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0802/06
0735/06
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0068/06
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0270/06
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0755/9/06
0480/1/06
0203/06
0118/06
0039/2/06
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0744/1/06
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0255/06
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0153/05
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0249/05
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0213/05
0430/05
0555/05
0937/05B
0784/1/05
0291/05
0045/05
0245/05
0244/05
0089/05
0546/05B
0413/05B
0519/05B
0262/05
0397/1/05
0512/05
0244/1/05
0086/05
0245/05B
0940/05
0186/05
0588/05
0633/1/05
0543/05
0723/05
0352/05
0676/05B
0287/05
0745/05B
0246/1/05
0766/05
0836/05
0633/05B
0363/05
0139/05
0509/05
0014/1/05
0322/05B
0723/2/05
0876/05
0615/05
0297/05
0014/05
0745/1/05
0627/05
0235/05
0705/05
0591/05B
0085/1/05
0479/1/05
0460/05
0042/05
0177/05
0498/05
0157/1/05
0744/05
0225/1/05
0817/05
0679/05
0683/05
0726/05
0192/05
0924/05
0197/05
0514/05B
0097/05
0555/1/05
0136/05
0166/05B
0853/05
0614/05B
0614/05
0913/05
0321/05
0622/05
0703/1/05
0020/05
0065/05B
0556/05
0005/05
0087/05
0393/05
0369/05
0390/05
0423/05
0853/1/05
0132/05
0920/05B
0942/05B
0859/05B
0246/05B
0210/1/05
0330/05
0703/05
0723/1/05
0934/05
0576/05
0937/3/05
0189/05B
0920/05
0513/05
0393/05B
0618/05
0107/05
0245/1/05
0859/05
0014/05B
0092/1/05
0635/05B
0275/05
0322/1/05
0320/05
0238/04B
0269/04
0268/04
0873/04
0566/1/04
0811/04
0571/04B
0285/04B
0729/04B
0712/04B
0712/04
0565/04B
0877/04
0822/04
0683/2/04
0701/1/04
0894/1/04
0566/04B
0834/1/04
0361/04
0950/04
0873/1/04
0993/04B
0767/04
0487/04B
0565/04
0993/1/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0849/1/04
0466/04
0590/04
0622/04
0903/04
0737/1/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0676/04B
0701/04B
0586/04
0565/1/04
0965/04B
0991/04
0466/04B
0701/2/04
0677/04
0673/04B
0919/4/04
0238/04
0729/1/04
0645/04
0450/04
0636/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0571/04
0458/04B
0873/04B
0128/04B
0668/04
0891/1/04
0664/04
0965/04
0361/04B
0703/1/04
0891/04B
0566/04
0105/04
0636/04B
0834/04B
0917/1/04
0438/1/04
0682/04
0487/1/04
0709/04
0666/04
0920/04
0140/04
0749/04
0613/04
0441/04
0850/04
0921/04
0667/04
0560/03
0142/03B
0061/03B
0546/03
0722/03B
0736/03
0450/03
0735/1/03
0061/2/03
0560/03B
0061/5/03
0061/1/03
0560/1/03
Drucksache 277/2/15

... Der im Rahmen des "Soforthilfepakets" eingeführte Versorgungszuschlag war von Anfang an nicht als punktgenauer Ausgleich für die doppelte Degression konzipiert, sondern vielmehr zusätzlich als Finanzhilfe für die Krankenhäuser.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/2/15




Zu Artikel 2 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 226/15

... 7. sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln,



Drucksache 205/15

... "(2) Die volle Ausgleichsrente beträgt monatlich bei einem Grad der Schädigungsfolgen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3292: Entwurf einer einundzwanzigsten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 281/15 (Beschluss)

... es und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (einschl. Kommunen) sicherzustellen. Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio. Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio. Euro. Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt.



Drucksache 144/15

... -Ausstoß kommt Erdgas dabei eine besondere Rolle zu. Zugleich werden hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke immer wichtiger für den Ausgleich der fluktuierenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 395/1/15

... d) [Gemäß § 2 Absatz 3 WissZeitVG werden befristete Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit unterschiedslos auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren außerdem zu prüfen, ob unter Berücksichtigung von § 4 Nummer 1 und 2 des Anhangs zur Richtlinie 97/81 EG vom 15. Dezember 1997 im Gesetz ein Nachteilsausgleich für Teilzeitbeschäftigte in der Qualifizierungsphase verankert werden sollte.]



Drucksache 81/15 (Beschluss)

... es wird weder einem vollen Ausgleich der mit der Regionalisierung verbundenen Kosten noch der Notwendigkeit einer langfristigen Planungssicherheit gerecht. Somit erfüllt das vorliegende Gesetz auch den Auftrag der sich aus dem bisherigen Gesetz ergebenden Revisionsklausel nicht.



Drucksache 235/15

... (9) Die Bundesregierung hat die Ausgaben für Bildung und Forschung erhöht, doch der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt und die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung werden möglicherweise hinter dem nationalen Ziel von 10 % des BIP bis 2015 zurückbleiben. Deutschland beabsichtigt, die öffentlichen Investitionen bis 2018 aufzustocken und dabei unter anderem zusätzliche 10 Mrd. EUR für die Infrastruktur sowie zusätzliche 5 Mrd. EUR zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese positiven Schritte scheinen allerdings unzureichend, um den Gesamtinvestitionsstau aufzulösen. Die Nutzung seines haushaltspolitischen Spielraums würde Deutschland in die Lage versetzen, in das künftige Wachstumspotenzial seiner Wirtschaft zu investieren und den öffentlichen Investitionsstau, der bei der Infrastruktur und auf kommunaler Ebene besonders augenfällig ist, anzugehen. Bei der Verbesserung der Effizienz des Steuersystems hat Deutschland keine Fortschritte erzielt. Alles in allem scheinen die Möglichkeiten für eine Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen noch nicht ausgeschöpft. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind nach wie vor vergleichsweise niedrig (0,5 % des BIP im Jahr 2012 gegenüber 1,5 % in der EU-28), und die Immobilienbewertung ist veraltet, da sie sich in den alten Bundesländern auf den Marktwert von 1963/64 und in den neuen Bundesländern auf den Marktwert von 1935 stützt. Eine Reform der kommunalen Grundsteuer wurde zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen und in den nationalen Reformprogrammen 2014 und 2015 angekündigt, konkrete Maßnahmen wurden bislang aber nicht getroffen. Statt sich stärker auf die weniger verzerrenden periodischen Immobiliensteuern zu stützen, hielt der Trend zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer an. Die kommunale Gewerbesteuer ist nicht überprüft worden. Durch die Einbeziehung ertragsunabhängiger Komponenten in die Steuerbemessungsgrundlage entstehen Effizienzverluste. Der steuerliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen und die Kosten der Steuererhebung sind in Deutschland nach wie vor vergleichsweise hoch, während die elektronische Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung weniger genutzt wird als im EU-Durchschnitt. Die laufende Überprüfung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bietet die Gelegenheit, den Rahmen für eine nachhaltige Fiskalpolitik zu stärken und insbesondere auch angemessene öffentliche Investitionen auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen. Die Überprüfung bietet auch Gelegenheit, die Verteilung der Einnahmen- und Ausgabenkompetenzen sowie die Effizienz des Länderfinanzausgleichs und der Steuerverwaltung zu verbessern.



Drucksache 197/15 (Beschluss)

... 2. Die in dem Gesetzentwurf in Artikel 1 § 6 Absatz 1 vorgesehene Einsetzung des Bundesamtes für Naturschutz als zuständige Behörde zur Kontrolle, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zum Zugang und zum Vorteilsausgleich befolgt haben, wird befürwortet. Auch die Regelung in Artikel 2 § 34a Absatz 2



Drucksache 59/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Richtlinien über die Ausgleichszahlungen für drahtlose Produktionsmittel und Rundfunk vorzulegen und insofern der Zusage aus Ziffer 5 des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 11. Dezember 2014 nachzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/15 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 122/15 (Beschluss)

... Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Entlastung Alleinerziehender

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 7a - neu - § 1 FAG

Artikel 7a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern


 
 
 


Drucksache 197/1/15

... b) Die in dem Gesetzentwurf in Artikel 1 § 6 Absatz 1 vorgesehene Einsetzung des Bundesamtes für Naturschutz als zuständige Behörde zur Kontrolle, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zum Zugang und zum Vorteilsausgleich befolgt haben, wird befürwortet. Auch die Regelung, dass das Patentamt der zuständigen Behörde Meldung geben muss, sobald eine Patentanmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort genutzter genetischer Ressourcen enthält, wird begrüßt. Allerdings sieht der Gesetzentwurf in Artikel 2 § 34a Absatz 2



Drucksache 518/15

... "Das Verlangen kann für im Jahr 2015 zusätzlich erbrachte Leistungen für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in einem nachfolgenden Vereinbarungszeitraum zu Mehrerlösausgleichen führen, nachträglich geäußert werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 206/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Festlegung der Rentenwerte ab dem 1. Juli 2015 auch die Rentnerinnen und Rentner in den alten Ländern nach mehreren Jahren erstmals wieder in voller Höhe von der aktuellen Lohnentwicklung profitieren, da kein Ausgleichsbedarf nach § 68a



Drucksache 56/15

... Ein nicht unerheblicher Ausgleich der den Ländern entstehenden Kosten ist jedoch dadurch zu erwarten, dass die Länder im Falle der Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters Einnahmen durch die von dem Angeklagten im Falle der Verurteilung zu zahlenden Gerichtsgebühren erzielen. Der Gebührentatbestand ist entsprechend der Aufwandsintensität gestaffelt.

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Drucksache 56/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Informationspflichten

b Übersetzungen/Dolmetschleistungen

c Psychosoziale Prozessbegleitung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 406i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 406j

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 406k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 406k

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Inhalt des Regelungsvorhabens

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

b. Erfüllungsaufwand

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

c. Sonstige Kosten

d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation

e. Bewertung


 
 
 


Drucksache 258/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt hin zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung, die auch nach Auffassung des Bundesrates im Zusammenleben einen hohen Stellenwert einnimmt und vielfach gelebte Praxis darstellt. Mit dem im Gesetz festgelegten Verfahren wird ein strukturierter Prozess eingeführt, der die Parteien bei der Streitbeilegung unterstützt und geeignet ist, einen Interessenausgleich herbeizuführen.



Drucksache 195/15 (Beschluss)

... Als Leistung der GKV hätten Versicherte dieses teilweise versicherungsfremde Beratungsangebot über ihre Zusatzbeiträge zu finanzieren. Bei Beschränkung auf das System der GKV sollte ein angemessener Ausgleich durch entsprechende Erhöhung des für versicherungsfremde Leistungen zu gewährenden Bundeszuschusses erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 5, Satz 6 und Satz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 6 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 4 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

6. Zur Durchführung einer Evaluation der vorgesehenen Regelungen

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 6 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 28 SGB XI und Nummer 2 § 75 SGB XI

13. Zu Artikel 4 § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG

'Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 142/15

... vollständig auf die Bereiche Untergrundspeicher durch Schaffung künstlicher Hohlräume sowie Bohrlochbergbau anwendbar sind. Hierdurch soll den Betroffenen höhere Rechtssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein besserer Interessenausgleich gewährleistet wird. Damit soll auch mehr Akzeptanz für die geregelten risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel auch die umstrittene FrackingTechnologie einschließen, erreicht werden.



Drucksache 371/15

... Die Ursprünge des GF gehen auf die Diskussion in den 1970er-Jahren über eine neue Weltwirtschaftsordnung zurück. Die stark von Rohstoffexporten abhängigen Entwicklungsländer (EL) sollten durch Abmilderung der Preisvolatilität bei Rohstoffen und Stabilisierung der Rohstoffmärkte in die Lage versetzt werden, selbst in steigende Produktion und Produktivität und damit eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage zu investieren. Dies sollte ursprünglich vor allem über internationale Ausgleichslager ("Bufferstocks") und eine international koordinierte nationale Lagerhaltung im Rahmen von Rohstoffübereinkommen erfolgen. Finanziert werden sollten diese Ausgleichslager aus dem eingezahlten Pflichtkapital der Mitglieder (erster Schalter bzw. erstes Konto).

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Drucksache 371/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Übersetzung

2 Präambel

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Kapitel III
Mitglieder

Artikel 4
Zulassung

Artikel 5
Mitglieder

Artikel 6
Haftungsbegrenzung

Kapitel IV
Kapitalbestände und sonstige Finanzmittel

Artikel 7
Rechnungseinheit und Währungen

Artikel 8
Kapitalbestände

Artikel 9
Zeichnung der Anteile

Artikel 10
Zahlung der Anteile

Artikel 11
Angemessenheit der Zeichnungen von Kapitalanteilen

Artikel 12
Freiwillige Beiträge

Artikel 13
Sicherheitsrücklage

Artikel 14
Schulden

Artikel 15
Treuhandfonds

Kapitel V
Geschäfte

Artikel 16
Allgemeine Bestimmungen

A. Verwendung der Finanzmittel

B. Zwei Konten

C. Allgemeine Befugnisse

D. Allgemeine Geschäftsgrundsätze

Artikel 17
Das Kapitalkonto

A. Finanzmittel

B. Verwendung der Kapitalmittel des Kapitalkontos

Artikel 18
Das Geschäftskonto

A. Finanzmittel

B. Finanzielle Grenzen des Geschäftskontos

C. Grundsätze für die Tätigkeiten im Rahmen des Geschäftskontos

Kapitel VI
Organisation und Geschäftsführung

Artikel 19
Aufbau des Fonds

Artikel 20
Gouverneursrat

Artikel 21
Abstimmung im Gouverneursrat

Artikel 22
Exekutivdirektorium

Artikel 23
Abstimmung im Exekutivdirektorium

Artikel 24
Geschäftsführender Direktor und Personal

Artikel 25
Beratender Ausschuss

Artikel 26
Bestimmungen über

Artikel 27
Sitz und Geschäftsstellen

Artikel 28
Veröffentlichung der Berichte

Artikel 29
Beziehungen zu den Vereinten Nationen, internationalen Rohstoffgremien, anderen internationalen Organisationen und sonstigen juristischen Personen

Kapitel VII
Austritt und zeitweiliger Ausschluss eines Mitglieds

Artikel 30
Austritt von Mitgliedern

Artikel 31
Zeitweiliger Ausschluss eines Mitglieds

Artikel 32
Abrechnung

Kapitel VIII
Zeitweilige Einstellung und Beendigung der Geschäftstätigkeit sowie Regelung von Verbindlichkeiten

Artikel 33
Zeitweilige Einstellung der Geschäftstätigkeit

Artikel 34
Beendigung der Geschäftstätigkeit

Artikel 35
Erfüllung von Verbindlichkeiten - allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Erfüllung von Verbindlichkeiten - Kapitalkonto

Artikel 37
Erfüllung von Verbindlichkeiten - Geschäftskonto

Artikel 38
Erfüllung von Verbindlichkeiten - sonstige Vermögenswerte des Fonds

Kapitel IX
Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten

Artikel 39
Zweck

Artikel 40
Rechtsstellung des Fonds

Artikel 41
Immunität von der Gerichtsbarkeit

Artikel 42
Immunität der Vermögenswerte von sonstigen Maßnahmen

Artikel 43
Immunität der Archive

Artikel 44
Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen

Artikel 45
Vorrecht im Nachrichtenverkehr

Artikel 46
Immunitäten und Vorrechte besonderer Personen

Artikel 47
Befreiung von der Besteuerung

Artikel 48
Aufhebung der Immunitäten, Befreiungen und Vorrechte

Artikel 49
Anwendung dieses Kapitels

Kapitel X
Änderungen

Artikel 50
Änderungen

Kapitel XI
Auslegung und Schiedsverfahren

Artikel 51
Auslegung

Artikel 52
Schiedsverfahren

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 53
Inkrafttreten

Artikel 54
Regelmäßige Überprüfung des Übereinkommens

Artikel 55
Verwahrer

Artikel 56
Beitritt

Artikel 57
Vorbehalte

Artikel 58
Sprachen

Anhang
B Besondere Vorkehrungen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder nach Artikel 10 Absatz 5

Anhang
C Maßstäbe für die Anerkennung internationaler Rohstoffgremien

Anhang
D Stimmenverteilung

Anlage zu
Anhang D Stimmenverteilung

Anhang
E Wahl der Exekutivdirektoren

Anhang
F Rechnungseinheit

Denkschrift

I. Allgemeines


 
 
 


Drucksache 46/15

... Unbeschadet des Satzes 2 Nummer 8 können Versicherungsunternehmen Vermögenswerte verwenden, deren Zahlungsströme abgesehen von der Inflationsabhängigkeit fix sind, wenn diese Vermögenswerte die in den Zahlungsströmen des Portfolios der inflationsabhängigen Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen enthaltene Inflation replizieren. Haben Emittenten oder Dritte das Recht, Zahlungsströme von Vermögenswerten so zu ändern, dass der Anleger hinreichenden Ausgleich erhält, um den gleichen Zahlungsstrom durch Reinvestitionen in Vermögenswerte gleicher oder besserer Kreditqualität zu erhalten, schließt das Recht, Zahlungsströme zu ändern, den Vermögenswert nicht von der Zulässigkeit für das zugeordnete Portfolio gemäß Satz 2 Nummer 8 aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/15

... Versorgungsausgleich



Drucksache 395/15 (Beschluss)

... d) Gemäß § 2 Absatz 3 WissZeitVG werden befristete Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit unterschiedslos auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren außerdem zu prüfen, ob unter Berücksichtigung von § 4 Nummer 1 und 2 des Anhangs zur Richtlinie 97/81 EG vom 15. Dezember 1997 im Gesetz ein Nachteilsausgleich für Teilzeitbeschäftigte in der Qualifizierungsphase verankert werden sollte.



Drucksache 594/15

... § 28 Belastungsausgleich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt

§ 14
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21
Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25
Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26
Umlage der Kosten

§ 27
Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28
Belastungsausgleich

§ 29
Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30
Vorschriften für Prüfungen

§ 31
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32
Gebühren und Auslagen

§ 33
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34
Evaluierungen

§ 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 349/1/15

... aaa) In Absatz 1 Satz 2 ist der Halbsatz ", und nach dem Ausgleich für den Bestand der Anzahl unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, denen am .... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 Absatz 2 dieses Gesetzes] in den einzelnen Ländern Jugendhilfe gewährt wird" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 SGB VIII, § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 SGB VIII *und Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1,

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und 2 SGB VIII und Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und Absatz 2 SGB VIII

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 Satz 1 SGB VIII , Nummer 9 § 89d Absatz 3 SGB VIII und Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII

§ 42f
Befugnis zur landesinternen Verteilung

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89d Absatz 4 SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII

19. Zur Kostenerstattungspflicht gegenüber unzuständigen örtlichen Trägern

20. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

21. Zur Kostenbeteiligung des Bundes

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zur Kostenbeteiligung des Bundes bei der vorläufigen Inobhutnahme

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 441/1/15

... -Energien-Gesetz erscheint nicht ausreichend, um umfassenden Bestandschutz für bestehende KWK-Anlagen zur Eigenversorgung zu gewährleisten und bereits jetzt die für diese Anlagen erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit wieder herzustellen. Daher muss das Eigenstromprivileg erhalten werden. KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, sollte jedoch ebenso wie eingespeister KWK-Strom gefördert werden, da Eigenversorgungs-KWK-Projekte ebenso zur Erreichung der Ziele des KWKG beitragen, und auch KWK-Anlagen in der Objekt- oder Eigenversorgung ohne entsprechende Förderung regelmäßig nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Auch ohne Einspeisung in ein allgemeines Versorgungsnetz sind KWK-Anlagen systemdienlich, da sie das Netz entlasten und Netzengpässe ausgleichen können, und trägt der Einsatz von KWK zur Energieeinsparung und damit zum Umwelt- und Klimaschutz bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/1/15




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG

12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

18. Begründung:

19. Begründung:

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10

22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG

24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG

26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG

29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15

31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 206/1/15

... Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Festlegung der Rentenwerte ab dem 1. Juli 2015 auch die Rentnerinnen und Rentner in den alten Ländern nach mehreren Jahren erstmals wieder in voller Höhe von der aktuellen Lohnentwicklung profitieren, da kein Ausgleichsbedarf nach § 68a



Drucksache 34/15 (Beschluss)

... Finanzausgleichsgesetz



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... Gesetzbuch das Verbraucherschutzniveau bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland effektiv zu erhöhen. Vorrangig sollte hierbei eine Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verfolgt werden. Nach einer aktuellen und umfangreichen Untersuchung der Verbraucherzentralen (Vorfälligkeitsentschädigungen: Überprüfung und Bewertung der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen von Verbrauchern bei vorzeitig gekündigten Immobilienkrediten, Marktuntersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Juli 2014) kommt es in der Praxis immer wieder zu überhöhten oder zumindest strittigen Forderungen seitens der Kreditinstitute. In 64 Prozent der insgesamt 2 978 untersuchten Fälle haben die Verbraucherzentralen eine signifikant überhöhte Entschädigungsforderung festgestellt. Dies wird vor allem darauf zurückgeführt, dass verschiedene Berechnungsparameter durch die Rechtsprechung nach wie vor nicht abschließend entschieden worden sind, wodurch sich wesentliche Gestaltungsspielräume für die Berechnung ergeben. Durch die verbindliche Vorgabe einer Berechnungsmethode sollte deshalb gewährleistet werden, dass die geforderte Entschädigung den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigt und es zu einem fairen und nachvollziehbaren Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien kommt.



Drucksache 495/15

... Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten. Der Entwurf trägt dabei der Bedeutung und Tragweite des Insolvenzanfechtungsrechts für die Funktionsfähigkeit des Insolvenzrechts Rechnung. Er beschränkt sich auf eine punktuelle Neujustierung und lässt die Regelungssystematik des geltenden Rechts unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 142
Bargeschäft

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einschränkung der Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen § 133 Absatz 2 und 3 InsO-E

2. Konkretisierung des Bargeschäftsprivilegs § 142 InsO-E

3. Einschränkung der Inkongruenzanfechtung § 131 Absatz 1 Satz 2 InsO-E

4. Begrenzung von Prozesszinsen und Nutzungsherausgabe § 143 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

5. Stärkung des Gläubigerantragsrechts § 14 Absatz 1 InsO-E

6. Änderungen im Anfechtungsgesetz

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3258: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2 Darstellung der Gesetzesfolgen

2.3 Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/1/15

... Das deutsche Insolvenzrecht sieht verschiedene Regelungen vor, die den Unternehmen in wirtschaftlicher Krise frühzeitige Sanierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von Gläubigern und potentiellen Investoren ermöglichen. Die Vorschriften stellen einen sachgerechten und praktikablen Ausgleich her zwischen den berechtigten Interessen des Schuldners an der Restrukturierung und dem Fortbestand seines Unternehmens einerseits und den Interessen seiner Gläubiger an einer größtmöglichen Beitreibung ihrer Forderung andererseits.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 359/1/15

... Gesetzbuch das Verbraucherschutzniveau bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland effektiv zu erhöhen. Vorrangig sollte hierbei eine Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verfolgt werden. Nach einer aktuellen und umfangreichen Untersuchung der Verbraucherzentralen (Vorfälligkeitsentschädigungen: Überprüfung und Bewertung der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen von Verbrauchern bei vorzeitig gekündigten Immobilienkrediten, Marktuntersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Juli 2014) kommt es in der Praxis immer wieder zu überhöhten oder zumindest strittigen Forderungen seitens der Kreditinstitute. In 64 Prozent der insgesamt 2 978 untersuchten Fälle haben die Verbraucherzentralen eine signifikant überhöhte Entschädigungsforderung festgestellt. Dies wird vor allem darauf zurückgeführt, dass verschiedene Berechnungsparameter durch die Rechtsprechung nach wie vor nicht abschließend entschieden worden sind, wodurch sich wesentliche Gestaltungsspielräume für die Berechnung ergeben. Durch die verbindliche Vorgabe einer Berechnungsmethode sollte deshalb gewährleistet werden, dass die geforderte Entschädigung den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigt und es zu einem fairen und nachvollziehbaren Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien kommt.



Drucksache 55/15

... "(3) Der Auskunftspflichtige kann von dem Auskunftsberechtigten einen angemessenen Ausgleich für die Erteilung der Auskunft verlangen. Der Auskunftsberechtigte kann von dem Beteiligten, dessen Angaben mitgeteilt worden sind, Erstattung des gezahlten Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 2b
Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen

§ 12a
Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2

Abschnitt 3
Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2933: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

- Ausweitung der Klagebefugnis

- Änderung der Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.2. Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a. Bürgerinnen und Bürger:

b. Wirtschaft

- Ausweitung der Klagebefugnis:

- Änderung der Schriftformklauseln in AGBs

- Grundannahmen:

- Aufwand für erforderliche Maßnahmen nach Schritt 1

- Aufwand für erforderliche Maßnahmen nach Schritt 2

c. Verwaltung/Gerichte

2.3. Evaluation

3. Bewertung durch den NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (NKR-Nr. 2933)


 
 
 


Drucksache 516/15

... Umbuchungen zum Haushaltsausgleich gemäß dem Haushaltsvermerk zu Kap. 3201



Drucksache 71/15

... 25. Für eine Integration der erneuerbaren Energien müssen die Kurzfristmärkte tief, liquide und in Echtzeit funktionieren. Die bestehenden Stromversorgungsnetze, die für die konventionelle Stromerzeugung auf nationaler Ebene konzipiert wurden und oft für diese verwaltet werden, sind nicht optimal für eine Zukunft gerüstet, in der die Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen immer wichtiger wird und Ausgleichsmaßnahmen für ihre inhärente Variabilität erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 493/15 (Beschluss)

... /EU. Danach stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Antragsteller die Möglichkeit hat, die Eignungsprüfung spätestens sechs Monate nach der ursprünglichen Entscheidung, dem Antragsteller eine Eignungsprüfung aufzuerlegen, ablegen kann. Bei den genannten Regelungen im Gesetzentwurf beginnt die Sechs-Monats-Frist jedoch mit der Entscheidung über die (endgültige) Erlaubnis zur Berufsausübung. Dies ist unpräzise, da diese Entscheidung erst getroffen werden kann, nachdem etwaige Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Nummer 11 bis 13 - neu - BApO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a Absatz 1 Satz 1 BApO , Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 1 Satz 1 BÄO , Artikel 6 Nummer 3 § 2b Absatz 1 Satz 1 PsychThG , Artikel 9 Nummer 3 § 7b Absatz 1 Satz 1 ZHG , Artikel 12 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 PharmTAG , Artikel 14 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 ErgoThG , Artikel 16 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 LogopG , Artikel 18 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 HebG , Artikel 19 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 OrthoptG , Artikel 21 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 MTAG , Artikel 23 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 DiätAssG , Artikel 25 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 MPhG , Artikel 28 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 PodG , Artikel 30 Nummer 2 § 3a Absatz 1 Satz 1 NotSanG , Artikel 32 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 KrPflG und Artikel 34 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 AltPflG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 BApO ,

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 - neu - § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - BApO , Artikel 4 Nummer 5 - neu - § 12 Absatz 3 Satz 4 - neu - BÄO , Artikel 6 Nummer 8 § 10 Absatz 1 Satz 3 PhsychThG und Artikel 9 Nummer 4a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 3 - neu - ZHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Europäischen Berufsausweis

6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe b § 20b Absatz 3 Satz 2 PsychTh-APrV ,

7. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 18a Absatz 1 PTA-APrV , Artikel 15 Nummer 2 § 16a Absatz 1 ErgThAPrV , Artikel 17 Nummer 2 § 16a Absatz 1 LogAPrO , Artikel 20 Nummer 2 § 16a Absatz 1 OrthoptAPrV , Artikel 22 Nummer 2 § 25a Absatz 1 MTA-APrV , Artikel 24 Nummer 2 § 16a Absatz 1 DiätAss-APrV , Artikel 26 Nummer 2 § 16a Absatz 1 MB-APrV , Artikel 27 Nummer 2 § 21a Absatz 1 PhysTh-APrv und Artikel 29 Nummer 2 § 16a Absatz 1 PodAPrV

8. Zur Anerkennungsprüfung

9. Zum Einheitlichen Ansprechpartner und zur elektronischen Antragstellung


 
 
 


Drucksache 34/15

... Finanzausgleichsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Anlage 1
Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 2
Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage 2
Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 538/15 (Beschluss)

... Demgegenüber steht die von der Bundesregierung vorgelegte Neuschöpfung einer weisungsfreien Letztentscheidung des Sachverständigenausschusses nicht in Einklang mit dem Demokratieprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG respektive seinen Entsprechungen in den Landesverfassungen - zumal die Praxis der zurückliegenden Jahrzehnte keinen Anlass zu einer solchen Regelung gibt. Die vorgeschlagene Änderung hingegen schafft den erforderlichen Ausgleich zwischen dem berechtigten Wunsch nach Sachnähe und breiter Interessenbeteiligung der Begutachtenden einerseits sowie dem Verfassungsgebot der Letztverantwortung der Entscheidung innerhalb einer demokratischen Legitimationskette andererseits.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 KGSG

3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 und 2 KGSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 KGSG

6. Zu Artikel 1 § 16 Überschrift, Absatz 1 KGSG

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3, § 24 Absatz 3, § 79 Absatz 4 KGSG

8. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 KGSG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Nummer 4 KGSG

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 - neu - KGSG

11. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Nummer 7 KGSG

12. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 3 KGSG

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - KGSG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 KGSG

15. Zu Artikel 1 § 86 Überschrift

16. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 3 - neu - KGSG


 
 
 


Drucksache 567/15 (Beschluss)

... c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozialhilfe ist unter anderem bereits durch die bisherigen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht. Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen. Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe ergibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutralität eine Bundesbeteiligung an den entsprechenden Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

... Das deutsche Insolvenzrecht sieht verschiedene Regelungen vor, die den Unternehmen in wirtschaftlicher Krise frühzeitige Sanierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von Gläubigern und potentiellen Investoren ermöglichen. Die Vorschriften stellen einen sachgerechten und praktikablen Ausgleich her zwischen den berechtigten Interessen des Schuldners an der Restrukturierung und dem Fortbestand seines Unternehmens einerseits und den Interessen seiner Gläubiger an einer größtmöglichen Beitreibung ihrer Forderung andererseits.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 508/14

... Im Übergangszeitraum wird der Versorgungszuschlag um fünf Prozentpunkte angehoben, um zwischen den Trägern und dem Bund einen angemessenen Interessenausgleich herbeizuführen und eine andauernde Auseinandersetzung um die angemessene Höhe des Zuschlages bis zu einer sachgerechten Festlegung zu beenden. Sollten zum 31. Dezember 2017 keine valide ermittelten Daten zur Höhe eines angemessenen Zuschlages für die kalkulatorischen Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte vorliegen, gilt ab 1. Januar 2018 der in Satz 1 genannte Zuschlag von "bis zu 30 Prozent".



Drucksache 191/1/14

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 431/14

... Im Steuerstrafverfahren entsteht der Finanzverwaltung jedoch ein höherer Ermittlungsaufwand. In Fällen ohne Selbstanzeige ist zukünftig für die zurückliegenden zehn Jahre statt bisher fünf Jahre zu ermitteln, ob die Tatbestandsvoraussetzungen einer Steuerhinterziehung vorliegen. Nach den Angaben des Ressorts lässt sich nicht abschätzen, ob der geringere Ermittlungsaufwand im Besteuerungsverfahren den höheren Ermittlungsaufwand im Strafverfahren per Saldo ausgleicht.



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Die Krankenkassen sollen gleichmäßig entsprechend ihrer Mitgliederzahl belastet werden. Die Anpassung richtet sich nach der Bezugsgröße "Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr" und soll einen gewissen Inflationsausgleich gewährleisten.



Drucksache 151/3/14

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (M-RSA) anzugehen und diese durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu untermauern. Diese Gutachten hält der Bundesrat vor dem Hintergrund für notwendig, dass die Gutachter zu einzelnen Bereichen keine konkreten Empfehlungen abgeben konnten, sondern vielmehr weitere Untersuchungen für notwendig erachtet haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/3/14




Zu Artikel 1 Nummer 34


 
 
 


Drucksache 377/14

... Im Jahr 2013 betrug die unionsrechtlich vorgegebene Obergrenze für die Direktzahlungen in Deutschland 5 852 938 Tausend Euro. Diese Obergrenze ist durch die zugewiesenen Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung weitgehend ausgeschöpft worden. Für das Jahr 2014 ist diese Obergrenze auf 5 178 178 Tausend Euro abgesenkt worden. Maßgeblich dafür waren die im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU vorgenommenen Kürzungen der Mittel für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen sowie die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossene Umverteilung von Direktzahlungsmitteln zugunsten von Mitgliedstaaten mit bisher sehr niedrigen Direktzahlungen und die Absenkung auf die bisherigen Nettoobergrenzen. Als Ausgleich für die Absenkung auf die Nettoobergrenzen ist die Modulation, also die gestaffelte Kürzung von Direktzahlungen oberhalb eines Freibetrages von 5 000 Euro, entfallen. Von der Obergrenze sind darüber hinaus die Mittel zur Deckung des Finanzbedarfs für die durch Bundesgesetz beschlossene Gewährung der Umverteilungsprämie 2014 in Höhe von 352 116 Tausend Euro in Abzug gebracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kürzung der Zahlungsansprüche

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung

II. Folgen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Bund

5 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 225/14 (Beschluss)

... In § 19a VwVG-E ist die Schaffung einer Vollstreckungspauschale vorgesehen. Der Bundesfinanzverwaltung soll hierdurch in den Fällen der Vollstreckung zollfremder Forderungen die Möglichkeit eröffnet werden, bei den Anordnungsbehörden, die der Bundesfinanzverwaltung Vollstreckungsanordnungen übermitteln, ab dem 1. Juli 2014 eine Vollstreckungspauschale zum Ausgleich der beim Vollstreckungsschuldner uneinbringlichen Gebühren und Auslagen zu erheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19a VwVG

3. Zu Artikel 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 595/14

... "Führt eine Änderung dieses Gesetzes zu einer Änderung laufend gewährter Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1, sind diese von Amts wegen neu festzustellen. Von einer förmlichen Bescheiderteilung kann abgesehen werden; ausgenommen hiervon sind Fälle nach § 8 Absatz 4." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/14




‚Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

‚Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... a) Die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere im Bereich der Energieeffizienz beim Bauen und Wohnen, Wohnen für einkommensschwache Haushalte und der Abfallvermeidung sowie die Erhöhung der Datenerkenntnisse lassen erkennen, dass die kommunalen Überwachungsbehörden in Umweltschutzbelangen, die Sozialbehörden und die kommunalen Bau- und Planungsbehörden zusätzliche Aufgaben erhalten werden. Die Aufgabe des Klimaschutzes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, sodass die Kommunen nicht die zusätzlichen Aufwendungen allein tragen können. Auch im Hinblick auf die teilweise erfolgten Ausgleiche der kommunalen Haushalte durch den Bund sollten neue zusätzliche Belastungen der kommunalen Haushalte vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 93/14

... Bei einigen Landgerichten sind Kammern für internationale Handelssachen einzurichten. Der Vollzugsaufwand ist begrenzt. Er besteht im Wesentlichen in der fremdsprachlichen Fortbildung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals. Das zu erwartende Gebührenmehraufkommen wird den insoweit erforderlichen Mehraufwand zumindest ausgleichen.



Drucksache 309/14

... 13. In den Leitlinien wird ferner im Einklang mit Erwägungsgrund 29 der Fusionskontrollverordnung erläutert, dass ein Zusammenschluss zu Effizienzvorteilen führen kann, die seine schädlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb und damit den Schaden für die Verbraucher ausgleichen. Wenn die an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Effizienzvorteile geltend machen, werden diese von der Kommission berücksichtigt, sofern sie nachprüfbar und durch den betreffenden Zusammenschluss bedingt sind und ihre Weitergabe an die Verbraucher wahrscheinlich ist. So konnten in der Sache UPS/TNT Express wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf einige (wenn auch nicht alle) Mitgliedstaaten unter anderem auf der Grundlage von Effizienzerwägungen ausgeräumt werden. 13 In der Sache Nynas/Harburg untermauerten die bewirkten Effizienzvorteile die Schlussfolgerung, dass der Zusammenschluss für die Verbraucher von Vorteil war, da die erworbene Anlage ansonsten wahrscheinlich stillgelegt worden wäre. 14



Drucksache 432/14

... Die gestiegene Lebenserwartung und das Niedrigzinsumfeld führen zudem zu Finanzierungslücken. Es ist in diesem Zusammenhang sachgerecht, Sonderzahlungen des Arbeitgebers, mit denen diese Lücken geschlossen werden, den Sonderzahlungen zur Wiederherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Buchstabe b) gleichzustellen. Das gilt insbesondere auch im Fall des Bedarfsdeckungsverfahrens, das unterstellt, dass sich im langjährigen Mittel Überschüsse und Verluste ausgleichen.



Drucksache 209/14

... Versorgungsausgleich



Drucksache 642/1/14

... Nachdem diese Regelung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zunächst bestätigt worden war, stellte das Bundesverwaltungsgericht im September 2012 fest, dass das Spracherfordernis beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen nur eingeschränkt gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, 10 C 12.12). In diesen Fällen muss ein Visum zum Familiennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb von Deutschkenntnissen im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind. Bereits zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht das Fehlen einer allgemeinen Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung im Einzelfall (nur) deswegen als zulässig angesehen, weil der Interessenausgleich auch auf andere Weise, etwa durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Spracherwerbs, erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010, 1 C 8.09).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 552/14 (Beschluss)

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 327/1/14

... 2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine neue EU-Städteagenda insbesondere die "Leipzig-Charta" aus dem Jahr 2007 aufgreifen, weiterentwickeln, vertiefen und kommunizieren muss. Die "Leipzig-Charta" hat zum einen verdeutlicht, dass das Instrument der integrierten Stadtentwicklung dazu beitragen kann, sektorales Denken und Handeln zu überwinden, breite Beteiligung zu organisieren und Interessenausgleich im städtischen Raum zu erreichen. Sie betont zum anderen, dass den benachteiligten Stadtteilen und Bevölkerungsgruppen im gesamtstädtischen Kontext besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die Ziele der "Leipzig-Charta" sind in vielen die Stadtentwicklung beeinflussenden Politikbereichen und sektoralen Handlungsfeldern noch nicht präsent und werden vielerorts noch nicht ausreichend in die Praxis umgesetzt.



Drucksache 338/14

... Finanzausgleichsgesetz



Drucksache 402/14

... Die sog. EEG-Umlage beruht auf den Vorschriften des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG). Nach § 3 Absatz 2 der Ausgleichsmechanismusverordnung ist die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber zu veröffentlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 327/14 (Beschluss)

... 2. Er ist der Überzeugung, dass eine neue EU-Städteagenda insbesondere die "Leipzig-Charta" aus dem Jahr 2007 aufgreifen, weiterentwickeln, vertiefen und kommunizieren muss. Die "Leipzig-Charta" hat zum einen verdeutlicht, dass das Instrument der integrierten Stadtentwicklung dazu beitragen kann, sektorales Denken und Handeln zu überwinden, breite Beteiligung zu organisieren und Interessenausgleich im städtischen Raum zu erreichen. Sie betont zum anderen, dass den benachteiligten Stadtteilen und Bevölkerungsgruppen im gesamtstädtischen Kontext besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die Ziele der "Leipzig-Charta" sind in vielen die Stadtentwicklung beeinflussenden Politikbereichen und sektoralen Handlungsfeldern noch nicht präsent und werden vielerorts noch nicht ausreichend in die Praxis umgesetzt.



Drucksache 191/5/14

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/5/14




Zu Artikel 1 Nummer 2

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.