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156 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Allokation"


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Drucksache 774/10

... Das dritte Paket verpflichtet die Regulierungsbehörden, den Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf den EU-Binnenmarkt als Ganzes Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass sie Investitionen nicht nur nach dem Nutzen für ihren Mitgliedstaat, sondern auf der Grundlage des EU-weiten Nutzens bewerten müssen. Die Tariffestsetzung ist weiterhin national ausgerichtet und wichtige Entscheidungen über Projekte zum Infrastrukturverbund werden auf nationaler Ebene getroffen. Die nationalen Regulierungsbehörden waren stets bestrebt, die Tarife zu minimieren und tendieren somit dazu, Projekten mit höherem regionalen Nutzen oder schwieriger grenzübergreifender Kostenallokation, Projekten, bei denen innovative Technologien eingesetzt werden oder Projekten, die lediglich der Versorgungssicherheit dienen, nicht zuzubilligen, dass sie die notwendige Rendite erwirtschaften werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 312/10

... (1) Verteilnetzbetreiber wenden für die Allokation der Ausspeisemengen von Letztverbrauchern bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 313/10

... Andere makroökonomische und finanzielle Ungleichgewichte haben insbesondere den Euroraum anfälliger gemacht. Fortdauernde Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit und makroökonomische Ungleichgewichte im Euroraum stellen ein Risiko für die Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion dar. In den Jahren vor der Krise haben niedrige Finanzierungskosten die Fehlallokation von Ressourcen für oftmals wenig produktive Zwecke gefördert, wodurch es in einigen Mitgliedstaaten zu einem auf Dauer nicht tragbaren Konsumniveau, zur Bildung von Immobilienblasen und zur Anhäufung von Auslands– und Inlandsschulden kam. Unmittelbar vor Ausbruch der Krise erreichte das Wettbewerbsgefälle ein Allzeithoch. Nachdem die Leistungsbilanzen 1999 noch ausgeglichen waren schwollen die Überschüsse im Euroraum bis 2007 immer weiter bis auf 7,7 % des BIP an während sich die Leistungsbilanzdefizite zusammengenommen von 3,5 % des BIP 1999 auf 9,7 % 2007 erhöhten.1 Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat dazu geführt, dass sich die Leistungsbilanzen teils wieder ausgeglichen haben. Dies ist jedoch nur teilweise strukturell bedingt. Um die nötigen Anpassungen bei Kosten und Löhnen, Strukturreformen und eine Umverteilung von Beschäftigung und Kapital herbeizuführen, ist eine grundlegende Neuorientierung der Politik erforderlich.



Drucksache 283/1/10

... Der Bundesrat sieht in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Rating-Agenturen und dem hier zur Beratung stehenden Ausführungsgesetz zu dieser Verordnung einen wichtigen, aber bei weitem nicht ausreichenden ersten Schritt zu einer angemessenen Regulierung von Rating-Agenturen. Ziel der notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen muss es sein, einen unabhängigen, transparenten und objektivierten Ratingprozess zu gewährleisten, dessen Ergebnisse zu einer nachhaltigen und effizienten Allokation der finanziellen Ressourcen beitragen und auf diese Weise eine Stabilisierung der Finanzmärkte befördern.



Drucksache 834/10

... (14) Die Regulierung der multilateralen Interbankenentgelte für Lastschriften ist für die Schaffung neutraler Wettbewerbsbedingungen für Zahlungsdienstleister und somit für die Entwicklung eines Binnenmarkts für Lastschriften von entscheidender Bedeutung. Pro Zahlungsvorgang entrichtete multilaterale Interbankenentgelte für Lastschriften beschränken den Wettbewerb zwischen den Banken der Zahlungsempfänger, blähen die Gebühren, die diese Banken den Zahlungsempfängern in Rechnung stellen, auf und führen somit zu versteckten Preiserhöhungen für die Zahler. Während bei multilateralen Interbankenentgelten, die pro Zahlungsvorgang entrichtet werden, keine oder nur beschränkte objektive Effizienz nachgewiesen ist, könnten Gebühren für Transaktionen, die zurückgewiesen, verweigert, zurückgegeben oder rücküberwiesen werden, weil sie nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden können, (R-Transaktionen) zu einer effizienten Kostenallokation im Binnenmarkt beitragen. Deshalb erscheint es im Hinblick auf die Schaffung eines effizienten Europäischen Markts für Lastschriften angebracht, pro Vorgang erhobene multilaterale Interbankenentgelte zu untersagen. Für R-Transaktionen sollten multilaterale Interbankenentgelte allerdings unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV auf multilaterale Interbankenentgelte für R-Transaktionen sollte von solchen Bestimmungen auf jeden Fall unberührt bleiben.



Drucksache 283/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat sieht in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Rating-Agenturen und dem hier zur Beratung stehenden Ausführungsgesetz zu dieser Verordnung einen wichtigen, aber bei weitem nicht ausreichenden ersten Schritt zu einer angemessenen Regulierung von Rating-Agenturen. Ziel der notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen muss es sein, einen unabhängigen, transparenten und objektivierten Ratingprozess zu gewährleisten, dessen Ergebnisse zu einer nachhaltigen und effizienten Allokation der finanziellen Ressourcen beitragen und auf diese Weise eine Stabilisierung der Finanzmärkte befördern.



Drucksache 261/09

... 7. fordert, die jährlichen Aktionsprogramme in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ehrgeiziger zu verfolgen, um eine erhebliche Allokationslücke zwischen den östlichen Partnern und den Mittelmeerpartnern zu vermeiden; ist der Ansicht, dass mehr getan werden sollte, um die Partnerregierungen zu einem verstärkten Engagement in diesen Bereichen zu bewegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/09




Allgemeine Bemerkungen

Länder - und regionsspezifische Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 389/08

... a) strategische und taktische Vermögensverwaltung und Vermögensallokation einschließlich Währungs- und Risikomanagement;



Drucksache 9/1/08

... -Emissionen muss im Interesse der Verbraucher möglichst effizient erfolgen. Dies ist am besten durch einen technologieoffenen Ansatz erreichbar, der den unterschiedlichen Gegebenheiten des Einzelfalls Rechnung trägt und der es den Investoren erlaubt, die zur Erreichung klimapolitischer Ziele jeweils kosteneffizientesten Technologien einzusetzen. Damit lassen sich finanzielle Fehlallokationen und bürokratische Detailregelungen vermeiden.



Drucksache 858/08

... Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sich das Internet zu einem weltweiten Computer-Grid entwickeln wird, das den Zugriff auf sichere Rechnerressourcen auf Just-in-time-Basis ermöglicht. Diese Entwicklung ist vor allem für die europäischen Unternehmen interessant, denn sie lässt beträchtliche Produktivitätssteigerungen durch eine bessere Ressourcenallokation erwarten.



Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Augenscheinlich soll durch länderübergreifende Standortkonzepte der Gefahr von Fehlallokationen öffentlicher Gelder begegnet werden, s. a. den Entwurf des Flughafenkonzepts 2008 der Bundesregierung.



Drucksache 605/08 Allokation


Drucksache 9/08 (Beschluss)

... -Emissionen muss im Interesse der Verbraucher möglichst effizient erfolgen. Dies ist am besten durch einen technologieoffenen Ansatz erreichbar, der den unterschiedlichen Gegebenheiten des Einzelfalls Rechnung trägt und der es den Investoren erlaubt, die zur Erreichung klimapolitischer Ziele jeweils kosteneffizientesten Technologien einzusetzen. Damit lassen sich finanzielle Fehlallokationen und bürokratische Detailregelungen vermeiden.



Drucksache 745/08

... 14. Für die Ermittlung, Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos über eine angemessene Zahl von Zeiträumen, einschließlich innerhalb eines Geschäftstages, liegen robuste Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme vor, um sicherzustellen, dass die Kreditinstitute die Liquiditätspuffer auf einem angemessenen Niveau halten. Diese Strategien, Vorschriften, Verfahren und Systeme werden auf die betreffenden Geschäftsfelder, Währungen und Rechtssubjekte zugeschnitten und umfassen unter anderem Mechanismen für eine angemessene Liquiditätskostenallokation.



Drucksache 105/08

... -Emissionen sollten Nebenerzeugnisse berücksichtigt werden. Für politische Analysen ist die Substitutionsmethode geeignet, für die Regulierung in Bezug auf einzelne Betreiber und einzelne Kraftstofflieferungen jedoch nicht. Für Regulierungszwecke eignet sich die Energieallokationsmethode am besten da sie leicht anzuwenden und im Zeitablauf vorhersehbar ist, kontraproduktive Anreize auf ein Mindestmaß begrenzt und Ergebnisse hervorbringt, die in der Regel mit der Bandbreite der Ergebnisse der Substitutionsmethode vergleichbar sind. Für politische Analysen sollte die Kommission in ihrer Berichterstattung auch die Ergebnisse der Substitutionsmethode heranziehen.



Drucksache 102/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zu dem damaligen Richtlinienvorschlag der Kommission auf zahlreiche Probleme hingewiesen und wesentliche Änderungen gefordert, die jedoch unterblieben (vgl. BR-Drucksache 314/02 (Beschluss) vom 26. April 2003). Auch der späteren Forderung des Bundesrates, zumindest mit Wirkung für den Allokationszeitraum 2008 bis 2012 die EU-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten, wurde nicht nachgekommen obwohl Fehlentwicklungen bereits deutlich erkennbar waren. (vgl. BR-Drucksache 136/05 (Beschluss) vom 29. April 2005).



Drucksache 563/1/08

... Augenscheinlich soll durch länderübergreifende Standortkonzepte der Gefahr von Fehlallokationen öffentlicher Gelder begegnet werden, s. a. den Entwurf des Flughafenkonzepts 2008 der Bundesregierung.



Drucksache 913/08

... Die EU muss im Rahmen einer vollständigen Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden und Marktakteuren eine umfassende Strategie für die Netzintegration von Energie aus regenerativen Quellen entwickeln. Dabei sollten Fragen wie die Kostenallokation entlang der der Lieferkette, Absicherungskosten, Übertragungs-/Fernleitungstechnologien, die Verbindung zwischen lokalen und europäischen Netzen und die Kohärenz in Regulierungsfragen behandelt werden. Die EU, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Behörden sollten auch die dezentrale Energieproduktion fördern und erleichtern, die zur Energieversorgungssicherheit beiträgt und große Chancen für die regionale Entwicklung durch die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen bietet.



Drucksache 195/08

... 13. vertritt die Auffassung, dass die Stimulierung privater Investitionen und gemeinsame Initiativen im Bereich der privaten und öffentlichen Zusammenarbeit unter Achtung der Konsolidierung der Finanzen wichtige Synergieeffekte entfalten und die Fähigkeit Europas verbessern können, sich den bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Kommunikation, Energie und ökologische Nachhaltigkeit zu stellen, und die effiziente Ressourcenallokation in Europa unterstützen wird;



Drucksache 102/1/08

... Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zu dem damaligen Richtlinienvorschlag der Kommission auf zahlreiche Probleme hingewiesen und wesentliche Änderungen gefordert, die jedoch unterblieben (vgl. BR-Drucksache 314/02 (Beschluss) vom 26. April 2003). Auch der späteren Forderung des Bundesrates, zumindest mit Wirkung für den Allokationszeitraum 2008 bis 2012 die EU-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten, wurde nicht nachgekommen, obwohl Fehlentwicklungen bereits deutlich erkennbar waren. (vgl. BR-Drucksache 136/05 (Beschluss) vom 29. April 2005).



Drucksache 283/07

... Auch eine grundsätzliche Aushöhlung der Allokationswirkung potentieller Engpässe, die tendenziell eine ausgewogene Verteilung von Kraftwerksstandorten ohne Engpässe im Netz herbeiführen, ist mit dem privilegierten Netzzugang nicht beabsichtigt. Die Netzzugangsregelung dient vielmehr als sofort wirksame Übergangsregelung in der Anfangsphase der VO gegen Risiken aus möglichen zukünftigen Engpässen im deutschen Verbundnetz und soll so dem überwiegenden Interesse an Sicherung der Versorgung und Belebung des Wettbewerbs gerecht werden. Umfassende Regelungen zum Engpassmanagement können in den nächsten Jahren durch entsprechende Festlegungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/07




A. Probleme und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau).

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verfahren

§ 4
Anschlusszusage und Netzanschlussvertrag

§ 5
Informationspflichten des Netzbetreibers

§ 6
Netzanschluss

§ 7
Netzzugang bei Engpässen

§ 8
Kostentragung

Teil 2
Sonstige Bestimmungen

§ 9
Kraftwerksanschluss-Register

§ 10
Festlegungen der Regulierungsbehörde

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abs. 1

Zu Abs. 2

Zu Abs. 3

Zu Abs. 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage


 
 
 


Drucksache 58/07 (Beschluss)

... 2. Im Nationalen Allokationsplan für die Handelsperiode 2008 bis 2012 sowie in dem sich darauf stützenden



Drucksache 276/07

... /EG (Emissionshandels-Richtlinie) für die zweite Zuteilungsperiode erfolgt in den Nationalen Allokationsplänen, die der Europäischen Kommission nach Artikel 9 der Emissionshandels-Richtlinie 18 Monate vor Beginn der jeweiligen Handelsperiode vorgelegt werden müssen. Darin legen die Mitgliedstaaten die Gesamtzuteilungsmengen sowie die Regeln für die Allokation der Zertifikate in der Handelsperiode fest. In der Bundesrepublik Deutschland ist zudem eine rechtliche Umsetzung der Nationalen Allokationspläne durch die Verabschiedung eines

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 674/07

... (21) Dem Erdgasbinnenmarkt mangelt es an Liquidität und Transparenz, was eine effiziente Ressourcenallokation, Risikoabsicherung und neue Markteintritte behindert. Das Vertrauen in den Markt und in seine Liquidität und die Zahl der Marktteilnehmer müssen zunehmen, weshalb die Regulierungsaufsicht über Unternehmen, die in der Gasversorgung tätig sind, ausgebaut werden muss. Anforderungen dieser Art sollten die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Finanzmärkte nicht berühren und mit diesen vereinbar sein. Die Energieregulierungsbehörden und die Finanzmarktregulierungsbehörden müssen kooperieren, damit sie sich einen Überblick über die betreffenden Märkte verschaffen können.



Drucksache 40/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Festlegung verbindlicher Zielvorgaben für die Gemeinschaft Fehlallokationen, steigende Kosten für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07 (Beschluss)




Zum Energiebinnenmarkt

Zur Versorgungssicherheit

Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems

Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien

Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

Zum Energiemix

Zur Energieaußenpolitik

Zu Energietechnologien


 
 
 


Drucksache 58/1/07

... 2. Im Nationalen Allokationsplan für die Handelsperiode 2008 bis 2012 sowie in dem sich darauf stützenden



Drucksache 40/1/07

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Festlegung verbindlicher Zielvorgaben für die Gemeinschaft Fehlallokationen, steigende Kosten für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/1/07




Zum Energiebinnenmarkt

Zur Versorgungssicherheit

Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems

Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien

Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

Zum Energiemix

Zur Energieaußenpolitik

Zu Energietechnologien


 
 
 


Drucksache 273/07

... Verbraucherentscheidungen sind in der Marktwirtschaft ein entscheidender Faktor für die Steuerung des Gesamtsystems. Beruhen die Kaufentscheidungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig auf falschen oder unvollständigen Informationen, so verliert das Marktsystem seine Lenkungskräfte und damit seine besondere Effizienz bei der Allokation der Ressourcen. Im extremen Fall können Informationsdefizite zum weitgehenden Zusammenbruch von Märkten führen und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden zur Folge haben. Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformation dienen daher auch dem besseren Funktionieren der Märkte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)

§ 1
Anspruch auf Zugang zu Informationen

§ 2
Ausschluss- und Beschränkungsgründe

§ 3
Antrag

§ 4
Antragsverfahren

§ 5
Informationsgewährung

§ 6
Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problemstellung

II. Gegenstand und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Zugang zu amtlichen Informationen

2. Information der Öffentlichkeit

3. Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Information der Überwachungsbehörden

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 8. März 2007: Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation


 
 
 


Drucksache 276/2/07

... /EG müssen in der zweiten Handelsperiode mindestens 90 Prozent der Zertifikate kostenlos verteilt werden, das heißt, bis zu 10 Prozent der Zertifikate können versteigert werden. Nach der Revision des Nationalen Allokationsplanes II beträgt die Gesamtmenge an zu verteilenden Zertifikaten in der zweiten Handelsperiode 453,1 Mio. t CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/2/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012


 
 
 


Drucksache 802/07

... c) Die Kommission analysiert im Eigenmittelbericht die bestehende Eigenmittelstruktur und mögliche Optimierungen insbesondere mit dem Ziel, das Eigenmittelsystem zu vereinfachen und damit transparenter zu gestalten, gleichzeitig aber auch der EU eine stärkere Finanzautonomie einzuräumen. Aus Sicht der Kommission würde eine rein auf BNE-Eigenmitteln basierende Finanzierung des EU-Haushalts zwar eine deutliche Vereinfachung des Systems mit sich bringen, gleichzeitig jedoch eine Umkehr des Eigenmittelsystems in ein reines Beitragssystem bedeuten und die Abhängigkeit der EU-Finanzierung von Transferleistungen aus nationalen Haushalten vergrößern. Aus Sicht der Kommission könnte die Einführung von auf Steuern beruhenden neuen Eigenmittelquellen den direkten Bezug zum EU-Bürger vergrößern und eine bessere Allokation wirtschaftlicher Ressourcen sicherstellen. Als mögliche Optionen für eine derartige EU-Steuer werden eine Energiesteuer-, MwSt- bzw. Körperschaftsteuereinnahme geprüft. Die Kommission kommt in dem Eigenmittelbericht zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer neuen Eigenmittelquelle mittel- bis langfristig möglich sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 802/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Finanzielle Auswirkungen der Änderungen des neuen Eigenmittelbeschlusses

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Erklärungen für das Ratsprotokoll

Denkschrift

I. Einleitung und Vorgeschichte

1. Die Römischen Verträge und der erste Eigenmittelbeschluss

2. Der Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985

3. Der Eigenmittelbeschluss vom 24. Juni 1988

4. Der Eigenmittelbeschluss vom 31. Oktober 1994

5. Der Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000

II. Der Eigenmittelbeschluss vom 7 . Juni 2007

1. Der Bericht der Kommission vom 14. Juli 2004

2. Der Europäische Rat in Brüssel am 15./16. Dezember 2005

3. Der Vorschlag der Kommission für einen neuen Eigenmittelbeschluss vom 20. März 2006

4. Ratsberatungen; Europäisches Parlament

III. Die einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zu dem Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2007


 
 
 


Drucksache 276/1/07

... /EG müssen in der zweiten Handelsperiode mindestens 90 Prozent der Zertifikate kostenlos verteilt werden, das heißt, bis zu 10 Prozent der Zertifikate können versteigert werden. Nach der Revision des Nationalen Allokationsplanes II beträgt die Gesamtmenge an zu verteilenden Zertifikaten in der zweiten Handelsperiode 453,1 Mio. t CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012

21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012

24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012

36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.

39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

41. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:

Zu Artikel 2

43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 673/07

... (19) Dem Elektrizitätsbinnenmarkt mangelt es an Liquidität und Transparenz, was eine effiziente Ressourcenallokation, Risikoabsicherung und neue Markteintritte behindert. Das Vertrauen in den Markt und in seine Liquidität und die Zahl der Marktteilnehmer müssen zunehmen, weshalb die Regulierungsaufsicht über Unternehmen, die in der Elektrizitätsversorgung tätig sind, ausgebaut werden muss. Anforderungen dieser Art sollten die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Finanzmärkte nicht berühren und mit diesen vereinbar sein. Die Energieregulierungsbehörden und die Finanzmarktregulierungsbehörden müssen kooperieren, um einen Überblick über die betroffenen Märkte zu bekommen.



Drucksache 833/06 (Beschluss)

... Die Übertragungskapazitäten für Strom an den europäischen Grenzen sind beschränkt. Gegenwärtig erfolgt die Allokation der Übertragungskapazitäten an engpassbehafteten Grenzkuppelstellen zum EU-Ausland durch explizite Auktionen, die teilweise ein so genanntes Auction Office im Auftrag und für Rechnung der Übertragungsnetzbetreiber durchführt. Bei dieser Auktion können Stromhändler Übertragungskapazitäten ersteigern. Davon unabhängig ist bisher die physische Beschaffung des Stroms.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 207/1/06

... 35. - bei der bald abzuschließenden Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems die gravierenden Belastungen für die Wirtschaft - insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Strompreise und der Wettbewerbsverzerrungen infolge der unzureichenden Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten - beseitigt werden,



Drucksache 85/06

... 14. betont, wie wichtig eine adäquate Frequenzallokation für Dienste von öffentlichem Interesse, offene, transparente und nichtdiskriminierende Verfahren sowie eine angemessene Flexibilität bei der Zuteilung von Funkfrequenzen und der Erteilung von Lizenzen sind;



Drucksache 833/1/06

... Die Übertragungskapazitäten für Strom an den europäischen Grenzen sind beschränkt. Gegenwärtig erfolgt die Allokation der Übertragungskapazitäten an engpassbehafteten Grenzkuppelstellen zum EU-Ausland durch explizite Auktionen, die teilweise ein so genanntes Auction Office im Auftrag und für Rechnung der Übertragungsnetzbetreiber durchführt. Bei dieser Auktion können Stromhändler Übertragungskapazitäten ersteigern. Davon unabhängig ist bisher die physische Beschaffung des Stroms.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 678/06

... Durch die Kosteninternalisierung können vielfältige Anpassungsreaktionen ausgelöst werden die die bisherige Allokation der Produktionsfaktoren verändern. Diese Prozesse, die sowohl angebots- als auch nachfragestrukturverändernd wirken, können auch das bisherige Preisgefüge beeinflussen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 207/06 (Beschluss)

... - bei der bald abzuschließenden Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems die gravierenden Belastungen für die Wirtschaft - insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Strompreise und der Wettbewerbsverzerrungen infolge der unzureichenden Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten - beseitigt werden,



Drucksache 141/06

... Subventionen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Dauerhafte Subventionen können zu Verzerrungen des unternehmerischen Preis-Leistungswettbewerbes führen und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit sind dann die Folge. Trotz der bereits erzielten Erfolge bei der Rückführung der Subventionen bleibt auch aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten der Subventionsabbau eine wichtige Aufgabe. Die Bundesregierung hat sich beim Subventionsabbau folgende Ziele gesetzt:



Drucksache 606/05

... Auch die vollständige Integration der Finanzmärkte wird zur Steigerung von Produktion und Beschäftigung beitragen, weil sie eine wirksamere Kapitalallokation und besserer Bedingungen für die Unternehmensfinanzierung ermöglicht. Da der Großteil der Rechtsvorschriften bereits verabschiedet wurde, muss die Aufmerksamkeit nun auf die Umsetzung und die konsistente Anwendung der Vorschriften gerichtet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, verbleibende Hindernisse des Marktzugangs in Angriff zu nehmen.



Drucksache 509/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die europäische Beihilfenkontrolle gemäß Artikel 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europäischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Vielmehr sind der sparsame und effiziente Umgang mit Steuermitteln herausragende Angelegenheiten gerade der Mitgliedstaaten selbst und von ihnen mit Hilfe des Haushaltsrechts, nicht aber im Rahmen der Beihilfenkontrolle seitens der Kommission durchzusetzen. Daher ist der Bundesrat besorgt über eine sich im Aktionsplan andeutende Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. So sieht der Aktionsplan vor, die Zulässigkeit einer Beihilfe von der Transparenz der Mittelvergabe und der Effizienz der eingesetzten Steuermittel abhängig zu machen. Auch beabsichtigt die Kommission die Einführung von Leistungsnormen zur Prüfung, ob staatliche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns sind und sie die mit ihnen verbundenen Erwartungen erreicht haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kommission mit diesen Vorstellungen die ihr primärrechtlich durch die Artikel 87 bis 89 EGV zugewiesenen Kompetenzen überschreitet. Ferner befürchtet er, dass die Kommission künftig aktiv in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eingreifen könnte. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommission jedoch nach der allgemeinen Kompetenzverteilung weder zur Ressourcenallokation noch zur Vereinheitlichung der Rechts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten noch zur Evaluierung der einzelstaatlichen Subventionspolitik berechtigt.



Drucksache 294/05

... Der Vorschlag bleibt auf der Linie des derzeitigen Solidaritätsfonds, indem auf Antrag eines Mitgliedstaats oder eines Kandidatenlandes eine finanzielle Hilfe für sofortige Wiederaufbau- und Unterstützungsmaßnahmen gewährt wird. Die Kommission schlägt vor, den Fonds in Rubrik 3 „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit“ des Finanzrahmens für 2007-2013 als eines der Instrumente aufzunehmen, mit denen auf die Belange der EU-Bürger eingegangen wird. Die Verfahren sind so gestaltet, dass an den derzeitigen Vorkehrungen für die Einbindung der Haushaltsbehörde in die Freigabe der Mittel sowie an der Vorab-Zweckbindung der Mittel für spezifisch festgelegte Solidaritätsmaßnahmen festgehalten wird. Nicht verbrauchte Mittel könnten nicht für andere Zwecke oder die von der Kommission vorgeschlagene „Reallokationsfazilität“ verwendet werden.



Drucksache 554/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist auf die große inhaltliche Nähe zwischen den Zielen einer verbesserten Energieeffizienz und den Zielen des Klimaschutzes hin. Kostengünstige Maßnahmen zum Klimaschutz innerhalb der EU sind in vielen Fällen zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Deutschland setzt im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten in seinem Allokationsplan bisher stark auf innereuropäische Maßnahmen. Eine europäische Initiative zur Energieeffizienz kann nur auf der Basis eines europäischen Grundkonsenses erfolgreich sein, dass wichtigster Ansatzpunkt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele die innereuropäische Energieeffizienz ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/05 (Beschluss)




20. Haltung zur Mobilität

21. Verhältnis der Verkehrsträger

22. Ökonomische Effizienz

23. Individuelle Handlungsfreiheit

24. Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen Frage 11

25. Gebührenerhebung Frage 21


 
 
 


Drucksache 554/1/05

... 2. Der Bundesrat weist auf die große inhaltliche Nähe zwischen den Zielen einer verbesserten Energieeffizienz und den Zielen des Klimaschutzes hin. Kostengünstige Maßnahmen zum Klimaschutz innerhalb der EU sind in vielen Fällen zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Deutschland setzt im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten in seinem Allokationsplan bisher stark auf innereuropäische Maßnahmen. Eine europäische Initiative zur Energieeffizienz kann nur auf der Basis eines europäischen Grundkonsenses erfolgreich sein, dass wichtigster Ansatzpunkt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele die innereuropäische Energieeffizienz ist.



Drucksache 246/05

... 1. Allokation die Aufteilungsregelungen für übernommene Gasmengen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 330/05 (Beschluss)

... und dem nationalen Allokationsplan sowie der Kostentragung für Zertifizierung und Registrierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05 (Beschluss)




I. Zum Gesetzentwurf insgesamt

II. Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

3 Folgeänderungen:

3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

4. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG


 
 
 


Drucksache 364/05

... Die Agenda der letzten sechs Jahre basierte auf der Vision, dass tiefe, liquide und dynamische Finanzmärkte die effiziente Allokation und Bereitstellung von Kapital und Dienstleistungen in der gesamten europäischen Wirtschaft, d.h. sowohl im Großkunden - als auch im Privatkundensektor gewährleisten werden, indem der Grundstein für ein höheres langfristiges Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 330/1/05

... und dem nationalen Allokationsplan sowie der Kostentragung für Zertifizierung und Registrierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/05




2 A

Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat ist der Auffassung,

2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001

3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes

4. Der Bundesrat bedauert,

5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,

6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.

Zu den einzelnen Vorschriften

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

4 Folgeänderungen:

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG

2 B


 
 
 


Drucksache 875/05

... Die Finanzmärkte spielen für das Funktionieren der modernen Volkswirtschaften eine ausschlaggebende Rolle. Je integrierter sie sind, desto effizienter ist die Allokation der wirtschaftlichen Ressourcen und desto nachhaltiger wird die wirtschaftliche Leistung sein. Die Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen stellt deshalb einen ausschlaggebenden Bestandteil des wirtschaftlichen Reformprozesses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... Diese möglicherweise deutliche Ausweitung der zu berücksichtigenden Risiken führt dazu, dass zum einen die Banken grundsätzlich jedes denkbare Risiko bei ihrem internen Kapital-Allokationsprozess angemessen berücksichtigen müssen und zum anderen die angemessene Berücksichtigung solcher Risiken unabhängig von der jeweiligen Sinnhaftigkeit bei allen Kreditinstituten von den Bankaufsehern zu überprüfen und einzuschätzen ist (Artikel 124 Abs. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 509/1/05

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die europäische Beihilfenkontrolle gemäß Artikel 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europäischen Beihilfekontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Vielmehr sind der sparsame und effiziente Umgang mit Steuermitteln herausragende Angelegenheiten gerade der Mitgliedstaaten selbst und von ihnen mit Hilfe des Haushaltsrechts, nicht aber im Rahmen der Beihilfekontrolle seitens der Kommission durchzusetzen. Daher ist der Bundesrat besorgt über eine sich im Aktionsplan andeutende Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. So sieht der Aktionsplan vor, die Zulässigkeit einer Beihilfe von der Transparenz der Mittelvergabe und der Effizienz der eingesetzten Steuermittel abhängig zu machen. Auch beabsichtigt die Kommission die Einführung von Leistungsnormen zur Prüfung, ob staatliche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns sind und sie die mit ihnen verbundenen Erwartungen erreicht haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kommission mit diesen Vorstellungen die ihr primärrechtlich durch die Artikel 87 bis 89 EGV zugewiesenen Kompetenzen überschreitet. Ferner befürchtet er, dass die Kommission künftig aktiv in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eingreifen könnte. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Kommission jedoch nach der allgemeinen Kompetenzverteilung weder zur Ressourcenallokation noch zur Vereinheitlichung der Rechts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten noch zur Evaluierung der einzelstaatlichen Subventionspolitik berechtigt.



Drucksache 287/05

... (3) Eine effiziente Ressourcenallokation fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 246/1/05

... 4. Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 2b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

§ 37
Lieferantenwechsel

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 136/1/05

... 6. Der zum l. Januar 2005 gestartete Emissionshandel auf europäischer Ebene zeigt die Problematik unzureichend koordinierter Klimaschutzmaßnahmen. Esist nicht gelungen, durch eine Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz der bereits geleisteten Anstrengungen der deutschen Wirtschaft beim Klimaschutz wird den deutschen Anlagen für den Zeitraum 2005 bis 2007 eine weitere Reduktionslast gegenüber den Emissionen in den Jahren 2000 bis 2002 auferlegt, während nahezu alle anderen Mitgliedstaaten ihren in den Emissionshandel einbezogenen Anlagen mehr Emissionsrechte zuteilen, als diese in der Basisperiode CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 568/05

... Eine effiziente Ressourcenallokation fördern - Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken, und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen - und die Reformpakete in sich kohärent sind(Integrierte Leitlinie 3).



Drucksache 321/05

... Insgesamt werden durch die steuerlichen Maßnahmen die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine dynamischere Investitions - und Beschäftigungsentwicklung verbessert. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird aufgrund der Nettoentlastung gestärkt und die Allokationseffizienz wird durch die Zurückdrängung von gesamtwirtschaftlich ineffizienten Steuersparmodellen befördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 246/05 (Beschluss)

... 4. Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 2b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 330/05

... /EG neben anderen einschränkenden Vorschriften, dass die Erfüllung der Abgabepflicht durch Emissionsgutschriften für jeden Anlagenbetreiber ab der Zuteilungsperiode 2008-2012 auf einen von jedem Mitgliedstaat festzulegenden Prozentanteil begrenzt ist. Diese Festlegung ist im Nationalen Allokationsplan für die jeweilige Zuteilungsperiode zu treffen. Eine entsprechende Festlegung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 576/05

... - den Vorschlag der Kommission für die Reallokationsflexibilität zwischen den Rubriken abzulehnen,



Drucksache 136/05 (Beschluss)

... 4. Der zum l. Januar 2005 gestartete Emissionshandel auf europäischer Ebene zeigt die Problematik unzureichend koordinierter Klimaschutzmaßnahmen. Es ist nicht gelungen, durch eine Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz der bereits geleisteten Anstrengungen der deutschen Wirtschaft beim Klimaschutz wird den deutschen Anlagen für den Zeitraum 2005 bis 2007 eine weitere Reduktionslast gegenüber den Emissionen in den Jahren 2000 bis 2002 auferlegt, während nahezu alle anderen Mitgliedstaaten ihren in den Emissionshandel einbezogenen Anlagen mehr Emissionsrechte zuteilen, als diese in der Basisperiode CO



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