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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dachverbände"


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Drucksache 176/1/18

... Der Bundesrat befürchtet, dass die Definition der qualifizierten Einrichtung zu eng gefasst ist, da sie viele fachlich spezialisierte und ortsnahe Verbraucherverbände ausschließen kann. Mangels übergeordnetem Interesse für die großen Dachverbände dürften deswegen regionale oder fachlich sehr spezielle Schadensfälle kaum in Form einer Musterfeststellungsklage aufgegriffen werden, auch wenn die Zahl der geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher im Einzelfall sehr hoch sein kann. Um dem Interesse dieser Verbrauchergruppen an kollektivem Rechtsschutz gerecht zu werden, schlägt der Bundesrat vor, die Definition der qualifizierten Einrichtung analog § 4

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Drucksache 176/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Artikel 2 Nummer 3

18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

22. Zu Artikel 11

23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen

24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 760/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die "Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen" unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreiber-vereine handhabbar bleiben.

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Drucksache 760/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Traditionsschifffahrt


 
 
 


Drucksache 760/16

... - Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die "Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen" unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben.



Drucksache 624/12

... Es fanden zwei Treffen mit Dachverbänden von Organisationen statt, die nicht nur die Empfängereinrichtungen, sondern auch die tatsächlichen Endempfängerinnen und -empfänger vertreten. Im Großen und Ganzen begrüßten die Organisationen die mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs des Instruments über Nahrungsmittelhilfe hinaus und die Idee eines Ansatzes, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht.

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Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 409/11

... Bei der bestehenden horizontalen Regelung kommen nur repräsentative Branchen- oder Dachverbände aus dem bzw. den betroffenen Sektoren in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder auf europäischer Ebene in Betracht, um Programmvorschläge auszuarbeiten. Diese Beschränkung gilt nicht für den Weinsektor, wo Privatunternehmen und öffentliche Stellen - soweit sie nicht die einzigen Begünstigten sind - ebenfalls die Absatzförderungsmaßnahmen nutzen können.

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Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 409/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat betont, dass eine effektive Absatzförderung nicht allein wie nach den bisherigen Regelungen über die Branchen- und Dachverbände erfolgen kann, sondern diese Instrumente auch für Einrichtungen der Länder und insbesondere ihre regionalen Marketinggesellschaften gleichberechtigt zugänglich gemacht werden müssen.



Drucksache 409/1/11

... 4. Der Bundesrat betont, dass eine effektive Absatzförderung nicht allein wie nach den bisherigen Regelungen über die Branchen- und Dachverbände erfolgen kann, sondern diese Instrumente auch für Einrichtungen der Länder und insbesondere ihre regionalen Marketinggesellschaften gleichberechtigt zugänglich gemacht werden müssen.



Drucksache 648/11

... "1. Zur Durchführung der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c, Absatz 2 und Absatz 3 Buchstaben a, b und c vorgesehenen Maßnahmen im Einklang mit den delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 5 Absatz 1 und vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels erarbeiten die Branchen- oder Dachverbände, die den (die) betreffenden Sektor(en) in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder auf EU-Ebene vertreten, Vorschläge für Informations- und Absatzförderungsprogramme mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren."

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Drucksache 648/11




1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:

3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:

Artikel 5
Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme

4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:

8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.

13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:

Artikel 15a
Befugnisse der Kommission

Artikel 16a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16b
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 848/10

... Der in Absatz 1 neu eingefügte Satz 2 entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie. Die Regelung ergänzt die Adressaten der Unterrichtung über den Beginn der Verhandlungen und die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums um die zuständigen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Dies sind solche Verbände, die nach Artikel 154 AEUV von der Kommission gehört werden. Eine entsprechende Liste wird von der Kommission laufend aktualisiert und im Internet veröffentlicht (derzeit unter http://ec.europa.eu/social/main.jspcatId=522&langId=en). Zur Vereinfachung des Verfahrens haben die europäischen Dachverbände einheitliche E-Mail-Adressen eingerichtet (ewc@etuc.org und ewc@businesseurope.eu). Die zentrale Leitung kann der Verpflichtung durch eine Nachricht an diese Adressen entsprechen.

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Drucksache 848/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes

§ 26
Ausschuss

§ 36
Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter

§ 37
Wesentliche Strukturänderung

§ 38
Fortbildung

§ 39
Kosten, Sachaufwand und Sachverständige

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1552: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009138lEG über Europäische Betriebsräte


 
 
 


Drucksache 428/10

... - die Vernetzung der Handelskammern und der Gewerkschaftsbünde und Arbeitgeberdachverbände Europas und der Mittelmeerstaaten;



Drucksache 823/09

... Die Möglichkeit, eine sektorale Vereinbarung – insbesondere für den Krankenhaussektor – zwischen den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene gemäß Artikel 139 EG-Vertrag auszuhandeln, wurde sowohl von den Arbeitgeber- als auch von den Arbeitnehmerorganisationen mehrheitlich nicht ausgeschlossen. Im Anschluss an die Konsultation teilten EGÖD und HOSPEEM, die größten Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, der Kommission mit, dass sie die Aufnahme von Verhandlungen über die Thematik ins Auge fassen könnten, um ggf. eine Vereinbarung zu schließen.

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Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 4/09

... es sowie den Bundesdachverbänden der Wirtschaft.



Drucksache 488/08

... Im Februar 2008 fand eine Anhörung der betroffenen Akteure, d. h. der europäischen Dachverbände für Jugend- und Freiwilligenorganisationen und der nationalen Jugend- und Freiwilligenorganisationen, statt. Auf dieser Sitzung wurde die Erwartung deutlich, dass die Kommission Maßnahmen ergreift, um die Situation junger Freiwilliger zu vereinfachen und zu verbessern. Die Jugend- und Freiwilligenorganisationen unterstützen den transeuropäischen Ansatz der Kommission und begrüßen ihre Absicht, die Mobilität zu steigern. Ferner bestätigen sie die von der Kommission festgestellten Herausforderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Haupthindernisse für grenzüberschreitende Freiwilligenvorhaben zwischen EU-Mitgliedstaaten

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Anhörung der betroffenen Akteure

Anhörung der Mitgliedstaaten

4 Folgenabschätzung

2. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 733/08

... "(3a) Vor der Entscheidung über die Richtlinien zur Verordnung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und Therapiehinweisen nach Absatz 2 Satz 7 ist den Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer, den betroffenen pharmazeutischen Unternehmern, den Berufsvertretungen der Apotheker und den maßgeblichen Dachverbänden der Ärztegesellschaften der besonderen Therapierichtungen auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Gutachten oder Empfehlungen von Sachverständigen, die er bei Richtlinien zur Verordnung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 sowie bei Therapiehinweisen nach Absatz 2 Satz 7 zugrunde legt, bei Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zu benennen und zu veröffentlichen sowie in den tragenden Gründen der Beschlüsse zu benennen."

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Drucksache 733/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 128
Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

§ 271a
Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds

§ 316
Übergangsregelung zur enteralen Ernährung

§ 317
Psychotherapeuten

§ 318
Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Sechster Unterabschnitt Verfahren in vergaberechtlichen Streitigkeiten

§ 142a

§ 207
Verfahren in Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen und die am ... [einfügen: Tag nach der

Artikel 2c
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 2d
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 2e
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 4b
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Neunter Abschnitt

§ 42
Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 6a
Weiterleitung und Abrechnung sonstiger Beiträge

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33
Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds - Begriffsbestimmungen

§ 33a
Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen

§ 33b
Ermittlung der Zuweisungen

§ 33c
Durchführung der Übergangsregelungen

§ 34
Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds.

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

§ 40
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 41
Jahresausgleich

Artikel 6a
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 699/08

... Durch den neuen Satz 6 soll der wirtschaftliche Mitteleinsatz sichergestellt werden, indem die Förderung auf die angemessene Dauer der Fortbildung begrenzt wird. Die Angemessenheit des Stundenumfanges richtet sich dabei z.B. auch nach den Rahmenempfehlungen der jeweiligen Dachverbände wie DIHK, ZDH. Kurse, die über diese Empfehlungen zeitlich hinaus gehen, werden nur entsprechend anteilig gefördert. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Inhalte vermittelt und über das AFBG auch gefördert werden. Unnötig lange und teure Fortbildungen hingegen, die über das normale Maß hinausgehen, können zwar besucht, jedoch nur im angemessenen Umfang über das AFBG gefördert werden. Der Rest verbleibt in der finanziellen Verantwortung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass es sich um Steuergelder handelt und diese wirtschaftlich einzusetzen sind. Die Förderung des AFBG erfolgt - jedenfalls im Hinblick auf den Maßnahmebeitrag - losgelöst von einer finanziellen Bedürftigkeit des Betroffenen oder der Betroffenen, d.h. einkommens- und vermögensunabhängig. Insoweit ist eine Ausrichtung der Förderung auf das zur Erreichung des Fortbildungsziels angemessene Maß angezeigt und sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 715/07

... Am 21. Dezember 2000 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung, in der sie die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie zur Verbesserung des Schutzes von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen erörterte. Darin sagte sie auch zu, mit dem Dachverband der europäischen Automobilindustrie (ACEA) über eine solche Selbstverpflichtung zu verhandeln und parallel dazu auch entsprechende Gespräche mit den Dachverbänden der japanischen und der koreanischen Automobilindustrie (JAMA und KAMA) zu führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

1 Gesetzgeberische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2 Freiwillige Selbstverpflichtung

3 Fortbestehen der Richtlinie 2003/102 in ihrer jetzigen Form

4 Übernahme eines Vorschlags der Industrie

5 Änderung nur der Anforderungen an die passive Sicherheit

6 Kombination gelockerter Anforderungen für Phase II mit einer aktiven Sicherheitsmaßnahme

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung

Kapitel III
Pflichten der Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Erteilung der EG-Typgenehmigung

Artikel 8
Veränderung des Typs und Änderung der Typgenehmigung

Artikel 9
Zeitplan für die Anwendung der Verordnung auf Fahrzeuge

Artikel 10
Anwendung der Verordnung auf Frontschutzsysteme

Artikel 11
Kollisionsschutzsysteme

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Sanktionen

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 14
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

Anhang I
Technische Vorschriften für die Prüfung von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen

Anhang II
Muster der vom Hersteller vorzulegenden Beschreibungsbögen

Anhang III
Muster der EG-Typgenehmigungsbögen

Teil 3
(Muster)

Anhang IV
EG-Typgenehmigungszeichen

Anlage
Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen


 
 
 


Drucksache 271/07

... Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung Die öffentliche Konsultation über das Reflexionspapier lief bis Ende März 2003. Die über 40 dabei abgegebenen Stellungnahmen stammen u. a. von 12 Mitgliedstaaten, von der Europäischen Arzneimittel-Agentur, von einem europäischen Veterinärverband, von der Tierarzneimittelindustrie und ihrer europäischen Interessenvertretung, von den Organisationen der Primärerzeuger von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, von den Dachverbänden der europäischen Lebensmittelindustrie und von europäischen Interessenvertretungen der Erzeuger bestimmter Nahrungsmittel (Milchprodukte, Fleisch und Wurst, Fisch, Honig, Trockenobst, Nüsse und Gewürze) sowie von zwei Drittländern und einigen Einzelpersonen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

2. Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rückstandshöchstmengen

Kapitel 1
Risikobewertung und Risikomanagement

Abschnitt 1
Pharmakologisch wirksame Stoffe, die zur Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind

Artikel 3
Antrag auf ein Gutachten der Agentur

Artikel 4
Gutachten der Agentur

Artikel 5
Extrapolation

Artikel 6
Wissenschaftliche Risikobewertung

Artikel 7
Empfehlungen für das Risikomanagement

Artikel 8
Anträge und Verfahren

Abschnitt 2
Pharmakologisch wirksame Stoffe, die nicht für die Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind

Artikel 9
Von der Kommission oder den Mitgliedstaaten angefordertes Gutachten der Agentur

Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 10
Überprüfung eines Gutachtens

Artikel 11
Veröffentlichung von Gutachten

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Einstufung

Artikel 13
Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe

Artikel 14
Verfahren

Artikel 15
Analyseverfahren

Artikel 16
Einfuhr und Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln

Titel III
Referenzwerte für Massnahmen

Artikel 17
Festlegung und Überprüfung

Artikel 18
Methoden zur Festlegung von Referenzwerten für Maßnahmen

Artikel 19
Beitrag der Gemeinschaft zu den Aktivitäten zugunsten der Referenzwerte für Maßnahmen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel

Artikel 21
Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

Artikel 22
Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2377/90

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen

1. Haushaltslinie n Nummer und Bezeichnung

2. Allgemeine Zahlenangaben

2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme Teil B : 0 Mio. € VE

2.2. Geltungsdauer

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

3. Haushaltstechnische Merkmale

4. Rechtsgrundlage

5. Beschreibung und Begründung

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zulasten des Gemeinschaftshaushalts

5.3. Durchführungsmodalitäten

6. Finanzielle Auswirkungen

7. Auswirkungen auf Personal- und Verwaltungsausgaben

8. Begleitung und Bewertung

8.1. Überwachung

8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

9. Betrugsbekämpfungsmassnahmen


 
 
 


Drucksache 14/07

... Zugleich entfällt aus den unter Nummer 1 aufgeführten Gründen das Vorschlagsrecht des Aufsichtsrates der CMA, 3 Vertreter aus seinem Mitgliederkreis zu benennen. Im Gegenzug wird das Vorschlagsrecht des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft erweitert und ihm die Befugnis eingeräumt, 12 Vertreter zu benennen, um die Stellung der Vertreter der Landwirtschaft in diesem Gremium zu stärken. Des Weiteren wird dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft und dem Deutschen Naturschutzring das Vorschlagsrecht für die in den Verwaltungsrat zu berufenden Vertreter aus den Bereichen des ökologischen Landbaues und des Umweltschutzes übertragen da sie in ihrem jeweiligen Sektor als repräsentative Dachverbände auf Bundesebene den in § 5 Abs. 1 aufgeführten vorschlagsberechtigten Institutionen gleichstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Absatzfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 376/07

... 1. Zur Durchführung der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c), in Artikel 2 Absatz 2 und in Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a), b) und c) vorgesehenen Maßnahmen nach den Leitlinien gemäß Artikel 5 Absatz 1 und vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels erarbeiten die Branchen- oder Dachverbände, die den (die) betreffenden Sektor(en) in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder auf Gemeinschaftsebene vertreten, Vorschläge für Informations- und Absatzförderungsprogramme mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/07




Begründung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 3
Betroffene Sektoren und Erzeugnisse

Artikel 4
Listen der für Maßnahmen in Frage kommenden Themen, Erzeugnisse und Länder

Artikel 5
Leitlinien

Artikel 6
Für die Durchführung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen zuständige Organisationen

Artikel 7
Erarbeitung und Übermittlung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 9
Verfahren in Ermangelung von Informationsprogrammen für den Binnenmarkt

Artikel 10
Auf Initiative der Kommission durchzuführende Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 11
Für die Durchführung der Programme und Maßnahmen zuständige Stellen

Artikel 12
Programmbegleitung

Artikel 13
Finanzierung

Artikel 14
Gemeinschaftsausgaben

Artikel 15
Durchführungsvorschriften

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 18
Bericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 19

1. Verordnung EG Nr. 2702/1999.

2. Verordnung EG Nr. 2826/2000.


 
 
 


Drucksache 329/06

... oder mit dem Anerkennungsverfahren nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen geschehen ist. Das Gesetz knüpft vielmehr an die Größe des Personenzusammenschlusses an und verlangt mindestens 75 Mitglieder oder aber bei Dachverbänden die Mitgliedschaft von sieben Verbänden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist im Anwendungsbereich der Absätze 2 und 3 nach Maßgabe der jeweiligen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 150/06

... eine Mindestzahl von sieben bürgerschaftlich Engagierten nicht unterschreiten. Die unmittelbare Förderung der Gruppen bürgerschaftlich Engagierter stärkt deren Autonomie und Selbstbewusstsein und ermöglicht eine dem Bedarf der Gruppe entsprechende Verwendung der Fördermittel. Die Gruppe soll selbst ein eingetragener Verein sein oder einem von den Pflegekassen autorisierten Fachverband angehören. Die Fördermittel können von der Gruppe selbst oder gemeinsam mit der Gruppe beispielsweise von Engagementfördernden Einrichtungen über einen von den Pflegekassen autorisierten Fachverband beantragt werden. Von den Pflegekassen zu autorisierende Fachverbände sind beispielsweise die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene, Verbände der Engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen auf Landesebene oder die Dachverbände des bürgerschaftlichen Engagements.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 45c wird eingefügt:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Problem

II. Maßnahmen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

C. Kosten der öffentlichen Haushalte

D. Sonstige Kosten

E. Frauenpolitische Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 750/06

... Das EU-Forum zur Gesundheitspolitik ist das Ergebnis einer Konsultation, die die Kommission im Nachgang zu ihrer Mitteilung über die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft und ihrem Vorschlag für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit20 abgehalten hat. Im Forum zur Gesundheitspolitik setzen sich europäische Dachverbände, die Interessengruppen aus dem Gesundheitsbereich vertreten, für eine transparente Gesundheitsstrategie der EU ein, die den Anliegen der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Das Forum findet zweimal jährlich in Brüssel statt und vertritt vier Gruppen von Organisationen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 750/06




Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

1. Hintergrund

2. Der Begriff Zivilgesellschaft”

3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge

4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

6. Weiteres Vorgehen Optionen

6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft

6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze

7. Schlussfolgerung

Anhang
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft

1. Konsultation im Internet

2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich

3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO

4. Kombination von zweistufigen Foren

4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum

4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 81/06

... Weist ein Verband die erforderliche Mindestanzahl von 10 000 Mitgliedern nicht auf und ist auch ein Abweichen mangels Vorliegens der Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht möglich, kann er nicht als Schießsportverband anerkannt werden. Er kann sich aber seine Schießsportordnung gemäß § 15 Abs. 7 vom Bundesverwaltungsamt genehmigen lassen. Dies gilt auch für Teilverbände anerkannter Dachverbände und für Schießsportvereine.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 900/05

... - Es sollte angeregt werden, dass private Überwachungseinrichtungen oder die Dachverbände der gemeinnützigen Organisationen Gütesiegel oder Ähnliches zur Kennzeichnung von gemeinnützigen Organisationen einführen, die die Grundsätze des Entwurfs des Verhaltenskodexes erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 900/05




2 Einleitung

Teil I
- nationale Koordinierungsstrukturen

1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten

2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten

Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten

Optimale Nutzung von Finanzinformationen

Kombinierung von Fähigkeiten

Einbindung der breiten Öffentlichkeit

3. Die Beteiligten und der Privatsektor

Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors

Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor

Teil II
- Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten

1. europäischer und internationaler Kontext

2. Umsetzung auf europäischer Ebene

Anhang

1. Einleitung

2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten

2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors

2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes

2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen

2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen

3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken


 
 
 


Drucksache 818/05

... b) der Ausübung des Rechts der Heimarbeiterverbände, gewerkschaftlichen Zusammenschlüssen oder Dachverbänden beizutreten, sollten ermittelt und beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 723/05

... Vertreter der europäischen Dachverbände der Telekommunikations- und Internetbranche sowie einzelne in der elektronischen Kommunikation tätige Unternehmen erklärten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, gaben aber zu bedenken, dass lange Vorratsspeicherungszeiten erhebliche Kosten verursachen würden und eine Datensicherung ausreichen würde. Davon abgesehen plädierten sie für eine Speicherungsfrist von maximal sechs Monaten, da ein Großteil der von den Strafverfolgungsbehörden angeforderten Daten ohnehin nicht älter als sechs Monate sei, und forderten ein Ausgleich für die anfallenden Zusatzkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/05




1. Hintergrund

2. Anhörung Interessierter Kreise und Wirkungsanalyse

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorratsspeicherungspflicht

Artikel 4
Für die Vorratsspeicherung in Frage kommende Datenkategorien

Artikel 5
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Speicherungsfristen

Artikel 8
Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung

Artikel 9
Statistik

Artikel 10
Kosten

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2002/58/EG

Artikel 12
Bewertung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 615/17 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.