982 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Abschaffung"
Drucksache 791/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... " Ansprüche knüpfen nicht an Diskriminierungsmerkmale im Sinne des Artikels 14 EMRK an, sondern eröffnen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unabhängig von der nationalen oder sozialen Herkunft von Schutzsuchenden oder von anderen Merkmalen, die das Diskriminierungsverbot vorsieht, einen Missbrauch von staatlichen Leistungen zu sanktionieren. Die Abschaffung der Beschränkungsmöglichkeit würde zudem ein Motiv für unberechtigte und unerwünschte Wanderbewegungen nicht schutzbedürftiger Personen (Pull-Faktor) darstellen und kann auch nicht durch die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d vorgesehene Möglichkeit zur Berücksichtigung solcher Handlungen ausreichend aufgefangen werden.
Drucksache 747/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... Eine Aufhebung der Pflicht zur Lieferung einer Papierfassung würde zwar für denjenigen, der dem Anleger den Prospekt aushändigen muss (d.h. den Anbieter, die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, oder die Finanzintermediäre, die die Wertpapiere platzieren oder verkaufen) den Verwaltungsaufwand verringern, zöge aber angesichts der bestehenden digitalen Kluft vor allem in Fällen, in denen der Anleger keinen Zugang zum Internet hat, eine Senkung des Anlegerschutzes nach sich. Eine Abschaffung dieser Pflicht würde das Vertrauen der Verbraucher schwächen, weil dadurch eine Diskriminierung zwischen Anlegern mit und ohne Internet-Zugang geschaffen würde.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Vereinfachung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5.3.1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben h und j, Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e
5.3.2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.3. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii
5.3.4. Artikel 3 Absatz 2
5.3.5. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.6. Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7
5.3.7. Artikel 8
5.3.8. Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 4
5.3.9. Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2
5.3.10. Artikel 16
5.3.11. Artikel 18
6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/71/EG
Artikel 16 Nachtrag zum Prospekt
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2004/109/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 145/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zum Iran: der Fall Shirin Ebadi
... 7. verurteilt aufs Schärfste die drei Steinigungen, die – wie der Sprecher der iranischen Justiz bestätigte – Ende Dezember 2008 in der Stadt Mashhad stattgefunden haben, und fordert die iranischen Behörden auf, das verkündete Moratorium einzuhalten und umgehend Rechtsvorschriften zur Abschaffung dieser grausamen Strafe zu erlassen;
Drucksache 552/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon (2008/2054(INI))
... 50. stellt jedoch fest, dass die Haushaltsordnung alle Vorschriften enthalten müsste, die erforderlich sind, um das Verfahren in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags festzulegen1; ist der Ansicht, dass mit dieser Formulierung die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses, der Mechanismus, der zum Vermittlungsverfahren führt, und natürlich die Aktualisierung der Vorschriften der Haushaltsordnung, die unmittelbar von den Änderungen des Vertrags von Lissabon (Abschaffung der Unterscheidung zwischen OA und NOA, neues Verfahren der Mitentscheidung für Mittelübertragungen usw.) berührt werden, abgedeckt sein dürften;
2 Gesamteinschätzung
2 Eigenmittel
Mehrjähriger Finanzrahmen
Laufzeit des MFR
2 Flexibilität
Übergang von der Interinstitutionellen Vereinbarung zum MFR
Jährliches Haushaltsverfahren
Rolle der Kommission
Ein völlig neues Konzept
2 Vermittlungsausschuss
2 Agrarfragen
Beziehungen zur Gesetzgebungsbehörde
2 Haushaltsordnung
Haushaltsrelevante Auswirkungen der interinstitutionellen Änderungen und der neuen Zuständigkeiten der Union
Koordinierung mit den nationalen Haushaltsplänen
Drucksache 157/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften KOM (2009) 21 endg.; Ratsdok. 5985/09
... Vereinfachungsmaßnahmen betreffen im Einzelnen die Ausstellung einer Rechnung auf der Grundlage harmonisierter, EU-weit geltender Vorschriften, eine vereinfachte Rechnung für B2C-Geschäfte, die Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und Papierrechnungen, eine EU-weit einheitliche Aufbewahrungsdauer für Rechnungen und die Abschaffung der Option der Mitgliedstaaten, Gutschriften an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
Drucksache 766/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... 14. verweist auf die parlamentarische Struktur in Tadschikistan, die von der regierungskonformen demokratischen Volkspartei (PDP) dominiert wird; bedauert die Tatsache, dass Oppositionsparteien ausgegrenzt und potenzielle Konkurrenten inhaftiert oder ausgewiesen werden; fordert die Regierung Tadschikistans mit Blick auf die vom Präsidenten für 2010 versprochenen Wahlen auf, ihre Versprechen hinsichtlich einer Demokratisierung zu erfüllen, indem sie die Entstehung eines genuinen Mehrparteiensystems zulässt und das Wahlgesetz reformiert (z. B. Zulassung unparteiischer Beobachter, Abschaffung der Registrierungsgebühr für Kandidaten, mehr Transparenz bei der Auszählung und tabellarischen Darstellung der Stimmen sowie bei der Veröffentlichung der Ergebnisse);
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... " bleiben muss, die die Integration der afrikanischen Nationen in die Weltwirtschaft, den effektiven Abbau von handelsverzerrenden Agrarbeihilfen und die Abschaffung der Exportsubventionen in der Landwirtschaft fördert;
Drucksache 403/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen -
... Die Länder Niedersachsen und Sachsen haben in der 845. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2008 eine Initiative zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eingebracht. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, im Entschädigungsfall bei Anspruchsberechtigten mit Kindern die Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des Anspruchsberechtigten zu verhindern und so eine Benachteiligung dieser Anspruchsberechtigten zu beseitigen. Die derzeitige Benachteiligung sollte durch eine Abschaffung der unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Berechnung von Ansprüchen nach dem
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... 1. stellt fest, dass nach dem Wechsel im Präsidentenamt von Turkmenistan Bestrebungen spürbar sind, Reformen in Schlüsselbereichen durchzuführen; begrüßt insbesondere die Einrichtung eines Nationalen Instituts für Demokratie und Menschenrechte; nimmt den Prozess zur Revision der Verfassung zur Kenntnis, der darauf abzielt, die Demokratie, die Freiheit der Person und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken; verweist ferner auf die Revision des Wahlrechts; würdigt den Beitritt Turkmenistans zu internationalen Übereinkommen, wie z.B. dem Zweiten fakultativen Protokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt, und dem Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau; begrüßt die Reformen im Bildungswesen, die auf eine höhere Qualität und mehr Gleichheit für die Studenten abzielen;
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Eine Abschaffung der Nachversteuerungsregelung hätte zur Folge, dass bei einem Wegfall der Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 Satz 2
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 476/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur halbjährlichen Bewertung des Dialogs zwischen der EU und Belarus
... 8. fordert die belarussische Regierung auf, im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe (wie in der Resolution der VN-Generalversammlung 62/149 vom 18. Dezember 2007 vorgesehen) unverzüglich ein Moratorium für alle Todesurteile und Hinrichtungen zu verhängen, die Urteile aller Häftlinge, die ihre Hinrichtung erwarten, sofort in Gefängnisstrafen umzuwandeln, die nationalen Rechtsvorschriften an die Verpflichtungen des Landes gemäß den internationalen Menschenrechtsübereinkommen anzupassen und sicherzustellen, dass die international anerkannten Standards für faire Gerichtsverfahren strikt eingehalten werden;
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 8. Bedenken hat der Bundesrat jedoch hinsichtlich der in diesem Zusammenhang geforderten Abschaffung des Exequaturverfahrens im Zivilrecht. Er bekräftigt insoweit die in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vertretene Auffassung - vgl. Stellungnahme vom 10. Juli 2009, BR-Drucksache 440/09 (Beschluss) -. Über die von der Kommission erwähnte vorherige Harmonisierung der Kollisionsnormen hinaus muss das Exequaturverfahren für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beibehalten werden, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO, ABl. L 143 vom 30. April 2004, Seite 15) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese nicht von einer Gegenleistung abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (ordre public-Verstoß) weiterhin versagt werden können.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 4/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die grundsätzliche Abschaffung des so genannten Listenprivilegs in § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
Zu § 4a
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *
24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *
32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... . unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen ratifiziert, was einen positiven Schritt zur endgültigen Abschaffung der Kinderarbeit bedeuten würde;
Drucksache 870/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu den Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009
... 5. nimmt mit Interesse den laufenden Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland über eine weitere Liberalisierung der Visumregelung zur Kenntnis; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Grenzkontrollen und einen besseren Informationsaustausch über Terrorismus und organisiertes Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in den ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung der Visumpflicht für Reisen auf beiden Seiten festgelegt wurden, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit in Europa zu vermeiden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung zwischenmenschlicher Kontakte und ihren positiven Einfluss auf die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland;
Drucksache 823/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor KOM (2009) 577 endg.; Ratsdok. 15305/09
... • Abschaffung der unnötigen Verwendung scharfer/spitzer Instrumente durch veränderte Verfahren auf Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung sowie Bereitstellung medizinischer Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende einschlägige Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche
3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Anhang Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3 Präambel:
Allgemeine Erwägungen
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... " als vorbehaltene Angabe im Rahmen der Vermarktungsnormen (s. Abschnitt 4.2) sowie die Abschaffung der geltenden Regelung zu prüfen.
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 82/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
... - Vereinfachung oder Abschaffung von Informationspflichten der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr: 679: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
Drucksache 440/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... 1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen ("
Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren
Frage 1:
2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem
Frage 2:
3. Gerichtsstandsvereinbarungen
Frage 3:
4. Gewerblicher Rechtsschutz
Frage 4:
5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Frage 5:
6. Einstweilige Maßnahmen
Frage 6:
7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit
Frage 7:
8. Sonstiges
8.1. Anwendungsbereich
8.2. Zuständigkeit
8.3. Anerkennung und Vollstreckung
Frage 8:
Drucksache 254/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des Walfangs (2008/2101(INI))
... 6. hofft, dass sich die Arbeitsgruppe mit der Frage des Walfangs, der zur Tötung von Walen für wissenschaftliche Zwecke erfolgt, befassen wird, um eine Basis für dessen Abschaffung zu finden;
Drucksache 531/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Durch die Abschaffung verschiedener Fristenregelungen mit Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu -, 2, 3, 7 und 8 Inhaltsübersicht, § 4 Absatz 1a - neu -, Zwischenüberschrift in Abschnitt II Nummer 4, § 26a, § 27, Anlage 7a zu § 26a , Anlage 8 zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3 Muster 5 - neu - und 6 - neu - FeV
§ 26a Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
V. Muster der Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Muster 5)
2 Ausbildungsbescheinigung
VI. Muster der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Muster 6)
Nachweis der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
3. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 76 Nummer 11a Satz 1 und 2 - neu - FeV
4. Zu Artikel 3 Anlage 1 zu § 1 2. Abschnitt, Unterabschnitt A, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 201, 202, 202.1, 202.10 - neu -, 206, 227 Satz 2, 227.6 - neu -, 3. Abschnitt, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 402, 402.5 GebOst
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Drucksache 795/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... 4. Der Bundesrat unterstützt das EU-Aktionsprogramm. Er sieht auch erste Erfolge in Bezug auf den Vorschriftenbestand im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, sieht aber noch einen weiteren Bedarf zur Verringerung der Verwaltungslasten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass neben der Abschaffung und Vereinfachung von EU-Vorschriften auch die Abschaffung und Vereinfachung der weiteren Durchführungsvorschriften, die über das jeweilige Verwaltungsausschussverfahren wie Verordnungen einzustufen sind, in das EU-Aktionsprogramm einbezogen werden.
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 2. fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe; fordert die US-Regierung auf, die internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit wieder uneingeschränkt einzuhalten, auf alle außergerichtlichen Maßnahmen zu verzichten und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 7. begrüßt die Tatsache, dass die Verbraucher seit Abschaffung geografischer, entfernungsbedingter und räumlicher Einschränkungen in den Genuss eines geradezu unbeschränkten Waren- und Dienstleistungsangebots kommen und außerdem die Möglichkeit haben, transparente und unverfälschte Informationen abzufragen, Preise zu vergleichen, auf kundenspezifische Online-Werbung zurückzugreifen, und bequem rund um die Uhr online Produkte zu suchen und zu kaufen, sofern sie zuhause, am Arbeitsplatz oder anderweitig Zugang zum Internet haben;
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 20. fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie sowie bei der koordinierten und effizienten Reaktion auf Pandemien und humanitäre Notsituationen; fordert die neue US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe;
Drucksache 795/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass neben der Abschaffung und Vereinfachung von EU-Vorschriften auch die Abschaffung und Vereinfachung der weiteren Durchführungsvorschriften, die über das jeweilige Verwaltungsausschussverfahren wie Verordnungen einzustufen sind, in das EU-Aktionsprogramm einbezogen werden.
Drucksache 440/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das in den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgesehene Exequaturverfahren aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beizubehalten, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese von einer Gegenleistung nicht abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (Ordrepublic-Verstoß) weiterhin versagt werden können.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... "), um für eine Förderung in Frage zu kommen. Mit der Abschaffung dieser Auflage fiel auch die Meldepflicht für stillzulegende Flächen weg und es musste nicht mehr überprüft werden, ob die Fläche dem durch EU-Rechtsvorschriften festgelegten Prozentanteil entspricht. Diese Regelung betrifft über 12 Millionen Anträge jährlich.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 5/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
... § 47 PAO regelt, dass alle Rechtshandlungen einer Vertreterin oder eines Vertreters nach dem Tod einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts bis zu deren oder dessen Löschung aus der Patentanwaltsliste wirksam sind. Der Entwurf sieht die Abschaffung der Liste vor (§ 29 PAO-E, vgl. Begründung zu Nummer 14) und hebt auch § 31 Absatz 2 PAO auf, wonach Rechtshandlungen von oder gegenüber verstorbenen Patentanwältinnen oder Patentanwälten bis zur Löschung in der Liste wirksam sind. Künftig sollen auch für den Vertretungsfall die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts gelten, wonach der Tod der oder des Vertretenen dazu führt, dass die Vertreterin oder der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt (§ 177 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 18 Zulassung
§ 19 Vereidigung
§ 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
§ 26 Kanzlei
§ 28 Zustellungsbevollmächtigter
§ 29 Patentanwaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt
§ 30 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 31 Sachliche Zuständigkeit
§ 32 Zustellung
§ 33 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
§ 34 Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten
Fünfter Teil
§ 89 Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.
§ 93 Beendigung des Amtes des Beisitzers
Dritter Abschnitt
§ 94a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
§ 94b Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 94c Klagegegner und Vertretung
§ 94d Berufung
§ 94e Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
Erster Abschnitt
§ 145 Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen
Zweiter Abschnitt
§ 146 Gerichtskosten
§ 147 Streitwert
Elfter Teil
§ 157 Maßgaben nach dem Einigungsvertrag
§ 158 Patentsachbearbeiter
§ 159 Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt
§ 160 Inhaber von Erlaubnisscheinen
§ 161 Übergangsregelungen
Teil 1 Berufsgerichtliches Verfahren.
Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer
2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
a Vorverfahren
b Rechtbehelfsbelehrung
c Klagearten
d Kein Normenkontrollverfahren
e Vertretungszwang
f Obligatorische mündliche Verhandlung
g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung
h Kosten der Verfahren
i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz
j Rechtsmittel
3. Sonstige Regelungen in der PAO
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
V. Andere Lösungsmöglichkeiten
VI. Informationspflichten
VII. Befristung
VIII. Rechtsvereinfachung
IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht
X. Geschlechterspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 28
Zu § 29
Zu den §§ 30
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu den §§ 33
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu § 94a
Zu § 94b
Zu § 94c
Zu § 94d
Zu § 94e
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu § 146
Zu § 147
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug
Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht
Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof
Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung
Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz
Zu Abschnitt 4
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 8. Bedenken hat der Bundesrat jedoch hinsichtlich der in diesem Zusammenhang geforderten Abschaffung des Exequaturverfahrens im Zivilrecht. Er bekräftigt insoweit die in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vertretene Auffassung - vgl. Stellungnahme vom 10. Juli 2009, BR-Drucksache 440/09 (Beschluss) -. Über die von der Kommission erwähnte vorherige Harmonisierung der Kollisionsnormen hinaus muss das Exequaturverfahren für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beibehalten werden, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO, ABl. L 143 vom 30. April 2004, Seite 15) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese nicht von einer Gegenleistung abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (ordre public-Verstoß) weiterhin versagt werden können.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 6/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
... Das als umständlich und schwerfällig beklagte Disziplinarverfahren gegen Notarinnen und Notare wird durch die Abschaffung der Zweiteilung in ein "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 96
§ 105
§ 109
§ 120
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Grundzüge der Neuregelung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 674: Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... Der Bundesrat stellt fest, dass zusätzliche staatliche Regelungsvorgaben zur Begrenzung der Angebotsmengen von Milch - Quotenkürzungen, Rücknahme der beschlossenen Quotenerhöhungen, Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten - trotz mehrfacher Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene offenbar nicht mehrheitsfähig sind.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Drucksache 49/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... Der Investitionsbedarf und die Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Nutzen und den zu erzielenden Renditen recht gering. So würde die Abschaffung des Schwellenwerts von 1000 m
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziel
1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor
2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
2.2. Sonstige Rechtsinstrumente
2.3. Weiterer Handlungsbedarf?
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
3.2. Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Rechtliche Elemente des Vorschlags
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.4. Wahl des Rechtsinstruments
6. Inhalt des Richtlinienvorschlags
3 Präambel
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Festlegung einer Berechnungsmethode
Artikel 4 Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 5 Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 6 Neue Gebäude
Artikel 7 Bestehende Gebäude
Artikel 8 Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden
Artikel 9 Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind
Artikel 10 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 11 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 12 Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 13 Inspektion von Heizungsanlagen
Artikel 14 Inspektion von Klimaanlagen
Artikel 15 Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Artikel 16 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 17 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 18 Überprüfung
Artikel 19 Information
Artikel 20 Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Anhang IV
Vorschlag
Artikel 1 Ziel Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 4 Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 5 Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 56 Neue Gebäude
Artikel 67 Bestehende Gebäude
Artikel 8 Gebäudetechnische Systeme
Artikel 9 Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind
Artikel 710 Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 11 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 12 Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 813 Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen
Artikel 914 Inspektion von Klimaanlagen
Artikel 15 Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Artikel 1016 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 17 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 1118 Überprüfung
Artikel 19 Information
Artikel 20 Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt
Artikel 1421 Ausschussverfahren
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 1523 Umsetzung
Artikel 24 Aufhebung
Artikel 1625 Inkrafttreten
Artikel 1726
Anhang I Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)
Anhang II Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte
Anhang III
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)
Anhang IV Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 23. erachtet die Todesstrafe als grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung und fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich energisch für ihre Abschaffung in allen Ländern der Welt einzusetzen;
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 440/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das in den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgesehene Exequaturverfahren aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beizubehalten, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese von einer Gegenleistung nicht abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (Ordrepublic-Verstoß) weiterhin versagt werden können.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
9. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... (ii) Abschaffung der unterschiedlichen Behandlung einer "
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Drucksache 858/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Iran
... – unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verurteilung jugendlicher Straftäter zum Tode und die sofortigen Hinrichtungen in Iran verurteilt hat,
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... R. in der Erwägung, dass die Aktionsplattform der 1994 in Kairo stattgefundenen Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung vorsieht, dass die Regierungen Genitalverstümmelungen bei Frauen, dort wo sie bestehen, abschaffen und die Nichtregierungsorganisationen und religiösen Einrichtungen, die sich für die Beseitigung dieser Praktiken einsetzen, unterstützen,
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Eine Abschaffung der Nachversteuerungsregelung hätte zur Folge, dass bei einem Wegfall der Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 Satz 2
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 386/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2009) 163 endg.; Ratsdok. 8977/09
... – neue Flottenpolitik, Abschaffung der verbindlichen Ziele für den Kapazitätsabbau und stattdessen Einführung nationaler Obergrenzen, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen flottenpolitische Maßnahmen treffen;
Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020
2. Einführung
3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse
4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen
4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität
4.2. Präzisierung der politischen Ziele
4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze
4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen
4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue
5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien
5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?
5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien
5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien
5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher
5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik
5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik
5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
5.8. Die externe Dimension
5.9. Aquakultur
6. Die nächsten Schritte
7. Nehmen auch Sie Stellung!
8. Kurzbezeichnungen
Drucksache 63/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... " sowie die Abschaffung des Geschäftsstellenleiters zugunsten einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers. Dies wird finanziert aus dem Einzelplan des BMBF.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 8 Direktionsversammlung
§ 9 Direktorinnen und Direktoren der Institute
§ 12 Geschäftsführung
§ 13 Geschäftsstelle
§ 15 Beschäftigte
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Geschichte und Auftrag der Institute
2. Evaluation durch den Wissenschaftsrat
3. Konzept
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzesentwurfs
6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
7. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
8. Bürokratiekosten
B. zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 796: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswisssenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Drucksache 74/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
... " einen Protokollentwurf zu einem Verbot von Streumunition vorgestellt, der mittelfristig zur weltweiten Abschaffung von Streumunition führen sollte.
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 24. Die Mobilität der Arbeitnehmer in der Union wird den Prognosen zufolge mit der schrittweisen Abschaffung administrativer und rechtlicher Hindernisse und der zunehmenden Vertiefung des Binnenmarktes weiter zunehmen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... Dieser Vorschlag wurde einer eingehenden Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass seine Bestimmungen in vollem Umfang vereinbar sind mit i) den Grundrechten, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts ergeben, welche wiederum das Ergebnis der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der EMRK sind, und die darüber hinaus in der EU-Charta verankert sind, sowie mit ii) den Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Der Vorschlag wird den Zugang zum Schutz und zum Recht verbessern: Durch Präzisierung der Schutzgründe wird er Schutzdefizite und Unterschiede bei den Anerkennungspraktiken verringern und insgesamt zu einer besseren Qualität der Entscheidungen führen. Außerdem wird er den Zugang zum Sozialschutz, zum Arbeitsmarkt und zu umfassenden Integrationsmaßnahmen insoweit verbessern, als das Niveau der Rechte, die Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und generell Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz sowie ihren Familienangehörigen zuerkannt werden, angehoben wird (durch Angleichung der mit den beiden Status verknüpften Rechte, Anhebung des Gesamtniveaus der Rechte, die Schutzberechtigten zuerkannt werden, Ausweitung der Definition des Begriffs „Familienangehörige“ und Abschaffung der Möglichkeit, Leistungen im Falle „konstruierter“ Ansprüche einzuschränken). Die Angleichung der Rechte und die Verbesserung des Zugangs zum Schutz für Frauen (Änderung des Erfordernisses eines Kausalzusammenhangs und der Definition einer „bestimmten sozialen Gruppe“) wird den Grundsatz der Nichtdiskriminierung stärken. Und schließlich werden sich mehrere Änderungen, die darauf abzielen, die Definition des Begriffs „Familienangehörige“ auszuweiten sowie die den Schutzberechtigten und ihren Familienangehörigen zuerkannten Rechte zu verbessern, auch dahingehend positiv auswirken, dass die Rechte des Kindes gestärkt werden.
Drucksache 169/09H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 6 Änderung des Energiesteuergesetz es
... Die Abschaffung der Steuerbefreiungen begründet sich auf Artikel 18 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie
Artikel 6 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 1a Sonstige Begriffsbestimmungen
§ 9a Registrierte Empfänger
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 2 Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs.
§ 18a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
Abschnitt 2a Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten.
§ 19 Einfuhr
§ 19a Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 35 Einfuhr
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu § 9a
Zu § 9b
Zu § 9c
Zu § 9d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu § 10
Zu § 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu § 19a
Zu § 19b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Drucksache 75/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
... ) will der Gesetzgeber u.a. folgende Faktoren zur Neuausrichtung und Modernisierung der Unfallversicherung umsetzen: Anpassung der Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung an veränderte Wirtschaftsstrukturen, Reduzierung der Zahl der Unfallversicherungsträger bis zum 31. Dezember 2009, Neugestaltung der Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften, Abschaffung des Lohnnachweises und künftig kein Einzug mehr der Insolvenzgeldumlage durch die Träger. Des Weiteren wird in Anlehnung an die anderen Sozialversicherungszweige das Vermögensrecht neu gestaltet. Die Neuordnung der Finanzmittel der Unfallversicherungsträger soll dazu führen, dass künftig neben Betriebsmitteln und Rücklagen ein eigenständiges Verwaltungsvermögen zu bilden ist und illiquide Vermögensbestandteile im Verwaltungsvermögen ausgewiesen werden. Dadurch wird erreicht, dass die Höhe von Betriebsmitteln und Rücklagen zurückgeführt werden kann, weniger Kapital beim Unfallversicherungsträger gebunden und damit den Beitragszahlern entzogen ist. Durch die gesetzliche Verpflichtung, Altersrückstellungen zu bilden, ist sichergestellt, dass die Belastungen in Bezug auf die Altersvorsorge für zukünftige Generationen abgemildert werden. Diese Altersrückstellungen haben die Unfallversicherungsträger für die Versorgung der bei ihnen beschäftigten Dienstordnungs-Angestellten sowie für Beschäftige, denen einzelvertraglich eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen gewährleistet wird, zu bilden. Zur Finanzierung wird den Berufsgenossenschaften aufgegeben, vorrangig Mittel, die aufgrund der Absenkung der Rücklage frei werden, in das zum Verwaltungsvermögen gehörende Deckungsvermögen für Altersrückstellungen zu überführen. Das zu bildende Vermögen zur Finanzierung der Altersrückstellungen ist Bestandteil des Verwaltungsvermögens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 20a Anwendungsregelung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 673: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung, Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Drucksache 248/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder " (2008/2203(INI))
... 35. betont, dass Investitionen in die Bildung von Mädchen Investitionen mit der größten Wirkung hinsichtlich der Abschaffung von Armut, der Verlangsamung des Bevölkerungswachstums, der Verringerung der Säuglings- und Kindersterblichkeit, des Rückgangs der Mangelernährung, der Ausweitung des Schulbesuchs und der Verbesserung der Gesundheit sind;
Drucksache 36/1/09
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) zum 28. Dezember 2009 wieder einführen. Die Abschaffung und Wiedereinführung derselben Regelungen innerhalb weniger Monate wäre widersinnig.
1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 14a - neu - GewO
2. Zu Artikel 9 Nummer 3 §§ 15a, 15b GewO
3. Zu Artikel 9 Nummer 5a § 56 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b GewO
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... -Informationssystems; vermerkt mit Befriedigung die bei der Bekämpfung des Menschenhandels, der illegalen Zuwanderung und der Korruption erzielten Fortschritte und fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen auf diesem Gebiet fortzusetzen; begrüßt die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit der Europäischen Union und fordert eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex), mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und mit der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust); nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufgrund der mangelnden Anerkennung ihrer Pässe durch einen EU-Mitgliedstaat haben, und fordert die Kommission angesichts der erreichten Fortschritte auf, dem Rat schnellstmöglich eine Visa-Liberalisierung für Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und die Abschaffung der Visumspflicht zu empfehlen;
Drucksache 620/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... Grenzüberschreitende Kriminalität: Die Kriminalitätsmuster der Region sind geprägt von der der geografischen Lage, den wirtschaftlichen und sozialen Unterschieden in der Region, Preisunterschieden bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sowie der Offenheit und dem leichten Zugang im Ostseeraum, die charakteristisch für die innergemeinschaftlichen Beziehungen sind. Aufgrund dieser Faktoren lastet eine besondere Verantwortung auf den Mitgliedstaaten mit Außengrenzen, insbesondere seit der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Alle Mitgliedstaaten müssen Kooperationsmaßnahmen treffen, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums
4. Hintergrund und Kontext
4.1. Geografischer Geltungsbereich
4.2. Betroffene Politikbereiche
5. Reaktion
5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region
5.2. Eine wohlhabende Region
5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region
5.4. Eine sichere Region
5.5. Horizontale Maßnahmen
6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis
6.1. Konsultationsprozess
6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung
6.3. Praktische Durchführung
7. Schlussfolgerung
Drucksache 551/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon (2008/2063(INI))
... 42. stellt heraus, dass sich der Rat und das Parlament innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel über die Ausgabenplanung verständigen müssen, die rechtlich bindenden Charakter erlangt (Artikel 312 AEUV); begrüßt die Tatsache, dass Parlament und Rat in Übereinstimmung mit dem mehrjährigen Finanzrahmen gemeinsam den Haushaltsplan beschließen müssen; begrüßt die Abschaffung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben (Artikel 314 AEUV); begrüßt den Umstand, dass die Annahme der Verordnung über die Haushaltsordnung dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegen wird (Artikel 322 AEUV);
Neue Politikbereiche
Neue Ziele und horizontale Klauseln
Neue Rechtsgrundlagen
Neue Befugnisse für das Parlament
Neue Mitentscheidungsbefugnisse
Neue Haushaltsbefugnisse
Neues Zustimmungsverfahren
Neue Kontrollbefugnisse
Neue Rechte auf Unterrichtung
Neue Initiativrechte
Neue Verfahren
Kontrolle durch die nationalen Parlamente
Delegierte Rechtsakte
3 Durchführungsrechtsakte
Prioritäten in der Übergangsphase
3 Vorschläge
Drucksache 280/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... Der Bürokratieaufwand könnte nur durch die Abschaffung der Informationspflicht gesenkt werden. Dies ist aber nicht sinnvoll, da hierdurch die behördliche Überwachung erheblich erschwert würde.
A. Allgemeines
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht
V. Alternativen
VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VII. Befristung
VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
IX. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1
1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1
1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1
1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1
1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2
1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2
1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2
1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1
1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1
1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1
1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2
1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1
1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG
1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2
1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3
1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1
1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3
1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1
1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2
1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Zu § 62
Zu § 63
Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz
Zu § 72
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu § 74
Zu § 77
Zu § 78
Zu § 79
Zu § 80
Zu § 81
Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Zu § 82
Zu § 83
Zu § 84
Zu § 85
Zu § 86
Zu § 87
Zu § 88
Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen
Zu § 89
Zu § 90
Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Zu § 91
Zu § 92
Zu § 93
Zu § 94
Zu § 95
Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu § 99
Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht
Zu § 100
Zu § 101
Zu § 102
Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
Zu § 103
Zu § 104
Zu § 105
Zu § 106
Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11
Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
Drucksache 531/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Durch die Abschaffung verschiedener Fristenregelungen mit Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 FeV
Begründung
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu -, 2, 3, 7 und 8 Inhaltsübersicht, § 4 Absatz 1a - neu -, Zwischenüberschrift in Abschnitt II Nummer 4, § 26a, § 27, Anlage 7a zu § 26a , Anlage 8 zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3 Muster 5 - neu - und 6 - neu - FeV
§ 26a Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
V. Muster der Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Fahrberechtigung
VI. Muster der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Muster 6)
Nachweis der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
3. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 76 Nummer 11a Satz 1 und 2 - neu - FeV
Begründung
4. Zu Artikel 3 Anlage 1 zu § 1 2. Abschnitt, Unterabschnitt A, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 201, 202, 202.1, 202.10 - neu -, 206, 227 Satz 2, 227.6 - neu -, 3. Abschnitt, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 402, 402.5 GebOst
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
1. Abschnitt 2, Unterabschnitt A wird wie folgt geändert:
2. Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
Begründung
Zu Ziffer 1 Buchstaben a bis e:
Zu Ziffer 1 Buchstabe f:
Zu Ziffer 1 Buchstaben g und h:
Zu Ziffer 2:
Drucksache 423/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralafrika andererseits
... ", die Meistbegünstigungsklausel, die Verpflichtung zur Abschaffung von Ausfuhrsteuern, die Stillstandsklausel sowie bilaterale und besondere Schutzmaßnahmen gehören;
Drucksache 791/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... " Ansprüche knüpfen nicht an Diskriminierungsmerkmale im Sinne des Artikels 14 EMRK an, sondern eröffnen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unabhängig von der nationalen oder sozialen Herkunft von Schutzsuchenden oder von anderen Merkmalen, die das Diskriminierungsverbot vorsieht, einen Missbrauch von staatlichen Leistungen zu sanktionieren. Die Abschaffung der Beschränkungsmöglichkeit würde zudem ein Motiv für unberechtigte und unerwünschte Wanderbewegungen nicht schutzbedürftiger Personen (Pull-Faktor) darstellen und kann auch nicht durch die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d vorgesehene Möglichkeit zur Berücksichtigung solcher Handlungen ausreichend aufgefangen werden.
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... Der Raum ohne Binnengrenzen - der Schengen-Raum – wurde Ende der 80er, Beginn der 90er Jahre durch das Schengener Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten, die die Kontrollen an ihren Binnengrenzen abschaffen und entsprechende Begleitmaßnahmen wie gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen, eine gemeinsame Visumpolitik, eine Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden und das Schengener Informationssystem (SIS) einführen wollten, auf zwischenstaatlicher Ebene geschaffen. Im Rahmen der Gemeinschaft konnte eine Abschaffung der Binnengrenzen nicht erreicht werden, da die Mitgliedstaaten sich nicht darauf einigen konnten, ob diese abgeschafft werden müssten, um das Ziel des freien Verkehrs von Personen (Artikel 14 EG-Vertrag) erreichen zu können. Im Laufe der Zeit haben sich aber sämtliche damaligen Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands dem Schengen-Raum angeschlossen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5 Dänemark:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Jahresprogramm
Artikel 8 Liste der Experten
Artikel 9 Teams für Ortstermine
Artikel 10 Durchführung der Ortstermine
Artikel 11 Fragebogen
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
• Binnengrenzen:
• Außengrenzen:
• Visa:
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Drogen
Finanzbogen
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... "; fordert effektiv organisierte Bildungssysteme und Lehrpläne, die an den Arbeitsmarkt von morgen angepasst sind und den Bedürfnissen der Gesellschaft sowie den technologischen Entwicklungen Rechnung tragen; fordert die weitere Förderung und Unterstützung des zweiten Bildungsweges sowie des informellen und nichtformalen Lernens, das nachweislich zu einer höheren Lernbeteiligung von Jugendlichen und Erwachsenen führt als der herkömmliche schulische Rahmen, um die Schulabbruchquote in der Europäischen Union zu senken; fordert zu diesem Zweck die seit langem erwartete Beseitigung jeglicher Chancenungleichheiten in den EU-Bildungssystemen, insbesondere die Abschaffung von minderwertiger und segregativer Bildung, die irreversible negative Folgen für ausgegrenzte Gruppen und insbesondere für die Roma hat;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.