahmegenehmigung, Befreiung BUE / N 3
§ 43 BNatSchG i. V. m. § 16 HmbBNatSchAG Tiergehege (Anzeige) Bezirksamt / VS 2
§ 42 BNatSchG Zoos Genehmigung BUE / N 3
§§ 44, 45 BNatSchG 48 Besonders geschützte Arten Ausnahme BUE / N 3
Befreiung BUE / N 3
§§ 33, 34 BNatSchG 49 Schutz von Natura 2000-Gebieten Befreiung BUE / N- 3
§ 61 BNatSchG i. V. m. § 15 HmbBNatSchAG 50 Vorhaben an Gewässern und Uferzonen Ausnahme § 61 Abs. 3 Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 5 "Nationalpark HmbWattenmeer" Vorhaben im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer BUE / N 3
Sozialhilfe- und Wohlfahrtswesen § 8 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2 - 4, 17 - 19 WBBauVO Anforderungen an Servicewohnanlagen Befreiung Bezirksamt / GA
§ 16 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2, 5 - 9, 17 - 19 WBBauVO Anforderungen an Wohneinrichtungen Befreiung Bezirksamt / GA
§ 19 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2, 10 - 14, 17-19 WBBauVO Anforderungen an Einrichtungen der Tagespflege Befreiung Bezirksamt / GA
§ 19 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2, 15 - 14, 17-19 WBBauVO Anforderungen an Hospize und Einrichtungen der Kurzzeitpflege Befreiung Bezirksamt / GA
Sozialrecht § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII Räumliche Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung 51 BASFI / FS 342
Sprengstoffrecht §§ 18, 25 SprengG, i. V. m. 2. SprengV Lagerung von Explosivstoffen sowie explosionsgefährlichen Stoffen in kleinen Mengen außerhalb eines Lagers 52 BGV / V3
Ausnahme:

- Aufbewahrung "kleiner Mengen" (i. S. der 2. SprengV) von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen (Kategorie 1 oder 2 sowie der Kategorie T1 - [ § 6 der 2. Spreng V] in Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften

Bezirksamt
Strahlenschutz §§ 10, 12, 17, 20 StrlSchG Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes, z.B. bei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, dessen Betrieb, Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern, BGV / V 3 - AS 2
§ 123 StrlSchG, § 154 StrlSchV 53 Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen (Zuständigkeitsanordnung lag bei Veröffentlichung noch nicht vor)
Befreiung ( § 123 Abs. 3 StrlSchG) (Zuständigkeitsanordnung lag bei Veröffentlichung noch nicht vor)
Umweltschutz
Immissionsschutz § 3 Abs. 3 und 5 Nr. 1 und 3 BImSchG (Betriebsstätten, sonstige ortsfeste Einrichtungen, Grundstücke), §§ 22 ff. BImSchG Schädliche Umweltauswirkungen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG Bezirksamt / VS 3 54
- im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen (§ 4 BImSchG) BUE / I
- Anlagen in Betriebsbereichen von Störfallbetrieben ( § 3 Abs. 5a BImSchG) 55 BUE / I
- für die von der HPa betriebenen Anlagen und von dieser ausgeführte Strom- und Hafenbauten sowie die Hafenbahn und Wasserfahrzeuge, soweit sie nicht unter § 38 BImSchG fallen HPA
§ 22 der 1. BImSchV Feuerungsanlagen Ausnahme Bezirksamt / VS
§§ 7, 8 der 26. BImSchV Sendefunkanlagen/Telekommunikationsendeinrichtungen Bezirksamt / WBZ 2
§ 4 BEMFV i. V. m. FuAG Begrenzung elektromagnetischer Felder, Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur 56 Bundesnetzagentur
§ 5 FluLärmG Bauverbot im Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1

BUE / I 2 (Fluglärmschutzbeauftragte/r - FLSB) 57

§ 6 FluLärmG Schallschutzanforderungen an zulässige bauliche Anlagen Bezirksamt / WBZ 2 BUE / I 2
FluLärmHmbV Lärmschutzbereiche des Verkehrsflughafens Hamburg Bezirksamt / WBZ 2 BUE / I 2
Bodenschutz § 5 BBodSchG Entsiegelungsgebot Entsiegelungsgebot
- im Hafengebiet HPa / S 43 / B
- im Übrigen Bezirksamt / VS oder VS 3
Umweltverträglichkeit HmbUVPG 58 UVP-Pflicht Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
Abfallrecht § 11 HmbAbfG Anschluss- und Benutzungspflicht SRH / SRH / RT - 54
AbfBenVO Abfallentsorgungseinrichtungen SRH / SRH / RT - 54
AltpapierVO
BioAbfVO
HWTVO
Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfall, Altpapier, Wertstoffe SRH / SRH / RT - 54
§§ 1, 2 KrWG i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 NachwV und § 3 Abs. 1 AVV Überschreitung der Kleinmengen von insgesamt 2 Tonnen gefährlicher Abfälle jährlich bei der Erzeugung oder Bewirtschaftung von Abfällen BUE / I
Verkehrsrecht § 45 StVO (außer Abs. 2) Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum außerhalb des direkten Einflussbereiches von Signalanlagen BIS / PK
Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum im direkten Einflussbereich von Signalanlagen BIS / VD 5
Verteidigung §§ 1, 3 SchBerG Vorhaben im Schutzbereich einer Verteidigungsanlage, z.B. in Appen (Gemarkungen Rissen und Sülldorf) Genehmigung Befreiung BAIUDBw / K4
Waffenrecht § 27 WaffG i. V. m. § 3 HBauO i. V. m. den Schießstandrichtlinien Schießstand BIS / J 4
Wasserrecht
Gewässerschutz § 9 WHG, Erlaubnis nach §§ 8, 10 WHG Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer sowie Einleiten von Stoffen, z.B. Abwässer, Grundwasser, in ein oberirdisches Gewässer
- Hafen/Elbe, Außen-/Binnenalster, Untere Bille Erlaubnis BUE / I bzw. W 59
- im Übrigen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 10 i. V. m. §§ 8, 13 WHG Grundwasserbenutzungen wie z.B.

- Grundwasserförderung

- Versickerung von Niederschlagswasser, vorgeklärtem Abwasser oder Grundwasser

- Einbau von Ersatzbaustoffen in den Untergrund

- Erdwärmenutzung (Geothermie)

Erlaubnis BUE / W 1
§ 15 HWaG Vorhaben in, an und über Gewässern I. und II. Ordnung wasserrechtliche Genehmigung
- im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung HPa / L 213
- nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Bezirksamt / MR oder WBZ 4
- im Übrigen BUE / W 1
§ 52 WHG i. V. m. WasserschutzgebietsVO Vorhaben in Wasserschutzgebieten

- bei Betrieben in Zone III und bei AwSV- Anlagen

Befreiung BUE / I bzw. W 60
- im Übrigen BUE / W 1
§§ 62, 63 WHG i. V. m. § 28 HWaG und AwSV Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen wasserrechtliche Eignungsfeststellung
- bei sog. privaten Heizölanlagen außerhalb des Hafengebietes Bezirksamt / WBZ 2 oder 3
- im Übrigen BUE / I bzw. W 61
§ 46 WHG Grundwasserförderung BUE / W 1
§ 32b HWaG i. V. m. § 3 NiederschlagswasserversickerungsVO Niederschlagsversickerung auf Wohngrundstücken BUE / W 1
Hochwasserschutz § 76, 78, 78a, c, d WHG Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern, Hochwasserentstehungsgebiet 62
- im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG),

Zulassung ( § 78a Abs. 2 WHG,

Ausnahme ( § 78c Abs. 1 WHG),

Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 63, (Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG, Anzeige § 78c Abs.2 WHG)

HPa / L 213
- nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG),

Zulassung ( § 78a Abs. 2 WHG,

Ausnahme ( § 78c Abs. 1 WHG),

Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 64,

(Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG,

Anzeige § 78c Abs.2 WHG)

Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 3a HWaG
§ 9 DeichO
Öffentliche Hochwasserschutzanlage außer- halb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung LSBG / G 4 65
Öffentliche Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung HPa / L 213
§ 3a HwaG
§§ 17,18 PolderO
Private Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung LSBG / G 4
Private Hochwasserschutzanlage im Hafen- gebiet gemäß Abschnitt III. der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung HPa / L 213
§ 53 HWaG Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe Genehmigung
WBZ 4
HPa / L 213 Bezirksamt / MR oder
§ 63b HWaG Aufenthalt/Übernachten/Wohnen in Außendeichgebieten Ausnahme
WBZ 4
HPa / L 213 Bezirksamt / MR oder
§§ 7 ff."FlSchutzV" Flutschutz Hafen City LSBG / G 4
Wegerecht § 18 HWG Überfahrten Erlaubnis Bezirksamt / MR
§ 19 (1) HWG Sondernutzungen, z.B. Werbeanlagen, Vordächer, Wärmedämmverbundsysteme 66 Sondernutzungserlaubnis über 6 Monate Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 19 (5) HWG Langfristige Sondernutzung für bauliche Anlagen Sondernutzungsvertrag 67 Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 25 HWG Private Verkehrsflächen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 26 HWG Höhenanweisung Bezirksamt / MR oder WBZ 3
vorgenannte Aufgaben im Bereich des Hamburger Hafens HPa / L 22
Wohnungsbauwesen § 9 bis 11 HmbWoSchG Zweckentfremdung von Wohnraum 68 Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HmbWoFG auch i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 1 HmbWoBindG Nutzung von Mietwohnraum zu anderen Zwecken, bauliche Änderung von Mietwohnraum Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
Wohnwagen § 2 Wohnwagengesetz Wohnwagenstandplätze (Zustimmung) BSW / RS, BSW / LP / A
Zivilschutz § 7 ZSKG Veränderungen an öffentlichen Schutzräumen (Zustimmung)
- im Eigentum des Bundes BMI / BKK
- im Übrigen BSW / ABH 33
§ 8 ZSKG Veränderungen an Hausschutzräumen (Zustimmung) BSW / ABH 33

.

Anlage 2

Abkürzungen der Behörden und Stellen Bezirksamt:

WBZ Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
WBZ 2 Fachamt Bauprüfung
WBZ 3 Service Foyerbereich
GA Fachamt Gesundheit
GS Fachamt Grundsicherung und Soziales
MR Fachamt Management des öffentlichen Raumes
SL Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
SR Fachamt Sozialraummanagement
VS Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
FA-BEa * Pro (nur im Bezirsamt Altona) Fachamt Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange:

AKN AKN Eisenbahn AG
AMH Stiftung "Archäologisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg"69
BAIUDBw Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
BAIUDBw / Infra I 3 "Luftverkehrsbehörde"
BAIUDBw / K4 Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Haushalt - Bewachung, Schutzbereiche, Offshore-Großprojekte, IT, ZIMI, Manöver/Übungen, NEPS/POL, Konversion, Mobilitätsmanagement
BASFI / F3 Amt für Familie, Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung
BIS Behörde für Inneres und Sport
BIS / a 21 Glückspielaufsicht
BIS / J 41 Polizei Hamburg, Waffen- und Jagdangelegenheiten
BIS / F04 Feuerwehr - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
BIS / PK Polizeikommissariat
BIS / VD Zentrale Straßenverkehrsbehörde
BIS / WSP 031 Wasserschutzpolizei
BMI / BBK Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BKM Behörde für Kultur und Medien
BKM / K 3 Denkmalschutzamt
BKM / M 1 Medien- und Digitalwirtschaft
BNetzA Bundesnetzagentur
BGV Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
BGV / V 1 Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
BGV / V 2 Produkt- und Anlagensicherheit
BGV / V 3 Amt für Arbeitsschutz
BGV / V 4 Pharmaziewesen und Medizinprodukte
BSW Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
BSW / ABH 2 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Oberste Bauaufsicht
BSW / ABH 2 (Bauko) Baukoordinierungskommission des Amtes für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko) Fachbehördliche Koordinierungskommission beim Amt für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 3 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
BSW / LP / A Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Arbeitsstab OD
BSW / LP 1 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung
BSW / LP 3 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Projekte
BSW / OD Oberbaudirektor
BSW / RS Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen, Bereich Bauordnung und
Städtebau BSW / WoK Wohnungsbaukoordination
BSW / WSB 3 Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Abteilung Bodenordnung
BUE Behörde für Umwelt und Energie
BUE / W Wasser, Abwasser und Geologie
BUE / W 1 Wasserwirtschaft
BUE / W 2 Abwasserwirtschaft
BUE / W 21 Grundstücksentwässerung, Indirekteinleiter
BUE / N Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz
BUE / N 1 Landschaftsplanung und Stadtgrün
BUE / N 2 Bodenschutz und Altlasten
BUE / N 3 Naturschutz
BUE / I Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
BUE / I 1 Betrieblicher Umweltschutz
BUE / I 2 Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
BUE / I 3 Abfallwirtschaft
BWVI Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
BWVI / RV Rechtsamt, Abteilung Verkehrsrecht, Verkehrsgewerbeaufsicht
BWVI / IH 2 Abteilung Hafen, Logistik, Luftverkehr
BWVI / VE 3 Verkehrsbelange in der Stadtentwicklung
BWVI / VF 1 Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen
BWVI / WL Abteilung Agrarwirtschaft, Pflanzenschutzbehörde
DB Imm Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Nord
FB Finanzbehörde
Hamburger Friedhöfe AöR Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -
Hamburg Wasser Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR
Hochbahn Hamburger Hochbahn AG
HPA Hamburg Port Authority
HPa / B Hamburg Port Authority, Hafenbahn
HSE Hamburger Stadtentwässerung AöR (Unternehmen von Hamburg Wasser)
HWW Hamburger Wasserwerke (Unternehmen von Hamburg Wasser)
KieswerkG Kieswerk Glinde Schweder GmbH & Co. KG
LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen
LGV Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
LGV / Z Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung, Zentrale Dienste
LIG Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
LSBG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
LSBG / G 4 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Gewässer und Hochwasserschutz
SRH Stadtreinigung Hamburg
SRH / TS 4 Stadtreinigung Hamburg, Bau- und Anlagentechnik

_____
1) Siehe Thema "Bauprüfdienste" auf der Internetseite http://www.hamburg.de/baugenehmigung/

2) Siehe auch "Ansprechpartner" auf der Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung/

3) Siehe z.B. BPD 2019-3 Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

4) Beispiel: Beteiligung der Prüfstelle für Baustatik zur Prüfung der Standsicherheitsnachweise ( § 15 HBauO)

5) Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung/, Fachanweisungen

6) Hinsichtlich Zustimmung und Einvernehmen nur, soweit sie erteilt oder fingiert sind. Sofern sie verweigert werden, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

7) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

8) Befreiungen von Grünordnungsplänen siehe Rechtsbereich "Naturschutz- und Landschaftspflege"

9, 13) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

10) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

11) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BNatSchG

12) Siehe Fn. 10

13) Siehe Fn. 9

14) Siehe Fn. 11

15) An die Stelle der "Satzung" nach § 172 Abs. 1 BauGB tritt die Form der Rechtsverordnung des Senats ( § 4 Bauleitplanfeststellungsgesetz)

16) Befristet bis zum 31.12.2019

17) Senatsbeschluss Nr. 96/0234 vom 14.05.1996, Definition der Funktion des OD. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg.

18) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

19) Siehe auch Rechtsbereich "Brandsicherheit"

20) Die Beteiligung in Brandschutzfragen erfolgt über ABH2

21, 22) Siehe Fn. 18

23, 24, 25) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

28) In Abhängigkeit von der Stellungnahme des LBEG ist zu klären, ob und ggf. welche Teile eines Vorhabens zur Gewinnung der Erdwärme im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung bzw. in einem eigenständigen bergrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.

29) Auf die Anzeigepflicht nach § 17 DSchG bei Funden (bisher unbekannten Bodendenkmälern), z.B. bei der Baudurchführung, wird hingewiesen

30, 31, 32, 33) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

34) Die "Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes (§ 12 ProstSchG) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet

35) Zentral für Hamburg

36)) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

37) Die BSW hat ihre zuständigen Aufgaben als Flurbereinigungsbehörde nach der Anordnung zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes dem LGV übertragen

38) Sie beteiligt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zur Berücksichtigung der Belange gemäß. § 18a LuftVG in ihrer Stellungnahme

39) Siehe Fn. 30

40) HmbGVBl. Nr. 18 Jahrgang 2010, Seite 350, insbesondere Seite 369

41) Siehe Fn. 30

42) Siehe Bauplanungsrecht/Städtebaurecht, § 35 und § 34 BauGB

43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a bsatz 1 HBauO besonders zu beachten

51) Die "Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung" ( § 45 Abs. 1 SGB VIII) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet.

52) Die Lagerung von größeren Mengen erfordert eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG durch BGV/V3 bzw. einer Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV durch BUE/IB. Beide Genehmigungsverfahren schließen andere das Lager bzw. die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, z.B. die Baugenehmigung ( § 17 Abs. 1 Satz 2 SprengG, § 13 BImSchG). In diesen Fällen entfällt ein Baugenehmigungsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde ( § 59 Absatz 1 Satz 2 HBauO).

53) Weitergehende Maßnahmen nach § 154 StrlSchV sind nur erforderlich, wenn in Hamburg Radonvorsorgegebiete festgelegt werden, nach § 121 StrlSchG innerhalb von 2 Jahren nach Erlass der StrlSchV am 29. November 2018 (BGBl. 2018, Teil 1, Nr. 41, 5. Dezember 2018)

54) BUE/I steht der Fachrechtsdienststelle als sachverständige Dienststelle zur Verfügung.

55) Insbesondere, sofern noch nicht erfolgt, zur Prüfung der Notwendigkeit der Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 23a BImSchG zur Feststellung, ob ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG (mit Konzentrationswirkung) durchzuführen ist. Im Rahmen von Beratung und Auskunft vor Antragstellung sollte Bauherrinnen und Bauherren frühzeitig der Kontakt zu den zuständigen Stellen der BUE vermittelt werden. Sofern ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, entfällt aufgrund dessen "Konzentrationswirkung" das Baugenehmigungsverfahren.

56) Einzureichende Bauvorlage

57) Beteiligungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 FLSBG

58) Siehe Fn. 30

59, 60, 61) Die Steuerung erfolgt im elektronischen Beteiligungsverfahren durch die Software.

62) Aktuell gibt es keine gesetzlichen Hochwasserentstehungsgebiete in Hamburg (Stand 21.02.2018)

63, 64) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung

65) Der LSBG handelt als Dienstleister für die fachlich zuständige Dienststelle, hier der BUE (Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft)

66) Die Prüfung der Zulässigkeit von Maßnahmen, die die Bauausführung betreffen, findet nicht statt ( § 62 Abs. 1 Satz 2 HBauO), z.B. Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund

67) Der Sondernutzungsvertrag ist gesondert abzuschließen und wird zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt

68) I. V. m. der Verordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage nach § 9 Absatz 1 HmbWoSchG (befristet bis 31. März 2028)

ENDE

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