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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abschlussdokument"


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Drucksache 13/20

... Spätestens drei Monate nach Abschluss der geologischen Untersuchung müssen die Fachdaten an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Untersuchung; dieser Zeitpunkt bestimmt sich nach § 15 Absatz 1. Für Untersuchungen, die länger als ein Jahr dauern oder Nutzungen des geologischen Untergrunds stellt § 15 Absatz 2 den Fristbeginn klar. Auch wenn Daten in einer Abschlussdokumentation nach § 9 Absatz 2 enthalten sein werden, gilt für sie die Übermittlungspflicht nach § 9. Die Dauer der Untersuchung kann von den Übermittlungsverpflichteten selbst festgelegt werden. So kann z.B. die Erhebung und Aufbereitung durch ein Ingenieurbüro in die Untersuchungsdauer mit einbezogen werden. Erst mit dem vom Übermittlungspflichtigen selbst festgelegten Ende der Untersuchung beginnen die Übermittlungsfristen der §§ 8 bis 10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 482/16

... Die Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über das weltweite Drogenproblem (UNGASS, am 19. -21. April 2016) nahm das Abschlussdokument mit dem Titel "Our joint commitment to effectively addressing and countering the world drug problem" (Unsere gemeinsame Verpflichtung zur wirksamen Bewältigung und Bekämpfung des weltweiten Drogenproblems)2 an. Ein spezifischer Abschnitt befasst sich mit neuen und dauerhaften Herausforderungen, einschließlich der neuen psychoaktiven Substanzen. Im Abschlussdokument wird die Verstärkung der Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen aufgrund neuer psychoaktiver Substanzen sowie die Verbesserung der Netzwerke für Informationsaustausch und Frühwarnung gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der FOLGEABSCHÄTZUNG

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

2. Artikel 5 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3 werden gestrichen.

3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c und 5d werden eingefügt:

Artikel 5a
Informationsaustausch und Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen

Artikel 5b
Erstbericht

Artikel 5c
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 5d
Ausschluss von der Risikobewertung

4. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 111/14

... In den vergangenen zehn Jahren wurde das Recht auf unbedenkliches Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung völkerrechtlich, vor allem auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN), anerkannt4. In der Resolution 64/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird" das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht" anerkannt, "das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte ist ". In dem endgültigen Abschlussdokument der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung von 2012 (Rio+20) bekräftigten die Staats- und Regierungschefs und hochrangigen Vertreter erneut ihre Verpflichtungen im Hinblick auf das Menschenrecht auf unbedenkliches Trinkwasser und auf sanitäre Grundversorgung, das für ihre jeweilige Bevölkerungen unter Beachtung der nationalen Souveränität schrittweise zu verwirklichen ist (" We reaffirm our commitments regarding the human right to safe drinking water and sanitation, to be progressively realized for our populations with full respect for national sovereignty "5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 200/13

... - unter Hinweis auf das Abschlussdokument der 2010 abgehaltenen Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,



Drucksache 188/13

... Der Rio+20-Gipfel bot die Gelegenheit, die Problematik der Abfälle im Meer auf globaler Ebene anzusprechen. Im Abschlussdokument zum Gipfel wird bekräftigt, dass die Bemühungen zur Verringerung des Vorkommens und der Auswirkungen von Meeresverschmutzung, einschließlich Abfälle im Meer, insbesondere Kunststoffabfälle, aus einer Vielzahl von Verschmutzungsquellen im Meer und an Land, einschließlich Schifffahrt und Einträge von Land, fortgesetzt werden müssen. Es wurde die konkrete Verpflichtung eingegangen, bis zum Jahr 2025 Maßnahmen zu ergreifen, um gestützt auf wissenschaftliche Daten eine erhebliche Verringerung der Abfälle im Meer zu erzielen und somit eine Schädigung der Küsten- und Meeresumwelt zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 173/13

... Wie im Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz festgehalten, sollten die SDG gleichermaßen für alle Länder gelten, wobei unterschiedliche nationale Gegebenheiten, Kapazitäten und Entwicklungsniveaus sowie die jeweiligen nationalen Politikansätze und Prioritäten zu berücksichtigen sind. Außerdem sollten diese Ziele alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung umfassen und praxisorientiert, kurz gefasst, leicht vermittelbar und zahlenmäßig begrenzt sein. In ihren im Vorfeld der Rio+20-Konferenz vorgelegten Vorschlägen betonte die EU, dass bei den SDG der Schwerpunkt auch auf Ressourcen liegen sollte, die öffentliche Güter und damit unentbehrliche "Säulen des Lebens" darstellen, wie z.B. Energie, Wasser, Ernährungssicherheit, Meere, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion sowie soziale Inklusion und menschenwürdige Arbeit. Gleichzeitig sollten die SDG mit bestehenden internationalen Übereinkommen, z.B. mit den Zielen in den Bereichen Klimawandel und biologische Vielfalt, sowie mit geltenden Basisniveaus für den Sozialschutz im Einklang stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 624/12

... Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 7/10

... 1 Die Islamische Republik Iran hat beschlossen, sich dem Konsens bezüglich der neu gefassten Resolution 102 anzuschließen, da diese Entschließung allen Regierungen in gänzlich akzeptablem Umfang die Möglichkeit bietet, im Hinblick auf internationale Fragen der öffentlichen Internetpolitik ihre Souveränitätsrechte auszuüben. Diese Resolution unterstützt außerdem alle Regierungen bei der Suche nach geeigneten Methoden und Mitteln, mit denen sie gleichberechtigt ihrer Rolle im Bereich der Steuerung der Kernressourcen des Internet gerecht werden können, und entspricht somit zum Teil dem Wunsch der internationalen Gemeinschaft, der im Abschlussdokument des WSIS zum Ausdruck kam, das unserer Arbeit in diesen Bereichen eine vielversprechende Zukunft vorhersagt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 129/10

... – unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz von Peking vom September 1995, die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking und die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der nachfolgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5 und Peking +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/10




2 Allgemeines

2 Informationserfassung

2 Prävention

2 Verfolgung

Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer


 
 
 


Drucksache 550/09

... – unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz von Beijing vom September 1995, die Erklärung und die Aktionsplattform von Beijing und die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der nachfolgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Beijing +5 und Beijing +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/09




Allgemeine Bemerkungen

Gender -Mainstreaming in der Entscheidungsfindung der EU


 
 
 


Drucksache 553/09

... 31. begrüßt die auf der Überprüfungskonferenz von Durban erzielte Einigung auf ein Abschlussdokument am 21. April 2009 im Anschluss an die Weltkonferenz gegen Rassismus, mit dem unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt geschützt wird, wie es im Völkerrecht definiert ist, die Forderung nach dem Schutz der Rechte von Migranten bekräftigt und verstärkt wird und Mehrfachdiskriminierung und schwere Formen von Diskriminierung anerkannt werden; verurteilt die Rede von Präsident Mahmud Ahmadinedschad, die dem Geist und dem Zweck der Konferenz, namentlich der Bekämpfung der Geisel des Rassismus, zuwiderlief; begrüßt die wichtigen Tagungen des UNHRC, der als vorbereitender Ausschuss für die Überprüfungskonferenz von Durban fungierte, und die vom 21. April - 2. Mai 2008 und vom 6. - 17. Oktober 2008 stattfanden;

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Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 674/09

... • Die vorgeschlagenen Änderungen des Artikels 55 über Einnahmen schaffende Projekte beabsichtigen die Begleitung von Einnahmen zu vereinfachen und diese dem gesamten Programmablauf anzugleichen. Deshalb ist die Dauer der Bestimmungen zur Überwachung von Einnahmen jetzt auf das Datum der Einreichung der Abschlussdokumente eines Programms begrenzt. Einerseits vermeidet dies Situationen, in denen solche Einnahmen jahrelang nach der Schließung eines Programms begleitet werden mussten, wobei der Verwaltungsaufwand der Behörden in den Mitgliedstaaten und der Kommission deutlich reduziert wird. Andererseits garantiert es, dass Gelder, die an ein Programm wegen höherer als erwarteter Einnahmen zurückerstattet wurden, nicht endgültig verloren sind, sondern innerhalb des Programms wieder benutzt werden können. Außerdem wird in Übereinstimmung mit dem Grundsatz von solider Finanzverwaltung und den anwendbaren nationalen Regeln auch daran erinnert, dass in all den Fällen, in denen Einnahmen von Operationen erzeugt wurden, diese bei der Berechnung des öffentlichen Beitrages berücksichtigt werden sollen.

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Drucksache 674/09




Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

Gründe und Ziele für den Vorschlag

Allgemeiner Zusammenhang

Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation der Interessensparteien und Impaktanalyse

Konsultation der interessierten Parteien

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Impaktanalyse

3. Gesetzliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl von Instrumenten

4. Haushaltsauswirkung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 39
Inhalt

Artikel 77
Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und des Restbetrags

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 266/08

... – unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz von Beijing vom September 1995, die Erklärung und die Aktionsplattform von Beijing sowie die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der aufeinander folgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Beijing +5 und Beijing +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,



Drucksache 685/08

... – unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz vom September 1995 in Peking, die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking sowie die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der aufeinander folgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking+5 und Peking+10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking am 10. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,



Drucksache 818/08

... – in Kenntnis des Abschlussdokumentes der Jahrestagung 2008 der Parlamentarischen Konferenz zur WTO, das am 12. September 2008 in Genf einvernehmlich angenommen wurde,



Drucksache 437/08 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass der Chartaentwurf im Wesentlichen die relevanten Themenfelder für regionalisierungswillige Staaten, wie sie bereits vom Bundesrat mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2007 (BR-Drucksache 426/07 (Beschluss)) identifiziert wurden, aufgreift. Er bedauert allerdings, dass der Fragenkomplex über eine effektive Zuordnung und Wahrnehmung von Verantwortung bei der Entscheidungsfindung auf regionaler Ebene nicht Eingang in das Abschlussdokument gefunden hat. Darüber hinaus sind die getroffenen Festlegungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Finanzausstattung der Regionen einschließlich der Frage nach eigenen Einnahmen der regionalen Gebietskörperschaften, hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu erörtern.

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Drucksache 437/08 (Beschluss)




Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Charta der regionalen Demokratie


 
 
 


Drucksache 437/1/08

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass der Chartaentwurf im Wesentlichen die relevanten Themenfelder für regionalisierungswillige Staaten, wie sie bereits vom Bundesrat mit Beschluss vom 12. Oktober 2007 (BR-Drucksache 426/07) identifiziert wurden, aufgreift. Er bedauert allerdings, dass der Fragenkomplex über eine effektive Zuordnung und Wahrnehmung von Verantwortung bei der Entscheidungsfindung auf regionaler Ebene nicht Eingang in das Abschlussdokument gefunden hat. Darüber hinaus sind die getroffenen Festlegungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Finanzausstattung der Regionen einschließlich der Frage nach eigenen Einnahmen der regionalen Gebietskörperschaften, hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu erörtern.

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Drucksache 437/1/08




Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Charta der regionalen Demokratie


 
 
 


Drucksache 211/07

... der beiden Sicherheitsdienste durchgeführt hat; betont, dass diese Sitzung zügig und im Geheimen vonstatten ging, wobei es weder zu Anhörungen noch Zeugenaussagen kam und keinerlei Einsichtnahme möglich war; weist nachdrücklich darauf hin, dass derartige Ermittlungen nicht als unabhängig bezeichnet werden können, und bedauert, dass der Ausschuss außer einem einzigen diesbezüglichen Abschlussdokument keinerlei Unterlagen erstellt hat;

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Drucksache 211/07




Zusammenarbeit mit Organen der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen

Vom nichtständigen Ausschuss ausgewertete Informationen

2 Italien

Vereinigtes Königreich

2 Deutschland

2 Schweden

2 Österreich

2 Spanien

2 Portugal

2 Irland

2 Griechenland

2 Zypern

2 Dänemark

2 Belgien

2 Türkei

Ehemealige Jugoslavische Republik Mazedonien

Bosnien und Herzegowina

Sonstige europäische Länder

Geheime Haftanstalten

3 Rumänien

3 Polen

Kosovo Gemäß Resolution 1244/1999 des Unsicherheitsrates

2 Empfehlungen

Politische Empfehlungen

Rechtliche Empfehlungen

2 Geheimdienste

2 Luftverkehr

Internationale Übereinkommen und Vereinbarungen

Verwaltungstechnische Empfehlungen auf EU-Ebene

Beziehungen der EU zu Drittländern

Abschließende Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 929/06

... – unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz in Beijing vom September 1995, die dort angenommene Erklärung und die Aktionsplattform sowie die Abschlussdokumente der Sondersitzungen der Vereinten Nationen Beijing +5 und Beijing +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing, die am 9. Juni 2000 und 11. März 2005 angenommen wurden,



Drucksache 375/06

... 56. betont die Wichtigkeit der Gewinnung öffentlicher und politischer Unterstützung für das multilaterale Handelssystem der WTO; stellt fest, dass Unternehmen ein legitimes Interesse an der Politikgestaltung haben, wenn diese Auswirkungen auf ihre Geschäftsabwicklung hat, und dass die Beteiligung verschiedener Gruppen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen von ausschlaggebender Bedeutung für das Funktionieren der WTO ist; betont allerdings, dass die Prioritäten von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die politische Agenda der WTO haben und dass diese im Hinblick auf die Abschlussdokumente eine wichtigere Rolle als demokratisch gewählte Parlamentarier spielen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen im Verhandlungsprozess sorgfältig zu prüfen; fordert eine verstärkte Transparenz sowie den Abbau der Privilegien der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen; betont, dass eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit und eine breitere Konsultation der Zivilgesellschaft notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf den wichtigen Beitrag, den die parlamentarische Dimension als ein Mittel zur Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht und Öffnung der WTO gegenüber den Bürgern leisten kann;



Drucksache 133/05

... Auf der Zweiten Sondergeneralversammlung zu Kindern der Vereinten Nationen im Mai 2002 in New York unterzeichnete die Bundesregierung ein Abschlussdokument unter dem Titel "A world fit for children", das weltweit zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern beitragen soll.



Drucksache 934/05

... 55. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Regelungen des Schlussdokuments der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 wirksam umzusetzen, die auf den Abschluss eines Vertrags abzielen, der die Herstellung sämtlicher Waffen, bei denen spaltbares Material eingesetzt wird, wirksam verbietet; betont, da es kein Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz 2005 gibt, dass diese Regelungen als eine politische und rechtliche Verpflichtung der beteiligten NVV-Staaten weiterhin ihre Gültigkeit haben;

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Drucksache 934/05




Die Gefahr der Verbreitung von MVW

Die MVW-Politik der Union

Ablehnung der Stationierung von MVW im Weltraum

Antworten auf Verstöße gegen das UN-System

Stärkung des efektiven Multilateralismus

Traditionelle und entstehende Atommächte

Ergebnisse und Entwicklung der NVV-Überprüfungskonferenz 2005

Gemeinsame Aktion im Rahmen der transatlantischen Beziehungen EU-USA

Nichtstaatliche Akteure

Globale G8-Partnerschaft

Exportkontrolle von Nuklearmaterial

Chemische und biologische Waffen

Eine Rolle für das Europäische Parlament

Finanzielle Aspekte der Strategie der Union gegen die Verbreitung von MVW


 
 
 


Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 253/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.