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"Alkohol"
Drucksache 475/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 372 endg.; Ratsdok. 11361/07
... - Der Bundesrat tritt für die unveränderte Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Verfahren zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts in den Weinbauzonen A und B ein.
Drucksache 391/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Drucksache 788/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren (2005/2145(INI))
... 37. ist der Auffassung, dass die Vereinbarung mit Philip Morris als Beispiel für Vereinbarungen mit Unternehmen dienen sollte, die andere hochsensible Produkte wie Alkohol, Textilien, Mineralölprodukte oder auch andere Agrarprodukte herstellen und vertreiben; ersucht daher die Kommission, dem Europäischen Parlament mitzuteilen, welche Schritte sie unternehmen wird, um Standardvereinbarungen in anderen Sektoren auszuarbeiten und auszuhandeln;
Umstellung der Versandvorgänge auf EDV
Schwere Mängel bei der Anwendung des neuen Versandverfahrens durch die Mitgliedstaaten
Kosten und Nutzen des NCTS im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung
Rationalisierung konkurrierender Informationsaustauschsysteme und Warenkontrollen
Zusammenarbeit mit Drittländern
Neuer Ansatz für die Bekämpfung von Zigarettenschmuggel und -fälschungen: die Vereinbarung mit Philip Morris und weitere Maßnahmen
Die Vereinbarung mit Philip Morris
Verhandlungen über weitere Vereinbarungen
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Zigaretten
Drucksache 124/2/07
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Punkt 26 der 832. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2007
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Punkt 26 der 832. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2007
Drucksache 929/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern KOM (2007) 765 endg.; Ratsdok. 16534/07
... 13. niedermolekulares (Molekulargewicht kleiner als 10 000) Polyepichlorhydrin mit funktionellen Alkoholgruppen, Polyepichlorhydrindiol und -triol,
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Genehmigungen
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Allgemeingenehmigungen
Artikel 6 Globalgenehmigungen
Artikel 7 Einzelgenehmigungen
Kapitel III Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung
Artikel 8 Information durch die Lieferanten
Artikel 9 Zertifizierung
Artikel 10 Ausfuhrbeschränkungen
Kapitel IV Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Zollwesen
Artikel 12 Informationsaustausch
Kapitel V Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter
Artikel 13 Aktualisierung des Anhangs
Artikel 14 Ausschuss
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 15 Schutzmaßnahmen
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Anhang Liste der Verteidigungsgüter
ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:
ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:
ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:
ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:
ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:
ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:
ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.
ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.
ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:
ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:
ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:
Finanzbogen
Drucksache 124/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Drucksache 769/07
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereich "Steuerharmonisierung ")
... k) Alkohol - Spirituosen
Gremien des Rates
1. Gruppe Steuerharmonisierung
4 Umsatzsteuerharmonisierung
Direkte Steuern
4 Verkehrsteuern
4 Sonderverbrauchsteuern
Gremien der Kommission
2. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer
3. Arbeitsgruppe I Mehrwertsteuer
Drucksache 769/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereich "Steuerharmonisierung ")
... k) Alkohol - Spirituosen
1. Gruppe Steuerharmonisierung Umsatzsteuerharmonisierung
2. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer
3. Arbeitsgruppe I Mehrwertsteuer
Drucksache 722/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... b) Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs auf See Die Neuregelung soll die zuständigen Behörden ermächtigen, die Verkehrstüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern in der Seeschifffahrt jederzeit zu überprüfen und zu diesem Zweck Wasserfahrzeuge anzuhalten und zu betreten (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Ferner soll der Entzug von Befähigungszeugnissen dokumentiert werden (§ 9 Abs. 2).
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung des MARPOL-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 5 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Artikel 9 Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines:
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den Einzelbestimmungen:
I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
a Änderung in Abs. 1:
b Aufhebung des Abs. 3:
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:
VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:
VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:
X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:
XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 231/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Vorschriften
... der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Drucksache 815/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Hinsichtlich der Alkohol-, Betäubungsmittel-, Medikamenten- und Tatauffälligen liegt es in der Hand des Betroffenen, keine Eignungszweifel aufkommen zu lassen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen, Bürokratiekosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten, Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
C. Zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe p
zu Gebührennummern 401 bis 403
zu Gebührennummern 410.1 bis 410.7
zu Gebührennummer 410.8
zu Gebührennummer 412
zu Gebührennummer 413
zu Gebührennummer 413.5
zu Gebührennummer 417
zu Gebührennummern 451 bis 451.6
zu Gebührennummer 451.3
Zu Gebührennummern 452 bis 452.2
Zu Gebührennummern 451 bis 454
Zu Gebührennummer 499
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Drucksache 231/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Vorschriften
... der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Drucksache 769/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereich "Steuerharmonisierung ")
... k) Alkohol - Spirituosen
Drucksache 166/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit - Halbzeitbewertung (2006/2112(INI))
... H. in der Erwägung, dass die Verbesserung von Fahranforderungen in der Europäischen Union am wirksamsten kurzfristig durch die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnungen der Mitgliedstaaten, insbesondere bezogen auf Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Gurtpflicht und Rückhaltesysteme für Kinder ermöglicht wird,
Drucksache 475/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 372 endg.; Ratsdok. 11361/07
... - Der Bundesrat tritt für die unveränderte Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Verfahren zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts in den Weinbauzonen A und B ein. Als Folge der von der Kommission vorgeschlagenen Begrenzung des maximalen Gesamtalkoholgehalts bei angereicherten Weinen in den Weinbauzonen A und B sowie des Verzichts auf die Festsetzung eines natürlichen Mindestalkoholgehalts werden auf einem Teil der Weinbauflächen und aus bestimmten Rebsorten keine Weine erzeugt werden können, die den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einen hochwertigen, marktgerechten Qualitätswein entsprechen. Für eine Vielzahl von Weinbaubetrieben würde dies eine existenzielle Bedrohung darstellen. Der Bundesrat fordert deshalb die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein muss, was die Kommission bis in die jüngste Vergangenheit in Verhandlungen mit Drittstaaten zugestanden hat.
Drucksache 231/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Vorschriften
... b) Die Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes zielt darauf ab, weitere Erkenntnisse über den Einfluss von Drogen auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr zu gewinnen und die hohe Dunkelziffer zu erhellen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Unfälle mit einem Unfallbeteiligten unter Drogeneinwirkungen in die detaillierte Unfallerfassung eingehen. Unfälle mit Sachschaden und einem Unfallbeteiligten unter Drogeneinfluss werden deshalb entsprechend denjenigen mit einem Unfallbeteiligten unter Alkoholeinfluss nunmehr als schwerwiegend eingestuft. Hintergrund ist, dass im Unterschied zu Unfällen mit Personenschaden die Unfälle mit Sachschaden in der Straßenverkehrsunfallstatistik nur dann detailliert erfasst werden und folglich auch nur dann der Verkehrssicherheitsforschung für nähere Analysen zur Verfügung stehen, wenn sie als schwerwiegend einzustufen sind. Die übrigen Unfälle mit Sachschaden gehen nur nach Anzahl in die Statistik ein.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 179/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten " (2006/2231(INI))
... H. in der Erwägung, dass im WHO-Bericht 2005 über die Gesundheit in Europa gezeigt wird, dass viele Todesfälle und Krankheiten auf sieben Hauptrisikofaktoren zurückzuführen sind, von denen sechs (Bluthochdruck, Cholesterin, überhöhter Body-Mass-Index, zu geringer Verzehr von Obst und Gemüse, Bewegungsmangel und übermäßiger Alkoholkonsum) in Zusammenhang mit der Ernährung und Bewegung stehen, sowie in der Erwägung, dass alle diese Krankheitsfaktoren mit gleicher Priorität bekämpft werden müssen, um einer Vielzahl von Todesfällen und Krankheiten vorzubeugen,
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
... – unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (KOM (2006)
2 Allgemeines
2 Sozialschutz
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... 10. keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind, oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
4. Gesetzesfolgen
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 68a
Zu § 68b
Zu § 68c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 68e
Zu § 68f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 656/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke KOM (2006) 486 endg.; Ratsdok. 12698/06
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke KOM (2006)
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Zielsetzung des Vorschlags
• Allgemeiner Sachverhalt
• Derzeit anwendbare Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung der betroffenen Parteien und Einschätzung der Folgen
• Anhörung der betroffenen Parteien
• Einholen und Verwerten von Expertenwissen
• Abschätzung der Folgen
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Proportionalitätsprinzip
• Wahl des Mittels
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Zusätzliche Informationen
• Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften
• Entsprechungstabelle
Artikel 1
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... , wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholanteil von mindestens 99 Volumenprozent handelt und seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen des Entwurfes der DIN EN 15376 (Stand: Mai 2006) entsprechen. Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol bestehen, gilt für den Bioethanolanteil Satz 4 sinngemäß. Pflanzenöl gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Vornorm DIN V 51605 (Stand: Juli 2006) entsprechen. Den Kraftstoffen nach den Sätzen 1 bis 6 sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die einer anderen Norm oder technischen Spezifikation entsprechen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft ist, soweit diese Normen oder technischen Spezifikationen mit den in Sätzen 1 bis 6 genannten Normen übereinstimmen und die ein gleichwertiges Niveau der Beschaffenheit für die gleichen klimatischen Anforderungen sicherstellen. Die Normblätter, zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, Berlin sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
1. § 50 wird wie folgt gefasst:
2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
4. § 55 wird aufgehoben.
5. § 55 wird wie folgt gefasst:
6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
a Einführung einer Biokraftstoffquote
b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
4. Kosten und Preiswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
6. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu den Absätzen 6 und 7
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu § 37a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Drucksache 66/2/06
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen Punkt 25 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... Der Bundesrat weist deswegen darauf hin, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung dieser Zielsetzung jedoch insofern nicht entspricht, als die beabsichtigte Streichung des Zuschlags zum Übernahmepreis für Alkohol aus den Rohstoffen Buchweizen, Gerste, Hafer, Weizen und Roggen eine gegenteilige Wirkung haben könnte, denn diese Abfindungsbrennereien sind nicht mit den Kornbrennereien, die aus dem Monopol ausscheiden mussten, vergleichbar. Sie dürfen zudem in aller Regel auch Obststoffe einsetzen, bei denen ein Zuschlag von mindestens 50 % vorgesehen ist. Wenn der Zuschlag für o.g. Rohstoffe also nicht mehr geleistet wird, ist zu erwarten, dass diese Brennereien auf Obststoffe umsteigen diese ggf. auch von außerhalb zukaufen und dann Anspruch auf den höheren Zuschlag von mindestens 50 % haben. Im Ergebnis würde die Regelung "
Drucksache 247/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung KOM (2006) 135 endg.; Ratsdok. 7887/06
... Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke
Drucksache 577/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
... Darüber hinaus werden entsprechend eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zur konsequenten Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs in der Seeschifffahrt (Drs. 15/5514) neue Regelungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Bewerber um Befähigungszeugnisse und klarer formulierte Bedingungen für den Entzug von Befähigungszeugnissen eingeführt und weiterer aktueller Änderungsbedarf bei der Durchführung der Schiffsoffizier Ausbildungsverordnung vollzogen.
Drucksache 314/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung
... 6. ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung unterstützt und ausgedehnt werden müssen, um die Lage der am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, wie Gelegenheitsarbeitern, Arbeitslosen, meist von Frauen geführte Einelternhaushalte, älteren Alleinlebenden, Frauen, Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Personen, benachteiligten Kinder sowie ethnischen Minderheiten, kranken oder behinderten Menschen, Wohnungslosen, Opfern von Menschenhandel sowie Opfern von Drogen- und Alkoholabhängigkeit zu verbessern
2 Allgemeines
Soziale Eingliederung
2 Sozialschutz
Drucksache 366/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
§ 1 Erwerb der Grundqualifikation
§ 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
§ 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
§ 4 Weiterbildung
§ 5 Nachweise
§ 6 Anerkennung von Ausbildungsstätten
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1) Liste der Kenntnisbereiche
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2 Satz 1) Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 4 Satz 2) Muster
Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer IM Personenverkehr
Artikel 2 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifIkations-Gesetzes
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
2. Zu Artikel 2 - Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
3. Zu Artikel 3 - Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
4. Zu Artikel 4 - Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
5. Zu Artikel 5 - Neubekanntmachung
6. Zu Artikel 6 - Inkrafttreten Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Drucksache 590/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates, der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 und der Richtlinie 2000/13 /EG KOM (2006) 427 endg.; Ratsdok. 12182/06
... b) Nummer 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: "Das Getränk kann als Gin bezeichnet werden, wenn es durch Aromatisieren von Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, der die entsprechenden organoleptischen Merkmale aufweist, mit natürlichen Aromastoffen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. ... und/oder Aromaextrakten nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d derselben Verordnung gewonnen wird, wobei der Wacholderbeergeschmack vorherrschend bleiben muss."
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen
2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung betroffener Kreise
1. Klarstellung des Anwendungsbereichs
2. Definition des Begriffs Aromen
2.1 Eingeschränkte Verwendung des Begriffs natürlich
2.2 Einführung der Kategorie sonstige Aromen
3. Neue Kennzeichnungsvorschriften
3.1 Kennzeichnungskosten
3.2 Verbraucherinformation
4. Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe
5. Monitoring der aufgenommenen Mengen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
1. Keine Maßnahmen
1.1 Wirtschaftliche Folgen
1.2 Soziale Folgen
2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen
2.1 Wirtschaftliche
2.2 Soziale Folgen
3. Deregulierung im Bereich Aromen
3.1 Wirtschaftliche Folgen
3.2 Soziale Folgen
4. Änderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates
4.1 Wirtschaftliche Folgen
4.2 Soziale Folgen
5. Vorschlag für eine neue Verordnung
5.1 Wirtschaftliche Folgen
5.1.1 Folgen für die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands
5.1.2 Folgen für Innovation und Forschung
5.1.3 Folgen für die Haushalte
5.1.4 Folgen für Drittländer und die internationalen Beziehungen
5.1.5 Folgen für staatliche Behörden
5.2 Soziale Folgen
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begrifsbestimmungen
Kapitel II Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen
Artikel 4 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
Artikel 5 Vorhandensein bestimmter Stoffe
Artikel 6 Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe
Artikel 7 Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen
Kapitel III Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen
Artikel 8 Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen
Artikel 9 Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe
Artikel 10 Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste
Artikel 11 Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
Kapitel IV Kennzeichnung
Abschnitt 1 Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 12 Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 13 Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen
Artikel 14 Spezielle Informationspflichten für die Verkehrsbezeichnung von Aromen
Abschnitt 2 Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 15 Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Kapitel V Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 16 Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer
Artikel 17 Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Änderung der Anhänge II bis V
Artikel 20 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel VI Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 21 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 22 Erstellung einer Gemeinschaftsliste für Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung
Artikel 23 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89
Artikel 24 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91
Artikel 25 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Artikel 26 Änderung der Richtlinie 2000/13/EG
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang I Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe
Anhang II Liste herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von natürlichen Aromastoffen und natürlichen Aromaextrakten
Anhang III Vorhandensein bestimmter Stoffe
Teil A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen
Teil B Höchstmengen für bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind
Anhang IV Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt
Teil A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen
Teil B Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden
Anhang V Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen
Teil A Herstellungsbedingungen:
Teil B Höchstmengen bestimmter Stoffe
Drucksache 590/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates, der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 und der Richtlinie 2000/13 /EG KOM (2006) 427 endg.; Ratsdok. 12182/06
... Die Höchstmengen für toxikologisch bedenkliche, natürlich vorkommende Substanzen sind nach Artikel 5 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III Teil B des vorliegenden Vorschlags zukünftig nur noch auf bestimmte Lebensmittelgruppen beschränkt. Nach bisheriger Rechtsgrundlage galten die Höchstmengen für alle Lebensmittel, wobei für bestimmte Lebensmittel höhere Grenzwerte erlaubt waren. Für alle nicht in Anhang III Teil B genannten Lebensmittel soll es zukünftig keine Höchstmengenregelung mehr geben. Es wäre dann beispielsweise möglich, einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk Wermutextrakt weitgehend ohne Beschränkung des Thujongehalts zuzusetzen. Eine Beanstandung wäre nach Artikel 4 Buchstabe a nur auf Grund eines für diesen Fall konkreten Nachweises der Gesundheitsschädlichkeit auszusprechen.
Drucksache 206/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... sind, gewonnen werden, gelten in vollem Umfang als Biokraft- oder Bioheizstoffe. Bioethanol gilt nur dann als Biokraft- oder Bioheizstoff, wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholanteil von mindestens 99 Volumenprozent handelt. Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol bestehen, gilt für den Bioethanolanteil Satz 4 sinngemäß.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Energiesteuergesetz(EnergieStG)
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Energieerzeugnisse
§ 2 Steuertarif
§ 3 Begünstigte Anlagen
Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1 Steueraussetzung
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Steueraussetzungsverfahren
§ 6 Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse
§ 7 Lager für Energieerzeugnisse
§ 8 Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr
§ 9 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes
§ 10 Verkehr im Steuergebiet
§ 11 Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Verbringen nach Einfuhr
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
Abschnitt 2 Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs
§ 15 Verbringen zu gewerblichen Zwecken
§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken
§ 17 Entnahme aus Hauptbehältern
§ 18 Versandhandel
§ 19 Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich
Abschnitt 3 Freier Verkehr in sonstigen Fällen
§ 20 Differenzversteuerung
§ 21 Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse
§ 22 Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand
§ 23 Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse
Abschnitt 4 Steuerbefreiungen
§ 24 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis
§ 25 Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken
§ 26 Steuerbefreiung, Eigenverbrauch
§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:
§ 29 Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:
§ 30 Zweckwidrigkeit
Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
§ 31 Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis
§ 32 Entstehung der Steuer
§ 33 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 34 Verbringen in das Steuergebiet
§ 35 Einfuhr
§ 36 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 37 Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
§ 38 Entstehung der Steuer
§ 39 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 40 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
§ 42 Differenzversteuerung
§ 43 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 44 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 5 Steuerentlastung
§ 45 Begriffsbestimmung
§ 46 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
§ 47 Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken
§ 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
§ 49 Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase
§ 50 Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe
§ 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
§ 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 54 Steuerentlastung für Unternehmen
§ 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
§ 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
§ 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
§ 58 Steuerentlastung für Gewächshäuser
§ 59 Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
§ 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
Kapitel 6 Schlussbestimmungen
§ 61 Steueraufsicht
§ 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen
§ 63 Geschäftsstatistik
§ 64 Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
§ 65 Sicherstellung
§ 66 Ermächtigungen
§ 67 Anwendungsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu Kapitel 5 Steuerentlastung
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 bis 5
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu den Absätzen 5 bis 8
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Drucksache 656/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke KOM (2006) 486 endg.; Ratsdok. 12698/06
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke KOM (2006)
Drucksache 539/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... "(1) Qualitätswein und die Prädikatsweine Kabinett, Spätlese oder Auslese müssen mindestens 7 Volumenprozent vorhandenen Alkohol, die Prädikatsweine Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein müssen mindestens 5,5 Volumenprozent vorhandenen Alkohol aufweisen."
Drucksache 393/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) KOM (2006) 202 endg.; Ratsdok. 9500/06
... (b) Verbrauchsteuern auf Alkohol,
Begründung
1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl der Instrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Informationen
• Aufhebung existierender Rechtsvorschriften
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Programm Fiscalis 2013
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Zielsetzung
Artikel 5 Arbeitsprogramm
Kapitel II Programmaktionen
Artikel 6 Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme
Artikel 7 Multilaterale Prüfungen
Artikel 8 Seminare und Projektgruppen
Artikel 9 Arbeitsbesuche
Artikel 10 Fortbildungsmaßnahmen
Artikel 11 Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms
Artikel 12 Informationsteilung
Kapitel III Finanzbestimmungen
Artikel 13 Finanzrahmen
Artikel 14 Ausgaben
Artikel 15 Finanzkontrolle
Kapitel IV Sonstige Bestimmungen
Artikel 16 Ausschuß
Artikel 17 Folgemaßnahmen
Artikel 18 Zwischenbericht und Abschlußbericht
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 590/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates, der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 und der Richtlinie 2000/13 /EG KOM (2006) 427 endg.; Ratsdok. 12182/06
... Die Höchstmengen für toxikologisch bedenkliche, natürlich vorkommende Substanzen sind nach Artikel 5 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III Teil B des vorliegenden Vorschlags zukünftig nur noch auf bestimmte Lebensmittelgruppen beschränkt. Nach bisheriger Rechtsgrundlage galten die Höchstmengen für alle Lebensmittel, wobei für bestimmte Lebensmittel höhere Grenzwerte erlaubt waren. Für alle nicht in Anhang III Teil B genannten Lebensmittel soll es zukünftig keine Höchstmengenregelung mehr geben. Es wäre dann beispielsweise möglich, einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk Wermutextrakt weitgehend ohne Beschränkung des Thujongehalts zuzusetzen. Eine Beanstandung wäre nach Artikel 4 Buchstabe a nur auf Grund eines für diesen Fall konkreten Nachweises der Gesundheitsschädlichkeit auszusprechen.
Drucksache 479/06
Gesetzesantrag des Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG )
... Neben hohen Gesundheitsgefahren birgt der Konsum von Rauschmitteln, vor allem von Alkohol, erhebliche soziale Risiken, die in der Bevölkerung vielfach weit unterschätzt werden. Zu diesen sozialen Risiken gehören die strafrechtlich relevanten Auswirkungen von Rauschmittelkonsum. Unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss begangene Straßenverkehrsdelikte führen jährlich zu vielen Todesfällen, bleibenden Gesundheitsschäden und Verletzungen sowie hohen wirtschaftlichen Einbußen. Eine Vielzahl sonstiger Delikte, gerade Gewaltdelikte, wird nur begangen, weil alkoholbedingt die Hemmschwelle zur Tatausführung erheblich herabgesetzt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Allgemeines
II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss
III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage
IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1
II. Zu Artikel 2
Drucksache 830/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006)
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... . Auch wenn die Tatsache, dass ein Einkommen unterhalb des herkömmlichen Schwellenwerts weder als notwendige noch als hinreichende Voraussetzung für Armut gesehen werden kann, so beinhaltet doch das Risiko relativer Armut einen beschränkten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die als notwendig für eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe erachtet werden. Das Risiko, unter die Armutsgefährdungsschwelle zu fallen, ist für Arbeitslose, Nichterwerbstätige, Alleinerziehende, Behinderte und chronisch Kranke höher. Eine unbestimmte Anzahl von Menschen ist somit dem Risiko schwerer Formen der Deprivation und sozialen Ausgrenzung ausgesetzt, wie Obdachlosigkeit, Drogenabhängigkeit, Alkoholismus, mangelnder Zugang zur medizinischen Grundversorgung und Analphabetismus. Erschwerend kommen in einigen Fällen noch Faktoren wie ethnische Diskriminierung und/oder Wohnen in mehrfach benachteiligten Gebieten hinzu. Im Jahr 2003 galten in der EU-25 etwa 31,7 Millionen Menschen als vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt, das sind 8,5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15- bis 64-Jährige). Miteingeschlossen sind in dieser Zahl die Langzeitarbeitslosen und Nichterwerbstätigen, die entweder nach mehrfacher erfolgloser Arbeitssuche aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind oder die arbeitswillig waren, jedoch keinen Arbeitsplatz fanden, und zwar aus unterschiedlichen Gründen: aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, mangelnder Grundfertigkeiten, einer Diskriminierung und/oder familiärer Verpflichtungen.
1. Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung AUS dem Arbeitsmarkt: eine ständige Herausforderung für die Europäische Union
1.1. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten
1.2. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
1.3. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen
2. MÖGLICHE Ausrichtung weiterer Massnahmen auf EU-Ebene
2.1. Worin besteht die Herausforderung?
2.2. Anhörung
2.3. Grundorientierungen
2.4. Die nächsten Schritte
Drucksache 477/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... Die traditionellen Methoden zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts müssen unberührt bleiben.
Drucksache 723/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur KOM (2006) 569 endg.; Ratsdok. 13874/06
... Auf dem Gebiet der Fahrzeugsicherheit sind große Fortschritte erzielt worden. Das Risiko von Autoinsassen, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, ist heute erheblich geringer als noch von zehn Jahren. Die Prüfungen von Fahrzeugen und Führerscheinbewerbern wurden nach und nach verschärft, um sicherzustellen, dass Europas Autofahrer den Gefahren des Straßenverkehrs gewachsen sind. Da überhöhte Geschwindigkeit, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Fahren unter Alkoholeinfluss die Hauptursachen tödlicher Straßenverkehrsunfälle sind, wird jetzt die Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln energischer betrieben3.
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... waren und alkoholische Getränke beseitigt werden.
Drucksache 66/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
... Diese Frist ist für Kornbrennereien, die Beihilfen für die Selbstvermarktung von Kornalkohol erhalten zur Anpassung an die neue Regelung erforderlich. Der Übergang fällt dann mit dem Zeitpunkt zusammen, zu dem der deutsche Markt für Kornalkohol auf Grund der mit der Branntweinmonopolreform von 1999 beschlossenen Änderungen ohnehin liberalisiert ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Artikel 2 Änderung des
Artikel 3 Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gesetz über das Branntweinmonopol
II. Verbrauchsteuergesetze
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 348/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Unschuldsvermutung KOM (2006) 174 endg.; Ratsdok. 9128/06
... "-Grundsatz verstieße. Dies wäre etwa der Fall bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkohol. Bei der Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung muss der Beschuldigte eine Blutentnahme dulden.
Zu den einzelnen Fragestellungen
4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung
5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung
6. Zu Frage 3: Beweislast
7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht
8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern
9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren
10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung
11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung
12. Zu Frage 9: Allgemeines
13. Nicht behandelte Fragen
Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... Im Rahmen ihrer Marktpolitik hat die Kommission die Möglichkeit genutzt, Alkohol aus der Weindestillation aus Interventionsbeständen für Energiezwecke zu verkaufen. Dies kann aber mit Sicherheit nicht als nachhaltige Quelle für die Erzeugung von
1. Einleitung
2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept
2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation
2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen
2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern
3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte
3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
3.2. Nutzung der Umweltvorteile
3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen
3.4. Expansion der Rohstoffproduktion
3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel
3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern
3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung
Drucksache 66/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
... sowie für Alkohol aus den mehligen Stoffen Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer und Gerste
Drucksache 830/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006)
1. Einleitung
2. Handlungsauftrag
3. Handlungsbedarf
4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess
5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren
5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele
5.1.1. Begründung
5.1.2. Bewährte Verfahren
5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27
5.2.1. Begründung
5.2.2. Bewährte Verfahren
5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
5.3.1. Begründung
5.3.2. Bewährte Verfahren
5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster
5.4.1. Begründung
5.4.2. Bewährte Verfahren
5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene
5.5.1. Begründung
5.5.2. Was erforderlich ist
6. Drei Aktionsebenen
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission
6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen
6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
6.2.2. Lokale Maßnahmen
6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene
6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum
6.3.2. Alkohol am Steuer
6.3.3. Werbung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Als Folge der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes ist der land- und forstwirtschaftliche Durchschnittssatz für bestimmte Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten anzupassen.
Drucksache 171/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern KOM (2006) 76 endg.; Ratsdok. 6746/06
... waren und alkoholische Getränke, aber auch für Parfüms, Kaffee und Tee, nicht jedoch für Bier,
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis ist in den Fällen des § 6 Abs. 2 vorzulegen, wenn entweder Tatsachen bekannt sind die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen (z.B. amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ oder wiederholt auch von weniger als 1,6 ‰ im Zusammenhang mit einer Straftat), oder wenn begründete Zweifel an beigebrachten Bescheinigungen bestehen.
Drucksache 656/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke KOM (2006) 486 endg.; Ratsdok. 12698/06
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke KOM (2006)
Drucksache 570/06
... 12. Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von alkoholfreien Getränken,
Drucksache 479/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG )
... Neben hohen Gesundheitsgefahren birgt der Konsum von Rauschmitteln, vor allem von Alkohol, erhebliche soziale Risiken, die in der Bevölkerung vielfach weit unterschätzt werden. Zu diesen sozialen Risiken gehören die strafrechtlich relevanten Auswirkungen von Rauschmittelkonsum. Unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss begangene Straßenverkehrsdelikte führen jährlich zu vielen Todesfällen, bleibenden Gesundheitsschäden und Verletzungen sowie hohen wirtschaftlichen Einbußen. Eine Vielzahl sonstiger Delikte, gerade Gewaltdelikte, wird nur begangen weil alkoholbedingt die Hemmschwelle zur Tatausführung erheblich herabgesetzt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss
III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage
IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 830/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006)
Drucksache 582/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer
Drucksache 184/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen
... h) Hinweise auf die Rauschwirkung durch Alkoholgenuss nicht als mildernde Umstände bezüglich der Gewalt von Männern gegen Frauen zu akzeptieren;
Drucksache 477/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... Die eigentlich als Ausnahmeregelung vorgesehene Dringlichkeitsdestillation wird mehr und mehr zur regelmäßigen Praxis und wurde in drei der vergangenen fünf Jahre durchgeführt. Trotz eines Rückgangs der Erzeugung um 11 % wurde sie im Weinwirtschaftsjahr 2005/06 von mehreren Mitgliedstaaten für beträchtliche Mengen Tafelwein und Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b. A.) beantragt. Es muss daher sichergestellt werden, dass die künftige Politik kosteneffizient ist und die Finanzmittel sinnvoll verwendet werden. Außerdem wurden aus der Sicht der öffentlichen Gesundheit Bedenken laut, dass Zuschüsse für die Destillation von Trinkalkohol den Preis von hochprozentigem Branntwein künstlich senken.
Mitteilung
3 Hintergrund
1. derzeitige LAGE des Weinmarkts und mittelfristige Vorausschau
2. Die derzeitige GMO für WEIN
3. Probleme mit der derzeitigen GMO und veränderte Rahmenbedingungen
3.1. Marktlage
3.2. Regulierung des Produktionspotenzials
3.3. Marktstützungsmaßnahmen
3.4. Weinbereitungsverfahren, geografische Angaben und Etikettierung
3.5. Gesundheit und Lebensstil
4. Ziele einer neuen EU-Weinpolitik
5. IN der Folgenabschätzung untersuchte und abgelehnte Optionen
5.1. Beibehaltung des Status quo, gegebenenfalls mit geringfügigen Anpassungen
5.2. Reform in Anlehnung an die GAP-Reform
5.3. Deregulierung des Weinmarkts
6. Grundlegende Reform der GMO für WEIN
6.1. Grundlegende Reform der GMO – Variante A - einstufig
6.2. Grundlegende Reform der GMO – Variante B - zweistufig
6.3. gemeinsame Merkmale der VARIANTEN A und B
6.3.1. Abschaffung der Marktsteuerungsinstrumente und Einführung zukunftsweisender Maßnahmen
6.3.2. Nationaler Finanzrahmen
6.3.3. Entwicklung des ländlichen Raums
6.3.4. Qualitätspolitik/geografische Angaben
6.3.5. Weinbereitungsverfahren
6.3.6. Anreicherung
6.3.7. Etikettierung
6.3.8. Absatzförderung und Information
6.3.9. Umweltschutz
6.3.10. WTO
7. SO genannte vorschriftswidrige und UNZULÄSSIGE Pflanzungen
8. Auswirkungen auf den Haushalt
9. Schlussbemerkungen
Drucksache 903/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Brustkrebs in der erweiterten Europäischen Union
... , Alkohol und Hormonen weiter zu erforschen;
Drucksache 830/2/06
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006)
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Agraralkohol wird in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend in kleinen und mittleren Brennereien hergestellt, die mit landwirtschaftlichen Betrieben verbunden sind. Dabei werden teure Rohstoffe (z.B. Obst, Getreide, Kartoffeln) verarbeitet. Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol ist die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verpflichtet, den im Branntweinmonopol erzeugenden Brennereien den Alkohol zu kostendeckenden Preisen abzunehmen. Da der Alkohol nicht zu diesen Preisen abgesetzt werden kann, wird der Absatz aus dem Bundeshaushalt gestützt.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 348/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Unschuldsvermutung KOM (2006) 174 endg.; Ratsdok. 9128/06
... "-Grundsatz verstieße. Dies wäre etwa der Fall bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkohol. Bei der Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung muss der Beschuldigte eine Blutentnahme dulden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragestellungen
4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung
5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung
6. Zu Frage 3: Beweislast
7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht
8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern
9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren
10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung
11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung
12. Zu Frage 9: Allgemeines
13. Nicht behandelte Fragen
Drucksache 635/06
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung
... Im Rahmen der Überprüfung an Hand der EVS 2003 wurde insbesondere die Vergleichbarkeit der EVS 2003 mit der EVS 1998 überprüft. Dabei zeigte sich, dass es Verschiebungen sowohl zwischen den einzelnen Abteilungen als auch innerhalb der Abteilungen gibt. So wurden beispielsweise alkoholische Getränke sowie
Drucksache 743/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... Dass die aktive Bevölkerung zunimmt, hängt zum Teil auch davon ab, dass das System der öffentlichen Gesundheit verbessert wird. Zunächst geht es darum, die Struktur des Leistungsangebots unserer Gesundheitssysteme zu rationalisieren, die häufig nicht mehr den neuen Bedürfnissen entspricht. Die vor Kurzem eingeleitete Initiative der Kommission, gemeinschaftliche Rahmenbedingungen festzulegen, um die grenzüberschreitende Mobilität der Patienten und den freien Verkehr von Gesundheitsversorgungsleistungen zu verbessern, ist Teil dieses Programms und dürfte Skaleneffekte ermöglichen. Andererseits müssten wirksame Vorbeugungsmaßnahmen im Kampf gegen Übergewicht, Tabak- und Alkoholmissbrauch sowie Geisteskrankheiten auch weit reichende Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Europäer haben und damit auch auf die Arbeitsproduktivität und die zukünftigen Ausgaben für die Gesundheit. Drittens könnte ein gesteigerter Rückgriff auf neue Technologien, wie zum Beispiel die Telemedizin und die individuellen Gesundheitssysteme, die für Senioren, ihre Familien und das Pflegepersonal zugänglich sind, die Kontrolle der Gesundheitsausgaben und das Wohlergehen der Bürger fördern. Schließlich werden sich die Arten der auftretenden Krankheiten bei einer zunehmend alternden Bevölkerung ganz sicher ändern was unausweichlich dazu führt, dass sich neue Fragen über die Arten der in Zukunft erforderlichen Gesundheitsversorgungsleistungen stellen werden.
1. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven
2. Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung
2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum
2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen
3. Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung
3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt
3.2. Ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität
3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa
3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist
3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen
4. Schlussfolgerungen: Von der Herausforderung zur Chance
APPENDIX: MAIN EUROPEAN DEMOGRAPHIC TRENDS AND DATA Projections – EU-25
Life expectancy at birth
Employment rate of older workers
Fertility and female employment rates
Net migration rate vs. natural population growth
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.