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0022/05
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0213/05
0555/05
0392/05
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0151/05
0663/05
0901/05
0188/05
0728/05
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0622/1/05
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0625/05
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0588/05
0572/05
0648/05B
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0352/05
0676/05B
0015/05
0202/05B
0287/05
0168/05
0449/05
0363/05
0678/05
0615/05
0610/1/05
0471/1/05
0724/05
0041/1/05
0814/05
0894/05
0820/05
0492/05
0237/05B
0687/05
0569/05
0042/05
0568/05
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0037/05
0679/05
0683/05
0322/05
0392/1/05
0833/05
0586/05
0277/1/05
0197/05
0622/05B
0514/05B
0097/05
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0622/05
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0301/05
0087/05
0648/1/05
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0853/1/05
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0132/05
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0329/1/05
0330/05
0616/2/05
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0661/05
0107/05
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0392/05B
0124/05B
0202/1/05
0122/05
0320/05
0581/05
0820/1/05
0794/05
0764/05
0917/04B
0194/1/04
0833/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0666/04B
0877/04
0822/04
0727/1/04
0807/04
0413/04B
0377/04
0749/2/04
0950/04
0710/04B
0242/04B
0993/04B
0565/04
0336/04
0993/1/04
0983/04
0737/04
0806/04
0683/1/04
0622/04
1004/04
0727/2/04
0912/04
0730/1/04
0805/04
0733/04
0576/04
0737/1/04
0438/04
1004/04B
0676/2/04
0782/04
0891/04
0860/04
0676/04B
0544/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0665/04
0727/04B
0730/04B
0232/04
0160/04
0874/04
0666/5/04
0683/4/04
0945/04
0194/04B
0105/04B
0578/04
0878/04
0722/04
0877/1/04
0734/04
0241/04B
0458/04B
0429/04
0128/04B
0301/04
0525/04B
0664/04
0025/04B
0721/04
0665/04B
0877/04B
0105/04
0525/1/04
0917/1/04
0691/04B
0957/04
0957/04B
0455/04B
0515/04B
0945/04B
0666/04
1003/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0850/04
0012/1/04
0665/1/04
0915/04
0226/04
0818/04
0774/03
0049/03
0774/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0504/03
0325/03B
0835/03B
0572/03
0715/03
0762/03
0715/03B
0856/03
Drucksache 45/2/17

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final



Drucksache 110/17 (Beschluss)

... ist zulässig, wenn sie zum Zwecke der Gesundheitsvorsorge, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, für die Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich, für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheitsbereich oder auf Grund eines Vertrages mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und die Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 360/17

... 3. Verbesserung der Erfassung von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung fundierter Berufsentscheidungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 222/17

... Die bislang in § 5 Absatz 3 Satz 5 bis 7 bundesrechtlich getroffenen Vorgaben an vertretende, suchtmedizinisch nicht qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Kommunikation und kollegial-konsiliarischen Abstimmung untereinander werden aufgehoben bis auf die Vorgabe einer rechtzeitigen Abstimmung. Die diesbezüglichen Pflichten ergeben sich bereits aus dem allgemeinen ärztlichen Berufsrecht. Insofern verbleibt lediglich in Satz 4 die Vorgabe einer rechtzeitigen Abstimmung, die grundsätzlich vor dem Beginn des Vertretungsfalles erfolgt. Um Vertretungsfälle zu ermöglichen, bei denen die Abstimmung nicht vorab möglich ist, etwa bei einem in Folge eines schweren Unfalls nicht erreichbaren Substitutionsarzt, wird eine bewusst offene Formulierung verwendet. Bezüglich Notfallentscheidungen bleibt es bei der bislang geltenden Regelung des Satzes 5. Entbehrlich ist deshalb eine bundesrechtliche Regelung über eine bedarfsweise erneute Abstimmung mit der oder dem vertretenen Ärztin oder Arzt oder ersatzweise mit einer konsiliarisch hinzuzuziehenden suchtmedizinisch qualifizierten Ärztin oder einem entsprechenden Arzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 5
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln

§ 5a
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin

§ 18
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 62/17

... Absatz 4 benennt die Hinderungsgründe im Sinne des Absatzes 3 Nummer 1. Absatz 4 Nummer 1 schließt eine Bereitstellung aus, wenn kein oder nur ein eingeschränktes Zugangsrecht besteht. Dies ist der Fall, wenn Daten betroffen sind, zu denen aus Gründen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit, der statistischen Geheimhaltung, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit, der Betroffenheit schutzbedürftiger Belange der Nachrichtendienste und polizeilicher Stellen des Bundes, oder weil sie Informationen enthalten, die einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder weil sonst einer der in den §§ 3 bis 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 12a
Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 707/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hat erhebliche grundsätzliche Zweifel, ob innerhalb einer Verordnung, die den Berufszugang für den grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt regelt, eine Berechtigung zur Regelung von Genehmigungsverfahren für den innerstaatlichen Linienverkehr geschaffen werden kann. Er bittet daher die Bundesregierung um eine europarechtliche Prüfung der beabsichtigten Regelungserweiterung. Aus Sicht des Bundesrates sollte die im Rahmen der deutschen Fernbusliberalisierung festgelegte Möglichkeit der zuständigen Behörden bestehen bleiben, nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 417/17 (Beschluss)

... Mit dieser Änderung werden die nicht mehr notwendigen Mindestalter-Regelungen für Personen, die sich am 26. Juni 2006 in einer Berufsausbildung befunden haben, gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 25 Absatz 5 Satz 4 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - § 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71a Absatz 1 Satz 1 FeV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71b Satz 01 - neu - FeV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8a - neu - FeV

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8g FeV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III Überschrift FeV

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 FeV

15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fußnote * FeV

16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Gebührennummer 345 GebOSt

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - § 5 Absatz 1c und § 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV

19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV


 
 
 


Drucksache 610/17 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter



Drucksache 709/17 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade in den Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten sichtbar wird, wie ein zusammenwachsendes Europa tatsächlich gelebt wird. Er verweist auf die zahlreichen - auch mit Hilfe der EU-Fördermittel - realisierten grenzüberschreitenden Initiativen mit direkter Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger in europäischen Nachbarstaaten, sei es im Bereich der Mehrsprachigkeit, der Berufsanerkennung, der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, der Grenzpendlerberatung, der Arbeitsvermittlung oder im Umweltschutz.



Drucksache 468/17

... "1a. für den Vollzug des § 2 Absatz 8 im Rahmen der Hafenstaatkontrolle die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; hiervon ausgenommen sind die Aufgaben der Bußgeldbehörde,".



Drucksache 592/1/17

... Da die Zahnärztekammer für die Überwachung der Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten ihrer Mitglieder sowie der Sicherung der Qualität der Berufsausübung zuständig ist, wird es für erforderlich gehalten, dass die zuständige Zahnärztekammer bei dieser Beurteilung beteiligt wird, da diese über die für diese Beurteilung erforderlichen Informationen verfügt. Um die Objektivität des Verfahrens zu gewährleisten, sollte daher die zuständige Zahnärztekammer an dem Verfahren beteiligt werden. Die Zahnärztekammer kann besser einschätzen, ob ein Zahnarzt persönlich und fachlich geeignet ist, sodass die Auswahl zumindest im Benehmen mit der Zahnärztekammer erfolgen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/17




1. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und § 74 Absatz 3 Satz 8 ZApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 5 - neu - ZApprO

3. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 65 Absatz 1 und § 88 Absatz 1 ZApprO

4. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 6 und § 72 Absatz 9 ZApprO

5. Zu Artikel 1 § 89, Anlage 20 zu § 11 Absatz 3 Satz 2, § 89 Absatz 2 Nummer 1 und Anlage 21 zu § 89 Absatz 2 Nummer 2 ZApprO

6. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - ZApprO

7. Zu Artikel 1 § 111 Absatz 2 - neu - und § 126 Absatz 2 - neu - ZApprO

8. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe b § 41 Absatz 4 Satz 4 - neu - ÄApprO


 
 
 


Drucksache 43/1/17

... 2. Der Bundesrat lehnt den vorliegenden Vorschlag zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte jedoch ab, weil er einen gravierenden Eingriff in das Recht der Mitgliedstaaten zur Regelung von Berufsreglementierungen darstellt und im Widerspruch zu bewährten Instrumenten und Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit steht. Dazu gehört beispielsweise das Ziellandprinzip.



Drucksache 666/1/17

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final



Drucksache 608/17

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/17




,Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

§ 53a
Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 219/17

... als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes.* Der Bericht wird zugeleitet aufgrund der einschlägigen Regelungen von insgesamt 14 Berufsgesetzen: § 3 Absatz 8 der Bundesärzteordnung, § 4 Absatz 8 der



Drucksache 199/17 (Beschluss)

... ), für Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (vgl. § 348 Absatz 1 Nummer 2d



Drucksache 7/1/17

... 18. Der Bundesrat verweist auf das mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVFLG) erreichte hohe Schutzniveau. Dieses basiert auf dem Risikomanagement und der ständigen Aufklärungsarbeit der SVLFG sowie dem Austausch bewährter Verfahren in Deutschland.



Drucksache 387/17

... Ein Schlüssel zur Teilhabe ist lebenslanges Lernen. Ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung ist ein bedeutender Faktor für die Umverteilung des Wohlstands in einer Gesellschaft. Dafür sollte eine hochwertige Grundbildung und Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Altersgruppen bereitgestellt werden. Außerdem müssen wir neue Wege des Lernens für eine Gesellschaft finden, die zunehmend von Mobilität und Digitalisierung geprägt ist, und für die richtige Mischung von sozialen Kompetenzen (z.B. Unternehmergeist) und soliden digitalen Kompetenzen sorgen. Bereits 90 % aller Arbeitsplätze setzen zumindest gewisse digitale Kompetenzen voraus.24 In Europa bemüht man sich schon um Verbesserung der digitalen Kompetenzen, doch bedarf es noch weiterer Fortschritte.25 In Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitsuchende wird dies den Bürgerinnen und Bürgern die Anpassung an eine sich ständig wandelnde Berufswelt und an flexiblere berufliche Laufbahnen erleichtern.

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Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 725/17

... (2) Mithilfe eines externen Beraters wurde vom 10. bis 31. März 2017 eine gezielte Online-Konsultation der Interessenträger durchgeführt. Sie konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Begriffsbestimmung und die wirtschaftlichen Anreize und war auf verschiedene Interessengruppen zugeschnitten (Branche, Mitgliedstaaten, Sozialpartner und andere Interessengruppen). Die Kommission erhielt 122 vollständig beantwortete Fragebögen aus 12 Mitgliedstaaten und der Schweiz: 44 % von Anbietern von Beförderungsdiensten oder deren Berufsverbänden, 17 % von den Nutzern der Beförderungsdienste oder deren Berufsverbänden, 25 % von nationalen Behörden und 14 % von anderen Verkehrsverbänden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 654/1/17

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine wesentliche Bedingung für die Verbesserung der Cybersicherheit darin besteht, dieses Thema in der Ausbildung der öffentlichen Verwaltung sowie in Lehrplänen sonstiger Berufsausbildungseinrichtungen und Hochschulen zu verankern. Der Bundesrat begrüßt, dass dabei neben den im engeren Sinne im Bereich der Cybersicherheit tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den übrigen IKT-Fachkräften auch weitere Beschäftigtengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger mit Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationskampagnen in den Blick genommen werden. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Sicherheit informationstechnischer Systeme nicht nur eine Frage der Technik ist, sondern eine Frage der Arbeitsprozesse und der Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer.



Drucksache 383/1/17

... Der Entschließungsantrag betont zu Recht, dass die von Gewalt gefährdeten Beschäftigten bzw. die Gewaltopfer die Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Berufsgruppen zu ihren Gunsten erleben sollen und dies die wehrhafte Demokratie stärkt. Hierzu gehört aber auch, dass Gewaltopfer und auch deren Helfer darauf vertrauen können, dass nicht Rechtfertigungsgründe für Gewalt gegen Personen in den Vordergrund gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/17




1. Zu Nummer 1a - neu -

2. Zu Nummer 3 Satz 2 vierter Spiegelstrich

3. Zu Nummer 8 Satz 6 bis 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 44/1/17

... 2. Der Bundesrat lehnt den vorliegenden Vorschlag zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte jedoch ab, weil er einen gravierenden Eingriff in das Recht der Mitgliedstaaten zur Regelung von Berufsreglementierungen darstellt und im Widerspruch zu bewährten Instrumenten und Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit steht. Dazu gehört beispielsweise das Ziellandprinzip.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... Begleitpersonen der Bediensteten der internationalen Organisation soll ermöglicht werden, eine eigene Berufskarriere während der Zeit der Beschäftigung der Bediensteten bei der internationalen Organisation in Deutschland zu verfolgen. Daher sieht § 20 Absatz 1 Satz 1 vor, dass die unmittelbaren Angehörigen des Bediensteten unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Der Begriff der "unmittelbaren Angehörigen" ist in § 2 Nummer 11 legaldefiniert. Die Regelung stellt sicher, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt allen unmittelbaren Angehörigen von Bediensteten offensteht, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Somit wird unter den Begleitpersonen eine Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen vermieden, die sich nicht auf ohnehin bestehende Regelungen zum freien Zugang zum Arbeitsmarkt (beispielsweise als Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten) berufen können. Für volljährige Kinder gilt die Einschränkung in § 19 Absatz 1 Satz 2, dass die berufliche Tätigkeit nicht zu einer wirtschaftlichen Selbständigkeit oder Auflösung der Haushaltszugehörigkeit führen darf. In diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt im Sinne des § 2 Nummer 11 sind und/oder nicht mehr im Haushalt des Bediensteten wohnen. Hierdurch wird der Personenkreis der durch den § 20 Absatz 1 begünstigten Personen eingegrenzt. In der Regel dürfte bei einer von einem volljährigen Kind angestrebten Vollzeitbeschäftigung bereits von einer wirtschaftlichen Selbständigkeit im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 2 auszugehen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Mitteilung die "einzigartige Rolle" der Hochschulbildung hervorhebt und somit diesen Bildungsbereich in seiner Bedeutung wahrnimmt. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass effektive Bildungs- und Berufsbildungssysteme ein Grundstein für eine gerechte, offene und demokratische Gesellschaft sind. Der Austausch guter Praxis und die freiwillige Vernetzung von Hochschuleinrichtungen können zur Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten einen maßgeblichen Beitrag leisten.



Drucksache 411/17

... (1) Diese Verordnung gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die als Mitglied der Besatzung oder des Bordpersonals an Bord eines Fahrzeugs beschäftigt sind, das in der Bundesrepublik Deutschland in der gewerblichen Binnenschifffahrt betrieben wird. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sinne dieser Verordnung sind auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie Schiffsführer und Schiffsführerinnen, die keine Binnenschifffahrtsunternehmer und -unternehmerinnen nach § 3 Nummer 3 sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Arbeitszeit

§ 5
Ruhepausen

§ 6
Ruhezeiten

§ 7
Arbeits- und Ruhetage

§ 8
Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

§ 9
Notfälle

§ 10
Aufzeichnungspflichten

§ 11
Arbeitsmedizinische Untersuchungen

§ 12
Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 13
Abweichende Regelungen

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung

5 Wirtschaft

II.2 Umsetzung von EU-Recht

III. Votum


 
 
 


Drucksache 352/1/17

... 16. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat kritisch, dass die von der Kommission im Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas (BR-Drucksache 353/17) als "Ansätze für die Zukunft" dargelegten Vorstellungen von einer Vertiefung der sozialen Dimension weit in den nicht vergemeinschafteten Bildungsbereich übergreifen. So ist davon die Rede, dass für wichtige Parameter verbindliche Richtwerte unter anderem in Bezug auf leistungsfähige Bildungssysteme entwickelt oder die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch die EU mittels erweiterter Berufsbildungsprogramme gestärkt werden könnten.



Drucksache 766/17

... bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016



Drucksache 130/1/17

... Der Bericht der Bundesregierung verweist auf die Ergebnisse der Evaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB kommt auf der Grundlage von Befragungen, der Aufbereitung von administrativen Arbeitsmarktdaten und qualitativen und quantitativen Analysemethoden zu dem Ergebnis, nur etwa 1,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen hätten überhaupt eine Bescheinigung ihrer Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter oder der Arbeitsagentur angefordert. Bei rund 25 000 Beschäftigungseintritten pro Monat im untersuchten Zeitraum ergebe das monatlich rund 350 Anfragen deutschlandweit. Die Zahl der tatsächlich genutzten Bescheinigungen liege nochmals darunter.



Drucksache 375/17

... So waren in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag am 30. September 2014 in Deutschland (Arbeitsort) lediglich 61 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter der Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten", die der Prostitution zugeordnet sind, gemeldet. Da die Mehrzahl der Prostituierten ihre Tätigkeit nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ist diese Zahl kaum aussagekräftig. Laut der Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" aus dem Jahr 2007 sind etwa drei Viertel der Prostituierten selbständig tätig. Zudem sind Prostituierte bei der Sozialversicherung oftmals nicht unter der Berufsbezeichnung "Prostituierte" gemeldet, um ihre Tätigkeit anonym zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Umfang der Erhebungen

§ 2
Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit

§ 3
Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe

§ 4
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

§ 5
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen

§ 6
Hilfsmerkmale

§ 7
Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum

§ 8
Auskunftspflicht

§ 9
Übermittlung, Löschung

§ 10
Regelung für das Jahr 2017

§ 11
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Vorgabe 1: Versendung der Daten an die statistischen Landesämter

Vorgabe 2: Aufbereitung und Versendung der Daten durch die statistischen Landesämter

Vorgabe 3: Erstellen der Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt

Vorgabe 4: Stichtagserhebungen im Berichtsjahr 2017

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4154, BMFSFJ: Entwurf einer Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz - ProstStatV

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen Bund

Länder und Kommunen

II.2. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 602/1/16

... "5. die Stellung als Notar oder als Notariatsverwalter sowie sonstige amts- oder berufsbezogene Angaben bei der Vergabe von qualifizierten Zertifikaten zu bestätigen; die Notarkammer kann die Sperrung eines entsprechenden qualifizierten Zertifikats verlangen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

1 Filter- und Entlastungsfunktion

2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV

a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV

b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV

2. Nummer 2 Nummer 22122 KV

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 315/16

... - Die Einschätzungen der Menschen stimmen nicht immer mit der Realität überein; wären beispielsweise die guten Beschäftigungsaussichten für Absolventen einer beruflichen Aus- und Weiterbildung besser bekannt, so würden sich mehr Menschen für eine Berufsausbildung entscheiden. Auch würden mehr begabte junge Menschen eine Laufbahn als Lehrkraft einschlagen, wenn dieser Beruf attraktiver wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 352/16

... "Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendigt oder abgebrochen, wird dem Ausländer einmalig eine Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer weiteren Ausbildungsstelle zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach Satz 4 erteilt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/16




Initiativgesetz des Bundestages

§ 68a
Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen


 
 
 


Drucksache 479/16 (Beschluss)

Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten



Drucksache 315/1/16

... 8. Er kann unter anderem geeignet sein, den Zugang zu Kompetenzentwicklung und kompetenzadäquater Beschäftigung auch von Personen zu verbessern, die aufgrund von Sorgearbeit noch keinen oder einen niedrigen formellen Schuloder Berufsabschluss haben. Außerdem kann er Menschen unterstützen, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen bzw. (danach) zeitweise in anderen Tätigkeitsfeldern gearbeitet haben. Davon können insbesondere Frauen und Migrantinnen (inklusive geflüchtete Frauen) profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/16




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 156/1/16

... Die Konzeption des Abschnitts 2 des Gesetzentwurfs leidet an dem Mangel, nicht klar genug zwischen der Bekämpfung des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung als Straftat einerseits und der Ausübung der Prostitution als einer von der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz geschützten Tätigkeit andererseits zu unterscheiden. Es wird ein Sonderordnungsrecht geschaffen, das auf Gefahrenabwehr fokussiert ist. Da die Anmeldepflicht mit der Prüfung weiterer Voraussetzungen verknüpft wird, wird Prostitution zu einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/1/16




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG

4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5

Zu Artikel 1

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG

19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 762/16

... bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015



Drucksache 812/16

... 5. die sekundierte Person vor Abschluss des Vertrages nach § 3 Absatz 1 der sekundierenden Einrichtung mitgeteilt hat, dass ihr für den Zeitraum der Sekundierung statt der Versicherung nach Absatz 1 ein monatlichen Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge oder zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung in Höhe des nach Absatz 1 zu leistenden Anteils gewährt wird und die entsprechende Verwendung nachweist, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 101/16

... In den Ländern bestehen Unterschiede hinsichtlich der Personalausstattung der Justiz, der Gerichtsstruktur und des Ausbildungsstands des Justizpersonals. Im Zuge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz steigt das Bedürfnis, auf die jeweilige Ausbildungs- und Personalausstattungssituation angemessen reagieren zu können. Deshalb soll den Ländern - soweit verfassungsrechtlich möglich - eine flexible Verteilung von richterlichen Aufgaben, Rechtspflegeraufgaben und Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ermöglicht werden. Hierdurch soll zudem die Attraktivität der Justiz für einzelne Berufsgruppen langfristig gesichert und erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 331/16

... Die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen ist bis zum Ablauf des 30. September 2016 befristet. Eine Verlängerung der befristeten Gleichstellung der von der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen bis zum Ablauf des 30. September 2026 ist nach Maßgabe der weiterhin geltenden nachstehenden Aufstellung geboten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 285/16

... In Folge der stark gestiegenen Anzahl von Schutzsuchenden sind auch die Anforderungen an die Integration und das Integrationskurssystem deutlich gestiegen. Die zentrale Herausforderung bei der Integrationsförderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive und Schutzberechtigten ist, dass innerhalb kurzer Zeit für viele Menschen Integrationskursplätze geschaffen werden müssen. Ohne Sprachkenntnisse kann soziale und gesellschaftliche Integration nicht gelingen. Zeitnaher allgemeiner Spracherwerb muss außerdem kombiniert werden mit dem berufsbezogenen Spracherwerb und der Heranführung an den Arbeitsmarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 5
Weitere Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung

5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Umstellungsaufwand Verwaltung

Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

5. Evaluation

6. Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 453/16

... Buches Sozialgesetzbuch Kernprüfprogramme; § 28b Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt. Für alle weiteren in Satz 1 nicht genannten Meldeverfahren ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zuständig. Soweit Meldungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen betroffen sind, ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. an der Erstellung der Gemeinsamen Grundsätze zu beteiligen. Nutzen Arbeitgeber oder andere Meldepflichtige ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, so sind von diesen Programmen die Anforderungen der Kernprüfprogramme zu erfüllen. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sollen die Kernprüfprogramme nutzen; das Nähere über das Verfahren und die Kostenbeteiligung regeln die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. und die Datenstelle der Rentenversicherung in einer Vereinbarung." *



Drucksache 601/1/16

... Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schränkt zwar die Berufsausübungsfreiheit ein und greift in Rechtspositionen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs bei den öffentlichen Apotheken ein, die mit einer Erlaubnis Arzneimittelversandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betreiben wollen. Dieser Eingriff ist gerechtfertigt, um die Gesundheit der Bevölkerung durch eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 603/16

... Nach geltender Rechtslage (§ 3 Absatz 2 Satz 2 GüKG) wird eine Erlaubnis, deren Gültigkeitsdauer (bis zu zehn Jahre, siehe § 3 Absatz 2 Satz 1) abgelaufen ist, zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt. Durch die Streichung des § 3 Absatz 2 Satz 2 GüKG entfällt die Möglichkeit einer unbefristeten Erteilung, eine (wiederholte) Erteilung ist dann nur noch für die Dauer von bis zu 10 Jahren möglich. Somit ist durch das Unternehmen zukünftig alle 10 Jahre ein entsprechender Antrag zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 574/16 (Beschluss)

Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Unfallversicherungsobergrenzenverordnung -



Drucksache 409/16

... 1. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt einschließlich Bezirk, Geburtsland, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Wohnanschriften, Familienstand, Berufsbezeichnung, Steuernummer, Personalausweis- und Reisepassnummer, Kontodaten, Sozialversicherungsnummer, bei Unternehmen Name, Sitz, Rechtsform, Registernummer und -ort, Vertretungsverhältnisse des Unternehmens, Adressdaten, Steuernummer, Betriebsnummer, Kontodaten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 16
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

§ 19
Löschung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG

2. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV

3. Straßenverkehrsgesetz StVG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

a. Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz §§ 3 und 4

§§ 8 und 9

§ 21

b. Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

c. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3746: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 72/16

... Die bestehenden Regelungen im Hinblick auf Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation haben sich in der Praxis als ergänzungsbedürftig herausgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 490/1/16

... V) der Direktzugang für die oben erwähnten Berufsgruppen modellhaft erprobt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a SGB V

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

7. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

8. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 580/16

... Kern der Änderungen ist die Anpassung der Verfahren und Anforderungen für die Sachkunde für Personen und Unternehmen für Tätigkeiten, die neu in das EU-Recht einbezogen wurden. Dies sind zum einen Dichtheitskontrollen sowie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern (bislang war hier nur die Rückgewinnung geregelt) sowie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von allen elektrischen Schaltanlagen bzw. die Rückgewinnung aus allen stationären elektrischen Schaltanlagen (bisher nur Rückgewinnung aus Hochspannungsschaltanlagen). Demensprechend wurde der Katalog des § 5 Absatz 2 ChemKlimaschutzV, der die Zertifizierungsvoraussetzungen für Personen national konkretisiert, angepasst. Im Rahmen der Eingliederung der neuen Sachkundeanforderungen in § 5 war auf ein horizontal ausgewogenes Anforderungsprofil bei den betroffenen Sektoren zu achten. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Anforderungen für den Kältesektor, den Umgang mit Lösungsmitteln und elektrischen Schaltanlage wird nun auch für anspruchsvolle Tätigkeiten (Installation etc.) an elektrischen Schaltanlagen der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 181/1/16

... b) Der Bundesrat hält es jedoch für nicht sachgerecht, dass der Gesetzesbeschluss - anders als noch in der dem Bundesrat seinerzeit zur Stellungnahme zugeleiteten Fassung (BR-Drucksache 360/15) - allein wettbewerbsbezogene Handlungen erfasst, die patientenschutzbezogene Handlungsmodalität [ des "Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten" ] hingegen ausspart und damit wesentliche Inhalte und Schutzzwecke des Gesetzes wegfallen.



Drucksache 1/1/16

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 399/16

... Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch in den juristischen Berufen, namentlich in der Justiz, der Rechtsanwaltschaft und der öffentlichen Verwaltung, ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Die Ermöglichung einer Berufstätigkeit auf Teilzeitbasis ist ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg. In vielen juristischen Berufen besteht heute bereits ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen, das heißt bei der Betreuung oder Pflege von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Dies gilt insbesondere für die reglementierten juristischen Berufe in der Justiz und der öffentlichen Verwaltung aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen in § 48a des Deutschen Richtergesetzes (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 5b

Zu § 5b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 116/16

... Leistungsfähige und inklusive Arbeitsmärkte müssen Elemente der Flexibilität und Sicherheit, die zu mehr Beschäftigung und Anpassungsfähigkeit führen können, effektiv kombinieren. Das entsprechende Konzept der "Flexicurity" ist nicht neu, doch nach der Krise und angesichts einer sich verändernden Arbeitswelt ist es an der Zeit festzulegen, wie es am besten in die Praxis umgesetzt werden kann. Unternehmen haben Interesse an vorhersehbaren und rechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen, nicht nur um qualifizierte und produktive Arbeitskräfte anwerben zu können, sondern auch um sich schnell wandelnden Marktgegebenheiten anpassen zu können. Arbeitskräfte haben Interesse an Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit, um ihr Berufs- und Privatleben miteinander vereinbaren zu können, aber auch um sich neuen Herausforderungen zu stellen und sich während ihres Berufslebens anpassen und ständig weiterqualifizieren zu können, dies alles in einer lebenslangen Perspektive. Arbeitslose und Nichterwerbstätige suchen häufig nach Möglichkeiten des Zugangs zur Arbeitswelt, bei denen sie nicht in geringwertigen Stellen mit geringer Entlohnung landen oder keinen Anspruch auf grundlegende soziale Rechte haben. Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere im Euro-Raum, haben Interesse an einer besseren Entwicklung und Nutzung der Kompetenzen, einer größeren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit, am sozialen Zusammenhalt und an einer gerechten und effektiven Verteilung von Rechten, Pflichten und Einkommen, auch zwischen den Generationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 235/16

... es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 408/16

... Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände und die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände unterliegen den gleichen berufsspezifischen Regelungen und Qualitätsanforderungen wie die Wirtschaftsprüfer und sind deshalb ebenfalls in gleicher Weise geeignet, die Beträge der Abzugsposten zu bestätigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 477/16 (Beschluss)

... Durch die Aufnahme des neuen § 19 Absatz 3a EfbV wird eine neue Berufsausübungsregelung getroffen, deren direkte Anwendung mit Inkrafttreten der neuen EfbV als unverhältnismäßige Beschwer des betroffenen Personenkreises anzusehen ist. Aus diesem Grund ist die hier vorgeschlagene Übergangsregelung sowohl erforderlich als auch ausreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Satz 4 EfbV

2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und 4 EfbV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 3, 4, Absatz 3 Nummer 1 und Satz 2 - neu - EfbV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 und 3 EfbV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Nummer 3a - neu - EfbV

7. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3a - neu - EfbV

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 - neu - EfbV

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 5 EfbV

10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 - neu - bis 3 - neu -, Satz 1 EfbV

11. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EfbV

12. Zu Artikel 1 Anlage 3 Anlage zum Zertifikat Nummer 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 EfbV

13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 3 AbfBeauftrV

14. Zu Artikel 2 § 9 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

15. Zu Artikel 2 Anlage 1 Einleitung AbfBeauftrV

16. Zu Artikel 10 Absatz 1, 1a - neu - Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 587/16

... - erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer (Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständige), soweit die Erwerbstätigkeit nicht existenzsichernd ist, - nichterwerbstätige EU-Ausländer, die nach § 2 Absatz 3 des FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt sind (§ 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1; Anwendungsfälle: vorübergehende Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall, unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit in Deutschland; für die Dauer von sechs Monaten bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung in Deutschland und unter bestimmten Voraussetzungen bei Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 4
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 801/16 (Beschluss)

... "5. der Bewerber mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über die Fachhochschulreife verfügt,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 784/1/16

... "3. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von mikrobiologischen Untersuchungen nach Absatz 1, insbesondere wenn diese Maßnahmen von der jeweiligen Berufskammer vorgesehen sind." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe f § 34 Absatz 10a Satz 2 und Satz 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe d § 36 Absatz 5 Satz 6 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 38 Absatz 2 Satz 1 IfSG ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 23 Nummer 3 - neu - IfSG Nummer 25a - neu - § 52 Satz 1 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 7 Satz 2 TrinkwV 2001


 
 
 


Drucksache 320/16

... "(1a) Der Berufsträger nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 1 hat bei der Ausstellung der dort genannten Bescheinigung in der Bescheinigung anzugeben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 479/16

Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.