156 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Allokation"
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Das dritte Paket verpflichtet die Regulierungsbehörden, den Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf den EU-Binnenmarkt als Ganzes Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass sie Investitionen nicht nur nach dem Nutzen für ihren Mitgliedstaat, sondern auf der Grundlage des EU-weiten Nutzens bewerten müssen. Die Tariffestsetzung ist weiterhin national ausgerichtet und wichtige Entscheidungen über Projekte zum Infrastrukturverbund werden auf nationaler Ebene getroffen. Die nationalen Regulierungsbehörden waren stets bestrebt, die Tarife zu minimieren und tendieren somit dazu, Projekten mit höherem regionalen Nutzen oder schwieriger grenzübergreifender Kostenallokation, Projekten, bei denen innovative Technologien eingesetzt werden oder Projekten, die lediglich der Versorgungssicherheit dienen, nicht zuzubilligen, dass sie die notwendige Rendite erwirtschaften werden.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (1) Verteilnetzbetreiber wenden für die Allokation der Ausspeisemengen von Letztverbrauchern bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) an.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 313/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... Andere makroökonomische und finanzielle Ungleichgewichte haben insbesondere den Euroraum anfälliger gemacht. Fortdauernde Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit und makroökonomische Ungleichgewichte im Euroraum stellen ein Risiko für die Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion dar. In den Jahren vor der Krise haben niedrige Finanzierungskosten die Fehlallokation von Ressourcen für oftmals wenig produktive Zwecke gefördert, wodurch es in einigen Mitgliedstaaten zu einem auf Dauer nicht tragbaren Konsumniveau, zur Bildung von Immobilienblasen und zur Anhäufung von Auslands– und Inlandsschulden kam. Unmittelbar vor Ausbruch der Krise erreichte das Wettbewerbsgefälle ein Allzeithoch. Nachdem die Leistungsbilanzen 1999 noch ausgeglichen waren schwollen die Überschüsse im Euroraum bis 2007 immer weiter bis auf 7,7 % des BIP an während sich die Leistungsbilanzdefizite zusammengenommen von 3,5 % des BIP 1999 auf 9,7 % 2007 erhöhten.1 Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat dazu geführt, dass sich die Leistungsbilanzen teils wieder ausgeglichen haben. Dies ist jedoch nur teilweise strukturell bedingt. Um die nötigen Anpassungen bei Kosten und Löhnen, Strukturreformen und eine Umverteilung von Beschäftigung und Kapital herbeizuführen, ist eine grundlegende Neuorientierung der Politik erforderlich.
Drucksache 283/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... Der Bundesrat sieht in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Rating-Agenturen und dem hier zur Beratung stehenden Ausführungsgesetz zu dieser Verordnung einen wichtigen, aber bei weitem nicht ausreichenden ersten Schritt zu einer angemessenen Regulierung von Rating-Agenturen. Ziel der notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen muss es sein, einen unabhängigen, transparenten und objektivierten Ratingprozess zu gewährleisten, dessen Ergebnisse zu einer nachhaltigen und effizienten Allokation der finanziellen Ressourcen beitragen und auf diese Weise eine Stabilisierung der Finanzmärkte befördern.
Drucksache 834/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 KOM (2010) 775 endg.
... (14) Die Regulierung der multilateralen Interbankenentgelte für Lastschriften ist für die Schaffung neutraler Wettbewerbsbedingungen für Zahlungsdienstleister und somit für die Entwicklung eines Binnenmarkts für Lastschriften von entscheidender Bedeutung. Pro Zahlungsvorgang entrichtete multilaterale Interbankenentgelte für Lastschriften beschränken den Wettbewerb zwischen den Banken der Zahlungsempfänger, blähen die Gebühren, die diese Banken den Zahlungsempfängern in Rechnung stellen, auf und führen somit zu versteckten Preiserhöhungen für die Zahler. Während bei multilateralen Interbankenentgelten, die pro Zahlungsvorgang entrichtet werden, keine oder nur beschränkte objektive Effizienz nachgewiesen ist, könnten Gebühren für Transaktionen, die zurückgewiesen, verweigert, zurückgegeben oder rücküberwiesen werden, weil sie nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden können, (R-Transaktionen) zu einer effizienten Kostenallokation im Binnenmarkt beitragen. Deshalb erscheint es im Hinblick auf die Schaffung eines effizienten Europäischen Markts für Lastschriften angebracht, pro Vorgang erhobene multilaterale Interbankenentgelte zu untersagen. Für R-Transaktionen sollten multilaterale Interbankenentgelte allerdings unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV auf multilaterale Interbankenentgelte für R-Transaktionen sollte von solchen Bestimmungen auf jeden Fall unberührt bleiben.
Drucksache 283/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... Der Bundesrat sieht in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Rating-Agenturen und dem hier zur Beratung stehenden Ausführungsgesetz zu dieser Verordnung einen wichtigen, aber bei weitem nicht ausreichenden ersten Schritt zu einer angemessenen Regulierung von Rating-Agenturen. Ziel der notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen muss es sein, einen unabhängigen, transparenten und objektivierten Ratingprozess zu gewährleisten, dessen Ergebnisse zu einer nachhaltigen und effizienten Allokation der finanziellen Ressourcen beitragen und auf diese Weise eine Stabilisierung der Finanzmärkte befördern.
Drucksache 261/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (2008/2236(INI))
... 7. fordert, die jährlichen Aktionsprogramme in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ehrgeiziger zu verfolgen, um eine erhebliche Allokationslücke zwischen den östlichen Partnern und den Mittelmeerpartnern zu vermeiden; ist der Ansicht, dass mehr getan werden sollte, um die Partnerregierungen zu einem verstärkten Engagement in diesen Bereichen zu bewegen;
Drucksache 389/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 746 endg.; Ratsdok. 16209/1/07
... a) strategische und taktische Vermögensverwaltung und Vermögensallokation einschließlich Währungs- und Risikomanagement;
Drucksache 9/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... -Emissionen muss im Interesse der Verbraucher möglichst effizient erfolgen. Dies ist am besten durch einen technologieoffenen Ansatz erreichbar, der den unterschiedlichen Gegebenheiten des Einzelfalls Rechnung trägt und der es den Investoren erlaubt, die zur Erreichung klimapolitischer Ziele jeweils kosteneffizientesten Technologien einzusetzen. Damit lassen sich finanzielle Fehlallokationen und bürokratische Detailregelungen vermeiden.
Drucksache 858/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft KOM (2008) 677 endg.; Ratsdok. 15186/08
... Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sich das Internet zu einem weltweiten Computer-Grid entwickeln wird, das den Zugriff auf sichere Rechnerressourcen auf Just-in-time-Basis ermöglicht. Diese Entwicklung ist vor allem für die europäischen Unternehmen interessant, denn sie lässt beträchtliche Produktivitätssteigerungen durch eine bessere Ressourcenallokation erwarten.
Drucksache 563/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Augenscheinlich soll durch länderübergreifende Standortkonzepte der Gefahr von Fehlallokationen öffentlicher Gelder begegnet werden, s. a. den Entwurf des Flughafenkonzepts 2008 der Bundesregierung.
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Allokation
Drucksache 9/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... -Emissionen muss im Interesse der Verbraucher möglichst effizient erfolgen. Dies ist am besten durch einen technologieoffenen Ansatz erreichbar, der den unterschiedlichen Gegebenheiten des Einzelfalls Rechnung trägt und der es den Investoren erlaubt, die zur Erreichung klimapolitischer Ziele jeweils kosteneffizientesten Technologien einzusetzen. Damit lassen sich finanzielle Fehlallokationen und bürokratische Detailregelungen vermeiden.
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... 14. Für die Ermittlung, Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos über eine angemessene Zahl von Zeiträumen, einschließlich innerhalb eines Geschäftstages, liegen robuste Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme vor, um sicherzustellen, dass die Kreditinstitute die Liquiditätspuffer auf einem angemessenen Niveau halten. Diese Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme werden auf die betreffenden Geschäftsfelder, Währungen und Rechtssubjekte zugeschnitten und umfassen unter anderem Mechanismen für eine angemessene Liquiditätskostenallokation.
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... -Emissionen sollten Nebenerzeugnisse berücksichtigt werden. Für politische Analysen ist die Substitutionsmethode geeignet, für die Regulierung in Bezug auf einzelne Betreiber und einzelne Kraftstofflieferungen jedoch nicht. Für Regulierungszwecke eignet sich die Energieallokationsmethode am besten da sie leicht anzuwenden und im Zeitablauf vorhersehbar ist, kontraproduktive Anreize auf ein Mindestmaß begrenzt und Ergebnisse hervorbringt, die in der Regel mit der Bandbreite der Ergebnisse der Substitutionsmethode vergleichbar sind. Für politische Analysen sollte die Kommission in ihrer Berichterstattung auch die Ergebnisse der Substitutionsmethode heranziehen.
Drucksache 102/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zu dem damaligen Richtlinienvorschlag der Kommission auf zahlreiche Probleme hingewiesen und wesentliche Änderungen gefordert, die jedoch unterblieben (vgl. BR-Drucksache 314/02 (Beschluss) vom 26. April 2003). Auch der späteren Forderung des Bundesrates, zumindest mit Wirkung für den Allokationszeitraum 2008 bis 2012 die EU-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten, wurde nicht nachgekommen obwohl Fehlentwicklungen bereits deutlich erkennbar waren. (vgl. BR-Drucksache 136/05 (Beschluss) vom 29. April 2005).
Drucksache 563/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Augenscheinlich soll durch länderübergreifende Standortkonzepte der Gefahr von Fehlallokationen öffentlicher Gelder begegnet werden, s. a. den Entwurf des Flughafenkonzepts 2008 der Bundesregierung.
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Die EU muss im Rahmen einer vollständigen Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden und Marktakteuren eine umfassende Strategie für die Netzintegration von Energie aus regenerativen Quellen entwickeln. Dabei sollten Fragen wie die Kostenallokation entlang der der Lieferkette, Absicherungskosten, Übertragungs-/Fernleitungstechnologien, die Verbindung zwischen lokalen und europäischen Netzen und die Kohärenz in Regulierungsfragen behandelt werden. Die EU, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Behörden sollten auch die dezentrale Energieproduktion fördern und erleichtern, die zur Energieversorgungssicherheit beiträgt und große Chancen für die regionale Entwicklung durch die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen bietet.
Drucksache 195/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)
... 13. vertritt die Auffassung, dass die Stimulierung privater Investitionen und gemeinsame Initiativen im Bereich der privaten und öffentlichen Zusammenarbeit unter Achtung der Konsolidierung der Finanzen wichtige Synergieeffekte entfalten und die Fähigkeit Europas verbessern können, sich den bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Kommunikation, Energie und ökologische Nachhaltigkeit zu stellen, und die effiziente Ressourcenallokation in Europa unterstützen wird;
Drucksache 102/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zu dem damaligen Richtlinienvorschlag der Kommission auf zahlreiche Probleme hingewiesen und wesentliche Änderungen gefordert, die jedoch unterblieben (vgl. BR-Drucksache 314/02 (Beschluss) vom 26. April 2003). Auch der späteren Forderung des Bundesrates, zumindest mit Wirkung für den Allokationszeitraum 2008 bis 2012 die EU-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten, wurde nicht nachgekommen, obwohl Fehlentwicklungen bereits deutlich erkennbar waren. (vgl. BR-Drucksache 136/05 (Beschluss) vom 29. April 2005).
Drucksache 283/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV )
... Auch eine grundsätzliche Aushöhlung der Allokationswirkung potentieller Engpässe, die tendenziell eine ausgewogene Verteilung von Kraftwerksstandorten ohne Engpässe im Netz herbeiführen, ist mit dem privilegierten Netzzugang nicht beabsichtigt. Die Netzzugangsregelung dient vielmehr als sofort wirksame Übergangsregelung in der Anfangsphase der VO gegen Risiken aus möglichen zukünftigen Engpässen im deutschen Verbundnetz und soll so dem überwiegenden Interesse an Sicherung der Versorgung und Belebung des Wettbewerbs gerecht werden. Umfassende Regelungen zum Engpassmanagement können in den nächsten Jahren durch entsprechende Festlegungen der
A. Probleme und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau).
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verfahren
§ 4 Anschlusszusage und Netzanschlussvertrag
§ 5 Informationspflichten des Netzbetreibers
§ 6 Netzanschluss
§ 7 Netzzugang bei Engpässen
§ 8 Kostentragung
Teil 2 Sonstige Bestimmungen
§ 9 Kraftwerksanschluss-Register
§ 10 Festlegungen der Regulierungsbehörde
Teil 3 Schlussvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abs. 1
Zu Abs. 2
Zu Abs. 3
Zu Abs. 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage
Drucksache 58/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Umweltbericht 2006 - Umwelt - Innovation - Beschäftigung
... 2. Im Nationalen Allokationsplan für die Handelsperiode 2008 bis 2012 sowie in dem sich darauf stützenden
Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... /EG (Emissionshandels-Richtlinie) für die zweite Zuteilungsperiode erfolgt in den Nationalen Allokationsplänen, die der Europäischen Kommission nach Artikel 9 der Emissionshandels-Richtlinie 18 Monate vor Beginn der jeweiligen Handelsperiode vorgelegt werden müssen. Darin legen die Mitgliedstaaten die Gesamtzuteilungsmengen sowie die Regeln für die Allokation der Zertifikate in der Handelsperiode fest. In der Bundesrepublik Deutschland ist zudem eine rechtliche Umsetzung der Nationalen Allokationspläne durch die Verabschiedung eines
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Nationale Emissionsziele
§ 5 Reserve
Abschnitt 3 Zuteilungsregeln
§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 9 Zuteilung für Neuanlagen
§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 11 Kuppelgas
§ 12 Besondere Härtefallregelung
§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 14 Antragsfristen
§ 15 Überprüfung von Angaben
§ 16 Kosten der Zuteilung
Abschnitt 4 Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
§ 17 Ausgabe
§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Zuständige Behörde
Anhang 1 Berechnungsformeln
Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen
Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)
Teil A: Produktbezogene Emissionswerte
I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie
II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas
III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik
Teil B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9
Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden
I. Vollbenutzungsstunden
II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage
1. Grundsatz
a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage
b. Bestimmung des Anpassungsfaktors
2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a. Erzeugung von Strom:
b. Erzeugung von Wärme:
c. Erzeugung von Wellenarbeit
3. Bestimmung des Referenzjahres
4. Berechnungsformeln
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012
2. Zielsetzungen
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Erster Abschnitt
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 : Mengenplanung
Zu § 4
Zu § 5
Abschnitt 3 : Zuteilungsregeln
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 : Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 5 : Gemeinsame Vorschriften
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 4
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... (21) Dem Erdgasbinnenmarkt mangelt es an Liquidität und Transparenz, was eine effiziente Ressourcenallokation, Risikoabsicherung und neue Markteintritte behindert. Das Vertrauen in den Markt und in seine Liquidität und die Zahl der Marktteilnehmer müssen zunehmen, weshalb die Regulierungsaufsicht über Unternehmen, die in der Gasversorgung tätig sind, ausgebaut werden muss. Anforderungen dieser Art sollten die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Finanzmärkte nicht berühren und mit diesen vereinbar sein. Die Energieregulierungsbehörden und die Finanzmarktregulierungsbehörden müssen kooperieren, damit sie sich einen Überblick über die betreffenden Märkte verschaffen können.
Drucksache 40/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Festlegung verbindlicher Zielvorgaben für die Gemeinschaft Fehlallokationen, steigende Kosten für die
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 58/1/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Umweltbericht 2006 Umwelt – Innovation – Beschäftigung
... 2. Im Nationalen Allokationsplan für die Handelsperiode 2008 bis 2012 sowie in dem sich darauf stützenden
Drucksache 40/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Festlegung verbindlicher Zielvorgaben für die Gemeinschaft Fehlallokationen, steigende Kosten für die
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 273/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
... Verbraucherentscheidungen sind in der Marktwirtschaft ein entscheidender Faktor für die Steuerung des Gesamtsystems. Beruhen die Kaufentscheidungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig auf falschen oder unvollständigen Informationen, so verliert das Marktsystem seine Lenkungskräfte und damit seine besondere Effizienz bei der Allokation der Ressourcen. Im extremen Fall können Informationsdefizite zum weitgehenden Zusammenbruch von Märkten führen und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden zur Folge haben. Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformation dienen daher auch dem besseren Funktionieren der Märkte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
§ 1 Anspruch auf Zugang zu Informationen
§ 2 Ausschluss- und Beschränkungsgründe
§ 3 Antrag
§ 4 Antragsverfahren
§ 5 Informationsgewährung
§ 6 Gebühren und Auslagen
Artikel 2 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 3 Änderung des Weingesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problemstellung
II. Gegenstand und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Zugang zu amtlichen Informationen
2. Information der Öffentlichkeit
3. Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Information der Überwachungsbehörden
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 8. März 2007: Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation
Drucksache 276/2/07
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... /EG müssen in der zweiten Handelsperiode mindestens 90 Prozent der Zertifikate kostenlos verteilt werden, das heißt, bis zu 10 Prozent der Zertifikate können versteigert werden. Nach der Revision des Nationalen Allokationsplanes II beträgt die Gesamtmenge an zu verteilenden Zertifikaten in der zweiten Handelsperiode 453,1 Mio. t CO
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
Drucksache 802/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
... c) Die Kommission analysiert im Eigenmittelbericht die bestehende Eigenmittelstruktur und mögliche Optimierungen insbesondere mit dem Ziel, das Eigenmittelsystem zu vereinfachen und damit transparenter zu gestalten, gleichzeitig aber auch der EU eine stärkere Finanzautonomie einzuräumen. Aus Sicht der Kommission würde eine rein auf BNE-Eigenmitteln basierende Finanzierung des EU-Haushalts zwar eine deutliche Vereinfachung des Systems mit sich bringen, gleichzeitig jedoch eine Umkehr des Eigenmittelsystems in ein reines Beitragssystem bedeuten und die Abhängigkeit der EU-Finanzierung von Transferleistungen aus nationalen Haushalten vergrößern. Aus Sicht der Kommission könnte die Einführung von auf Steuern beruhenden neuen Eigenmittelquellen den direkten Bezug zum EU-Bürger vergrößern und eine bessere Allokation wirtschaftlicher Ressourcen sicherstellen. Als mögliche Optionen für eine derartige EU-Steuer werden eine Energiesteuer-, MwSt- bzw. Körperschaftsteuereinnahme geprüft. Die Kommission kommt in dem Eigenmittelbericht zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer neuen Eigenmittelquelle mittel- bis langfristig möglich sei.
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... /EG müssen in der zweiten Handelsperiode mindestens 90 Prozent der Zertifikate kostenlos verteilt werden, das heißt, bis zu 10 Prozent der Zertifikate können versteigert werden. Nach der Revision des Nationalen Allokationsplanes II beträgt die Gesamtmenge an zu verteilenden Zertifikaten in der zweiten Handelsperiode 453,1 Mio. t CO
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012
19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012
21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012
24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012
36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.
39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
41. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:
Zu Artikel 2
43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... (19) Dem Elektrizitätsbinnenmarkt mangelt es an Liquidität und Transparenz, was eine effiziente Ressourcenallokation, Risikoabsicherung und neue Markteintritte behindert. Das Vertrauen in den Markt und in seine Liquidität und die Zahl der Marktteilnehmer müssen zunehmen, weshalb die Regulierungsaufsicht über Unternehmen, die in der Elektrizitätsversorgung tätig sind, ausgebaut werden muss. Anforderungen dieser Art sollten die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Finanzmärkte nicht berühren und mit diesen vereinbar sein. Die Energieregulierungsbehörden und die Finanzmarktregulierungsbehörden müssen kooperieren, um einen Überblick über die betroffenen Märkte zu bekommen.
Drucksache 833/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Die Übertragungskapazitäten für Strom an den europäischen Grenzen sind beschränkt. Gegenwärtig erfolgt die Allokation der Übertragungskapazitäten an engpassbehafteten Grenzkuppelstellen zum EU-Ausland durch explizite Auktionen, die teilweise ein so genanntes Auction Office im Auftrag und für Rechnung der Übertragungsnetzbetreiber durchführt. Bei dieser Auktion können Stromhändler Übertragungskapazitäten ersteigern. Davon unabhängig ist bisher die physische Beschaffung des Stroms.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 207/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... 35. - bei der bald abzuschließenden Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems die gravierenden Belastungen für die Wirtschaft - insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Strompreise und der Wettbewerbsverzerrungen infolge der unzureichenden Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten - beseitigt werden,
Drucksache 85/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den europäischen Vorschriften und Märkten im Bereich der elektronischen Kommunikation 2004
... 14. betont, wie wichtig eine adäquate Frequenzallokation für Dienste von öffentlichem Interesse, offene, transparente und nichtdiskriminierende Verfahren sowie eine angemessene Flexibilität bei der Zuteilung von Funkfrequenzen und der Erteilung von Lizenzen sind;
Drucksache 833/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Die Übertragungskapazitäten für Strom an den europäischen Grenzen sind beschränkt. Gegenwärtig erfolgt die Allokation der Übertragungskapazitäten an engpassbehafteten Grenzkuppelstellen zum EU-Ausland durch explizite Auktionen, die teilweise ein so genanntes Auction Office im Auftrag und für Rechnung der Übertragungsnetzbetreiber durchführt. Bei dieser Auktion können Stromhändler Übertragungskapazitäten ersteigern. Davon unabhängig ist bisher die physische Beschaffung des Stroms.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Durch die Kosteninternalisierung können vielfältige Anpassungsreaktionen ausgelöst werden die die bisherige Allokation der Produktionsfaktoren verändern. Diese Prozesse, die sowohl angebots- als auch nachfragestrukturverändernd wirken, können auch das bisherige Preisgefüge beeinflussen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)
§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 14 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie
2. Struktur des Gesetzentwurfs
3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln
2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund
a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz
b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG
c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG
e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
III. Gender Mainstreaming
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Allgemeines
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten
Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen
Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 207/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... - bei der bald abzuschließenden Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems die gravierenden Belastungen für die Wirtschaft - insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Strompreise und der Wettbewerbsverzerrungen infolge der unzureichenden Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten - beseitigt werden,
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Subventionen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Dauerhafte Subventionen können zu Verzerrungen des unternehmerischen Preis-Leistungswettbewerbes führen und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit sind dann die Folge. Trotz der bereits erzielten Erfolge bei der Rückführung der Subventionen bleibt auch aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten der Subventionsabbau eine wichtige Aufgabe. Die Bundesregierung hat sich beim Subventionsabbau folgende Ziele gesetzt:
Drucksache 606/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... Auch die vollständige Integration der Finanzmärkte wird zur Steigerung von Produktion und Beschäftigung beitragen, weil sie eine wirksamere Kapitalallokation und besserer Bedingungen für die Unternehmensfinanzierung ermöglicht. Da der Großteil der Rechtsvorschriften bereits verabschiedet wurde, muss die Aufmerksamkeit nun auf die Umsetzung und die konsistente Anwendung der Vorschriften gerichtet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, verbleibende Hindernisse des Marktzugangs in Angriff zu nehmen.
Drucksache 509/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009 KOM (2005) 107 endg.; Ratsdok. 10083/05
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die europäische Beihilfenkontrolle gemäß Artikel 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europäischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Vielmehr sind der sparsame und effiziente Umgang mit Steuermitteln herausragende Angelegenheiten gerade der Mitgliedstaaten selbst und von ihnen mit Hilfe des Haushaltsrechts, nicht aber im Rahmen der Beihilfenkontrolle seitens der Kommission durchzusetzen. Daher ist der Bundesrat besorgt über eine sich im Aktionsplan andeutende Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. So sieht der Aktionsplan vor, die Zulässigkeit einer Beihilfe von der Transparenz der Mittelvergabe und der Effizienz der eingesetzten Steuermittel abhängig zu machen. Auch beabsichtigt die Kommission die Einführung von Leistungsnormen zur Prüfung, ob staatliche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns sind und sie die mit ihnen verbundenen Erwartungen erreicht haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kommission mit diesen Vorstellungen die ihr primärrechtlich durch die Artikel 87 bis 89 EGV zugewiesenen Kompetenzen überschreitet. Ferner befürchtet er, dass die Kommission künftig aktiv in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eingreifen könnte. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommission jedoch nach der allgemeinen Kompetenzverteilung weder zur Ressourcenallokation noch zur Vereinheitlichung der Rechts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten noch zur Evaluierung der einzelstaatlichen Subventionspolitik berechtigt.
Drucksache 294/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union KOM (2005) 108 endg.; Ratsdok. 8323/05
... Der Vorschlag bleibt auf der Linie des derzeitigen Solidaritätsfonds, indem auf Antrag eines Mitgliedstaats oder eines Kandidatenlandes eine finanzielle Hilfe für sofortige Wiederaufbau- und Unterstützungsmaßnahmen gewährt wird. Die Kommission schlägt vor, den Fonds in Rubrik 3 „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit“ des Finanzrahmens für 2007-2013 als eines der Instrumente aufzunehmen, mit denen auf die Belange der EU-Bürger eingegangen wird. Die Verfahren sind so gestaltet, dass an den derzeitigen Vorkehrungen für die Einbindung der Haushaltsbehörde in die Freigabe der Mittel sowie an der Vorab-Zweckbindung der Mittel für spezifisch festgelegte Solidaritätsmaßnahmen festgehalten wird. Nicht verbrauchte Mittel könnten nicht für andere Zwecke oder die von der Kommission vorgeschlagene „Reallokationsfazilität“ verwendet werden.
Drucksache 554/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Energieeffizienz oder "Weniger ist mehr" KOM (2005) 265 endg.; Ratsdok. 10368/05
... 2. Der Bundesrat weist auf die große inhaltliche Nähe zwischen den Zielen einer verbesserten Energieeffizienz und den Zielen des Klimaschutzes hin. Kostengünstige Maßnahmen zum Klimaschutz innerhalb der EU sind in vielen Fällen zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Deutschland setzt im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten in seinem Allokationsplan bisher stark auf innereuropäische Maßnahmen. Eine europäische Initiative zur Energieeffizienz kann nur auf der Basis eines europäischen Grundkonsenses erfolgreich sein, dass wichtigster Ansatzpunkt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele die innereuropäische Energieeffizienz ist.
20. Haltung zur Mobilität
21. Verhältnis der Verkehrsträger
22. Ökonomische Effizienz
23. Individuelle Handlungsfreiheit
24. Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen Frage 11
25. Gebührenerhebung Frage 21
Drucksache 554/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Energieeffizienz oder "Weniger ist mehr" KOM (2005) 265 endg.; Ratsdok. 10368/05
... 2. Der Bundesrat weist auf die große inhaltliche Nähe zwischen den Zielen einer verbesserten Energieeffizienz und den Zielen des Klimaschutzes hin. Kostengünstige Maßnahmen zum Klimaschutz innerhalb der EU sind in vielen Fällen zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Deutschland setzt im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten in seinem Allokationsplan bisher stark auf innereuropäische Maßnahmen. Eine europäische Initiative zur Energieeffizienz kann nur auf der Basis eines europäischen Grundkonsenses erfolgreich sein, dass wichtigster Ansatzpunkt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele die innereuropäische Energieeffizienz ist.
Drucksache 246/05
... 1. Allokation die Aufteilungsregelungen für übernommene Gasmengen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Organisation des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Teil 5 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
Teil 6 Nutzung mehrerer Netze
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsmanagement und Abwicklung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
Teil 7 Bilanzausgleich
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 33 Datenbereitstellung
Teil 8 Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
Teil 9 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 36 Verfahren
Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten
§ 37 Lieferantenwechsel
Teil 11 Messung
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Teil 3
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Teil 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Teil 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Teil 7
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 8
Zu § 34
Zu § 35
Zu Teil 9
Zu § 36
Zu Teil 10
Zu § 37
Zu Teil 11
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Teil 12
zu § 42
Zu § 43
Zu Teil 13
Zu § 44
Zu § 45
Drucksache 330/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... und dem nationalen Allokationsplan sowie der Kostentragung für Zertifizierung und Registrierung.
I. Zum Gesetzentwurf insgesamt
II. Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG
3 Folgeänderungen:
3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG
4. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG
Drucksache 364/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 bis 2010) KOM (2005) 177 endg.; Ratsdok. 8823/05
... Die Agenda der letzten sechs Jahre basierte auf der Vision, dass tiefe, liquide und dynamische Finanzmärkte die effiziente Allokation und Bereitstellung von Kapital und Dienstleistungen in der gesamten europäischen Wirtschaft, d.h. sowohl im Großkunden - als auch im Privatkundensektor gewährleisten werden, indem der Grundstein für ein höheres langfristiges Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von
Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik
1. Grundlegende politische Ausrichtung
2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung
3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010
3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung
3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht
3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs
3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension
4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen
Anhang I , Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration
Anhang I , Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung
Anhang I , Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht
Anhang I , Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung
Anhang I , Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension
Anhang I , Abschnitt VI - Vermögensverwaltung
Künftiges Vorgehen
3 Verbraucherperspektive
Drucksache 330/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... und dem nationalen Allokationsplan sowie der Kostentragung für Zertifizierung und Registrierung.
2 A
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Bundesrat ist der Auffassung,
2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001
3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes
4. Der Bundesrat bedauert,
5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,
6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.
Zu den einzelnen Vorschriften
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG
4 Folgeänderungen:
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG
9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG
2 B
Drucksache 875/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 KOM (2005) 629 endg.; Ratsdok. 15345/05
... Die Finanzmärkte spielen für das Funktionieren der modernen Volkswirtschaften eine ausschlaggebende Rolle. Je integrierter sie sind, desto effizienter ist die Allokation der wirtschaftlichen Ressourcen und desto nachhaltiger wird die wirtschaftliche Leistung sein. Die Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen stellt deshalb einen ausschlaggebenden Bestandteil des wirtschaftlichen Reformprozesses
2 ÜBERSICHT
Weissbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010
1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen
2. Gute Gesetzgebungspraxis
2.1. Offene und transparente Konsultationen
2.2. Folgenabschätzungen
2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung
2.4. Expost-Bewertung
2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung
2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen
2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen
3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert
3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik
3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat
3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden
3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht
3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur
4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010
4.1. Laufende Vorhaben
4.1.1. Privatkundenbankgeschäft
4.1.2. Solvabilität II
4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen
4.1.4. Clearing und Abrechnung
4.2. Aktuelle Überlegungen
4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung
4.2.2. E-Geld-Richtlinie
4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen
4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen
4.2.5. Freiwillige Instrumente
4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind
4.4. Künftige Initiativen
4.4.1. Investmentfonds
4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler
5. Die Internationale Dimension
6. MONITORING
Drucksache 163/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
... Diese möglicherweise deutliche Ausweitung der zu berücksichtigenden Risiken führt dazu, dass zum einen die Banken grundsätzlich jedes denkbare Risiko bei ihrem internen Kapital-Allokationsprozess angemessen berücksichtigen müssen und zum anderen die angemessene Berücksichtigung solcher Risiken unabhängig von der jeweiligen Sinnhaftigkeit bei allen Kreditinstituten von den Bankaufsehern zu überprüfen und einzuschätzen ist (Artikel 124 Abs. 1).
1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten
2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89
3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken
4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV
5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten
6. Keine überzogenen Risikogewichte
7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen
8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.
9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz
10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften
11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien
12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie
13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie
14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2
15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b
16. Prozyklische Effekte von Basel II
17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute
18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator
19. Übergangsregelungen
20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko
21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie
22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4
23. Offenlegungsanforderungen
24. Komitologie
25. Änderung von Vorschriften für Großkredite
Drucksache 509/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009 KOM (2005) 107 endg.; Ratsdok. 10083/05
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die europäische Beihilfenkontrolle gemäß Artikel 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europäischen Beihilfekontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Vielmehr sind der sparsame und effiziente Umgang mit Steuermitteln herausragende Angelegenheiten gerade der Mitgliedstaaten selbst und von ihnen mit Hilfe des Haushaltsrechts, nicht aber im Rahmen der Beihilfekontrolle seitens der Kommission durchzusetzen. Daher ist der Bundesrat besorgt über eine sich im Aktionsplan andeutende Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. So sieht der Aktionsplan vor, die Zulässigkeit einer Beihilfe von der Transparenz der Mittelvergabe und der Effizienz der eingesetzten Steuermittel abhängig zu machen. Auch beabsichtigt die Kommission die Einführung von Leistungsnormen zur Prüfung, ob staatliche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns sind und sie die mit ihnen verbundenen Erwartungen erreicht haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kommission mit diesen Vorstellungen die ihr primärrechtlich durch die Artikel 87 bis 89 EGV zugewiesenen Kompetenzen überschreitet. Ferner befürchtet er, dass die Kommission künftig aktiv in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eingreifen könnte. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommission jedoch nach der allgemeinen Kompetenzverteilung weder zur Ressourcenallokation noch zur Vereinheitlichung der Rechts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten noch zur Evaluierung der einzelstaatlichen Subventionspolitik berechtigt.
Drucksache 287/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Barroso im Einvernehmen mit Vizepräsident Verheugen und den Kommissaren Almunia und Spidla: "Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005 bis 2008)"
... (3) Eine effiziente Ressourcenallokation fördern.
Begründung
1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen
1.2. Ausblick
1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008
Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung
Ein neuer Governance-Zyklus
1.4. Inhalt und Struktur
Teil 1 - Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
Teil 2 - Die beschäftigungspolitischen Leitlinien
Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008
Mikroökonomische Leitlinien
Beschäftigungspolitische Leitlinien
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag
Teil 1 Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)
Abschnitt A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8
A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten
A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern
Abschnitt B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas
B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte
B.2 Wissen und Innovation für Wachstum
Teil 2 Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren
2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
Drucksache 246/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV )
... 4. Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 2b des
Anlage
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsgestaltung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 32 Bilanzkreisvertrag
§ 33 Datenbereitstellung
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
§ 35 Gasbeschaffenheit
§ 37 Lieferantenwechsel
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Drucksache 136/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts - und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen: Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung
... 6. Der zum l. Januar 2005 gestartete Emissionshandel auf europäischer Ebene zeigt die Problematik unzureichend koordinierter Klimaschutzmaßnahmen. Esist nicht gelungen, durch eine Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz der bereits geleisteten Anstrengungen der deutschen Wirtschaft beim Klimaschutz wird den deutschen Anlagen für den Zeitraum 2005 bis 2007 eine weitere Reduktionslast gegenüber den Emissionen in den Jahren 2000 bis 2002 auferlegt, während nahezu alle anderen Mitgliedstaaten ihren in den Emissionshandel einbezogenen Anlagen mehr Emissionsrechte zuteilen, als diese in der Basisperiode CO
Drucksache 568/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Rahmen der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)
... Eine effiziente Ressourcenallokation fördern - Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken, und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen - und die Reformpakete in sich kohärent sind(Integrierte Leitlinie 3).
Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Insgesamt werden durch die steuerlichen Maßnahmen die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine dynamischere Investitions - und Beschäftigungsentwicklung verbessert. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird aufgrund der Nettoentlastung gestärkt und die Allokationseffizienz wird durch die Zurückdrängung von gesamtwirtschaftlich ineffizienten Steuersparmodellen befördert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 15b Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 246/05 (Beschluss)
... 4. Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 2b des
Anlage Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Organisation des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Teil 5 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
Teil 6 Nutzung mehrerer Netze
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsgestaltung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
Teil 7 Bilanzausgleich
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 32 Bilanzkreisvertrag
§ 33 Datenbereitstellung
Teil 8 Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
§ 35 Gasbeschaffenheit
Teil 9 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten
§ 37 Lieferantenwechsel
Teil 11 Messung
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Drucksache 330/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... /EG neben anderen einschränkenden Vorschriften, dass die Erfüllung der Abgabepflicht durch Emissionsgutschriften für jeden Anlagenbetreiber ab der Zuteilungsperiode 2008-2012 auf einen von jedem Mitgliedstaat festzulegenden Prozentanteil begrenzt ist. Diese Festlegung ist im Nationalen Allokationsplan für die jeweilige Zuteilungsperiode zu treffen. Eine entsprechende Festlegung im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist
§ 3 Zustimmung
§ 4 Überprüfung der Verifizierung
§ 5 Zustimmung und Registrierung
§ 6 Bestätigung des Verifizierungsberichts
§ 7 Sachverständige Stellen
§ 8 Zustimmung
§ 9 Überprüfungsgesuch
§ 10 Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung
§ 11 Benennung eines Bevollmächtigten
§ 12 Mengenbeobachtung
§ 13 Verordnungsermächtigung
§ 14 Kosten
§ 15 Bußgeldvorschriften
II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung
Zu Artikel 6
II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register
III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte
Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nr. 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
III. Artikel 3
Drucksache 576/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013
... - den Vorschlag der Kommission für die Reallokationsflexibilität zwischen den Rubriken abzulehnen,
Drucksache 136/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen: Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung
... 4. Der zum l. Januar 2005 gestartete Emissionshandel auf europäischer Ebene zeigt die Problematik unzureichend koordinierter Klimaschutzmaßnahmen. Es ist nicht gelungen, durch eine Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz der bereits geleisteten Anstrengungen der deutschen Wirtschaft beim Klimaschutz wird den deutschen Anlagen für den Zeitraum 2005 bis 2007 eine weitere Reduktionslast gegenüber den Emissionen in den Jahren 2000 bis 2002 auferlegt, während nahezu alle anderen Mitgliedstaaten ihren in den Emissionshandel einbezogenen Anlagen mehr Emissionsrechte zuteilen, als diese in der Basisperiode CO
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.