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"EU-Handel"
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Die Pandemie hat dazu beigetragen, die gegenseitige Abhängigkeit unserer Volkswirtschaften und die Bedeutung eines voll funktionsfähigen Binnenmarkts zu verdeutlichen. Die Mitgliedstaaten genießen seit nunmehr fast dreißig Jahren die Vorteile des Binnenmarkts, und für manche von ihnen macht der Intra-EU-Handel mehr als 70 % der Ausfuhren aus. Unsere industriellen Ökosysteme sind zunehmend integriert und vernetzt. Forschung, Ingenieurwesen, Fertigung, Montage und Wartung werden häufig in verschiedenen Teilen Europas durchgeführt und somit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sich auf ihre Stärken zu konzentrieren. Genau dies wird für den Wiederaufbau Europas die entscheidende Bedeutung haben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Zum Maßnahmenkatalog für die Steuerung externer Risiken gehört auch die Entwicklung einer technischen Fazilität38 durch die Kommission, die Drittländern technische Hilfe bereitstellen soll, damit diese ihre Kapazitäten ausbauen und Schwachstellen in ihren nationalen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beheben. Gestützt auf ihr umfassendes diplomatisches Netzwerk wird die EU als einer der wichtigsten internationalen Geber in diesem Bereich die betreffenden Kapazitäten nutzen, um die gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffenen Vorkehrungen weltweit zu stärken. Auch die Handelspolitik trägt zur Entwicklung angemessener Schutzvorkehrungen in Bezug auf Investitionen 39 und Handelsflüsse bei. Die Kommission wird Zusagen von den EU-Handelspartnern zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einfordern und sich vorbehalten, regulatorisch einzugreifen, wenn im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehende Risiken für das Finanzsystem der EU auftreten.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... Der Bundesrat begrüßt in seiner Entschließung die Einigungen zur Modernisierung der EU-Handelsschutzinstrumente und merkt an, dass diese stetig auf ihre Wirksamkeit und ihre Wirkungen überprüft werden sollten.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates
Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb
Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium
EU -Handelsschutzinstrumente
EU -Schutzmaßnahmen
G20 Global Forum on Steel Excess Capacity
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 5. Der Bundesrat hält einen freien, regelbasierten und fairen Außenhandel für unabdingbar und weist daher auf die Bedeutung eines effektiven, aber WTO-konformen, Handelsschutzes zum Ausgleich wachsender Verzerrungen im internationalen Wettbewerb hin. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die auf EU-Ebene erzielten Einigungen zur Modernisierung der EU-Handelsschutzinstrumente, welche stetig auf ihre Wirksamkeit und ihre Wirkungen überprüft werden sollten.
Anlage Entschließung des Bundesrates Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 54. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass die Ziele der GAP, insbesondere im Bereich Umwelt-, Klima-, Tier- und Naturschutz, auch in der EU-Handelspolitik Berücksichtigung finden. Hierdurch muss sichergestellt werden, dass Produktionen nicht auf Standorte mit einem geringeren Schutzniveau verlagert werden können.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 314/18
Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 4. Der Bundesrat hält einen freien, regelbasierten und fairen Außenhandel für unabdingbar und weist daher auf die Bedeutung eines effektiven, aber WTO-konformen Handelsschutzes zum Ausgleich wachsender Verzerrungen im internationalen Wettbewerb hin. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die auf EU-Ebene erzielten Einigungen zur Modernisierung der EU-Handelsschutzinstrumente, welche stetig auf ihre Wirksamkeit und ihre Wirkungen überprüft werden sollten.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... Wie bereits erwähnt, ergänzt der Vorschlag die EU-Handelspolitik. Es handelt sich nicht um eine Schutzmaßnahme, da lediglich gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern von Generika und Biosimilars in der EU und denen außerhalb der EU angestrebt werden. Er ergänzt die handelspolitischen Maßnahmen der Union zur Gewährleistung eines freien und fairen Handels durch offene Märkte für in der Union ansässige Hersteller.
Vorschlag
Begründung
Kontext des Vorschlags
- Zentrale Elemente des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang Anhang I Logo
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 76. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass die Ziele der GAP, insbesondere im Bereich Umwelt-, Klima-, Tier- und Naturschutz, auch in der EU-Handelspolitik Berücksichtigung finden. Hierdurch muss sichergestellt werden, dass Produktionen nicht auf Standorte mit einem geringeren Schutzniveau verlagert werden können.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Dank der Anstrengungen des Agrar- und Lebensmittelverarbeitungssektors der EU in Verbindung mit EU-Handelsabkommen und der GAP (einschließlich der Absatzförderungspolitik) erzielt die EU die weltweit höchsten Agrar- und Lebensmittelausfuhren. Durch eine weitere Liberalisierung des Handels und eine verstärkte Einbindung in globale Wertschöpfungsketten werden aufgrund der steigenden weltweiten Nachfrage der Mittelschicht sowie veränderter Ernährungsgewohnheiten die EU-Ausfuhren im Agrar- und Lebensmittelsektor weiter wachsen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der zunehmende internationale Handel, dass Lebensmittel verfügbarer, vielfältiger und preiswerter werden.
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... Um hier Abhilfe zu schaffen, verfolgt die Union seit 2015 einen Ansatz, der darin besteht, das System für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen von EU-Handels- und Investitionsübereinkünften durch die Aufnahme von Bestimmungen zur Investitionsgerichtsbarkeit - auch Investitionsgerichtssystem (Investment Court System - ICS) genannt - in die betreffenden Übereinkünfte zu institutionalisieren. Aufgrund seines bilateralen Charakters können mit dem ICS jedoch nicht alle genannten Probleme vollumfänglich behoben werden. Zudem bringt die Aufnahme von ICS in Übereinkünfte der Union Kosten aufgrund der komplexen Verwaltung mit sich und wirkt sich auf den Haushalt aus.
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Verfahrenstechnische Aspekte
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}
3 ANLAGE
Zum Ablauf der Verhandlungen:
Zum Inhalt der Verhandlungen:
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Am Anfang steht dabei eine wirksamere Durchsetzung der bestehenden Übereinkünfte und Regeln in Bereichen wie Handel, Arbeitsnormen, Klima und Umweltschutz. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein verbindliches System zur Streitbeilegung, das die EU bei Bedarf weiterhin anwenden sollte. Ebenso sollten wir sicherstellen, dass die Partner ihren in unseren bilateralen Handels- und Investitionsabkommen verankerten Verpflichtungen nachkommen. Eine konsequente Durchsetzung unserer eigenen EU-Vorschriften wird außerdem gewährleisten, dass alle Unternehmen, die in der EU präsent oder tätig sind, bei Verstößen gegen die Vorschriften wirksam bestraft werden. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten erfolgen. Außerdem könnte verstärkt in das Zollrisikomanagement der EU investiert werden, um den rechtmäßigen EU-Handel zu erleichtern und zu beschleunigen und gleichzeitig für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, indem verhindert wird, dass gefälschte oder gefährliche Waren in die EU gelangen.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 649/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern COM(2017) 492 final
... Die Europäische Kommission sorgt dafür, dass die EU-Handelspolitik so gestaltet wird, dass sie mit den übergeordneten wirtschaftlichen und politischen Zielen der Union in Einklang steht, u.a. dadurch, dass sie die Handelspolitik und die sonstigen außen- und innenpolitischen Maßnahmen der EU besser aufeinander abstimmt. Dadurch dass die Handelspolitik nicht allein auf die wirtschaftlichen Aspekte abstellt, sondern auch die Verwirklichung der Ziele im Bereich Soziales und Umwelt fördert, leistet sie beispielsweise einen Beitrag zur integrierten Politikgestaltung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, und sie trägt zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda bei. Mit einer soliden, fortschrittlichen Politikagenda muss den derzeitigen Chancen und Herausforderungen begegnet und müssen gleichzeitig Europas grundlegende Interessen gefördert werden. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt die Kommission heute ein Paket mit den folgenden neuen Initiativen vor, die die bestehende, höchst umfassende Handelsagenda der Union ergänzen und vervollständigen:
1. Einleitung
2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten
Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht
Wahrung des Regelungsrechts
Eingehen neuer Partnerschaften
3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT
4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS
5. Fazit
Drucksache 132/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... Das EU-Handelsschutzinstrumentarium würde durch die Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China noch weiter geschwächt. Handelsschutzrechtliche Maßnahmen würden aufgrund der dann unterschiedlichen Berechnungsmethodik an Wirkung verlieren. Am 11. Dezember 2016 läuft die in Artikel 15 des WTO-Beitrittsprotokolls festgelegte Klausel aus, die es ermöglicht, China als Nichtmarktwirtschaft zu behandeln. Die EU-Kommission untersucht derzeit die daraus zu ziehenden Konsequenzen. Die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft muss von der Erfüllung der fünf technischen Kriterien abhängig sein, die die EU selbst als Voraussetzung hierfür definiert hat.
Drucksache 132/1/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen -
... Das EU-Handelsschutzinstrumentarium würde durch die Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China noch weiter geschwächt. Handelsschutzrechtliche Maßnahmen würden aufgrund der dann unterschiedlichen Berechnungsmethodik an Wirkung verlieren. Am 11. Dezember 2016 läuft die in Artikel 15 des WTO-Beitrittsprotokolls festgelegte Klausel aus, die es ermöglicht, China als Nichtmarktwirtschaft zu behandeln. Die EU-Kommission untersucht derzeit die daraus zu ziehenden Konsequenzen. Die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft muss von der Erfüllung der fünf technischen Kriterien abhängig sein, die die EU selbst als Voraussetzung hierfür definiert hat.
Drucksache 132/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... Das EU-Handelsschutzinstrumentarium würde durch die Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China noch weiter geschwächt. Handelsschutzrechtliche Maßnahmen würden aufgrund der dann unterschiedlichen Berechnungsmethodik an Wirkung verlieren. Am 11. Dezember 2016 läuft die in Artikel 15 des WTO-Beitrittsprotokolls festgelegte Klausel aus, die es ermöglicht, China als Nichtmarktwirtschaft zu behandeln. Die Kommission untersucht derzeit die daraus zu ziehenden Konsequenzen. Die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft muss von der Erfüllung der fünf technischen Kriterien abhängig sein, die die EU selbst als Voraussetzung hierfür definiert hat.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
Drucksache 363/16
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden
... Bereits in seiner Entschließung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen hatte der Bundesrat die Mitwirkungspflichten auch der Länder bei bestimmten EU-Handelsabkommen angemahnt (Beschluss vom 7. Juni 2013, BR-Drs. 464/13 (B)) und die Einstufung von TTIP als gemischtes Abkommen gefordert (Beschluss vom 11. Juli 2014, BR-Drs. 295/14(B)).
Drucksache 500/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik - COM(2015) 497 final
... 5. Er begrüßt die Ankündigung der Kommission, bei der Ausgestaltung der zukünftigen Handels- und Investitionspolitik Werte wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel sowie die Bekämpfung der Korruption in den EU-Handelsabkommen und globalen Handelssystemen verankern zu wollen.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 126. Der Bundesrat begrüßt ferner die Vorlage einer neuen EU-Handelsstrategie, die die Kommission mit Beschluss vom 15. Oktober 2015 vorgelegt hat. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen zur Handelsstrategie, im Besonderen BR-Drucksache 500/15(B) sowie im Speziellen auf die Entschließungen auf BR-Drucksache 464/13(B) und BR-Drucksache 295/14(B) zum Themenkomplex TTIP.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 77. Der Bundesrat begrüßt ferner die Vorlage einer neuen EU-Handelsstrategie, die die Kommission mit Beschluss vom 15. Oktober 2015 vorgelegt hat. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen zur Handelsstrategie, im Besonderen BR-Drucksache 500/15(B) sowie im Speziellen auf die Entschließungen auf BR-Drucksache 464/13(B) und BR-Drucksache 295/14(B) zum Themenkomplex TTIP.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Der Handel und die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft bieten ein enormes Potenzial für die nachhaltige Entwicklung. Auf internationaler Ebene ist die Doha-Runde über die Handelsliberalisierung ins Stocken geraten. Die Gruppe der AKP-Staaten als Ganzes verzeichnete im letzten Jahrzehnt im Handel mit der EU durchgehend einen Überschuss und die EU ist nach wie vor der wichtigste Handels- und Investitionspartner der meisten AKP-Staaten. Jedoch waren die Diversifizierung des Handels und der Handel zwischen den AKPStaaten untereinander bisher begrenzt. Aufstrebende Volkswirtschaften bauen ihre Präsenz rasch aus. Im CPA-Kontext wurden die Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU auf eine neue Grundlage gestellt, indem mit den meisten AKP-Staaten auf Gegenseitigkeit beruhende - aber asymmetrische - Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ausgehandelt wurden. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stehen vollständig im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation. Das CPA bleibt das Rahmenabkommen für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die auf die Ziele und wesentlichen Elemente des CPA Bezug nehmen. Mit dem CPA wurden aber nicht nur die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen als neue Form der AKP-EU-Handelsregelungen eingeführt, sondern es enthält auch Bestimmungen über die handelspolitische Zusammenarbeit, die sich auf den Dienstleistungshandel und für alle AKP-Staaten relevante Handelsbereiche erstreckt. Im Falle der AKP-Staaten, die kein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnet haben, gilt für den Handel mit der EU das Allgemeine Präferenzsystem, einschließlich der Initiative "Alles außer Waffen" für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), bzw. die Meistbegünstigung (Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und Länder mit höherem Einkommen).
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Der Handel mit Waren macht etwa 75 % des Intra-EU-Handels aus. Das Volumen des zwischen EU-Mitgliedstaaten betriebenen Warenhandels wird für das Jahr 2014 mit 2900 Mrd. EUR beziffert. Bei über 80 % der Industrieprodukte wurden regulatorische Hindernisse durch gemeinsame Vorschriften oder, falls die Union keine derartigen Vorschriften erlassen hat, durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ausgeräumt.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... "Für wen wird die Handelspolitik der EU gemacht?" In dieser Mitteilung wird aufgezeigt, dass die EU-Handelspolitik eine Politik für alle ist. Sie zielt darauf ab, die Bedingungen für die Bürger, für Verbraucher, Arbeitnehmer und Selbständige, für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie für die ärmsten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu verbessern, und geht auf die Sorgen derer ein, die fürchten, durch die Globalisierung ins Hintertreffen zu geraten. Die Handelspolitik muss für Wachstum, Beschäftigung und Innovation sorgen, dabei aber mit den Grundsätzen des europäischen Modells im Einklang bleiben. Kurzum, sie muss verantwortungsvoll sein. Sie muss wirksam sein, indem sie tatsächliche wirtschaftliche Chancen bietet. Sie muss transparent und öffentlich kontrollierbar sein. Und sie muss die europäischen Werte fördern und verteidigen.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 629/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final
... Darüber hinaus werden einige andere Änderungen vorgeschlagen, um die Produktion von Statistiken des Intra-EU-Handels zu verbessern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessengruppen und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• i Anpassung
• ii Zusätzliche Änderungen
• iii Straffung des Europäischen Statistischen Systems
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 9a Austausch vertraulicher Daten
Artikel 13a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Stillstand der WTO-Verhandlungen die Tendenz zu bilateralen Freihandelsabkommen zunimmt. Er hält grundsätzlich weltweite, multilaterale, an klare Standards und kontrollierbare Regeln gebundene Abkommen für sinnvoller als ein Geflecht bilateraler Vereinbarungen. Weltweiter Handel schließt immer eine arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitische Dimension ein, die beim Abschluss von Freihandelsabkommen vollumfänglich berücksichtigt werden muss. Dies muss auch für EU-Handelsabkommen und sogenannte Gemischte Abkommen mit Drittstaaten gelten.
Drucksache 599/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Entwicklung(2015) - COM(2013) 509 final; Ratsdok. 12278/13
... 8. Soweit die Kommission im Beschlussvorschlag feststellt, dass auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie dem Handel direkt oder indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen, fordert der Bundesrat sowohl Kommission als auch Bundesregierung erneut auf, beim Abschluss von EU-Handelsabkommen bzw. vor deren Unterzeichnung sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden.
Drucksache 173/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... 12. Der Bundesrat nimmt die in Anhang I zur Kommissionsmitteilung genannten, laufenden und in nächster Zeit geplanten Maßnahmen auf EU-Ebene zur Umsetzung der Ergebnisse der Rio+20-Konferenz zur Kenntnis. Mit Bezug auf den Bereich des Handels begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission bereits in ihrer Mitteilung "Rio+20: Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance" vom 20. Juni 2011 festgestellt hat, dass die Aufnahme von Nachhaltigkeitsauflagen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen gefördert werden muss. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, beim Abschluss von Handelsabkommen sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden. Zugleich fordert der Bundesrat mit Verweis auf seine Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (BR-Drucksache 309/10(B)) die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen tatsächlich verbindlich verankert sind.
Drucksache 259/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen in Zukunft nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie Nachhaltigkeitsaspekte, Umweltstandards und Belange des Klimaschutzes angemessen in den Verträgen berücksichtigt wurden und entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen verankert sind.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... in Artikel 14 Verfolgungs- und Rückverfolgungsbestimmungen, die voll und ganz mit dem FCTC-Protokoll in Einklang stehen, soweit der EU-Handel mit Tabakerzeugnissen betroffen ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 599/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Entwicklung (2015) - COM(2013) 509 final
... 8. Soweit die Kommission im Beschlussvorschlag feststellt, dass auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie dem Handel direkt oder indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen, fordert der Bundesrat sowohl Kommission als auch Bundesregierung erneut auf, beim Abschluss von EU-Handelsabkommen bzw. vor deren Unterzeichnung sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden.
Drucksache 259/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Stillstand der WTO-Verhandlungen die Tendenz zu bilateralen Freihandelsabkommen zunimmt. Er hält grundsätzlich weltweite, multilaterale, an klare Standards und kontrollierbare Regeln gebundene Abkommen für sinnvoller als ein Geflecht bilateraler Vereinbarungen. Weltweiter Handel schließt immer eine arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitische Dimension ein, die beim Abschluss von Freihandelsabkommen vollumfänglich berücksichtigt werden muss. Dies muss auch für EU-Handelsabkommen und sogenannte Gemischte Abkommen mit Drittstaaten gelten.
Drucksache 200/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 11. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, dafür zu sorgen, dass EU-Handelsattachés, wenn sie ihre Funktion in den EU-Delegationen wahrnehmen, regelmäßige Schulungen zu den Prinzipien der sozialen Verantwortung der Unternehmen erhalten, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der UN-Grundsätze "Protect, Respect and Remedy" ; fordert, dass die EU-Delegationen als EU-Verbindungsbüros für Beschwerden über EU-Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften fungieren;
Drucksache 173/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... 12. Der Bundesrat nimmt die in Anhang I zur Kommissionsmitteilung genannten, laufenden und in nächster Zeit geplanten Maßnahmen auf EU-Ebene zur Umsetzung der Ergebnisse der Rio+20-Konferenz zur Kenntnis. Mit Bezug auf den Bereich des Handels begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission bereits in ihrer Mitteilung "Rio+20: Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance" vom 20. Juni 2011 festgestellt hat, dass die Aufnahme von Nachhaltigkeitsauflagen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen gefördert werden muss. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, beim Abschluss von Handelsabkommen sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden. Zugleich fordert der Bundesrat mit Verweis auf seine Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (BR-Drucksache 309/10(B)) die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen tatsächlich verbindlich verankert sind.
Drucksache 578/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe - COM(2012) 548 final
... , in der die Überwachung des Intra-EU-Handels mit Drogenausgangsstoffen geregelt ist, und die Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... EU-Handelspolitik
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 631/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit KOM (2011) 642 endg.
... Dem Intra-EU-Handel mit Dienstleistungen mangelt es an Dynamik: er macht nur ein Fünftel des gesamten Intra-EU-Handels aus. Seit 2004 hat der Dienstleistungshandel zwischen der EU und der übrigen Welt schneller zugenommen als innerhalb des Binnenmarkts. Die Umsetzung der
Mitteilung
1. Einleitung
2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
2.1. Industrie im Wandel
2.2. Eine innovative Industrie
2.3. Eine nachhaltige Industrie
3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa
3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen
3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors
3.3. Kleine und mittlere Unternehmen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... • Ein völlig neues Instrument (Option 3) würde sich vor allem auf die Kohärenz von EU-Handeln und ENP-Zielen negativ auswirken und die Glaubwürdigkeit der EU in der Region gefährden.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Es ist durchaus davon auszugehen, dass Ausfuhren von Dual-Use-Gütern auch weiterhin einen beträchtlichen Teil des EU-Handels ausmachen und dass dieser Handel weit überwiegend zu legitimen Zwecken erfolgt. Gleichwohl wird es ebenfalls weiterhin eine kleine Gruppe von Ländern und kriminellen Organisationen geben, die an einem Zugang zu diesen Gütern wegen deren möglicher militärischer Nutzung interessiert sind. Zur Lösung dieses Dilemmas muss man auf Maßnahmen und Ansätze zurückgreifen, die an die moderne Welt angepasst sind. Die technische Entwicklung und die wachsende Zahl von Transaktionen belasten die begrenzten Ressourcen der Ausfuhrkontrollbehörden immer stärker. Eine umfassende Risikoorientierung auf allen Ebenen des Ausfuhrkontrollprozesses scheint für die Zukunft die einzige Lösung zu sein.
1. Einleitung
2. Zweck des Grünbuchs
3. Aufbau dieses Grünbuchs
4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels
4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU
4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt
4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer
5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009
5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten
5.3. „Catch-all“-Kontrollen
5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen
5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen
5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung
5.7. Genehmigungsverweigerungen
5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU
5.9. EU-Kontrollliste
6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU
6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle
6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen
6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen
6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren
6.5. Systematischer Informationsaustausch
6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU
6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen
6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen
7. Fazit
7.1. Nächste Schritte
7.2. Konsultationsfrist
7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen
Drucksache 650/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2011) 650 final; Ratsdok. 15629/11 Drucksache: 650/11 in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" COM(2011) 665 final; Ratsdok. 16176/11 Drucksache: 656/11
... 18. Die Kommission sieht für die TEN-Leitlinien das Rechtsinstrument Verordnung vor. Nach Artikel 170 AEUV leistet die EU jedoch lediglich einen "Beitrag" zum Auf- und Ausbau der TEN-V. Aus dieser ergänzenden Funktion des EU-Handelns folgt, dass die Leitlinien die Mitgliedstaaten nicht auf die Durchführung konkreter Projekte verpflichten können. Die TEN-V-Leitlinien sind somit als eingeschränkt verbindliche Rechtsakte zu qualifizieren. Zudem würde aus Sicht des Bundesrates die Leitlinien-Verordnung in Verbindung mit der CEF-Verordnung den Charakter eines bindenden Programms bilden, für das eine strategische
Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Zum Schienennetz
Zum Straßennetz
Zu Binnenhäfen bzw. Terminals
Zur BR-Drucksache 650/11
Zur BR-Drucksache 656/11
Zu Artikel 20
Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Drucksache 720/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Kleine Unternehmen - große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen KOM (2011) 702 endg.
... Die überarbeitete Marktöffnungsstrategie der Kommission 18 trägt mit ihrem Ansatz des partnerschaftlichen Umgangs zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den in der EU ansässigen Unternehmen Wesentliches zur Förderung der Internationalisierung europäischer KMU bei. KMU drängen zunehmend auf Exportmärkte und haben häufig am stärksten mit Handelshemmnissen zu kämpfen. Sie profitieren von dem partnerschaftlichen Ansatz sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländern. Dies wird u.a. durch Kompetenzteams für die Marktöffnung an wichtigen Exportmärkten unter Leitung der EU-Delegation erreicht. Die Datenbank Market Access ist ein weiteres wichtiges Instrument der Marktöffnungsstrategie. Hier stehen Informationen über Zölle und wichtige nichttarifäre Hemmnisse in Drittländern sowie ein Leitfaden für Exporteure19 kostenlos zur Verfügung. In der neuen EU-Handelsstrategie20 wurde die Nützlichkeit der Marktöffnungsstrategie und der damit verbundenen Dienstleistungen für die Verbesserung des Zugangs von EU-Unternehmen zu globalen Märkten bekräftigt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung
2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16
2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22
2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden
3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU
4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU
4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung
4.2. Erreichung unserer Ziele
4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland
4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus
4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern
4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze
4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien
Komplementarität und Zusätzlichkeit
5 Nachhaltigkeit
Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel
4.2.5.2. Geografische Prioritäten
Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes
Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung
4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU
5. Schlussfolgerung
Anhang
Drucksache 741/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 - Europäische Erneuerung KOM (2011) 777 endg.
... Der Wohlstand Europas hängt von unserer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit ab. Die Bemühungen um eine Wiederherstellung des Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen finden in einem immer komplexeren und wettbewerbsintensiveren Umfeld statt. Die G20 hat sich als ein wirksamer Hebel für eine kohärente globale Reaktion auf die Krise erwiesen. Beim G20-Treffen in Cannes kam man zu dem Schluss, dass eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und Produktivität entscheidend ist, um die Ernährungssicherheit und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Obwohl das Hauptziel der EU-Handelspolitik nach wie vor der erfolgreiche Abschluss der laufenden multilateralen Verhandlungen ist, müssen die Interessen der europäischen Unternehmer und Verbraucher auch durch bilaterale Vereinbarungen mit Drittstaaten gefördert werden. Aus diesen Gründen werden ein mögliches Freihandelsabkommen mit Japan und ein Investitionsabkommen mit China geprüft.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung
2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen
2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen
3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität
3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum
3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften
3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten
3.4. Ein offenes Europa für die Bürger
4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne
5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung
5.1. Intelligentere Mittelverwendung
5.2. Intelligente Rechtsetzung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 722/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG KOM (2011) 706 endg.
... Leitinitiativen zur digitalen Agenda für Europa10, die Leitinitiative zur Innovationsunion11, die Leitinitiative zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten 12 und die Leitinitiative zur Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung 13 unterstützen. Das Programm wird zudem die Binnenmarktakte14 unterstützen sowie Wachstum und Innovation fördern, indem die Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit der kürzlich angenommenen umfassenden Strategie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums15 an der Grenze durchgesetzt werden. Bezüglich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten wird das Programm die Erhebung von Zöllen sowie verschiedenen Gebühren und Abgaben im Handelsverkehr und gemeinsame Anstrengungen zur Betrugsbekämpfung unterstützen. Die Zollunion ist der operative Teil der EU-Handelspolitik. Daher wird das Programm zur Umsetzung bilateraler und multilateraler Handelsabkommen, zur Erhebung von Abgaben und zur Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (wie Ursprungsregeln), Embargos und sonstigen Beschränkungen, die mit der EU-Handelsstrategie16 im Einklang stehen, beitragen. In letzter Zeit hat das Zollwesen auch im Umweltschutz ein Rolle übernommen (u.a. in Bezug auf illegale Abfallausfuhren,
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen
5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen
5.1.3. Kapitel IV: Durchführung
5.2. Vereinfachung
5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?
5.2.2. Leistungsbewertung des Programms
5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Allgemeines Ziel
Artikel 5 Spezifische Ziele
Kapitel II Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 7 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen
Artikel 8 Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme
Artikel 9 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen
Kapitel III Finanzrahmen
Artikel 10 Finanzrahmen
Artikel 11 Formen der Finanzierung
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Durchführungsbefugnisse
Artikel 13 Arbeitsprogramm
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Überwachung der Maßnahmen des Programms
Artikel 16 Bewertung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
I. Operative Ziele des Programms
II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... Die EU verfügt über das technologische Potenzial, um bei Umweltgütern, umweltverträglichen Prozessen und Umweltdienstleistungen eine bedeutende Rolle zu übernehmen. Die EU ist in der Forschung äußerst erfolgreich und in vielen Technologiebereichen führend. Dies spiegelt sich in ihrer führenden Position im Welthandel wider, siehe nachstehende Grafik (ohne Intra-EU-Handel).
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 196/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für Europäische Umweltökonomische Gesamtrechnungen KOM (2010) 132 endg.
... Tabellen B (Einfuhren - Handel insgesamt), C (Einfuhren - Extra-EU-Handel), D (Ausfuhren - Handel insgesamt), E (Ausfuhren - Extra-EU-Handel)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen
2.3.1. Option 1: Beibehaltung der bisherigen Datenerhebung nach dem Gentlemen`s Agreement.
2.3.2. Option 2: Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Unterstützung der Erhebung von umweltökonomischen Gesamtrechnungsdaten
2.3.3. Zusammenfassung der Risiken bei Festhalten am Status quo
2.3.4. Bevorzugte Option
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Module
Artikel 4 Pilotstudien
Artikel 5 Datenerhebung
Artikel 6 Übermittlung an die Kommission (Eurostat)
Artikel 7 Qualitätsbewertung
Artikel 8 Ausnahmeregelungen
Artikel 9 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 10 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 11 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang I Modul für Luftemissionsrechnungen
Abschnitt 1 Zielsetzungen
Abschnitt 2 Erfassungsbereich
Abschnitt 3 Auflistung der Merkmale
Abschnitt 4 Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen
Abschnitt 5 Berichtstabellen
Abschnitt 6 Höchstdauer der Übergangszeiträume
Anhang II Modul für umwelbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten
Abschnitt 1 Zielsetzungen
Abschnitt 2 Erfassungsbereich
Abschnitt 3 Auflistung der Merkmale
Abschnitt 4 Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen
Abschnitt 5 Berichtstabellen
Abschnitt 6 Höchstdauer der Übergangszeiträume
Anhang III Modul für gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen
Abschnitt 1 Zielsetzungen
Abschnitt 2 Erfassungsbereich
Abschnitt 3 Auflistung der Merkmale
Abschnitt 4 Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen
Abschnitt 5 Berichtstabellen
Tabelle
1 Biomasse
2 Erze Roherze
3 Nichtmetallische Mineralstoffe
4 Fossile Energiematerialien/-träger
Tabelle
1 Biomasse und Biomassenprodukte
2 Metallerze und ihre Konzentrate, roh und verarbeitet
3 Nichtmetallische Mineralstoffe, roh und verarbeitet
4 Fossile Energiematerialien/-träger, roh und verarbeitet
5 Sonstige Produkte
6 Abfallstoffe eingeführt Tabellen B und C /ausgeführt Tabellen D und E für Endbehandlung und Endlagerung
Abschnitt 6 Höchstdauer der Übergangszeiträume
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Der Handel sollte darüber hinaus die soziale Inklusion verbessern, sowohl weltweit auch innerhalb der EU. Entwicklungsländer, die sich in den Welthandel und die globalen Produktionsketten eingefügt haben, profitieren von dem raschen Anstieg der Einkommen und der Beschäftigungszahlen und der beträchtlichen Eindämmung der Armut. Die EU-Handelspolitik hilft den ärmsten Volkswirtschaften im Übrigen durch die Einräumung großzügiger unilateraler Handelspräferenzen. Insgesamt verfolgen wir einen sorgsam differenzierten Ansatz, der sich nach dem Entwicklungsgrad unserer Partner richtet. Wir achten systematisch auf Kohärenz mit entwicklungspolitischen Strategien wie die Armutsbeseitigung.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... 25. fordert die EU auf, arme Länder mit ihrer Handelspolitik nicht zur Erschließung risikobehafteter Marktsektoren zu drängen, wenn es ihnen ihr Entwicklungsniveau unmöglich macht, sich einem fairen Wettbewerb auf globaler Ebene zu stellen, und gleichzeitig den armutsorientierten Fokus der EU-Handelshilfepolitik hervorzuheben;
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 24. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, das Parlament eng in die laufenden Verhandlungen einzubinden; weist deshalb auf die Notwendigkeit hin, die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Parlament und der Kommission neu auszuhandeln, um die Handelsbestimmungen des Vertrags von Lissabon, wonach die EU-Handelspolitik einer strengeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden muss, zum Ausdruck zu bringen; beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung zu überarbeiten, um die umfassende Teilnahme des Parlaments an den internationalen Handelsverhandlungen der Europäischen Union herbeizuführen und dabei insbesondere Folgendes zu gewährleisten:
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
... Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Drittstaatsangehörige (z.B. Führungs- und Fachkräfte von multinationalen Unternehmen) angeworben werden, sind im breiteren Zusammenhang der Strategie EU 2020 zu sehen, die darauf abzielt, die Union zu einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft zu entwickeln, die Verwaltungsformalitäten für Unternehmen zu reduzieren und das Arbeitskräfteangebot besser auf den Bedarf abzustellen. Die Erleichterung der konzerninternen Entsendung von Arbeitnehmern ist ebenfalls ein im Rahmen der EU-Handelspolitik verfolgtes Ziel.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Mit dieser Verordnung sollen in erster Linie die Bedingungen verbessert werden, unter denen EU-Unternehmen um öffentliche Aufträge außerhalb der EU konkurrieren. Viele wichtige Handelspartner der EU wenden derzeit Beschaffungsvorschriften an, die sich auf Lieferanten aus der EU einschränkend auswirken. Der Vorschlag zielt daher darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, mit dem der EU ermöglicht wird, im Hinblick auf die einschränkenden Beschaffungspraktiken bestimmter EU-Handelspartner wirksame Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zu ergreifen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... Die wichtigsten Ziele für die nahe Zukunft bestehen darin, Kohärenz zwischen der EU-Handelspolitik und den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit zu gewährleisten, mit Entwicklungsländern umfassende, entwicklungsfördernde Kooperations- und Handelsabkommen zu schließen, die Handelshilfe und ihre Wirkung vor Ort weiter zu verstärken und mögliche Synergien zwischen nationalen und regionalen Handelsstrategien auszuloten.
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 63. ist der Ansicht, dass die Entwicklung und die Internationalisierung der europäischen KMU bei der Festlegung der EU-Handelspolitik besonders berücksichtigt und durch sie unterstützt werden muss;
Drucksache 427/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zur Zukunft der Automobilindustrie
... 14. bestätigt, dass es notwendig ist, den Dialog und die laufenden Gespräche mit Drittländern und den wichtigsten EU-Handelspartnern über die Zukunft der Automobilindustrie zu vertiefen, und fordert die Kommission deshalb auf, die Entwicklungen in Nicht-EU-Ländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten und in Asien, genau zu verfolgen, um gleiche Bedingungen auf internationaler Ebene und den Verzicht auf protektionistische und diskriminierende Maßnahmen auf dem weltweiten Automobilmarkt zu gewährleisten;
Drucksache 192/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))
... M. in der Erwägung, dass es zwar extrem schwierig ist, den Umfang des EU-Handels, der von auswärtigen Marktbeschränkungen behindert wird, einigermaßen genau zu schätzen dass aber Handelsschranken eindeutig erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexportleistung der Europäischen Union haben,
Drucksache 110/2/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... 20. Im Hinblick auf die bereits vom Europäischen Rat vom März 2007 angemahnte stärkere Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU im Rahmen von Folgenabschätzungen fordert der Bundesrat die Kommission auf, im Leitfaden nicht nur die Prüfung vorzusehen, welche Regelungen bereits bei wichtigen EU-Handelspartnern existieren, sondern auch, ob diese Regelungen tatsächlich eingehalten bzw. durchgesetzt werden.
Zu Frage 1 der Konsultation vom 4. Juni 2008
Zu Fragen 2 und 3 der Konsultation
Zu Frage 5 der Konsultation
Drucksache 714/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaft für die Kommunikation über Europa KOM (2007) 568 endg.; Ratsdok. 13829/07
... Es gibt noch Spielraum, EU-Handeln auf allen Ebenen stärker sichtbar zu machen und den Bürgern seine Nützlichkeit nahe zu bringen. Die Kommission kooperiert mit den Mitgliedstaaten bei der Kommunikation über EU-Maßnahmen auf verschiedenen Politikfeldern. In der Kohäsions- und Umweltpolitik sowie der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen die Verwaltungsbehörden Mindestkommunikationsanforderungen erfüllen die Mitgliedstaaten sind rechtlich verpflichtet, den potenziellen Empfängern wie auch der Öffentlichkeit Informationen über das Programm bereitzustellen11. Besteht keine rechtliche Verpflichtung, wird die Kommission dennoch dafür sorgen, dass die Kommunikation ein integratives Element aller Initiativen und Programme ist.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Kohärente und integrierte Kommunikationsarbeit
2. Die Rolle der Bürger stärken
2.1 Lokal handeln
2.2 Aktiver europäischer Bürgersinn
3. Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit
3.1 Politische Dimension
3.2 Medien und Informationsdienste
3.3 Die öffentliche Meinung in Europa verstehen
4. Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes
4.1 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
4.2 Zusammenarbeit mit den Europäischen Institutionen
4.3 Interinstitutionelle Vereinbarung zur Kommunikation
5. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 952/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung (2007/2003(INI))
... I. in der Erwägung, dass die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung weiterhin das Hauptziel der EU-Handelspolitik sein sollte und dass dazu auch gehört, sich darum zu bemühen, dass auf diese Weise der Übergang zu einer Gesamtwirtschaft mit niedrigen CO
Drucksache 446/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 (2006/2233(INI))
... 63. gelangt zu der Erkenntnis, dass der EU-Handel in Drittländern seine "
Drucksache 953/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika " (2007/2231(INI))
... 23. betont, dass die EU-Politik in verschiedenen Bereichen ihren umfassenden Zielen gerecht werden sollte; beharrt darauf, dass die EU-Handelspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik mit der EU-Entwicklungspolitik kohärent sein sollte; betont deshalb die Notwendigkeit, die Zölle auf allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen – nicht verarbeitete und verarbeitete Erzeugnisse – aufzuheben, um den europäischen Markt unverzüglich für alle Agrarerzeugnisse vom afrikanischen Kontinent zu öffnen;
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... F. in der Erwägung, dass 2005 der Wert des gesamten Handels zwischen der Europäischen Union und Russland auf mehr als 166 Milliarden Euro gestiegen ist, wobei der Handelsüberschuss Russlands ungefähr 8 % seines BIP ausmacht, was rund 50 Milliarden Euro entspricht, und dass Russland mit einem Anteil von 7,3% am EU-Handel der drittwichtigste Handelspartner der Europäischen Union ist und die Europäische Union mit einem Anteil von 52,9% am russischen Handel der wichtigste Handelspartner Russlands ist,
Drucksache 657/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Den Haushalt reformieren, Europa verändern - Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009) SEK(2007) 1188 endg.
... Es gibt verschiedene Kriterien, anhand deren sich feststellen lässt, ob die EU-Ausgaben einen Mehrwert enthalten. Sie sind politischer Natur – z.B. Solidarität beweisen, die Sichtbarkeit des EU-Handelns erhöhen und vor allem die wesentlichen politischen Ziele der EU fördern. Sie müssen auf europäischer Ebene ein Ergebnis liefern, das mit Ausgaben auf nationaler oder regionaler Ebene nicht erreicht werden könnte. Sie müssen so beschaffen sein, dass die Ausgaben ihr Ziel erreichen.
Mitteilung
Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009
3 Einführung
3 Vorarbeiten
Einzelheiten zum Ablauf der Konsultation
1. Der EU-Haushalt - von seinen Anfängen bis Heute
1.1. Ein Haushalt zur Verwirklichung politischer Ziele
1.2. Der Haushalt als Instrument zur Neuausrichtung der Prioritäten
2. Den EU-Haushalt der Zukunft gestalten: Der Mehrwert der EU-Finanzierung
2.1. Vorbereitung auf die Herausforderungen von morgen
2.2. Gleichgewicht zwischen Ausgaben auf europäischer und Ausgaben auf nationaler Ebene
2.3. Umsetzung der EU-Politiken
3. Finanzierung des Haushalts
3.1. Das System der EU-Eigenmittel
3.2. Korrekturen
4. Fazit
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.