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45 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Archivgesetzes"


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Drucksache 9/20

... Die eingescannten Papierdokumente können vernichtet werden. Die Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv nach § 2 des Bundesarchivgesetzes wird durch die spätere Anbietung der elektronischen Dokumente erfüllt. Insoweit handelt es sich lediglich um einen Wechsel des Mediums.



Drucksache 151/18

... − In Artikel 2 werden die mit Blick auf die Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) notwendigen Ergänzungen des Bundesarchivgesetzes (BArchG) vorgenommen. Dem Weiterbestehen dieser spezifischen Aufgaben wird dadurch Rechnung getragen, dass diese eigens geregelt und neben die Aufgaben des Bundesarchivs gestellt werden. Ein großer Teil der Unterlagen wird dabei - anders als im von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BArchG vorgesehenen Normalfall - noch für laufende Aufgaben benötigt.



Drucksache 258/16

... (35) § 6 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 38 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:



Drucksache 492/16

... "(2) Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter oder zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen teilweise untersagt werden. Die Aufnahmen sind nicht zur Akte zu nehmen und dürfen nicht herausgegeben oder zu Verfahrenszwecken genutzt werden. Sie sind vom Gericht nach Abschluss des Verfahrens demjenigen zuständigen Bundes- oder Landesarchiv zur Übernahme anzubieten, das nach dem Bundesarchivgesetz oder einem Landesarchivgesetz festzustellen hat, ob den Aufnahmen ein bleibender Wert zukommt. Nimmt das Bundesarchiv oder das jeweilige Landesarchiv die Aufnahmen nicht an, sind die Aufnahmen durch das Gericht zu löschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 357/13 (Beschluss)

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 357/13

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 665/12

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 557/12

... Die eingescannten Papierdokumente können vernichtet werden. Die Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv nach § 2 des Bundesarchivgesetzes wird durch die spätere Anbietung der elektronischen Dokumente erfüllt. Insoweit handelt es sich lediglich um einen Wechsel des Mediums.



Drucksache 665/12 (Beschluss)

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 256/11

... Gesetzbuchs und § 2 Absatz 1 bis 6, 8 und 9 des Bundesarchivgesetzes sind anzuwenden.



Drucksache 683/09

... Satz 1 betrifft arzneimittelrelevante Daten der in Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 genannten Art, mit Ausnahme von personenbezogenen Daten. Diese Daten werden nur für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten. Nach dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Ende der Verkehrsfähigkeit eines Arzneimittels kann in der Regel davon ausgegangen werden dass der betreffende Datensatz entweder nicht mehr benötigt wird oder nicht mehr uneingeschränkt verwertbar ist. Nicht mehr benötigte Daten sind entsprechend den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes ggf. auszulagern und zu archivieren.



Drucksache 720/07A

... Kann der nach Satz 2 Nr. 2 und 3 maßgebliche Zeitpunkt nicht festgestellt werden, ist § 5 Abs. 2 Satz 2 des Bundesarchivgesetzes entsprechend anzuwenden.



Drucksache 273/07

... Weitergehende Informationsrechte wurden bisher nur in Sonderbereichen gewährt, etwa aufgrund des Bundesarchivgesetzes, des Stasi- Unterlagengesetzes, des



Drucksache 362/1/07

... schreibt die Fortführung der Personenstandsregister nur noch für Fristen vor, die zwischen dreißig und einhundertzehn Jahren liegen, § 5 Abs. 5 PStG-2009. Nur für diese Zeit trägt das Standesamt die Verantwortung für die unverändert gebliebene Verpflichtung zur dauernden Aufbewahrung der Register. Nach Ablauf der Fortführungsfristen geht die Aufbewahrungspflicht im Regelfall auf die öffentlichen Archive über, § 7 Abs. 3 PStG-2009, die auf Grund der besonderen archivrechtlichen Aufgabenstellung das Archivgut auf Dauer aufzubewahren und zu sichern und dazu die erforderlichen archivischen Verfahren anzuwenden haben (vgl. zum Beispiel §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 des Hessischen Archivgesetzes). Vor diesem Hintergrund erscheint es vertretbar, die Anforderungen an die Schreibmittel schon vor Inkrafttreten des PStG-2009 entsprechend dem Vorschlag zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/1/07




1. Zu Abschnitt I Nr. 2a - neu - § 45 Abs. 1 Nr. 5 DA

2. Zu Abschnitt I Nr. 4a - neu - § 49 Abs. 4 Satz 2 DA

3. Zu Abschnitt I Nr.42 § 336 Abs. 1a DA

4. Zu Abschnitt I Nr. 51 - neu - § 401 Abs. 8 Nr. 3 DA


 
 
 


Drucksache 362/07 (Beschluss)

... schreibt die Fortführung der Personenstandsregister nur noch für Fristen vor, die zwischen dreißig und einhundertzehn Jahren liegen, § 5 Abs. 5 PStG-2009. Nur für diese Zeit trägt das Standesamt die Verantwortung für die unverändert gebliebene Verpflichtung zur dauernden Aufbewahrung der Register. Nach Ablauf der Fortführungsfristen geht die Aufbewahrungspflicht im Regelfall auf die öffentlichen Archive über, § 7 Abs. 3 PStG-2009, die auf Grund der besonderen archivrechtlichen Aufgabenstellung das Archivgut auf Dauer aufzubewahren und zu sichern und dazu die erforderlichen archivischen Verfahren anzuwenden haben (vgl. zum Beispiel §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 des Hessischen Archivgesetzes). Vor diesem Hintergrund erscheint es vertretbar, die Anforderungen an die Schreibmittel schon vor Inkrafttreten des PStG-2009 entsprechend dem Vorschlag zu reduzieren.

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Drucksache 362/07 (Beschluss)




1. Zu Abschnitt I Nr. 2a - neu - § 45 Abs. 1 Nr. 5 DA

2. Zu Abschnitt I Nr. 4a - neu - § 49 Abs. 4 Satz 2 DA

3. Zu Abschnitt I Nr.42 § 336 Abs. 1a DA

4. Zu Abschnitt I Nr. 51 - neu - § 401 Abs. 8 Nr. 3 DA


 
 
 


Drucksache 450/05

... "(2) Dem § 5 Abs. 4 des Bundesarchivgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 (BGBl. I S. 1782) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:



Drucksache 616/2/05

... Kleinere Gemeinden verfügen oft nicht über ein organisatorisch selbstständiges Archiv, das in der Lage ist, die Benutzung archivierter Unterlagen des Standesamts nach den Vorschriften des Archivgesetzes sicherzustellen. In solchen Gemeinden sind oft nur ehrenamtliche Archivpfleger bestellt. Die Vorgabe, die eine Anbietung von Unterlagen der Standesämter an die Archive nur zulässt, ist zweckmäßiger, da die Archivierung dann flexibler handhabbar ist.



Drucksache 616/05 (Beschluss)

... Kleinere Gemeinden verfügen oft nicht über ein organisatorisch selbstständiges Archiv, das in der Lage ist, die Benutzung archivierter Unterlagen des Standesamts nach den Vorschriften des Archivgesetzes sicherzustellen. In solchen Gemeinden sind oft nur ehrenamtliche Archivpfleger bestellt. Die

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Drucksache 616/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 PStG

2. Zu Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 18 Nr. 5 - neu - § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Satz 2 - neu -, § 35 Abs. 4 - neu -, § 42 Abs. 3 - neu -, § 45 Abs. 3 - neu - PStG und § 23 LPartG

3. Zu Artikel 1 § 3 und 4 PStG

4. Zu Artikel 1 § 3 und 4 PStG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 und § 73 Nr. 4a - neu - PStG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 3 - neu -PStG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 PStG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 PStG In Artikel 1 ist § 7 Abs. 3 wie folgt zu ändern:

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu - PStG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 sowie Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - PStG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 PStG

12. Zu Artikel 1 § 20 Satz 1, § 70 Abs. 1 Nr. 2 und 5 PStG

13. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1 Satz 4 PStG

14. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 4 PStG

15. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 3 PStG

16. Zu Artikel 1 § 35 Abs. 1 Satz 1 PStG

17. Zu Artikel 1 § 36 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - PStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 2 Satz 3 - neu - PStG

19. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 45 Abs. 2 PStG

20. Zu Artikel 1 § 47 Abs. 1a - neu - PStG

21. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Satz 2 - neu - PStG

22. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 3 - neu - PStG

23. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 3 - neu - PStG

24. Zu Artikel 1 § 62 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 PStG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 PStG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 1 Satz 1 PStG

27. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 3 PStG

28. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 2 - neu - PStG

29. Zu Artikel 1 § 69 PStG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 1a - neu - PStG

31. Zu Artikel 1 § 72 Abs. 3 - neu - PStG

32. Zu Artikel 1 § 73 Nr. 8 PStG

33. Zu Artikel 1 und 5 § 73 Nr. 24, § 75 Satz 1, § 76 Abs. 1, § 77 Abs. 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 1 PStG und Inkrafttreten

34. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 01 - neu - und Absatz 2 PStG

35. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 2a - neu - und Absatz 2 PStG

36. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 PStG

37. Zu Artikel 1 § 75 Satz 4 - neu - PStG

38. Zu Artikel 1 § 75 Satz 5 und 6 - neu - PStG

39. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 2 und 3, § 78 Abs. 1 und 2 PStG

40. Zu Artikel 1 § 79 - neu - PStG

41. Zu Artikel 2 Abs. 10 Nr. 2 § 34a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 und 2 Beurkundungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Abs. 13 Nr. 3 § 73 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FGG

43. Zu Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 4 Satz 4 FGG

44. Zu Artikel 2 Abs. 13 und 14 FGG/KostO

45. Zu Artikel 2 Abs. 13 Änderung des FGG

46. Zu Artikel 2 Abs. 15 Artikel 10 Absatz 1a und b - neu - sowie Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 EGBGB

47. Zu Artikel 2 Abs. 18 Nr. 4 § 22 Überschrift und Absatz 2 - neu - LPartG

48. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten


 
 
 


Drucksache 122/05

... , auch in Verbindung mit § 49c des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, sowie die Anbietungs- und Übergabepflichten nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes bleiben unberührt.



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 163/17 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 389/17 PDF-Dokument



Drucksache 395/17 PDF-Dokument



Drucksache 450/17 PDF-Dokument



Drucksache 602/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.