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"EU-Staaten"
Drucksache 841/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09
... Nach Ablauf der 18-Monats-Frist sollte die Kommission verpflichtet sein, innerhalb von vier Wochen das Erreichen des Quorums - eine Million Unterschriften insgesamt plus Mindestzahl in einem Viertel der EU-Staaten - zu prüfen. Diese Prüfung der Repräsentativität einer Bürgerinitiative sollte auf Grundlage der übermittelten Unterlagen erfolgen.
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 130. begrüßt die von 66 Staaten - darunter alle EU-Staaten - unterstützte wegweisende Erklärung, die bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008 vorgelegt wurde und in der bekräftigt wird, dass der internationale Menschenrechtsschutz auch die sexuelle Ausrichtung und die Geschlechtsidentität umfasst, und in der der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bekräftigt wird, nach dem die Menschenrechte in gleicher Weise auf jeden Menschen, unabhängig von dessen sexueller Ausrichtung oder Geschlechtsidentität, Anwendung finden;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 106/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zum Rechtsschutz von Erwachsenen: grenzübergreifende Auswirkungen (2008/2123(INI)) ... F. in der Erwägung, dass sich auch Situationen entwickelt haben, in denen Fälle, in denen Rechtsschutz erforderlich ist, zwei oder mehr Mitgliedstaaten sowie Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten betreffen, insbesondere aufgrund herkömmlicher Migrationsströme (ehemalige Kolonien, die Vereinigten Staaten und Kanada);
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
A. Grundsätze und Ziele des Vorschlags
B. Vorzuschlagende Massnahmen
Drucksache 120/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
... 6. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten besteht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In anderen EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutschland nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gerade in einem Konjunkturabschwung beitragen.
Drucksache 841/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09
... Nach Ablauf der 18-Monats-Frist sollte die Kommission verpflichtet sein, innerhalb von vier Wochen das Erreichen des Quorums - eine Million Unterschriften insgesamt plus Mindestzahl in einem Viertel der EU-Staaten - zu prüfen. Diese Prüfung der Repräsentativität einer Bürgerinitiative sollte auf Grundlage der übermittelten Unterlagen erfolgen.
Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger kommen müssen.
Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat
Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter
Form und Abfassung einer Bürgerinitiative
Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften
Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften
Anmeldung geplanter Initiativen
Anforderungen an Organisatoren - Transparenz und Finanzierung
Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission
Initiativen zu ein und demselben Thema
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 120/2/09
Antrag des Landes Niedersachsen
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
... 5. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten besteht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In anderen EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutschland nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gerade in einem Konjunkturabschwung beitragen.
Drucksache 620/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... " (BSSSC), der Ostseekommission (Baltic Sea Commission, BSC) und der Union der Ostseestädte (Union of the Baltic Cities, UBC), behält weiterhin herausragende Bedeutung und sollte dazu genutzt werden, die Umsetzung der Ostseestrategie zu fördern. Durch sie kann auch die Einbindung von Nicht-EU-Staaten, insbesondere der Russischen Föderation, aber auch Norwegens und Islands, ermöglicht werden. Bei der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation kommt zudem den bestehenden regionalen Partnerschaften Bedeutung zu. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine Einbeziehung der Nicht-EU-Staaten in Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung der Strategie einzusetzen.
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten
Mitteilung
1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene
2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels
2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene
Erste Schritte
Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT
Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte
Umfangreiche Konsultationen
2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser
2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat
2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission
3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen
3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012
3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen
4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen
4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten
4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste
4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende
5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende
6. Fazit
Drucksache 284/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... " in Satz 1 wird klargestellt, dass die Nichtanwendbarkeit der Vorschriften nur gilt, soweit der Dienstleistungserbringer von einer Niederlassung aus einem anderen EU-Staat bzw. einem Vertragsstaat des EWR heraus tätig wird. Hat der Dienstleistungserbringer zusätzlich eine Niederlassung im Inland, bleiben die genannten Vorschriften für diese Niederlassung insoweit weiterhin anwendbar, als es sich um Dienstleistungen handelt, die von dieser inländischen Niederlassung aus erbracht wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 6a
Zu § 6b
Zu § 6c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Absatz 1
Absatz 5
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
Drucksache 67/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)
... Der Rahmenbeschluss soll durch Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt werden. Die Umsetzung soll zum Anlass genommen werden, auch Regelungen im Vierten Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, die auch den Vollstreckungshilfeverkehr mit Nicht-EU-Staaten betreffen, in bestimmten Bereichen anzupassen. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen zur Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates sollen ebenfalls im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht
1. Verfall
2. Einziehung
III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung
1. Materielle Voraussetzungen
2. Verfahren
IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union
V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:
VI. Änderungen im IRG
VII. Gesetzgebungszuständigkeit
VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IX. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion
3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe
5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person
Zu Absatz 1
Zu § 56a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu § 57 – Vollstreckung
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung
9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung
10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Zu § 93
11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung
12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche
13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
16. Zu § 88 – Grundsatz
17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
18. Zu § 88b – Unterlagen
19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe
20. Zu § 88d –Verfahren
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
21. Zu § 88e – Vollstreckung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge
23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4
2. Zu § 6 Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates
Drucksache 423/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralafrika andererseits
... G. in der Erwägung, dass zwischen den EU-Staaten und Kamerun bislang nur wenig Wettbewerb herrscht, da es sich bei den Ausfuhren der Europäischen Union um Waren handelt, die in Kamerun nicht hergestellt, aber dort entweder für den direkten Verbrauch oder als Vorleistungen für die einheimische Wirtschaft benötigt werden, und in der Erwägung, dass dies beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht der Fall ist, wo Erzeuger der Land-, Vieh- und Milchwirtschaft der AKP-Staaten aufgrund von EU-Ausfuhrsubventionen, die sowohl die lokalen als auch regionalen Märkte schädigen und oft sogar zerstören, gegen erhebliche Hindernisse anzukämpfen haben, weshalb die EU alle Arten von Ausfuhrsubventionen stufenweise einstellen sollte, und in der Erwägung, dass die einheimische Produktion und junge Industriezweige Kameruns durch den möglichen Anstieg der EU-Exporte nach Kamerun infolge des Interim-WPA nicht behindert werden dürfen, da die WPA zu einer Diversifizierung der Wirtschaft in den AKP-Staaten beitragen sollten,
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... , S. 66, Nummer 49 zu § 45b). Mit der erleichterten Eingriffsmöglichkeit entspricht die Vorschrift den Vorgaben der Bankenrichtlinie (Art. 136 Richtlinie 2006/48/EG) und der Verwaltungspraxis in anderen EU-Staaten, zum Beispiel dem Vereinigten Königreich. Die Aufsichtsbehörde erhält das Recht, die Eigenkapitalkennziffer heraufzusetzen, wenn ein Institut keine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat. Ein Kapitalaufschlag wegen unzureichender Geschäftsorganisation hätte in der Vergangenheit, wegen der damit verbundenen Kosten für das Institut, in einigen Krisenfällen zu einer schnelleren Verbesserung des Risikomanagements und zu einem Abbau von Risikopositionen beitragen können. Diesem Instrument muss daher ein höherer Stellenwert für die aufsichtliche Praxis als bislang zukommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 7a Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Änderung des Kreditwesengesetzes
B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Drucksache 620/1/09
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... " (BSSSC), der Ostseekommission (Baltic Sea Commission, BSC) und der Union der Ostseestädte (Union of the Baltic Cities, UBC), behält weiterhin herausragende Bedeutung und sollte dazu genutzt werden, die Umsetzung der Ostseestrategie zu fördern. Durch sie kann auch die Einbindung von Nicht-EU-Staaten, insbesondere der Russischen Föderation, aber auch Norwegens und Islands, ermöglicht werden. Bei der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation kommt zudem den bestehenden regionalen Partnerschaften Bedeutung zu. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine Einbeziehung der Nicht-EU-Staaten in Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung der Strategie einzusetzen.
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... - Die Kehrbezirke werden ausgeschrieben und jeweils für fünf Jahre vergeben. Es kann sich jeder bewerben, der die Voraussetzungen erfüllt, auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 684/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte (2008/2031(INI))
... 25. fordert den Rat auf, in Ermangelung von Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mit Nicht-EU-Staaten, die Sanktionen verhängen, zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen und die Maßnahmen auf internationaler Ebene zu koordinieren, um Umgehungen von Sanktionen zu verhindern und die EU-Sanktionen und sonstige Sanktionen im Einklang mit dem Völkerrecht möglichst wirksam umzusetzen;
Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU
Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie
Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft
Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen
Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?
Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus
Für eine kombinierte Sanktionspolitik
Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten
Drucksache 300/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Die betroffenen paracetamolhaltigen Arzneimittel sind auch in anderen EU-Staaten nur eingeschränkt ohne Verschreibung erhältlich (u.a. im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Irland, Italien und Norwegen)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zur Position Gonadotropine.
Zur Position Pyriproxifen
Zur Position Quellfähige Stoffe in Form von Stiften, Sonden, Meißeln oder dergleichen
Zur Position Weibliche Geschlechtshormone
Zu Buchstabe b
Zu den Positionen Allylestrenol, Anageston, Chlormadinon, Delmadinonacetat, Demegeston, Desogestrel, Dienestrol, Dienogest, Diethylstilbestrol, Dimethisteron, Droloxifen, Drospirenon, Dydrogesteron, Epimestrol, Estradiol, Estrogen, konjugiertes, Ethinylestradiol, Ethinylestradiolpropylsulfonat, Ethisteron, Etynodiol, Gestoden, Gestonoron, Hydroxyprogesteron, Lynestrenol, Medrogeston, Medroxyprogesteron, Megestrol, Mestranol, Methallenestril, Methylestrenolon, Moxestrol, Nomegestrol, Norelgestromin, Norethisteron, Noretynodrel, Norgestimat, Norgestrel, Norgestrienon, Polyestradiol, Progesteron, Proligeston, Promegeston, Promestrien, Quinestrol, Quingestanol und Trimegeston
Zu den Positionen Choriongonadotropin, Choriogonadotropin human alpha-subunit protein moiety reduced , Choriogonadotropin human beta-subunit protein moiety reduced , Follitropin”, Gonadotropin humanes und Pferdeserum und Lutropin
Zur Position Acetylcholin – zur parenteralen Anwendung –
Zur Position Aliskiren”
Zur Position Amifampridin”
Zur Position 5-Amino-4-Oxopentansäure
Zur Position Anidulafungin
Zur Position Deslorelin - zur Anwendung bei Tieren -
Zur Position Epoetin zeta
Zur Position Fluticasonfuroat
Zur Position Johanniskraut
Zur Position Maraviroc
Zur Position Nelarabin
Zur Position Nepafenac
Zur Position Nilotinib
Zur Position PEG-Epoetin beta
Zur Position Pyriprol – zur Anwendung bei Tieren –
Zur Position Raltegravir”
Zur Position Retapamulin”
Zur Position Rifaximin”
Zur Position Temsirolimus
Zur Position Therapieallergene”
Zur Position Trabectedin
Zur Position Vildagliptin
Zur Position Zubereitung aus Vildagliptin und Metformin
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 456: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Drucksache 401/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität – Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... Rententräger sollten ermutigt werden, EU-weite, auf Forscher ausgerichtete Rentensysteme anzubieten, und die Unternehmen sollten ermutigt werden, auch Rententräger in anderen EU-Staaten zu nutzen. So könnten international mobile Forscher, die in verschiedenen EU-Ländern arbeiten, in den gleichen Zusatzrentenfonds einzahlen und gleichzeitig die Sozial-, Arbeits- und Rentengesetze der jeweiligen Mitgliedstaaten einhalten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Fortschritte und Perspektiven
3. Partnerschaftliche Massnahmen
4. Massnahmen in den vier zentralen Bereichen
4.1. Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen
4.2. Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
4.3. Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
4.4. Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
5. Umsetzung der Partnerschaft
Drucksache 703/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... Mittlerweile ist bei der Immobilienfinanzierung der Anteil der Auslandsfinanzierungen der Pfandbriefbanken, der in Deckung genommen wird, stark angestiegen. Da diese in Drittstaaten, aber auch in EU-Staaten, die nicht dem Euroraum angehören, in Fremdwährungen erfolgt, entsteht mit einer weiteren Zunahme die Gefahr, dass die 12%-Grenze die Pfandbriefbanken, die einen hohen Anteil von Immobilienfinanzierungen im Ausland aufweisen, bei der Absicherung der Währungsrisiken dieser Geschäfte mit Wirkung für die Deckungsmasse behindert. Dies gilt sinngemäß für die Finanzierung von ausländischen Gebietskörperschaften und öffentlichen Stellen im Sinne von § 20 Absatz 1.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
B. Finanzholding-Gesellschaften
C. Anlageverwaltung
D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV
1. Kostenregelungen für neue Aufgaben
2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten
3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:
Zu § 26a
a. Chicago-Abkommen
b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen
c. Die Kapstadt-Konvention
Zu § 26b
Zu § 26c
Zu § 26d
Zu § 26e
Zu § 26f
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu § 11a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12a
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Drucksache 520/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge KOM (2008) 436 endg.; Ratsdok. 11857/08
... -Ausstoß von Fahrzeugen zu verringern und deren Energieeffizienz zu verbessern und den Nutzern ein breiteres Spektrum an realistischen Alternativen zu bieten. Wenn diesen Notwendigkeiten angemessen Rechnung getragen wird, steigt die Effizienz der Kostenanlastung. In der bestehenden Richtlinie wird empfohlen, die Einnahmen aus Infrastrukturgebühren zum Nutzen des Verkehrssektors und zur Optimierung des Gesamtverkehrssystems einzusetzen. In Bezug auf Mautaufschläge in Bergregionen hat der Gesetzgeber verfügt, dass diese von Nutzern aus allen EU-Staaten gezahlten Aufschläge unter der Voraussetzung erhoben werden können, dass die Einnahmen eindeutig für bestimmte Projekte des transeuropäischen Netzes, also für Vorhaben im allgemeinen gemeinschaftlichen Interesse, zweckgebunden werden.
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... Zentrales Ziel dieser externen Dimension ist es, das Potenzial der auch in Drittstaaten gesprochenen EU-Sprachen voll auszuschöpfen sowie das Lernen und Lehren von EU-Sprachen im Ausland und von Nicht-EU-Sprachen in der EU durch Austausch von Sachkunde und bewährten Verfahren und durch gemeinsame Expertengruppen zu fördern. Im Rahmen gemeinsamer Erklärungen wurden zusammen mit Nicht-EU-Staaten bereits konkrete Schritte in diese Richtung unternommen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... Die Versorgungssicherheit fällt zwar prinzipiell in die eigene Verantwortung jedes Mitgliedstaats, doch ist die Solidarität zwischen Mitgliedstaaten ein grundlegender Aspekt der EU-Mitgliedschaft. Im Energiebinnenmarkt sind spezifische nationale Lösungen oftmals unzureichend. Gemeinsame Strategien zur Risikoteilung und –streuung sowie der optimale Einsatz des gemeinsamen Gewichts aller EU-Staaten in globalen Fragen können wirksamer sein als isolierte nationale Aktionen. Aus diesen Gründen ist die Energieversorgungssicherheit ein Thema, das die EU als Ganzes betrifft.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 555/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... ) auf Eisenbahnen, die ihren Sitz in Nicht-EU-Staaten haben, beschränkt sein, sondern auch für Eisenbahnen mit Sitz in einem EU-Staat gelten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 14g Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr
§ 40 Zeitliche Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
3. Ausnahmen vom Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Bund
Länder und Gemeinden
6. Sonstige Kosten
7. Bürokratiekosten
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 14 Abs. 3 Nr. 1 AEG
§ 14 Abs. 3 Nr. 2 AEG
§ 14 Abs. 3 Nr. 3 AEG
§ 14 Abs. 3a AEG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Drucksache 687/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))
... F. in der Erwägung, dass es einige Herausforderungen gibt, vor denen die europäischen Häfen in Zukunft stehen werden, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelt, der Globalisierung, der nachhaltigen Entwicklung, der Beschäftigung und der sozialen Bedingungen, vor allem was die Sicherheit und das lebenslange Lernen, die Finanzen, den Marktzugang und die Verwaltung sowie wettbewerbswidrige und diskriminierende Maßnahmen von Nicht-EU-Staaten in den jeweiligen geografischen Märkten betrifft,
Drucksache 505/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme KOM (2008) 423 endg.; Ratsdok. 11631/08
... " dar, die von bestimmten EU-Texten auf dem Gebiet der Einwanderungspolitik abweicht.1 Obwohl erhebliche rechtliche und praktische Unterschiede zur Lage von Drittstaatsangehörigen bestehen, werden in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte EU-Bürger einbezogen, denn die spezifischen bildungspolitischen Aspekte, die nachstehend behandelt werden, dürften auch auf einen Großteil dieser Personengruppe zutreffen. Im Übrigen stützt sich das Grünbuch weitgehend auf die PIRLS- und die PISA-Studie, die bei den Herkunftsländern nicht nach EU-Staaten und Drittstaaten unterscheiden.2
1. Einleitung
2. Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund
2.1. Viele Migrantenkinder leiden unter Bildungsbenachteiligung
2.2. Auswirkungen der Migration auf die Bildungssysteme
3. Gründe für die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund
3.1. Situation und Hintergrund von Kindern mit Migrationshintergrund
3.2. Bildungsumfeld
3.3. Einige positive politische Antworten
4. Bewältigung des Problems auf europäischer Ebene
4.1. Rolle der Programme und Maßnahmen der EU
4.2. Politikaustausch auf europäischer Ebene
4.3. Rolle der Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern35
5. Vorschlag für eine Konsultation
A. Politische Herausforderung
B. Politische Antwort
C. Rolle der Europäischen Union
D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG
Drucksache 335/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Einseitige Mengeneinschränkungen allein in Deutschland lassen keine nachhaltigen Erzeugerpreissteigerungen erwarten. Sie würden angesichts der Verflechtung der Märkte und der Warenströme in einem offenen Binnenmarkt verpuffen. So gingen z.B. im Jahr 2007 nur 40 % der Milcherzeugung Deutschlands in den deutschen Lebensmitteleinzelhandel, 16 % in die weiterverarbeitende Industrie, 44 % wurden innergemeinschaftlich verbracht bzw. exportiert und eine in etwa entsprechende Menge an Milchprodukten wurde aus EU- und Drittländern zugeführt bzw. importiert. Stattdessen gingen durch einseitige Mengenbeschränkungen mittelfristig Einkommensmöglichkeiten und Marktanteile der deutschen Milcherzeuger und Molkereien an andere EU-Staaten verloren. Auch die für Exporte in Drittländer notwendige internationale Wettbewerbsfähigkeit würde leiden.
Drucksache 31/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... -Richtlinie die Einführung des Standes der Technik in den 25 EU-Staaten im Wesentlichen nicht gelungen ist. Nur 3 von 25 Länder haben laut European-Environmental-Agency-(EEA)-Studie BVT tatsächlich eingeführt (Schweden, Österreich und Deutschland). Dies führt laut Kommission in der EU zu erheblich mehr Luftemissionen (z.B. bei SO2, NOx, Staub usw.), als bei Einhaltung von BVT notwendig wäre. Laut EEA könnten die Luftemissionen in der EU zwischen 60 % und 95 % reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass BVT in den anderen 22 EU-Staaten angewendet würden.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
22. Zu Artikel 12
Zu Artikeln 12
24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
45. Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 37
53. Zu Artikel 50
Zu Artikeln 51
55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7
56. Zu Artikel 67
57. Zu Artikel 69
Zu Anhang I
66. Zu Anhang V
67. Zu Anhang VII Teil 5
Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme
Drucksache 516/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative "Intelligentes Fahrzeug " (2007/2259(INI))
... 4. sieht sich dadurch ermutigt, dass bisher dreizehn Mitgliedstaaten und drei Nicht-EU-Staaten die eCall-Absichtserklärung unterzeichnet haben, und bekräftigt seine Unterstützung für diese Maßnahme;
Drucksache 495/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu den Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP/EU 2007 (2008/2180(INI))
... 19. ermutigt die Paritätische Parlamentarische Versammlung, die Rolle ihres Ausschusses für politische Angelegenheiten zu stärken, damit dieser zu einem wirklichen Forum der Konfliktverhütung und -lösung im Rahmen der AKP-EU-Partnerschaft wird und zu diesem Zweck die Diskussion über Notlagen in den jeweiligen Ländern ausgeweitet wird begrüßt die Erfolge im Bereich der verantwortungsvollen Regierungstätigkeit sowie die Wahlen und Wahlprozesse in den AKP- und EU-Staaten und tritt für eine enge Zusammenarbeit zwischen AKP- und EU-Abgeordneten bei deren Tätigkeit als Wahlbeobachter im Rahmen der Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union ein
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... , OECD, OSZE, EU-Kommission, der Arabischen Liga (ALECSO), Anna-Lindh-Stiftung, Stabilitätspakt für Südosteuropa, der USA, Kanadas und Israels sowie den Gremien des Europarats und mit insgesamt 200 Teilnehmern statt. 31 Staaten waren auf Minister- bzw. politischer Ebene vertreten (davon 18 EU-Staaten). Für Deutschland nahmen der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, sowie in seiner Begleitung Vertreter des Auswärtigen Amts und des Sekretariats der Kultusministerkonferenz teil.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 154/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
... einschließlich einer flankierenden sicherheitsrechtlichen Befragung (vgl. Nr. 5) zu bedienen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. In begründeten Fällen kann dabei über das Bundesverwaltungsamt auch eine Auskunft über etwaige Vorstrafen in anderen EU-Staaten eingeholt werden. Damit wird nunmehr von der in Art. 27 Abs. 3 der Freizügigkeitsrichtlinie ausdrücklich eingeräumten Option Gebrauch gemacht. Insgesamt soll einer freizügigkeitsrechtlichen Verfestigung des Aufenthaltstatus in sicherheitsrelevanten Fällen möglichst rasch ein Riegel vorgeschoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 53 Zwingende Ausweisung
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
§ 9 Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes
III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Auswirkungen
B. Im Einzelnen:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Drucksache 31/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... -Richtlinie die Einführung des Standes der Technik in den 25 EU-Staaten im Wesentlichen nicht gelungen ist. Nur 3 von 25 Länder haben laut European-Environmental-Agency-(EEA)-Studie BVT tatsächlich eingeführt (Schweden, Österreich und Deutschland). Dies führt laut Kommission in der EU zu erheblich mehr Luftemissionen (z.B. bei SO2, NOx, Staub usw.), als bei Einhaltung von BVT notwendig wäre. Laut EEA könnten die Luftemissionen in der EU zwischen 60 % und 95 % reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass BVT in den anderen 22 EU-Staaten angewendet würden.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikeln 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 37
Zu Artikel 50
Zu Artikeln 51
Zu Artikel 57
Zu Artikel 67
Zu Artikel 69
Zu Anhang I
Zu Anhang V
Zu Anhang VII Teil 5
Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme
Drucksache 949/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit KOM (2008) 790 endg.; Ratsdok. 16537/08
... Der HLG gehören die Leiter der nationalen Aufsichts- oder Sicherheitsbehörden der 27 Mitgliedstaaten an. Durch ihre Einrichtung werden die technischen Arbeiten der WENRA in einem förmlicheren Rahmen und in Zusammenarbeit mit Vertretern der EU-Staaten, die die Kernenergie nicht nutzen, erweitert.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene
1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene
2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG
2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT
2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA
2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS
2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags
4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3
4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4
4.3. Transparenz Artikel 5
4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6
4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7
4.6. Aufsicht Artikel 8
4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9
4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen
Artikel 4 Aufsichtsbehörden
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... In der Debatte zur Situation auf dem Balkan sicherten die Ministerpräsidenten Sanader (Kroatien), Terzic (Bosnien Herzegowina) sowie Berischa (Albanien) entschlossene Fortsetzung der Reformpolitik im Sinne der von Europäischer Union und Europarat aufgestellten Kriterien zu. Damit verbunden wurde der Dank an den Europarat für die Unterstützung insbesondere beim Aufbau demokratischer Rechtsstaaten und effektiver Menschenrechtsschutzsysteme. Die nach anschließender Debatte verabschiedete Entschließung fordert die Einrichtung eines besonderen Dialogforums zwischen Europarat und Westbalkan, eine klarere EU-Integrationsperspektive für die Region und die Liberalisierung des Visaregimes durch die EU-Staaten.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Reformprozess - Weisenrat
2. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
e Datenschutz
f Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Familienministerkonferenz
d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung Demokratieerziehung
b Kultur
9. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2006
2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat
3. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP
f Soziale Kohäsion
h Tierschutz
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Jugend
8. Sport
9. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
10. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Drucksache 516/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) KOM (2007) 433 endg.; Ratsdok. 12076/07
... Einige Mitgliedstaaten würden unkoordiniert in die Modernisierung der Unternehmens- und Handelsstatistiken investieren, so dass die Ergebnisse sich nicht mit denen anderer EU-Staaten vergleichen ließen und die Erstellung europäischer Aggregate Probleme bereiten würde. Einige Mitgliedstaaten würden keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, so dass sie hinter den aktuellen Entwicklungen etwa bei der Globalisierung zurückbleiben und daher im europäischen Gesamtbild fehlen würden. Es käme zu Doppelarbeiten, mehrere Mitgliedstaaten würden ähnliche Projekte durchführen, Fehler würden sich wiederholen. Wenn einige Mitgliedstaaten ihr System der Unternehmens- und Handelsstatistik erfolgreich modernisieren, sind die Grenzkosten für die Einführung des gleichen Systems in anderen Mitgliedstaaten weitaus geringer als die Kosten für die Entwicklung eines völlig neuen Systems. Ein nicht koordinierter Ansatz würde dazu führen, dass auf mögliche Einsparungen verzichtet wird.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
– Gründe und Ziele des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
– Anhörung von interessierten Kreisen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
– Zusammenfassung des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
– Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Geltungsbereich und allgemeine Ziele
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Jährliches Arbeitsprogramm
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Bewertung
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen
Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten
Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche
Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen
Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken
Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens
Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen
Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen
Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung
Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen
Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten
Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat
Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen
Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten
Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat
Finanzbogen
Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Nach jüngsten – konservativen – Schätzungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gesellschaft für Atemwegserkrankungen, der Gesellschaft für Krebsforschung des VK und dem staatlichen französischen Krebsforschungsinstitut (Institut National du Cancer) hervorgingen, sterben in den 25 EU-Staaten jährlich mehr als 79 000 Erwachsene an Passivrauchen. Es gibt Erkenntnisse, dass 2002 in der EU 7 000 Todesfälle auf Passivrauchen am Arbeitsplatz und 72 000 Todesfälle auf Passivrauchen in Privathaushalten zurückzuführen sind. Diese Schätzungen beziehen sich auf Tod durch Herzkrankheit, Schlaganfall, Lungenkrebs und einige Atemwegserkrankungen, die durch Passivrauchen verursacht werden. Dabei werden jedoch nicht solche Todesfälle berücksichtigt, die auf andere Erkrankungen im Zusammenhang mit ETS-Exposition zurückzuführen sind (z.B. Lungenentzündung), Kindstod und die hohe Anzahl der schweren, durch Passivrauchen hervorgerufenen akuten oder chronischen Erkrankungen.14
I. Einleitung
II. Begründung der Aktion
1. Gesundheitliche Aspekte
1.1. Gesundheitsbelastung bei ETS-Exposition
1.2. Expositionsgrad
1.3. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2. Wirtschaftliche Aspekte
2.1. Wirtschaftliche Belastung
2.2. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2.3. Unbeabsichtigte Folgen
3. Soziale Aspekte
3.1. Öffentliche Akzeptanz der Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
3.2. Auswirkungen auf den Tabakkonsum
3.3. Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit
4. Aktionsimpulse
III. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
1. Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
2. Rechtsvorschriften auf EU-Ebene
IV. Anwendungsbereiche der Rauchfrei-Initiative
1. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
2. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen – Mit Ausnahmeregelungen
2.1. Ausnahmeregelungen für Lizenzbetriebe des Gastgewerbes
2.2. Ausnahmeregelungen für Pubs und Bars/Kneipen ohne Restauration
2.3. Geschlossene, separat belüftete Raucherräume
V. Strategieoptionen
1. Beibehalten des Status Quo
2. Freiwillige Maßnahmen
3. Methode der offenen Koordinierung
4. Empfehlungen der Kommission oder des Rates
5. Verpflichtende Vorschriften
VI. Schlussbemerkungen
2 Fragen
Drucksache 838/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Im Gegensatz zur Rechtslage in vielen anderen EU-Staaten weist das deutsche Waffenrecht sowohl bei der konkreten Behandlung von Hieb- und Stoßwaffen als auch bei der grundlegenden Einstufung bestimmter gefährlicher Messer erhebliche Lücken bzw. Unklarheiten auf. Das hat zur Folge, dass oftmals bereits deren Einordnung als Waffe zweifelhaft ist bzw. selbst bei gegebener Waffeneigenschaft keine wirksame Beschränkung des zugriffsbereiten Führens dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit gegeben ist. Diese Unzulänglichkeiten begünstigen eine zunehmende Bewaffnung mit derartigen Objekten sowie einen verstärkt zu beobachtenden Missbrauch im öffentlichen Raum. Der Gesetzesantrag des Landes Berlin hat zum Ziel, dieser Entwicklung durch eine Änderung des
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 13 Abs. 6 Satz 2 und 3 - neu - WaffG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 4a - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 6 Satz 01 – neu – WaffG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu -, Nummern 10a, 10b und 10c - neu - sowie Nummer 28 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht, § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 sowie Absatz 6, § 21a - neu -, § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c WaffG
Zu Nummer n
Zu Nummer 10c
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG Artikel 2 Nr. 01 - neu - und Nummer 6a - neu - Inhaltsübersicht und § 21a - neu - AWaffV
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32a Abs. 3 Nr. 1 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1, 2 und 3 WaffG
11. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 42b - neu - WaffG
12. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 45 Abs. 5 - neu - WaffG
13. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - § 49 Abs. 2 WaffG
14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe b und c § 50 Abs. 2 WaffG
15. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c § 53 Abs. 1 Nr. 21a - neu - WaffG
16. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 58 Abs. 10 WaffG
17. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG
18. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.4 bis 1.3.6 WaffG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe hhh Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1.3 und 1.6.4 WaffG
20. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe mmm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 WaffG
21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachfachbuchstabe ddd Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2
22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 8.1 WaffG
23. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG
24. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe c Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.5 WaffG
25. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.5 WaffG
26. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 13 AWaffV
27. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 14 Satz 3 AWaffV
28. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - und Nummer 13 - neu - § 15 Abs. 2 Nr. 2 und Anlage AWaffV
Drucksache 377/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOM (2007) 267 endg.; Ratsdok. 10089/07
... Da Informationsnetze die gesamte Welt umspannen, kann eine auf die EU beschränkte Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität nicht wirklich wirksam sein. Angriffe auf Informationssysteme und sonstige Straftaten können nicht nur länderübergreifend zwischen Mitgliedstaaten begangen, sondern auch ohne Mühe von außerhalb der gerichtlichen Zuständigkeit der EU liegenden Ländern begangen werden. Aus diesem Grund wirkt die Kommission aktiv in internationalen Gesprächs- und Kooperationsgremien wie der Lyon-Rom-Arbeitsgruppe der G8 zur Bekämpfung der Hightechkriminalität und den einschlägigen Projekten von Interpol mit. Auch die Arbeiten des allzeit erreichbaren Informationsnetzes der G8 über die grenzüberschreitende Hightechkriminalität15, an dem zahlreiche Länder und auch die meisten EU-Staaten teilnehmen, werden von der Kommission aufmerksam verfolgt. Das Netz ermöglicht eine rasche Kontaktaufnahme zwischen den allzeit erreichbaren Kontaktstellen der teilnehmenden Länder in Fällen, in denen elektronisches Beweismaterial vorliegt und dringend Amtshilfe ausländischer Strafverfolgungsbehörden benötigt wird.
1. Einführung
1.1. Was ist Internetkriminalität?
1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität
1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends
1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen
1.2.3. Illegale Inhalte
1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze
1.3. Ziele
2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene
2.2. Bestehende internationale Instrumente
3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft
3.3. Rechtsvorschriften
3.4. Erhebung von statistischen Daten
4. Das weitere Vorgehen
4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität
4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten
4.3. Illegale Inhalte
4.4. Folgemaßnahmen
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Das EU-Afrika-Gipfeltreffen im Dezember 2007 sollte den Weg für eine neue Phase im Zusammenhang mit einer EU-Afrika-Strategie ebnen, damit die Beziehungen in ein reiferes Stadium eintreten und sichergestellt wird, dass die politischen, ökonomischen und entwicklungsbezogenen Strategien bestmöglich ausgerichtet sind. Alle verfügbaren Instrumente werden darauf abgestimmt, die Strategie greifbare Wirklichkeit werden zu lassen: der 10. EEF und seine Fazilitäten und Treuhandfonds sowie die entsprechenden Instrumente des Gemeinschaftshaushalts, bilaterale Beiträge von EU-Staaten und afrikanischen Staaten, interessierten Dritten und internationalen Organisationen sowie Investitionen des privaten Sektors. Die Kommission wird ferner neue Wege bei ihrer Arbeit zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele prüfen. Sie wird ein ehrgeiziges Paket zur Finanzierung der Entwicklung und zur Effektivität der Hilfe angesichts der hochrangig besetzten, internationalen Sitzungen in Accra (September 2008) und Doha (Dezember 2008) vorlegen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Der zunehmende globale Wettbewerb in der Pharmaindustrie sowie die wachsende europäische Zusammenarbeit machen es erforderlich, für die Arzneimittelzulassung in Deutschland Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit denen anderer EU-Staaten vergleichbar sind. Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Arzneimittelzulassung ein effektives und auf hohem Wissenschaftsniveau stehendes Zulassungsmanagement sicherzustellen und die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der im Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) im Interesse der Patientinnen und Patienten an sicheren Arzneimitteln zu stärken. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch ein flexibles an internationalen Standards ausgerichtetes Leitungsmanagement auszeichnet, das schnelle und qualifizierte Entscheidungen ermöglicht. An die Stelle einer Bundesoberbehörde tritt eine im Rahmen der Vorgaben und Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit weitgehend eigenverantwortlich und nach ökonomischen Grundsätzen geführte Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 838/3/07
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Im Gegensatz zur Rechtslage in vielen anderen EU-Staaten weist das deutsche Waffenrecht sowohl bei der konkreten Behandlung von Hieb- und Stoßwaffen als auch bei der grundlegenden Einstufung bestimmter gefährlicher Messer erhebliche Lücken bzw. Unklarheiten auf. Das hat zur Folge, dass oftmals bereits deren Einordnung als Waffe zweifelhaft ist bzw. selbst bei gegebener Waffeneigenschaft keine wirksame Beschränkung des zugriffsbereiten Führens dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit gegeben ist. Diese Unzulänglichkeiten begünstigen eine zunehmende Bewaffnung mit derartigen Objekten sowie einen verstärkt zu beobachtenden Missbrauch im öffentlichen Raum. Der Gesetzesantrag des Landes Berlin hat zum Ziel, dieser Entwicklung durch eine Änderung des
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... Die EU-Staaten stehen angesichts des demografischen Wandels vor komplexen Herausforderungen. Zugleich ist eine nachhaltige Familienpolitik Voraussetzung dafür dass der in vielen Mitgliedstaaten zu beobachtende Trend zu einer geringeren Geburtenrate umgekehrt werden kann.
Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
3 Vertragsreform
Integrierte Klima- und Energiepolitik
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension
Justiz - und Innenpolitik
Im Einzelnen
I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln
II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik
III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas
Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration
Stärkung der Freiheit und des Rechts
V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik
Drucksache 485/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zur 5. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC)
... 27. erwartet den Eingang der Studien, die vom Unterausschuss Menschenrechte in Auftrag gegeben wurden und die die Menschenrechtssituation in den Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats sowie die Effizienz der Mitwirkung der EU-Staaten im Menschenrechtsrat betreffen;
Drucksache 792/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... /EG würde zudem gegen das dort verfasste Prinzip der Gegenseitigkeit verstoßen. Grundlage der EU-Anerkennungsrichtlinie ist das gegenseitige Vertrauen darin, dass berufliche Qualifikationen in den EU-Staaten in der Regel auf einem gleichwertigen Niveau erworben werden. Für Unterschiede sieht die Richtlinie
Drucksache 894/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien (2007/2126(INI))
... 28. stellt fest, dass laut einer Umfrage, die 2004 von der Strategic Marketing Agency für die Studentenunion Serbiens durchgeführt wurde, 70% der serbischen Studenten noch nie ins Ausland gereist sind; begrüßt die Initiativen, den serbischen Studenten Studienmöglichkeiten in den EU-Staaten zu eröffnen; fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Wege der Förderung der Interaktion mit dem serbischen Volk zu suchen;
Drucksache 522/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation SEK(2007) 1009
... 4. Der Bundesrat bemängelt die pauschalisierenden Aussagen im vorliegenden Arbeitspapier der Kommission zum Bereich Mathematik und Naturwissenschaften. PISA 2003 hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen angegeben hat, sich für Mathematik zu interessieren, sowie, dass in den Naturwissenschaften die Leistungen der Jungen und Mädchen in elf EU-Staaten ohne signifikanten Unterschied waren.
Drucksache 251/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften -Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven KOM (2007) 161 endg.; Ratsdok. 8322/07
... Aufgrund von Umfang und Art ihrer Tätigkeiten tragen zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen wie die im EIROforum28 vertretenen zu Kohärenz, Qualität und Ergebnissen der europäischen Anstrengungen in einer Reihe von Forschungsbereichen bei. Die Kohärenz der Tätigkeiten dieser Einrichtungen untereinander sowie mit der EU-Forschung und anderen Maßnahmen ist von großer Bedeutung, sowohl für Europa als auch für die Position gegenüber dem Rest der Welt. In einigen Fällen könnte sie dadurch erhöht werden, dass die Gemeinschaft diesen Einrichtungen als Mitglied beitritt und so das kollektive Interesse aller EU-Staaten und der assoziierten Länder vertritt. Ferner könnten zwischenstaatliche Netze wie EUREKA und COST noch zusätzlich zur Kohärenz der Tätigkeiten innerhalb des Europäischen Forschungsraums beitragen.
Grünbuch Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven Text von Bedeutung für den EWR
3 Zusammenfassung
1. Ein neuer Blick auf den Europäischen Forschungsraum
2. Die Vision eines Europäischen Wirtschaftsraums
Elemente der Vision des Europäischen Forschungsraums
3. Die Verwirklichung des EFR
3.1. Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
3.2. Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
3.3. Stärkung der Forschungseinrichtungen
Stärkung der Forschungseinrichtungen
3.4. Austausch von Wissen
Austausch von Wissen
3.5. Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
3.6. Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
4. Die Vorgehensweise: Öffentliche Diskussion und weitere Schritte
Drucksache 522/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation SEK(2007) 1009
... 4. Der Bundesrat bemängelt die pauschalisierenden Aussagen im vorliegenden Arbeitspapier der Kommission zum Bereich Mathematik und Naturwissenschaften. PISA 2003 hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen angegeben hat, sich für Mathematik zu interessieren, sowie, dass in den Naturwissenschaften die Leistungen der Jungen und Mädchen in elf EU-Staaten ohne signifikanten Unterschied waren.
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich bei den in Deutschland bekannt gewordenen Arzneimittelfälschungen meist um illegale Reimporte in gefälschter Verpackung. Darunter sind Arzneimittel zu verstehen, die zum Export aus der EU bestimmt sind und später in gefälschter Aufmachung in die deutsche Verteilerkette gelangen. Die Vorschriften über die Einfuhr von Arzneimitteln aus EU-Staaten einerseits und über die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten andererseits seien widersprüchlich.
Bericht
1. Einleitung
2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle
3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG
3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung
3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels
3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG
3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens
3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände
3.3.3. Probennahme
3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes
3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung
3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen
4. Gesetz über das Apothekenwesen*
4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**
5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***
5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****
5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen
6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden
6.2. Aktivitäten des Europarates
6.3. Aktivitäten der WHO
6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene
6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen
6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses
7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes
7.1. Etablierung von single points of contact
7.2. Analyse der Internet-Angebote
7.3. Illegaler Internetversand
7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich
8. Schlussbemerkung
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... Der Binnenmarkt muss Verbrauchern und KMU mehr greifbare Vorteile bieten – ihren Erwartungen und Befürchtungen ist Rechnung zu tragen. Den Verbrauchern muss Vertrauen vermittelt werden und sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte in vollem Umfang wahrzunehmen. Marktöffnung und Verbraucherpolitik gehen Hand in Hand. Die Verbraucher können heute in anderen EU-Staaten oder im Internet einkaufen, ohne sich über Zollabgaben oder etwaige zusätzliche MwSt Gedanken machen müssten. Für Lebensmittel und Konsumgüter gelten hohe Standards. Vergleiche werden durch Waren- und Lebensmittelkennzeichnung sowie durch Vorschriften zur Preistransparenz erleichtert. Dem Kaufvertrag nicht entsprechende Waren können zurückgesandt und müssen ersetzt oder repariert werden. Es gibt Rechtsvorschriften gegen unlautere Handelspraktiken und irreführende Werbung. Die Verbraucher können über das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Beratung und Unterstützung bei grenzübergreifenden Auseinandersetzungen erhalten. Kürzlich hat die Kommission die Erarbeitung einer Charta für Energieverbraucher vorgeschlagen, in der die grundlegenden Verbraucherrechte bei Strom- und Gaslieferungen niedergelegt sind. Auch die rigorose Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften trägt zum Verbraucherschutz bei: So wurden u.a. Kartelle von Rolltreppenherstellern und Bierbrauern zerschlagen, wettbewerbsfeindliche Zusammenschlüsse von Luftverkehrsgesellschaften wurden untersagt, Unternehmen wie Microsoft, Telefonica, Deutsche Telekom und Wanadoo wurden verpflichtet, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellungen zu beenden und es wird durch Kontrollen dafür gesorgt dass staatliche Beihilfen korrekt eingesetzt werden. All dies hat zu reibungsloser funktionierenden und innovativeren Märkten mit besseren Waren und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen beigetragen,
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 582/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
Drucksache 634/07
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
... Darüber hinaus wird auch in dieser Entschließung darauf verwiesen, dass im weitaus größten Teil der EU-Staaten gesetzliche Mindestlöhne zum Standard arbeitsrechtlicher Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehörten. Außerdem wird geltend gemacht, dass Mindestlöhne der Etablierung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums dienen und auch im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen eines fairen Wettbewerbs in der Europäischen Union notwendig sei.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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