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0246/05
0633/05
0330/05B
0398/05
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0732/05B
0288/05
0319/05
0364/05
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0330/1/05
0732/05
0451/05
0591/3/05
0019/05
0911/05
0783/05
0818/05
0286/05B
0550/05B
0247/05
0249/05
0401/05
0543/05B
0314/05
0729/05
0167/1/05
0727/05
0746/05
0686/05
0002/05
0655/05B
0758/05B
0163/1/05
0349/05
0229/1/05
0536/05
0037/05B
0214/05
0725/05
0213/05
0555/05
0245/05
0901/05
0728/05
0249/1/05
0271/05
0927/05
0622/1/05
0245/05B
0289/05
0940/05
0588/05
0275/05B
0834/05
0543/05
0352/05
0569/05B
0019/1/05
0287/05
0168/05
0783/1/05
0246/1/05
0766/05
0788/05
0509/05
0615/05
0732/1/05
0894/05
0316/05
0655/2/05
0284/1/05
0569/1/05
0285/1/05
0820/05
0687/05
0264/05
0569/05
0568/05
0498/05
0914/05
0157/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0467/05
0322/05
0586/05
0248/05B
0622/05B
0575/05
0136/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0830/05
0913/05
0321/05
0622/05
0703/1/05
0394/05
0520/05
0393/05
0369/05
0169/05
0939/05
0550/05
0588/05B
0246/05B
0284/05
0167/05
0758/1/05
0655/1/05
0513/05
0618/05
0285/05B
0245/1/05
0672/05
0275/05
0247/05B
0287/1/05
0016/05
0320/05
0508/05
0361/05
0607/05
0811/04
0697/1/04
0173/04B
0666/04B
0565/04B
0877/04
0741/04B
0959/04
0104/04B
0919/04
0701/1/04
0917/04
0176/04
0361/04
0950/04
0242/04B
0666/2/04
0565/04
0697/04B
0983/04
0610/04
0466/04
0590/04
0331/04B
0903/04
0912/04
0891/04
0860/04
0701/04B
0565/1/04
0408/04
0800/04B
0884/04
0160/04
0919/2/04
0666/6/04
0894/04
0571/04
0664/04
0566/04
0870/04
0702/04
0741/1/04
0606/04B
0707/4/04
0817/1/04
0997/04
0365/04
0693/04
0800/1/04
0140/04
0613/04
0441/04
0959/04B
0967/04
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0049/03
0061/03B
0663/03
0661/03B
0830/03B
0715/03
0663/03B
0715/03B
0061/1/03
0856/03
Drucksache 227/1/16

... - Die Höhe der erforderlichen Begrenzung des Fördersatzes ist zu prüfen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und andererseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen."



Drucksache 227/16

... 8. Der Bundesrat macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass außer Deutschland und Estland alle Mitgliedstaaten der EU steuerliche Anreize für mehr Investitionen in FuE setzen. Der Bundesrat begrüßt, dass sich das Bündnis für Industrie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. Oktober 2015 in einer gemeinsamen Erklärung aller 15 Partner aus Politik, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden für eine steuerliche FuE-Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen ausgesprochen hat. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, in Deutschland neben einer projektorientierten FuE-Förderung eine stetige, verlässliche und direkte Unterstützung von KMU im Bereich von Forschung und Entwicklung in Form einer steuerlichen Forschungsförderung zu etablieren. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die dauerhaft und kontinuierlich in Forschung und Entwicklung investieren. Außerdem sollen KMU profitieren, die FuE-Prozesse auftragsbezogen, kurzfristig beginnen und umsetzen müssen.



Drucksache 193/16

... - Wie lassen sich möglichst große Anreize für den Austausch von Daten schaffen und die Fähigkeit zu ihrer Verwertung erhöhen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... Weltweit besteht zwischen den Volkswirtschaften ein harter Wettbewerb um Privatinvestitionen in digitale Innovationen. Zwischen 2000 und 2014 wurde in der EU deutlich weniger in Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie investiert als in den Vereinigten Staaten: diese Investitionen betrugen ca. ein Drittel der entsprechenden Investitionen in den USA. Und auch der Gesamtbetrag, den EU-Unternehmen in Forschung und Innovation investieren, liegt bei nur 40 % der entsprechenden Zahlen für die US-amerikanischen Unternehmen. Während den Mitgliedstaaten und Regionen eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und Anreize für Investitionen zu schaffen, können Maßnahmen auf EU-Ebene für die erforderliche Größe und Reichweite sorgen, damit die gewünschten Auswirkungen erzielt werden können. Der Mehrwert einer weiteren Zusammenarbeit zwischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und regionaler Ebene für innovationspolitische Strategien zuständig sind, wird in dem Konzept für eine intelligente Spezialisierung8 und deutlich hervorgehoben, außerdem sind interregionale Bottom-Up-Initiativen9 entstanden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 518/16

... Die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahme können von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden und sind daher besser auf EU-Ebene zu erreichen. Aufgrund der unterschiedlichen budgetären Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten lassen sich die Zielvorgaben besser durch Maßnahmen auf Unionsebene - wegen ihrer größeren Reichweite und Wirkung - erreichen. Maßnahmen auf EU-Ebene ermöglichen insofern Größenvorteile beim Einsatz von EU-Haushaltsmitteln in Kombination mit der Finanzierung der EIB-Gruppe, als private Investitionen EU-weit mobilisiert und die Sachkenntnis und Erfahrung der europäischen Institutionen optimal genutzt werden können. Der Multiplikatoreffekt und die Wirkung vor Ort werden daher sehr viel größer sein als bei einer Investitionsoffensive, die sich auf einen einzigen Mitgliedstaat oder auf eine Gruppe von Mitgliedstaaten beschränkt. Der EU-Binnenmarkt und der Umstand, dass die Projektmittel nicht für bestimmte Länder oder Sektoren vergeben werden, bieten Investoren größere Anreize und senken das Gesamtrisiko.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 432/16 (Beschluss)

... c) Nach Ansicht des Bundesrates erfordern die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens eine Nachjustierung des Bundesverkehrswegeplanes mit wirksamer Stärkung der Bundeswasserstraßen für den Güterverkehr sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs. Hierbei sind deutlich mehr Anreize zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf Schiene und Binnenschiff sowie eine stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel erforderlich. Die Hinderungsgründe für durchgehende Transportketten sollten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang plädiert der Bundesrat für ein Forschungsprogramm zur Verbesserung der durchgängigen Informationsbereitstellung für intermodale Transportketten, zur Verbesserung der Integration der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


Drucksache 116/16

... Eine moderne Sozialpolitik sollte auf Investitionen in das Humankapital beruhen, basierend auf Chancengleichheit, der Verhinderung von und dem Schutz vor sozialen Risiken, wirksamen Sicherheitsnetzen und Anreizen für den Zugang zum Arbeitsmarkt, um es den Menschen zu ermöglichen, ein Leben in Würde zu führen, den persönlichen und beruflichen Status im Laufe des Lebens zu ändern und ihre Talente bestmöglich zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 761/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag bislang keine Regelung vorgesehen hat, die eine Anpassung von Kindergeldleistungen für in einem anderen Mitgliedstaat lebende Kinder an den Lebensstandard in deren Wohnsitzland ermöglicht. Dabei kann die Zahlung des vollen Kindergeldbetrags für Kinder, die in Mitgliedstaaten wohnen, die ein deutlich niedrigeres Lebenshaltungsniveau aufweisen, zu ungewollten Anreizen für Armutsmigration und die Trennung von Familien führen. Er begrüßt daher die Initiative der Bundesregierung, im Rahmen der weiteren Beratungen auf eine Änderung des Vorschlags hinzuwirken, die künftig eine Indexierung des Kindergelds nach dem Lebenshaltungsniveau des Mitgliedstaates, in dem das Kind wohnt, ermöglicht.



Drucksache 235/16

... Die Wett- und Manipulationsskandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass von den mit Sportwetten zu erzielenden Gewinnen erhebliche Anreize für die Manipulation von Sportwettbewerben ausgehen. Wie beim Insiderhandel lassen sich durch Sportwetten erhebliche rechtswidrige Gewinne erzielen, wenn der Wettende korruptiv auf Sportler, Trainer oder Schiedsrichter Einfluss nimmt und damit über Wissen verfügt, das nicht durch die jeweiligen Wettquoten abgebildet ist (Adams/Rock, ZfWG 2010, 381). Bei den in den letzten Jahren bekannt gewordenen Wettbetrugsfällen standen hinter solchen Manipulationshandlungen teilweise Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Der Wettmarkt kann zu einem Berührungspunkt von Sport und organisierter Kriminalität werden, von dem eine ganz erhebliche Gefahr für die Integrität des Sports und die mit dem Sport verbundenen legitimen Vermögensinteressen ausgeht. Die aus der Praxis bekannt gewordenen Fälle haben zudem gezeigt, dass Sportwettbetrug nicht unbedingt nur den Spitzensport und Berufssportler betrifft, sondern auch in unteren Ligen und bei Amateursportlern stattfindet. Diesem Umstand trägt der vorgeschlagene Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) dadurch Rechnung, dass er alle Wettbewerbe des organisierten Sports unabhängig von Leistungsniveau und Professionalisierung der Wettbewerbsteilnehmer einbezieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 70 WpHG-E getroffene Regelung, die die Annahme von Zuwendungen begrenzt bzw. eine Verpflichtung zur Offenlegung von Zuwendungen normiert, auf weitere Vertriebsanreize ausgeweitet werden kann.



Drucksache 277/1/16

... (Streichung des Wortes "privaten") werden auch dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassene Kraftfahrzeuge in die Steuerbefreiung einbezogen. Dies dient zum einen der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob es sich um ein eigenes oder ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug handelt. Zum anderen stärkt es den Anreiz für Arbeitgeber, ihre Fahrzeugflotte auf Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge umzurüsten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Dabei sind beide Netzformen einer Regulierung unterworfen, auch wenn diese jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist. Während die Betreiber der Netze für die allgemeine Versorgung der Anreizregulierung unterliegen, erfolgt auf Beschwerde von Kunden gemäß § 110 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 587/16

... Daneben wird in § 23 Absatz 3 SGB XII ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen für alle von Leistungen ausgeschlossenen ausländischen Personen eingeführt, soweit sie hilfebedürftig sind (vergleiche § 2 SGB XII). Orientiert an § 1a Absatz 2 des AsylbLG erhalten ausländische Personen innerhalb von zwei Jahren einmalig bis zur Ausreise, längstens jedoch für einen Monat Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Körper- und Gesundheitspflege sowie die angemessenen Aufwendungen für eine Unterkunft. Danach erhalten sie keine Leistungen mehr. Auch bei einer Wiedereinreise sind, um Fehlanreize zu vermeiden, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren keine Leistungen zu gewähren. So wird sichergestellt, dass nicht durch eine kurze Ausreise und dann Wiedereinreise die Wertung des Gesetzes umgangen wird. Eine zu lange Frist hätte hingegen zur Folge, dass gegebenenfalls geänderter Lebensumstände nicht berücksichtigt werden könnten.



Drucksache 400/16 (Beschluss)

... e) Unabhängig davon ist es wichtig, die strukturellen Rahmenbedingungen gezielt zu verbessern, etwa indem wachstumsfreundliche Ausgabenbereiche ein höheres Gewicht erhalten. Der Bundesrat hält es daher aus finanz- und ordnungspolitischer Sicht für geboten, den Fokus der staatlichen Ausgaben noch stärker auf investive sowie zukünftig wachstumsfördernde Ausgaben zu legen, die dem Haushalt langfristig Mehreinnahmen generieren, wichtige Infrastrukturprojekte auf den Weg bringen und Anreize zur Aufnahme privater Investitionen schaffen.



Drucksache 532/16

... Steuerliche Anreize für Risikokapital und „Business Angels"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 277/16

... Die Bundesregierung hat hierzu ein Gesamtpaket aus zeitlich befristeten Kaufanreizen, weiteren Mitteln für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, zusätzlichen Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie aus steuerlichen Maßnahmen in einem Gesamtumfang von 1 Mrd. Euro entwickelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

2. Änderung des Einkommensteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 142/16

... - könnten grenzüberschreitende Forschungs- oder Technologieprojekte der Industrie als wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Project of Common European Interest - IPCEI) stärker unterstützt werden; - ist nach den Vorschriften für staatliche FuEuI-Beihilfen eine öffentliche Förderung möglich, die energieintensiven Unternehmen einen Anreiz bietet, innovative Lösungen wie zum Beispiel Technologien für die CO

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Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 809/16 (Beschluss)

... k) Der Bundesrat begrüßt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Kraft-Wärme-Kopplung ein wichtiges Element der Energiewende ist. Er erachtet es für erforderlich, Anreize für Investitionen in hocheffiziente, flexible und CO



Drucksache 673/1/16

... 41. Ergänzend zu den Vorschlägen der Kommission zu Artikel 61 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 tritt der Bundesrat dafür ein, die Betriebskostenregelung in Artikel 61 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 3 zu streichen. Dies würde zum einen erheblich zur Verwaltungsvereinfachung und Vermeidung von Rechtsunsicherheiten beitragen. Zum anderen könnte somit ein Anreiz für ambitioniertere Energieeinspar- und CO

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Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 316/16

... Sensibilisierungsmaßnahmen muss auf einem angemessenen Überblick über die vielen verschiedenen Untergruppen basieren, die zur geringqualifizierten Bevölkerung gehören, da für jede ein etwas anderer Ansatz erforderlich sein kann. Registrierte Arbeitslose lassen sich z.B. leichter über die Stellen erreichen, die ihnen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt helfen. Erwerbstätige können dagegen unter Einbeziehung der Arbeitgeber und Gewerkschaften erreicht werden. Spezifische Maßnahmen könnten notwendig sein, um Migranten zu erreichen, wenn diese z.B. nicht die Sprache des Aufnahmelandes beherrschen. Durch die Sensibilisierungsmaßnahmen sollte Folgendes erreicht werden: Schärfung des Bewusstseins der betreffenden Erwachsenen für den Nutzen einer Steigerung des Kompetenzniveaus, Information der Betreffenden über verfügbare Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen und Lernmöglichkeiten sowie Schaffung von Anreizen, um sie zur Nutzung der entsprechenden Angebote zu motivieren.

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Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 811/16

... - Mit Hilfe zielgerichteter Signale, Strategien, Normen und Vorschriften kann die EU politische Vorgaben machen und für ein unternehmensfreundliches Umfeld sorgen. Hier geht es um die Schaffung starker und konsistenter Anreize für private Investitionen in die Erforschung, Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Energieträger. Die politischen und rechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene müssen der Energieeffizienz Vorrang geben, ehrgeizige Ziele für die weltweite Führung im Bereich der erneuerbaren Energieträger festsetzen und dem Verbraucher eine zentrale Rolle im Energiesystem zuweisen.

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Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Er ist der Auffassung, dass für den betroffenen Personenkreis, der im Alter oft auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen wäre, zukünftig durch eine teilweise Nichtanrechnung ein wirksamer Anreiz zur Eigenvorsorge gesetzt werden kann.

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Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 296/1/16

... Die im Regierungsentwurf vorgesehene Verschiebung des Stichtages wirkt nicht auf eine Lösung dieser Problematik hin, sondern verlagert sie allenfalls in die Zukunft. Mit der Wahl eines noch nicht abgelaufenen Stichtages führt sie zudem zu dem bedenklichen Anreiz, durch rasche neue Vereinbarungen möglichst hohe Anteile der Personalkosten in die Kategorie der Personalzusatzkosten zu verschieben und damit künftigen Effizienzvergleichen zu entziehen.



Drucksache 515/1/16

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bereits jetzt und nicht erst in einem zweiten Schritt Maßnahmen zur Unterstützung der Innenentwicklung im Grundsteuergesetz eingeführt werden sollten. Denkbar ist beispielsweise, den Kommunen das Recht einzuräumen, innerhalb des Gemeindegebiets zonierte Hebesätze einzuführen, um die Bebauung baureifer, aber brachliegender Grundstücke anzustoßen. Die Schaffung steuerlicher Anreize zum effizienten Umgang mit Flächen leistet einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung von Brachflächen und Innenentwicklungspotenzialen. Die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme ist ein Politikfeld, das ökologische, ökonomische, siedlungs-, verkehrs- und sozialpolitische Dimensionen aufweist. Ziel muss der verantwortliche Umgang mit dem Raum als begrenzter natürlicher Ressource sein, die anhaltend hoher Nachfrage ausgesetzt ist.



Drucksache 513/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Aufnahmebedingungen in der EU weiter zu harmonisieren, Anreize zur Sekundärmigration zu verringern sowie die Eigenständigkeit und die Integrationsaussichten der Antragstellenden zu verbessern. Bedenken bestehen gegen einzelne Bestimmungen des Richtlinienvorschlags.



Drucksache 746/16

... , Luftschadstoffe, Straßenverschleiß, Staus und Unfälle müssen verursachergerecht den Verkehrsträgern zugeordnet sowie deutlich gemindert werden. Sie können nicht länger auf die Gesamtgesellschaft, insbesondere auf die betroffene Bevölkerung entlang der Magistralen, umgewälzt werden. Modernere Technik wäre geeignet, die Attraktivität des Systems Schiene zu verbessern und Risiken, deren Realisierung erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Wirtschaft haben kann, weiter zu vermindern. Anreize für die Anwendung moderner Technik zur Automatisierung, zur Vermeidung von Lärm, zur Verminderung des Energieverbrauchs, zur Verminderung von Verschleiß am Oberbau und zur Verbesserung der Sicherheit lassen sich zum Beispiel über entsprechende Vorteile beim Trassenpreis erreichen. Die Technologieförderung im Verkehr, die aktuell auch zur Bewältigung der Klimawende stattfindet und in Zukunft noch zu verstärken ist, darf sich nicht einseitig auf den Straßenverkehr beschränken, sondern muss die grundsätzlich umweltfreundliche Schiene gleichermaßen mit einbeziehen. Neue innovative Techniken bedürfen dabei in der Regel eines Anschubs, besonders in der Umstellungsphase.

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Drucksache 746/16




Entschließung

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 161/16

... Mit Blick auf das so genannte Kombattantenprivileg, wonach Angehörige der Streitkräfte, die sich unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligen ("Kombattanten"; Artikel 3 der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 Absatz 2 Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen), in der Folge ihres Kombattantenprivilegs allein für ihre Teilnahme an den Feindseligkeiten nicht bestraft werden können, bleibt durch die Ausnahme von der Strafbarkeit wegen des Verbrechens der Aggression der Anreiz bestehen, durch die Beachtung des humanitären Völkerrechts straffrei zu bleiben. Bereits § 80 StGB wurde einschränkend ausgelegt und erfasste nur Personen in staatlichen Machtpositionen, die aufgrund ihrer Stellung in der Lage waren, eine Kriegsgefahr herbeizuführen.

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Drucksache 161/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Abschnitt 3
Verbrechen der Aggression

§ 13
Verbrechen der Aggression

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorgeschichte

2. Ergebnis der Verhandlungen in Kampala

3. Anlass für den Gesetzentwurf

4. Ratifikation und Umsetzung in anderen Staaten

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

5 Angriffshandlung

5 Schwellenklausel

5 Strafandrohung

Zu Absatz 2

Objektive Bedingung der Strafbarkeit

5 Strafrahmen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

5 Führungsklausel

Zu Absatz 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3520: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 618/16

... (11) Die Kommission sollte Garantievereinbarungen mit den förderfähigen Partnereinrichtungen schließen, in denen die besonderen Bedingungen festgelegt werden, unter denen ihnen die EFSD-Garantie gewährt wird. Diese Garantievereinbarungen sollten die Rechtsgrundlage für eine angemessene Risikoteilung - um für die förderfähigen Partnereinrichtungen Anreize für die Bereitstellung von Finanzierungen zu schaffen - sowie für die Mechanismen und Verfahren für die mögliche Inanspruchnahme der EFSD-Garantie bilden.

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Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 809/1/16

... k) Der Bundesrat begrüßt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Kraft-Wärme-Kopplung ein wichtiges Element der Energiewende ist. Er erachtet es für erforderlich, Anreize für Investitionen in hocheffiziente, flexible und CO



Drucksache 678/16

... Diese Kommission hat Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Fairness ins Zentrum ihrer Agenda gerückt. Sie konzentriert ihre Maßnahmen auf ein "magisches Dreieck" der Wirtschaftspolitik, bei dem die Wiederbelebung der Investitionen mit weiteren Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik kombiniert wird. Sie hat die innerhalb der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorhandene Flexibilität präzisiert und genutzt, um den konjunkturellen Bedingungen besser gerecht zu werden und Anreize für Strukturreformen und Investitionen zu setzen. Sie hat in ihren länderspezifischen Empfehlungen prägnante Richtungsvorgaben gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/16




Mitteilung

1. Einführung

Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet

2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS

3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE

4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS

5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND

6. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET

Anhang 1
Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017

Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002

Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016

Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP

Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften

Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP

Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP

Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %

Anhang 2
Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2


 
 
 


Drucksache 349/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushalten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird. Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung. De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvariabler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher.



Drucksache 569/16

... Die derzeit existierenden EU-Instrumente und -Dienste für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen werden durch nationale Zentren oder Kontaktstellen gefördert und unterstützt (nationale Europass-Zentralstellen, nationale EQRKoordinierungsstellen, Euroguidance-Zentren), die Finanzmittel aus dem Erasmus+ Programm der EU erhalten. Sie alle werden getrennt voneinander verwaltet und unterliegen eigenen Berichterstattungsverfahren. Jedes Zentrum verfügt über einen eigenen Kommunikationsplan und einen eigenen Markenauftritt (Branding). Zwar ist in einigen Mitgliedstaaten für die notwendige Koordinierung gesorgt - in anderen dagegen ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund kann oft auf nationaler Ebene nicht der Eindruck eines einheitlichen Dienstes für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen entstehen, und es gibt kaum Anreize für die Zentren, strategisch zusammenzuarbeiten und systematisch zu kommunizieren, um kohärentere Dienste anzubieten. Die Zentren erreichen ihr Zielpublikum nicht in vollem Umfang, sodass auch die EU-Instrumente und -Dienste nicht alle potenziellen Nutzer erreichen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 373/16

... Das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom Januar 2016 enthält rechtlich verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung sowie eine externe Strategie für die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerwesen weltweit. Bei allen Elementen dieses Pakets wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Im Juni 2016 billigte der Rat die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Diese wird zur Verhinderung einiger der häufigsten Arten von Gewinnverlagerung beitragen, u.a. durch koordinierte Vorschriften für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen, steuerkontrollierte ausländische Unternehmen und die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen. Die externe Strategie wurde vom Rat im Mai 2016 gebilligt, und die Arbeiten zu den einzelnen Maßnahmen laufen bereits, einschließlich des Verfahrens für die Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste der nicht kooperativen Gebiete. Erhebliche Fortschritte wurden auch bei der Verbesserung anderer Bereiche der Unternehmensbesteuerung erzielt, etwa bei der Überprüfung der Vorschriften für die Verrechnungspreisgestaltung und der Steuervergünstigungen der Mitgliedstaaten; dies erfolgte im Einklang mit neuen internationalen Normen. Ferner verfolgt die Kommission zurzeit aktiv Fälle, in denen Anreize, die bestimmten Unternehmen geboten werden, möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 513/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Aufnahmebedingungen in der EU weiter zu harmonisieren, Anreize zur Sekundärmigration zu verringern [sowie die Eigenständigkeit und die Integrationsaussichten der Antragstellenden zu verbessern]. Bedenken bestehen gegen einzelne Bestimmungen des Richtlinienvorschlags.



Drucksache 67/16

... Um Anreize für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu schaffen, wird die Regelung auf solche Herstellungsvorgänge beschränkt, für die der Bauantrag/die Bauanzeige in den Jahren 2016 bis Ende 2018 gestellt wird. Auch für Fälle der Anschaffung eines neuen Gebäudes wird auf das Datum des Bauantrages abgestellt. Auf den Zeitpunkt der Fertigstellung kommt es für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung grundsätzlich nicht an. Allerdings kann die Sonderabschreibung erstmals im Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung erfolgen. Für ein Gebäude, das im Jahr 2019 auf Grund eines im Jahr 2017 gestellten Bauantrages/einer Bauanzeige fertiggestellt wird und im Jahr der Fertigstellung mit einem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrag angeschafft wird, kann der Anschaffende die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7b
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3624: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Alternativen

II.5 Evaluation

II.6 Definition des Gesetzesziels

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 2. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Im Einzelnen:

a Alternativen

b Erfüllungsaufwand

c One in, one out-Regelung


 
 
 


Drucksache 21/16

... Durch die Verschärfung der Haftung soll ein Anreiz zu noch größerer Sorgfalt beim Betrieb der Schiffe geschaffen werden. Dies schützt die Umwelt und spart Ressourcen. Der Entwurf entspricht damit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere der Vierten Managementregel, wonach Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu vermeiden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

§ 5n

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 80/16

... In Mietwohnungen in Privatbesitz - in einigen Ländern sehr verbreitet - sind das NutzerInvestor-Dilemma, Mietverträge und die Finanzierung die größten Probleme. Das NutzerInvestor-Dilemma besteht darin, dass für Wohnungseigentümer kaum Investitionsanreize bestehen, solange der Mieter die Energiekosten trägt. In einigen Ländern gibt es Regelungen, nach denen die Miete erhöht werden darf, wenn aufgrund von Investitionen in eine bessere Energieeffizienz die Energiekosten sinken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Bereits die derzeit schon bestehenden Regelungen zur so genannten Realkreditprivilegierung, nach denen die Banken bei Immobilienfinanzierungen bei einem höheren Beleihungsauslauf eine höhere Eigenkapitalunterlegung vornehmen müssen, vermindern Anreize zu Kreditvergaben mit hohen Beleihungsausläufen. Zudem ermöglicht Artikel 124 CRR den Aufsichtsbehörden bereits nach derzeitiger Rechtslage auf der Grundlage von Erwägungen in Bezug auf die Finanzmarktstabilität höhere Risikogewichte (und damit höhere Eigenkapitalanforderungen) anzusetzen. Es ist daher fraglich, ob es dazu noch der Vorgabe einer Obergrenze bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 74/16

... Damit werden Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 403/16

... Hühnervögel nutzen den Einstreubereich zur Ausübung ihrer natürlichen Verhaltensweisen wie Picken, Scharren und z.T. auch Staubbaden. Hierfür muss das Einstreumaterial in ausreichender Menge vorhanden und von lockerer Struktur sein. Um Scharr- und Pickanreize in der Einstreu zu schaffen, sollten die Gabe von Kalkkörnern, Getreidekörnern oder anderem Anreicherungsmaterial unmittelbar nach der Hauptfütterung erfolgen. Die angegebenen Mindestmaße ergeben sich aus planimetrischen Untersuchungen des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover9.



Drucksache 565/16

... Der Vorschlag sieht verbindliche Ausnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Diese Ausnahmen betreffen zentrale allgemeine Ziele der staatlichen Politik und Verwertungen mit grenzübergreifender Dimension. Die Ausnahmen sind auch mit Bedingungen verbunden, die gewährleisten, dass funktionierende Märkte und die Interessen von Rechteinhabern weiterhin gewahrt werden, sowie mit Anreizen für kreatives Schaffen und Investitionen. Sofern dies relevant ist und die Erreichung der Ziele der Richtlinie nicht gefährdet wird, wurde Raum für nationale Entscheidungen gelassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 291/16

... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich Alleinerziehenden zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern. Dafür sind auch Fehlanreize durch die jeweiligen Anrechnungsmodalitäten verschiedener Leistungen zu überprüfen/zu korrigieren.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.