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"Anzeichen"
Drucksache 682/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... Tierhalter und Veterinäre brauchen außerdem wirksame Schulungen, damit sie die Anzeichen einer Krankheit im Frühstadium erkennen.
2 Präambel
1. Vision
2. Zweck
3. Umfang der Strategie
4. Zielsetzungen
5. Aktionsplan
Partnerschaftliche Arbeit
4 Kommunikation
Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren
Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen
2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung
5 Tierseuchen
5 Futtermittel
2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards
2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene
Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen
3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15
5 Veterinärüberwachung
5 Notfallvorsorge
Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung
4.1. Wissenschaft
4.2. Innovation und Forschung
Drucksache 447/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (2006/2292(INI))
... 35. fordert, dass alle Freihandelsabkommen, die die Europäische Union neu abschließt, Mechanismen enthalten, mit denen ihre Anwendung ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die anderen Vertragsparteien ihren Verpflichtungen aus den Freihandelsabkommen nicht nachkommen; ist der Auffassung, dass die Kommission damit einverstanden sein sollte, diese Mechanismen zu aktivieren, wenn sie in einer Entschließung des Parlaments dazu aufgefordert wird;
Drucksache 810/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... b) am Tage des Verbringens keine klinischen Anzeichen auf
Drucksache 508/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Aufgrund einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 2000 zum Siebten Steuerberatungsänderungsgesetz wurde ein Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Änderungen des § 8 StBerG erstellt und insbesondere das Abmahnverhalten gegen selbständige Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Buchführungshelfer einer Prüfung unterzogen. In dem Bericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung einer möglichen Erweiterung der Befugnisse der geprüften Bilanzbuchhalter nach dem Steuerberatungsgesetz sowie über die Entwicklung der grenzüberschreitenden Steuerberatung und die Entwicklung des Abmahnverhaltens gegenüber selbstständigen Bilanzbuchhaltern, Buchhaltern und Buchführungshelfern nach Inkrafttreten des Siebten Steuerberatungsänderungsgesetzes zum 1. Juli 2000 vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 8 Abs. 4 StBerG grundsätzlich eine Regelung geschaffen hat, die für die Normadressaten Rechtssicherheit schafft. Damals gab es aber bereits Anzeichen dafür, dass sich das Abmahnverhalten wieder verstärken könnte durch Abmahnungen, die gezielt gegen Werbemaßnahmen von selbständig tätigen Geprüften Bilanzbuchhaltern und Buchführungshelfern im Internet initiiert werden. Diese Vermutung hat sich bestätigt. Die Bundesregierung war aber auch damals bereits der Auffassung, dass sich diese Entwicklung durch berufsrechtliche Regelungen allein nicht verhindern lässt.
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1
Drucksache 716/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und zur Änderung der Richtlinie 2007/46 /EG KOM (2007) 593 endg.; Ratsdok. 13927/07
... (b) Prüfung auf äußere Dichtheit: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass aus dem Bauteil kein Wasserstoff austritt. Das Teil darf keine Anzeichen von Porosität zeigen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Pflichten des Herstellers
Artikel 5 Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 6 Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff
Artikel 7 Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 8 Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff
Artikel 9 Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 10 Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen
Artikel 11 Zeitplan für die Anwendung
Artikel 12 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 13 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 14 Sanktionen bei Verstößen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Typgenehmigungspflichtige Bauteile
Anhang II Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff
Anhang III Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter
Anhang IV Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff
Anhang V Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter
Anhang VI Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen
Anhang VII Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Drucksache 939/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG -Gewebeverordnung - TPG -GewV)
... c) Darüber hinaus ist eine körperliche Untersuchung durchzuführen, um Anzeichen zu erkennen, die bereits als solche für den Ausschluss des Spenders ausreichen oder die anhand der medizinischen und persönlichen Vorgeschichte des Spenders überprüft werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
§ 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
§ 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
§ 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
§ 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
§ 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
1. Spenderevaluierung
2. Ausschlussgründe
Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
1. Spenderevaluierung bei Gewebe zur Übertragung auf andere
2. Auswahl- und Ausschlussgründe
Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
1. Für Spender vorgeschriebene biologische Tests
2. Allgemeine Anforderungen an das Untersuchungsverfahren
Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
1. Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von menschlichen Keimzellen
2. Erforderliche Laboruntersuchungen für die heterologe Verwendung von Samenzellen
3. Anforderungen an die Untersuchungsverfahren
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Bürokratiekosten
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
Zu Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
Zu Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
Zu Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung)
Drucksache 457/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zu Kaschmir: derzeitige Lage und künftige Perspektiven (2005/2242(INI))
... 45. ist hoch erfreut über die jüngsten Anzeichen wieder aufgenommener Bemühungen, zu denen sogar tief greifende politische Neuausrichtungen seitens der pakistanischen und der indischen Regierung zur Lösung des Kaschmir-Konflikts gehören;
Drucksache 690/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (2007/2024(INI))
... M. in der Erwägung, dass zwar gute Fortschritte im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Großkunden erzielt wurden, dass es bisher aber erst sehr wenige Anzeichen dafür gibt, dass dies auch in signifikantem Maß Auswirkungen auf Privatkunden hat, oft aufgrund von kulturellen und traditionellen Präferenzen der Bürger, aber auch wegen rechtlicher und steuerlicher Hemmnisse,
Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt
Abbau des Verwaltungsaufwands
Die internationale Dimension
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... a. F. mit ihrer bisherigen Ausnahme von der Einkommensprognose soll aus Vereinfachungsgründen entfallen. Nunmehr ist bei der Einkommensermittlung stets eine Prognose nach Absatz 1 Satz 1 und § 24 Abs. 2 WoGG durchzuführen. Dies ist sachgerecht, da Wohngeld als Zuschussleistung für die Zukunft wirkt. Insbesondere bei Schwierigkeiten mit der Einkommensprognose kann in die Prognose nach Absatz 1 Satz 2 auch das Einkommen, dass in der Vergangenheit erzielt worden ist, als Anhaltspunkt einfließen und daraufhin geprüft werden, ob sich Anzeichen für dessen Fortsetzung oder für eine Veränderung ergeben. Um den durchgehenden Charakter der Prognose zu unterstreichen, soll nicht mehr starr auf das Einkommen innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung abgestellt werden. Da schon bisher im Rahmen der Regelung nach § 11 Abs. 2 WoGG a. F. bei jeder Zugrundelegung von Einkommen der letzten zwölf Monate eine prognostische Überprüfung stattzufinden hatte, wird die Aufhebung des § 11 Abs. 2 WoGG a. F. zum großen Teil kompensiert. Die Aufhebung soll verwaltungsvereinfachend wirken, weil die Abgrenzung der verschiedenen Einkommensermittlungen einschließlich der zum Teil in der Praxis umstrittenen Rechtsfolgen (§ 29 Abs. 3 WoGG a. F.) entfällt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
§ 2 Wohnraum
§ 3 Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2 Haushaltsmitglieder
§ 5 Haushaltsmitglieder
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
Kapitel 3 Miete und Belastung
§ 10 Belastung
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
Kapitel 4 Einkommen
§ 13 Gesamteinkommen
§ 14 Jahreseinkommen
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 17 Freibeträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes
§ 19 Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
§ 21 Sonstige Gründe
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 22 Wohngeldantrag
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 25 Bewilligungszeitraum
§ 26 Zahlung des Wohngeldes
§ 27 Änderung des Wohngeldes
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 35 Erhebungsmerkmale
§ 36 Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 37 Bußgeld
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Teil 8 Überleitungsvorschriften
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
§ 43 Festlegung der Mietenstufen
§ 44 Weitergeltung bisherigen Rechts
Anlage 1 Werte für a, b und c
Anlage n 3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung der Wohngeldverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Artikel 7 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
4. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für die Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung
Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Zu § 20
Zu § 21
Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu den Anlagen 1 bis 7
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 600/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... Die Restschuldbefreiung ist - so sehr diese auch aus Sicht des Schuldners wünschenswert sein mag - für die Gläubiger regelmäßig mit dem zumindest teilweisen Verlust ihrer Forderungen verbunden. Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist deshalb unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen jedenfalls dann nicht geboten, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Schuldner noch über Vermögen zur Bedienung der Forderungen verfügt. Dies muss jedoch angenommen werden, wenn ein Schuldner in der Lage ist, innerhalb von zwei Jahren 40 Prozent oder innerhalb von vier Jahren 20 Prozent der Forderungen zu begleichen. Es ist insbesondere im erstgenannten Fall zu erwarten, dass der Schuldner eine höhere Quote erbringen kann. Die vorzeitige Restschuldbefreiung schließt dies jedoch aus und ist deshalb in diesen Fällen unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen nicht gerechtfertigt. Dem trägt die vorgeschlagene Streichung Rechnung.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3, 4 - neu - InsO
10. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO
12. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV
13. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO
14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO
15. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO
19. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO
20. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 298 Abs. 2 Satz 2 InsO
21. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO
22. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO
23. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO
24. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO
25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
26. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
27. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
28. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO
29. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO
30. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO
31. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO
32. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG
33. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG
34. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO
35. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV
36. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG
37. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO
38. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG
39. Zu Artikel 14 Abgabenordnung
40. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten
41. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... : Nach Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer iii IGV kann der Vertragsstaat bei Ankunft oder Abreise eines Reisenden für Zwecke des Gesundheitsschutzes eine nichtinvasive ärztliche Untersuchung verlangen, welche die am wenigsten störende Untersuchung ist, um das Ziel aus Sicht der öffentlichen Gesundheit zu erreichen. Bei Anzeichen einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit kann bei einem verdächtigen oder betroffenen Reisenden je nach Einzelfall insbesondere auch eine invasive Untersuchung verlangt werden, die die am wenigsten störende Untersuchung ist, mit der das Ziel der Verhütung einer grenzüberschreitenden Ausbreitung der Krankheit erreicht wird (Artikel 23 Abs. 2 IGV). Aufgrund der Verordnungsermächtigung können die Fälle, in denen von Reisenden solche Untersuchungen verlangt werden, näher geregelt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Schlussbemerkung
Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung
Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Zuständige Behörden
Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 5 Überwachung
Artikel 6 Meldung
Artikel 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
Artikel 8 Konsultation
Artikel 9 Andere Berichte
Artikel 10 Bestätigung
Artikel 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
Artikel 13 Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
Teil III Empfehlungen
Artikel 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
Artikel 16 Ständige Empfehlungen
Artikel 17 Kriterien für Empfehlungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
Teil IV Grenzübergangsstellen
Artikel 19 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 20 Flughäfen und Häfen
Artikel 21 Landübergänge
Artikel 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
Teil V Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise
Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
Artikel 24 Beförderer
Artikel 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise
Artikel 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
Artikel 27 Betroffene Beförderungsmittel
Artikel 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
Artikel 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
Artikel 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden
Artikel 32 Behandlung von Reisenden
Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
Artikel 33 Durchgangsgüter
Artikel 34 Container und Container-Verladeplätze
Teil VI Gesundheitsdokumente
Artikel 35 Allgemeine Regel
Artikel 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen
Artikel 37 Seegesundheitserklärung
Artikel 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
Artikel 39 Schiffshygienebescheinigungen
Teil VII Gebühren
Artikel 40 Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende
Artikel 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
Artikel 42 Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 44 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 45 Ümgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
Artikel 47 Zusammensetzung
Kapitel II Der Notfallausschuss
Artikel 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 49 Verfahren
Kapitel III Der Prüfungsausschuss
Artikel 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 51 Geschäftsführung
Artikel 52 Berichte
Artikel 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
Teil X Schlussbestimmungen
Artikel 54 Berichtswesen und Überprüfung
Artikel 55 Änderungen
Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
Artikel 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
Artikel 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
Artikel 61 Ablehnung
Artikel 62 Vorbehalte
Artikel 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
Artikel 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
Artikel 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
Artikel 66 Verbindliche Wortlaute
Anlage 1
A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
Drucksache 837/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2007) 703 endg.; Ratsdok. 15292/07
... Bei der Verbesserung der Unabhängigkeit und der Eigenverantwortung wurden zwar Fortschritte erzielt, jedoch gibt es nur wenig Anzeichen dafür, dass Hochschulpersonal und -manager angemessen bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützt werden.
1. Einleitung
2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind
2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme
2.2. Vorschulbildung
2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda
2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik
3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind
3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens
3.2. Grundfertigkeiten für alle
3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften
3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung
3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3.7. Auslandsmobilität
4. Blick nach vorn
4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen
4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks
4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen
4.4. Was kommt nach 2010?
Anhang 1 Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:
Drucksache 231/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Vorschriften
... keine Anzeichen für Erkrankung mit erhöhter Tagesschläfrigkeit
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 550/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
... " (BR-Drs. 296/06), sollte eine Gefährdung des Kindeswohls anzunehmen sein, wenn das Kind wiederholt in schwerwiegender Weise gegen Strafgesetze verstoßen hat oder Anzeichen einer drohenden Betäubungsmittel- oder Suchtmittelabhängigkeit zeigt. Für eine solche Ergänzung des § 1666
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung
II. Änderungsbedarf
1. Derzeitige Rechtslage
a. Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
b. Recht der Kinder- und Jugendhilfe
c. Familiengerichtliche Maßnahmen
2. Mängel des geltenden Rechts und Probleme der Rechtspraxis
3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
III. Grundzüge des Entwurfs
1. Abbau von Tatbestandshürden in § 1666 BGB
2. Konkretisierung der Rechtsfolgen des § 1666 BGB
3. Überprüfung nach Absehen von gerichtlichen Maßnahmen
4. Erörterung der Kindeswohlgefährdung
5. Vorrang- und Beschleunigungsgebot
6. Konkretisierung der Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung
IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europäischen Union
VII. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 50e
Zu § 50f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Drucksache 551/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
... Der Entwurf sieht bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten nur die nachträgliche und nicht auch die vorbehaltene oder unmittelbar mit dem erkennenden Urteil angeordnete Sicherungsverwahrung vor. In aller Regel werden zum Urteilszeitpunkt bei jungen Tätern die Feststellung eines Hanges zu schweren Straftaten und eine ausreichend sichere Gefährlichkeitsprognose noch nicht möglich sein. Auch der möglicherweise präjudizielle, in jedem Fall aber die weitere Entwicklung eines jungen Menschen belastende Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung soll nicht ausgesprochen werden. Die Entwicklung von Jugendlichen und von Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist zum Zeitpunkt der Verurteilung regelmäßig noch nicht abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich deshalb und wegen der besonderen Einwirkungsmöglichkeiten des Jugendstrafvollzugs, einschließlich der Möglichkeit einer Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt, selbst bei entsprechenden Anzeichen nicht mit hinreichender Sicherheit einschätzen, ob der Verurteilte auch nach der Verbüßung der vorausgesetzten mindestens siebenjährigen Jugendstrafe noch so gefährlich sein wird, dass eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Darum darf die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung erst aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung am Ende des Vollzugs der Jugendstrafe getroffen werden. Diese Verlagerung des Entscheidungszeitpunkts an das Ende des Vollzugs ist bei jungen Menschen im Regelfall zur Erhöhung der Prognosesicherheit geboten. Allerdings ist der neue § 7 Abs. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Drucksache 414/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen KOM (2006) 216 endg.; Ratsdok. 9769/06
... Wenngleich wichtige Fortschritte erzielt wurden, und es erste Anzeichen dafür gibt, dass sich der Verlust der biologischen Vielfalt verlangsamt, sind Tempo und Ausmaß der Umsetzung dieser Ziele jedoch nach wie vor ungenügend. Ein großer Teil unserer biologischen Vielfalt ist immer noch stark verarmt und von fortgesetzten Verlusten betroffen. Das bis zum Jahr 2010 gesteckte Ziel lässt sich zwar noch erreichen, erfordert aber von der Gemeinschaft und von den Mitgliedstaaten ein schnelleres Handeln.
1. Einführung
2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?
3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?
3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt
3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt
4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?
4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU
4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten
4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung
4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik
4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik
4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung
4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik
4.3.1. Internationales Regierungsführung
4.3.2. Unterstützung nach Außen
4.3.3. Welthandel
4.4. Unterstützende Maßnahmen
4.4.1. Wissen
4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement
4.4.3. Überwachung und Berichterstattung
5. WAS MUSS Geschehen?
5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus
5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele
5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU
5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt
5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel
5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage
5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen
5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung
5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... 2. die mindestens vierteljährliche Untersuchung der Tiere des Bestandes auf Anzeichen einer Tierseuche.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Algemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zuständige Behörden
Abschnitt 2 Herstellung von Mitteln
§ 3 Herstellungserlaubnis
§ 4 Inhalt der Herstellungserlaubnis
§ 5 Sachkundige Personen
§ 6 Anzeigepflichten
§ 7 Ruhen der Erlaubnis
§ 8 Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
§ 9 Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen
§ 10 Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
§ 11 Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln
§ 12 Wartezeiten
§ 13 Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden
§ 14 Abfüllen der Charge
§ 15 Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen
§ 16 Arzneibuch
§ 17 Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen
§ 18 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
§ 19 Prüfung des Betriebs
Abschnitt 3 Zulassung von Mitteln
§ 20 Zulassungsantrag
§ 21 Zusammenfassung der Merkmale des Mittels
§ 22 Zulassungsverfahren
§ 23 Zulassung
§ 24 Zulassung in sonstigen Fällen
§ 25 Erlöschen der Zulassung
§ 26 Verlängern der Zulassung
§ 27 Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
§ 28 Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 29 Änderung der Zulassung, Neuzulassung
§ 30 Erfassen und Auswerten von Risiken
§ 31 Bekanntmachung, Veröffentlichung
Abschnitt 4 Staatliche Chargenprüfung
§ 32 Durchführung der staatlichen Chargenprüfung
§ 33 Umfang der staatlichen Chargenprüfung
§ 34 Rücknahme der Freigabe
Abschnitt 5 Kennzeichnung
§ 35 Kennzeichnung
§ 36 Packungsbeilage
Abschnitt 6 Großhandel und Einfuhr
§ 37 Pflichten des Großhändlers
§ 38 Einfuhrerlaubnis
§ 39 Bescheinigung
Abschnitt 7 Abgabe und Anwendung von Mitteln
§ 40 Vertriebsweg, Nachweispflicht
§ 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
§ 42 Abgabeverbote
§ 43 Anwendung von Mitteln
§ 44 Anwendung durch den Tierhalter
§ 45 Vorrätighalten von Mitteln
§ 46 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:
Anlage 2 (zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zu § 13
Zu den §§ 14
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu den §§ 25
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu den §§ 32
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 40
Zu § 42
Zu den §§ 43
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Drucksache 938/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg. Ratsdok. 16933/06
... ": Anzeichen, Umstände oder Ereignisse, die kritische Infrastrukturen oder deren Bestandteile stören oder zerstören können;
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens
• Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• im IT-Bereich
• im Gesundheitswesen:
• im Finanzsektor:
• im Verkehrssektor:
• im Chemiesektor:
• im Nuklearsektor:
• Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Ergänzende Informationen
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 4 Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 5 Sicherheitspläne
Artikel 6 Sicherheitsbeauftragte
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen
Artikel 9 Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Artikel 10 Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Anhang I List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen
Anhang II Sicherheitsplan
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... die natürliche Attraktivität dieser Gebiete (Landschaften, Anzahl Sonnenstunden, Vorteile für die Gesundheit) darüber hinaus zu einem starken demografischen Wachstum führt, das keine Anzeichen einer Verlangsamung erkennen lässt
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
Drucksache 206/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... (3) Wer Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung herstellen will, bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Vor der Erteilung ist Sicherheit für die Steuer zu leisten, die voraussichtlich während zweier Monate für aus dem Herstellungsbetrieb in den freien Verkehr entnommene Energieerzeugnisse entsteht (§ 8), wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Energiesteuergesetz(EnergieStG)
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Energieerzeugnisse
§ 2 Steuertarif
§ 3 Begünstigte Anlagen
Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1 Steueraussetzung
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Steueraussetzungsverfahren
§ 6 Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse
§ 7 Lager für Energieerzeugnisse
§ 8 Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr
§ 9 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes
§ 10 Verkehr im Steuergebiet
§ 11 Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Verbringen nach Einfuhr
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
Abschnitt 2 Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs
§ 15 Verbringen zu gewerblichen Zwecken
§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken
§ 17 Entnahme aus Hauptbehältern
§ 18 Versandhandel
§ 19 Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich
Abschnitt 3 Freier Verkehr in sonstigen Fällen
§ 20 Differenzversteuerung
§ 21 Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse
§ 22 Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand
§ 23 Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse
Abschnitt 4 Steuerbefreiungen
§ 24 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis
§ 25 Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken
§ 26 Steuerbefreiung, Eigenverbrauch
§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:
§ 29 Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:
§ 30 Zweckwidrigkeit
Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
§ 31 Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis
§ 32 Entstehung der Steuer
§ 33 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 34 Verbringen in das Steuergebiet
§ 35 Einfuhr
§ 36 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 37 Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
§ 38 Entstehung der Steuer
§ 39 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 40 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
§ 42 Differenzversteuerung
§ 43 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 44 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 5 Steuerentlastung
§ 45 Begriffsbestimmung
§ 46 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
§ 47 Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken
§ 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
§ 49 Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase
§ 50 Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe
§ 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
§ 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 54 Steuerentlastung für Unternehmen
§ 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
§ 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
§ 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
§ 58 Steuerentlastung für Gewächshäuser
§ 59 Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
§ 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
Kapitel 6 Schlussbestimmungen
§ 61 Steueraufsicht
§ 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen
§ 63 Geschäftsstatistik
§ 64 Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
§ 65 Sicherstellung
§ 66 Ermächtigungen
§ 67 Anwendungsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu Kapitel 5 Steuerentlastung
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 bis 5
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu den Absätzen 5 bis 8
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Zum einen wurden bei der Umsetzung der Strategie einige Fortschritte erzielt und können keine unmittelbaren Ergebnisse erwartet werden, zum anderen ist klar, dass noch viel zu tun bleibt. Es gibt nur wenige Anzeichen, dass die meisten Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung abgewendet wurden. Diese Bedrohungen bedürfen dringender und anhaltender Aufmerksamkeit. Eine eingehende Aufstellung der Fortschritte kann dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen17 entnommen werden. Eine Reihe bedeutender Entwicklungen sind hervorzuheben:
Mitteilung
1. EIN Aktionsrahmen
2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen
2.1. Klimawandel und saubere Energien
2.2. Gesundheit
2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration
2.4. Management der natürlichen Ressourcen
2.5. Nachhaltiger Verkehr
2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung
3. Ergebnisse
3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen
3.2. Bessere Politikgestaltung
4. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung
3 Hauptziele
4 Umweltschutz
Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt
Wirtschaftlicher Wohlstand
Unserer internationalen Verantwortung nachkommen
Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte
Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
Offene und demokratische Gesellschaft
Einbeziehung der Bürger
Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner
politische Kohärenz und Governance
politische Integration
Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse
4 Vorsorgeprinzip
Den Verursacher haftbar machen
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
Allgemeines Ziel
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Allgemeine Ziele
Operationelle Ziele und Vorgaben
Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
- Politik anders gestalten.
Kohärentere Politik
Ausbau der Methode der offenen Koordinierung
Preise und Anreize richtig gestalten
Investition in Wissenschaft und Technologie
Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren
- Nicht nachhaltige Trends
Klimaänderung und saubere Energie
Öffentliche Gesundheit
Armut und soziale Ausgrenzung
Alterung der Gesellschaft
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Flächennutzung und Verkehr
Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung
- Einhegen der Globalisierung
- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene
- Entwicklungsfinanzierung
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
Drucksache 460/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung
... 1.1 Integration ist ein Prozess und enthält Aufgaben sowohl auf Seiten der Zugewanderten als auch auf Seiten der Einheimischen. Integration zeigt eine Vielzahl von Facetten und beinhaltet sowohl die Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Keinesfalls kann lediglich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Indiz für eine gelungene Integration sein. Es gibt eine nicht unerhebliche Anzahl von Ausländerinnen und Ausländer, die hervorragend integriert sind, die deutsche Sprache sprechen und sozialisiert sind und nicht eingebürgert werden wollen. Auf der anderen Seite existieren auch Gruppierungen, die deutsche Staatsangehörige sind und Anzeichen dafür liefern, dass ihre Integration bisher noch nicht erfolgreich verläuft.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung
I. Integration
II. Einbürgerung
Drucksache 59/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... 4. Nachdem sich die Anzeichen für eine nunmehr auch stärker binnenwirtschaftlich getragene konjunkturelle Erholung mehren, erscheint aber auch ein etwas höheres Wachstum erreichbar als von der Bundesregierung prognostiziert.
Drucksache 701/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006) 552 endg.; Ratsdok. 13501/06
... (d) Sonstige Berichte (Artikel 9): Antwort auf Ersuchen der WHO um Anhörungen oder Versuche, Berichte über Ereignisse in der EU zu verifizieren, und Information der WHO über etwaige Anzeichen eines gesundheitlichen Risikos außerhalb der EU, das zu einer internationalen Krankheitsausbreitung führen könnte.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften
2.1. Kurze Beschreibung5
2.2. Rechtliche Zuständigkeit
3. Vorbehalte
3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten
3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern
4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten
4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext
4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger
5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle
5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft
5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses
5.3. Rolle des ECDC
5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse
6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen
6.1. Grenzmaßnahmen
6.2. Rückverfolgung der Kontakte
6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie
7. Operationelle Schlussfolgerungen
Anhang – Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis
3 Vorbehalte.
Freiwillige frühzeitige Anwendung.
Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.
Rolle des ECDC.
Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.
Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.
Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.
Drucksache 296/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 1666 und weiterer Vorschriften
... - klarstellen, dass eine Gefährdung des Kindeswohls dann zu vermuten ist, wenn das Kind wiederholt in schwerwiegender Weise gegen Strafgesetze verstoßen hat oder Anzeichen einer drohenden Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder anderen Suchtmitteln erkennen lässt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Das Instrumentarium des Entwurfs
II. Vermutung einer Kindeswohlgefährdung im Falle schwerer wiederholter Delinquenz oder Suchtmittelabhängigkeit
III. Begutachtung bei freiheitsentziehender Unterbringung gemäß § 1631b BGB
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
§ 1666 Abs. 5 BGB
§ 1666 Abs. 6 BGB
§ 1666 Abs. 7 BGB
Zu Artikel 2
Ergänzende Texte:
§ 1666 BGB
§ 1631 BGB
§ 45 JGG
§ 47 JGG
Drucksache 354/06
... Mit der Erweiterung des Absatzes 1 wird die Anzeige von konkreten Anzeichen für Korruption ermöglicht. Hierdurch wird Artikel 9 des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption des Europarates vom 4. November 1999 umgesetzt. Diese Umsetzung soll durch separate Gesetze und nicht durch das Umsetzungsgesetz zum Zivilrechtsübereinkommen realisiert werden. Geregelt wird, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht gilt, wenn die Beamtin oder der Beamte gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde oder einer Strafverfolgungsbehörde einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat anzeigt. Die oberste Dienstbehörde kann außerdem weitere Behörden oder außerdienstliche Stellen bestimmen, an die Beamtinnen und Beamte sich wenden können, ohne gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Als außerdienstliche Stellen kommen insbesondere Ombudsleute in Betracht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Kosten
E. Preiswirkung
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Drucksache 59/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... 4. Nachdem sich die Anzeichen für eine nunmehr auch stärker binnenwirtschaftlich getragene konjunkturelle Erholung mehren, erscheint aber auch ein etwas höheres Wachstum erreichbar als von der Bundesregierung prognostiziert.
Drucksache 66/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
... Vor der Erteilung ist Sicherheit in Höhe des Steuerwertes des voraussichtlich im Jahresdurchschnitt in 1,4 Monaten insgesamt aus dem Schaumweinherstellungsbetrieb in den freien Verkehr entnommenen Schaumweins zu leisten, wenn Anzeichen für eine Steuergefährdung erkennbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Artikel 2 Änderung des
Artikel 3 Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gesetz über das Branntweinmonopol
II. Verbrauchsteuergesetze
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 377/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Übergangsregelung zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern auf den Arbeitsmärkten der Europäischen Union
... ) gekennzeichnet ist durch Anzeichen strukturbedingter Spannungen, die sich durch die gleichzeitige Anwesenheit von hoher Arbeitslosigkeit und gravierendem Arbeitskräftemangel auszeichnen, und dass es unverzichtbar ist, Maßnahmen zu ergreifen, die für mehr Flexibilität und Sicherheit, eine höhere Mobilität und eine bessere Anpassungsfähigkeit der Märkte sorgen, um diese Spannungen abzubauen;
Drucksache 334/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
... Vor der Erteilung ist Sicherheit in Höhe des Steuerwertes des voraussichtlich im Jahresdurchschnitt in einem Monat insgesamt aus dem Schaumweinherstellungsbetrieb in den freien Verkehr entnommenen Schaumweins zu leisten, wenn Anzeichen für eine Steuergefährdung erkennbar sind.
Drucksache 460/1/06
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung - Antrag der Länder Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Saarland Punkt 65 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
... "Integration ist ein Prozess und enthält Aufgaben sowohl auf Seiten der Zugewanderten als auch auf Seiten der Einheimischen. Integration zeigt eine Vielzahl von Facetten und beinhaltet sowohl die Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Keinesfalls kann lediglich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Indiz für eine gelungene Integration sein. Es gibt eine nicht unerhebliche Anzahl von Ausländerinnen und Ausländer, die hervorragend integriert sind, die deutsche Sprache sprechen und sozialisiert sind und nicht eingebürgert werden wollen. Auf der anderen Seite existieren auch Gruppierungen, die deutsche Staatsangehörige sind und Anzeichen dafür liefern, dass ihre Integration bisher noch nicht erfolgreich verläuft".
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... 3. ortsfeste Anlagen auf die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen zu überprüfen und die Erfüllung dieser Anforderungen herbeizuführen, wenn es Anzeichen gibt, dass sie nicht mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 übereinstimmen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Grundlegende Anforderungen
§ 5 Vermutungswirkung
§ 6 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb
§ 7 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 8 CE-Kennzeichnung
§ 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
§ 10 Benannte Stellen
§ 11 Besondere Regelungen
§ 12 Ortsfeste Anlagen
Abschnitt 2 Marktaufsicht der Bundesnetzagentur
§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur
§ 14 Befugnisse der Bundesnetzagentur
§ 15 Auskunfts- und Beteiligungspflicht
§ 16 Zwangsgeld
§ 17 Kostenregelung
§ 18 Vorverfahren
§ 19 Beitragsregelung
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsbestimmungen
§ 22 Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
§ 23 Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung
1. Technische Unterlagen
2. EG-Konformitätserklärung
Anlage 2 CE-Kennzeichnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und Ziel der Neufassung
Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Auswirkungen auf die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu den Anlagen
Drucksache 512/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 382 endg; Ratsdok. 11724/06
... In dieser Folgenabschätzung werden verschiedene Möglichkeiten erörtert, wie eine wesentliche Senkung der Auslandsroamingentgelte in der EU erreicht werden kann und welche Auswirkungen sich daraus für die Verbraucher, die Nutzer und die Unternehmen ergeben. Die nationalen Regulierungsbehörden (NRB), die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament sowie die Verbraucher und Nutzer sind darüber besorgt, dass diese Preise ungerechtfertigt hoch sind. Es gibt kaum Anzeichen dafür, dass der Markt diesen Mangel von sich aus beheben kann.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 4 Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 5 Inkrafttreten der Entgeltobergrenzen für regulierte Roaminganrufe auf Endkundenebene
Artikel 6 Endkundenentgelte für die Anrufannahme während des Roamings in der Gemeinschaft
Artikel 7 Transparenz der Endkundenentgelte
Artikel 8 Überwachung und Durchsetzung
Artikel 9 Sanktionen
Artikel 10 Durchschnittliches Mobilfunk-Zustellungsentgelt
Artikel 11 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG
Artikel 12 Überprüfungsverfahren
Artikel 13 Ausschuss
Artikel 14 Mitteilungspflicht
Artikel 15 Durchführung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe gemäß Artikel 3
Anhang II Methode für die Bestimmung des durchschnittlichen Mobilfunk-Zustellungsentgelts gemäß Artikel 10
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
3 Zusammenfassung
4 Hintergrund
4 Konsultation
4 Problematik
Technologie - und Marktentwicklung
3 Ziele
Politische Entscheidungsalternativen und Analyse
Unveränderte Beibehaltung
4 Selbstregulierung
4 Mitregulierung
Unverbindliche Regelung
Gezielte Regulierung
Regulierung nur auf der Großkundenebene
Regulierung nur auf der Endkundenebene
Regulierung auf der Großkunden- und Endkundenebene
4 Inlandspreisprinzip
Konzept des besuchten Landes
Europäisches Heimatmarktkonzept
4 Transparenz
Wirtschaftliche Auswirkungen
Allgemeine Auswirkungen
Dynamische Auswirkungen
Auswirkungen auf Nachbarmärkten
4 Umverteilungsfragen
Auswirkungen und Konsolidierung auf Unternehmensebene
Abschätzung des Verwaltungsaufwands
Bewertung und Beobachtung
3 Fazit
Drucksache 924/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (2006/2174(INI))
... A. in der Erwägung, dass die Meeresumwelt erheblichen Belastungen ausgesetzt ist und es nach den Feststellungen des oben genannten Berichts der Europäischen Umweltagentur erste Anzeichen dafür gibt, dass es in den Meeres- und Küstenökosystemen in Europa strukturelle Veränderungen der Nahrungsmittelkette gibt, was im Verschwinden wichtiger Arten, dem Auftreten hoher Konzentrationen wichtiger Planktonarten, die andere Arten ersetzen, und in der Ausbreitung zugewanderter Arten zum Ausdruck kommt; in der Erwägung, dass diese Veränderungen durch den Klimawandel und weit reichende menschliche Aktivitäten bedingt sind,
Drucksache 494/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode März 2004 Dezember 2005
... verurteilt hat. Den Petenten können keine klaren Auskünfte erteilt werden, und es gibt keine Anzeichen für Maßnahmen der zuständigen lokalen Behörden. Die Petenten liefern ständig aktualisierte Angaben über die schlechte Qualität des Trinkwassers, jedoch ohne Erfolg. Dies führt dazu, dass die betroffenen Bürger das Petitionsverfahren, die Kommission und die irischen Behörden mit Misstrauen betrachten, und das ganz zu Recht. Beziehungen zum Rat und zu den Mitgliedstaaten Vielleicht kann man sagen, dass Konflikte in den Beziehungen zwischen dem Ausschuss und den Mitgliedstaaten allein schon aufgrund des Charakters der Vorwürfe auftreten können, die in den eingehenden Petitionen erhoben werden. Das zeigt sich am obigen Beispiel. Daher muss deutlich herausgestellt werden, dass das oberste Ziel des Ausschusses darin besteht, die Probleme der betroffenen Bürger zu lösen, wenn sich ihre Beschwerden als berechtigt herausgestellt haben, und dass es ihm nicht darum geht, nationale oder regionale Verwaltungen anzuprangern oder vor Gericht zu bringen. Sollte dies dennoch eintreten, dann nur deshalb, weil alle anderen Bemühungen fehlgeschlagen sind.
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... (3) Bei der Herstellung und Prüfung von Produkten, auf die diese Verordnung Anwendung findet, dürfen nur Tiere verwendet werden, die nach dem Ergebnis der tierärztlichen Untersuchung keine Anzeichen von übertragbaren Krankheiten aufweisen und nicht an Krankheiten leiden, die die Herstellung oder Prüfung nachteilig beeinflussen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis
§ 4 Personal
§ 5 Betriebsräume und Ausrüstungen
§ 6 Hygienemaßnahmen
§ 7 Lagerung und Transport
§ 8 Tierhaltung
§ 9 Tätigkeiten im Auftrag
§ 10 Allgemeine Dokumentation
§ 11 Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
§ 12 Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
§ 13 Herstellung
§ 14 Prüfung
§ 15 Kennzeichnung
§ 16 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 17 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 18 Rückstellmuster
§ 19 Beanstandungen und Rückruf
§ 20 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
§ 21 Organisationsstruktur
§ 22 Herstellung
§ 23 Prüfung
§ 24 Kennzeichnung
§ 25 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 26 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 27 Rückstellmuster
§ 28 Beanstandungen und Rückruf
§ 29 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 5 Sondervorschriften
§ 30 Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel
§ 31 Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen
§ 32 Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen
§ 33 Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)
Artikel 3 Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
Artikel 4 Änderung der GCP-Verordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten , Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Abschnitt 5 Sondervorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Zu § 34
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 56/06
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
... Eine Möglichkeit, sowohl ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu erreichen als auch gröbste Vernachlässigungen zu vermeiden, besteht darin, die Teilnahmequote an Früherkennungsuntersuchungen im Bereich des Gesundheitswesens zu steigern und die Nichtteilnahme auch für Kontrollzwecke zu nutzen. Früherkennungsuntersuchungen sind ein Angebot an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu begegnen. Aufgrund der Häufigkeit und Regelmäßigkeit von Früherkennungsuntersuchungen könnten damit aber unter Umständen auch Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch erkannt werden. Um diese Chance für alle Kinder zu gewährleisten, ist anzustreben, dass für jedes Kind diese Möglichkeit uneingeschränkt wahrgenommen wird. Dieses Angebot der Gesundheitsvorsorge wird von sehr vielen Eltern und Sorgeberechtigten bereits freiwillig wahrgenommen. Leider muss man davon ausgehen, dass gerade von Familien, in denen ein erhöhtes Risiko von Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung besteht diese Termine nicht wahrgenommen werden. Der Verzicht auf die kostenlos angebotene Gesundheitsvorsorge führt dazu, dass im Einzelfall möglicherweise dringend gebotene Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen unterbleiben. Daher kann die Nichtteilnahme ein Indiz dafür sein, dass die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen. Deshalb sind die Früherkennungsuntersuchungen des Gesundheitswesens so verbindlich zu gestalten, wie dies unter voller Ausschöpfung des verfassungsrechtlichen Rahmens möglich ist. Durch ein Einladungswesen soll eine Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen erreicht und damit ein gesundes und vor Vernachlässigung geschütztes Aufwachsen im Sinne des Kindeswohls sichergestellt werden. Soweit dies nicht erreicht wird, soll durch eine Meldung an die mit der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes betrauten Behörden die Möglichkeit zur Kontrolle und helfenden Intervention verbessert werden. Sowohl für das Einladungswesen als auch für die Meldungen sind die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der zur Nutzung von personenbezogenen Sozialdaten erforderlichen datenschutzrechtlichen Regelungen zu schaffen.
Anlage
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert:
Drucksache 175/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette KOM (2006) 79 endg.; Ratsdok. 6935/06
... Bei Feststellung nicht dokumentierten Materials oder Anzeichen von Manipulation sollten die zugänglichen Teile der Transportmittel sowie die leicht zugänglichen Bereiche in ihrer Umgebung einer physischen Kontrolle unterzogen werden. Für die Meldung solcher Vorfälle sollten entsprechende Verfahren bestehen.
Mitteilung
1. Notwendige Gefahrenabwehr im Verkehr
2. Hin zu einem besseren Schutz der Lieferkette
3. Wichtige Fragen und die Antworten der Kommission
4. Schlussfolgerung
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Behörde für die Sicherheit der Lieferkette
Artikel 5 Zuverlässiges Unternehmen
Artikel 6 Vorteile für zuverlässige Unternehmen
Artikel 7 Gegenseitige Anerkennung
Artikel 8 Verleihung des Status
Artikel 9 Entzug oder Aussetzung des Status
Artikel 10 Vergabeverfahren
Artikel 11 Zentrale Kontaktstelle für die Sicherheit der Lieferkette
Artikel 12 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
Artikel 13 Anpassung
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang 1 Versender(Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort)
Anhang 2 Beförderungsunternehmen
Anhang 3 Speditionsunternehmen
Anhang 4 Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen oder Binnenterminals (einschließlich Binnenhäfen*)
Anhang 5 Risikobewertung
Anhang 6 Anforderungen an anerkannte Organisationen für die Sicherheit der Lieferkette
Drucksache 295/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... "Werden Rebschulen, in denen äußere Anzeichen des Befalls mit den in Anlage 1 Nr. 2.1 Buchstabe a und b genannten Virosen festgestellt worden sind, einer Nachbesichtigung unterzogen, muss für das Bestehen der Nachbesichtigung unter Anwendung eines geeigneten Testverfahrens festgestellt werden, dass diese Virosen nicht mehr nachweisbar sind."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 873/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft KOM (2006) 684 endg.; Ratsdok. 15674/06
... (10) In der Gemeinschaft werden Katzen und Hunde traditionell weder als Pelztiere gehalten noch werden ihre Felle zur Pelzherstellung eingeführt. In der Tat kommen die meisten Produkte aus Katzen- und Hundefell, die in der Gemeinschaft anzutreffen sind aus Drittländern. Im Interesse einer größeren Wirksamkeit des Verbots des innergemeinschaftlichen Handels sollte gleichzeitig die Einfuhr dieser Produkte in die Gemeinschaft verboten werden. Ein solches Einfuhrverbot entspräche auch den von vielen Bürgern geäußerten ethischen Bedenken gegen eine mögliche Einfuhr von Katzen- und Hundefellen in die Gemeinschaft, zumal es Anzeichen dafür gibt, dass diese Tiere auf unmenschliche Art gehalten und getötet werden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Instruments
• Durchsetzung des Verbots
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Verbote
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Methoden zur Identifizierung der Herkunftsspezies von Fellen
Artikel 4 Durchführungsbefugnisse
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Inkrafttreten und Geltung
Drucksache 527/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg. Ratsdok. 11896/06
... /EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten. Nach diesen Richtlinien müssen alle Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte vor dem Inverkehrbringen bewertet und zugelassen werden. Obwohl die damit verbundenen Kosten ständig steigen und die Zahl der Wirkstoffe auf dem Markt zurückgeht, hat der tatsächliche Verbrauch und Einsatz von Pestiziden in der EU in den letzten zehn Jahren nicht abgenommen. Gleichzeitig geht der Prozentsatz von Lebens- und Futtermittelproben, in denen unerwünschte Pestizidrückstände die zulässigen Höchstwerte überschreiten, nicht zurück, sondern hält sich auf dem Niveau von 5 %. Darüber hinaus werden bestimmte Pestizide regelmäßig in unzulässigen Konzentrationen im Wassermilieu gefunden, und es gibt keinerlei Anzeichen einer rückläufigen Entwicklung.
Begründung
1. Inhalt
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
2 Anhänge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden
Kapitel II Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden
Artikel 5 Fortbildung
Artikel 6 Auflagen für den Verkauf von Pestiziden
Artikel 7 Sensibilisierungsprogramme
Kapitel III Ausbringungsgeräte für Pestizide
Artikel 8 Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten
Kapitel IV Spezifische Verfahren und Anwendungen
Artikel 9 Sprühen aus der Luft
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt
Artikel 11 Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten
Artikel 12 Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen
Artikel 13 Integrierter Pflanzenschutz
Kapitel V Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 14 Indikatoren
Artikel 15 Berichterstattung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Festlegung von Normen
Artikel 18 Ausschüsse
Artikel 19 Ausgaben
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang I Fortbildungsprogramme
Anhang II Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide
Drucksache 870/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... iii) gegebenenfalls ein Warnhinweis auf bestimmte sichtbare Anzeichen dafür, dass ein Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist;
Begründung
1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage
Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes
2. Begründung
2.1. Ziele
Hauptziele sind insbesondere:
2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich
Rechtsgrundlage und Verfahren
2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.4. Legislative und administrative Rationalisierung
2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik
2.6. Externe Konsultation
2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung
3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags
3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
5 Begriffsbestimmungen
5 Anwendungsbereich
3.2. Zulassungsverfahren
Allgemeine Grundsätze
Ausschuss für neuartige Therapien CAT
5 Beurteilungsverfahren
3.3. Zulassungsanforderungen
Allgemeine Grundsätze
Technische Anforderungen
Sonstige Anforderungen
3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung
3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze
3.6. Wettbewerbsaspekte
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Zulassungsanforderungen
Artikel 3 Spende, Beschaffung und Testung
Artikel 4 Klinische Prüfungen
Artikel 5 Gute Herstellungspraxis
Artikel 6 Besondere Regelungen für Medizinprodukte
Artikel 7 Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen
Artikel 8 Technische Anforderungen
Kapitel 3 Zulassungsverfahren
Artikel 9 Beurteilungsverfahren
Artikel 10 Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien
Kapitel 4 Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage
Artikel 11 Zusammenfassung der Produktmerkmale
Artikel 12 Äußere Umhüllung/Primärverpackung
Artikel 13 Spezielle Primärverpackung
Artikel 14 Packungsbeilage
Kapitel 5 Nach der Zulassung geltende Vorschriften
Artikel 15 Risikomanagement nach der Zulassung
Artikel 16 Rückverfolgbarkeit
Kapitel 6 Anreize
Artikel 17 Wissenschaftliche Beratung
Artikel 18 Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie
Artikel 19 Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten
Kapitel 7 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 20 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 21 Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien
Artikel 22 Interessenkonflikte
Artikel 23 Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:
Kapitel 8 allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung von Anhängen
Artikel 25 Berichterstattung
Artikel 26 Ausschussverfahren
Artikel 27 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Übergangszeitraum
Artikel 30 Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird
Anhang II Zusammenfassung der Produktmerkmale
Anhang III Etikettierung
Anhang IV Packungsbeilage
Drucksache 286/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union"
... erlaubt ein Eingreifen nicht nur der Kommission oder anderen Mitgliedstaaten, sondern auch allen anderen Betroffenen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten ermutigen, ihre Ansichten über bereits angenommene Vorschriften sowie über beste Verfahren und Regelungsansätze auszutauschen. In Sektoren, die (in enger Abhängigkeit vom wissenschaftlichen und technischen Fortschritt) erstmals reguliert werden, wird die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie ausdehnen, um auf die Entwicklung nationaler Regeln Einfluss zu nehmen. Dadurch ließe sich das Subsidiaritätsprinzip konsequenter anwenden, nationale Bestimmungen könnten verbessert und klarere Anzeichen für bestehenden Harmonisierungsbedarf ermittelt werden .
1. Einführung
A. Bessere Rechtsetzung von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf Ebene der Union wie auch der Mitgliedstaaten
B. Alle Organe der Union sensibilisiert
2. MEHR Einsatz für bessere Rechtsvorschriften auf Unionsebene
A. Folgenabschätzung
B. Prüfung schwebender Rechtsetzungsvorschläge
C. Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften
3. FÖRDERUNG besserer Rechtsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten
A. Bessere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten
B. Vereinfachung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften
4. BERATUNG durch Experten für Regulierung und durch die Betroffenen Parteien
5. Schlussfolgerung
2 Anhänge
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 252/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk - und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
... c) im Falle eindeutiger Anzeichen für Unregelmäßigkeiten auch die Schaublätter der vorangegangenen Tage, die nach Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 im Fahrzeug mitzuführen sind, und/oder die Angaben, die für den gleichen Zeitraum auf der Fahrerkarte und/oder in dem Speicher des Kontrollgerätes gemäß Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gespeichert worden sind;
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Abschnitt 1 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
§ 2 Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
Abschnitt 2 Organisation
§ 3 Zertifizierungsinfrastruktur
Abschnitt 3 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
§ 4 Allgemeines
§ 5 Fahrerkarte
§ 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
§ 7 Werkstattkarte
§ 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
§ 9 Unternehmenskarte
§ 10 Kontrollkarte
Abschnitt 4 Zentrales Kontrollgerätkartenregister
§ 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
§ 12 Inhalt des Registers
§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister
§ 14 Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
§ 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
Abschnitt 5 Ausnahmen
§ 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85
Abschnitt 6 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
§ 19 Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
§ 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
§ 24 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Abschnitt 9 Übergangsvorschriften
§ 26
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)
Anlage 2 (zu § 3)
Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005
1 Einleitung
2 Geltungsbereich
2.1 Aufgaben und Verpflichtungen
2.2 Besondere Rechtvorschriften
3 Practice Statement der D-CA
4 Karten- und Gerätemanagement
5 Schlüsselmanagement in der D-CA
6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7 Zertifikatsmanagement
8 Informations-Sicherheit
9 Beendigung des D-CA-Betriebs
10 Überprüfungen des Betriebs
12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy
Anhang B Referenzdokumente
Anlage 3 (zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu §§ 11
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu §§ 15
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu §§ 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2
III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3
IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Ein zunehmender internationaler Wettbewerb herrscht auch um FuE-Ausgaben. Verschiebungen auf den globalen Märkten spielen neben Faktoren wie Humanressourcen, Qualität der lokalen Forschungs- und Innovationssysteme und Vorhandensein von Clustern oder Kompetenzzentren eine zunehmend wichtige Rolle als Standortfaktoren bei der Entscheidung über FuE-Ausgaben. Es wird deutlich, dass die EU als Forschungsstandort nicht wettbewerbsfähig genug ist. Die USA und Japan ziehen mehr internationale FuE-Ausgaben an als die EU, und es gibt immer mehr Anzeichen dafür, dass Länder wie China und Indien wichtige Standorte für neue FuE-Investitionen werden. Die USA sind zudem für Forscher und hoch qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver als die EU. Diese Entwicklungstendenzen geben insofern Anlass zu großer Besorgnis, als sie zu einem Abzug von FuE-Investitionen und Forschern aus der EU führen.
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 596/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens
... Es gibt bisher wenig Anzeichen dafür, dass der Umfang der in den derzeitigen Rechtsgrundlagen vorgeschriebenen Prüfungen erhöht werden müsste, obwohl diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden sollte. Die Mitgliedstaaten müssen vor allen Dingen dazu angehalten werden, sicherzustellen, dass der nach geltendem Gemeinschaftsrecht erforderliche Kontrollrahmen vorhanden ist, mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird und das Fehlerrisiko in den zugrunde liegenden Vorgängen wirksam begrenzt.
A. HANDLUNGSBEDARF
Unklare und uneinheitliche Ziele
Mangelnde Koordinierung
Keine Angaben zu Kosten und Nutzen
Uneinheitliche Anwendung
B. von der Kommission ZU ergreifende Massnahmen
C. von den Mitgliedstaaten ZU ergreifende Massnahmen
D. ROLLE des Rechnungshofs
E. Schlussfolgerung und Vorschlag
Anlage
Drucksache 267/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Partnerschaft Europa-Mittelmeer
... 2. ist der Auffassung, dass der angestrebte politische Dialog noch nicht wirklich zu greifbaren Ergebnissen in der Region geführt hat; bedauert, dass der Teil des Prozesses von Barcelona, der sich auf die Menschenrechte bezieht, nach wie vor ungenügend entwickelt ist und dass in vielen Ländern noch keinerlei Anzeichen für eine Verbesserung der Lage zu erkennen sind; bedauert, dass die Menschenrechtsklausel in den Europa-Mittelmeer-Abkommen nicht eingehalten wird; wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, jährlich einen öffentlich zugänglichen Bericht über die Menschenrechte in den Mittelmeerländern vorzulegen, der als Grundlage für die weitere Entwicklung der Partnerschaft dienen kann;
Drucksache 932/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung
... B. in der Erwägung, dass es bereits Anzeichen für eine Klimaänderung gibt, z.B. das Schmelzen des Polareises und das Auftauen der Dauerfrostböden und höchstwahrscheinlich eine größere Häufigkeit und Intensität extremer Wetterereignisse und in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Verluste im Zusammenhang mit witterungsbedingten Naturkatastrophen im letzten Jahrzehnt im Vergleich zu den 60er Jahren um den Faktor sechs zugenommen haben,
Drucksache 18/05
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation(Marktmanipulations-Konkretisierungsverordung - MaKonV )
... (l) Anzeichen für falsche oder irreführende Signale oder die Herbeiführung eines künstlichen Preisniveaus im Sinne des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Bewertungserhebliche Umstände
§ 3 Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau
§ 5 Handlungen im Einklang mit europäischem Recht
§ 6 Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln
§ 7 Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis
§ 8 Kriterien
§ 9 Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen
§ 10 Bekanntgabe
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Teil 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Teil 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 10
Zu Teil 5
Zu § 11
Drucksache 875/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 KOM (2005) 629 endg.; Ratsdok. 15345/05
... Die E-Geld-Richtlinie wird derzeit einer Bewertung unterzogen. Es gibt Anzeichen dafür, dass sie keine hinreichende Rechtssicherheit geschaffen und die Marktentwicklung möglicherweise gehemmt hat. Der betreffende Bericht mit entsprechenden politischen Empfehlungen soll im Frühjahr 2006 veröffentlicht werden.
2 ÜBERSICHT
Weissbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010
1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen
2. Gute Gesetzgebungspraxis
2.1. Offene und transparente Konsultationen
2.2. Folgenabschätzungen
2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung
2.4. Expost-Bewertung
2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung
2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen
2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen
3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert
3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik
3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat
3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden
3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht
3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur
4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010
4.1. Laufende Vorhaben
4.1.1. Privatkundenbankgeschäft
4.1.2. Solvabilität II
4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen
4.1.4. Clearing und Abrechnung
4.2. Aktuelle Überlegungen
4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung
4.2.2. E-Geld-Richtlinie
4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen
4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen
4.2.5. Freiwillige Instrumente
4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind
4.4. Künftige Initiativen
4.4.1. Investmentfonds
4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler
5. Die Internationale Dimension
6. MONITORING
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... Es ist auch notwendig, angemessene Kenntnisse über Anzeichen und Auswirkungen von Klimaänderungen auf der ganzen Welt zu gewinnen. Globale Überwachungstechniken sollen weiterentwickelt werden, um Veränderungen in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der terrestrischen Biosphäre zu bewerten, die entweder Klimaänderungen beschleunigen oder daraus resultieren. Diese Arbeiten sind Teil des europäischen Beitrags zu den globalen Beobachtungssystemen, die durch die internationale Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen anerkannt werden (Beitrag zum globalen Klimabeobachtungssystem). Gegenstand ähnlicher Arbeiten werden die Überprüfung des Handels mit CO-Emissionen im Rahmen der flexiblen Mechanismen des
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
Ethische Aspekte
Drucksache 188/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen KOM (2005) 81 endg.; Ratsdok. 7244/05
... , der im März 2004 dem Europäischen Rat vorgelegt und von diesem gebilligt wurde, bestätigt einen positiven Trend beim Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede in verschiedenen Politikbereichen. Er betont jedoch auch, dass dieser Abbau zu langsam erfolgt und dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind. In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind in den letzten zwei Jahren Anzeichen für eine Zunahme des geschlechtsspezifischen Lohngefälles festzustellen.
Drucksache 218/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2004" gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (12. Bericht)
KOM (2005) 98 endg.; Ratsdok. 7583/05
... . Außerdem ist die Tatsache, dass die Anzahl der Verordnungen und Richtlinien im Vergleich zu der Anzahl der Beschlüsse/Entscheidungen und Empfehlungen - sowohl absolut als auch relativ gesehen - zurückgegangen ist, ein Anzeichen dafür, wie sorgfältig die Kommission jeweils das am wenigsten verbindliche Rechtsinstrument gewählt hat
1. BESSERE Rechtsetzung
1.1. Maßnahmen der Kommission
1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane
1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten
2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Drucksache 847/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum lran
... Q. tief besorgt, dass der Iran den Menschenrechtsdialog EU-Iran abgebrochen hat, der bis vor kurzem stattfand, und darüber verunsichert, dass es keine Anzeichen für die Umsetzung der vom Iran in diesem Dialog eingegangenen Verpflichtung gibt, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Iran zu verstärken,
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... c) soweit erforderlich Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist,
Vierzehntes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 19 Verantwortungsbereich
§ 20 Anzeigepflichten
„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
§ 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
§ 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
§ 34 Information der Öffentlichkeit.
§ 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel.
§ 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 48 Verschreibungspflicht
§ 72a Zertifikate
§ 77a Unabhängigkeit und Transparenz
§ 141
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
§ 3a
Artikel 2a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 2b Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 137/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005 - Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien KOM (2005) 37 endg.; Ratsdok. 6433/05
... Zum einen wurden bei der Umsetzung der Strategie einige Fortschritte erzielt und können keine unmittelbaren Ergebnisse erwartet werden, zum anderen ist klar, dass noch viel zu tun bleibt. Es gibt nur wenige Anzeichen, dass die meisten Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung abgewendet wurden. Diese Bedrohungen bedürfen dringender und anhaltender Aufmerksamkeit. Eine eingehende Aufstellung der Fortschritte kann dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen6 entnommen werden. Eine Reihe bedeutender Entwicklungen sind hervorzuheben:
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
Drucksache 830/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung:
... Viele Länder fördern private Investitionen vonseiten der Bürger und Haushalte, insbesondere in Bereichen, in denen der private Nutzen besonders hoch ist. Als Anreize bzw. Instrumente hierfür dienen beispielsweise Gutscheine oder individuelle Lernkonten (z.B. AT, BE, NL, UK6), Steueranreize (z.B. FI, HU, LT, PT, SI) oder Unterrichts-/Studiengebühren (z.B. AT, BE (fr), PL, RO, UK). Die Bemühungen, die Investitionen der Arbeitgeber zu steigern, waren weniger intensiv, und es lässt sich kaum eine Wirkung ausmachen: Es gibt kaum Anzeichen dafür, dass die Gesamtinvestitionen der Arbeitgeber in die berufliche Weiterbildung gestiegen sind.
1. Einleitung
2. Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „allgemeine und berufliche Bildung 2010“
2.1. Auf nationaler Ebene: Die Reformen gehen in die richtige Richtung
2.1.1. Auf mehr Efizienz und bessere Qualität ausgerichtete Prioritäten und Investitionen
2.1.2. Fortschritte bei der Festlegung von Strategien für lebenslanges Lernen - Umsetzung jedoch weiterhin eine Herausforderung
2.1.3. Hochschulreformen unterstützen verstärkt die Lissabon-Agenda
2.1.4. Status der beruflichen Aus- und Weiterbildung: allmähliche Verbesserung, doch weiterer Handlungsbedarf
2.1.5. Europäische Dimension in den nationalen Systemen: Fortschritte, jedoch weitere Verbesserungen notwendig
2.2. Auf europäischer Ebene: Verbesserung der Steuerung Governance des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“
3. Fazit: Die Reformen beschleunigen, um wirksamer zur Lissabon-Strategie und zur Stärkung des Europäischen Sozialmodells beizutragen
3.1. Gerechtigkeit und Steuerung Governance müssen bei den Reformen besondere Beachtung finden
3.1.1. Reformen umsetzen, die efiziente, gerechte Systeme gewährleisten
3.1.2. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen mittels heterogener Lernpartnerschaften
3.2. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ intensivieren
3.2.1. Auf nationaler Ebene
3.2.2. Auf europäischer Ebene
STATISTISCHER Anhang Fortschritt IM Bereich der 5 Europäischen Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)
ÜBERSICHT über den Erzielten Fortschritt IM Bereich der 5 Benchmarks
2 SCHLÜSSELKOMPETENZEN
2 SCHULABBRECHER
ABSCHLUSS der Sekundarstufe II
HOCHSCHULABSOLVENTEN IN den Bereichen Mathematik, NATURWISSENSCHAFTEN und Technik (MNT)
TEILNAHME am lebenslangen lernen
Investitionen IN die Humanressourcen
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... c) soweit erforderlich Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 846/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China
... 56. ist ernsthaft besorgt über den hohen Grad der Umweltverschmutzung, der von der chinesischen Industrie verursacht wird, und über den zunehmenden Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Holz aus nicht nachhaltigen Quellen und begrüßt die jüngsten Anzeichen dafür, dass China ernsthafte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt trifft; betont, dass Handel und Umwelt ein wesentlicher Bestandteil des WTO-Übereinkommens sind, und fordert die chinesische Regierung eindringlich auf, bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowohl in China als auch auf globaler Ebene eine umfassende und konstruktive Rolle zu spielen; weist darauf hin, dass aufgrund der Größe Chinas die Einführung nachhaltiger Technologien und Praktiken in großem Umfang positive globale Auswirkungen haben könnte, die Kosten senken und Beispiel gebend für andere Nationen sein könnte, und fordert die chinesischen Behörden eindringlich auf, dieses Potenzial voll auszuschöpfen, damit China im Umweltbereich eine führende Rolle spielt;
Drucksache 672/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2005) 362 endg.; Ratsdok. 11880/05
... 1. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Tiere aus Aquakultur, die zu Zuchtzwecken in den Verkehr gebracht werden, nicht aus einem Zuchtbetrieb oder einem Weichtierzuchtgebiet stammen, in dem in den letzten 31 Tagen vor dem Tag des Inverkehrbringens eine erhöhte Mortalität oder ein klinischer Seuchenausbruch festgestellt wurde, es sei denn die Tiere stammen aus einem Teil des Zuchtbetriebs oder Weichtierzuchtgebiets, der epidemiologisch gesehen von dem Teil, in dem die erhöhte Mortalität oder die klinischen Krankheitsanzeichen festgestellt wurden, unabhängig ist.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.