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"Arbeitsmarkt"
Drucksache 756/13
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Die Entscheidung über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erfolgt häufig erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt, so dass sich die fehlende Möglichkeit zum Spracherwerb ungünstig auf die Lebensperspektive der Betroffenen auswirkt. Die Folgen sind oftmals Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben und soziale Isolation. Dies betrifft auch den Arbeitsmarktzugang dieser Personengruppen. Es ist widersprüchlich, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen sowie Asylbegehrenden und Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben, sie aber von den Teilnahmemöglichkeiten an den Integrationskursen und damit den auch für die Berufsausübung zwingend notwendigen Möglichkeiten des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse auszuschließen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 86/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... Buches Sozialgesetzbuch betreut werden und Leistungen erhalten, effizienter ausgestaltet wird. Der Bundesrat nimmt mit Sorge wahr, dass sich die Zuständigkeiten, insbesondere für diejenigen jungen Menschen, die auf besondere Unterstützungs- und Hilfeleistungen der öffentlichen Hand angewiesen sind, immer weiter aufspalten. So sind beispielsweise die unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Förderungen für diese jungen Menschen zum einen häufig zwischen den Akteuren der jeweiligen Rechtsbereiche nicht abgestimmt und entfalten somit auch nicht ihre volle Wirkung. Zum anderen führen getrennt geplante Hilfen vielfach zur Kostensteigerung. Der Verweis der Bundesregierung auf das bisherige beziehungsweise das neue Programm des Europäischen Sozialfonds für Deutschland "JUGEND stärken", das von den Ländern grundsätzlich begrüßt wird, kann jedoch nicht als ausreichende Maßnahme des Bundes gewertet werden, um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit durch gesetzgeberische Zielsetzung zu forcieren.
Drucksache 471/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... (14) Deutschland hat keine Maßnahmen ergriffen, um die signifikanten Fehlanreize für Zweitverdiener abzuschaffen, und die Fortschritte beim Ausbau der Verfügbarkeit von Ganztagskindertagesstätten und -schulen bleiben begrenzt. Deutschland hat einige Fortschritte bei der Anhebung des Bildungsniveaus benachteiligter Menschen erzielt, doch alle Bundesländer sollten weiterhin ehrgeizig daran arbeiten, ein Schulsystem zu schaffen, das gleiche Chancen für alle bietet. Die politischen Maßnahmen zur Verringerung der hohen Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener und zur Verbesserung der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt waren bislang begrenzt. Deutschland sollte mehr tun, um die auf Niedriglöhne erhobenen hohen Steuern und Sozialabgaben zu verringern. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Umwandlung von bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, z.B. Minijobs, in nachhaltigere Beschäftigungsformen zu verbessern und damit eine Segmentierung des Arbeitsmarkts zu vermeiden. Die Reallöhne liegen zwar nach wie vor unter dem Stand von 2000, was zum strukturellen Rückgang der Arbeitslosenquote von 8 % auf 5,5 % beigetragen hat, doch hat seitdem bei den Reallöhnen ein dynamisches Wachstum eingesetzt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Gleichzeitig haben die Lohndisparitäten zugenommen.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017
Drucksache 474/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zu der Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste
... Die Arbeitsmarktneutralität der Freiwilligendienste sicherzustellen
Drucksache 471/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... 5. Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschlüssen) berücksichtigt.
Drucksache 72/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... 1. eine teilweise Erwerbsminderung anerkennt, wenn ärztlich prognostiziert wird, dass der Vertragspartner wegen Krankheit, Körperverletzung oder Behinderung voraussichtlich für mindestens zwölf Monate außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein oder eine volle Erwerbsminderung anerkennt, wenn ärztlich prognostiziert wird, dass der Vertragspartner wegen Krankheit, Körperverletzung oder Behinderung voraussichtlich für mindestens zwölf Monate außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein; die versicherte Leistung ist bei einer teilweisen Erwerbsminderung mindestens zur Hälfte und bei voller Erwerbsminderung in voller Höhe zu erbringen;
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 2a Kostenstruktur
§ 3a Produktinformationsstelle Altersvorsorge
§ 7 Informationspflichten im Produktinformationsblatt
§ 7a Jährliche Informationspflicht
§ 7b Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages
§ 7c Kostenänderung
§ 7d Sicherung bei Genossenschaften
§ 7e Widerrufsrecht
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... (g) Erweiterung des Zugangs zum zweiten Bildungsweg, Unterstützung des Übergangs zwischen den einzelnen Bildungsstufen und Sicherstellung, dass Roma verschiedene Kompetenzen erwerben, die ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 236/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Vorabkoordinierung größerer wirtschaftspolitischer Reformvorhaben - COM(2013) 166 final
... • Handel und Wettbewerbsfähigkeit sind mit die wichtigsten Kanäle für Übertragungseffekte. Reformen am Produkt-, Dienstleistungs- oder Arbeitsmarkt sowie bestimmte Steuerreformen können sich auf Beschäftigung und Wachstum in dem betreffenden Mitgliedstaat und damit auf die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten auswirken. Dies liegt daran, dass eine Reform auch die preisliche und nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit des reformierenden Mitgliedstaats positiv oder negativ beeinflussen kann.
1. Einleitung
2. Auswahl VORAB zu koordinierender Reformen
3. Rahmen für die Vorabkoordinierung grösserer Wirtschaftspolitischer Reformvorhaben
3.1. Welche Mitgliedstaaten sollten einbezogen werden?
3.2. Verfahren
3.3. Demokratische Legitimität gewährleisten
4. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Im Hinblick auf ein besseres Monitoring und eine bessere Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und der sozialen Lage sollten sich Kommission und Rat auf das spezifische Scoreboard mit beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren einigen; es sollte rechtzeitig zum Europäischen Semester 2014 einsatzfähig sein. Nach Annahme durch den Rat wird der Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts, der das vorgeschlagene Scoreboard enthält, dem Europäischen Rat als Teil des Jahreswachstumsberichts vorgelegt. Das Scoreboard würde auch mit dem Europäischen Parlament und den Sozialpartnern erörtert werden.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 600/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... a) Die vergleichsweise robuste Verfassung der Konjunktur und des Arbeitsmarkts in Deutschland schlägt sich positiv im öffentlichen Gesamthaushalt, und insbesondere im Bundeshaushalt, nieder. Sie wirkt dämpfend auf bestimmte Ausgabenbereiche und stabilisiert die Entwicklung der staatlichen Einnahmen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung es im Windschatten dieser günstigen Entwicklung versäumt hat, den Bundeshaushalt zukunftssicher auszugestalten. Der Bundesrat weist zudem auf die nach wie vor bestehenden erheblichen Risiken für gesamtwirtschaftliche Entwicklung und öffentliche Haushalte hin. Neben der Möglichkeit steigender Zinssätze und entsprechend zunehmender Zinsausgaben betrifft dies insbesondere eine erneute Verschärfung der Krise im Euroraum.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Die Arbeitslosigkeit stellt nach wie vor eine weltweite Herausforderung dar. Rund 200 Mio. Menschen sind arbeitslos, darunter 75 Mio. junge Menschen. Die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt ist nach wie vor oft gering und die sozialen Dienste bleiben unzureichend. Weltweit besuchen rund 621 Mio. junge Menschen keine Schule, nehmen an keiner Ausbildung teil, sind arbeitslos oder suchen keine Arbeit. Damit laufen sie Gefahr, dauerhaft vom Arbeitmarkt ausgeschlossen zu werden. Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und fehlende Voraussetzungen für menschenwürdige Arbeit (u.a. Arbeitnehmerrechte und sozialer Dialog) stellen in vielen Ländern ein Problem dar. Die meisten armen Menschen in den Entwicklungsländern sind in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft oder als Selbständige tätig. In diesen Ländern arbeiten viele arme Menschen unter unsicheren Bedingungen und ohne Schutz ihrer Grundrechte. Nur 20 % Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zu ausreichendem Sozialschutz.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 186/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... a) folgende Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich zu ergreifen:
Drucksache 554/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen zwar grundsätzlich richtig, aber nicht ausreichend sind. Einzelne Projekte oder Hilfestellungen, basierend nur auf dem bisherigen Finanzierungsvolumen, werden die Jugendarbeitslosigkeit allein nicht bewältigen können. Bei der Mobilisierung von mehr Finanzmitteln muss aber das ohnehin gekürzte Volumen der Strukturfondsmittel für die stärker entwickelten Regionen unangetastet bleiben. Die aktuelle Arbeitsmarktsituation ist vor allem eine Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die bisherige Austeritätspolitik hat sich als kein wirksames Kriseninstrument erwiesen. Eine ausreichende Belebung der europäischen Wirtschaft konnte damit nicht erzielt werden. Vielmehr ist aus Sicht des Bundesrates zur Förderung von Wirtschaftswachstum eine europäisch koordinierte Wirtschaftsstrategie mit nachhaltigen Investitionen erforderlich.
Anlage Entschließung des Bundesrates Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Sowohl die Statistik über die geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten, die von der Minijobzentrale Knappschaft Bahn-See geführt wird, als auch die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit geben Auskunft über Entwicklung der Anzahl der legal Beschäftigten in diesem Arbeitsmarktsegment.
Drucksache 136/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... Zur Sicherung von Stabilität und Qualität der Arbeit, der Wiederherstellung der Ordnung am Arbeitsmarkt und des Vertrauens in die soziale Marktwirtschaft ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine wesentliche ordnungspolitische Maßnahme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)
§ 1 Ziel des Mindestlohngesetzes
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 330/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
... Eine regional gegliederte Betrachtung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarktsektor zur Ermittlung der erwarteten Fachkräftelücke wird ermöglicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt
II. Gleichstellungspolitische Relevanz
III. Nachhaltigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2497: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 60/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel - COM(2013) 36 final
... 2. Bezüglich der von der Kommission geforderten Flexibilität des Arbeitsmarktes im Einzelhandelssektor weist der Bundesrat darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass Arbeitsverhältnisse auch im Einzelhandel so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein auskömmliches Einkommen erzielen können und insgesamt faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gewährleistet werden.
Drucksache 521/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) - COM(2013) 430 final
... Dieser Legislativvorschlag betrifft eine Anreizmaßnahme gemäß Artikel 149 AEUV zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) der Mitgliedstaaten. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen sind zuständig für die Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und bieten Arbeitsvermittlungsdienste im öffentlichen Interesse an. Sie unterstehen einem Ministerium oder sind öffentliche Einrichtungen oder (gemeinnützige) Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Drucksache 526/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - COM(2013) 447 final
... 1. Der Bundesrat sieht wie die Kommission in der wirksamen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU eine drängende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts von 5,6 Millionen 15- bis 24-Jährigen in der EU (oder 9,7 Prozent dieser Altersgruppe), die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber keine Arbeit finden, besteht akuter Handlungsbedarf. Gute Bildung und Ausbildung spielen bei der Verbesserung der mittel- und langfristigen Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Der Bundesrat sieht daher in der stetigen Weiterentwicklung der Bildungssysteme und Bildungsinhalte durch die Mitgliedstaaten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... Junge Menschen werden nicht nur durch finanzielle Anreize, sondern auch durch Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten motiviert, Dienst in den Streitkräften zu leisten. Für potenzielle Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass sie nach ihrer Dienstleistung in der Bundeswehr ausreichende Möglichkeiten erhalten, sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und damit ein adäquates berufliches Fortkommen im zivilen Erwerbsleben zu sichern. Im Soldatenversorgungsgesetz sollen daher die Berufsförderungsansprüche für Dienstverhältnisse mit geringer Verpflichtungszeit erweitert werden. Die in zeitlichen Stufen gestaffelten Berufsförderungsleistungen sollen im Wesentlichen linear gesteigert werden, beginnend mit einem Anspruch auf Berufsförderung für die Dauer von einem Jahr bei einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Das stärkt die Attraktivität der Laufbahnen der Mannschaften und die Attraktivität des Dienstverhältnisses einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit im Ganzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen
2. Weitere Gesetze
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Beurlaubung
§ 2 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 3 Einmalzahlung
§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Versorgung
§ 5 Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1
§ 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2
§ 8 Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
§ 9 Freistellung vom militärischen Dienst
§ 10 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
§ 11 Evaluation
Artikel 2 Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verwendung bei anderen Dienstherren
§ 3 Beurlaubung
§ 4 Versetzung in den Ruhestand
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 5 Einmalzahlung
§ 6 Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung
Abschnitt 3 Versorgung
§ 7 Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 8 Evaluation
Artikel 3 Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffbestimmung
§ 2 Dienstgrad
§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
§ 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses
§ 6 Diensteid
§ 7 Sachmittel und Entschädigungen
§ 8 Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
§ 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
§ 10 Benachteiligungsverbot
§ 11 Versorgung
§ 12 Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
§ 13 Entlassung
Artikel 4 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung des Soldatengesetzes
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Artikel 10 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
Artikel 11 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Artikel 13 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 14 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 13e
§ 21
§ 39
§ 101
§ 102
Artikel 15 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Artikel 16 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :
In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :
In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :
Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung
Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie
Weiterentwicklung der Berufsförderung
Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben
1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen
1. Weitere Gesetze
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
V. Sonstige Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Relevanz
VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 8
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Nummern 15 bis 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 101
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr
Drucksache 1/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission(2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (" ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... Laut dem Jahreswachstumsbericht 2012 muss Europa 2020 sowohl auf Reformmaßnahmen mit kurzfristigen Wachstumseffekten als auch auf das mittelfristig richtige Wachstumsmodell ausgerichtet sein. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen modernisiert werden, um ihre Effizienz und Qualität zu verbessern und die Menschen mit den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten. Mit dieser Modernisierung soll das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, den derzeitigen und künftigen Herausforderungen zu begegnen, gestärkt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen beigetragen werden. Im Jahreswachstumsbericht 2012 wird auch unterstrichen, dass den jungen Menschen, die zu den am stärksten von der Krise betroffenen Gruppen gehören, besonderes Augenmerk gelten muss.
Mitteilung
1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020
2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen
2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen
2.2. Schulabbruch
2.3. Hochschulabschluss
2.4. Strategien für lebenslanges Lernen
2.5. Mobilität zu Lernzwecken
2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020
Anhang Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)
1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
Europäische Referenzinstrumente
Mobilität zu Lernzwecken
Strategien für lebenslanges Lernen
2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse
Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern
Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten
Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
Effiziente Finanzierung und Evaluierung
3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft
4 Schulabbruch
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Gerechtigkeit und Vielfalt
4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft
Drucksache 414/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... 26. Wie die Kommission betont der Bundesrat die Notwendigkeit, einen für Frauen und Männer gleichermaßen attraktiven Arbeitsmarkt zu schaffen, um das Potenzial des EFR voll ausschöpfen zu können.
Drucksache 160/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 20. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, insbesondere mit der Russischen Föderation, vertieft werden soll. Besonders die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene kann hier zu schnellen Erfolgen beitragen. Dabei sollte wie etwa in der trilateralen Kooperation zwischen Turku, St. Petersburg und Hamburg, auf konkrete Formen der Zusammenarbeit - etwa in den Bereichen Umweltschutz, Wasserversorgung, Arbeitsmarkt und Innovation - abgestellt werden, die auf eine Umsetzung der Strategie auf regionaler Ebene abzielen.
Drucksache 535/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... 2. Angesichts der primär auf Arbeitsmarkterfordernisse ausgerichteten Begründung der Kommission für die Notwendigkeit der Einführung von nationalen Validierungssystemen weist der Bundesrat erneut darauf hin, dass sich die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bildungsbereich auch bei der Förderung des nichtformalen und informellen Lernens sowie der Validierung von dessen Ergebnissen nicht darin erschöpfen dürfen, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, sondern daneben auch das umfassendere Ziel haben müssen, Werte zu vermitteln und die gesamte Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 803/11(B)).
Drucksache 223/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die künftige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch eine entscheidende Bedeutung für die Alterssicherungspolitik hat. Denn das Erwerben von Ansprüchen in der deutschen
Drucksache 158/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit COM(2012) 130 final
... Der Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere ihr sozialer Schutz und der Schutz ihrer Rechte, sowie das Bemühen, Störungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, stellen anerkanntermaßen zwingende Gründe des Allgemeininteresses dar, die Beschränkungen der durch das EU-Recht gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen.
Vorschlag
1. Begründung
Allgemeiner Kontext
Der Vertrag von Lissabon
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel
3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze
3.4.3. Streitbeilegungsverfahren
3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte
3.4.5. Warnmechanismus
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 Streitbeilegungsverfahren
Artikel 4 Warnmechanismus
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Des Weiteren bedarf es in Einklang mit der Europa-2020-Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" eines vertieften Dialogs zwischen den Sozialpartnern über die künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarkts, etwa den demografischen Wandel. Berücksichtigung finden sollten in diesem Kontext die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Abbau von strukturellen Unterschieden in der Region sowie die makroregionale Dimension der sozialen Integration und der öffentlichen Gesundheit.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 452/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013)
... Aufgrund der anhaltend günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der strukturellen Auswirkungen des im November 2011 verabschiedeten Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist die Bundesagentur für Arbeit finanziell stabil aufgestellt. Sie wird bis zum Jahr 2016 voraussichtlich kein Darlehen des Bundes benötigen und Rücklagen aufbauen. Vor diesem Hintergrund sieht der Eckwertebeschluss vom 21. März 2012 die Streichung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung bei gleichzeitigem Wegfall des von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu leistenden Eingliederungsbeitrags vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1. Bundeshaushalt
2. Haushalte von Länder und Kommunen
3. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2182: Haushaltsbegleitgesetz 2013 - HBeglG 2013 (BMF)
Drucksache 453/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
... Die Möglichkeit zur Erprobung innovativer Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ist derzeit bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Sie soll um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden, damit in diesem Zeitraum weitere Erfahrungen mit der Förderung innovativer Projekte gesammelt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Teil 2 Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Schließung der Zusatzversorgung
§ 28 Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung
§ 29 Geschäftsführung
§ 30 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung
§ 31 Versorgungsverfahren
§ 32 Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 33 Übergang von Schadenersatzansprüchen
§ 34 Verjährung
§ 35 Rechtsweg
§ 36 Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung
Kapitel 3 Versorgungsleistungen
§ 37 Ruhegeld
§ 38 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 39 Witwen- und Witwergeld
§ 40 Waisengeld
§ 41 Interne Teilung beim Versorgungsausgleich
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5 Bundeshaushalt:
Kommunale Haushalte:
2. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:
3. Weitere Kosten
5 Gesetzgebungskompetenz
5 Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
Drucksache 756/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika - Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV - COM(2012) 728 final
... Unter einem Praktikum versteht man eine zeitlich befristete, praktische berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen, bei einer öffentlichen Stelle oder einer gemeinnützigen Einrichtung, die Schülerinnen und Schüler, Studierende oder junge Menschen, die vor kurzem ihre Ausbildung abgeschlossen haben, absolvieren, um vor der Aufnahme einer regulären Beschäftigung wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Es gibt fünf Hauptarten von Praktika, die sich teilweise überschneiden: Praktika während der Ausbildung, Praktika als verpflichtender Teil einer beruflichen Ausbildung (z.B. in den Bereichen Recht, Medizin, Lehrtätigkeit, Architektur, Buchhaltung usw.), Praktika als Teil aktiver Arbeitsmarktpolitik, Praktika auf dem freien Markt und Auslandspraktika.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner
3. Probleme IM Zusammenhang mit Praktika
4. Bedarf an EU-Massnahmen IM Bereich Praktika
5. Optionen für EU-Massnahmen
5.1. Qualitätsrahmen für Praktika
5.2. Qualitätssiegel für Praktika
5.3. Einrichtung einer Informationswebsite
5.4. Auswirkung der Optionen
6. Weiteres Vorgehen
7. Fragen an die Sozialpartner
Drucksache 282/12
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
... • Die Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen flexibilisiert und personenzentriert ausgestaltet und stärker auf eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.
Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... • Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher - Beseitigung der Hindernisse, die der Mobilität und der Ausbildung der Forscherinnen und Forscher sowie attraktiven Laufbahnen entgegenstehen
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung zur Verbesserung der Qualifikationen sind für die Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung, denn nur durch qualifizierte Arbeitskräfte kann Europa seine Produktivität weiter steigern. Längerfristig können Qualifikationen die Innovation und das Wachstum vorantreiben, die Produktion auf eine höhere Stufe der Wertschöpfungskette verlagern, die Bündelung höher qualifizierter Arbeitskräfte in der EU anregen und den künftigen Arbeitsmarkt prägen. Europa wird durch das in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegene weltweite Angebot an hoch qualifizierten Arbeitskräften auf die Probe gestellt: Die Zeiten, als Europa vor allem mit Ländern im Wettbewerb stand, die nur gering qualifizierte Arbeit zu bieten hatten, sind zu Ende. Überall auf der Welt haben sich die Qualität der Bildung und das Qualifikationsangebot verbessert, und Europa muss hierauf reagieren.
Mitteilung
1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum
2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten
2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen
Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten
Berufliche Qualifikationen
2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen
Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich
Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen
2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern
Finanzierung der Bildung
5 Partnerschaften
3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten
4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 535/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... 2. Angesichts der primär auf Arbeitsmarkterfordernisse ausgerichteten Begründung der Kommission für die Notwendigkeit der Einführung von nationalen Validierungssystemen weist der Bundesrat erneut darauf hin, dass sich die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bildungsbereich auch bei der Förderung des nichtformalen und informellen Lernens sowie der Validierung von dessen Ergebnissen nicht darin erschöpfen dürfen, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, sondern daneben auch das umfassendere Ziel haben müssen, Werte zu vermitteln und die gesamte Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 803/11(B)).
Drucksache 303/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)
... Absatz 3 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung abweichende beamtenrechtliche Regelungen für die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen zu treffen. Die bereits bestehenden Ermächtigungen im Bereich des Laufbahnrechts und der Arbeitszeit werden um den Bereich der Altersteilzeit erweitert. Die allgemeinen Vorschriften zur Altersteilzeit werden den spezifischen Bedürfnissen der im Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht ausreichend gerecht. Bei der vorgesehenen Regelung handelt es sich weder um ein allgemeines arbeitsmarktpolitisches Vorhaben noch um ein dienstrechtliches Modellprojekt, sondern um eine Folge aus der Privatisierung der Deutschen Bundespost.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... In Artikel 3 des Vertrages sind Vollbeschäftigung und sozialer Zusammenhalt als EU-Ziele festgelegt. Diese Ziele sind und bleiben die zentralen Anliegen der EU-Bürgerinnen und - Bürger und bilden den Kern der Strategie Europa 2020. Die Aussichten für ein Beschäftigungswachstum hängen weitgehend davon ab, ob es der EU gelingt, mithilfe einer entsprechenden Politik in den Bereichen Makroökonomie, Industrie und Innovation für Wirtschaftswachstum zu sorgen. Gleichzeitig erfordert die Stärkung eines arbeitsplatzintensiven Wachstums natürlich auch eine Beschäftigungspolitik, die günstige Rahmenbedingungen für die Entstehung von Arbeitsplätzen schafft, positive Übergänge erleichtert, das Arbeitskräfteangebot erhöht und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowohl geografisch als auch bei den Qualifikationen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes in Einklang bringt. Die Beschäftigungspolitik trägt nicht nur kurzfristig zu einem Aufschwung bei, sondern ist auch Teil wichtiger Sozialinvestitionen, die langfristig hohe soziale Kosten und starken Druck auf die öffentlichen Finanzen verhindern.5 Im Jahreswachstumsbericht der EU für 2012 wird entschlossenes Handeln gefordert, um für mehr Arbeitsplätze und einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung zu sorgen. Diese Botschaft haben die Staats- und Regierungschefs bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2012 eindringlich wiederholt.6
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... Durch eine engere Verknüpfung des Bedarfs am Arbeitsmarkt und des Angebots im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung werden durch die KIC gemeinsame postgraduale Ausbildungsgänge und Industriekurse „unter realen Bedingungen“ gefördert. Für die nächste finanzielle Vorausschau schlug die Kommission vor, dass für den Bereich mehrwertorientierte Fertigung 42 eine der wichtigsten KIC für die Zeit nach 2013 entstehen soll. Diese KIC würde ein Forum für die Interaktion und Förderung transdisziplinärer Kompetenzen und Fertigkeiten bieten und damit zur Deckung des Bedarfs an hochqualifizierten Arbeitskräften in Gebieten mit Bezug zu den KET beitragen.
1. Einführung
2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung
4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 339/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016 - COM(2012) 305 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Ziele der Europa-2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Allerdings weist der Bundesrat angesichts des Nachdrucks, mit dem die Kommission auf eine verstärkte Ausrichtung des Bildungswesens auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes dringt, erneut darauf hin, dass sich die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bildungsbereich nicht darin erschöpfen dürfen, die Beschäftigungsfähigkeit und die Erwerbsbeteiligung zu verbessern, sondern das umfassendere Ziel haben müssen, Werte zu vermitteln und die gesamte Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 803/11(B)).
Drucksache 475/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
... Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder
Drucksache 414/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... 17. Wie die Kommission betont der Bundesrat die Notwendigkeit, einen für Frauen und Männer gleichermaßen attraktiven Arbeitsmarkt zu schaffen, um das Potenzial des EFR voll ausschöpfen zu können.
Drucksache 653/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu der Mordserie der Neonazi-Bande und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden
... - Das Programm "XENOS - Integration und Vielfalt" (www.xenosde.de) verfolgt das Ziel, Demokratiebewusstsein und Toleranz zu stärken und Diskriminierung und Rassismus abzubauen. Dabei geht es vor allem um präventive Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. XENOS ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Seit Ende 2008 werden in der ersten Förderrunde bundesweit rund 250 Projekte mit einem Fördervolumen von 130 Mio. EURO, davon 100 Mio. EURO aus ESF-Mitteln und 30 Mio. EURO aus Haushaltsmitteln des BMAS gefördert. Für eine zweite Förderrunde mit bundesweit rund 115 Projekten steht im Zeitraum von 2012 bis Ende 2014 ein zusätzliches Fördervolumen von 100 Mio. EURO, davon 70 Mio. EURO aus ESF-Mitteln und 30 Mio. EURO Haushaltsmitteln des BMAS, zur Verfügung. Das seit April 2009 laufende XENOS - Sonderprogramm "Ausstieg zum Einstieg" fördert Initiativen, Projekte und Vereine, die Konzepte entwickeln, wie der Ausstieg aus einem rechten Umfeld mit dem Einstieg in Arbeit zu verknüpft werden kann. Für den Zeitraum 2009 bis 2014 steht hierfür ein Fördervolumen von insgesamt 8,7 Mio. EURO aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und Haushaltsmitteln des BMAS für den Transfer und die institutionelle Verstetigung von bewährten Konzepten zur Verfügung.
Drucksache 288/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben
... Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gefordert (BR-Drucksache 313/11(B)) in § 45
Drucksache 297/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen
... (1) Der Freiwilligendienst aller Generationen soll Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten und Wege zu verbindlich organisiertem bürgerschaftlichen Engagement eröffnen. Er wird als überwiegend praktische Tätigkeit geleistet und ist arbeitsmarktneutral auszugestalten. § 1 und § 3 Absatz 1 gelten entsprechend.
Drucksache 236/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... (2) Die Bundesagentur für Arbeit soll bereits vor der Übermittlung der Zustimmungsanfrage der Ausübung der Beschäftigung gegenüber der zuständigen Stelle zustimmen oder prüfen, ob die arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen für eine spätere Zustimmung vorliegen, wenn der Arbeitgeber die hierzu erforderlichen Auskünfte erteilt hat und das Verfahren dadurch beschleunigt wird." ‘
Drucksache 373/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste
... Nicht nur beim BFD für Lebensältere muss eine klare Abgrenzung zu arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen wie auch zum Niedriglohnbereich erfolgen. Die Freiwilligendienste dürfen nicht zum Ersatz für soziale Arbeit, für arbeitsmarktpolitische oder Wiedereingliederungsmaßnahmen werden. Die Betätigungsfelder müssen arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein und dürfen kein Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse werden. Auch muss das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt sein. Die Länder erwarten hier eindeutigere und konsequentere Maßgaben seitens des Bundes, um den Missbrauch zu verhindern.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste
Drucksache 542/12
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MinLoG )
... Die Niedriglohnbeschäftigung hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die strukturellen Verschiebungen am deutschen Arbeitsmarkt haben zu einer deutlichen, auch im internationalen Vergleich hervorstechenden Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohnes
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohnes
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Die Instrumente und Maßnahmen zur grenzübergreifenden Zusammenführung von Stellenangeboten und Arbeitsuchenden in allen Mitgliedstaaten können jedoch noch weiter verbessert werden, damit sie zur Schaffung eines echten europäischen Arbeitsmarkts beitragen. Daher will die Kommission EURES zu einem effektiveren Instrument für die Arbeitsvermittlung in der EU machen. Zusammen mit Online-Instrumenten, die für mehr Transparenz und eine bessere Interoperabilität bei Qualifikationen und Kompetenzen sorgen, wie dem Europass und dem Europäischen Qualifikationsrahmen, wird der Ausbau des Dienstleistungsangebots von EURES grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität weiter fördern. Dies wird zum Abbau von Ungleichgewichten beim Arbeitsangebot beitragen und sich positiv auf Beschäftigungsniveau und Wirtschaftsleistung auswirken. Die Kommission wird prüfen, inwieweit EURES auch die Bereiche Lehrlingsausbildung und Praktika abdecken könnte.
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 333/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Durch den verbesserten Zugang der Betroffenen zum Arbeitsmarkt könnte sich eine positive Auswirkung auf die private Wirtschaft ergeben. Ansonsten sind diesbezüglich keine Berührungspunkte gegeben.
Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... , wonach das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis unter den Beschäftigten im Betriebsrat vertreten sein muss, stellt ebenfalls keine geeignete Alternative dar. Eine solche Regelung würde nämlich zu einer uneinheitlichen Frauenbeteiligung führen, denn es ist nicht ersichtlich, warum eine solche Regelung auch auf die Vertreter der Anteilseigner Anwendung finden sollte: diese werden regelmäßig nicht aus der Belegschaft rekrutiert. Zudem beinhaltet eine solche an den Verhältnissen der Arbeitnehmerschaft orientierte Regelung das Risiko, dass der Anteil weiblicher Beschäftigter nicht weiter erhöht wird. Dies stünde aber einer Förderung weiblicher Berufstätigkeit (die schließlich Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe auch in Führungsgremien ist) entgegen und würde die am Arbeitsmarkt bestehende Segregation fördern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
Drucksache 373/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienst es
... Nicht nur beim BFD für Lebensältere muss eine klare Abgrenzung zu arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen wie auch zum Niedriglohnbereich erfolgen. Die Freiwilligendienste dürfen nicht zum Ersatz für soziale Arbeit, für arbeitsmarktpolitische oder Wiedereingliederungsmaßnahmen werden. Die Betätigungsfelder müssen arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein und dürfen kein Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse werden. Auch muss das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt sein. Die Länder erwarten hier eindeutigere und konsequentere Maßgaben seitens des Bundes, um den Missbrauch zu verhindern.
Drucksache 509/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013)
... b) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Rücklagen der Rentenversicherung mit Blick auf die demografischen Herausforderungen, die Risiken für den Arbeitsmarkt aus der Finanzkrise und die anstehende Rentenreform zu stärken und bei der Festsetzung des Beitragssatzes eine Verstetigung entlang des langfristig zu erwartenden Trends vorzunehmen.
Drucksache 160/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 32. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, insbesondere mit der Russischen Föderation, vertieft werden soll. Besonders die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene kann hier zu schnellen Erfolgen beitragen. Dabei sollte wie etwa in der trilateralen Kooperation zwischen Turku, St. Petersburg und Hamburg, auf konkrete Formen der Zusammenarbeit - etwa in den Bereichen Umweltschutz, Wasserversorgung, Arbeitsmarkt und Innovation - abgestellt werden, die auf eine Umsetzung der Strategie auf regionaler Ebene abzielen.
Drucksache 237/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen
... Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2011 bundesweit insgesamt ca. 910.000 Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt, 552.000 oder 155 Prozent mehr als 10 Jahre zuvor (vgl. Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit in "Der Arbeitsmarkt in Deutschland - aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit", Januar 2012)
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG
3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte
4. Begrenzung der Konzernleihe
5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer
6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher
7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... (7) Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die aus dem künftigen Programm "Erasmus für alle" finanziert werden sollen, wie z.B. "Wissensallianzen" oder "Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten", sowie Instrumente zur Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten und Qualifikationen wie z.B. der Europäische Qualifikationsrahmen und eine bessere Vorbereitung auf Qualifikations- und Arbeitsmarkterfordernisse durch die Einrichtung von EU-Branchenräten für Qualifikationen und das EU-Kompetenzpanorama;
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Die Krise, in der sich Europa seit 2008 befindet, trifft junge Menschen besonders hart, und ihre Auswirkungen verschärfen sich noch weiter: Die Jugendarbeitslosigkeit hat im dritten Quartal 2012 eine Quote von 22,7 % erreicht - doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen1, und eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Abgesehen von den unmittelbaren Folgen der Krise verhindern strukturelle Probleme des Bildungssystems und des Arbeitsmarkts einen raschen und reibungslosen Übergang ins Erwerbsleben. Die Benachteiligung junger Menschen gegenüber Erwachsenen dauert schon zu lange an. Arbeitslosigkeit in jungen Jahren kann sich auch langfristig negativ auswirken, so dass die Betroffenen stigmatisiert bleiben. Zum höheren Risiko künftiger Arbeitslosigkeit tritt bei diesen jungen Menschen noch ein höheres Ausgrenzungs-, Armuts- und Krankheitsrisiko hinzu2. Hier muss dringend wirksame Abhilfe geschaffen werden.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
Drucksache 338/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Ziele der Europa-2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Allerdings weist der Bundesrat angesichts des Nachdrucks, mit dem die Kommission auf eine verstärkte Ausrichtung des Bildungswesens auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes dringt, erneut darauf hin, dass sich die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bildungsbereich nicht darin erschöpfen dürfen, die Beschäftigungsfähigkeit und die Erwerbsbeteiligung zu verbessern, sondern das umfassendere Ziel haben müssen, Werte zu vermitteln und die gesamte Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 803/11(B)).
Drucksache 107/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft "Aktivität und Gesundheit im Alter" voranbringen - COM(2012) 83 final
... - Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen sowohl beim Zugang zum Arbeitsmarkt als auch am Arbeitsplatz (etwa durch innovative, barrierefreie und altersfreundliche Formen der Arbeitsorganisation und die Ermöglichung eines längeren Arbeitslebens bei guter Gesundheit);
1. Einleitung
2. Der Strategische Durchführungsplan
3. Schaffung des notwendigen Unterstützungsrahmens
3.1. Unterstützung auf EU-Ebene
3.1.1. Ein günstiges ordnungspolitisches Umfeld
3.1.2. Wirksame Finanzierungsmechanismen
3.1.3. Marktplatz: Evidenzbasis, Daten und innovative Ideen
3.2. Unterstützung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
4. Aktionen vor Ort starten
4.1. Veröffentlichung von Einladungen zur Selbstverpflichtung
4.2. Referenz-Websites
5. Überwachung Bewertung des Fortschritts
6. Governance für eine wirksame Durchführung
7. Fazit
Drucksache 610/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Er verweist zudem auf den besonderen Wert einer unabhängigen, fundierten und breit angelegten Allgemeinbildung für eine künftige hohe Anschlussfähigkeit im Lebenslangen Lernen und für eine hohe Flexibilität bei sich verändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Drucksache 625/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
... Die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung bietet in der Hauptphase der Erwerbstätigkeit kaum Möglichkeiten, in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln, und trägt so dazu bei, die geschlechtsspezifische Segregation am Arbeitsmarkt zulasten der Frauen zu verstärken.
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... Bauunternehmen, die vor Ort tätig sind, - und in geringerem Maße die Hersteller von Bauprodukten - werden immer mehr qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Die große Anzahl qualifizierter Menschen, die bis zum Jahr 2020 aus dem Arbeitsleben ausscheiden werden6 und derzeit zwei Drittel der Arbeitsplätze im Baugewerbe, in der Industrie und im Transportgewerbe ausfüllen, müssen ebenfalls ersetzt werden. Der chronische Mangel an qualifizierten Arbeitskräften lässt sich einerseits auf die geringe Attraktivität der Baubranche für junge Menschen und andererseits auf den wachsenden Bedarf an Fertigkeiten bei bestimmten Qualifikationen zurückführen, den sowohl die Bildungs- als auch Ausbildungssysteme (und auch der Arbeitsmarkt) derzeit nur schwer decken können. Der Übergang zu einer ressourceneffizienten und kohlenstoffarmen Wirtschaft wird auch in der Baubranche bedeutende Strukturveränderungen nach sich ziehen; sie muss sich daher anpassen und den Bedarf an diesbezüglichen Fähigkeiten und Kompetenzen vorausschauend einplanen. Dies betrifft vor allem auch die Ausbildung von Arbeitskräften im Bereich des Baus von Niedrigstenergiegebäuden und zwar hinsichtlich sowohl des Neubaus als auch der Renovierung von Gebäuden. Die Verfügbarkeit von Grundlagentechnologien und die Anwendung flexibler Formen der Arbeitsorganisation werden auch in der Baubranche Veränderungen in Bezug auf Fähigkeiten und Qualifikationen erforderlich machen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.