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0226/04
0818/04
0428/04
0244/03
0774/03
0774/03B
0901/03
0642/03B
Drucksache 335/19

... Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 hat das Ressort den zusätzlichen Aufwand für die Betäubung bei der Ferkelkastration durch Tierärzte im Jahr 2012 beziffert. Das Ressort ging seinerzeit davon aus, dass im Vergleich zur betäubungslosen Kastration pro Ferkel Mehrkosten von etwa 5 Euro durch die Tierarztnarkose entstehen. Diese Annahmen werden durch aktuelle Berechnungen des Thünen Institutes gestützt, die auf Erhebungen in vier Bundesländern beruhen. Das Ressort ging im Jahr 2012 und in den aktuellen Schätzungen davon aus, dass jährlich bisher insgesamt etwa 20 Mio. Ferkel ohne Betäubung kastriert werden. Die Gesamtzahl von 20 Mio. Ferkeln beruht auf Statistiken zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Sauen und Schätzungen zur Wurfaktivität. Das Ressort geht ferner davon aus, dass mit dem Einsetzen des Verbots der betäubungslosen Kastration künftig etwa 50 Prozent der Ferkel künftig unter Betäubung kastriert werden (10 Mio. Ferkel jährlich). Den Anteil der Ferkel, die künftig insgesamt in Jungebermast gehalten werden, schätzt das Ressort auf 30%, den Anteil der Impfungen auf 20%. Diese Annahmen beruhen auf Präferenzbekundungen seitens der landwirtschaftlichen Betriebe. Das Ressort geht ferner davon aus, dass es allenfalls in sehr wenigen Ausnahmefällen Betäubungen geben wird, die durch den Tierarzt vorgenommen werden, da dies aus wirtschaftlicher Sicht keine rentable Alternative für die Betriebe ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahme vom Tierarztvorbehalt

§ 3
Tierarzneimittel zur Betäubung

§ 4
Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung

§ 5
Orte und Narkosegeräte

§ 6
Sachkunde

§ 7
Schulungseinrichtungen, Lehrgänge und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten

§ 8
Dokumentation

§ 9
Übergangsvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4718, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 531/19

... Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat aufgrund der Entschließung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 im Einvernehmen mit den Bundesländern im Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) eine Arbeitsgruppe "AG

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/19




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung BR-Drs. 640/18 B vom 15.02.2019

Buchstabe

Stellungnahme der Bundesregierung:


 
 
 


Drucksache 481/18

... Die dynamische Populationsentwicklung und die hohe Mobilität der Wölfe macht eine bundesweite Betrachtung des Umgangs mit dem Wolf erforderlich. Insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland entstehen mit zunehmendem Wolfsbestand zum Teil erhebliche Konflikte. Es ist erforderlich, möglichst frühzeitig übergeordnete Konzepte für einen zukünftigen Umgang mit dem Wolf zu erarbeiten und zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung abzustimmen und umzusetzen.



Drucksache 461/18

... 1. Die Spätaussiedler mussten im Zuge der Deutschen Einheit mit Rücksicht auf die Rentensituation in den neuen Bundesländern sukzessive Leistungsverschlechterungen nach dem Fremdrentenrecht hinnehmen. Diese Leistungsbeschränkungen haben sich erheblich auf die Rentenhöhen der Spätaussiedler ausgewirkt. Die Vertriebenenverbände weisen auf eine drohende Altersarmut der Betroffenen hin.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze zu unternehmen. Die bestehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen zügig vorangebracht werden. Der Bundesrat stellt fest, dass das im Jahr 2017 verabschiedete Netzentgeltmodernisierungsgesetz zu einer Dämpfung der Vertei-lernetzentgelte beigetragen hat. Er bittet die Bundesregierung, die Verordnung zur Umsetzung der bereits beschlossenen bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte unverzüglich zu erarbeiten. Die bestehende Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollte weiterentwickelt und modernisiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihre Gespräche mit der Kommission zügig fortzusetzen, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung zu gewährleisten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu unterstützen und hierbei die enge Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern und Vertretern der Region zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/18 (Beschluss)




A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung

B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik

C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie

D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen

E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung

F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz

G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte

H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung


 
 
 


Drucksache 44/18

... Zuteilungsfähig war, wer bei Ablauf des 15. März 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt mindestens zehn Jahre lang tätig war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen voraussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird. Zur Übertragung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken von Begünstigten aus der Bodenreform auf ihre Erben bedurfte es in pauschaler Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Tätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hinaus der Mitgliedschaft der Erbinnen und Erben in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft. Vor dieser Rechtslage scheiterte eine Vielzahl der 1990 und später im Grundbuch eingetragenen Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben, welche die Voraussetzungen nicht erfüllten, da sie nicht Mitglied in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft waren oder diese Mitgliedschaft aufgrund mangelhafter Aktenlage der DDR-Behörden nicht mehr nachweisen konnten. Diese Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben unterlagen vielfach entweder in einem gerichtlichen Verfahren oder akzeptierten in einen gerichtlichen Vergleich die "freiwillige" Auflassung der Bodenreformflächen an den Fiskus als Besserberechtigten. Eine Schätzung geht von ca. 70.000 Fällen in den ostdeutschen Bundesländern aus.



Drucksache 495/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in verschiedenen Bundesländern Initiativen ergriffen worden sind, mit denen sich betroffene Menschen für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises einsetzen. Die Menschen, die hinter diesen Initiativen stehen, sehen sich durch den von Gesetzes wegen so bezeichneten Ausweis auf ihre Behinderung reduziert. Das empfinden sie als diskriminierend; teilweise schämen sie sich beim Vorzeigen des Ausweises in Öffentlichkeitssituationen.



Drucksache 141/18

... Hervorzuheben ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Erfüllungsaufwand gründlich auf der Basis eines Austauschs mit allen betroffenen 16 Bundesländern und dem BMVg ermittelt hat und diese Ergebnisse für die Darstellung des Erfüllungsaufwands des diesjährigen Regelungsvorhabens verwendet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf der 24. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (NKR-Nummer 4429, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 400/18

... Die Ergänzung des § 31 Absatz 2 führt - nur im Jahr 2018 - zu Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch die Einführung einer Informationspflicht, nämlich das Erfordernis, die Verkürzung des Zeitraums, in dem ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfrüchten so bestellt sein müssen, für den Betrieb zu beantragen. Für die Antragstellung wird ein Zeitbedarf von 15 Minuten zugrunde gelegt, so dass sich Kosten in Höhe von 9 € je Antrag ergeben. Nach Angaben der Bundesländer ist davon auszugehen, dass ca. 35.000 Betriebsinhaber, die ÖVF

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4564, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 137/18

... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergeleitet. Diese können von Wohnungseigentümergemeinschaften oder auch von örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Gerade in den östlichen Bundesländern, aber nicht nur hier, sind solche örtlichen Antennengemeinschaften bereits in den 80er Jahren in großer Zahl mit dem Ziel entstanden, westdeutsche Rundfunk- und Fernsehsender zu empfangen. Diese Antennengemeinschaften sind oftmals im ländlichen Raum und insbesondere auch an Orten angesiedelt, an denen ein Empfang aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur schwer möglich war. Daher haben sich die dort ansässigen Bewohner teilweise unter großem persönlichen Einsatz - oftmals in Vereinen - zusammengeschlossen und ein privates Kabelnetz errichtet, das durch die Verbindung zur Gemeinschaftsantenne einen Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 137/18 (Beschluss)

... Finanzielle oder gewerbsmäßige Interessen werden in diesen Antennengemeinschaften regelmäßig nicht verfolgt. Vielmehr werden gegenüber den Mitgliedern der Antennengemeinschaften Beiträge in Höhe der Unkosten erhoben, die für das Betreiben der Gemeinschaftsantenne notwendig sind. Diese Antennengemeinschaften prägen noch heute den ländlichen Raum in den ostdeutschen Bundesländern, da deren Mitglieder die Empfangsmöglichkeit über die Gemeinschaftsantenne weiterhin nutzen, anstatt Einzelantennen an das Haus oder die Wohnung zu installieren. Mit der Gewährleistung des Empfangs von Fernseh- und Hörfunkprogrammen leisten die örtlichen Antennengemeinschaften auch einen wichtigen Beitrag für eine gute Infrastruktur im ländlichen Raum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 570/18

... Die Erfassungssystematik des Teilhabeverfahrensberichtes nach § 41 SGB IX mit ihren sehr ausdifferenzierten Erfassungsmerkmalen bedingt eine grundlegende Neuausrichtung der Datenerhebung in der Eingliederungshilfe sowie in der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge bzw. die Schaffung eines neuen Datenerfassungswesens. Für die Träger der Eingliederungshilfe (im Bereich der Sozialhilfe bzw. des künftigen Teil 2 SGB IX sowie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe), der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge wäre die Umsetzung des Anforderungskataloges nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 - 16 SGB IX mit einem unangemessenen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden. Um den Aufwand für die Umsetzung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, sind die Grundlagen für die Berichterstattung gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren zu überarbeiten. Auf Basis dieser Lösungsvorschläge sind entsprechende Änderungen des § 41 SGB IX herbeizuführen, die den Trägern der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge eine rechtssichere Identifizierung der zu meldenden Daten und deren praktikable Erfassung für einen aussagekräftigen Bericht ermöglichen. Die derzeit durch das BMAS durchgeführte Pilotphase ist bis zum Abschluss dieses Verfahrens entsprechend zu verlängern, auch um die Ergebnisse der derzeitigen Pilotphase mit den Trägern der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, sowie der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge berücksichtigen zu können. Die Verlängerung der Pilotphase muss im Hinblick auf die bei den Trägern notwendigen Vorarbeiten mindestens das gesamte Jahr 2019 umfassen. Die neuen, personenbezogenen Leistungen der Eingliederungshilfe, die insbesondere durch die Trennung der Existenzsicherung von der Fachleistung und dem Verzicht auf die Unterscheidung nach dem Ort der Leistung (ambulant bzw. stationär) gekennzeichnet sind, gelten erst ab dem 1.1.2020. In mehreren Bundesländern treten zudem zu diesem Zeitpunkt Zuständigkeitsveränderungen in Kraft. Eine Verpflichtung der Träger der EGH zu einer Datenerfassung und -lieferung für dieses eine Jahr 2019 vor Umsetzung der Veränderungen bedeutet einen unverhältnismäßig großen finanziellen und personellen Ressourcen-Einsatz.



Drucksache 469/18

... Um für alle Kinder im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen in der Qualität der vorschulischen Kindertagesbetreuung notwendig. Bund, Länder, Kommunen und Träger haben in den letzten 10 Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Der massive Ausbau der Betreuungsplätze hat - anders als vielfach befürchtet - nicht zu qualitativen Verschlechterungen der Kindertagesbetreuung geführt. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern, so dass Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen für das Aufwachsen und unterschiedliche Bildungschancen haben. Insbesondere zum Abbau von herkunftsbedingten Ungleichheiten ist der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 484/18

... Die geschilderte Situation ist aufgrund der verschiedenen Bevölkerungsdichten, Siedlungsstrukturen und topographischen Verhältnisse in den Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 547/18

... 4.3.3.1 Nach § 11 Absatz 1a Satz 4 TPG unterstützt die Koordinierungsstelle die Entnahmekrankenhäuser und berät die Transplantationsbeauftragten bei der Auswertung der Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung nach § 9b Absatz 2 Nummer 5 TPG und bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Prozess der Organspende. Bereits heute unterstützt die Koordinierungsstelle die Entnahmekrankenhäuser bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen. Die damit verbundenen Kosten fallen folglich als sogenannte "Sowieso-Kosten" bereits an. Soweit die Beratung der Entnahmekrankenhäuser bei der Todesfallanalyse in den Bundesländern durch entsprechende Landesausführungsgesetze derzeit vorgeschrieben ist, fallen auch die damit verbundenen Kosten als "Sowieso-Kosten" an. In den Bundesländern, in denen diese Regelung noch nicht etabliert ist, entstehen Zusatzkosten für die Koordinierungsstelle. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist für die Etablierung der flächendeckenden Beratung bei der Todesfallanalyse etwa eine 0,5 Koordinatorenstelle pro DSO-Region erforderlich. Unter Berücksichtigung, dass diese flächendeckende Beratung noch in fünf Regionen zu etablieren ist, ergeben sich insoweit bei durchschnittlichen Personalkosten von 84 000 Euro Gesamtkosten in Höhe von 212 000 Euro pro Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... cc) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze zu unternehmen. Die bestehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen zügig vorangebracht werden. Der Bundesrat stellt fest, dass das im Jahr 2017 verabschiedete Netzentgeltmodernisierungsgesetz zu einer Dämpfung der Verteilernetzentgelte beigetragen hat. Er bittet die Bundesregierung, die Verordnung zur Umsetzung der bereits beschlossenen bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte unverzüglich zu erarbeiten. Die bestehende Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollte weiterentwickelt und modernisiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihre Gespräche mit der Kommission zügig fortzusetzen, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung zu gewährleisten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu unterstützen und hierbei die enge Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern und Vertretern der Region zu gewährleisten.



Drucksache 169/17

... Des Weiteren empfiehlt es sich aus Effizienzgründen, dass die Prüfaufträge aus allen drei Verordnungen nur einer gemeinsamen Organisationseinheit, folglich "einer Nationalen Stelle" übertragen werden. Dies ergibt sich daraus, dass die Zielsetzung der drei Verordnungen im Hinblick auf die Einrichtung einer Nationalen Stelle identisch ist, dieselben Voraussetzungen für die Einrichtung solch einer Stelle zu Grunde liegen und die Prüfaufträge weitgehend gleichlaufend sind. Demnach wird durch die Einrichtung einer gemeinsamen Nationalen Stelle die größtmögliche Wirtschaftlichkeit erzielt. Eine zentrale Stelle auf Bundesebene bietet die Gewähr dafür, dass effektiv und ohne Koordinationsprobleme zwischen den Bundesländern die Eigenerklärungen gesammelt und geprüft werden können. Auch im Hinblick auf den unionsrechtlichen Grundsatz der Effektivität obliegt es daher dem Bund, durch Ausschöpfung seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten die wirksame Umsetzung der Verpflichtung zur Benennung einer Nationalen Stelle durch ein Ansichziehen der Verwaltungskompetenz zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 595/17

... Ermitteln von Mitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten in von ihnen anerkannten Erzeugerorganisationen (derzeit insgesamt 26 Mitglieder in 11 Bundesländern)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 180/17

... 3. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern eine nationale Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste mit verbindlichen Reduktionszielen in Deutschland zu erarbeiten und alle relevanten, erforderlichen Akteure an der Umsetzung einer nationalen Strategie zu beteiligen.



Drucksache 500/17

... Eine Reihe von Vereinigungen und Verbänden befürwortet und unterstützt diese Entwicklung, etwa die Neue Richtervereinigung e.V., die Strafverteidigervereinigung, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Eine Legalisierung und Regulierung des Cannabisumgangs wird von diesen Organisationen als Voraussetzung für eine adäquate Behandlung und Beratung bei Abhängigkeitsproblemen sowie für eine Reduzierung des unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwands und der Ungleichheit der Verfolgungspraxis in den Bundesländern angesehen.



Drucksache 422/17

... In 12 Bundesländern gab es im Jahr 2016 Überschreitungen des Grenzwertes für NO2-Imissionen im Jahresmittel (vgl. vorläufige Auswertung des UBA "Luftqualität 2016", Reihe Hintergrundpapier UBA, Berlin 1/2017 https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2016).



Drucksache 184/17

... kommen im Rahmen der fachlichen und wissenschaftlichen Unterstützung des Bundesumweltministeriums auf das BfN zu. Hierzu gehören die vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung der Aktionspläne nach Artikel 13 der Verordnung (Priorisierung von Einbringungspfaden; fachliche Ausarbeitung sowie regelmäßige Prüfung und Aktualisierung von Aktionsplänen). Gleiches gilt für die Erstellung und Aktualisierung einer nationalen und einer regionalen Liste invasiver gebietsfremder Arten und damit verbundener Maßnahmen sowie die fortlaufende Prüfung von Vorschlägen Dritter auf der Ebene der Union, für die Prüfung von andauernden Berichten (u.a. Fundmeldungen) und Anträgen der Bundesländer und weiterer beteiligter Bundesbehörden für die Unionsliste sowie der notwendigen Vorbereitung entsprechender Notifizierungen und Unterrichtungen an die Kommission. Die gelisteten Arten sind spätestens alle 6 Jahre zu überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 39/17

... In der jüngsten Vergangenheit haben unbemannte Fluggeräte auf Grund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten außerhalb der Freizeitgestaltung an Bedeutung gewonnen, etwa bei der Umwelt- und Verkehrsüberwachung oder beim Schutz von Pipelines und Bahnanlagen. Auch für die deutsche Wirtschaft bietet die Technologie der unbemannten Luftfahrtsysteme viele Potentiale und Wachstumschancen. Innovationen werden zukünftig verstärkt durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Nutzern und Anwendern dieser neuen Technologien entstehen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entwickeln gegenwärtig innovative Geschäftsmodelle unter Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme. Für die Wirtschaft werden diese auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Die Zahl der bei den zuständigen Behörden der Bundesländer eingehenden Anträge auf Erlaubnis eines Aufstiegs ist in den letzten Jahren rasant gestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 253/17

... Um einerseits die Grundlagen für eine erfolgreiche Koordinierung des EU-Schulprogramms in Deutschland durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu schaffen und andererseits für die teilnehmenden Bundesländer Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Transparenz sicherzustellen, bedarf es der Schaffung von normierten Voraussetzungen für die Teilnahme am EU-Schulprogramm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 2
Vorläufige und endgültige Mittelzuweisung

§ 3
Übergangsregelung für das Schuljahr 2017/2018

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verordnungsermächtigung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 100/17

... V und die "Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler" lassen es dem Grunde nach zu, dass die Beitragsbelastung für Solo-Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung gemindert werden kann. Die Möglichkeit der Minderung ist jedoch begrenzt. Auf Antrag können die Beiträge für Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/40 der monatlichen Bezugsgröße unterschreiten, nach den tatsächlichen Einnahmen, mindestens jedoch nach 1/60 der monatlichen Bezugsgröße für den Kalendertag bemessen werden. Die Bezugsgröße 2017 beträgt 2.975 Euro pro Monat in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.660 Euro. Der Beitragsberechnung wird danach ein monatliches Mindesteinkommen in Höhe von 1.487,50 Euro bzw. 1330,00 Euro zugrunde gelegt. Eine weitere Absenkung ist derzeit nicht möglich. Der Beitrag ist von den Selbständigen allein zu tragen.



Drucksache 347/17

... In Absatz 1 Nummer 1 wird zudem klargestellt, dass sich ein Gebot auch auf mehrere Anlagen beziehen kann, für die verschiedene immissionsschutzrechtliche Genehmigungen vorliegen, solange diese von derselben Genehmigungsbehörde erteilt worden sind. Diese Regelung trägt der Genehmigungspraxis in einzelnen Bundesländern Rechnung, nach der jede Windenergieanlage an Land einzeln und nicht der gesamte Windpark immissionsschutzrechtlich genehmigt wird. Den Bietern soll durch die insoweit regional unterschiedliche Genehmigungspraxis kein Nachteil entstehen.

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Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 44/1/17

... 23. Die Einführung einer zentralen Koordinierungsbehörde je Mitgliedstaat widerspricht ferner dem föderalen Aufbau Deutschlands. Verschiedene Dienstleistungen basieren auf Länderrecht. Es stellt sich daher die Frage, wie die Dienstleistungskarte im gesamten Ziellandgebiet Gültigkeit haben kann, da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 406/1/16

... In mehreren Bundesländern sind (Gewerbe-)Steuervermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften in erheblichem Umfang bekannt geworden. Dabei überlässt regelmäßig eine inländische Gesellschaft mit inländischer Betriebsstätte Lizenzen oder Markenrechte gegen Entgelt an eine ausländische Personengesellschaft, an der die inländische Gesellschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist. Die ausländische Personengesellschaft überlässt die Markenrechte bzw. Lizenzen entgeltlich weiter, kürzt ihren daraus resultierenden Gewinn aber um die Entgelte, die an die inländische Gesellschaft zu leisten sind. Nach dem deutschen Verständnis des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG müssten die Lizenzerträge der inländischen Gesellschaft im Rahmen ihrer Mitunternehmerstellung im Ausland mit besteuert werden. Dies unterbleibt aber, weil der ausländische Staat das Konzept des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG nicht kennt und zudem die ausländische Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert.

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Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 10/16

... Für die Verwaltung der Länder ergeben sich vor allem Kosten durch die Einführung der geografischen Antragsform, wobei die Höhe der Kosten je nach Land, System und Agrarstruktur sehr unterschiedlich sein kann. Diese Kosten bestehen einmal aus Kosten für die Beschaffung bzw. Programmierung eines technisch anspruchsvolleren Systems und ggf. weiteren Umstellungskosten z.B. durch Schulung von Personal oder durch zusätzliche Information der Antragsteller. Außerdem werden die Verwaltungskontrollen durch die notwendige Aufklärung von Überlappungen von landwirtschaftlichen Parzellen aufwendiger. Die Kosten für die Einführung des Systems schwanken je nach Größe und Agrarstruktur eines Landes. Nach Angaben der Länder kann im Durchschnitt von einer Größenordnung von 1 Mio. € je Zahlstelle ausgegangen werden. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen kommt man bei 11 Zahlstellen (die Bundesländer HH, HB, und BE verfügen nicht über eigene Zahlstellen, in zwei Bundesländern bestehen bereits Referenzsysteme ohne großen Anpassungsbedarf) bundesweit auf Kosten in Höhe von 11 Mio. € für die Anschaffung und Programmierung des Systems. Für die Schulung und Beratung der Antragsteller und die Durchführung der zusätzlichen Abgleiche im Rahmen der Verwaltungskontrollen werden im ersten Jahr rd. 10 Personen pro Zahlstelle, d.h. insgesamt rd. 110 Personen des gehobenen Dienstes benötigt, Kosten je Person ca. 75.000 € jährlich, insgesamt 8,3 Mio. €. (Quelle St. Bundesamt). Damit betragen die einmaligen Kosten insgesamt 19,3 Mio. €. Die laufenden Kosten für Unterhalt, Pflege des Systems und ggf. weiterhin notwendige Beratung und den zusätzlichen Aufwand bei den Verwaltungskontrollen werden auf 20 % der Einführungskosten geschätzt, d.h. auf ca. 3,9 Mio. € pro Jahr. Die Einführung dieses Systems ist verbindlich (Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 285/16

... Die befristete Abschaffung der Vorrangregelung in der Verordnung wird eine Entlastung bewirken. Für die Vorrangprüfung kann im Einzelfall ein Aufwand von 30 min angesetzt werden. Dieser Wert basiert auf den Erhebungen im Projekt über die Optimierung des Verfahrens zur Einreise von Fach- und Führungskräften aus Drittstaaten, das der NKR in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und den Bundesländern Hessen und Sachsen durchgeführt hat. Danach umfasst die "reine Bearbeitungsprozess der Vorrangprüfung je nach Komplexität zehn Minuten bis eine Stunde inkl. der vorzunehmenden Dokumentation der Recherchen und Ergebnisse." Diese Werte basieren auf einer Stichprobe eines Arbeitgeber-Service, der AG-S Frankfurt am Main. Insoweit kann ein Erfüllungsaufwand von 30 min pro Vorgang angesetzt werden. Das Ressort schätzt daraufhin eine Entlastung von 30 Euro, der Projektbericht sieht diese im Einzelfall bei etwa 20 Euro (27,40 Euro (mD, Bund) + 11,34 Euro Sachkostenpauschale, also rund 15 Euro Personal- und 5 Euro Sachkosten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 5
Weitere Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung

5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Umstellungsaufwand Verwaltung

Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

5. Evaluation

6. Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 268/16

... Der Wert der erhöhten Bundesbeteiligung an den KdU nach § 46 Absatz 6 Satz 1 SGB II ist damit rückwirkend für das laufende Jahr 2016 sowie vorläufig für das Folgejahr 2017 auf bundesdurchschnittlich 4,1 Prozentpunkte anzupassen. Vor dem Hintergrund der großen Spannweite der Ausgaben zwischen den Bundesländern werden von dem neu festzusetzenden Wert nach § 46 Absatz 6 SGB II länderspezifisch differenzierte Werte abgeleitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2017

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 209/16

... Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2016 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2016) von 29,21 Euro auf 30,45 Euro angehoben. Dies entspricht einem Anpassungssatz von 4,25 Prozent in den alten Ländern. Die Anpassung des Bemessungsbetrages nach § 33 Absatz 1 Buchstabe a BVG ergibt sich aus § 56 Absatz 1 Satz 2 BVG und entspricht der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung in den alten Bundesländern. Infolge der Änderung des § 84a BVG durch das BVG-Änderungsgesetz im Jahr 2011 wurde die Absenkung der Leistungen nach Maßgabe des Einigungsvertrages in den neuen Ländern zum 1. Juli 2011 aufgehoben. In ganz Deutschland werden seitdem alle Leistungen nach dem BVG in gleicher Höhe erbracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3693: Entwurf einer zweiundzwanzigsten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 72/16

... Auf Grundlage der bisher - auch im Rahmen der Fördermittelbearbeitung des BAG - gewonnenen Erkenntnisse ist Folgendes zu berücksichtigen: Sowohl bei den Ausbildungsstätten nach § 7 Absatz 1 als auch nach § 7 Absatz 2 dieses Gesetzes ergeben sich in unterschiedlichen Konstellationen Hinweise auf Missbrauch im Bereich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts. Abgerechnete und bestätigte Weiterbildungen werden verschiedentlich trotz vorliegender Bescheinigungen nicht oder nicht gesetzeskonform durchgeführt. Hinweise mehren sich, dass Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen erworben werden, ohne dass die Teilnehmer anwesend sind. Folge ist dabei auch ein erheblicher Schaden bei redlichen Anbietern, die aufgrund der härteren Bedingungen im gesetzmäßigen Weiterbildungsverfahren erheblich weniger Kunden finden. Teilweise werden Weiterbildungsträger lediglich in einem Bundesland anerkannt und führen dennoch in anderen Bundesländern ohne dortige Anerkennung Schulungen durch. In einem Bundesland wurden innerhalb von 15 Monaten 600 Fälle geschätzt, in denen die Weiterbildung, die über 35 Stunden laufen muss, entsprechend bestätigt und für 300 Euro pro Tag abgerechnet wurde, ohne dass diese nachweislich stattgefunden hat. Ähnliche Fälle kamen - in geringerer Größenordnung - in mindestens drei anderen Bundesländern vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 580/16

... Dienst. Die übrigen Bundesländer haben hierzu keine Stellungnahme abgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Durch die im Entwurf vorgesehene Regelung in § 72 Absatz 8 WpHG werden alle Betreiber eines multilateralen oder organsierten Handelssystems, d.h. auch Börsen, polizeipflichtig gemacht. Damit könnte die BaFin als Bundesbehörde direkte Anordnungen gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Anstalt eines Bundeslandes treffen. Weisungsbefugnisse des Bundes gegenüber Bundesländern und deren Behörden bestehen nach Artikel 85 GG nur in den Fällen der Bundesauftragsverwaltung. Ein solcher liegt hier nicht vor. Weiterhin wird durch die Regelung im Entwurf eine doppelte Zuständigkeit begründet, da neben den Börsenaufsichtsbehörden der Länder auch die BaFin für Bereiche der Börsenaufsicht zuständig wäre. Dies würde wiederum zu zahlreichen rechtlichen und praktischen Problemen führen. Der neu einzufügende Satz 3 stellt die Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörden klar. Wird ein organisiertes Handelssystem von einem Börsenbetreiber betrieben, ergibt sich die Meldepflicht über den Eingang von Anträgen auf Zugang nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 591/16

... Die Erhöhung der Pauschalen um 5 Prozent führt zu jährlichen Mehrausgaben im Bundeshaushalt von 1 082 813,39 Euro. Die weitere Erhöhung der Pauschalen für die Bundesländer, in denen Opfer neu gefunden wurden, führt zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von 248 390,10 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Pauschalen

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 604/16

... wird die Bezeichnung "Dienststellen der Wasserschutzpolizeien der Länder" durch die Bezeichnung "Polizeidienststellen der Länder" ersetzt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass in einigen Bundesländern die Wasserschutzpolizei keine eigenständige Polizeibehörde mehr ist, sondern organisatorisch disloziert an mehrere Polizeibehörden angegliedert ist (so z.B. in Niedersachsen). Die Beibehaltung des Begriffs "Wasserschutzpolizei" würde in diesen Ländern zu kurz greifen und stellte eine unzulässige Einschränkung der landespolizeilichen Organisationskompetenz dar. Der neue Fachausdruck "Polizeidienststellen der Länder" orientiert sich begrifflich am Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarungen über die Ausübung von schifffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben, wo an verschiedenen Stellen von "Polizeikräften der Länder" oder eben von "Polizeidienststellen des Landes" gesprochen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 244/16

... Für die Verwaltung ergibt sich die Erweiterung einer bestehenden Vorgabe, die zu einer Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands um 151.940 Euro führt. Je nach Organisationsstrukturen in den Bundesländern sind Landes- oder Kommunalbehörden betroffen. Einmaliger Umstellungsaufwand ist nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung

1. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 67/16

... Die Gebiete mit Mietpreisbremse und abgesenkter Kappungsgrenze sind durch Landesverordnungen festgelegt und somit für jeden Bearbeiter, auch in anderen Bundesländern unschwer zu ermitteln. Die Gemeinden mit Mietenstufen IV bis VI sind als Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung ausgewiesen und damit auch leicht feststellbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7b
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3624: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Alternativen

II.5 Evaluation

II.6 Definition des Gesetzesziels

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 2. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Im Einzelnen:

a Alternativen

b Erfüllungsaufwand

c One in, one out-Regelung


 
 
 


Drucksache 743/16

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der zukünftigen Strukturierung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für den Erhalt der in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehenden Außenstellen einzusetzen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.