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144 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Gesetzgebung"


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Drucksache 342/13

... § 5 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der EU

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der EU

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 398/1/12

... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung für den Fall, dass der Erlass einer Verordnung nicht vermeidbar ist, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge das erreichte Niveau der Verkehrssicherheit bei höher entwickelten Systemen der Fahrzeugüberwachung - wie z.B. in Deutschland - nicht infrage stellen. Der Verordnungsvorschlag legt Mindestanforderungen fest, ohne die Mitgliedstaaten ausdrücklich zu ermächtigen, höhere Anforderungen beizubehalten oder festzulegen. Neben der Regelung einheitlicher Mindestanforderungen muss die EU-Gesetzgebung höhere Standards in einzelnen Mitgliedstaaten sichern und zulassen. Für Deutschland bedeutet dies, das bewährte und hochqualifizierte System der Fahrzeugüberwachung nicht nur beizubehalten, sondern auch die rechtliche Möglichkeit zu besitzen, das System weiterzuentwickeln und Innovationen einzuführen. Die bewährte Regelung, welche den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, über Mindeststandards hinaus höhere und zusätzliche Anforderungen an die periodische Fahrzeugüberwachung zu stellen, muss in der geplanten Neufassung der Rechtsvorschriften in jedem Fall beibehalten werden. Dies gilt für die:



Drucksache 367/12

... Die EU-Gesetzgebung sieht den Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, sowie deren Unterstützung und Betreuung vor. 21 Umfassende kindgerechte Schutzsysteme, die eine behördenübergreifende und multidisziplinäre Koordinierung sicherstellen, sind unabdingbar, um den diversen Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen von Kindern - darunter den Opfern von Menschenhandel - gerecht zu werden. Um Kinder besser zu schützen, wird die Kommission 2014 die Entwicklung von Leitlinien zu Systemen zum Schutz des Kindes finanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 398/12 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung für den Fall, dass der Erlass einer Verordnung nicht vermeidbar ist, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge das erreichte Niveau der Verkehrssicherheit bei höher entwickelten Systemen der Fahrzeugüberwachung - wie z.B. in Deutschland - nicht infrage stellen. Der Verordnungsvorschlag legt Mindestanforderungen fest, ohne die Mitgliedstaaten ausdrücklich zu ermächtigen, höhere Anforderungen beizubehalten oder festzulegen. Neben der Regelung einheitlicher Mindestanforderungen muss die EU-Gesetzgebung höhere Standards in einzelnen Mitgliedstaaten sichern und zulassen. Für Deutschland bedeutet dies, das bewährte und hochqualifizierte System der Fahrzeugüberwachung nicht nur beizubehalten, sondern auch die rechtliche Möglichkeit zu besitzen, das System weiterzuentwickeln und Innovationen einzuführen. Die bewährte Regelung, welche den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, über Mindeststandards hinaus höhere und zusätzliche Anforderungen an die periodische Fahrzeugüberwachung zu stellen, muss in der geplanten Neufassung der Rechtsvorschriften in jedem Fall beibehalten werden. Dies gilt für die:



Drucksache 781/1/11

... Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, die genannten Regelungen des Verordnungsvorschlags im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens entsprechend anzupassen.



Drucksache 92/11

... Mit ihrer am 19. Oktober 2010 angenommenen Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union 12 verpflichtet sich die Kommission, mittels eines „Grundrechtschecks“ bereits von vornherein sicherzustellen, dass die von ihr eingebrachten Legislativvorschläge mit den durch die Charta garantierten Grundrechten voll und ganz im Einklang stehen. Wie in der Strategie vorgesehen, achtet die Kommission bei der Arbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat darauf, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachte Änderungen ebenfalls mit der Charta vereinbar sind. Sie wirkt auch in der Arbeit mit den Mitgliedstaaten darauf hin, dass diese die EU-Gesetzgebung im Einklang mit der Charta in nationales Recht umsetzen, wie es die Charta in Artikel 51 Absatz 1 von ihnen verlangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 462/10

... Mit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses durch die Mitgliedstaaten wird es möglich sein, Personen strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, die versuchen, Andere für den Terrorismus zu gewinnen, indem sie sie zur Begehung einer terroristischen Straftat aufrufen, sie in ihr Terrornetzwerk einzubinden versuchen oder sie mit nützlichen Informationen für Terroranschläge versorgen, beispielsweise mit Anleitungen für den Bau von Bomben. Der geänderte Rahmenbeschluss bewirkt, dass derartige kriminelle Handlungen überall in der EU zu einem Straftatbestand werden, auch dann, wenn sie mit Hilfe des Internets begangen werden. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, der die EU-Gesetzgebung an das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom Mai 2005 angleicht, das Pate für die neuen Vorschriften stand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 631/10 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat unterstreicht wie die Kommission die Mitverantwortung des Rates und des Europäischen Parlaments für eine qualitativ hochwertige Folgenabschätzung im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat bemängelt dabei erneut, dass im Falle von Änderungen am ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens weder die Kommission noch das Europäische Parlament oder der Rat in den überwiegenden Fällen die Auswirkungen dieser Änderungen analysiert und die Folgenabschätzungen entsprechend aktualisiert haben. Damit bleiben die geschätzten Folgen der endgültigen Rechtsakte insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden Bürokratiekosten selbst im Falle substantieller Änderungen nach wie vor im Unklaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/10 (Beschluss)




Abbau der Verwaltungslasten

Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten

2 Folgenabschätzungen

Intelligente Regulierung auch auf Ebene der Mitgliedstaaten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 631/1/10

... 15. Der Bundesrat unterstreicht wie die Kommission die Mitverantwortung des Rates und des Europäischen Parlaments für eine qualitativ hochwertige Folgenabschätzung im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat bemängelt dabei erneut, dass im Falle von Änderungen am ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens weder die Kommission noch das Europäische Parlament oder der Rat in den überwiegenden Fällen die Auswirkungen dieser Änderungen analysiert und die Folgenabschätzungen entsprechend aktualisiert haben. Damit bleiben die geschätzten Folgen der endgültigen Rechtsakte insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden Bürokratiekosten selbst im Falle substantieller Änderungen nach wie vor im Unklaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/10




Abbau der Verwaltungslasten

Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten

2 Folgenabschätzungen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 228/09

... 2. betont, dass es dringend notwendig ist, – einem horizontalen Ansatz folgend – die globale Erwärmung und den Klimawandel als neuen Parameter in alle Bereiche und Politikfelder zu integrieren und die Ursachen und Folgen der globalen Erwärmung und des Klimawandels in allen maßgeblichen Bereichen der EU-Gesetzgebung zu berücksichtigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 745/09

... Der Vertrag von Lissabon würde nach seiner Ratifizierung die Rolle der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsverfahren stärken27. In den Protokollen 1 und 2 des Vertrags ist ein verbessertes System vorgesehen, damit nationale Parlamente sich dazu äußern können, ob Entwürfe von Legislativvorschlägen dem Grundsatz der Subsidiarität genügen. Sie würden über alle Entwürfe von Legislativvorschlägen unterrichtet und hätten außer in begründeten dringenden Fällen acht Wochen Zeit, um ihren Standpunkt kund zu tun28. Die nationalen Parlamente hätten dann das Recht, in Fällen, in denen ein Legislativvorschlag ihrer Ansicht nach nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht, der Kommission eine begründete Stellungnahme zu übermitteln29. Je nach der Anzahl der Parlamente, die Stellungnahmen übermitteln, sieht der Vertrag zwei Verfahrenswege vor – die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 157/09 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt erneut den Vorschlag der Kommission als zentrales Element des unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 verabschiedeten Aktionsplans zur Reduzierung der durch EU-Gesetzgebung bedingten Verwaltungslasten (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 2009, BR-Drucksache 116/09 (Beschluss), Ziffer 10).



Drucksache 157/1/09

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Vorschlag zu einer Vereinheitlichung der Rechnungsstellungsvorschriften und damit zur Reduzierung der durch EU-Gesetzgebung bedingten Verwaltungslasten beitragen will.



Drucksache 719/08

... Der Vertrag von Lissabon würde nach seiner Ratifizierung die Rolle der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsverfahren in einigen Punkten verändern15. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, das Subsidiaritätsprinzip einer Ex-ante-Kontrolle auf der politischen Ebene sowie einer rechtlichen Ex-post-Kontrolle zu unterwerfen. Die politische Ex-ante-Kontrolle wäre durch ein Frühwarnsystem gewährleistet. Die nationalen Parlamente hätten dann die Möglichkeit, in Fällen, in denen ein Gesetzgebungsakt ihrer Ansicht nach nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht, eine begründete Stellungnahme abzugeben16. Sie würden systematisch über alle Entwürfe von Gesetzgebungsakten unterrichtet und hätten außer in begründeten dringenden Fällen acht Wochen Zeit, um ihren Standpunkt kund zu tun17. Je nach der Anzahl eingegangener begründeter Stellungnahmen sieht der Vertrag zwei Verfahrenswege vor – die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/08




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze 2007

3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung

3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission

4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure

4.1 Nationale Parlamente

4.2 Europäisches Parlament und Rat

4.3 Ausschuss der Regionen

4.4 Gerichtshof

5. Fazit

Anhang 1
Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 688/08

... -Emissionen, Landschafts- und Energieverbrauch durchführt und dass sie verstärkt erneuerbarer Energiequellen (insbesondere von Wind- und Solarenergie) entsprechend der EU-Gesetzgebung, ihren Zielen und den Intelligenten Verkehrssystemen nutzt;



Drucksache 606/1/08

... Die nationalen Parlamente werden durch das Frühwarnsystem aus eigenem Recht Beteiligte am EU-Gesetzgebungsverfahren (Artikel 12 EUV n.F.). Sie erhalten wichtige Kontrollrechte, die durch ein Klagerecht ergänzt werden. Nach Artikel 5 EUV n.F., Artikel 69 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) i.V.m. dem Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erhalten sie die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge und -klage und werden auf diese Weise zum Hüter der mitgliedstaatlichen Souveränität. Auch die regionalen Parlamente, in Deutschland die Landtage, können an dem neuen Frühwarnsystem beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/08




a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union

Im Einzelnen:

aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments

bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission

cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen

dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente

ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen

b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit

aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung

bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union

cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union

dd Recht auf Austritt


 
 
 


Drucksache 84/08

... 52. unterstützt die Kommission bei ihren fortgesetzten Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der EU-Gesetzgebung; unterstreicht die Notwendigkeit, die Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechts zu beschleunigen und sich noch mehr um eine bessere Rechtsetzung, um prompte Umsetzung und korrekte Anwendung des EU-Rechts unter umfassender Wahrung der Rechte des Europäischen Parlaments zu bemühen fordert einen strengeren Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus für die Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/08




Allgemeine Feststellungen

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Horizontale Themen

Kommunikation über Europa


 
 
 


Drucksache 110/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt die Fortschritte bei der Verbesserung des regulatorischen Umfelds in der EU seit der Vorlage der ersten strategischen Überlegungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds vom 14. November 2006 (BR-Drucksache 871/06) an. Dazu gehören insbesondere der Start des Aktionsplans zur Verringerung der Verwaltungslasten aufgrund von EU-Rechtsvorschriften um 25 Prozent bis 2012, die Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzungen, die verstärkte Nutzung von Folgenabschätzungen zu EU-Gesetzgebungsvorschlägen und die Durchführung und Ergänzung des Programms zur systematischen Vereinfachung des bestehenden EU-Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/08 (Beschluss)




2 Gesetzesfolgenabschätzungen

2 Vereinfachungsprogramm

Verringerung der Verwaltungslasten


 
 
 


Drucksache 532/1/08

... im Rahmen der EU-Gesetzgebung - wie sie bereits in Artikel 40 des Verordnungsvorschlags für eine EMAS-III-Verordnung in der Fassung vom 25. September 2007 vorgesehen war - ist deshalb unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

Verlängerung des Validierungszyklus

Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 532/08 (Beschluss)

... im Rahmen der EU-Gesetzgebung - wie sie bereits in Artikel 40 des Verordnungsvorschlags für eine EMAS-III-Verordnung in der Fassung vom 25. September 2007 vorgesehen war - ist deshalb unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

- Verlängerung des Validierungszyklus

- Widerspruch zwischen Auditierungs- und Validierungszyklus

- Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Weltweites EMAS und Sammelregistrierung

Anerkennung vorhandener Umweltmanagementsysteme

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 606/08 (Beschluss)

... Die nationalen Parlamente werden durch das Frühwarnsystem aus eigenem Recht Beteiligte am EU-Gesetzgebungsverfahren (Artikel 12 EUV n.F.). Sie erhalten wichtige Kontrollrechte, die durch ein Klagerecht ergänzt werden. Nach Artikel 5 EUV n.F., Artikel 69 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) i.V.m. dem Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erhalten sie die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge und -klage und werden auf diese Weise zum Hüter der mitgliedstaatlichen Souveränität. Auch die regionalen Parlamente, in Deutschland die Landtage, können an dem neuen Frühwarnsystem beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/08 (Beschluss)




2 I.

a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union

aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments

bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission

cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen

dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente

ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen

b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit

aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung

bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union

cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union

dd Recht auf Austritt

2 II.


 
 
 


Drucksache 110/1/08

... 2. Der Bundesrat erkennt die Fortschritte bei der Verbesserung des regulatorischen Umfelds in der EU seit der Vorlage der ersten strategischen Überlegungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds vom 14. November 2006 (BR-Drucksache 871/06) an. Dazu gehören insbesondere der Start des Aktionsplans zur Verringerung der Verwaltungslasten aufgrund von EU-Rechtsvorschriften um 25 Prozent bis 2012, die Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzungen, die verstärkte Nutzung von Folgenabschätzungen zu EU-Gesetzgebungsvorschlägen und die Durchführung und Ergänzung des Programms zur systematischen Vereinfachung des bestehenden EU-Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/1/08




2 Gesetzesfolgenabschätzungen

2 Vereinfachungsprogramm

Verringerung der Verwaltungslasten


 
 
 


Drucksache 824/07

... c) Im Januar 2007 legte die Kommission ein ehrgeiziges Aktionsprogramm zur Reduzierung der durch die EU-Gesetzgebung eingeführten Verwaltungslasten um 25 % vor. Diese Reduzierung sollte 2012 gemeinsam durch die EU und die Mitgliedstaaten erreicht werden. Das Aktionsprogramm legt fest, wie Meldepflichten für Unternehmen erfasst, bewertet und abgebaut werden können. Es enthält eine Liste von rund 40 Rechtsakten und 13 prioritären Bereichen, die schätzungsweise 80 % der Verwaltungskosten für die Unternehmen verursachen. Damit auch kurzfristig konkrete Ergebnisse erzielt werden können, werden in dem Programm auch eine erste Reihe von "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 569/1/07

... Die Stellungnahmemöglichkeit nach der jetzigen Praxis der Kommission ist im Gegensatz zum Subsidiaritäts-Frühwarnsystem nicht auf Entwürfe für EU-Gesetzgebungsakte und nicht auf die Geltendmachung von Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips beschränkt. Außerdem unterliegt sie keiner Frist. Der Bundesrat würde es deshalb sehr begrüßen, wenn diese Stellungnahmemöglichkeit ungeachtet der förmlichen Rechte der nationalen Parlamente nach dem Reformvertrag erhalten bliebe.



Drucksache 306/07

... (26) Traditionell hat die EU-Gesetzgebung im Bereich Finanzdienstleistungen für Privatkunden danach gestrebt, Mindestregelungen zum Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten festzusetzen. So schreibt etwa die Lebensversicherungsrichtlinie eine Mindestfrist von 14 Tagen vor, in der der Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten kann44. Dieser Ansatz ist nicht unproblematisch: In vielen Fällen sind Mitgliedstaaten über die Mindestanforderungen hinausgegangen und haben damit das Bestehen gleicher Wettbewerbsbedingungen eingeschränkt und abweichende Niveaus an Schutz für europäische Verbraucher geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 915/07

... 8. unterstreicht, dass eine EU-Rahmenrichtlinie nach den Prinzipien der besseren Rechtsetzung völlig gerechtfertigt ist, da die Bewertung der bestehenden EU-Gesetzgebung, die zunächst ergänzt werden sollte, sowie der freiwilligen Vereinbarungen zum Wissenstransfer weiterhin Lücken im Bodenschutz offen legt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/07




Synergie mit anderen Gemeinschaftspolitiken

2 Klimawandel

2 Landwirtschaft

2 Artenvielfalt

2 Forschung

Wüstenbildung und Versteppung

2 Bodenverseuchung


 
 
 


Drucksache 569/07 (Beschluss)

... Die Stellungnahmemöglichkeit nach der jetzigen Praxis der Kommission ist im Gegensatz zum Subsidiaritäts-Frühwarnsystem nicht auf Entwürfe für EU-Gesetzgebungsakte und nicht auf die Geltendmachung von Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips beschränkt. Außerdem unterliegt sie keiner Frist. Der Bundesrat würde es deshalb sehr begrüßen, wenn diese Stellungnahmemöglichkeit ungeachtet der förmlichen Rechte der nationalen Parlamente nach dem Reformvertrag erhalten bliebe.



Drucksache 473/1/06

... Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, einzelstaatliche Systeme zur Überwachung von Verletzungen zu errichten und einzelstaatliche Pläne zur Prävention von Unfällen und Verletzungen zu erstellen. Dies bringt nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand, sondern auch erhebliche Kosten mit sich. Der Bundesrat hält den Empfehlungsvorschlag insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Prävention von Verletzungen in den meisten Mitgliedstaaten und Regionen nicht zuletzt aufgrund der EU-Gesetzgebung (zum Beispiel im Arbeitsschutz und der Produktsicherheit) einen kaum noch zu überbietenden Sicherheitsstandard erreicht hat, für unverhältnismäßig, sieht darin einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und lehnt ihn daher ab.



Drucksache 473/06 (Beschluss)

... Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, einzelstaatliche Systeme zur Überwachung von Verletzungen zu errichten und einzelstaatliche Pläne zur Prävention von Unfällen und Verletzungen zu erstellen. Dies bringt nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand, sondern auch erhebliche Kosten mit sich. Der Bundesrat hält den Empfehlungsvorschlag insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Prävention von Verletzungen in den meisten Mitgliedstaaten und Regionen nicht zuletzt aufgrund der EU-Gesetzgebung (zum Beispiel im Arbeitsschutz und der Produktsicherheit) einen kaum noch zu überbietenden Sicherheitsstandard erreicht hat, für unverhältnismäßig, sieht darin einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und lehnt ihn daher ab.



Drucksache 434/06

... Die Verwaltungsbelastung der europäischen Unternehmen geht im Wesentlichen auf nationale Rechtsvorschriften, verglichen mit deren Bedeutung im Verhältnis zur EU-Gesetzgebung, zurück. Darüber hinaus spielen die Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle für die bessere Rechtsetzung, da sie für die Anwendung und - im Falle der Richtlinien - für die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften auf nationaler Ebene verantwortlich sind. Die bessere Rechtsetzung hängt daher weitgehend von ihnen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/06




Bericht

1. bessere Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

5 Folgenabschätzung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire

Schätzung der Verwaltungskosten

Wahl des Instruments

Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Prüfung und Zurückziehung schwebender Rechtsetzungsvorschläge

1.2. Maßnahmen des Europäischen Parlaments, des Rates, des Ausschusses der

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit


 
 
 


Drucksache 871/1/06

dass die in Deutschland für den Gesetzesvollzug zuständigen Länder über den Bundesrat auch direkt von der Kommission an der Gesetzesfolgenabschätzung von geplanten EU-Maßnahmen beteiligt werden. Die Länder sollten bereits in der Frühphase des EU-Gesetzgebungsprozesses Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.



Drucksache 946/06

... – den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu verallgemeinern und diesen zum Eckstein der EU-Gesetzgebung zu machen,



Drucksache 52/06

... 6. Die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, selbst Folgenabschätzungsverfahren bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten durchzuführen, wird von Seiten des Bundesrates unterstützt. Allerdings ist er der Auffassung, dass einer nachträglichen Folgenabschätzung auf nationaler Ebene nach bereits erfolgter Verabschiedung des EU-Gesetzgebungsakts aufgrund des häufig geringen Gestaltungsspielraums des nationalen Gesetzgebers bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Entscheidend ist die Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dem europäischen Rechtsetzungsakt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.