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127 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anreicherungs"


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Drucksache 143/08

... B. in der Erwägung, dass Iran bisher nicht alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Wiederaufbereitung eingestellt und die Zusatzprotokolle zum NVV nicht ratifiziert hat, wozu das Land in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) aufgefordert worden war, um das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Zweck seines Atomprogramms wiederherzustellen,

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Drucksache 143/08




Zu den Menschenrechten

Zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran

Zum Atomkonflikt

Zu den Menschenrechten

Zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 571/08

... 2. Die Höhe der Beihilfe wird je Volumenprozent potenziellen Alkoholgehalts und je Hektoliter des zur Anreicherung verwendeten Traubenmosts festgesetzt.

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Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 949/08

... " eine Anlage zur Kernbrennstoffherstellung, einen Forschungsreaktor (einschließlich subkritischer und kritischer Anordnungen), ein Kernkraftwerk, eine Lagereinrichtung für abgebrannte Brennelemente, eine Anreicherungsanlage oder eine Wiederaufarbeitungsanlage;

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Drucksache 949/08




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene

1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene

2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG

2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT

2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA

2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS

2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags

4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3

4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4

4.3. Transparenz Artikel 5

4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6

4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7

4.6. Aufsicht Artikel 8

4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9

4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Artikel 4
Aufsichtsbehörden

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen


 
 
 


Drucksache 628/1/08

... Der Bundesrat hat sich wiederholt für die Abschaffung der Förderung von Destillationsmaßnahmen und für die Erhaltung der traditionellen Anreicherungsverfahren ausgesprochen und ist einer Bevorzugung der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat gegenüber der Verwendung von Saccharose entgegen getreten. Insoweit verweist er auf seine Beschlüsse vom 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 - Beschluss -), vom 8. Juni 2007 (BR-Drucksache 153/07 (Beschluss)) und vom 21. September 2007 (BR-Drucksache 475/07 (Beschluss)).

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Drucksache 628/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 475/07

... Die Herausforderung besteht darin, unter möglichst kosteneffizienter Verwendung der Haushaltsmittel den Rechtsrahmen und die Produktionsstrukturen so umzubauen, dass ein nachhaltiger und wettbewerbsfähiger europäischer Weinsektor mit langfristigen Perspektiven entstehen kann. Dies bedeutet, dass vom ersten Tag an alle Maßnahmen, die sich als unwirksam erwiesen haben, abgeschafft werden (Beihilfen für die Destillation von Nebenerzeugnissen, Destillation von Trinkalkohol und von Wein, der aus Trauben erzeugt wurde, die nicht ausschließlich als Keltertraubensorten eingestuft sind, Beihilfen für die private Lagerhaltung sowie Ausfuhrerstattungen). Die für die Anreicherung gewährten Mostbeihilfen, die eingeführt wurden, um die zusätzlichen Kosten im Vergleich zur Anreicherung mit Zucker auszugleichen, werden im Einklang mit dem eingeführten Verbot der Verwendung von Zucker zu Anreicherungszwecken abgeschafft. Die Dringlichkeitsdestillation wird durch zwei Maßnahmen für das Krisenmanagement ersetzt, die als Teil der aus dem nationalen Finanzrahmen finanzierten Maßnahmen eingeführt werden.

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Drucksache 475/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Nutzung von externem Expertenwissen

Weinseminar

Mitteilung der Kommission und Folgenabschätzung

Europäische Organe

Anhörung von Interessengruppen

Wichtigste Anliegen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Ziele der Reform

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.1. Überarbeitete, vereinfachte und gezieltere Regulierungsmaßnahmen

3.2. Aufstellung von nationalen Finanzrahmen, damit die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Lage verbessern können

3.3. Schaffung eines nachhaltigeren Sektors durch verstärkte Anwendung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.4. Bessere Verbraucherinformationen über europäische Weine

3.5. Verhütung von Umweltrisiken

3.6. Eröffnung von Alternativen für weniger wettbewerbsfähige Erzeuger

3.7. Handel mit Drittländern

3.8. Stärkere Kohärenz der GAP, Vereinfachung und volle Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Stützungsmassnahmen

Kapitel I
Stützungsprogramme

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vereinbarkeit und Kohärenz

Abschnitt 2
Stützungsprogramme

Artikel 5
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 6
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 7
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 8
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Abschnitt 3
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 9
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 10
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 11
Grüne Weinlese

Artikel 12
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 13
Ernteversicherung

Artikel 14
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 15
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 16
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Mittelübertragung

Artikel 17
Mittelübertragung auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
Regulierungsmassnahmen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Artikel 19
Erzeugung und Inverkehrbringen

Kapitel II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 20
Geltungsbereich

Artikel 21
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 22
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere önologische Verfahren

Artikel 23
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 24
Zulassungskriterien

Artikel 25
Analysemethoden

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 27
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 2
Schutzantrag

Artikel 28
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 29
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 30
Antragsteller

Abschnitt 3
Schutzverleihendes Verfahren

Artikel 31
Nationales Vorverfahren

Artikel 32
Prüfung durch die Kommission

Artikel 33
Einspruchverfahren

Artikel 34
Entscheidung über den Schutz

Abschnitt 4
Sonderfälle

Artikel 35
Homonyme

Artikel 36
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 37
Beziehung zu Marken

Abschnitt 5
Schutz und Kontrolle

Artikel 38
Schutz

Artikel 39
Register

Artikel 40
Zuständige Kontrolleinrichtungen

Artikel 41
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 42
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 43
Löschung

Artikel 44
Bestehende geschützte Weinnamen

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften

Artikel 45
Durchführungsbestimmungen

Artikel 46
Gebühren

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 49
Obligatorische Angaben

Artikel 50
Fakultative Angaben

Artikel 51
Sprachen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Durchführungsbestimmungen

Kapitel V
Erzeuger- und Branchenorganisationen

Artikel 54
Erzeugerorganisationen

Artikel 55
Branchenorganisationen

Artikel 56
Anerkennungsverfahren

Artikel 57
Vermarktungsregeln

Artikel 58
Überwachung

Artikel 59
Mitteilungen

Titel IV
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 60
Allgemeine Grundsätze

Artikel 61
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 62
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 63
Lizenzerteilung

Artikel 64
Gültigkeit der Lizenzen

Artikel 65
Sicherheit

Artikel 66
Besondere Sicherheit

Artikel 67
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Schutzmaßnahmen

Artikel 68
Schutzmaßnahmen

Artikel 69
Zusätzliche Einfuhrzölle

Artikel 70
Aussetzung des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs

Artikel 71
Durchführungsbestimmungen

Kapitel IV
Einfuhrregeln

Artikel 72
Einfuhranforderungen

Artikel 73
Zollkontingente

Artikel 74
Durchführungsbestimmungen

Titel V
Produktionspotenzial

Kapitel I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 75
Nach dem 1. September 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 76
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 77
Destillation

Artikel 78
Flankierende Maßnahmen

Artikel 79
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 80
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 81
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 82
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 83
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 84
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85
De minimis

Artikel 86
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 87
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Rodungsregelung

Artikel 88
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 89
Laufzeit der Maßnahme

Artikel 90
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 91
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 92
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 93
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 94
Ausnahmen

Artikel 95
Betriebsprämienregelung

Artikel 96
De minimis

Artikel 97
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 98
Durchführungsbestimmungen

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 99
Weinbaukartei

Artikel 100
Aufstellung

Artikel 101
Laufzeit der Weinbaukartei und der Aufstellung

Artikel 102
Obligatorische Angaben

Artikel 103
Begleitdokumente und Register

Artikel 104
Verwaltungsausschussverfahren

Artikel 105
Finanzmittel

Artikel 106
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 107
Überwachung

Artikel 108
Kontrollen und Verwaltungssanktionen sowie diesbezügliche Berichte

Artikel 109
Bezeichnung der zuständigen nationalen Behörden

Artikel 110
Durchführungsbestimmungen

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Änderungen

Artikel 111
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999

Artikel 112
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 113
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 114
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 115
Übergangsbestimmungen

Artikel 116
Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen

Artikel 117
Aufhebung

Artikel 118
Inkrafttreten und Geltung

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme und Mindestanteil für Absatzförderung gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5

Anhang III
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (gemäß Artikel 17 Absatz 3)

Anhang IV
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Anhang V
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang VI
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang VII
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang VIII
Flächen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Rodungsregelung für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 94 Absätze 1 und 3) in ha

Anhang IX
Weinbauzonen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 461/07

... BM Steinmeier hat hierzu einen Vorschlag gemacht, der die Möglichkeit für Staaten vorsieht die Pläne für die friedliche Nutzung von Kernenergie haben, sich an einem Anreicherungszentrum unter IAEO-Administration zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 475/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert deshalb die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein muss, was die Kommission bis in die jüngste Vergangenheit in Verhandlungen mit Drittstaaten zugestanden hat.



Drucksache 404/07

... 5. bedauert die von Iran erklärte Absicht, die Urananreicherung in industriellem Maßstab einzuleiten, da ein solcher Schritt Irans in direktem Widerspruch zu den wiederholten Ersuchen des Gouverneursrats der IAEO und zu den für den Iran verbindlichen Forderungen des VN-Sicherheitsrats – in seinen Resolutionen 1737(2006) und 1747(2007) – stünde, alle Anreicherungsaktivitäten auszusetzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/07




Politische, sicherheitspolitische und menschenrechtsbezogene Angelegenheiten

Wirtschaft und Handel

Institutioneller Rahmen und Rolle des Parlaments


 
 
 


Drucksache 475/1/07

... - Der Bundesrat tritt für die unveränderte Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Verfahren zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts in den Weinbauzonen A und B ein. Als Folge der von der Kommission vorgeschlagenen Begrenzung des maximalen Gesamtalkoholgehalts bei angereicherten Weinen in den Weinbauzonen A und B sowie des Verzichts auf die Festsetzung eines natürlichen Mindestalkoholgehalts werden auf einem Teil der Weinbauflächen und aus bestimmten Rebsorten keine Weine erzeugt werden können, die den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einen hochwertigen, marktgerechten Qualitätswein entsprechen. Für eine Vielzahl von Weinbaubetrieben würde dies eine existenzielle Bedrohung darstellen. Der Bundesrat fordert deshalb die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein muss, was die Kommission bis in die jüngste Vergangenheit in Verhandlungen mit Drittstaaten zugestanden hat.



Drucksache 484/06

... 18. betont, dass die Partner in der Frage der Atompolitik des Iran eng zusammenarbeiten und gegenüber der gesamten Region eine kohärente Politik verfolgen müssen, wobei das iranische Volk, seine Regierung und die demokratische Opposition im Mittelpunkt stehen sollten; fordert die USA auf, sich an den Verhandlungen mit dem Iran zu beteiligen; unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. März 2006 und die Forderung an den Iran, die vom Verwaltungsrat der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) geforderten Schritte zur Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten und zur Überprüfung der Wiederaufbereitungsaktivitäten durch die IAEO zu unternehmen, einschließlich Forschung und Entwicklung; teilt die Auffassung, dass diese Maßnahmen zu einer diplomatischen Lösung auf dem Verhandlungswege beitragen werden, mit der sicher gestellt wird, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt wird; unterstützt uneingeschränkt die Schlussfolgerungen des Treffens in Berlin vom 30. März 2006 und den auf diesem Treffen geäußerten eindringlichen Appell an den Iran, internationale Bedenken auf diplomatischem Wege zu behandeln, erinnert jedoch daran, dass die Verhandlungen bereits seit drei Jahren andauern und weder unendlich fortgeführt werden noch einfach zu einer Politik der Beschwichtigung führen dürfen; ist der Auffassung, dass der UN-Sicherheitsrat weitere Maßnahmen in Betracht ziehen sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/06




Allgemeiner Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den USA

Politische Dimension des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens: Aufbau einer Aktionsgemeinschaft für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit

Sicherheits - und Verteidigungsfragen EU-USA

Wirtschaftliche und handelspolitische Dimension der Partnerschaft und Vollendung des transatlantischen Marktes bis 2015

Institutioneller Rahmen der Partnerschaft


 
 
 


Drucksache 238/06

... C. in der Erwägung, dass der Iran am 1. August 2005 entschieden hat, unter Missachtung der Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen seine Uranumwandlungsaktivitäten wieder aufzunehmen, und am 8. August 2005 in seiner Anlage in Isfahan wieder mit der Urankonversion begonnen und am 10. Januar 2006 Schritte zur Wiederaufnahme der Anreicherungsaktivitäten unternommen hat,



Drucksache 670/1/06

... 2. durch eine fakultative Mehlanreicherung - ähnlich wie bei angereichertem Salz - nur dann eine Verbesserung der Folsäurezufuhr in der Zielgruppe zu erreichen, wenn das Mehl bzw. Salz von den Frauen tatsächlich verzehrt bzw. verwendet wird. Ergänzend müssten Informationskampagnen durchgeführt werden;



Drucksache 150/05

... F. unter Hinweis darauf, dass der Rat am 13. und 14. Dezember 2004 seine Unterstützung für einen Verhandlungsprozess über ein langfristiges Arrangement EU-Iran erteilt hat, nachdem er die Bestätigung der vollen Einstellung aller nuklearen Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten des Iran durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zur Kenntnis genommen hat, mit dem Ziel, die Verhandlungen über ein Handels - und Kooperationsabkommen wiederaufzunehmen, und der Abgabe objektiver Garantien, dass das Nuklearprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient,



Drucksache 315/05

... 24. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Sekretär des obersten Sicherheitsrates des Iran, Hassan Rowhani, am 27. Februar 2005 bekräftigt hat, Teheran werde sein Recht auf Urananreicherung gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag nicht aufgeben, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, nicht länger verwirrende und widersprüchliche Erklärungen z verbreiten;



Drucksache 847/05

... - unter Hinweis auf die Resolution des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 11. August 2005 zur "Implementierung des NVV-Sicherungsbkommens in der Islamischen Republik Iran", in der der Iran dringend aufgefordert wird, die vollständige Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten auf der gleichen freiwilligen, rechtlich nicht bindenden Grundlage wie in früheren Resolutionen des Gouverneursrates gefordert wieder aufzunehmen und dem Generaldirektor zu gestatten, die Siegel wieder anzubringen, die in dieser Anlage entfernt wurden, ohne dass auf die Frage eingegangen wird, ob der Iran gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verstößt,

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Drucksache 847/05




Entschließung

3 Nuklearproblematik

3 Menschenrechte


 
 
 


Drucksache 799/04

... /EWG des Rates hinsichtlich von Rückstandshöchstgehalten für bestimmte in der Gemeinschaft verbotene Schädlingsbekämpfungsmittel (ABl. EU (Nr.) L 127 S. 81). In der Richtlinie sind für bestimmte Stoffe, deren Inverkehrbringen und Anwendung in der Gemeinschaft verboten sind, die unteren analytischen Bestimmungsgrenzen als Rückstandshöchstgehalte u.a. für Trauben bestimmt. Da keine Verwendung dieser Schädlingsbekämpfungsmittel erlaubt ist und keine Rückstände zugelassen sind, sollen nach der Richtlinie diese Höchstgehalte für die zusammengesetzten und Verarbeitungserzeugnisse gelten, ohne dass Anreicherungs- oder Abreicherungsfaktoren zum Tragen kommen.

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Drucksache 799/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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