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"Ausländerbehörden"


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Drucksache 633/08

... (8) Auf genetische Untersuchungen an einem Mundschleimhautabstrich, die zum Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Benachteiligungsverbot

§ 5
Qualitätssicherung genetischer Analysen

§ 6
Abgabe genetischer Untersuchungsmittel

Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken

§ 7
Arztvorbehalt

§ 8
Einwilligung

§ 9
Aufklärung

§ 10
Genetische Beratung

§ 11
Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 12
Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 13
Verwendung und Vernichtung genetischer Proben

§ 14
Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen

§ 15
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen

§ 16
Genetische Reihenuntersuchungen

Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

§ 17
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich

§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben

§ 19
Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 20
Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz

§ 21
Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 22
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik

§ 23
Richtlinien

§ 24
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 25
Strafvorschriften

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 27
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)


 
 
 


Drucksache 713/08

... (2) Sind nach den Angaben die Voraussetzungen hinsichtlich der Rechtsstellung oder des Aufenthaltstitels nach Absatz 1 erfüllt, holt das Standesamt mit einem Formular nach Anlage 12 eine schriftliche Auskunft der Ausländerbehörde darüber ein, ob die Angaben zutreffen und der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Die Auskunft ist auch dann einzuholen, wenn die Eltern keine Angaben über ihre Rechtsstellung oder ihren Aufenthaltstitel machen oder das Standesamt Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat; in diesem Fall sind die Angaben für beide Elternteile abzufragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Standesamt

§ 2
Übersetzung in die deutsche Sprache

§ 3
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift

§ 4
Rückgabe von Urkunden

§ 5
Prüfungspflicht

§ 6
Anzeige eines Personenstandsfalls

§ 7
Zurückstellen der Beurkundung

§ 8
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Kapitel 2
Personenstandsregister

Abschnitt 1
Betrieb elektronischer Personenstandsregister

§ 9
Personenstandsregister, Registerinhalt

§ 10
Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern

§ 11
Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren

§ 12
Herstellererklärung

§ 13
Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme

§ 14
Berechtigungskonzept

Abschnitt 2
Führung der Personenstandsregister

§ 15
Personenstandsregister

§ 16
Haupteintrag

§ 17
Folgebeurkundungen

§ 18
Hinweise

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

§ 20
Sicherungsregister

§ 21
Abschluss der Personenstandsregister

§ 22
Sammelakten

§ 23
Namensangabe

§ 24
Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters

§ 25
Übergabe der Register und Sammelakten an Archive

§ 26
Suchverzeichnisse

§ 27
Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin

Kapitel 3
Eheschließung

§ 28
Anmeldung

§ 29
Eheschließung

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

§ 30
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

§ 31
Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

§ 32
Geburten in Fahrzeugen

§ 33
Nachweise bei Anzeige der Geburt

§ 34
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

§ 35
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 36
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

§ 37
Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern

§ 38
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

§ 39
Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen

§ 40
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 41
Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

§ 42
Testamentsverzeichnis

§ 43
Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern

§ 44
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

§ 45
Angleichung von Namen

§ 46
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Kapitel 8
Berichtigungen

§ 47
Berichtigungen

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Abschnitt 1
Personenstandsurkunden

§ 48
Personenstandsurkunden

§ 49
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

§ 50
Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 51
Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

§ 52
Internationales Stammbuch der Familie

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

§ 53
Benutzung durch Personen

§ 54
Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 55
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

Abschnitt 3
Mitteilungen

§ 56
Mitteilungen an das Standesamt

§ 57
Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister

§ 58
Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister

§ 59
Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister

§ 60
Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister

§ 61
Mitteilungen für statistische Zwecke

§ 62
Besonderheiten bei Mitteilungen

§ 63
Datenübermittlung

§ 64
Abrufverfahren

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65
Übergangsbeurkundungen

§ 66
Fortführung von Altregistern

§ 67
Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag

§ 68
Fortführung des Heiratseintrags

§ 69
Übernahme in elektronische Personenstandsregister

§ 70
Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen

§ 71
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister

§ 72
Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin

§ 73
Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 74
Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)

§ 75
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Datenfelder in den Personenstandsregistern

Allgemeine Registerangaben für alle Register

3 Geburtenregister

3 Eheregister

3 Lebenspartnerschaftsregister

3 Sterberegister

Anlage n
2-12

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung

II. Schwerpunkte der Verordnung

1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen

2. Elektronisches Beurkundungsverfahren

a Datenformat

b Signaturanwendung

c Sicherheitsanforderungen

d Aufbau und Inhalt der Register

e Datenaustausch

f Altdatenerfassung

3. Zuständigkeit

4. Finanzielle Auswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Kapitel 2
Personenstandsregister

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Kapitel 3
Eheschließung

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

Zu § 30

Kapitel 5
Geburt

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 6
Sterbefall

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Kapitel 8
Berichtigungen

Zu § 47

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


 
 
 


Drucksache 224/1/07

... (3) In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden. In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 26 Abs. 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2, in den Fällen der §§ 24 und 25 Abs. 3 ist von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie des Absatzes 2, im Fall des § 25 Abs. 4a ist von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 sowie des Absatzes 2 abzusehen. Wird von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen, kann die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass eine Ausweisung wegen einzeln zu bezeichnender Ausweisungsgründe, die Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 234/07

... vorhandenen bedeutsamen Informationen zu übermitteln. Das Ersuchen an die Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden ist an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Luftsicherheitsbehörde darf die Registerbehörde nach dem Bundeszentralregistergesetz um eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ersuchen. Bei ausländischen Antragstellern darf sie zusätzlich das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde nach dem Ausländerzentralregistergesetz um Auskunft ersuchen. Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, darf die Luftsicherheitsbehörde auch bei den zuständigen Ausländerbehörden anfragen, ob diese Anhaltspunkte dafür haben, dass ausländische Antragsteller die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Luftsicherheits -Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung LuftSiZÜV

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 388/07

... (1) Die Passbehörden teilen den Ausländerbehörden die Einziehung eines Passes nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Nr. 2 des Passgesetzes wegen des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/07




I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

V. Artikel 7 Abs. 4 wird wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 36/07

... 3. er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert hat.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 224/07 (Beschluss)

... (3) In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden. In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 26 Abs. 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2, in den Fällen der §§ 24 und 25 Abs. 3 ist von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie des Absatzes 2, im Fall des § 25 Abs. 4a ist von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 sowie des Absatzes 2 abzusehen. Wird von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen, kann die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass eine Ausweisung wegen einzeln zu bezeichnender Ausweisungsgründe, die Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV

37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 520/06

... vorhandenen bedeutsamen Informationen zu übermitteln. Das Ersuchen an die Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden ist an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Luftsicherheitsbehörde darf die Registerbehörde nach dem Bundeszentralregistergesetz um eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ersuchen. Bei ausländischen Antragstellern darf sie zusätzlich das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde nach dem Ausländerzentralregistergesetz um Auskunft ersuchen. Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, darf die Luftsicherheitsbehörde auch bei den zuständigen Ausländerbehörden anfragen, ob diese Anhaltspunkte dafür haben, dass ausländische Antragsteller die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstiqe Kosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 81/06

... Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dieser Vorschrift ist unabhängig von der Zuverlässigkeitsprüfung auf Grund anderer Rechtsnormen zu prüfen. An die Zuverlässigkeit eines Ausländers sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Zuverlässigkeit eines deutschen Staatsangehörigen. Ist der Antragsteller Ausländer, so kann es angezeigt sein die zuständige Ausländerbehörde zu beteiligen. § 5 Abs. 1 nennt die Fälle der absoluten Unzuverlässigkeit. Gegenstand eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat können alle entsprechenden Tatbestände des Strafrechts oder des Nebenstrafrechts sein. Liegt ein derartiger Fall absoluter Unzuverlässigkeit vor, so ist der Antrag für eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 abzulehnen. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist nach § 45 Abs. 1 zurückzunehmen oder nach § 45 Abs. 2 Satz 1 zu widerrufen. Sofern die Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe beantragt wird (§ 21), ist die Zuverlässigkeit darüber hinaus nach allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätzen zu prüfen. Hierzu sind regelmäßig auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Von besonderer Bedeutung sind die Fähigkeit und der Wille des Gewerbetreibenden zur Beachtung seiner Aufsichtspflicht gegenüber den für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften verantwortlichen Beschäftigten; auf diese Weise wird auch auf eine verantwortungsvolle Ausübung der Weisungsbefugnis gegenüber jugendlichen Auszubildenden oder Arbeitnehmern nach § 3 Abs. 1 geachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 894/06

... " durch die Angabe „Behörden, den nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 beteiligten Ausländerbehörden" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/06




1. Artikel 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:.

2. Nach Artikel 7 werden die folgenden Artikel 7a und 7b eingefügt:

Artikel 7b
Änderung des Passgesetzes

3. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 624/06

... Die Innenminister der Länder haben für die Zeit vom 1. April 2003 bis zum 31. März 2004 bei ihren Ausländerbehörden Fallzahlen erhoben. Danach wurde 1.694 unverheirateten ausländischen Müttern eines deutschen Kindes, die im Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig waren, aufgrund der Vaterschaftsanerkennung ein Aufenthaltstitel erteilt. Die Zahlen können zwar nicht belegen, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen handelt, d.h. eine Anerkennung ohne dass eine leibliche oder soziale Beziehung zum Kind gegeben ist. Sie zeigen aber einen nicht unerheblichen Rahmen, in dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen stattfinden können. IMK und JuMiKo fordern deshalb zu Recht ein zielgenau auf die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen gerichtetes Anfechtungsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 640d
Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes; Beteiligung des Jugendamts

§ 15

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Änderungsbedarf

1. Geltendes Recht

a Rechtslage seit dem 1. Juli 1998

b Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung in verschiedenen Rechtsgebieten

2. Rechtstatsachen

III. Lösung

IV. Kosten

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 770/05 (Beschluss)

... - Die Vielzahl bereits bestehender Datenbanken auf Ebene der EU (insbes. SIS, EURODAC und Europol-IS) sollte auf Möglichkeiten zur Optimierung der Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten hin überprüft sowie eine regelmäßige Evaluierung sichergestellt werden. Die Schaffung von Zugriffsmöglichkeiten der Polizei- und Sicherheitsbehörden auf das VIS und der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf EURODAC ist besonders zur Terrorismusbekämpfung wichtig. Erforderlich ist zudem ein Zugriff der Ausländerbehörden und der Auslandsvertretungen auf im SIS gespeicherte Ausschreibungsdaten zur Festnahme nach Artikel 95 SDÜ.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 770/1/05

... - Die Vielzahl bereits bestehender Datenbanken auf Ebene der EU (insbes. SIS, EURODAC und Europol-IS) sollte auf Möglichkeiten zur Optimierung der Zugriffsmöglichkeiten und Funktionalitäten hin überprüft sowie eine regelmäßige Evaluierung sichergestellt werden. Die Schaffung von Zugriffsmöglichkeiten der Polizei- und Sicherheitsbehörden auf das VIS und der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf EURODAC ist besonders zur Terrorismusbekämpfung wichtig. Erforderlich ist zudem ein Zugriff der Ausländerbehörden und der Auslandsvertretungen auf im SIS gespeicherte Ausschreibungsdaten zur Festnahme nach Artikel 95 SDÜ.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/05




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 659/05

... Abweichend von § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde für Ausländer, die im Bundesgebiet bis zu drei Monate innerhalb von zwölf Monaten lediglich Tätigkeiten, die nach § 16 Satz 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Aligemeines

I. Zielsetzung und Lösung

II. Kosten und Preise

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 79/05

... Mitteilungen an Ausländerbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 18. DA-ÄndVwV

2 I.

1. In § 22 Abs. 3

2. In § 32 Abs. 3 Satz 3, § 276 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4, § 285 Abs. 6 Satz 3 und § 301 Abs. 2 Satz 3

3. In § 49 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

4. In § 63 Abs. 2 Satz 1

5. § 87

6. § 91a Abs. 2 Satz 2

7. § 101

8. In § 120 Abs. 2

9. § 139

10. § 141

11. Dem § 142 Abs. 2

12. § 147 Abs. 2 und 3

13. § 158

14. § 159

15. § 159a

16. § 182 Abs. 1 Nr. 4

17. § 190 Abs. 3 Satz 2

18. In § 215 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 2 Satz 2 und § 369 Abs. 1 Satz 1

19. § 233

20. § 237 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und § 239 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a

21. § 240c

22. § 261a Abs. 1 und 2

23. In § 265 Abs. 2 Nr. 1

24. In § 266

25. In § 285 Abs. 2

26. § 293

27. In § 297 Abs. 4 Satz 1 und § 298 Abs. 2 Satz 1

28. § 299

29. In § 300 Abs. 1 Satz 3

30. In § 301 Abs. 1 Satz 3

31. § 302

32. In § 324 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

33. § 339

34. In § 367 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

35. Nach § 370a

36. In § 372 Abs. 1

37. § 379

38. § 380a

39. In § 383 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3

40. In § 401 Abs. 5

2 II.

Begründung

Der Inhalt der 18. DA-ÄndVwV wird weitgehend von Rechtsänderungen bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf das Personenstandswesen auswirken; zu nennen sind insbesondere

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 40


 
 
 


Drucksache 25/05 (Beschluss) Ausländerbehörden


Drucksache 25/1/05

... 7. In Kapitel III des Vorschlags werden als spezifische Verwendungszwecke der Daten außerhalb des Visumverfahrens lediglich die Visakontrollen, die Bestimmung der Zuständigkeit für Asylanträge und die Prüfung von Asylanträgen genannt. Für andere Zwecke sollen die Daten nicht verwendet werden dürfen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf darauf hinzuwirken, dass die Zwecke des VIS in vollem Umfang verwirklicht werden können, nämlich auch zur inneren Sicherheit beizutragen, und deshalb auch den Sicherheitsbehörden und den Ausländerbehörden die umfassende Nutzung der Daten zu ermöglichen. Ein fehlender direkter Zugriff der Sicherheitsbehörden auch der Länder auf die Daten, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abwehren sowie vorbeugend und repressiv Straftaten bekämpfen zu können, wäre ein schwerwiegender struktureller Mangel mit spürbar negativen Auswirkungen nicht zuletzt bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/1/05




2 Allgemeines:

Nutzung der Systemarchitektur

Nutzung des VIS zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Organisierten Kriminalität

Nutzung des VIS zur Klärung der Identität und zu Zwecken der Rückführung

Nutzung der Daten zur Bekämpfung der Visumserschleichung

Dauer der Speicherung

Aufnahme des Betriebs


 
 
 


Drucksache 679/05 Ausländerbehörden


Drucksache 662/04

... der inländische Aufenthalt des Inhabers und die für ihn zuständige Ausländerbehörde ermittelt wird.

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Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 727/1/04

... Die Entscheidung über die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist von der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags bei der Bundesagentur für Arbeit der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen.

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Drucksache 727/1/04




1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV

4. Zu § 18 Satz 1 BeschV

5. Zu § 25 BeschV

6. Zu § 30 BeschV

7. Zu § 47 Satz 2 BeschV


 
 
 


Drucksache 662/1/04

... Die Änderung in Absatz 4 Satz 2 dient der Klarstellung, dass in der Regel nicht die die Verteilung veranlassende Behörde die Anhörung durchführt, sondern diese im Rahmen der ausländerrechtlichen Behandlung durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erfolgt. Die die Verteilung veranlassende Stelle erhält dann das Ergebnis der Anhörung, um es an die zentrale Verteilungsstelle weiterzugeben."

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Drucksache 662/1/04




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und cc § 73 Inhaltsübersicht, Überschrift und Absatz 2 Aufenthaltsverordnung

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 727/04 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht zumindest für eine Übergangszeit die Gefahr, dass das Konzept des One-stop-government zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und - zumindest bei bestimmten Fallgruppen- zu unerwünschten Verfahrensverzögerungen führen kann. Er fordert daher Bundesregierung und Arbeitsverwaltung auf, hier gemeinsam mit den Ländern und deren Ausländerbehörden nach pragmatischen Lösungen zu suchen. Vorhandene gesetzliche Spielräume sind zumindest in der Übergangszeit voll auszuschöpfen, um eine Verunsicherung von Antragstellern und Arbeitgebern und längere Genehmigungszeiten zu vermeiden. Aus fachlicher Sicht gebotene Lösungen, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Ausländerbehörden in Grenzen halten, dürfen nicht daran scheitern, dass sie mit dem theoretischen Konzept des One-stop-government nur schwer in Einklang zu bringen sind. Vor allem muss es möglich sein, dass die Ausländerbehörde, z.B. bei Inhabern von Aufenthaltsgestattungen und in vergleichbaren Fällen, die Ausübung der Tätigkeit erlaubt, dabei aber auf eine von der Agentur für Arbeit ausgestellte Arbeitnehmerkarte, die kurzfristig von der Agentur abgeändert werden kann, verweist. Insoweit muss vermieden werden, dass künftig jede auch noch so geringfügige Änderung der Beschäftigungsbedingungen zu einer neuen Befassung der Ausländerbehörde führt und auf diese Weise Unterbrechungen in der Genehmigungskette eintreten. Auch in Zeiten der Umstrukturierung der Arbeitsverwaltung ist es notwendig, dass für die Ausländerbehörden ständige Ansprechpartner vorhanden sind, mit denen Zweifelsfragen, z.B. in Bezug auf das Vorliegen einer zustimmungsfreien Beschäftigung, kurzfristig besprochen und geklärt werden können.

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Drucksache 727/04 (Beschluss)




Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV

A Änderungen

1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 30 BeschV

B Entschließungen


 
 
 


Drucksache 918/04

... es findet entsprechende Anwendung. Die Ausländerbehörde übermittelt das Ergebnis der Anhörung an die die Verteilung veranlassende Stelle, die die Zahl der Ausländer unter Angabe der Herkunftsländer und das Ergebnis der Anhörung der zentralen Verteilungsstelle mitteilt. Ehegatten sowie Eltern und ihre minderjährigen ledigen Kinder sind als Gruppe zu melden und zu verteilen. Der Ausländer hat in dieser Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, bis er innerhalb des Landes weiterverteilt wird, längstens jedoch bis zur Aussetzung der Abschiebung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels; die §§ 12 und 61 Abs. 1 bleiben unberührt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verteilung innerhalb des Landes zu regeln, soweit dies nicht auf der Grundlage dieses Gesetzes durch Landesgesetz geregelt wird. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf andere Stellen des Landes übertragen. Gegen eine nach Satz 1 getroffene Anordnung findet kein Widerspruch statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Sätze 8 und 9 gelten entsprechend, wenn eine Verteilungsanordnung aufgrund eines Landesgesetzes oder einer Rechtsverordnung nach Satz 6 ergeht."

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Drucksache 918/04




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 50

§ 49a
Fundpapier-Datenbank

§ 49b
Inhalt der Fundpapier-Datenbank

§ 89a
Verfahrensvorschriften für die Fundpapier-Datenbank

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 11
Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

§ 73
Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes.

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 662/04 (Beschluss)

... Die Änderung in Absatz 4 Satz 2 dient der Klarstellung, dass in der Regel nicht die die Verteilung veranlassende Behörde die Anhörung durchführt, sondern diese im Rahmen der ausländerrechtlichen Behandlung durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erfolgt. Die die Verteilung veranlassende Stelle erhält dann das Ergebnis der Anhörung, um es an die zentrale Verteilungsstelle weiterzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 6/16 PDF-Dokument



Drucksache 9/17 PDF-Dokument



Drucksache 10/17 PDF-Dokument



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Drucksache 177/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 261/17 PDF-Dokument



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Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



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Drucksache 331/11 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.