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0487/1/04
0981/04
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0945/04B
0267/1/04
0226/04
0546/03
Drucksache 320/11

... Absatz 2 fasst übersichtlich zusammen, was in dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Verkehrsblatt verkündet werden kann. Gegenüber der bisherigen Regelung wird sie auf Rechtsverordnungen sämtlicher Stellen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (z.B. des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie) erweitert, die durch Subdelegationen zum Erlass sehr spezieller Rechtsverordnungen mit beschränktem Anwendungsbereich ermächtigt. Das Bundesgesetzblatt kann auf diese Weise von solchen teilweise sehr umfangreichen Verordnungen entlastet werden. Für das Luftfahrtbundesamt hat das Verkehrsblatt keine praktische Bedeutung erlangt, die Regelung die Ermächtigung zur Verkündung im Verkehrsblatt entfällt daher.



Drucksache 114/11

... Für einen erfolgreichen Zugang von KMU zu Märkten von Drittländern ist erforderlich, dass KMU über die richtigen Fähigkeiten verfügen, dass sie durch einen geeigneten politischen Rahmens gestützt werden, der sie in die Lage versetzt, einen Wettbewerbsvorteil zu erringen, und dass sie faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden, wenn Hindernisse wie ausländische gesetzliche Regelungen und nichttarifäre Handelshemmnisse zu überwinden sind38 . Die Kommission erwägt eine Reihe von Optionen, darunter Hilfe beim Marktzugang und Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie auf dem Gebiet der Normung und der Konformitätsbewertung. Hierbei werden die Dienstleistungen bestehender Unternehmensorganisationen, des Enterprise Europe Network sowie des Europäischen Geschäfts- und Technologiezentrums in Indien und des EU-KMU-Zentrums in China berücksichtigt. Parallel dazu kommen KMU auch die Maßnahmen im Rahmen der Markteröffnungsstrategie zugute, etwa die Datenbank über den Marktzugang oder die Arbeit von über 30 Marktzugangteams, die auf Schlüsselausfuhrmärkten für einen verbesserten Zugang europäischer Unternehmen wirken sollen, indem sie das lokale Expertenwissen der Vertreter von EU-Delegationen, der Botschaften der Mitgliedstaaten und von EU-Unternehmen zusammenbringen39.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 141/11

... Die Delegationen erhalten in der Anlage den mit Schreiben von Herrn Jordi AYET Puigarnau, Direktor, an den Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, Herrn Pierre de Boissieu, übermittelten Vorschlag der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele

1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER

1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.2 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Verabschiedung des Rahmenprogramms

Artikel 2
Ziel(e)

Artikel 3
Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms

Artikel 4
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 5
Grundlegende ethische Prinzipien

Artikel 6
Überwachung, Prüfung und Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang I
Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten

3 Einleitung

3 Fusionsenergieforschung

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Realisierung des ITER

2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs

3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten

5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

6. Infrastrukturen

7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer

IB. Kernspaltung und Strahlenschutz

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Endlagerung in geologischen Formationen

2. Reaktorsysteme

3. Strahlenschutz

4. Infrastrukturen

5. Humanressourcen und Ausbildung

II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

Anhang II
Förderformen

1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie

2. Förderformen in Anderen Bereichen

1. Verbundprojekte

2. Exzellenznetze

3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 700/11

... Absatz 4 regelt die Subdelegation an die



Drucksache 90/11

... B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament über seine Delegation für die Beziehungen zur Schweiz, Island und Norwegen seit etwa zwei Jahrzehnten aktiv an der Arbeit des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier des Arktischen Raums beteiligt ist und sogar die Konferenz der Parlamentarier des Arktischen Raums im September 2010 in Brüssel ausgerichtet hat,

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Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 528/11

... Sobald die OECD einen neuen Artikel 7 verabschiedet hat, kommen beide Delegationen erneut zusammen, um die Anpassung dieses Artikels an den "Authorised OECD Approach" zu prüfen.

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Drucksache 528/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 28
Schranken für die Abkommensvergünstigungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

I. Zu den Artikeln 4 und 24:

II. Zu Artikel 4:

III. Zu Artikel 7:

IV. Zu Artikel 8:

V. Zu den Artikeln 10 und 11:

VI. Zu Artikel 17 Absatz 2:

VII. Zu Artikel 17 Absatz 3:

VIII. Zu den Artikeln 17 und 25:

IX. Zu den Artikeln 18 und 30:

X. Zu Artikel 25:

XI. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Umschaltklausel bei sogenannten Qualifikationskon flikten und Notifizierungsfällen

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zum gesamten Abkommen


 
 
 


Drucksache 370/11

... 72. fordert eine bessere Koordinierung vor Ort, bei der die Delegationsleiter (die nunmehr Beamte des EAD und nicht mehr der Kommission sind) und die EU-Sonderbeauftragten eine wichtige Rolle spielen; ist der Ansicht, dass sich diese Koordinierung auf verschiedenen Ebenen abspielen muss, insbesondere:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 258/11

... Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beehrt sich die Botschaft, das gemeinsame Verständnis zu bestätigen, das zwischen den Delegationen der beiden Vertragsstaaten hinsichtlich der Anwendung von Artikel 4 des genannten Abkommens erreicht wurde:

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Drucksache 258/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Tätigkeiten vor der Küste

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011

1. Zu dem Abkommen als Ganzes:

2. Zu Artikel 10 Dividenden :

3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :

4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :

5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:

6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :

7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :

8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu dem gesamten Abkommen

Zu der Gemeinsamen Erklärung

Anlage zur
Denkschrift (Übersetzung)

3 Verbalnote


 
 
 


Drucksache 850/11

... Absatz 3 enthält eine Ermächtigung für die Länder, die Aufgaben der EJN-Kontaktstelle einer Landesbehörde zuzuweisen. Auf eine Vorgabe, dass dies durch eine Rechtsverordnung erfolgen muss, wird im Gesetz verzichtet. Subdelegation und Zuständigkeitsbestimmungen werden in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Weise vorgenommen. Zum Teil geschieht dies aus Gründen der Flexibilität durch Allgemeinverfügungen. Da sich das EJN bisher formlos konstituiert hat, soll eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben und darauf verzichtet werden, die Form der Aufgabenzuweisung verbindlich vorzugeben. Die Ermächtigung nach Satz 1 kann von den Landesregierungen auf eine oberste Landesbehörde übertragen werden.



Drucksache 834/1/11

... 127. Der Bundesrat nimmt die Vielzahl delegierter Rechtsakte im Vorschlag der Kommission zur Kenntnis. Gemäß Artikel 290 Absatz 1 AEUV sind die wesentlichen Aspekte in der Richtlinie selbst zu regeln. Eine Befugnisübertragung auf die Kommission ist für sie ausgeschlossen. Delegationsrechtsakte müssen daher auf nicht wesentliche Vorschriften des Gesetzgebungsakts beschränkt bleiben. Im Rahmen von Implementierungsrechtsakten nach Artikel 291 AEUV müssen die Mitgliedstaaten ebenfalls hinreichend beteiligt werden.

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Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 260/11

... Das Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums soll die Ansiedlung des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums (IITC) auf eine gesicherte rechtliche Grundlage stellen und zugleich die Rechte und Befugnisse von IRENA, des IITC sowie ihres Personals und der Delegationen der Mitglieder in Deutschland regeln.

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Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... Absatz 1 Satz 1 legt fest, dass die gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung durch ihren Träger spätestens einen Monat vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde anzuzeigen ist. Hierdurch soll der zuständigen Behörde eine angemessene Prüfungsfrist eingeräumt werden. Zuständig für das Anzeigeverfahren ist generell die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde. Diese kann die Zuständigkeit jedoch auf eine andere Behörde delegieren. Satz 2 bestimmt dabei, dass die von der obersten Landesbehörde bestimmte zuständige Behörde oder ihr Träger mit den Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § 20 Absatz 1 nicht betraut sein darf. Die Zuständigkeitsregelungen stellen sicher, dass bei der Durchführung des Anzeigeverfahrens und dem Erlass von Auflagen und Anordnungen jedweder Interessenkonflikt ausgeschlossen ist. Die explizit verankerte Neutralitätspflicht der Behörde ist bereits nach den Vorgaben des EU-Wettbewerbsrecht geboten (vgl. EuGH C-49/07, Urteil vom 1.7.2008). Das in Satz 2 normierte Gebot der Funktionstrennung betrifft unmittelbar nur die Delegation der behördlichen Aufgabenzuständigkeit durch die oberste Landesbehörde an andere Behörden. Allerdings unterliegt auch die oberste Landesbehörde selbst einer generellen Neutralitätspflicht. Die Länder sind daher gehalten, diese durch geeignete organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch Aufgabendelegation an andere Landesbehörden, interne Trennung von Zuständigkeiten, Transparenz der Entscheidungsabläufe oder spezifische Kontrollvorbehalte umzusetzen.

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Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 237/11

... 55. fordert die Hohe Vertreterin auf, jetzt, da der Europäische Auswärtige Dienst die Verantwortung im Hinblick auf die Vertretung der Europäischen Union in Drittländern vom rotierenden Ratsvorsitz übernommen hat, eine EU-Delegation in Teheran zu eröffnen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 527/11

... Es bestehen keine Alternativen, weil die Änderungen die Marktgegebenheiten widerspiegeln, den EU-Vorgaben entsprechen und der Klarstellung dienen. Außerdem würde ohne Subdelegation an das Eisenbahn-Bundesamt das Vereinfachungspotential nicht genutzt werden.



Drucksache 150/11

... Die Landesregierungen werden nach Absatz 5 ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu regeln (mit Delegationsmöglichkeit auf oberste Landesbehörden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang I
(zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 111b
Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 97c
Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung

Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V

Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V

Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V

Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstiger Vollzugsaufwand

III. Kosten- und Preiswirkungsklausel

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Aufgehobene Informationspflichten:

b Vereinfachte Informationspflichten:

c Neue Informationspflichten:

2. Informationspflichten für Bürger

3. Informationspflichten für die Verwaltung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V

2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen

3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte


 
 
 


Drucksache 89/11

... - unter Hinweis auf die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten/Leiters der EU-Delegation in Afghanistan, der diese Doppelfunktion seit dem 1. April 2010 ausübt, und in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 11. August 2010, durch den das Mandat des Sonderbeauftragten Vygaudas Usackas bis 31. August 2011 verlängert wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 327/11

... der Delegationen und aus den von jedem Vertragsstaat zu den Sitzungen entsandten Mitgliedern. Die Vertragsstaaten teilen einander den Leiter ihrer Delegation in der Gemischten Kommission mit. Jeder Delegationsleiter kann die Kommission durch Ersuchen an den Leiter der anderen Delegation zu einer Sitzung unter seinem Vorsitz einberufen. Die Sitzung muss auf seinen Wunsch spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Ersuchens stattfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Bauausführung

Artikel 3
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerbestimmungen

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Gemischte Kommission

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer, Abkommensänderungen und Vorabanwendungsklausel

Artikel 14
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 720/11

... Die überarbeitete Marktöffnungsstrategie der Kommission 18 trägt mit ihrem Ansatz des partnerschaftlichen Umgangs zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den in der EU ansässigen Unternehmen Wesentliches zur Förderung der Internationalisierung europäischer KMU bei. KMU drängen zunehmend auf Exportmärkte und haben häufig am stärksten mit Handelshemmnissen zu kämpfen. Sie profitieren von dem partnerschaftlichen Ansatz sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländern. Dies wird u.a. durch Kompetenzteams für die Marktöffnung an wichtigen Exportmärkten unter Leitung der EU-Delegation erreicht. Die Datenbank Market Access ist ein weiteres wichtiges Instrument der Marktöffnungsstrategie. Hier stehen Informationen über Zölle und wichtige nichttarifäre Hemmnisse in Drittländern sowie ein Leitfaden für Exporteure19 kostenlos zur Verfügung. In der neuen EU-Handelsstrategie20 wurde die Nützlichkeit der Marktöffnungsstrategie und der damit verbundenen Dienstleistungen für die Verbesserung des Zugangs von EU-Unternehmen zu globalen Märkten bekräftigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 80. Der Bundesrat nimmt die Vielzahl delegierter Rechtsakte im Vorschlag der Kommission zur Kenntnis. Gemäß Artikel 290 Absatz 1 AEUV sind die wesentlichen Aspekte in der Richtlinie selbst zu regeln. Eine Befugnisübertragung auf die Kommission ist für sie ausgeschlossen. Delegationsrechtsakte müssen daher auf nicht wesentliche Vorschriften des Gesetzgebungsakts beschränkt bleiben. Im Rahmen von Implementierungsrechtsakten nach Artikel 291 AEUV müssen die Mitgliedstaaten ebenfalls hinreichend beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 367/11

... Was die im Bericht 2008 erwähnte Mutterschutzrichtlinie31 anbelangt, so konnten sich die Gesetzgebungsorgane noch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Nach Konsultation der europäischen Sozialpartner schlug die Kommission vor, die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubs – bei grundsätzlich voller Bezahlung – von 14 auf 18 Wochen auszudehnen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments von Oktober 2010 sieht einen noch ehrgeizigeren Ansatz vor: Danach soll die Mindestdauer des vollständig bezahlten Mutterschaftsurlaubs auf 20 Wochen verlängert und ein zusätzlicher Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub verankert werden. In Anbetracht des Subsidiaritätsgrundsatzes stimmte die Mehrheit der Parlamentsmitglieder für eine Überleitungsklausel, die es dem Ermessen der nationalen Regierungen überlässt, diesen Ansatz an ihre Sozialsysteme anzupassen. Delegationen im Rat jedoch befanden die Maßnahmen in Zeiten wirtschaftlicher Sparmaßnahmen für kostspielig und befürworteten ein flexibleres Konzept. Die belgische Präsidentschaft bat die Sozialpartner daraufhin um Darlegung ihrer Standpunkte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 867/11

... - Konsultationen mit einzelnen Kommissionsbeamten am Sitz in Brüssel und in den EU-Delegationen in den Empfängerländern, Stellen, die den begünstigten Ländern technische Hilfe und politischstrategische Unterstützung gewähren, den nationalen IPA-Koordinatoren der begünstigten Länder, multilateralen und bilateralen Gebern, internationalen und regionalen Organisationen (Organisationen der Vereinten Nationen, Regionaler Kooperationsrat, OSZE usw.) und NRO auf EU-Ebene (Europäische Stabilitätsinitiative, Internationale Krisengruppe, Open Society Foundation usw.);

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Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 113/11

... In Absatz 1 wird eine kleinere Änderung vorgenommen, wonach die Unternehmensregister sich bei grenzübergreifenden Verschmelzungen gegenseitig auf elektronischem Wege benachrichtigen müssen und die Kommission befugt ist, in delegierten Rechtsakten die technischen Einzelheiten dieser Kommunikation festzulegen. Die Einzelheiten für Delegation und Datenschutz sind den Absätzen 2 und 3 zu entnehmen.

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Drucksache 113/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziele des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

5. Anhörung interessierter Kreise

6. Folgenabschätzung

6.1. Fehlen aktueller Unternehmensinformationen in den Registern ausländischer Zweigniederlassungen

6.2. Schwierigkeiten der Zusammenarbeit von Registern bei grenzübergreifenden

6.3. Schwierigkeit des Zugangs zu Unternehmensinformationen aus anderen Mitgliedstaaten

7. Erläuterung des Vorschlags

7.1. Artikel 1: Änderung der Richtlinie 89/666/EWG

7.2. Artikel 2: Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

7.3. Artikel 3: Änderung der Richtlinie 2009/101/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 89/666/EWG

Artikel 5a

Abschnitt IIIa
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11a

Artikel 11b

Artikel 11c

Abschnitt IIIb
Datenschutz

Artikel 11d

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 13

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 17d
Datenschutz

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2009/101/EG

Artikel 3a

Artikel 4a

Artikel 7a

Kapitel 4a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten


 
 
 


Drucksache 97/11

... 3. Der Bundesrat bekräftigt seine zur "Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" am 12. Februar 2010 angenommene Stellungnahme (BR-Drucksache 875/09(B)). Er weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung über die Dauer der Befugnisdelegation gemäß Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers fällt. Dieser hat im Einzelfall zu prüfen, ob die von der Kommission gewünschte unbefristete Befugnisübertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt nochmals ausdrücklich fest, dass Auslauf- oder Überprüfungsklauseln nicht nur gängige Bestandteile der europäischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entbürokratisierung sind. Die von der Kommission gewünschte vollständige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation würde jedenfalls der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben. Sollte im Einzelfall eine unbefristete Befugnisübertragung sinnvoll erscheinen, sollte diese jedenfalls hinreichend begründet werden.



Drucksache 869/11

... (1) Die Finanzierung durch die Union kann Ausgaben für die Anwendung der Instrumente und für die Verwirklichung ihrer Ziele, einschließlich administrativer Unterstützung im Zusammenhang mit den für die Anwendung der Instrumente unmittelbar erforderlichen Vorbereitungs-, Followup-, Monitoring-, Prüfungs- und Evaluierungsmaßnahmen, sowie Ausgaben in den Delegationen der Union für die administrative Unterstützung der Verwaltung von im Rahmen der Instrumente finanzierten Maßnahmen betreffen.

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Drucksache 869/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

Öffentliche Konsultation

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte

1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3

2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6

3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12

4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17

Vorschlag

Titel I
Durchführung

Artikel 1
Gegenstand und Grundsätze

Artikel 2
Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen

Artikel 3
Flankierende Maßnahmen

Titel II
Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden

Artikel 4
Allgemeine Finanzierungsbestimmungen

Artikel 5
Steuern, Zölle und sonstige Abgaben

Artikel 6
Besondere Finanzierungsbestimmungen

Artikel 7
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel III
Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren

Artikel 8
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 9
DCI, ENI, PI und INSC

Artikel 10
IPA

Artikel 11
IfS und EIDHR

Artikel 12
Evaluierung der Maßnahmen

Titel IV
Sonstige Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 13
Zweijahresbericht

Artikel 14
Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt

2 Schlussbestimmungen

Artikel 15
Ausschüsse

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung der Instrumente

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 819/11 (Beschluss)

... 18. Ferner ist er der Auffassung, dass in den anstehenden Verhandlungen der Verordnungsvorschlag auch hinsichtlich der Delegation von Rechtsakten zur konkreten Umsetzung von LIFE auf die Kommission auf ein Minimum zu reduzieren ist. Vielmehr muss es im Sinne der gebotenen Klarheit Ziel sein, die wesentlichen Punkte bereits in die LIFE-Verordnung aufzunehmen und nicht über nachfolgende Verfahren zu erlassen.



Drucksache 563/11

... 1. Eine Delegation des Europäischen Parlaments ist berechtigt, an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit Stimmrecht teilzunehmen, wenn die Versammlung ihre Aufgaben in Bezug auf die Wahl der Richter nach Artikel 22 der Konvention wahrnimmt. Die Anzahl der Vertreter des Europäischen Parlaments entspricht der Höchstzahl der Vertreter, auf die jeder Staat nach Artikel 26 der Satzung des Europarats Anspruch hat.

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Drucksache 563/11




8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention

Entwurf

3 Präambel

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Entwurf

Entwurf

3 Einleitung

I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags

II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention

Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen

Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages

Wirkungen des Beitritts

Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gründe für die Einführung des Mechanismus

Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist

Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt

B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind

Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gütliche Einigungen

Einseitige Erklärungen

Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Verweisung an die Große Kammer

Rückwirkungsverbot des Mechanismus

Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist

Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat

Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Anlage zum
erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen


 
 
 


Drucksache 113/1/11

... /EG) betrifft, werden zumindest die Fragen seiner rechtlichen Organisationsform, BR-Drucksache 828/09(B) Ziffer 4, seiner wesentlichen Binnenstrukturen, seiner Finanzierung, der Zutrittsbedingungen von Drittstaaten sowie der Gewährleistung von Mindeststandards der Datenqualität und -sicherheit als wesentlich im oben dargestellten Sinne einzustufen sein, denn die Entscheidung dieser Fragen ist grundlegend für Gestalt und Struktur, Wirkungsweise und Funktionsfähigkeit des künftigen "elektronischen Netzes". Diese Entscheidungen sind folglich von der Richtlinie selbst zu treffen und stehen einer Delegation, wie sie der Richtlinienvorschlag (vgl. die neuen Artikel 4a Absatz 3, Artikel 13a ff. der Richtlinie



Drucksache 140/11

... Die Delegationen erhalten in der Anlage den mit Schreiben von Herrn Jordi AYET Puigarnau, Direktor, an den Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, Herrn Pierre de Boissieu, übermittelten Vorschlag der Europäischen Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. Inhalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Weitere Voraussetzungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Bestellung unabhängiger Experten

Unterabschnitt 3
Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeine Bemerkungen

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Kündigungsbestimmungen

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen innerhalb des Konsortiums

Unterabschnitt 5
überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen

Artikel 26
Überwachung und Bewertung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
Kostenerstattung Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Förderformen

Artikel 30
Erstattung erstattungsfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten

Artikel 32
Förderungshöchstgrenzen

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen

Artikel 35
Auszahlung und Aufteilung

Artikel 36
Wiedereinziehung

Artikel 37
Risikoabdeckungsmechanismus

Kapitel III
Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte

Abschnitt 1
neue Kenntnisse Schutzrechte

Artikel 38
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Unterabschnitt 1
Eigentum

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 53

Anhang
Teilnehmer-Garantiefonds


 
 
 


Drucksache 614/11 (Beschluss)

... 31. Der Bundesrat lehnt es kategorisch ab, eine zwingende Aufgabendelegation an Städte im Zuge des in Artikel 99 des Vorschlags für eine Allgemeine Verordnung definierten Instruments der "integrierten territorialen Investition" vorzuschreiben. Da die finanzielle Verantwortung für die Handlungen von zwischengeschalteten Stellen letztlich bei den Ländern verbleibt, müssen diese selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie Aufgaben delegieren. Nach Auffassung des Bundesrates dürfen die Länder nicht dazu gezwungen werden, die finanziellen Risiken einzugehen, die mit einer Aufgabendelegation und dem damit verbundenen Auseinanderklaffen von Förderentscheidungen (durch die Städte) und finanzieller Verantwortung (der Länder) einhergehen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es für die erfolgreiche Umsetzung der nachhaltigen Stadtentwicklung weiterhin keiner Vorgaben bedarf, auf welcher (Verwaltungs)Ebene die Förderung umzusetzen ist.



Drucksache 832/11

... • Die Kommission wird öko-innovativen europäischen Unternehmen helfen, einen besseren Zugang zum Weltmarkt zu erhalten. Das Enterprise Europe Network, europäische Technologiezentren außerhalb Europas und die EU-Delegationen werden die Teilnahme an Messen und Handelsdelegationen, Kontakte zwischen Unterstützungsnetzen für KMU innerhalb und außerhalb Europas sowie Marktforschungen und Beurteilungen des Technologiebedarfs zusätzlich unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 122/11

... Gemäß dem geänderten § 14 EBPV werden in der neuen Fassung der EBPV nur für die Durchführung der mündlichen Prüfung eine oder mehrere Prüfungskommissionen festgelegt, denen jeweils ein Prüfungsleiter vorsteht, der aus dem Kreis der in die Prüfungskommission berufenen Mitglieder des Prüfungsausschusses vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt wird. Dieser Prüfungsleiter soll während der Tätigkeit der Prüfungskommission grundsätzlich die Aufgaben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wahrnehmen, weil der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Stellvertreter nicht in jeder Prüfungskommission vertreten sein können. Aus diesem Grund wird in Absatz 6 nunmehr eine grundsätzliche Delegation der Aufgaben des Prüfungskommissionsvorsitzenden auf den Prüfungsleiter vorgesehen, aus der sich auch die Festlegung der Aufgaben des Prüfungsleiters in den §§ 14 und 20 EBPV ableitet. Diese Delegationsmöglichkeit des Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht neu, sondern konkretisiert nur die bereits in der bisherigen Fassung der EBPV in § 2 Absatz 5 letzter Satz EBPV enthaltene Delegationsmöglichkeit und passt sie an die Neuregelung in § 14 EBPV zum Ablauf der mündlichen Prüfung an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 2
Zusammensetzung und Berufung des Prüfungsausschusses

§ 6
Verschwiegenheit

§ 14
Mündliche Prüfung

§ 15
Nichtöffentlichkeit

Anlage
(zu § 19 Absatz 1)

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlage

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

3 Nachhaltigkeit

3 Gleichstellung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

§ 15
:

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen


 
 
 


Drucksache 120/1/10

... " erscheint praxisfremd, da Unwägbarkeiten hinsichtlich der Erfüllung insoweit kaum auszuschließen sind. Es ist daher zur Entlastung des Revisionsgerichts und zur Steigerung der Überwachungseffizienz durch größere örtliche Nähe zum Angeklagten eine Sonderregelung betreffend die der vorläufigen Einstellung nachfolgenden Schritte notwendig. Da das Revisionsgericht für den der Erfüllung der Auflagen und Weisungen folgenden endgültigen Einstellungsbeschluss zuständig sein soll, hat dies auch für die bei Nichterfüllung der Auflagen und Weisungen zu erfolgende Fortsetzung des Verfahrens zu gelten, d.h. in diesem Fall müsste zunächst das Revisionsgericht weiter über die erhobene Revision entscheiden, gegebenenfalls - bei Erfolg der zumeist vom Angeklagten erhobenen Revision - in Form der Zurückverweisung an das Instanzgericht; denn nach Nichterfüllung der Auflagen und Weisungen wäre das Verfahren fortzusetzen, und ein Tatsachengericht könnte dies hinsichtlich des Revisionsverfahrens nicht leisten. Nachträgliche Aufhebung der Auflagen und Weisungen, ihre Änderung sowie Fristverlängerungen sollten in der Entscheidungszuständigkeit des Revisionsgerichts verbleiben, da sie mit der Ursprungsentscheidung über die Verhängung der Auflagen und Weisungen in engem Zusammenhang stehen. Daraus folgt, dass nur hinsichtlich der Überwachung der Erfüllung der Auflagen und Weisungen eine Zuständigkeitsübertragung an das Vordergericht erfolgen kann. Vorbild für einen Zuständigkeitswechsel ist die bindende Delegation nach § 462a Absatz 5 Satz 2 und 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/1/10




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 8/10

... Die Delegationen erhalten in der Anlage die Abschrift eines Schreibens des Botschafters und Ständigen Vertreters Spaniens, Herrn Carlos Bastarreche Sagües, an den Generalsekretär des Rates, Herrn Pierre de Boissieu, in Bezug auf einen Vorschlag zur Änderung der Verträge betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/10




3 Übermittlungsvermerk

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 334/10

... Die Finanzfazilität soll die Entwicklung bankfähiger Projekte im Bereich Energieeffizienz und regenerative Energien unterstützen und die Finanzierung von Investitionen kommunaler, lokaler und regionaler Behörden in Projekte für Energieeffizienz und regenerative Energien erleichtern. Die Einrichtung dieser Fazilität erfolgt in Einklang mit den Vorschriften über die Delegation von Aufgaben der Haushaltsausführung, die in der Haushaltsordnung und ihren Durchführungsbestimmungen festgelegt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/10




Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009

Anhang II
Finanzfazilität im Rahmen der Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft

I. Einrichtung einer Finanzfazilität für Projekte zur nachhaltigen Energienutzung

II. Zusammenarbeit mit Finanzintermediären

III. Bedingungen für die Gewährung von Mitteln und Auswahl- und Förderkriterien

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 592/10 (Beschluss)

... Nach Artikel 290 AEUV dürfen sich delegierte Rechtsakte nur auf die Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts beziehen. In den Anhängen des Verordnungsvorschlags sind jedoch maßgebliche statistische Daten geregelt. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte der gesamten Anhänge umfasst somit die Möglichkeit einer weitgehenden Änderung der zu Grunde liegenden Güterkraftverkehrsstatistik. Die vorgesehene Delegation würde somit zu Lasten der betroffenen Wirtschaft maßgebliche Änderungen ermöglichen. Da es sich somit um eine Änderung oder Ergänzung wesentlicher Vorschriften der Verordnung handeln würde, ist die Delegation mit Artikel 290 AEUV nicht vereinbar.



Drucksache 280/10

... Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/10




Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen

Vorschlag

Kapitel I
Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

Artikel 1
Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 4
Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann

Artikel 5
Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung

Kapitel II
Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat

Artikel 6
Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 7
Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung

Kapitel III
Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 9
Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art

Artikel 10
Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 11
Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 12
Übermittlung der Beweismittel

Artikel 13
Rechtsbehelfe

Artikel 14
Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 15
Informationspflicht

Artikel 16
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 17
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 18
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen

Artikel 19
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 20
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 21
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 22
Vernehmung per Telefonkonferenz

Artikel 23
Informationen über Bankkonten

Artikel 24
Informationen über Bankgeschäfte

Artikel 25
Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 26
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 27
Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Mitteilungen

Artikel 29
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Bericht über die Anwendung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang
A Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

A Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme

B Identität der betroffenen Personen

C Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat

D Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung

E Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde

F Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung

G Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung

H Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung

I Schlussbestimmungen und Unterschrift

Anhang
B Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

A Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung

B Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat 1

C GGF. Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird

D Unterschrift und Datum


 
 
 


Drucksache 128/10

... – unter Hinweis auf das Ergebnis der von der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Golfstaaten einschließlich Jemen vom 22. bis 25. Februar 2009 unternommenen Reise nach Jemen,



Drucksache 187/10 (Beschluss)

... 15. Hinsichtlich der Befugnisdelegation nach Artikel 15 des Verordnungsvorschlags begrüßt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Kommission sowohl ein Einspruchs-, als auch ein Widerrufsrecht aufgenommen und diese nicht durch ein Dringlichkeitsverfahren eingeschränkt hat.



Drucksache 821/10

... Da der Jahresbericht auch Zahl und Art der Unfälle, über die ein Unfallbericht zu erstellen ist, enthalten muss, soll der Gefahrgutbeauftragte auch dafür sorgen, dass die Unfallberichte erstellt werden. „Hat dafür zu sorgen“ schließt auch die Möglichkeit der Delegation dieser Pflicht ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Befreiungen

§ 3
Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

§ 4
Schulungsnachweis

§ 5
Schulungsanforderungen

§ 6
Prüfungen

§ 7
Zuständigkeiten

§ 8
Pflichten des Gefahrgutbeauftragten

§ 9
Pflichten der Unternehmer

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Aufheben von Vorschriften

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1341: Entwurf der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen


 
 
 


Drucksache 737/10

... Parallel dazu trägt die Handelsliberalisierung zum weiteren Anstieg des Wohlstandsniveaus und der Einkommen in den Industrieländern, auch in der EU, bei. Offenheit schafft Arbeitsplätze. Wir dürfen andererseits nicht verleugnen, dass die Anpassungskosten in bestimmten Bereichen und Wirtschaftszweigen bisweilen hoch sein können; deshalb brauchen wir einzelstaatliche und europäische Strategien für die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, um Arbeitnehmern und Unternehmen die Anpassung zu erleichtern. Dieses Anliegen sollte sich in unseren Haushaltsprioritäten widerspiegeln, und zwar in Übereinstimmung mit der Haushaltsüberprüfung der Kommission vom Oktober 201 08. Wir haben bei der Erstellung dieser Mitteilung EU-weite Konsultationen geführt. Diese Konsultationen und unsere internen Überlegungen lieferten die Hauptzutaten für die handelspolitische Agenda, die die Kommission im Rahmen des jetzigen Mandats zu verfolgen gedenkt. Sie wird sich dabei auf den neuen institutionellen Rahmen des Lissabon-Vertrags stützen. Das sollte als wichtige Gelegenheit verstanden werden, denn dieser verleiht der EU-Handelspolitik größere Transparenz und Legitimität, gibt dem Europäischen Parlament die Möglichkeit, in Handelsfragen mitzureden, und schafft darüber hinaus die Voraussetzungen für eine wechselseitige Intensivierung unserer Maßnahmen in der Handelspolitik und im Außenbereich sowohl in Brüssel als auch in den EU-Delegationen in 136 Ländern der Welt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 308/10

... Die Ermächtigung zur Ausgestaltung der Fahrberechtigungen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. von 7,5 t wird unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen. Für die Landesregierungen wird eine Delegationsmöglichkeit geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/10




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Nr. 1a § 2 Abs. 10

Zu Art. 1 Nr. 1b § 2 Abs. 10a

Zu Art. 1 Nr. 1c und d § 2 Abs. 13 und 16

Zu Art. 1 Nr. 2 § 6

Zu Art. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 184/10

... Am 25. Juli 2008 nahm der Rat zur Kenntnis, dass mindestens acht Mitgliedstaaten die Absicht hatten, die Kommission zur Vorlage eines Vorschlags für eine Verstärkte Zusammenarbeit aufzufordern, und dass andere Mitgliedstaaten sich im Anschluss an den Vorschlag der Kommission möglicherweise an dieser Zusammenarbeit beteiligen würden. Ein Vorschlag der Kommission, der es jeder Delegation ermöglicht, endgültig für sich zu entscheiden ob eine Verstärkte Zusammenarbeit zweckmäßig ist und ob sie sich daran beteiligen möchte, kann dem Rat nur auf offiziellen Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten hin vorgelegt werden. Ein etwaiger von mindestens acht Mitgliedstaaten an die Kommission gerichteter Antrag auf Vorlage eines Vorschlags für eine Verstärkte Zusammenarbeit würde dem weiteren Verfahren und insbesondere der vom Rat zu erteilenden Genehmigung nicht vorgreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

1.1 Hintergrund des Vorschlags

2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit

2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie

2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiaritätsprinzip

4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

4.4 Wahl des Rechtsinstruments

4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5.1 Auswirkungen auf den Haushalt

5.2 Vereinfachung der Verfahren

5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen

6. Erläuterung der Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
und 13

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Universelle Anwendung

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht

Artikel 3
Rechtswahl

Artikel 4
In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts

Artikel 6
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 9
Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Revisionsklausel

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 394/10 (Beschluss)

... XII die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen Vorschriften über Rahmenvertragsinhalte nach § 79 Absatz 1 SGB XII zu erlassen, wenn die Rahmenverträge innerhalb von sechs Monaten nicht zustande kommen, nachdem die Landesregierung schriftlich dazu aufgefordert hatte. Die Delegationsermächtigung an die zuständigen Landesministerien führt zu einer Verfahrensvereinfachung und verbessert die Verhandlungsposition des zuständigen Ministeriums. Indirekt wird dadurch auch die Position der Sozialhilfeträger im Verhältnis zu den Leistungserbringern gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 78a
Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 218/10

... 15. betont, dass es notwendig ist, mehr Klarheit hinsichtlich der Kriterien für die Ernennung und Bewertung von EU-Sonderbeauftragten zu schaffen und dabei auch eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass das Parlament derzeit keine Möglichkeit hat, das einzelne Mandat eines EU-Sonderbeauftragten zu hinterfragen, da die Mittel für die Ausübung eines solchen Mandats in Artikel 19 03 06 enthalten sind, der alle Mandate der EU-Sonderbeauftragten abdeckt; fordert daher eine verstärkte parlamentarische Prüfung und Kontrolle der Ernennungen und Mandate der EU-Sonderbeauftragten; ist der Auffassung, dass die Arbeit der jeweiligen EU-Sonderbeauftragten schrittweise eingestellt und deren Funktion von vor Ort eingesetzten EU-Delegationsleitern ausgeübt werden sollte, während EU-Sonderbeauftragte mit regionalen Zuständigkeiten unter der Aufsicht der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Koordinierungsaufgaben wahrnehmen und den EU-Delegationsleitern in den entsprechenden Ländern politische Leitlinien vorgeben müssen, damit ein kohärentes auswärtiges Handeln der Union gewährleistet wird; weist darauf hin, dass als erster, aber nicht als einziger Schritt eine Doppelverantwortung in diesem Zusammenhang übernommen werden muss, damit Kosteneinsparungen erzielt werden können und die GASP effizienter gestaltet werden kann; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, Maßnahmen zu ergreifen, um EU-Sonderbeauftragte mit Koordinierungsaufgaben und mit der Vorgabe politischer Leitlinien zu betrauen, und zwar auch im Hinblick auf GSVP-Missionen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 42/10

... Absatz 3 übernimmt die bisher in § 93 Abs. 2 GVG enthaltene Delegationsbefugnis und erweitert sie um die Kammern für internationale Handelssachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

2. Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

§ 114a
GVG

§ 114b
GVG

§ 114c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 701/10

... In Bezug auf Katastrophen außerhalb der Europäischen Union bietet die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) Möglichkeiten zur Verbesserung der Kohärenz zwischen der Katastrophenabwehr einerseits und möglichen politischen und sicherheitspolitischen Elementen der allgemeinen Krisenreaktion der EU andererseits. Dazu zählen u.a. politische und diplomatische Bemühungen in Brüssel und vor Ort, insbesondere durch die EU-Delegationen, ggf. einschließlich konsularischer Betreuung. Der EAD wird sowohl für Krisenreaktionsmaßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments (IfS) als auch für die zivile und militärische Krisenbewältigung zuständig sein, die auch humanitäre Hilfe und Rettungseinsätze umfassen kann. Dazu zählt auch die Rolle der EU als wichtiger Geber von Entwicklungshilfe in vielen Katastrophengebieten der Welt, in denen die Verbindungen zwischen Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung gestärkt werden können und müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt

3. Leitprinzipien

4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr

4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne

4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr

4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung

4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik

4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport

4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr

5. Eine kohärentere Reaktion

5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums

5.2. Verstärkte Koordinierung

6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 783/10

... 13. beauftragt seine Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Nationen (ASEAN) und seinen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, die Entwicklung der Situation zu verfolgen;



Drucksache 754/10

... Die Delegationen erhalten in der Anlage den mit Schreiben von Herrn Jordi AYET Puigarnau, Direktor, an den Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, Herrn Pierre de Boissieu, übermittelten Vorschlag der Europäischen Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/10




Vorschlag

Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Bevorzugte Option Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Die Beziehung zu Anderen EU-Initiativen

Artikel 1

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 152/10

... Die Verordnungsermächtigung regelt die Anpassung von beitragsrechtlichen Sachverhalten der Sozialversicherung an das Steuerrecht und die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Zur Verfahrensvereinfachung erfolgt eine Subdelegation auf das zuständige Ministerium.



Drucksache 394/1/10

... XII die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen Vorschriften über Rahmenvertragsinhalte nach § 79 Absatz 1 SGB XII zu erlassen, wenn die Rahmenverträge innerhalb von sechs Monaten nicht zustande kommen, nachdem die Landesregierung schriftlich dazu aufgefordert hatte. Die Delegationsermächtigung an die zuständigen Landesministerien führt zu einer Verfahrensvereinfachung und verbessert die Verhandlungsposition des zuständigen Ministeriums. Indirekt wird dadurch auch die Position der Sozialhilfeträger im Verhältnis zu den Leistungserbringern gestärkt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 77 Absatz 1 Satz 3 SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78a SGB XII

§ 78a
Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen

4. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 79 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII


 
 
 


Drucksache 592/1/10

... Die vorgesehene Delegation würde somit zu Lasten der betroffenen Wirtschaft maßgebliche Änderungen ermöglichen. Da es sich somit um eine Änderung oder Ergänzung wesentlicher Vorschriften der Verordnung handeln würde, ist die Delegation mit Artikel 290 AEUV nicht vereinbar.



Drucksache 7/10

... m) bereitet Empfehlungen für die in Nummer 49 der Geschäftsordnung der Konferenzen, Versammlungen und Tagungen der Union genannte erste Sitzung der Delegationsleiter vor, wobei er die Ergebnisse etwaiger regionaler Befragungen berücksichtigt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 438/10

... 134. Die Monopolkommission führt weiterhin an, Deutschland lasse sich im Rat für Postbetrieb (Postal Operations Council) durch die DPAG mit Sitz und Stimme vertreten. Die Bundesregierung nimmt die Sitzungen der Gremien des Weltpostvereins als Delegationsleiterin selbst wahr. Mitglieder im Weltpostverein können nur Staaten, nicht aber Unternehmen sein, die durch Wahlverfahren einen Sitz im Verwaltungsrat und/oder im Rat für Postbetrieb erhalten können. Die DPAG ist jeweils lediglich Mitglied der deutschen Delegation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 801/10

... 3. Der Bundesrat bedauert die vom Ausschuss der Regionen in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2010 mit Mehrheit beschlossene Empfehlung an die Kommission und den Rat, auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 zu begrenzen, da diese die Bedeutung einer angemessenen, vertragskonformen Repräsentativität vernachlässigt.



Drucksache 782/10

... G. in der Erwägung, dass die europäische Normung innerhalb des globalen Ökosystems – und in unterschiedlichen Beziehungen zu diesem Ökosystem – wirksam wird und sich auf spezifische Strukturen und einen zielgerichteten Katalog von Prozessen für die Entwicklung von Normen stützt, wie sie von CEN und CENELEC auf der Grundlage des Grundsatzes der nationalen Delegation und vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) auf der Grundlage der direkten Mitgliedschaft umgesetzt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/10




2 Einleitung

Stärkung des Europäischen Normungssystems

a Allgemeine Punkte

b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess

c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation

d Erleichterung des Zugangs zu Normen

Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld


 
 
 


Drucksache 42/10 (Beschluss)

... § 93 Absatz 3 GVG-E übernimmt die bisher in § 93 Absatz 2 GVG enthaltene Delegationsbefugnis und erweitert sie um die Kammern für internationale Handelssachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 187/1/10

... 28. Hinsichtlich der Befugnisdelegation nach Artikel 15 des Verordnungsvorschlags begrüßt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Kommission sowohl ein Einspruchs-, als auch ein Widerrufsrecht aufgenommen und diese nicht durch ein Dringlichkeitsverfahren eingeschränkt hat.



Drucksache 726/10

... - In an der Fast-Track-Initiative zur Arbeitsteilung beteiligten Ländern werden zusammen mit den EU-Delegationen Gespräche über die gegenseitige Rechenschaftspflicht mit den Regierungen der Partnerländer und anderen nationalen Akteuren ins Leben gerufen. In nicht an dieser Initiative beteiligten Ländern organisiert die EU-Delegation ein Treffen, um festzulegen, welcher Geber die Gespräche über die gegenseitige Rechenschaftspflicht initiiert. - Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Leistungsbewertung im Rahmen der Prioritäten und Ziele der Partnerländer bis Juli 2011 zur regelmäßigen Überprüfung der Geberleistungen anhand ihrer landesspezifischen Verpflichtungen zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten werden die Partnerländer ermuntern, eine Führungsrolle in diesem Prozess zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/10




1. Einleitung

2. Was ist gegenseitige Rechenschaftspflicht

3. Transparenz der Hilfe – Voraussetzung für gegenseitige Rechenschaftspflicht

4. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf Nationaler Ebene

5. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene

6. Rechenschaftspflicht humanitäre Hilfe

7. Vorschlag eines vierten Kapitels des operativen Rahmens

1.1. Transparenz der Hilfe

7.1. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene

7.2. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene


 
 
 


Drucksache 430/10

... 20. beauftragt seine Delegationen für die Beziehungen zur ASEAN, zu China, Russland, den Vereinigten Staaten, Indien, den Ländern Südasiens und Japan, Birma/Myanmar auf die Tagesordnung ihrer Treffen mit ihren Partnern und Gesprächspartnern in den genannten Ländern zu setzen;



Drucksache 213/10

... – unter Hinweis auf seine Aussprache zu Belarus vom 24. Februar 2010 und den Besuch einer Adhoc-Delegation des Europäischen Parlaments in Belarus vom 25. bis 27. Februar 2010 und deren Erkenntnisse,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.