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193 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Berufsrecht"


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Drucksache 103/14 (Beschluss)

... dürfte es sich lediglich um ein Redaktionsversehen handeln (vgl. z.B. Weitzel, in: Reinhardt/Kemper/ Weitzel, Adoptionsrecht, 1. Auflage 2012, § 5 AdWirkG, Rnr. 2), das anlässlich der vorgesehenen Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes bereinigt werden sollte. Vor der Änderung des § 5 Absatz 1 Satz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes durch Artikel 68 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb FGG-Reformgesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 AdWirkG

'Artikel 3 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 497/13

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 67
Berufshaftpflichtversicherung

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 6
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 219/13 (Beschluss)

... § 11b Berufsrechtliche Pflichten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 451/13

... Grundsätzlich ist das Phänomen der Korruption nicht auf einzelne Berufsgruppen im Gesundheitswesen beschränkt. Es macht auch nicht an einzelnen Landesgrenzen halt, so dass ein professions- und länderübergreifendes Eingreifen geboten ist. Dies vermag jedoch das auf einzelne Berufsgruppen zugeschnittene und durch verschiedene Länderparlamente und Berufskammern für den eigenen Zuständigkeitsbereich erlassene Berufs- bzw. Standesrecht in seiner Heterogenität nicht zu leisten. Doch auch in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich erscheinen berufsrechtliche Regelungen allein nicht geeignet, korruptive Strukturen konsequent zu bekämpfen. Dies wird beispielhaft am Berufsrecht der Ärzteschaft deutlich:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 615/1/13

... Fernbehandlungen, die ohne Patientenkontakt erfolgen, sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten durch Ärzte verstoßen gegen das in der Bundesrepublik Deutschland geltende ärztliche Berufsrecht (vergleiche § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung), sind jedoch etwa in Großbritannien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/1/13




Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 451/1/13

... vorgeschlagene Erweiterung um die Tatbestandsvariante der Vereinbarung einer Verletzung von Berufsausübungspflichten in sonstiger - also wettbewerbsunabhängiger - Weise der Schutz der Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen nicht nur als Reflex, sondern in umfassender und hervorgehobener Weise erreicht werden. Der Regelungsvorschlag unter § 299a Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 StGB-E knüpft an die im Berufsrecht ausdrücklich geregelten Verbote kollusiven Zusammenwirkens im Gesundheitssystem an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 497/13 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer



Drucksache 74/13

... 2. für berufsrechtliche Verfahren erheblich sind, den hierfür zuständigen Behörden und Heilberufskammern zu übermitteln."



Drucksache 451/13 (Beschluss)

... Grundsätzlich ist das Phänomen der Korruption nicht auf einzelne Berufsgruppen im Gesundheitswesen beschränkt. Es macht auch nicht an einzelnen Landesgrenzen halt, so dass ein professions- und länderübergreifendes Eingreifen geboten ist. Dies vermag jedoch das auf einzelne Berufsgruppen zugeschnittene und durch verschiedene Länderparlamente und Berufskammern für den eigenen Zuständigkeitsbereich erlassene Berufs- bzw. Standesrecht in seiner Heterogenität nicht zu leisten. Doch auch in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich erscheinen berufsrechtliche Regelungen allein nicht geeignet, korruptive Strukturen konsequent zu bekämpfen. Dies wird beispielhaft am Berufsrecht der Ärzteschaft deutlich:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 615/13 (Beschluss)

... Fernbehandlungen, die ohne Patientenkontakt erfolgen, sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten durch Ärzte verstoßen gegen das in der Bundesrepublik Deutschland geltende ärztliche Berufsrecht (vergleiche § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung), sind jedoch etwa in Großbritannien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/13 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu 1 Nummer 1 und 5 Stoffe und Zubereitungen nach 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 597/12

... Internationale Ärzteorganisationen lehnen die Beteiligung an der Genitalverstümmelung als Verstoß gegen die ärztliche Ethik ab. Der Deutsche Ärztetag verurteilte bereits 1996 die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Verstümmelung weiblicher Genitalien und wies darauf hin, dass derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden seien (vgl. Dettmeyer u.a., a. a. O., 16).



Drucksache 309/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 784/12

... "Die getroffene Regelung stellt sicher, dass die sich aus dem ärztlichen Berufsrecht ergebende Therapie- und Weisungsfreiheit gewährleistet wird. Denn nur ein ärztlicher Leiter, der in die Organisations- und Versorgungsstrukturen des MVZ eingebunden ist, kann tatsächlich auf die Abläufe im MVZ einwirken und sicherstellen, dass ärztliche Entscheidungen unabhängig von sachfremden Erwägungen getroffen werden."



Drucksache 816/12

... Die Richtlinie 2010/64/EU enthält in Artikel 5 Regelungen zur Sicherung der inhaltlichen Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen. Während das geltende Recht den Anforderungen in Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie, welcher die Einrichtung von Registern mit unabhängigen und angemessen qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern verlangt, mit Blick auf die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbanken der Länder bereits in vollem Umfang Rechnung trägt, ist die in Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie vorgesehene Verpflichtung aller herangezogenen Dolmetscher zur Verschwiegenheit nach aktueller Rechtslage nicht einheitlich normiert. Zwar findet sich eine entsprechende Verpflichtung in den meisten Dolmetschergesetzen der Länder und - in der Form einer berufsrechtlichen Regel der Dolmetscher und Übersetzer - auch in § 5 der Berufs- und Ehrenordnung vom 12. Mai 1973.



Drucksache 309/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/1/12




Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 309/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Artikel 5
Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 9
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 511/1/12

... "Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen rechtmäßig erhobene und gespeicherte Sozialdaten der zuständigen Heilberufskammer übermitteln, soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgaben, insbesondere zur Vornahme berufsrechtlicher Maßnahmen, erforderlich ist." '



Drucksache 467/12

... Zur weiteren Stärkung der Gläubigerrechte schlägt der Entwurf schließlich die Ergänzung des Schuldnerverzeichnisses vor. Das Schuldnerverzeichnis soll dem redlichen Geschäftsverkehr die Möglichkeit geben, sich bereits im Vorfeld und mit vertretbarem Aufwand über die Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners zu erkundigen. Der Entwurf sieht daher vor, künftig auch die Versagung und den Widerruf der Restschuldbefreiung im Schuldnerverzeichnis zu erfassen. Die Kritik der beteiligten Länder und Verbände an der ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen Regelung, auch die Erteilung der Restschuldbefreiung im Schuldnerverzeichnis zu erfassen, führte zum Wegfall der Eintragungspflicht. Eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat erhebliche berufsrechtliche wie auch privatwirtschaftliche Konsequenzen, die mit dem Grundgedanken des unbelasteten "fresh starts" nach der Restschuldbefreiung nicht vereinbar sind. Die Regelung entspräche auch nicht dem Sinn und Zweck des Schuldnerverzeichnisses, in das eine Eintragung erfolgen soll, wenn der Schuldner seinen vollstreckungsrechtlichen Auskunftspflichten nicht nachkommt oder gegen ihn die Vollstreckung erfolglos geblieben ist (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, Bundestagsdrucksache 16/10069, S. 21), nicht jedoch bei erfolgreichem Abschluss des Restschuldbefreiungsverfahrens.



Drucksache 466/12

... b) Sachgebiet B: Berufsrecht, Recht der beruflichen Bildung, Abschnitt III

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 83

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens

1. Anlass

2. Ziel

II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung

1. Gegenstand

2. Methode

3. Wirkung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz

Zu 2. - Kapitel III

Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III

Zu 4. - Kapitel V

Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Zu 6. Kapitel VIII

Zu 7. - Kapitel X

Zu 8. - Kapitel XI

Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz

Zu 10. - Kapitel XIII

Zu 11. - Kapitel XVI

Zu 12. - Kapitel XVII

Zu 13. - Kapitel XIX

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag


 
 
 


Drucksache 608/12

... Aufgrund der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen werden sich zukünftig auch die Anforderungen an den Rettungsdienst in quantitativer und qualitativer Hinsicht erhöhen. Um dieser Entwicklung zu begegnen, ist die angestrebte Neuregelung des Berufs des Notfallsanitäters zwingend erforderlich. Dieses Gesetz nimmt auf Grund der demografischen Entwicklung notwendige Anpassungen im Berufsrecht vor und entspricht damit der Managementregel 9 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 511/12 (Beschluss)

... "Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen rechtmäßig erhobene und gespeicherte Sozialdaten der zuständigen Heilberufskammer übermitteln, soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgaben, insbesondere zur Vornahme berufsrechtlicher Maßnahmen, erforderlich ist." '



Drucksache 60/11

... Auch der 67. Deutsche Juristentag (DJT) 2008 hat sich in einer eigenen Abteilung mit der Mediation und weiteren Verfahren konsensualer Streitbeilegung beschäftigt und zahlreiche Beschlüsse zum Regelungsbedarf im Verfahrens- und Berufsrecht gefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 271/11

... sgesetzes, die im Wesentlichen auf die Gewährleistung der für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit ausgerichtet sind, haben sich als unzureichend für die Begründung berufsrechtlicher Sanktionen erwiesen. Daher sollen Inkassodienstleistern durch Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes Informationspflichten gegenüber den Schuldnern auferlegt werden, die eine Beachtung wesentlicher Anforderungen an die Wirksamkeit von Fernabsatzverträgen sicherstellen. Kommt die mit dem Inkasso beauftragte Person oder Stelle den Informationspflichten beharrlich nicht nach, kann dies Anlass zu berufsrechtlichen Sanktionen geben.



Drucksache 60/1/11

... [Der Gesetzentwurf regelt berufsrechtliche Fragen, welche den Anwendungsbereich der Berufsfreiheit (vgl. Artikel 12 GG) betreffen. Die Mediation hat perspektivisch erheblichen Einfluss auf das Wirtschaftsleben. Mediationsergebnisse sollen sogar vollstreckbar sein. Regelmäßig soll vor Zivilprozessen der Versuch einer Mediation vorgenommen werden.]



Drucksache 271/11 (Beschluss)

... Mit der Änderung wird sichergestellt, dass auch Rechtsanwälte bei Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen den Schuldner über die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses informieren und sich insoweit rechtzeitig bei ihrem Auftraggeber erkundigen müssen. Für die entsprechende Anwendung der Anforderungen des § 15a RDG-E auf Rechtsanwälte besteht deswegen Bedarf, weil auch einzelne Rechtsanwälte in großem Umfang das Inkasso für unseriöse Anbieter betreiben und damit zur Schädigung einer Vielzahl von Verbrauchern beitragen. Die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten werden in diesem Bereich, der ein erhöhtes Missbrauchspotenzial aufweist, unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege im Rahmen des Erforderlichen konkretisiert, ohne in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit unzulässig einzugreifen.



Drucksache 150/11

... genannten Einrichtungen entstehen, wenn diese bislang nicht die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen getroffen haben. Es fallen vor allem zusätzliche Personalkosten in den 1.780 akutstationären Krankenhäusern an, von denen bis zu etwa 1.420 als mittelständische Unternehmen einzustufen sind. Die Mehrkosten werden auf Grundlage von Angaben der KRINKO und der DKG auf bis zu 190 Millionen Euro geschätzt. 60 Prozent dieser Mehrkosten beruhen allerdings nicht ausschließlich auf Bundesrecht, sondern sind bereits aufgrund bestehender landesrechtlicher Regelungen in Krankenhaushygieneverordnungen begründet. Im übrigen sind bestehende Verpflichtungen nach dem ärztlichen Berufsrecht zu berücksichtigen. Kostenauswirkungen von § 23 Absatz 8 IfSG (Rechtsverordnungsermächtigung für die Länder) können ihrer Höhe nach nicht prognostiziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang I
(zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 111b
Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 97c
Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung

Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V

Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V

Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V

Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstiger Vollzugsaufwand

III. Kosten- und Preiswirkungsklausel

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Aufgehobene Informationspflichten:

b Vereinfachte Informationspflichten:

c Neue Informationspflichten:

2. Informationspflichten für Bürger

3. Informationspflichten für die Verwaltung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V

2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen

3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte


 
 
 


Drucksache 202/11 (Beschluss)

... Die Änderung ermöglicht die Vereinbarung eines Abrechnungsverhältnisses zwischen Krankenkasse und Einrichtungsträger, das seine Rechtsgrundlage in der Leistungsverpflichtung der Krankenkassen gegenüber den Versicherten und in entsprechender Anwendung in dem Vertrag nach § 134a Absatz 1 hat. Die privatrechtlichen Beziehungen der Hebammen zu den Versicherten sowie die berufsrechtlichen Bestimmungen bleiben von der Neuregelung unberührt. Zur Sicherung der Qualität und der Standards der Hebammenhilfe sind die Anforderungen an die Geeignetheit einer Einrichtung von den Kostenträgern und Interessenverbänden einheitlich zu gestalten. Die Vertragsautonomie der in § 134a Absatz 1 benannten Parteien wird mit der Formulierung des letzten Satzes in Absatz 3 bestätigt.



Drucksache 60/11 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf regelt berufsrechtliche Fragen, welche den Anwendungsbereich der Berufsfreiheit (vgl. Artikel 12 GG) betreffen. Die Mediation hat perspektivisch erheblichen Einfluss auf das Wirtschaftsleben. Mediationsergebnisse sollen sogar vollstreckbar sein. Regelmäßig soll vor Zivilprozessen der Versuch einer Mediation vorgenommen werden.



Drucksache 126/11

... /EG/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2006 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eröffnet. Beanstandet werden ausdrücklich zwar lediglich Normen des (zahn)ärztlichen Berufsrechts (Approbation), betroffen sind gleichwohl auch inhaltsgleiche Vorschriften anderer Heilberufe, darunter das Berufsrecht der Tierärzte. Die beanstandeten Vorschriften betreffen unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung solcher heilberuflicher Ausbildungen, die zwar innergemeinschaftlich reglementiert sind, jedoch nach dem geltenden Berufsanerkennungssystem nicht automatisch anerkannt werden können, vielmehr einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall bedürfen. Zur Beendigung des o.g. Verfahrens wurden die betroffenen berufsrechtlichen Vorschriften im humanmedizinischen Bereich präzisiert. Daneben soll nun auch inhaltsgleiches veterinärmedizinisches Berufsrecht geändert werden, um zur Einstellung des o.g. Verfahrens beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1618: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung


 
 
 


Drucksache 581/1/10

... "(6a) Die Kassenärztlichen Vereinigungen wirken im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß Absatz 1 mit den örtlich zuständigen Berufszulassungsbehörden und Heilberufekammern zusammen. Sie sind befugt, den genannten Stellen Mitteilung zu machen, sofern ihnen Erkenntnisse vorliegen, die für die Berufsausübung eines Arztes in berufsrechtlicher oder approbationsrechtlicher Hinsicht von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Berufsordnung oder bei Umständen, die Zweifel an der beruflichen Zuverlässigkeit oder Würdigkeit oder der gesundheitlichen Eignung des Arztes im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 der Bundesärzteordnung begründen." '



Drucksache 676/10

... Mit der Zunahme elektronischer und vernetzter Behandlungsdokumentation sowie komplexer Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten sind Konventionen zur Vollständigkeit und Fälschungssicherheit von Patientenakten erforderlich. Die Verpflichtungen des Arztes oder der Ärztin zur Dokumentation der Tätigkeit sind im Patientenrechtegesetz zusammenzufassen. Um bestehende Vollzugsdefizite abzubauen, gilt es vor allem, die Einsichtsrechte der Patientinnen und Patienten in vollständige und korrekte Behandlungsdokumentation zu stärken. In diesem Zusammenhang sollten bei Pflichtverletzungen geeignete Sanktionsmöglichkeiten geprüft werden. So würde beispielsweise die Einführung einer berufsrechtlichen



Drucksache 539/10 (Beschluss)

... Nach dem derzeitigen Wortlaut des § 11 1a Satz 1 Halbsatz 1 BNotO ist das Oberlandesgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre. Erlassen wird ein Verwaltungsakt am Sitz der handelnden Behörde. Das hat zum Beispiel für Verwaltungsakte der obersten Dienstbehörde zur Folge, dass die örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts begründet wird, in dessen Bezirk die oberste Dienstbehörde ihren Sitz hat. Eine solche Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO Artikel 3 ist zu streichen.

3. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

4. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO Artikel 8 Nummer 2 und 3 ist zu streichen.

6. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


Drucksache 484/10 (Beschluss)

... Die Änderung ermöglicht die Vereinbarung eines Abrechnungsverhältnisses zwischen Krankenkasse und Einrichtungsträger, das seine Rechtsgrundlage in der Leistungsverpflichtung der Krankenkassen gegenüber der Versicherten und in entsprechender Anwendung in dem Vertrag nach § 134a Absatz 1 hat. Die privatrechtlichen Beziehungen der Hebammen zu den Versicherten sowie die berufsrechtlichen Bestimmungen bleiben von der Neuregelung unberührt. Die Formulierung der Änderung stellt klar, dass die Leistungen der Hebammenhilfe ausschließlich durch Hebammen erbracht werden dürfen und beschränkt sich auch diesbezüglich auf die Zulassung zur Leistungserbringung und Abrechnungsregelung.



Drucksache 202/10

... 4. das notarielle Berufsrecht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer

§ 1
Leitung des Prüfungsamtes

§ 2
Verwaltungsrat

§ 3
Aufgabenkommission

§ 4
Prüferinnen und Prüfer

Teil 2
Notarielle Fachprüfung

§ 5
Prüfungsgebiete

§ 6
Prüfungstermine

§ 7
Prüfungsorte

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Rücktritt und Versäumnis

§ 10
Vorbereitung der schriftlichen Prüfung

§ 11
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 12
Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 13
Ladung zur mündlichen Prüfung

§ 14
Mündliche Prüfung

§ 15
Bewertung der mündlichen Prüfung

§ 16
Nachteilsausgleich

§ 17
Einsicht in Prüfungsunterlagen

§ 18
Mängel im Prüfungsverfahren

§ 19
Wiederholungsprüfung

§ 20
Widerspruchsverfahren

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 21
Aufbewahrungsfristen

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Teil 3

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1149: Verordnung über die notarielle Fachprüfung


 
 
 


Drucksache 539/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) gibt im Bereich der Justiz nur Anlass zu geringfügigen Rechtsanpassungen. Das nationale Recht, vor allem das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe, hat sich bei der im Zuge der Richtlinienumsetzung durchgeführten umfassenden Normenprüfung als im Wesentlichen richtlinienkonform erwiesen. Änderungsbedarf hat sich danach lediglich in einigen Randbereichen, vor allem aber im Verfahrensrecht der Berufszulassung, ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 539/1/10

... Nach dem derzeitigen Wortlaut des § 111a Satz 1 Halbsatz 1 BNotO ist das Oberlandesgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre. Erlassen wird ein Verwaltungsakt am Sitz der handelnden Behörde. Das hat zum Beispiel für Verwaltungsakte der obersten Dienstbehörde zur Folge, dass die örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts begründet wird, in dessen Bezirk die oberste Dienstbehörde ihren Sitz hat. Eine solche Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/1/10




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO

3. Zu Artikel 3 Artikel 102a EG InsO

4. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

5. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO

7. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


Drucksache 581/10 (Beschluss)

... "(6a) Die Kassenärztlichen Vereinigungen wirken im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß Absatz 1 mit den örtlich zuständigen Berufszulassungsbehörden und Heilberufekammern zusammen. Sie sind befugt, den genannten Stellen Mitteilung zu machen, sofern ihnen Erkenntnisse vorliegen, die für die Berufsausübung eines Arztes in berufsrechtlicher oder approbationsrechtlicher Hinsicht von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Berufsordnung oder bei Umständen, die Zweifel an der beruflichen Zuverlässigkeit oder Würdigkeit oder der gesundheitlichen Eignung des Arztes im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 der Bundesärzteordnung begründen." '



Drucksache 96/10

... II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen



Drucksache 888/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, eine Verweisung auf die berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,



Drucksache 377/09 (Beschluss)

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 36 Absatz 2 Satz 3 BRAO ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 112c Absatz 1a - neu - BRAO , Artikel 3 Nummer 20 § 111b Absatz 1a - neu - BNotO

3. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe p Artikel 1 § 158 Absatz 7 Satz 2 FGG-RG


 
 
 


Drucksache 377/09

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 15a
Anrechnung einer Gebühr

Artikel 8
Änderung des FGG-Reformgesetzes

Artikel 9
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 509/1/09

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Punkt 2 der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009



Drucksache 82/09 (Beschluss)

... Davon unberührt bleiben die Vorgaben des Berufsrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren

1. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TÄHAV

2. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 TÄHAV

3. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe c § 13 Absatz 2a TÄHAV


 
 
 


Drucksache 5/09

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 18
Zulassung

§ 19
Vereidigung

§ 22
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

§ 26
Kanzlei

§ 28
Zustellungsbevollmächtigter

§ 29
Patentanwaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt

§ 30
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 31
Sachliche Zuständigkeit

§ 32
Zustellung

§ 33
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 34
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

§ 89
Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.

§ 93
Beendigung des Amtes des Beisitzers

Dritter Abschnitt

§ 94a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 94b
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 94c
Klagegegner und Vertretung

§ 94d
Berufung

§ 94e
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

Erster Abschnitt

§ 145
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 146
Gerichtskosten

§ 147
Streitwert

Elfter Teil

§ 157
Maßgaben nach dem Einigungsvertrag

§ 158
Patentsachbearbeiter

§ 159
Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt

§ 160
Inhaber von Erlaubnisscheinen

§ 161
Übergangsregelungen

Teil 1
Berufsgerichtliches Verfahren.

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer

2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

a Vorverfahren

b Rechtbehelfsbelehrung

c Klagearten

d Kein Normenkontrollverfahren

e Vertretungszwang

f Obligatorische mündliche Verhandlung

g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

h Kosten der Verfahren

i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz

j Rechtsmittel

3. Sonstige Regelungen in der PAO

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Andere Lösungsmöglichkeiten

VI. Informationspflichten

VII. Befristung

VIII. Rechtsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 28

Zu § 29

Zu den §§ 30

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu den §§ 33

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 94a

Zu § 94b

Zu § 94c

Zu § 94d

Zu § 94e

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu § 146

Zu § 147

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht

Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof

Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 377/1/09

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 36 Absatz 2 Satz 3 BRAO , Artikel 3 Nummer 11 Buchstabe c § 64a Absatz 3 Satz 3 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 112c Absatz 1a - neu - BRAO , Artikel 3 Nummer 20 § 111b Absatz 1a - neu - BNotO

3. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe p Artikel 1 § 158 Absatz 7 Satz 2 FGG-RG


 
 
 


Drucksache 509/09

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften



Drucksache 111/09 (Beschluss)

... Bei dem zu schützenden wichtigen Gemeinschaftsgut handelt es sich um das Wohl der Volksgesundheit. Der Schutz der Berufsbezeichnung, die ausschließlich nach vorangegangener Ausbildung und bestandener Prüfung erteilt werden kann, ist geeignet und erforderlich, um das Wohl der Volksgesundheit zu schützen. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung wird im Hinblick auf das Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe weder die Grenze der Zumutbarkeit überschritten, noch steht er außer Verhältnis zu der geplanten Tätigkeit. Der Schutz der Berufsbezeichnung stellt im System der Heilberufe das am geringsten beeinträchtigende Mittel dar. Er entspricht einer Vielzahl berufsrechtlicher Regelungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe.



Drucksache 378/09 (Beschluss)

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht



Drucksache 284/09 (Beschluss)

... Für Verwaltungsverfahren in öffentlichrechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden, findet § 42a Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung."



Drucksache 82/1/09

... Davon unberührt bleiben die Vorgaben des Berufsrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TÄHAV

2. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 TÄHAV

3. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe c § 13 Absatz 2a TÄHAV


 
 
 


Drucksache 284/09

... § 4a Verfahren über eine einheitliche Stelle Die Verwaltungsverfahren in öffentlichrechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden, können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 4
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung

§ 6a
Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

§ 6b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 6c
Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

§ 13b
Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen

§ 36a
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

§ 20a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Kompetenztitel

2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 6a

Zu § 6b

Zu § 6c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Absatz 1

Absatz 5

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments


 
 
 


Drucksache 111/09

... Der Schutz der Berufsbezeichnung, die ausschließlich nach vorangegangener Ausbildung und bestandener Prüfung erteilt werden kann, ist geeignet und erforderlich, um das Wohl der Volksgesundheit zu schützen. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung wird im Hinblick auf das Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe weder die Grenze der Zumutbarkeit überschritten noch steht er außer Verhältnis zu der geplanten Tätigkeit. Der Schutz der Berufsbezeichnung stellt im System der Heilberufe das am geringsten beeinträchtigende Mittel dar. Er entspricht einer Vielzahl berufsrechtlicher Regelungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe.



Drucksache 284/1/09

... Für Verwaltungsverfahren in öffentlichrechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden, findet § 42a Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung."



Drucksache 5/09 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht



Drucksache 509/09 (Beschluss)

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften



Drucksache 378/09

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/09




Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/08

... Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Teil 1
Berufsrecht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Eigentümerpflichten

§ 2
Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen

§ 3
Schornsteinfegerregister

§ 4
Nachweise

§ 5
Mängel

§ 6
Erbbaurecht und Gebäudeeigentum

Kapitel 2
Bezirke, Bezirksbevollmächtigte

§ 7
Bezirke

§ 8
Bezirksbevollmächtigte

§ 9
Anforderungen und Verfahren

§ 10
Bestellung

§ 11
Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten

§ 12
Aufhebung der Bestellung

Kapitel 3
Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister

§ 13
Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister

§ 14
Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte

§ 15
Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte

§ 16
Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten

§ 17
Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister

§ 18
Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten

§ 19
Führung des Kehrbuchs

§ 20
Kosten

§ 21
Aufsicht

§ 22
Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts

§ 23
Zuständige Behörden

Kapitel 4
Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme

§ 24
Bußgeldvorschriften

§ 25
Nichterfüllung, Zweitbescheid

§ 26
Ersatzvornahme

Teil 2
Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Träger der Zusatzversorgung

§ 28
Organe

§ 29
Vertreterversammlung

§ 30
Vorstand und Geschäftsführung

§ 31
Satzung

§ 32
Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher

§ 33
Härtefonds

§ 34
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Anspruchsregelungen

§ 35
Mitteilungspflicht und Datenübermittlung

§ 36
Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 37
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 38
Verjährung

§ 39
Rechtsweg

Kapitel 3
Mitgliedschaft und Beiträge

§ 40
Mitgliedschaft

§ 41
Beiträge

Kapitel 4
Versorgungsleistungen

§ 42
Arten der Versorgungsleistungen

§ 43
Ruhegeld

§ 44
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 45
Witwen- und Witwergeld

§ 46
Waisengeld

§ 47
Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes

Teil 3
Übergangsregelungen

§ 48
Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister

§ 49
Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013

§ 50
Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013

§ 51
Versorgungsanstalt

§ 52
Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder

§ 53
Weitere Anwendung von Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 5
Bestellung

§ 12
Allgemeine Berufspflicht

§ 24
Gebührenordnung

§ 30
Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes

§ 42
Aufsicht

§ 57a
Geltung für Bezirksbevollmächtigte

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts

II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts

III. Vorteile der Neuregelung:

a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses

b. nicht diskriminierend

c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht

I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht

II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

D. Gesetzgebungskompetenz

I. Kompetenztitel

II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk

E. Gesetzesfolgen

I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand

3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand

II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten

2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe

3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten

2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer

2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts

3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem

3.2 Versicherungsmodell

3.3 Freies Marktmodell

3.4 Konzessionsmodell

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

H. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens


 
 
 


Drucksache 12/08

... - Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüferin oder eines vereidigten Buchprüfers oder einer vereidigten Buchprüferin über das Ergebnis der Überprüfung der Voraussetzungen nach § 5a und der Angaben nach § 7a, um das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Anspruch auf Zahlung des Zuschlags dem Grunde und der Höhe nach regeln, durch einen unabhängigen Dritten bestätigen zu lassen. Durch die besondere berufsrechtliche Stellung der Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen und vereidigten Buchprüfer oder vereidigten Buchprüferinnen sind diese Berufsgruppen besonders geeignet, im Rahmen einer Bescheinigung dazu Stellung zu nehmen, ob die Voraussetzungen vorliegen.



Drucksache 6/08

... Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Dezember 2006 für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen entschieden, dass das Verbot grundsätzlich verfassungsgemäß ist (1 BvR 2576/ 04, NJW 2007, 979). Es sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit, zum Schutz der Rechtsuchenden vor überhöhten Vergütungen sowie zur Förderung der prozessualen Waffengleichheit. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht aber festgestellt, dass das Verbot, das nach dem Gesetz ohne jede Einschränkung gilt, deshalb mit der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) nicht vereinbar ist, weil es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass besondere Umstände in der Person des Mandanten oder der Mandantin vorliegen, die diesen bzw. diese ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars davon abhalten, seine bzw. ihre Rechte zu verfolgen. Auch Rechtsuchende, die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einleitung

2. Grundlinien der vorgeschlagenen Neuregelung

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

6. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absätzen 2 bis 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 293: Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren


 
 
 


Drucksache 700/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 31 Abs. 3 BRAO

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 36 Abs. 2 Satz 3 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nr. 21a - neu - § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAO

4. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c § 59i Abs. 2 BRAO

5. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 73 Abs. 3 Satz 3 BRAO

6. Zu Artikel 1 Nr. 33a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO

7. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 95 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - BRAO

8. Zu Artikel 1 Nr. 35a - neu - § 102 BRAO

9. Zu Artikel 1 Nr. 41 § 112c Abs. 1a - neu - BRAO

10. Zu Artikel 1 Nr. 54 § 191f Abs. 5 Nr. 5 BRAO

11. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 Abs. 7 Satz 1 BNotO

12. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 17 Abs. 1 Satz 3 BNotO Nr. 11 § 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO

13. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 41 Abs. 1 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - BNotO

14. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 46 Satz 3 - neu - BNotO

15. Zu Artikel 3 Nr. 4a - neu - § 48 Satz 3 - neu - BNotO

16. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 51 Abs. 2 BNotO

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe c § 54 Abs. 4 Nr. 4 - neu - BNotO

18. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe b § 64a Abs. 2 BNotO

19. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe c § 64a Abs. 3 Satz 3 BNotO

20. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe 0a - neu - § 67 Abs. 2 Satz 3 Nr. 11 BNotO

21. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO

22. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1a - neu - BNotO


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.