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"Delegation"


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0487/1/04
0981/04
0804/04
0945/04B
0267/1/04
0226/04
0546/03
Drucksache 315/05

... 42. empfiehlt, dass eine offizielle Delegation des Parlaments an der Überprüfungskonferenz teilnimmt;



Drucksache 434/05

... 9. fordert die Entsendung einer Delegation von Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse in das Flüchtlingszentrum auf Lampedusa sowie nach Libyen, um das Ausmaß des Problems zu beurteilen und sich bezüglich der Legitimität der Maßnahmen der italienischen und libyschen Behörden Gewißheit zu verschaffen;



Drucksache 364/1/05

... Der Bundesrat weist im Übrigen darauf hin, dass durch die Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zwischen der Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Juli 2001 festgestellt ist, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland von der Kommission akzeptiert wird. Einvernehmlich wurde festgehalten, dass Kommissar Monti und die deutsche Delegation überzeugt sind, dass mit der Umsetzung der Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung die wirtschaftlichen Aktivitäten der Landesbanken und Sparkassen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar werden.



Drucksache 329/05 (Beschluss)

... durch eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten der Länder (mit der Möglichkeit der Subdelegation) klargestellt werden. Danach ist eine Regelung der Zuständigkeit nur durch Rechtsverordnung möglich.



Drucksache 238/05

... Satz 1 enthält die Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Absatz 1. Die insbesondere mit der Regelungsmaterie der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln dauerhaft befasste Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur verfügt über spezielle Fachkenntnisse, die sie in die Lage versetzt, die erforderlichen Gebühren- und Auslagenregelungen sach- und fachnah zu regeln und die festen Sätze und Rahmengebühren zeitnah an die jeweilige Kostenentwicklung anzupassen. Im Hinblick darauf ist beabsichtigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung von seiner Subdelegationsermächtigung Gebrauch macht, um der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur größtmögliche Eigenständigkeit auch in Gebührenfragen einzuräumen. In diesem Falle beschließt nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 der Verwaltungsrat über Erlass und Inhalt der entsprechenden Verordnungen. Da das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Verwaltungsrat vertreten sind und nach § 8 Abs. 4 Satz 3 Beschlüsse über Kostenverordnungen nur im Einvernehmen der Bundesvertreter gefasst werden können, bedarf es beim Erlass der Rechtsverordnungen durch die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur nicht des Einvernehmens mit den zuständigen Bundesressorts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 313/05

... 6. begrüßt die Tatsache, dass die Initiativen zur Entsendung von Delegationen in verschiedene Mitgliedstaaten oder Regionen der Union, die dazu dienten, von den Petenten aufgeworfene Probleme vor Ort zu überprüfen, die betroffenen Gruppen anzuhören und die zuständigen Behörden sowie die Medien zu sensibilisieren, dazu beigetragen haben, die Probleme stärker in den Blickpunkt des Interesses zu rücken, und sich für die Petenten in vielen Fällen als hilfreich erwiesen haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/05




ENTSCHLIESSUNGSANTRAG des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004 (2004/2090 (INI))

Anlage 1

Anlage II

Anlage III

Anlage IV

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 397/05

... Satz 5 (neu) enthält die Befugnis der Landesregierungen zur Subdelegation.



Drucksache 147/05

... 9. bedauert, dass es der Zehnten Vertragsstaatenkonferenz nicht gelungen ist, weitere Zielsetzungen für den Zeitraum nach 2012 vorzubereiten; bedauert insbesondere, dass sich die Konferenz trotz der Bemühungen der EU-Delegation nur auf ein einziges informelles Treffen im Jahr 2005 zur Vorbereitung neuer Zielsetzungen einigen konnte; betont, dass die Europäische Union ihre Teilnahme an diesem Treffen in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren auf nationaler und regionaler Ebene sorgfältig vorbereiten und auch weiterhin eine führende Rolle bei der Bildung einer starken Koalition für weitere internationale Verpflichtungen über das Jahr 2012 hinaus spielen sollte; betont, dass den Entscheidungsträgern in der Wirtschaft die Möglichkeit gegeben werden muss, mit einem vertretbaren Maß an Sicherheit in Bezug auf die Situation nach 2012 vorauszuplanen;



Drucksache 82/1/05

Initiative der österreichischen, der finnischen und der schwedischen Delegation für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Vollstreckungsanordnung und die Überstellung verurteilter Personen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 267/05

... 10. fordert den Rat auf, die Entsendung einer EU-Delegation zur Beobachtung der Wahlen im Libanon in Betracht zu ziehen;



Drucksache 312/05

... Vor diesem Hintergrund will die Kommission Bewertungs- und Planungsteams für den Wiederaufbau aufstellen, denen Länderreferenten und sektorale Experten aus der Kommission und ihren 130 Delegationen angehören sollen. Die Teams könnten kurzfristig für Missionen von bis zu einem Monat mobilisiert werden und externe Experten heranziehen, die auf Abruf bereit stehen. Die Mitgliedstaaten würden zur Beteiligung ermuntert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/05




1. Einleitung

2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion

3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz

3.1. Humanitäre Hilfe

3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge

3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung

3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams

3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU

3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz

3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe

3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU

3.5. Solide Finanzverwaltung

4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen

4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz

4.2. Logistik und Beschaffungswesen

4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität

5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge

5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen

5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme

6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger

7. Schlussfolgerung

Anhang I
Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004

1. Einleitung

2. HUMANITÄRE Hilfe

3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe

4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe

5. Partnerschaften

6. flankierende Massnahmen

7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien

8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung

Anhang II
Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz

1. INDISCHER Ozean

2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean

3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean

4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 477/05

... - Die Zuständigkeit aus einer Hand ist auf jeden Fall sinnvoll und zwar die Finanzzuständigkeit und die Planungszuständigkeit beim überörtlichen Träger und die Abwicklung der Hilfen im Rahmen der Delegation durch die örtlichen Sozialhilfeträger. Wenn alles in einer Hand liegt schaut man eher, dass es optimal läuft und gut miteinander verzahnt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 401/05

... Der geltende § 32 Abs. 3 Satz 3 enthält eine Subdelegation für das Luftfahrt-Bundesamt, Flugverfahren einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte durch Rechtsverordnung festzulegen. Durch die Ergänzung des Absatzes 3 wird eine stärkere Berücksichtigung der Lärmschutzbelange bei der Festlegung der Flugstrecken und -verfahren erreicht. Dazu wird festgelegt, dass diesbezügliche Rechtsverordnungen, die von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind, im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen werden.



Drucksache 490/05

... 195. fordert erneut, dass die Delegationen der Kommission in Drittländern als Kontaktstellen " Der Bericht wurde der UN-Menschenrechtskommission im März 2005 in Genf vorgelegt. für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen agieren und diese Leitlinien fördern;

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Drucksache 490/05




A. unter Hinweis darauf,

Themen in verschiedenen Ländern

4 Kandidatenländer

Westlicher Balkan

Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten

Russland als Nachbar

5 Asien

5 Afrika

Der amerikanische Kontinent

Thematische Fragen

I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus

II Rechte der Kinder

III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder

IV. Abschaffung der Todesstrafe

V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit

VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte

VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs

VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche


 
 
 


Drucksache 727/05

... - die Schaffung einer spezifischen Durchführungsstruktur und die Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten an diese Struktur sicherstellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
WISSENSCHAFTLICHE Ziele und Grundzüge der Tätigkeiten

3 Ziele

3 Maßnahmen

3 Programmdurchführung

Der wissenschaftliche Rat

ETHISCHE Aspekte


 
 
 


Drucksache 806/05

... - in Kenntnis des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Zusammenarbeit (SAARC) in Indien im November 2004,

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Drucksache 806/05




Das Europäische Parlament,

Interne Lage

3 Entwicklung

Umwelt und Landwirtschaft

3 Menschenrechte

Internationale Lage


 
 
 


Drucksache 536/05

... 1. begrüßt den in Buenos Aires gefassten Beschluss, wonach ein Regierungsexpertentreffen stattfinden soll; bedauert jedoch, dass bei der COP 10 trotz der Bemühungen der EU-Delegation nur ein sehr beschränktes Mandat für dieses Treffen vereinbart wurde;



Drucksache 808/05

... D. unter Hinweis auf den jüngsten Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern in Tunis, der die Stärkung der parlamentarischen Beziehungen zwischen Tunesien und der Europäischen Union zum Ziel hatte,



Drucksache 430/05

... 9. bekundet den Wunsch, dass der künftige Europäische Auswärtige Dienst eine Schlüsselrolle im Bereich des auswärtigen Handelns übernehmen sollte und den Außenminister der Union/Vizepräsidenten der Kommission unterstützt; verweist darauf, dass jedenfalls die Zuständigkeiten des Parlaments und die Rechenschaftspflicht des neuen Dienstes in seiner Gesamtheit gegenüber dem Parlament zu wahren sind, insbesondere was die Eingliederung von Teilen der Kommission in den neuen Dienst betrifft (GD Relex, Delegationen der Kommission etc.); fordert eine Perspektive für weitere Entwicklungen bei den intergouvernementalen Elementen (die insbesondere von den Mitgliedstaaten ausgehen soll), so dass der künftige Dienst einem integrierten Gemeinschaftsmodell folgen kann, indem er als Teil der Kommission in intergouvernementalen Fragen dem Rat gegenüber uneingeschränkt loyal bleibt;

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Drucksache 430/05




Entschließung

Wichtigste Aspekte und grundlegende Weichenstellungen der GASP für 2005 im Anschluss an die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags

Spezifische Vorschläge zu globalen und horizontalen Themen für 2005

Prioritäten des Parlaments in den verschiedenen geografischen Bereichen für 2005

Standpunkt des Parlaments zur Rolle der Union in einigen multilateralen Organisationen

Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Finanzierung der GASP für 2005


 
 
 


Drucksache 269/05

... 44. ersucht seine Konferenz der Präsidenten, eine Ad-hoc-Delegation aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu bilden, die an der 61. Tagung der UNCHR teilnimmt;



Drucksache 779/05

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation



Drucksache 585/05

... 9. fordert, dass für die Wahlen eine ausreichende Zahl internationaler Beobachter in dem Land eingesetzt wird, einschließlich einer Delegation des Europäischen Parlaments;



Drucksache 323/05

... Die Stärkung der Analysekapazitäten des MIC kann einem aktiveren Konzept den Weg bahnen, bei dem aus Katastrophen Lehren gezogen werden. In Zukunft sollte das MIC den Auftrag haben, ein Drittland über die EU-Delegationen, EU-Experten vor Ort oder diplomatische Kanäle davon zu unterrichten, das ein Hilfsersuchen gestellt werden kann, wenn eindeutig Bedarf an Katastrophenhilfe besteht. Dadurch wird die Zeitspanne zwischen dem Eintreten der Katastrophe und der Hilfsleistung so kurz wie möglich gehalten. Lehnt das betroffene Land es ab, um Hilfe zu ersuchen, so können keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

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Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 231/05

... Zentralisierte Verwaltung, indirekt durch Delegation an eine von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtung gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung (EMEA).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/05




Begründung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Begründung

3. ERLÄUTERUNG des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 2
Übergangszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 940/05

... Die tatsächlichen Möglichkeiten zur Delegation in der Praxis sollten deshalb nicht überschätzt werden. Da der ermittelnde Staatsanwalt zeitnah über alle relevanten Informationen verfügen muss, würde die Beauftragung externer Verwalter zudem die Gefahr von Reibungsverlusten durch ein unterschiedliches Informationsniveau und zusätzlichen Abstimmungsaufwand begründen. Eine Lösung der Probleme, wer für die Bestellung derartiger Verwalter zuständig sein soll sowie nach welchen Kriterien, unter wessen Mitwirkung und in welcher Rechtsform dies zu geschehen hat, ist nicht absehbar. Dies gilt auch für die Fragen, in welcher Weise eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung überwacht und nach welchen Maßstäben der Verwalter vergütet werden soll. Hinzu kommen ungelöste Haftungsfragen und die mit der Einschaltung Dritter verbundenen allgemeinen Risiken für das Ermittlungsverfahren.

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Drucksache 940/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 111b Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 111e wird wie folgt geändert:

3. § 111f wird wie folgt geändert:

4. § 111g wird wie folgt geändert:

5. Dem § 111h wird folgender Absatz 4 angefügt:

6. § 111i wird wie folgt gefasst:

7. § 111k wird wie folgt gefasst:

8. § 111l wird wie folgt geändert:

9. In § 291 werden die Wörter

10. In § 292 Abs. 1

11. § 293 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

12. § 371 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

13. § 409 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummern 9 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 572/05

... 9. Das RUF befürwortet eine Überprüfung und Validierung der außerhalb des Sitzes für Vertretungen, Delegationen und operative Ausgaben geltenden Verfahrensvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 15/05

... Einem Wunsch der Länder folgend wird die Vorschrift zur Festlegung der zuständigen Stelle der Landesverwaltungen neu gefasst und dabei zugleich die Möglichkeit der Delegation geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 766/05

... Im Berichtszeitraum fanden Plenarsitzungen der Parlamentarischen Versammlung im Januar, April und im Juni statt. Die seit 2002 neubestellte deutsche Delegation (Vorsitz: MdB Bindig) umfasst 18 Mitglieder des deutschen Bundestages und ebenso viele Stellvertreter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 429/05

... 19. nimmt die Erkenntnisse der Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments, die die Vojvodina besucht hat, sowie ihren Bericht über die ethnischen und sozialen Spannungen in dieser Provinz zur Kenntnis; erinnert die serbischen Behörden an ihre Verantwortung für die Sicherstellung von Recht und Ordnung im gesamten Land und für alle Einwohner; erkennt an, dass die Vojvodina dem übrigen Serbien durchaus als Beispiel für die Sicherstellung einer friedlichen Koexistenz der verschiedenen Volksgruppen dienen und von den von der Europäischen Union eingeleiteten bzw. unterstützten regionalen und grenzüberschreitenden Programmen umfassend profitieren könnte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/05




Entschließung

Bosnien und Herzegowina

Serbien und Montenegro

3 Kosovo

3 Albanien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

3 Kroatien

3 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 595/05

... 3. Auch die Fondsverwahrung- und Überwachungsleistungen der Verwahrstellen könnten weiter rationalisiert werden. Gemäß der OGAW-Richtlinie müssen Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle in ein und demselben Mitgliedstaat belegen sein. In der Vergangenheit wurden örtliche Nähe und eine integrierte Beaufsichtigung als unabdingbar angesehen, um die Wirksamkeit bestimmter Aufgaben wie die administrative Verwaltung der Fonds, ihre Verwahrung sowie die Ausübung der Überwachungsfunktionen durch die Verwahrstelle sicherzustellen. In jüngster Zeit sind jedoch Stimmen in der Branche laut geworden, die größere Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf die Verwahrstelle forderten. Wie unlängst in einer Mitteilung der Kommission5 erwähnt, impliziert ein Schritt in diese Richtung die weitere Harmonisierung des Status, der Aufgaben und der Zuständigkeiten der Verwahrstellen. Die vergleichbaren Kosten und Nutzen dieser Veränderungen des Rechtsrahmens müssen noch weiter geprüft und nicht zuletzt mit denen verglichen werden, die mittels Delegationsvereinbarungen und/ oder Vereinbarungen mit Sub-Verwahrstellen erzielt werden. Die Kommission schlägt vor, die Auswirkungen auf eine effiziente Beaufsichtigung und auf den Anlegerschutz zu prüfen, die sich aus einer Aufteilung der Zuständigkeit für die Beaufsichtigung des Fonds und der Verwahrstellen- und Überwachungsfunktionen in den Mitgliedstaaten ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


Drucksache 884/05

... 11. begrüßt den Sonderbericht des Bürgerbeauftragten (OI/2/2003/GG) und empfiehlt der Kommission, im Sinne der Achtung der Rechte der europäischen Bürger und zum Nutzen der Qualität der europäischen Verwaltung die Bestimmungen betreffend die Einstellung von Pressereferenten der Delegationen in Drittländern nochmals zu überprüfen;



Drucksache 316/05

... - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes zur künftigen gemeinschaftlichen Politik zur Forschungsförderung, die von einer großen Mehrheit der Delegationen im Rat (Wettbewerbsfähigkeit) vom 25. und 26. November 2004 unterstützt wurden',



Drucksache 820/05

... An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/05




Begründung

1. Kontext

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen

Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft

Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Heranziehung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Anhang

3 Einleitung

2 Schlüsselkompetenzen

1. Muttersprachliche Kompetenz18

2. Fremdsprachliche Kompetenz

3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz

4. Computerkompetenz

5. Lernkompetenz

6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

7. Unternehmerische Kompetenz

8. Kulturelle Kompetenz


 
 
 


Drucksache 328/05

... 1. Mitgliedern des Exekutivkomitees, ihrer Delegation und den sie begleitenden, zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 328/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Begründung

Artikel 1
Einreise in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 2
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Archive und der Korrespondenz

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und der Korrespondenz Devisen

Artikel 5
Befreiung von Zöllen

Artikel 6
Vorrechte und Immunitäten der Teilnehmer

Artikel 7
Diplomatische Vorrechte

Artikel 8
Protokollarische Rechte der Mitglieder des Exekutivkomitees

Artikel 9
Gebrauch von Immunitäten

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 12
Inkrafttreten

Denkschrift


 
 
 


Drucksache 364/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist im Übrigen darauf hin, dass durch die Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zwischen der Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Juli 2001 festgestellt ist, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland von der Kommission akzeptiert wird. Einvernehmlich wurde festgehalten, dass Kommissar Monti und die deutsche Delegation überzeugt sind, dass mit der Umsetzung der Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung die wirtschaftlichen Aktivitäten der Landesbanken und Sparkassen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar werden.



Drucksache 692/05

... - unter besonderem Hinweis auf den von der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus am 23. Februar 2005 verabschiedeten EU-Aktionsplan für die Förderung der Demokratie in Belarus,



Drucksache 82/05

Initiative der österreichischen, der finnischen und der schwedischen Delegation für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Vollstreckungsanordnung und die Überstellung verurteilter Personen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ratsdok. 5597/05

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/05




Entwurf

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Übermittlung der Europäischen Vollstreckungsanordnung

Artikel 5
Stellungnahme und Belehrung der verurteilten Person

Artikel 6
Inhalt und Form der Europäischen Vollstreckungsanordnung

Artikel 7
Anwendungsbereich

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung einer Europäischen Vollstreckungsanordnung

Artikel 9
Gründe für die Versagung der Anerkennung und der Vollstreckung

Artikel 10
Entscheidung über die Europäische Vollstreckungsanordnung und Fristen

Artikel 11
Überstellung

Artikel 12
Durchlieferung

Artikel 13
Für die Vollstreckung maßgebliches Recht

Artikel 14
Spezialität

Artikel 15
Amnestie, Begnadigung, Wiederaufnahme des Verfahrens

Artikel 16
Unterrichtung durch den Ausstellungsstaat

Artikel 17
Unterrichtung durch den Vollstreckungsstaat

Artikel 18
Folgen der Überstellung der verurteilten Person

Artikel 19
Kosten

Artikel 20
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 564/05

... 4. hält es für wichtig, dass bei Teilnahme seiner Mitglieder an Delegationen an internationalen Konferenzen und anderen internationalen Verhandlungen jene bei den unionsinternen Koordinierungssitzungen anwesend sein können, wobei das Parlament die diesen Sitzungen eigenen Vertraulichkeitsregeln selbstverständlich beachten wird, und ersucht deshalb die Kommission, entsprechende Wünsche des Parlaments gegenüber dem Rat zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/05




Beschluss des Europäischen Parlaments zu der Revision der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission 2005/2076 ACI

Anlage

I. Geltungsbereich

II. politische Verantwortung

III. KONSTRUKTIVER Dialog und Informationsfluss

IV. Zusammenarbeit IM Bereich der Gesetzgebungsverfahren und der Programmplanung

V. Mitwirkung der Kommission an den Parlamentsarbeiten

VI. Schlussbestimmungen

Anhang 1
Übermittlung vertraulicher Informationen an das Europäische Parlament

1. Geltungsbereich

2. Allgemeine Bestimmungen

3. Modalitäten für den Zugang zu den vertraulichen Informationen und für ihre Behandlung

Anhang 2
Zeitplan für das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission


 
 
 


Drucksache 622/05

... in das Flugsicherungsgesetz übernommen werden. Darüber hinaus erlaubt 12 Abs. 3 Satz 3 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Delegation der Verordnungsermächtigung auf Grundlage von § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie Absatz 2 auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Damit wird bezweckt, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als sachnähere Behörde unmittelbar die wesentlichen, für die Flugsicherung bedeutsamen Rechtsvorschriften selbst erlässt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung überwacht dabei im Wege der Rechts- und Fachaufsicht die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Flugsicherungsgesetz (FSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Flugsicherungsaufsicht

§ 3
Beleihung

§ 4
Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung

§ 5
Kontrolle der Geschäftsleitung

§ 6
Pflichten des Beliehenen

§ 7
Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen

§ 8
Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen

§ 9
Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle

§ 10
Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile

§ 11
Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung

§ 12
Rechtsverordnungen, Gebühren

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz

§ 15
Übergangsregelung Personalvertretung,

§ 16
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 10
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

Artikel 11
Aufhebung der Verordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung des Problems durch Beleihung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gender Mainstreaming

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummer n

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 82/05 (Beschluss)

Initiative der österreichischen, der finnischen und der schwedischen Delegation für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Vollstreckungsanordnung und die Überstellung verurteilter Personen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ratsdok. 5597/05



Drucksache 211/05

... Am 16. März 2004 wurde der Verordnungsentwurf zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen von den Sachverständigen der Mitgliedstaaten erörtert. Das Konzept wurde von den Delegationen allgemein befürwortet, d.h. Erlass einer Verordnung mit dem Ziel, als Alternative zu den weiterhin bestehenden innerstaatlichen Verfahren ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen einzuführen, um auf diese Weise Streitigkeiten mit geringem Streitwert einfacher und schneller beilegen zu können, und die Zwischenmaßnahmen als Voraussetzung für die Anerkennung und Vollstreckung der in anderen Mitgliedstaaten in solchen Verfahren ergangenen Entscheidungen abzuschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 535/05

... 8. ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die der Delegation der Europäischen Union angehören, einen wesentlichen Beitrag leisten können, und geht daher davon aus, dass sie zumindest als Beobachter mit oder ohne Rederecht Zugang zu den EU-Koordinationssitzungen in Almaty bekommen werden;



Drucksache 520/05

... Auf der 25. Sitzung des COFI im Jahr 2003 wurde die FAO aufgefordert, Leitlinien über Umweltsiegel für Fisch und Erzeugnisse der Seefischerei aufzustellen. Bei den technischen Beratungen im Oktober 2004 setzten sich die Delegationen für eine rasche Ausarbeitung internationaler Leitlinien für Umweltsiegel ein. Der endgültige Text der Leitlinien wurde auf der 26. COFI-Sitzung im März 2005 verabschiedet. Die Europäische Gemeinschaft hat im gesamten Beratungsprozess aktiv mitgewirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. REGELUNGEN für Umweltsiegel

2.1. Definition4

2.2. Umweltsiegel in der Fischwirtschaft

2.2.1. Delfinschutzzeichen für Thunfisch

2.2.2. Umweltsiegel des Marine Stewardship Council

3. BERATUNGEN über Umweltsiegel IN internationalen Gremien

3.1. Organisation für Nahrungsmittel und Landwirtschaft FAO

3.2. Welthandelsorganisation

4. Ziele einer Gemeinschaftspolitik für Fischerei-Umweltsiegel

5. MÖGLICHE Optionen

5.1. Option 1: Status quo

5.2. Option 2: Gemeinschaftsregelung mit einheitlichem Fischerei-Umweltsiegel

5.3. Option 3: Festlegung von Mindestanforderungen für freiwillige Umweltsiegel

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 804/05

... 21. bekräftigt seine Auffassung, dass die diplomatische Vertretung der EU bei den Vereinten Nationen für die Verbesserung ihrer gegenseitigen Beziehungen und für den Einfluss der Union auf internationaler Ebene von größter Bedeutung ist; unterstützt deshalb den Rat und die Kommission aktiv bei ihren Bemühungen zur Zusammenlegung ihrer Verbindungsbüros und Delegationen zu einer gemeinsamen EU-Außendelegation in den UN-Amtssitzen in New York, Genf, Wien und Nairobi;



Drucksache 329/1/05

... die Zuständigkeit für die Erklärung nach § 1059a Abs. 1 Nr. 2 BGB der obersten Landesbehörde oder einer von ihr ermächtigten Behörde zu. Durch Artikel 123 Nr. 2 des Entwurfs soll die Regelungsbefugnis in § 1059a Abs. 1 Nr. 2 BGB durch eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten der Länder (mit der Möglichkeit der Subdelegation) klargestellt werden. Danach ist eine Regelung der Zuständigkeit nur durch Rechtsverordnung möglich.



Drucksache 934/05

... 87. empfiehlt, dass eine offizielle Delegation des Parlaments an der nächsten NVV-Überprüfungskonferenz sowie an der Überprüfungskonferenz des BWÜ teilnimmt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 934/05




Die Gefahr der Verbreitung von MVW

Die MVW-Politik der Union

Ablehnung der Stationierung von MVW im Weltraum

Antworten auf Verstöße gegen das UN-System

Stärkung des efektiven Multilateralismus

Traditionelle und entstehende Atommächte

Ergebnisse und Entwicklung der NVV-Überprüfungskonferenz 2005

Gemeinsame Aktion im Rahmen der transatlantischen Beziehungen EU-USA

Nichtstaatliche Akteure

Globale G8-Partnerschaft

Exportkontrolle von Nuklearmaterial

Chemische und biologische Waffen

Eine Rolle für das Europäische Parlament

Finanzielle Aspekte der Strategie der Union gegen die Verbreitung von MVW


 
 
 


Drucksache 576/05

... 33. stellt fest, dass die Kommission einen Finanzrahmen mit siebenjähriger Laufzeit vorgeschlagen hat; bekräftigt aus Gründen der demokratischen Verantwortung und Rechenschaftslegung seine Position zugunsten einer Parallelität zwischen der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau mit den auf fünf Jahre angelegten Mandaten des Parlaments und der Kommission; verweist darauf, dass in der Verfassung für den künftigen MFR eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorgesehen wird, was eine Koordinierung mit der Amtszeit der Kommission und des Parlaments ermöglichen würde; verweist darauf, dass die Laufzeit der Gesetzgebungsvorschläge unabhängig vom zeitlichen Rahmen der Finanziellen Vorausschau bleiben könnte; fordert daher seine Delegation für die Verhandlungen über die Interinstitutionelle Vereinbarung auf, darauf zu drängen, dass die künftige Interinstitutionelle Vereinbarung Bestimmungen enthält, die für Mehrjahresprogramme längere (bis zu siebenjährige) Laufzeiten, verglichen mit der Laufzeit der künftigen Finanziellen Vorausschau, gewährleisten, insbesondere für wichtige Politikbereiche wie die Agrarpolitik, die Struktur- und Kohäsionspolitik sowie den Forschungssektor;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/05




Allgemeiner Kontext

Teil 1
Politische Herausforderungen

2 Forschung

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

Bildung und Ausbildung

Eine bessere Lebensqualität Ländliche Entwicklung

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ein bürgernäheres Europa Förderung von Unionsbürgerschaft, Kultur und Vielfalt

Ein stärkeres Europa in einer sichereren und solidarischeren Welt

Teil II
Organisation und Struktur des Finanzrahmens Laufzeit

2 Struktur

2 Verwaltungsausgaben

2 Agenturen

Revision, Flexibilität und Reserven

Teil III
Haushaltsmittel und Alternativen

Teil IV
Empfehlungen zu Gesetzgebungsaspekten für die ständigen Ausschüsse

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

2 Raumfahrtprogramm

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

2 Zusammenhalt

2 Landwirtschaft

2 Fischerei

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Verbraucherschutz und Volksgesundheit

Bildung und Ausbildung

Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt

Externe Politikbereiche

Anhang


 
 
 


Drucksache 317/05

... - unter besonderem Hinweis auf den von seiner Delegation für die Beziehungen zu Belarus am 23. Februar 2005 verabschiedeten EU-Aktionsplan für die Förderung der Demokratie in Belarus,



Drucksache 538/05

... 8. begrüßt die Erleichterung des Zugangs der kleinen Delegationen zu den Verhandlungen selbst; spricht der Kommission seine Anerkennung für die Unterstützung aus, die sie kleinen Ländern, beispielsweise den Pazifischen Inseln, durch die Schaffung von Programmen der technischen Hilfe gewährt; fordert jedoch die Kommission mit Nachdruck auf, sich weiterhin bei der Entscheidungsfindung in der WTO für mehr Transparenz und Beteiligung einzusetzen und die Entwicklungsländer weiterhin bei der Verbesserung ihrer Mitwirkung zu unterstützen;



Drucksache 493/05

... 9. ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die der EG-Delegation angehören, einen wesentlichen Beitrag zu leisten haben, und erwartet daher, dass sie zumindest als Beobachter, mit oder ohne Rederecht, Zugang zu den EU-Koordinierungssitzungen in Punta del Este haben werden;



Drucksache 275/05

... In Bezug auf die Durchführung und die Verwaltung des Programms erwägt die Kommission eine Verlängerung der Amtszeit der kürzlich gegründeten Exekutivagentur für intelligente Energie sowie die Delegation von Programmverwaltungsaufgaben ohne politischen Inhalt an diese Agentur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 238/04 (Beschluss)

... " erfährt diese Delegationsmöglichkeit eine Ausweitung auf die Verwarnung und die Erteilung von Auflagen. Dies stärkt die Stellung der Familien- und Vormundschaftsgerichte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 621/04

3. Die Mitglieder des Ausschusses sind MOD 141 verpflichtet, an den Funkkonferenzen in beratender Eigenschaft teilzunehmen. In diesem Falle dürfen sie an diesen Konferenzen nicht als Mitglied ihrer nationalen Delegation teilnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Marrakesch 2002 *

3 Erläuterung

Änderungsurkunde der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992 geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Kioto 1994 und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Minneapolis 1998 Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Marrakesch 2002 angenommene Änderungen

Teil I
Vorwort

Kapitel 1
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 8
Konferenz der Regierungsbevollmächtigten

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Artikel 13
Weltweite Versammlung für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 14
A Beratende Gruppe für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 16
Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 23
Zulassun zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen,

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31
Vollmachten bei den Konferenzen

Artikel 32
Geschäftsordnung der Konferenzen, Versammlungen und Tagungen der Union

Artikel 33
Finanzen

Artikel 42
Bestimmungen zur Änderung der Konvention

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 662/04

nicht verpflichtet, von seiner Delegationsbefugnis gem.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 807/04

... 1. Die Gemeinschaftsfinanzierung kann darüber hinaus die Kosten von Maßnahmen zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Evaluierung abdecken, die für die Durchführung dieser Verordnung und die Verwirklichung ihrer Ziele unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Ausgaben für Studien, Sitzungen, Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung, Fortbildung und Veröffentlichung sowie Ausgaben für IT-Netze für den Informationsaustausch und alle sonstigen Ausgaben für administrative und technische Unterstützungsleistungen, auf die die Kommission bei der Programmverwaltung zurückgreifen kann. Sie erstreckt sich auch auf die Ausgaben für administrative Unterstützung in den Kommissionsdelegationen, die im Zuge der im Rahmen der Verordnung finanzierten Aktionen entstehen.



Drucksache 883/04

... (2) Die Ausgaben für die zum Rat sowie zu den in Artikel 26 bezeichneten Ausschüssen und sonstigen nachgeordneten Organen des Rates entsandten Delegationen werden von den betroffenen Mitgliedern getragen. Verlangt ein Mitglied besondere Leistungen von der Organisation, so fordert der Rat das betreffende Mitglied auf, die Kosten der Leistungen zu bezahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Präambel

Kapitel I
Zielsetzung

Artikel 1
Zielsetzung

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Organisation und Verwaltung

Artikel 3
Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation

Artikel 4
Mitgliedschaft in der Organisation

Artikel 5
Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen

Kapitel IV
Internationaler Tropenholzrat

Artikel 6
Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrates

Artikel 7
Befugnisse und Aufgaben des Rates

Fragen ohne Sitzung entscheiden kann.

Artikel 8
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates

Artikel 9
Tagungen des Rates

Artikel 10
Verteilung der Stimmen

Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates

Artikel 12
Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

Artikel 13
Beschlussfähigkeit des Rates

Artikel 14
Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen

Artikel 15
Zulassung von Beobachtern

Artikel 16
Exekutivdirektor und Personal

Kapitel V
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 17
Vorrechte und Immunitäten

Kapitel VI
Finanzfragen

Artikel 18
Finanzkonten

Artikel 19
Verwaltungskonto

Artikel 20
Sonderkonto

Artikel 21
Der Bali-Partnerschaftsfonds

Artikel 22
Formen der Zahlung

Artikel 23
Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses

Kapitel VII
Geschäftstätigkeit

Artikel 24
Strategieentwicklung der Organisation

Artikel 25
Projektarbeit der Organisation

Artikel 26
Einsetzung von Ausschüssen

Artikel 27
Aufgaben der Ausschüsse

Kapitel VIII
Beziehungen zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

Artikel 28
Beziehungen zum

Kapitel IX
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 29
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 30
Jahresbericht und jährliche Überprüfung

Kapitel X
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 31
Beschwerden und Streitigkeiten

Artikel 32
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Artikel 33
Befreiung von Verpflichtungen

Artikel 34
Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen

Artikel 35
Überprüfung

Artikel 36
Nichtdiskriminierung

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 37
Verwahrer

Artikel 38
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung

Bericht

Artikel 39
Beitritt

Artikel 40
Notifikation der vorläufigen Anwendung

Artikel 41
Inkrafttreten

Artikel 42
Änderungen

Artikel 43
Rücktritt

Artikel 44
Ausschluss

Artikel 45
Kontenabrechnung mit zurücktretenden oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen

Artikel 46
Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung

Artikel 47
Vorbehalte

Artikel 48
Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Anlage
A Liste der Erzeugerländer mit Tropenholzvorkommen und/oder nach der Menge gewichteten Tropenholz-Nettoausfuhren sowie Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Anlage
B Liste der Verbraucherländer und Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Beschluss 4 XXVIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994

Beschluss 9 XXXIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994


 
 
 


Drucksache 361/04

... Eine erste Tagung der Expertenkommission, die dem Meinungsaustausch zwischen den Delegationen der Mitgliedstaaten der Konferenz gewidmet war, fand im Mai 2003 statt, eine zweite Tagung soll im Jahr 2004 stattfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04




1. Gegenstand des Grünbuchs

2. Modalitäten der Konsultation

3. Einführung

3.1. Allgemeiner Rahmen

3.1.1. Auf gemeinschaftlicher Ebene geplante Arbeiten

3.1.2. Die Arbeiten der Haager Konferenz

3.2. Beziehungen zwischen den Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft und den Haager Übereinkommen

4. Anwendungsbereich künftiger Rechtsinstrumente

4.1. Der Begriff ‘Unterhaltspflichten’

4.2. Ausstehende Forderungen

4.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

4.2.2. Entwurf des Haager Übereinkommens

4.3. Personen, für die die künftigen Rechtsinstrumente gelten sollen

Frage 1

5. REGELN des internationalen Privatrechts

5.1. Unmittelbare Zuständigkeit

5.1.1. Vorschriften der Gemeinschaft

5.1.2. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 2

5.2. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

5.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

Frage 3

Frage 4

Frage 5

5.2.2. Vollstreckungsmaßnahmen

Frage 6

5.2.3. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

5.3. Anzuwendendes Recht

5.3.1. Feststellung

Frage 11

5.3.2. Fragen, die durch Kollisionsnormen geregelt werden könnten

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

6. Zusammenarbeit

6.1. Für die Zusammenarbeit zuständige Behörden

6.1.1. Benennung der Behörden

Frage 19

6.1.2. Funktionen der benannten Behörden

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

6.2. Kostenübernahme

Frage 28

Frage 29

7. PRAKTISCHE Fragen

7.1. Übersetzungen

7.1.1. Formulare

7.1.2. Aktenstücke

Frage 30

Frage 31

Frage 32

7.2. Vorzulegende Unterlagen

Frage 33

Frage 34

Frage 35

7.3. Fristen

Frage 36

8. HILFEN sozialer ART

Frage 37

9. FRAGENKATALOG

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Frage 31

Frage 32

Frage 33

Frage 34

Frage 35

Frage 36

Frage 37


 
 
 


Drucksache 487/04 (Beschluss)

... b) die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit als ein einheitliches Gremium erhalten bleiben. Eine für alle Bereiche zuständige Kommission hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Delegation des bisherigen Aufgabenbereiches der ZKBS in zwei Ausschüsse bedeutet einen erhöhten Kosten- und Verwaltungsaufwand und ist sachlich nicht begründet;



Drucksache 983/04

und die Delegationen der Union in Drittländern und bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 806/04

... (1) Die Gemeinschaftsfinanzierung kann die Kosten von Maßnahmen zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Evaluierung abdecken, die für die Durchführung der Verordnung und die Verwirklichung ihrer Ziele unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Ausgaben für Studien, Sitzungen, Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung, Fortbildung und Veröffentlichung sowie Ausgaben für IT-Netze für den Informationsaustausch und alle sonstigen Ausgaben für administrative und technische Unterstützungsleistungen, auf die die Kommission bei der Programmverwaltung zurückgreifen kann. Sie erstreckt sich auch auf die Ausgaben für administrative Unterstützung in den Delegationen der Kommission, die zur Verwaltung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


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Suchbeispiele:


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