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"Architektur"
Drucksache 596/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 über Weltraum und Sicherheit (2008/2030(INI))
... E. in der Erwägung, dass die Europäische Union über keine umfassende europäische weltraumgestützte Architektur für Sicherheits- und Verteidigungszwecke verfügt,
Drucksache 878/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... (25) Die Kommission hat im November 2008 eine hochrangige Gruppe eingesetzt, die sich mit der künftigen Architektur der Finanzdienstleistungsaufsicht befassen und in diesem Zusammenhang auch die Rolle des CESR überprüfen wird.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
1.4. Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.3. Wahl des Instruments
2.4. Komitologie
2.5. Inhalt des Vorschlags
2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2
2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C
2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7
2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E
2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31
2.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verwendung von Ratings
Titel II Abgabe von Ratings
Artikel 5 Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 6 Mitarbeiter
Artikel 7 Ratingmethoden
Artikel 8 Bekanntgabe und Präsentation von Ratings
Artikel 9 Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen
Artikel 10 Transparenzbericht
Artikel 11 Gebühren
Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
Kapitel I Registrierungsverfahren
Artikel 12 Registrierungspflicht
Artikel 13 Registrierungsantrag
Artikel 14 Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden
Artikel 15 Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur
Artikel 16 Registrierungsgebühr
Artikel 17 Widerruf der Registrierung
Kapitel II CESR und zuständige Behörden
Artikel 18 Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)
Artikel 19 Zuständige Behörden
Artikel 20 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 21 Aufsichtsmaßnahmen
Artikel 22 Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden
Artikel 23 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 24 Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort
Artikel 25 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen
Artikel 26 Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 27 Vermittlung
Artikel 28 Berufsgeheimnis
Kapitel IV Zusammenarbeit mit Drittländern
Artikel 29 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 30 Offenlegung von Informationen
Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kapitel I Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung
Artikel 31 Sanktionen
Artikel 32 Änderungen der Anhänge
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 Bericht
Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 35 Übergangsbestimmung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen
Abschnitt B Operationelle Anforderungen
Abschnitt C Vorschriften für Mitarbeiter
Abschnitt D Vorschriften für die Präsentation von Ratings
I. Allgemeine Pflichten
II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente
Abschnitt E Angaben
I. Allgemeine Angaben
II. Regelmäßige Angaben
III. Transparenzbericht
Anhang II für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen
Drucksache 476/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 über die Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2008/2048(INI))
... D. in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel der EU-Entwicklungspolitik darin besteht im Kontext der auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) ausgerichteten neuen Entwicklungshilfe-Architektur die Armut zu beseitigen,
Drucksache 846/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN) KOM (2008) 676 endg.; Ratsdok. 15041/08
... : Das CIWIN als verbessertes Schnellwarnsystem. Diese Option (die sowohl eine Überarbeitung der bestehenden IT-Architektur in funktionaler Hinsicht als auch eine Änderung ihrer Rechtsgrundlage erfordern würde) zielt darauf ab, mithilfe des CIWIN die Interoperabilität der bestehenden Schnellwarnsysteme sicherzustellen und den verschiedenen Diensten innerhalb der EU und in den Ministerien der Mitgliedstaaten den Zugriff auf diese Systeme zu ermöglichen. Da damit lediglich die Schnellwarnfunktion abgedeckt ist, würde jeder weitere Schritt in Richtung auf die Einführung eines Forums für den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken nicht unerhebliche Änderungen an den bestehenden Schnellwarnsystemen erfordern, für die beträchtliche Ressourcen bereitgestellt werden müssten.
Drucksache 483/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
... (i) Spezifizierung der Luftraumauslegung, einschließlich der zu Grunde liegenden funktionalen Architektur und zugehöriger Prozesse;
1. Hintergrund
2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen
3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen
4. Folgenabschätzung
5. Vorschlag für eine Verordnung
5.1. Instrument und Methode
5.2. Inhalt
5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur
5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung
5.2.2.1. Flugplätze
5.2.2.2 ATM/ANS
5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung
6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008
7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
8. Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 8a Flugplätze
Artikel 8b ATM/ANS
Artikel 8c Fluglotsen
Artikel 8d Akkreditierte Stellen
Artikel 22a Zulassung von Flugplatzbetreibern
Artikel 22b ATM/ANS
Artikel 22c Zulassung von Fluglotsen
Artikel 22d Akkreditierte Stellen
Artikel 65a Abänderungen
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Anhang Va Grundlegende Anforderungen an Flugplätze
A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen
Roll - und Vorfeld
5 Hindernisfreiheit
Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen
5 Flugplatzdaten
B – Betrieb und Verwaltung
C - Flugplatzumgebung
Anhang Vb Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste
1 Luftraumnutzung
2 Dienste
a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke
b Meteorologische Informationen
c Flugverkehrsdienste
d Kommunikationsdienste
e Navigationsdienste
f Überwachungsdienste
g Verkehrsflussregelung
h Luftraummanagement
3 Systeme und Komponenten
a Allgemeines
b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten
c Auslegung von Systemen und Komponenten
d Anhaltende Dienstgüte
e Modifizierung von Systemen und Komponenten
4 Qualifikation von Fluglotsen
a Allgemeines
b Theoretische Kenntnisse
c Praktische Fertigkeiten
d Sprachkenntnisse
e Simulationsübungsgeräte
f Ausbildungslehrgang
g Ausbilder
h Prüfer
i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen
5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen
Finanzbogen
Drucksache 930/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008
... 10. begrüßt, dass die Kommission eine hochrangige Gruppe zur Entwicklung einer tragfähigen und dauerhaften Aufsichtsarchitektur einsetzen will, die eine bessere sektorübergreifende und grenzüberschreitende Integration und Koordinierung vorsieht; hebt hervor, dass der Gruppe kurzfristig ein klarer Auftrag erteilt werden muss und dass die Gruppe dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament Bericht erstatten muss;
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Dieser Artikel regelt die technische Architektur, den Betrieb und den Einsatz von ECRIS sowie die damit verbundene Verantwortung, auch in finanzieller Hinsicht.
Drucksache 821/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur (2008/2148(INI))
... AA. in der Erwägung, dass bis Herbst 2008 eine Gruppe der Weisen eingesetzt werden sollte, der verschiedene Akteure, wie Aufsichtsbehörden, Regulierungsbehörden und Vertreter der Wirtschaft, angehören sollten, um eine längerfristige Vision der Aufsicht zu konzipieren; in der Erwägung, dass dieser Gruppe die Aufgabe übertragen werden sollte, einen Entwurf und einen Fahrplan für eine grundlegendere langfristige Reform in Richtung auf eine vollständige institutionelle Integration auszuarbeiten; in der Erwägung, dass sich die Gruppe über die Architektur der Finanzaufsicht hinaus auch mit Fragen wie einem einzigen Regelhandbuch für die Finanzaufsicht, einem Einlagensicherungssystem und einem gemeinsamen Insolvenzsystem befassen sollte, die einem integrierten Finanz- und Aufsichtssystem angemessen sind,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge
1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen
1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
1.3. Governance-Maßnahmen
2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen
3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen
3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen
3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses
3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität
Drucksache 493/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA am 10. Juni 2008
... 19. ist der Auffassung, dass der Plan der USA zur Einrichtung eines Raketenabwehrsystems in Europa zum jetzigen Zeitpunkt internationale Abrüstungsbemühungen behindern könnte; zeigt sich besorgt über die Entscheidung Russlands, die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa auszusetzen; betont, dass beide Themen die Sicherheit der Völker Europas betreffen und deshalb nicht Gegenstand rein bilateraler Erörterungen zwischen den USA und einzelnen europäischen Ländern sein sollten; weist in diesem Zusammenhang auf die Erklärung des Gipfeltreffens von Bukarest hin die auf der letzten Tagung des Nordatlantikrates vom 3. April 2008 veröffentlicht wurde und in der eine umfassende Raketenabwehrarchitektur gefordert wurde, deren Abdeckungsbereich sich auf das gesamte Bündnisgebiet erstreckt; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, einen Rahmen zu schaffen, durch den alle EU-Mitgliedsstaaten und die NATO in die diesbezügliche Debatte eingebunden werden sollen;
Drucksache 444/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele
... 1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in a) den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7l Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
Artikel 2 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemein
1. Entlastung der Familien
2. Entlastung der Pendler
3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele
Die Maßnahmen im Einzelnen:
– Förderung des Wohnungsneubaus
- Förderung der energetischen Altbausanierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe
Zu Buchstabe
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu
b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - einen integrierten Ansatz zur Förderung der Verwendung neuer Technologien, einschließlich bereits vorhandener und geplanter IT-Instrumente entwickeln, wobei die Integration der einzelnen Funktionalitäten der verschiedenen Systeme, die Teil der Gesamt-IT-Architektur sind, anzustreben ist; die Möglichkeiten, die das Siebte Forschungsrahmenprogramm bietet, Vollständig ausschöpfen;
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
Drucksache 713/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (Personenstandsverordnung - PStV )
... Die Architektur der elektronischen Personenstandsregistrierung sieht im Einzelnen Folgendes vor:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Standesamt
§ 2 Übersetzung in die deutsche Sprache
§ 3 Behinderung, Verweigerung der Unterschrift
§ 4 Rückgabe von Urkunden
§ 5 Prüfungspflicht
§ 6 Anzeige eines Personenstandsfalls
§ 7 Zurückstellen der Beurkundung
§ 8 Prüfung der Staatsangehörigkeit
Kapitel 2 Personenstandsregister
Abschnitt 1 Betrieb elektronischer Personenstandsregister
§ 9 Personenstandsregister, Registerinhalt
§ 10 Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern
§ 11 Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren
§ 12 Herstellererklärung
§ 13 Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme
§ 14 Berechtigungskonzept
Abschnitt 2 Führung der Personenstandsregister
§ 15 Personenstandsregister
§ 16 Haupteintrag
§ 17 Folgebeurkundungen
§ 18 Hinweise
§ 19 Aufbau und Gestaltung der Registereinträge
§ 20 Sicherungsregister
§ 21 Abschluss der Personenstandsregister
§ 22 Sammelakten
§ 23 Namensangabe
§ 24 Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters
§ 25 Übergabe der Register und Sammelakten an Archive
§ 26 Suchverzeichnisse
§ 27 Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin
Kapitel 3 Eheschließung
§ 28 Anmeldung
§ 29 Eheschließung
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
§ 30 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
§ 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt
§ 32 Geburten in Fahrzeugen
§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
§ 34 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
§ 35 Besonderheiten bei der Beurkundung
§ 36 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
§ 37 Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern
§ 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
§ 39 Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen
§ 40 Besonderheiten bei der Beurkundung
§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften
§ 42 Testamentsverzeichnis
§ 43 Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern
§ 44 Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht
§ 45 Angleichung von Namen
§ 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Kapitel 8 Berichtigungen
§ 47 Berichtigungen
Kapitel 9 Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen
Abschnitt 1 Personenstandsurkunden
§ 48 Personenstandsurkunden
§ 49 Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
§ 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 51 Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis
§ 52 Internationales Stammbuch der Familie
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
§ 53 Benutzung durch Personen
§ 54 Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen
§ 55 Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
Abschnitt 3 Mitteilungen
§ 56 Mitteilungen an das Standesamt
§ 57 Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister
§ 58 Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister
§ 59 Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister
§ 60 Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister
§ 61 Mitteilungen für statistische Zwecke
§ 62 Besonderheiten bei Mitteilungen
§ 63 Datenübermittlung
§ 64 Abrufverfahren
Kapitel 10 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Übergangsbeurkundungen
§ 66 Fortführung von Altregistern
§ 67 Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag
§ 68 Fortführung des Heiratseintrags
§ 69 Übernahme in elektronische Personenstandsregister
§ 70 Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen
§ 71 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister
§ 72 Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin
§ 73 Personenstandsbücher aus Grenzgebieten
§ 74 Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)
§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern
Allgemeine Registerangaben für alle Register
3 Geburtenregister
3 Eheregister
3 Lebenspartnerschaftsregister
3 Sterberegister
Anlage n 2-12
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung
II. Schwerpunkte der Verordnung
1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen
2. Elektronisches Beurkundungsverfahren
a Datenformat
b Signaturanwendung
c Sicherheitsanforderungen
d Aufbau und Inhalt der Register
e Datenaustausch
f Altdatenerfassung
3. Zuständigkeit
4. Finanzielle Auswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Kapitel 2 Personenstandsregister
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Kapitel 3 Eheschließung
Zu § 28
Zu § 29
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
Zu § 30
Kapitel 5 Geburt
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Kapitel 6 Sterbefall
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Kapitel 7 Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Kapitel 8 Berichtigungen
Zu § 47
Kapitel 9 Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Kapitel 10 Übergangs- und Schlussvorschriften
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Drucksache 112/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) KOM (2008) 46 endg.; Ratsdok. 6222/08
... • Sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten sind Vollmitglieder der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO), deren Ziel es ist, ein System globaler Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) zu schaffen, und sind somit an die GEO-Grundsätze der Interoperabilität und des Datenaustauschs gebunden. Erste Tätigkeiten in diesem Bereich betrafen die Verbesserung des Datenzugangs und des Datenaustauschs, die Förderung der Entwicklung der Interoperabilität zwischen Systemen durch internationale Normen und andere Interoperabilitätsvereinbarungen, die Entwicklung von Mechanismen für den Austausch und die Verwendung von Daten- und Informationsmaterial und die Entwicklung ausführlicher Spezifikationen und Demonstrationen der zugrunde liegenden Architektur und Benutzerschnittstellen-Komponenten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grundsätze des gemeinsamen Umweltinformationssystems
3. Warum ist SEIS erforderlich?
4. Ozon-Web: Ein Fallbeispiel
5. Welche Vorteile wird SEIS erbringen?
5.1. Vereinfachung und Effizienz
5.2. Bessere Rechtsetzung, bessere Politik
5.3. Befähigung der Bürger
6. Was wird SEIS kosten?
7. Aktuelle Massnahmen zum Aufbau von SEIS
8. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung von SEIS erforderlich?
Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... - Artikel 5 Absatz 1: Ermöglicht die Information von NRB über Netzentwicklungen (z.B. NGN-Architektur), die Auswirkungen auf Dienste haben können, die auf der Vorleistungsebene für Wettbewerber erbracht werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)
Artikel 4 Aufhebung
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Drucksache 895/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (2007/2002(INI))
... zur wirksamen Unterstützung der Panafrikanischen Governance-Architektur und der Bemühungen um Politikkoordinierung die Europäische Union neue Möglichkeiten prüfen wird, um Mittel der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten bereitzustellen
Drucksache 775/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa (2007/2090(INI))
... 40. erinnert daran, dass in der Europäischen Union 40 % sämtlicher Energie in Gebäuden genutzt wird und dort ein riesiges Potenzial zur Reduzierung dieses Verbrauchs gegeben ist, sodass erneuerbare Energiequellen den gesamten Energiebedarf in diesem Sektor decken könnten; verweist auf die Fortschritte bei der Energieplanung und der ökologischen Planung bei Neubauten, wo die Integration von Solararchitektur, Isolierung und erneuerbaren Energiequellen zu energiearmen, energiepassiven und sogar energieliefernden Gebäuden führt (Gebäude, die jährlich mehr Energie liefern, als sie verbrauchen); fordert die Kommission auf, bis Ende 2007 einen Durchführungsplan für die großmaßstäbliche Nutzung passiver und energieliefernder Häuser und Gebäude in der Europäischen Union auszuarbeiten;
Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... a) Abschnitt M, Gruppe 71.1 – Architektur- und Ingenieurbüros,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 4 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 6 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 7 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 8 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 11 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
Drucksache 244/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Vertiefung des Patentsystems in Europa KOM (2007) 165 endg.; Ratsdok. 8302/07
... Die Kommission meint, dass die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Differenzen bei Vorhandensein einer angemessenen politischen Bereitschaft überwunden werden können und eine geeignete Architektur für eine vereinheitlichte und integrierte EU-weite Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden könnte.
1. Einleitung
2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente
2.1. Das Gemeinschaftspatent
2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt
2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa
2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten
2.2.3. Das künftige Vorgehen
A – Das EPLA
B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente
C – Der Kompromiss der Kommission
3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems
3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems
3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs
3.3. Wissenstransfer
3.4. Durchsetzung von Patentrechten
3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR
3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung
3.4.3. Internationale Aspekte
4. Schlussfolgerung
Anhang I Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003
Anhang II Modelle von Übersetzungskosten
Anhang III Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung
• Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.
Anhang IV Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten
Drucksache 305/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
... Architektur
Anlage Expertengruppe zur Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie
I. Einleitung
II. Allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich der Verpflichtung von Artikel 8
III. Einige spezifische Diskussionsthemen
3 Diskussionspunkte
• Identifizierung und Authentifizierung des Dienstleistungserbringers in einer grenzüberschreitenden Situation
• Bedingungen für den Erhalt von Authentifizierungsmitteln in einem anderen Mitgliedstaat
• Ein oder mehrere Authentifizierungsmittel für unterschiedliche öffentliche Dienste
• Validierung der zu übermittelnden Daten
• Mögliche legislative Hindernisse für die Verwendung elektronischer Verfahren
• Sprache der elektronischen Verfahren
Fragen für die Diskussion
IV. Rolle der Kommission und laufende Arbeiten auf EU-Ebene
Rolle der Kommission
Laufende Arbeiten auf EU-Ebene
Fragen für die Mitgliedstaaten
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... (19) Verteidigungs- und Sicherheitsausrüstungen sind oftmals zur Integration in komplexere Architekturen (System oder System von Systemen) bestimmt. In einem solchen Fall können bestimmte technische Spezifikationen für diese Integration, sofern es sich dabei nur um Präzisierungen oder Aktualisierungen handelt, von denen der Auftragsgegenstand selbst unberührt bleibt, aus den Verdingungsunterlagen ausgeklammert und nur dem erfolgreichen Bieter zur Kenntnis gebracht werden. Auf jeden Fall erteilen die öffentlichen Auftraggeber allen Bietern die gleichen Informationen und gewährleisten deren Gleichbehandlung.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Bestimmungen
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Titel II Vorschriften für öffentliche Aufträge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 5 Vertraulichkeit
Kapitel II Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen
Abschnitt 1 Schwellenwerte
Artikel 6 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Artikel 7 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen
Abschnitt 2 Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen
Artikel 8 Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
Artikel 9 Besondere Ausnahmen
Kapitel III Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen
Artikel 10 Technische Spezifikationen
Artikel 11 Varianten
Artikel 12 Unteraufträge
Artikel 13 Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 14 Informationssicherheit
Artikel 15 Versorgungssicherheit
Artikel 16 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen
Kapitel IV Verfahren
Artikel 17 Anwendbare Verfahren
Artikel 18 Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung
Artikel 19 Wettbewerblicher Dialog
Artikel 20 Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen
Artikel 21 Rahmenvereinbarungen
Kapitel V Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz
Abschnitt 1 Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 22 Bekanntmachungen
Artikel 23 Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Abschnitt 2 Fristen
Artikel 24 Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote
Abschnitt 3 Inhalt und Übermittlung von Informationen
Artikel 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog
Artikel 26 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Abschnitt 4 Mitteilungen
Artikel 27 Vorschriften über Mitteilungen
Abschnitt 5 Vergabevermerke
Artikel 28 Inhalt der Vergabevermerke
Kapitel VI Ablauf des Verfahrens
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 29 Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags
Abschnitt 2 Eignungskriterien
Artikel 30 Persönliche Lage des Bewerbers
Artikel 31 Befähigung zur Berufsausübung
Artikel 32 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Artikel 33 Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
Artikel 34 Qualitätssicherungsnormen
Artikel 35 Normen für Umweltmanagement
Artikel 36 Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 3 Auftragsvergabe
Artikel 37 Zuschlagskriterien
Artikel 38 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Titel III Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 39 Statistische Pflichten
Artikel 40 Inhalt der statistischen Aufstellung
Artikel 41 Beratender Ausschuss
Artikel 42 Neufestsetzung der Schwellenwerte
Artikel 43 Änderungen
Artikel 44 Änderung der Richtlinie 2004/18/EG
Artikel 45 Umsetzung
Artikel 46 Inkrafttreten
Artikel 47 Adressaten
Anhang I Dienstleistungen gemäss Artikel 1
Anhang II Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen
Anhang III Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen
Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil
Bekanntmachung einer Vorinformation
3 Bekanntmachung
3 Vergabevermerk
Anhang IV Merkmale für die Veröffentlichung
Anhang V Register 36
Teil A Öffentliche Bauaufträge
Teil B Öffentliche Lieferaufträge
Teil C Öffentliche Dienstleistungsaufträge
Anhang VI Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote
Finanzbogen
Drucksache 440/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der "Technologieinitiative Clean Sky " KOM (2007) 315 endg.; Ratsdok. 10148/07
... 5. Das ITD für den umweltfreundlichen Betrieb befasst sich mit der rein elektrischen Ausrüstung von Flugzeugen und der Systemarchitektur, der Wärmesteuerung, den Möglichkeiten umweltfreundlicher Flugwege und einer verbesserten Bodenabfertigung.
Drucksache 333/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Durchführung einer gemeinsamen "Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme " KOM (2007) 243 endg.; Ratsdok. 9685/07
... (10) Gegenstand der gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme sollten Design, Entwicklung und Anwendung von ubiquitären, interoperablen, kostengünstigen, leistungsfähigen, sicheren und gesicherten elektronischen und Software-Systemen sein. Im Ergebnis sollte diese Initiative Folgendes erbringen : Musterdesigns und -architekturen für gemeinsame Architekturen in bestimmten Anwendungsbereichen, Middleware, die eine nahtlose Konnektivität und Interoperabilität ermöglicht, und Verfahren für das integrierte Systemdesign und Tools für rasches Entwickeln und Prototyping.
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... "-Methode erforderliche Systemarchitektur verfügen.
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in a) den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 325/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung KOM (2007) 242 endg.; Ratsdok. 9496/07
... • Die Kulturprogramme der Gemeinschaft waren sehr erfolgreich. Im laufenden Kulturprogramm (2007-2013)3 wird der Weg weitergegangen durch die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, die Stimulierung von Kreativität und den Beitrag zur gegenseitigen Bereicherung unserer Kulturen. Mit dem Programm werden Tausende von Kulturorganisationen dabei unterstützt, kulturelle und künstlerische Projekte zu gestalten und durchzuführen, die der besseren und breiteren Kenntnis des europäischen Kulturerbes sowie der Förderung des Kulturaustauschs, der künstlerischen und literarischen Schöpfung sowie der literarischen Übersetzung dienen. Unterstützt werden zudem Einrichtungen, die auf europäischer Ebene kulturell tätig sind. Durch europäische Preise für Architektur, Kulturerbe und Musik sowie die Initiative "
1. Einleitung
2. Beitrag der EU zur Kultur2
2.1. Die Rolle EU-interner Maßnahmen und Programme
2.2. Die Außenbeziehungen der EU
3. Ziele einer Europäischen Kulturagenda
3.1. Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog
3.2. Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung
3.3. Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen
4. Neue Partnerschaften und Arbeitsmethoden
4.1. Ausbau des Dialogs mit dem Kultursektor
4.2. Einrichtung einer offenen Koordinierungsmethode
4.3. Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung
4.4. Einbeziehung der Kultur in andere betroffene Politikbereiche
5. Schlussfolgerung
Drucksache 444/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC (Technologieinitiative Nanoelektronik) KOM (2007) 356 endg.; Ratsdok. 10149/07
... (10) Die JTI auf dem Gebiet der Nanoelektronik sollte zwei Ziele angehen, die wesentlicher Bestandteil der Strategischen Forschungsagenda der ENIAC-Technologieplattform sind: Weitere Erhöhung des Integrationsgrades und der Funktionalität von Bauelementen und ihre gleichzeitige Miniaturisierung. Die JTI sollte neue Materialien, neue Architekturen, innovative Fertigungsprozesse, völlig neue Designmethoden und neue Aufbau- und Verbindungstechniken sowie Systemansätze liefern. Sie sollte die Entwicklung von innovativen Hightech-Anwendungen auf den Gebieten von Kommunikation und Datenverarbeitung, Verkehr, Gesundheitsfürsorge und Wellness, Energie und
Drucksache 22/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Gemeinschaft KOM (2006) 783 endg.; Ratsdok. 17038/06
... 3 .. genannten Verfahren auf der Grundlage des Entwurfs der Spezifikationen der Agentur festgelegt. Dieser Entwurf der Spezifikationen umfasst folgende Punkte: Inhalt, Datenformat, funktionale und technische Architektur, Betriebsart sowie Regeln für Dateneingabe und -abfrage. Das Register enthält mindestens folgende Angaben:
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute
Bewertung der Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt
5 WEITERE Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
Der Vorschlag im Einzelnen
1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1
2. Begriffsbestimmungen Artikel 2
3. Ausnahmeregelungen
4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu
5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6
6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2
7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14
8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3
9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17
10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18
11. Arbeitsprogramm Artikel 23
12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Kapitel II TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der
Kapitel III INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine
Kapitel IV TeilsystemE
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter
Artikel 19
Kapitel V BENANNTE STELLEN
Artikel 20
Kapitel VI AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM
Artikel 21
Artikel 21a
Artikel 21b
Artikel 21c
Artikel 22
Artikel 23
Kapitel VII INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER
Artikel 24
Artikel 22a
Kapitel VIII ÜBERGANGSREGELUNGEN
Artikel 25
Kapitel IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 26
Artikel 27 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 2930
Artikel 3031
Anhang I . GELTUNGSBEREICH .
1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM
1.1. INFRASTRUKTUREN
1.2. FAHRZEUGE
2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM
2.1. INFRASTRUKTUREN
2.2. FAHRZEUGE
3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS
4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS
4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien
4.2. Kostenbegrenzung
Anhang II Teilsysteme
1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme
2. RELEVANTE BEREICHE
2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme
2.1. Infrastruktur
2.2. Energie
2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
2.5. Telematikanwendungen
2.6. Fahrzeuge
2.7. Instandhaltung
Anhang III Grundlegende Anforderungen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Sicherheit
1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.
1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.
1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und
1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren
1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
1.3. Gesundheit
1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die
1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.
1.4. Umweltschutz
1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.
1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines
1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.
1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.
1.5. Technische Kompatibilität
2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem
2.1. Infrastrukturen
2.1.1. Sicherheit
2.2. Energie
2.2.1. Sicherheit
2.2.2. Umweltschutz
2.2.3. Technische Kompatibilität
2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
2.3.1. Sicherheit
2.3.2. Technische Kompatibilität
2.4. Fahrzeuge
2.4.1. Sicherheit
2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
2.4.3. Technische Kompatibilität
2.4.4. Kontrolle
2.5. Instandhaltung
2.5.1. Gesundheit und Sicherheit
2.5.2. Umweltschutz
2.5.3. Technische Kompatibilität
2.6. Umwelt
2.6.1. Gesundheit
2.6.2. Umweltschutz
2.7. Betrieb
2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
2.6.1. Sicherheit
2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
2.6.3. Technische Kompatibilität
2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr
2.7.1. Technische Kompatibilität
2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
2.7.3. Gesundheit
2.7.4. Sicherheit
Anhang IV KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN
1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN
1.1. Allgemeine Komponenten
1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften
1.3. Besondere Komponenten
2. Anwendungsbereich
Anhang V EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme
Anhang VII Prüfverfahren für Teilsysteme
1. Einleitung
2. STUFEN
3. BESCHEINIGUNG
4. TECHNISCHES DOSSIER
5. überwachung
5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt
5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig
5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der
5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder
6. HINTERLEGUNG
7. VERÖFFENTLICHUNG
8. SPRACHE
Anhang VII VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN
Anhang VIII DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN
Anhang IX Teil A
Anhang X ENTSPRECHUNGSTABELLE
Drucksache 499/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 334 endg. Ratsdok. 11190/06
... Als hauptsächliche technologische Entwicklungen werden für diesen Zeitraum erwartet: die vollständige Umstellung auf IP-gestützte Netze (Internetprotokoll), die zunehmende Nutzung drahtloser Kommunikationsnetze und drahtloser Zugangsplattformen (z.B. 3G, WiFi, WiMax und Satelliten), der Glasfaserausbau in den Ortsnetzen und der Übergang zum Digitalfernsehen. Dabei ist mit weit reichenden Auswirkungen auf die vorhandenen Netzarchitekturen, Dienste und Endgeräte zu rechnen. Die Marktteilnehmer werden mit neuen Wettbewerbern konfrontiert und suchen angesichts der unmittelbar bevorstehenden Änderungen auf den heutigen Märkten nach neuen Geschäftsmodellen.
Drucksache 254/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG )
... 1. Das gegenwärtige Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beruht auf der veralteten analogen Funktechnik, die nicht mehr weiterentwickelt wird und wichtige operativtaktische Anforderungen an eine moderne BOS-Kommunikation - wie Abhörsicherheit, Übertragung von Daten zusätzlich zur Sprachübertragung, bundesweite Kommunikation, einsatzbezogene dynamische Gruppenbildung, direkte Einzelverbindungen mit anderen Funkteilnehmerinnen und Funkteilnehmern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern im öffentlichen Netz - nicht erfüllt. Bund und Länder beabsichtigen daher den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle inländischen BOS (Digitalfunk BOS). Dazu haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder am 26. Juni 2003 beschlossen, die Voraussetzungen für die schrittweise Einführung des bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und den Analogfunk nach einer Migrationsphase abzulösen. Das Bundesministerium des Innern und die Innenminister und -senatoren der Länder haben ferner zu diesem gemeinsamen Zweck am 24. März 2004 die „Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland“ (Dachvereinbarung) geschlossen. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die daraus resultierenden gestiegenen Anforderungen an die Sicherheitsbehörden - insbesondere auch im Hinblick auf Besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 4 GG. deren Kommunikationssysteme - verdeutlichen den Stellenwert des Digitalfunk BOS. Netzinfrastruktur und Betrieb des Digitalfunk BOS sind Kernelemente der deutschen Sicherheitsarchitektur.
Drucksache 300/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur "
... 2. Unter Baukultur ist die Qualität der Herstellung von gebauter Umwelt zu verstehen - Gebäude und Infrastrukturanlagen und ihre Einordnung in Landschaft und Siedlungsbild sowie der öffentliche Raum. Dies schließt Planen und Planungsverfahren, Bauen und Instandhalten ein. Baukultur bezieht sich auf Architektur, Ingenieurbau, Stadt- und Regionalplanung, Belange des Denkmalschutzes, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur sowie Kunst am Bau. Die Kultur des Bauens zeigt sich in der Wahl angemessener Verfahren und in einer Integrationsleistung, die soziokulturelle, ökologische, gestalterische, technischfunktionale und wirtschaftliche Qualitätsbelange zu einer ausgewogenen, nachhaltigen Gesamtqualität zusammenführt. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Schaffung und den Erhalt lebendiger Städte und Gemeinden mit hoher Lebensqualität.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Konvent der Baukultur
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Vorstand
§ 7 Stiftungsrat
§ 8 Beirat
§ 9 Satzung
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Auf dem Gipfel, an dem Bundeskanzler Schröder teilnahm, definierten die Staats- und Regierungschefs die zentralen Tätigkeitsfelder des Europarats (Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieförderung) und die Leitlinien einer besseren Verzahnung der neuen europäischen Architektur (EU/Europarat/OSZE) in einer gemeinsamen „Warschauer Erklärung“ und einem Aktionsplan.
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 26. fordert den Rat und die Kommission auf, bei dem derzeit stattfindenden Verfassungsreformprozess in Bosnien und Herzegowina eine aktive Rolle im Hinblick darauf zu spielen, unter den politischen Kräften und bei der Öffentlichkeit eine Einigung darüber herbeizuführen, dass man über den in den Dayton-Abkommen festgelegten institutionellen Rahmen hinausgeht, die derzeitige institutionelle Architektur zu straffen und zu rationalisieren, um einen leistungsfähigeren und sich selbst tragenden Staat zu schaffen, auch im Hinblick auf die künftige europäische Integration, und um die Bedingungen für eine repräsentative Demokratie festzusetzen, welche die gegenwärtige Spaltung zwischen den ethnischen Volksgruppen beseitigt;
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... , praktisch machbare Energieoptionen sind, die den langfristigen Energiebedarf decken könnten, wenn gleichzeitig größere Investitionen in die Energieeffizienz getätigt werden; begrüßt die Bemühungen Indiens in diesem Bereich sowie die Tatsache, dass Indien selbst Biogasumwandler und Solarzellen entwickelt (die der Energieversorgung von Häusern und Werkstätten auf dem Dorfe dienen) und in jüngster Zeit Erfolge beim Aufbau der weltweit viertgrößten Windkraftindustrie erzielt hat; ist der Auffassung, dass Indien den Aufbau regionaler erneuerbarer Energieträger in Asien in verstärktem Maße weiter tatkräftig unterstützen sollte, wie es dies bereits in Bhutan tut, denn die ärmsten Nationen der Welt leiden besonders unter der gesteigerten Nachfrage nach Öl, wie die jüngsten Unruhen wegen steigender Ölpreise in Indonesien gezeigt haben; begrüßt die Einsetzung einer Energiekommission Indien-EU und fordert weitere Zusammenarbeit bei Energiesicherheit und bei Marktreformen, erneuerbarer Energie und Energieeffizienz; ist der Auffassung, dass Indien und die Europäische Union die globale Energiearchitektur auch künftig durch den Ausbau innovativer nachhaltiger Energieträger prägen und gleichzeitig die Vorgaben im Bereich des Klimawandels einhalten sollten;
Drucksache 733/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz des natürlichen, architektonischen und kulturellen Erbes Europas in ländlichen Gebieten und Inselregionen (2006/2050(INI))
... H. in der Erwägung, dass über die Denkmalarchitektur hinaus auch andere Elemente kultureller Schöpfung erhalten und in die Entwicklung einbezogen werden müssen, mit dem Ziel der Ausgestaltung und Ermöglichung angemessener Lebensbedingungen für die heutige Bevölkerung der Europäischen Union,
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... "). In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof betont, dass das vom Gesetz berücksichtigte Allgemeininteresse an der Förderung des kulturellen Lebens nicht auf Sprachwerke begrenzt sei. Für weitere Bereiche, etwa Multimediawerke oder Werke der Innenarchitektur, steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus. Daher erscheint eine vorsichtige inhaltliche Erweiterung der Zitierfreiheit gerechtfertigt.
Drucksache 796/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie für die städtische Umwelt (2006/2061(INI))
... 41. betont, dass einige historische Viertel, die wertvolle Bestandteile unseres gemeinsamen Erbes bilden, in den Städten seit Jahrzehnten vernachlässigt werden; empfiehlt nationale, regionale oder lokale Förderprogramme einzurichten, um eine angemessene Sanierung dieser Viertel zu fördern, die die Architektur, offene Flächen und Plätze sowie Flussufer, Brücken und andere öffentliche Bauwerke einbeziehen;
Drucksache 676/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... geltenden – Erfordernis, dass die Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Betriebs- oder Unternehmensführung erfolgt sein muss (vgl. Göhler/König, a.a.O., § 30 Rn. 20, § 130 Rn. 18), womit insbesondere Pflichtverletzungen mit per se höchstpersönlichem Einschlag, aber auch solche, die keinen Bezug zur wirtschaftlichen Betätigung des Betriebs oder Unternehmens haben, weiterhin ausgeschlossen bleiben. Für die hier in Rede stehenden Delikte der Computerkriminalität bedeutet dies zum Beispiel Folgendes: Handelt es sich um ein Unternehmen, das für einen Kunden eine neue Software entwickelt, und verschaffen sich die Mitarbeiter im Rahmen dieser Entwicklungstätigkeit unbefugt Zugang zu besonders gesicherten Daten des Kunden, löschen oder verändern sie rechtswidrig dessen Daten oder beschädigen sie dessen Datenverarbeitungsanlage, so wird dieser Zusammenhang zur Unternehmens- und Betriebstätigkeit in der Regel zu bejahen sein. Wird die Tat hingegen zum Beispiel von dem allein für den internen EDV-Einsatz zuständigen Mitarbeiter eines Architekturbüros gelegentlich seiner Tätigkeit im Hinblick auf die Daten einer Privatperson verübt, wird es daran fehlen.
Drucksache 485/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA
... 8. betont, dass das Wirtschaftskapitel des vorgeschlagenen Partnerschaftsabkommens eine neue Architektur vorsehen sollte, die folgendes umfasst: die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, eine Reihe operativer Instrumente horizontalen Charakters (einschließlich eines wirksamen Frühwarnsystems und eines Abkommens der dritten Generation über die Anwendung des Wettbewerbsrechts) und sektorspezifische Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auf dem oben genannten Gemeinsamen Arbeitsprogramm EU-USA aufbauen;
Ein de facto bestehender transatlantischer Markt
Der weitere Weg: Eine stärkere transatlantische Wirtschaftspartnerschaft
Entwicklungsagenda von Doha
Folgemaßnahmen zur Wirtschaftsinitiative und zu dem informellen Treffen zwischen Wirtschaftsministern der EU und der USA vom 30. November 2005
Förderung der Zusammenarbeit im Regulierungs- und Normungsbereich
Förderung offener und wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anreize für die Innovation und die Weiterentwicklung der Technologie
Verbesserung des Handels, des Reiseverkehrs und der Sicherheit
Förderung der Energieeffizienz
Rechte an geistigem Eigentum
2 Investitionen
Wettbewerbspolitik und Durchsetzung
2 Beschaffungswesen
Dienstleistungen/Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen
2 Dienstleistungen/Luftverkehrsdienste
Beilegung von Streitigkeiten zwischen der EU und den USA im Rahmen der WTO
Andere globale Fragen
Transatlantische Dialoge
Drucksache 518/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte
... endg.) Stellung genommen (BR-Drucksache 907/04 (Beschluss)). Darin hat der Bundesrat die Errichtung europäischer Agenturen aus Ländersicht kritisch hinterfragt und gefordert, stets die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Regelung, "insbesondere einer neuen Agentur", in Frage zu stellen und deren Erforderlichkeit zu prüfen. Neue Maßnahmen seien auf das "unabdingbar Notwendige zu beschränken". Der Bundesrat sah für eine EU-Grundrechteagentur nur begrenzte Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich der Grundfreiheiten und als Rechtsgrundlage "allenfalls" die Beobachtung der Grundrechtssituation im Zusammenhang mit dem Vollzug und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. Er hat zudem betont, dass der Agentur keine "quasigerichtlichen Zuständigkeiten" zukommen sollen, da diese mit der "bereits bestehenden, sehr gut ausgebauten Grundrechtsschutz-Architektur" nicht zu vereinbaren seien. Der Bundesrat sah eine Tätigkeit einer EU-Grundrechteagentur nur im Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta und nicht auf Drittstaaten bezogen. Er sprach sich für die Zeit einer zweijährigen Erprobungsfrist gegen jede Änderung am finanziellen und personellen Zuschnitt der bisherigen Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus.
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2003 zu der neuen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur - Prioritäten und Schwachstellen2,
Drucksache 380/1/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" Punkt 6 der 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
... Nach dem Gesetz soll die Stiftung das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung stärken und die Qualität, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland national wie international repräsentieren. Zu diesem Zweck soll die Stiftung regelmäßig einen Konvent der Baukultur veranstalten, zu dem sie unter anderem Träger und Stifter bundesweit bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur einlädt. Mitglieder des Konvents sollen Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen der Baukultur einbringen, wie Architektur, Kultur, Kunst, Design, Denkmalpflege und Architekturkritik.
Drucksache 81/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern
... an europäisches Recht und eine Reform des Vergaberechts für öffentliche Beschaffung, günstigere Finanzierungsbedingungen für Mittelstand und Unternehmensgründer sowie der Aufbau einer neuen Förderarchitektur für Technologieunternehmen reichen dafür bei weitem nicht aus. Die Bundesregierung steht nach Auffassung des Bundesrates in der Pflicht gerade auch angesichts der absehbaren Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung in Deutschland ihrer politischen Verantwortung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung schnell und mit Nachdruck gerecht zu werden.
Drucksache 4/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Stiftung das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung stärken und die Qualität, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland national wie international repräsentieren. Zu diesem Zweck soll die Stiftung regelmäßig einen "Konvent der Baukultur" veranstalten, zu dem sie unter anderem Träger und Stifter bundesweit bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur einlädt. Mitglieder des Konvents sollen Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen der Baukultur einbringen, wie Architektur, Kultur, Kunst, Design, Denkmalpflege und Architekturkritik.
Drucksache 605/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission:
... Die Entwicklungspolitik der EU ist Teil der Prinzipien und Ziele ihrer Außenbeziehungen. Sie fördert den Multilateralismus als Ausdruck der geteilten Verantwortung aller Nationen der Welt für das Management der Entwicklung und der Risiken, die weltweit die Sicherheit belasten. Sie wird im Rahmen der Vereinten Nationen tätig und fördert ein System internationaler Regeln, Institutionen und Instrumente, das die internationale Gemeinschaft insbesondere in den Bereichen Handel, internationale Finanzarchitektur, Beschäftigung und Umwelt eingerichtet und umgesetzt hat.
1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
2. Gemeinsame Grundsätze 8
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
„Der Europäische Konsens“ Einleitung
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
1.2. Werte, die die EU verbinden
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... b) Architektur- und Ingenieurbüros, Instituten und Einrichtungen, die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen und andere Dienstleistungen für den Umweltschutz erbringen, jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, für Waren und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz dienen, die Erhebungsmerkmale.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 518/2/05
Antrag der Länder Bayern, Hessen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte
... endg.) Stellung genommen (BR-Drucksache 907/04 (Beschluss)). Darin hat der Bundesrat die Errichtung europäischer Agenturen aus Ländersicht kritisch hinterfragt und gefordert, stets die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Regelung, "insbesondere einer neuen Agentur" in Frage zu stellen und deren Erforderlichkeit zu prüfen. Neue Maßnahmen seien auf das "unabdingbar Notwendige zu beschränken". Der Bundesrat sah für eine EU-Grundrechteagentur nur begrenzte Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich der Grundfreiheiten und als Rechtsgrundlage "allenfalls" die Beobachtung der Grundrechtssituation im Zusammenhang mit dem Vollzug und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. Er hat zudem betont, dass der Agentur keine "quasigerichtlichen Zuständigkeiten" zukommen sollen, da diese mit der "bereits bestehenden, sehr gut ausgebauten Grundrechtsschutz-Architektur" nicht zu vereinbaren seien. Der Bundesrat sah eine Tätigkeit einer EU-Grundrechteagentur nur im Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta und nicht auf Drittstaaten bezogen. Er sprach sich für die Zeit einer zweijährigen Erprobungsfrist gegen jede Änderung am finanziellen und personellen Zuschnitt der bisherigen Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus.
Drucksache 87/3/05
Antrag der Länder Bayern, Hamburg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
... 4. Eine Umbenennung darf auch langfristig nicht dazu führen, die Kompetenzen des Bundesgrenzschutzes zu Lasten der Polizeibehörden der Länder kontinuierlich auszuweiten und weitere Schritte in Richtung einer Neuorganisation der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu Lasten der Länder zu unternehmen.
Drucksache 87/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse In 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
... es. Zweck des Gesetzentwurfs ist es, einen weiteren Schritt in Richtung einer Neuorganisation der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu Lasten der Länder zu machen. Hierdurch werden deren Kompetenzen ohne fachliche Notwendigkeit eingeschränkt. Ein Zugewinn an Sicherheit ist damit nicht verbunden.
Drucksache 81/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Wi - AS - Fz - G 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
und
Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern
... an europäisches Recht und eine Reform des Vergaberechts für öffentliche Beschaffung, günstigere Finanzierungsbedingungen für Mittelstand und Unternehmensgründer sowie der Aufbau einer neuen Förderarchitektur für Technologieunternehmen reichen dafür bei weitem nicht aus. Die Bundesregierung steht nach Auffassung des Bundesrates in der Pflicht gerade auch angesichts der absehbaren Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung in Deutschland ihrer politischen Verantwortung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung schnell und mit Nachdruck gerecht zu werden.
Drucksache 4/1/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Stiftung das "Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden" und in der Bevölkerung stärken und die Qualität, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland national wie international repräsentieren. Zu diesem Zweck soll die Stiftung regelmäßig einen "Konvent der Baukultur" veranstalten, zu dem sie u. a. Träger und Stifter bundesweit bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur einlädt. Mitglieder des Konvents sollen Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen der Baukultur einbringen, wie Architektur, Kultur, Kunst, Design, Denkmalpflege und Architekturkritik.
Drucksache 87/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
... 4. Eine Umbenennung darf auch langfristig nicht dazu führen, die Kompetenzen des Bundesgrenzschutzes zu Lasten der Polizeibehörden der Länder kontinuierlich auszuweiten und weitere Schritte in Richtung einer Neuorganisation der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu Lasten der Länder zu unternehmen.
Drucksache 23/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" KOM (2004) 832 endg.; Ratsdok. 5049/05
In seiner Stellungnahme vom 23. September 2004 zur Korrektur der griechischen Defizit- und Schuldenstandsdaten erklärte Kommissionsmitglied Almunia: "Die Architektur der WWU bringt es mit sich, dass Statistiken gegenwärtig und auch unter der neuen EU-Verfassung in nationale Zuständigkeit fallen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die Unabhängigkeit, Integrität und Verantwortlichkeit der nationalen statistischen Ämter der Mitgliedstaaten zu stärken. Wie in unserer Mitteilung zur Economic Governance hervorgehoben und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates - Wirtschaft und Finanzen - vom 2. Juni 2004 wird die Kommission demnächst entsprechende Vorschläge vorlegen."
1. Einleitung
2. AUF vorhandenen ERFAHRUNGEN AUFBAUEN
2.1. Der EU-Rechtsrahmen
2.2. Die Erfahrung der statistischen Überwachung
3. DieKommission SCHLÄGT DREI AKTIONSLINIEN VOR
3.1. Ergänzung des Rechtsrahmens
3.2. Weiterentwicklung der operationellen Kapazität
3.3. Auf dem Wege zu europäischen Mindeststandards
Drucksache 4/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
... Die Bundesregierung beabsichtigt, das Bewusstsein für die Belange der Baukultur in Deutschland bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung zu stärken und die Qualität, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland national wie international herauszustellen. Dazu bedarf es auf Bundesebene geeigneter Kommunikationsinstrumente. Durch Bundesgesetz soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden, die als eine bundesweit beachtete, unabhängige und mit hoher Fachautorität ausgestattete Institution für die Anliegen der Baukultur in Deutschland eintritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Konvent der Baukultur
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Vorstand
§ 7 Stiftungsrat
§ 8 Beirat
§ 9 Satzung
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Beschäftigte
§ 12 Überleitung
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Drucksache 797/05
Verordnung der Bundesregierung
Vierunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
... Die Muthesius Kunsthochschule soll nach der Vorstellung des Landes Schleswig-Holstein eine im Lande vorhandene Lücke kunsthochschulgerechter Studienangebote schließen und zugleich eine Alternative für Studienbewerber aus dem norddeutschen Raum darstellen. Nach der Entwicklungsplanung soll die Kunsthochschule über rd. 410 Studienplätze in den Bereichen Kunst, Design, Innenarchitektur und Lehramtsstudiengang Kunst verfügen. Profil bildend für die Hochschule wirkt u.a. die geplante durchgängige Ausgestaltung ihrer Studienangebote als Bachelor- und Masterstudiengänge, die bis zum Wintersemester 2008/2009 abgeschlossen sein soll. Die mit der Einführung der konsekutiven Studienstruktur verbundene Modualisierung der Studieninhalte und die organisatorischstrukturelle Vernetzung der Lehrgebiete eröffnet eine besondere Interdisziplinarität zwischen den Fachgebieten.
Drucksache 25/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Visa -Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für den kurzfristigen Aufenthalt
Architektur
Drucksache 511/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) KOM (2005) 230 endg.; Ratsdok. 9942/05
... Vor diesem Hintergrund schuf der Rat im Dezember 2001 die ersten Grundlagen für das SIS II, als er die Kommission mit der technischen Entwicklung des Systems betraute und die erforderlichen Finanzmittel aus dem Haushalt der Europäischen Union zuwies.1 Dieser Beschluss und die oben genannte Verordnung (nachstehend "Verordnung“) stellen nun den zweiten rechtlichen Schritt dar. Die beiden Instrumente enthalten gemeinsame Bestimmungen über die Systemarchitektur, die Finanzierung und die Zuständigkeiten sowie allgemeine Datenverarbeitungs- und Datenschutzvorschriften für das SIS II. Neben diesen gemeinsamen Vorschriften enthält der Beschluss Bestimmungen speziell über die Verarbeitung von SIS-II-Daten zur Unterstützung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, während die Verordnung die Verarbeitung von SIS-II-Daten zur Erleichterung der Umsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem den Personenverkehr betreffenden Teil des Schengen-Besitzstands (zum Beispiel Außengrenzen und Visa) regelt.
Drucksache 518/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte '
... endg.) Stellung genommen (BR-Drucksache 907/04 (Beschluss)). Darin hat der Bundesrat die Errichtung europäischer Agenturen aus Ländersicht kritisch hinterfragt und gefordert, stets die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Regelung, "insbesondere einer neuen Agentur" in Frage zu stellen und deren Erforderlichkeit zu prüfen. Neue Maßnahmen seien auf das "unabdingbar Notwendige zu beschränken". Der Bundesrat sah für eine EU-Grundrechteagentur nur begrenzte Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich der Grundfreiheiten und als Rechtsgrundlage "allenfalls" die Beobachtung der Grundrechtssituation im Zusammenhang mit dem Vollzug und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitik und Gemeinschaftsrecht. Er hat zudem betont, dass der Agentur keine "quasigerichtlichen Zuständigkeiten" zukommen sollen, da diese mit der "bereits bestehenden, sehr gut ausgebauten Grundrechtsschutz-Architektur" nicht zu vereinbaren seien. Der Bundesrat sah eine Tätigkeit einer EU-Grundrechteagentur nur im Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta und nicht auf Drittstaaten bezogen. Er sprach sich für die Zeit einer zweijährigen Erprobungsfrist gegen jede Änderung am finanziellen und personellen Zuschnitt der bisherigen Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus.
Drucksache 25/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Visa -Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für den kurzfristigen Aufenthalt
... Nutzung der Systemarchitektur
Drucksache 430/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften - 2003
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2003 zu der neuen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur - Prioritäten und Schwachstellen6,
Drucksache 151/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betreffend den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren Wirkung innerhalb der Europäischen Union
KOM (2005) 10 endg.; Ratsdok. 6584/05
... - Es müssten 25 X 24 = 600 Kombinationen für den Datenaustausch vorgesehen werden bzw. entsprechende Zugangskapazitäten ausgehend von unterschiedlichen Systemarchitekturen.
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