[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2763 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einnahmen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0380/20B
0223/20
0085/1/20
0133/20
0212/20B
0544/20
0541/20
0295/20
0380/1/20
0469/1/20
0433/1/20
0018/1/20
0047/20
0059/20
0085/20B
0013/20
0059/20B
0266/20
0175/20
0189/20
0221/20
0004/20
0224/20
0456/2/20
0363/20
0344/20
0205/20
0051/20B
0196/20
0246/20
0293/20
0088/1/20
0085/20
0006/20
0469/20B
0293/1/20
0529/20
0028/20
0295/1/20
0288/20
0141/20
0230/20
0337/20
0295/20B
0255/20
0051/1/20
0277/20
0156/20
0233/20
0018/20B
0062/20
0230/1/20
0213/20
0364/20B
0230/20B
0293/20B
0364/1/20
0364/20
0086/20
0329/1/20
0098/20
0363/20B
0212/1/20
0002/20
0363/1/20
0145/20
0392/20
0364/2/20
0128/20
0007/20
0075/20
0552/1/19
0553/19
0456/1/19
0521/19
0360/19B
0055/1/19
0312/19
0101/19B
0434/19
0374/1/19
0170/19
0206/2/19
0352/19B
0580/19
0100/19B
0650/1/19
0456/19B
0587/1/19
0533/19
0520/19
0257/19
0608/1/19
0533/19B
0608/3/19
0033/19B
0527/19B
0673/19B
0485/19
0609/1/19
0527/19
0351/19B
0514/19B
0517/19
0055/19B
0515/1/19
0336/19
0010/19
0232/19B
0519/19
0424/19
0521/1/19
0673/19
0358/1/19
0232/1/19
0572/19
0650/19B
0355/1/19
0469/19
0232/19
0587/19
0316/19
0205/19
0150/19
0373/19
0628/19
0521/19B
0649/19
0669/19
0606/1/19
0608/19
0469/19B
0354/1/19
0532/19
0607/1/19
0517/19B
0489/1/19
0004/19
0667/19
0408/19
0518/19
0354/19B
0620/19
0094/19
0396/19
0170/1/19
0437/19
0533/1/19
0556/1/19
0094/19B
0601/19
0549/19
0351/1/19
0552/19B
0515/19
0101/1/19
0636/19
0522/19
0043/19
0178/19B
0247/19
0395/1/19
0358/19B
0556/19B
0314/19
0592/19
0584/19
0515/19B
0206/19
0031/1/19
0411/19
0514/19
0352/1/19
0517/1/19
0514/1/19
0266/19
0355/19B
0220/18
0168/18
0144/18
0506/18
0169/18
0511/18B
0125/1/18
0372/18B
0205/18
0511/1/18
0396/18
0419/18
0423/18
0166/18B
0374/18
0165/1/18
0371/18
0402/1/18
0170/18
0607/18
0166/2/18
0165/18B
0371/18B
0125/18B
0018/1/18
0037/18B
0486/18
0171/18
0366/1/18
0223/18
0300/18
0373/1/18
0207/1/18
0400/18
0018/18B
0645/1/18
0336/18
0563/18
0199/18B
0151/18
0375/18
0366/18B
0227/1/18
0634/18
0094/18
0325/18
0122/18
0192/1/18
0258/18
0310/18
0353/18
0563/18B
0145/18
0522/18
0173/18
0371/1/18
0330/18B
0624/18
0016/18
0227/18B
0624/18B
0330/1/18
0551/18
0421/18
0217/18
0094/18B
0469/18
0058/18
0402/18B
0096/18
0442/18
0166/1/18
0110/1/18
0309/18
0199/1/18
0133/18
0094/1/18
0337/18
0084/18
0503/18
0557/18
0375/2/18
0364/18
0504/1/18
0037/1/18
0639/18
0344/18
0645/18B
0312/1/17
0777/17
0155/1/17
0025/17
0310/17
0065/1/17
0065/17
0182/17B
0733/1/17
0158/17B
0548/17
0221/17
0718/17
0157/17B
0732/17
0721/17
0305/17
0620/17
0107/17
0545/17
0135/17
0070/1/17
0521/17
0426/1/17
0314/17B
0747/17
0533/17
0643/17
0549/17
0622/17
0059/1/17
0325/17
0004/17
0107/17B
0365/17
0733/17B
0657/17
0543/17B
0182/1/17
0426/17B
0643/17B
0733/17
0157/1/17
0059/17B
0240/1/17
0072/17
0216/17
0314/1/17
0243/17
0718/1/17
0065/17B
0265/17B
0138/17
0173/17
0183/17
0158/1/17
0055/17
0039/17
0155/17B
0352/17B
0265/1/17
0326/17
0366/17
0378/17
0543/1/17
0774/17
0222/17
0755/1/17
0731/17
0717/17
0089/1/17
0100/17B
0100/17
0661/17
0120/17
0347/17
0355/17
0387/17
0232/17B
0070/17B
0352/1/17
0402/17
0347/1/17
0606/16B
0566/1/16
0315/1/16
0406/1/16
0119/16B
0764/16
0592/16
0193/16
0196/16
0268/16
0413/16
0533/16
0518/16
0049/16B
0769/16
0344/16
0116/16
0235/16
0813/16B
0408/16
0562/16
0378/16
0357/16
0073/16
0770/1/16
0400/16B
0320/16
0414/16B
0290/16
0407/1/16
0535/1/16
0121/16
0437/16B
0604/16
0280/16
0711/1/16
0277/16
0271/16
0395/16
0808/16
0125/16
0316/16
0546/16B
0541/16B
0213/16
0535/16B
0546/1/16
0119/1/16
0233/16
0618/16
0542/16
0678/16
0566/16B
0327/16
0126/16
0279/16B
0570/16
0545/16
0396/16
0520/16
0373/16
0418/1/16
0067/16
0080/16
0815/16B
0403/16
0565/16
0816/16B
0077/16B
0065/16
0077/16
0521/16
0765/16
0049/1/16
0294/16
0565/16B
0717/1/16
0433/1/16
0641/1/16
0287/16
0067/1/16
0814/7/16
0643/16
0160/1/16
0472/16
0797/1/16
0418/16B
0018/16
0314/16
0730/16B
0229/1/16
0667/16
0649/16
0545/1/16
0572/16
0635/16
0435/16
0315/16B
0066/16B
0281/16B
0544/16
0311/16
0768/16
0544/1/16
0489/16
0160/16B
0400/1/16
0046/16
0067/16B
0279/1/16
0075/16
0195/16
0389/16
0641/16B
0566/16
0314/16B
0715/1/16
0437/1/16
0541/1/16
0681/16
0110/16
0278/16B
0770/16B
0677/16
0548/16
0281/1/16
0191/16
0048/16
0490/16
0535/16
0015/16
0414/1/16
0175/16
0538/16
0281/16
0642/16
0606/1/16
0730/16
0729/16
0116/16B
0188/16
0542/16B
0068/16
0542/1/16
0116/1/16
0466/16
0565/1/16
0440/16
0813/1/16
0511/16
0550/16
0678/1/16
0407/16
0690/16
0020/16B
0310/16
0060/16
0126/1/15
0019/15
0121/2/15
0495/1/15
0457/15
0026/15
0143/15
0281/1/15
0344/15B
0277/15B
0393/15
0585/15
0634/1/15
0281/2/15
0358/15B
0217/15B
0333/15B
0033/15
0542/15B
0120/15B
0446/15
0432/15B
0604/1/15
0389/15
0122/1/15
0469/15
0031/15B
0416/15
0015/15
0353/15B
0585/1/15
0417/15
0532/15
0633/15B
0137/15B
0114/15
0427/15
0117/15
0104/15
0031/1/15
0585/15B
0057/15
0634/15B
0114/15B
0076/15
0481/15
0631/15B
0509/15
0349/15B
0283/15
0311/15B
0585/2/15
0358/1/15
0633/1/15
0419/15
0350/1/15
0212/15B
0344/1/15
0252/15
0631/1/15
0105/15
0413/15
0488/15
0137/15
0237/15
0028/15
0318/15
0604/15B
0500/15
0281/15B
0144/15
0235/15
0464/15
0465/15
0154/2/15
0122/15B
0028/1/15
0350/15B
0217/15
0206/15B
0056/15
0540/15
0607/15
0058/15
0028/15B
0250/15
0371/15
0046/15
0278/15
0447/15
0440/15
0349/1/15
0426/15
0003/15
0114/1/15
0495/15B
0206/1/15
0585/3/15
0495/15
0055/15
0516/15
0638/15
0071/15
0432/15
0034/15
0115/15
0298/14
0560/14
0169/1/14
0431/14
0641/14B
0205/14
0418/14
0225/14B
0232/14
0222/14
0583/14
0009/14
0432/14
0131/14
0592/1/14
0562/14B
0402/14
0563/14
0223/1/14
0648/1/14
0541/14
0350/14B
0265/14
0430/14B
0543/1/14
0298/14B
0101/14
0502/14B
0645/14
0648/14B
0471/14
0490/14
0592/14
0169/14B
0055/14
0308/14
0225/1/14
0362/14
0466/14
0536/14
0585/14
0145/14
0430/1/14
0502/14
0559/14
0075/14
0062/14B
0446/14
0181/1/14
0639/1/14
0151/14B
0350/1/14
0563/14B
0149/14
0062/1/14
0154/14
0362/1/14
0325/14
0356/14
0084/14
0487/14
0195/14
0400/14
0205/14B
0559/14B
0249/14
0400/14B
0562/1/14
0298/1/14
0016/14
0639/14B
0223/14B
0571/14
0151/1/14
0563/1/14
0400/1/14
0562/14
0181/14B
0587/14
0543/14
0447/14
0639/14
0235/13
0412/2/13
0216/13
0128/3/13
0333/13
0437/1/13
0322/1/13
0207/13
0093/13B
0491/13
0671/13
0196/13B
0470/13
0113/13
0020/13
0288/13
0113/1/13
0793/13B
0627/13
0376/13B
0186/1/13
0032/13
0136/13
0589/13
0266/13B
0471/13B
0555/13B
0025/13B
0418/13
0626/1/13
0023/13
0480/13
0516/13
0342/13B
0119/13
0479/13
0368/13
0073/13
0093/1/13
0093/13
0196/13
0128/1/13
0680/13
0137/13
0033/13
0323/13
0176/13B
0524/13
0030/1/13
0095/13B
0098/13
0626/13
0529/1/13
0451/13
0329/13
0101/13
0555/13
0339/13B
0316/1/13
0351/13
0059/13
0432/13
0199/13
0217/1/13
0473/13
0338/13B
0322/13
0435/1/13
0615/1/13
0512/13
0017/13
0681/13B
0535/13
0609/1/13
0095/1/13
0462/13
0493/13
0321/13
0339/13
0025/1/13
0705/13B
0062/13B
0424/13
0460/13
0094/13
0380/13
0141/13
0319/13B
0681/1/13
0600/1/13
0435/13B
0316/13B
0030/13
0705/1/13
0030/13B
0590/13
0695/13
0176/13
0319/13
0309/13
0515/13
0062/13
0192/13
0247/13
0217/13B
0699/13
0571/13
0072/1/13
0498/13
0462/13B
0060/13
0636/13
0634/13
0063/1/13
0146/13
0348/13
0612/13
0670/13
0496/13
0309/13B
0706/13
0735/1/13
0513/13B
0285/13
0652/13
0663/13
0442/13
0185/13
0376/13
0471/13
0213/13
0471/1/13
0074/13
0288/13B
0072/13
0529/13B
0609/13B
0376/1/13
0063/13B
0600/13B
0437/13B
0137/13B
0157/13B
0072/13B
0671/13B
0753/13
0338/13
0128/13
0677/2/13
0032/1/13
0322/13B
0157/1/13
0100/13
0173/13
0451/13B
0304/13
0186/13B
0513/1/13
0136/13B
0062/1/13
0342/13
0032/13B
0109/13
0063/13
0264/13
0112/13
0615/13B
0724/12
0092/12
0820/1/12
0432/12
0091/12
0632/12
0276/12
0516/12B
0446/12
0483/12
0301/12B
0634/12
0346/12
0452/12
0453/12
0736/1/12
0390/12
0409/12
0675/12
0383/12
0745/12
0667/12
0356/12
0030/1/12
0409/12B
0802/12
0414/12
0170/12
0813/12
0517/1/12
0725/12
0369/12
0432/12B
0697/12
0520/12
0164/12B
0799/12
0061/12B
0223/12
0372/12
0525/12
0791/1/12
0455/12B
0217/1/12
0650/12
0814/12
0703/1/12
0635/12
0475/12
0152/2/12
0349/1/12
0297/12B
0455/1/12
0768/12B
0791/12B
0306/12
0542/12
0581/12
0511/12
0811/1/12
0557/12B
0633/2/12
0598/12
0683/12
0176/12B
0668/12
0502/12
0426/12
0030/12B
0478/12
0651/12
0370/12
0619/12
0663/12
0016/12
0231/12
0485/12
0181/12
0575/12
0625/1/12
0194/12
0112/12B
0201/1/12
0433/12
0177/12B
0473/12
0695/1/12
0820/12B
0297/12
0416/12
0703/12
0112/12
0516/1/12
0302/1/12
0677/12
0573/12
0064/12
0130/12
0409/1/12
0114/1/12
0217/12B
0603/1/12
0749/12
0603/12
0275/12
0395/12
0176/1/12
0301/1/12
0450/1/12
0759/12
0661/12
0632/2/12
0114/12B
0514/12
0571/1/12
0450/12B
0452/1/12
0165/12
0740/12
0694/12
0768/1/12
0699/12
0501/12
0571/12
0230/12
0252/12
0652/12
0467/12
0347/12
0310/12
0074/12
0379/12
0217/12
0725/12B
0721/12
0249/12
0318/12
0488/12
0229/12
0517/12
0820/12
0606/12
0094/12B
0061/2/12
0204/2/12
0725/1/12
0339/12
0195/12
0663/1/12
0468/12
0515/12
0466/12
0684/12
0314/1/12
0517/12B
0662/12
0371/12
0749/12B
0248/12
0557/1/12
0624/12
0177/1/12
0343/12
0811/12B
0177/12
0338/12
0164/2/12
0134/12
0577/12
0135/12
0459/1/12
0254/1/12
0439/12
0093/12
0603/12B
0509/12
0329/12
0544/12
0663/2/12
0645/2/12
0633/1/12
0684/1/12
0632/1/12
0549/12
0645/1/12
0696/12
0094/1/12
0464/12
0681/12
0819/12
0558/12
0619/12B
0254/2/12
0657/11
0629/11B
0340/4/11
0040/11
0658/11B
0864/11
0236/11
0233/11
0629/1/11
0072/11
0342/11
0343/11B
0325/11
0257/11
0400/11
0513/11
0713/11
0357/11
0160/11
0029/11
0842/11
0739/11
0399/4/11
0685/11B
0781/11
0114/11
0176/1/11
0768/11
0191/11
0214/11
0356/11B
0084/11
0728/1/11
0761/11B
0524/1/11
0189/11
0179/1/11
0228/11
0387/11
0740/11
0179/11B
0712/11
0700/11
0528/11
0105/1/11
0214/11B
0805/11
0478/1/11
0258/11
0640/11
0737/11
0339/11
0624/11
0339/3/11
0761/11
0628/11
0025/2/11
0260/11
0588/2/11
0088/2/11
0844/11
0056/11
0216/11
0216/11X
0041/11
0237/11
0734/1/11
0709/11
0338/11B
0070/11
0395/1/11
0214/1/11
0265/11
0847/1/11
0360/2/11
0734/11B
0288/11
0339/1/11
0310/11
0067/11
0142/11B
0281/11
0715/11
0588/1/11
0088/11
0785/11
0315/11B
0315/1/11
0743/1/11
0399/11B
0362/1/11
0089/11
0356/11
0720/11
0054/1/11
0343/1/11
0741/11
0761/1/11
0722/11
0253/11B
0623/11
0833/11
0390/1/11
0367/11
0054/11
0728/11B
0259/11
0105/11B
0551/11
0829/11
0077/11
0179/11
0306/11
0737/11B
0345/11
0360/11
0808/11
0362/11
0045/11
0526/11
0580/11
0041/11B
0655/11
0025/1/11
0869/11
0590/11
0389/1/11
0630/11
0027/11
0401/11
0155/2/11
0731/11
0635/11
0459/11B
0054/11B
0685/1/11
0315/11
0225/11
0261/11
0699/11
0176/11
0459/1/11
0804/11
0088/11B
0190/11
0874/11
0878/11
0340/11B
0399/11
0743/11
0317/11
0088/1/11
0658/11
0339/11B
0338/1/11
0819/11
0340/11
0462/11
0305/11
0524/11B
0338/11
0176/11B
0140/11
0588/11
0661/10
0045/1/10
0068/10
0680/10
0581/13/10
0227/1/10
0680/3/10
0666/10
0692/10
0004/1/10
0356/10
0604/10B
0323/10
0081/10
0583/10
0196/10
0667/2/10
0064/10
0581/1/10
0657/2/10
0857/10
0432/10
0276/10
0659/10
0128/10
0687/10B
0064/10B
0161/10
0762/2/10
0808/10
0337/10
0819/10
0227/10B
0123/10
0716/10
0667/10
0041/3/10
0667/10B
0482/10
0536/10B
0347/10B
0857/1/10
0003/10
0006/10
0034/10
0232/10
0714/2/10
0702/10B
0227/10
0312/10
0226/10
0041/1/10
0486/10
0347/1/10
0032/1/10
0846/10
0168/10
0681/10
0483/1/10
0152/10
0532/1/10
0544/10
0534/1/10
0679/10
0808/10B
0418/10
0007/10
0250/10
0722/10
0687/2/10
0532/2/10
0461/10
0483/10
0427/10
0673/10
0223/10
0474/10
0278/10
0785/10B
0186/10
0702/1/10
0763/10
0657/10B
0604/1/10
0585/10
0843/10
0830/10
0542/10
0680/5/10
0698/10B
0504/10
0004/10B
0225/10
0657/1/10
0477/10
0217/10
0861/10
0152/10B
0850/10
0484/10B
0715/10
0052/10
0155/10
0483/10B
0131/10
0534/10B
0379/10
0276/10B
0152/1/10
0011/10
0313/10
0857/10B
0725/10
0799/10
0032/10B
0661/10B
0586/10
0681/1/10
0536/1/10
0001/1/10
0322/10
0269/10
0698/1/10
0312/1/10
0200/10
0840/10
0276/1/10
0001/10
0388/10
0561/10
0740/10
0855/10
0467/10
0144/10
0264/10
0657/10
0532/3/10
0257/10
0677/10
0781/10
0633/10
0074/10
0075/10
0762/10
0228/10
0031/10
0018/10
0001/2/10
0032/10
0687/1/10
0539/10
0067/10
0265/10
0667/1/10
0760/1/10
0532/10B
0786/10
0115/10
0004/2/10
0581/10B
0045/10B
0714/10
0497/10
0830/10B
0661/1/10
0785/10
0113/10
0620/10
0096/10
0830/1/10
0383/10
0001/10B
0282/1/09
0170/09
0650/1/09
0813/09
0140/09
0380/09
0169/09
0552/09
0147/09B
0372/1/09
0647/09
0070/09
0157/09
0825/1/09
0407/09
0263/09
0020/09
0449/09
0107/09
0403/09
0756/09
0195/2/09
0228/09
0119/1/09
0168/09B
0844/09
0429/09
0120/09
0274/09
0826/09
0122/09
0361/1/09
0071/09
0053/09B
0013/09
0173/09
0877/09
0132/09
0846/09
0066/09
0403/09B
0282/09
0152/09
0182/09
0401/09
0443/09B
0244/09
0809/09
0312/09
0567/09
0171/09B
0884/1/09
0196/09
0008/09
0190/09
0674/09
0500/2/09
0077/09
0634/09
0086/09
0811/09
0005/09
0085/09
0192/09
0278/1/09
0339/09
0844/09B
0037/09
0147/09
0681/09
0534/09B
0049/09
0296/09
0220/09
0740/09
0168/09
0739/09
0003/09
0121/09
0648/09
0825/09B
0050/1/09
0059/09
0667/09
0178/09
0909/09
0641/09
0168/1/09
0083/09
0119/09B
0205/09
0171/09
0416/09
0603/09
0687/09
0160/09
0525/09
0195/09B
0500/1/09
0282/09B
0650/09B
0172/09
0166/09
0171/1/09
0044/09
0752/09
0372/09B
0079/09
0761/09
0088/09
0184/09
0053/1/09
0603/1/09
0050/09B
0128/09
0911/09
0738/09
0423/09
0825/09
0753/09
0736/09
0060/09
0235/09
0171/3/09
0489/09
0050/09
0896/09
0262/09
0446/09
0017/09
0443/1/09
0518/09
0114/09
0314/09
0865/2/09
0884/09B
0277/09
0002/09
0500/09B
0733/09
0279/09
0534/1/09
0294/09
0076/09
0178/08
0578/08
0546/08B
0174/08
0650/08
0344/08B
0348/08
0966/08
0238/08
0241/08
0841/08
0500/08B
0758/08
0838/08
0342/1/08
0200/08
0748/1/08
0680/08
0342/08B
0644/08
0004/08B
0640/08
0551/08
0173/08
0822/08
0315/08B
0560/08
0039/08B
0556/1/08
0536/08
0096/08B
0116/08
0377/08
0684/08
0486/08B
0164/08
0757/08
0047/08
0541/08
0755/08
0556/08
0524/08
0300/08
0385/08
0641/08
0012/08
0924/08B
0545/2/08
0196/08
0878/08
0632/08
0095/08
0295/08
0777/08
0304/08B
0702/08
0629/08
0703/08
0553/08
0006/08
0543/1/08
0004/08
0520/08
0924/2/08
0109/08
0341/08B
0355/08
0113/08
0004/1/08
0209/08
0788/08
0010/08A
0555/08
0137/08
0168/08
0801/08
0239/08
0567/08
0982/08
0537/08
0134/08
0500/1/08
0806/08
0999/08
0378/08
0096/2/08
0367/08
0091/08
0716/08
0886/08B
0342/08
0037/08
0225/08
0167/08
0897/08
0559/08
0210/08
0225/08B
0753/08B
0531/08
0244/08
0486/1/08
0561/08B
0960/1/08
0448/08
0558/1/08
0134/1/08
0032/08
0284/08
0968/08
0315/08
0134/08B
0561/08
0733/08
0014/08
0753/1/08
0170/08
0398/08
0228/08
0109/08B
0096/1/08
0886/08
0711/08
0882/08
0591/08
0959/08
0751/08
0803/08
0717/08
0304/08
0341/1/08
0753/08
0695/08
0605/08
0009/08
0023/08
0180/08
0546/1/08
0437/08B
0700/08
0311/08
0779/08
0980/08
0367/1/08
0048/08
0298/08
0827/08
0831/08
0233/08
0065/08
0789/08
0017/08
0699/08
0202/08
0964/08
0547/1/08
0745/08
0463/08
0712/08
0382/08
0343/08K
0992/08
0532/08
0057/08
0547/08B
0005/08
0325/08
0438/08
0302/08
0526/08
0506/08
0967/08
0913/08
0024/08
0539/08
0748/08B
0830/08
0511/08
0561/1/08
0296/08
0470/08
0873/08
0960/08B
1004/08
0437/1/08
0181/08
0444/08
0645/08
0182/08
0039/08
0633/08
0567/08B
0037/08B
0520/1/08
0037/1/08
0696/08
0543/08B
0782/08
0656/08
0545/3/08
0807/08
0367/08B
0567/1/08
0033/08
0482/08
0344/1/08
0568/08
0131/08
0555/2/07
0124/1/07
0411/07
0543/07
0357/07
0598/07
0937/07
0567/07
0276/07
0544/2/07
0841/07
0718/07
0674/07
0082/07
0223/07
0544/07B
0717/07
0426/07B
0756/07
0149/07B
0207/07
0513/07
0675/07
0271/07
0953/07
0545/07
0125/07
0540/07
0040/07
0127/07
0297/07
0309/07
0259/07
0930/07B
0331/07
0417/1/07
0007/07
0293/07
0463/07B
0544/8/07
0488/07
0603/07
0075/07
0048/07
0599/07
0895/07
0453/07
0824/07
0005/07
0196/07
0241/1/07
0073/1/07
0720/07F
0220/07B
0633/1/07
0775/07
0461/07
0220/1/07
0747/1/07
0409/07
0613/07
0191/07
0596/07B
0597/1/07
0678/07
0700/07
0492/07
0776/07
0149/07
0417/07B
0664/07
0479/07
0657/07
0712/07
0436/07
0117/1/07
0597/07B
0542/07
0720/07E
0901/07B
0012/07
0508/07
0068/07
0567/1/07
0508/07B
0579/1/07
0181/07
0812/07
0463/07
0798/07
0117/4/07
0889/07
0936/07
0750/07
0497/07
0528/07
0471/07
0788/07
0085/07
0252/07
0241/07B
0657/1/07
0384/07
0017/07
0915/07
0195/07
0212/07
0863/07
0555/07B
0309/2/07
0582/07
0369/07
0663/07
0929/07
0188/07
0150/07B
0241/07
0355/1/07
0228/07
0370/07
0309/07A
0633/07
0150/07
0298/07
0124/07
0654/07
0556/07
0355/07B
0661/07
0440/07
0426/1/07
0897/07
0595/07
0333/07
0355/07
0657/07B
0566/07
0566/07B
0489/07
0447/07
0544/7/07
0392/07
0901/07
0508/1/07
0720/07C
0198/07B
0622/07
0020/07
0282/07
0722/07
0748/07
0450/1/07
0276/07B
0597/07
0592/07
0450/07B
0813/07
0478/07
0276/2/07
0802/07
0276/1/07
0679/07
0700/1/07
0417/07
0117/07B
0657/2/07
0444/07
0554/07
0559/07
0383/07
0930/07
0596/07
0463/1/07
0555/07
0223/3/07
0600/07
0073/07B
0633/07B
0496/07
0275/07
0673/07
0486/07
0309/07B
0746/07
0568/07
0567/07B
0700/07B
0295/07
0094/07
0579/07
0198/07
0352/07
0001/07
0276/3/07
0544/6/07
0841/07B
0016/07
0256/06
0612/06
0390/06
0919/06
0621/06
0158/06
0658/06
0550/1/06
0357/06
0191/06
0247/06
0140/1/06
0314/06
0623/06B
0555/06
0376/06
0819/1/06
0121/06
0330/06
0483/06
0099/06
0096/06
0359/06B
0329/06
0753/06
0281/1/06
0779/06
0622/06B
0254/06
0653/06
0140/06B
0196/06
0259/06
0210/06
0199/06B
0206/06
0752/06B
0426/1/06
0752/06
0385/06
0111/1/06
0435/06
0500/06
0675/06
0281/06
0698/06
0802/06
0059/1/06
0359/06
0375/06
0151/06
0394/06
0454/06
0040/1/06
0199/1/06
0553/06B
0004/06
0926/06
0730/06
0154/1/06
0393/06
0300/06
0636/06
0332/2/06
0778/06
0479/06
0836/06
0798/06
0354/06
0080/06
0059/06B
0576/06
0908/06
0537/06
0142/1/06
0874/06
0671/06
0626/06
0332/06
0816/06
0549/06
0865/06
0066/06
0206/1/06
0426/06B
0504/06
0179/06
0542/1/06
0377/06
0361/06
0281/06B
0875/06
0111/06B
0013/06
0250/06
0542/06B
0872/06
0779/1/06
0298/06
0122/06
0519/06
0142/06
0827/06
0800/06
0142/06B
0083/06
0171/06
0260/06
0081/06
0014/06
0018/06
0804/06
0068/06
0673/06
0885/06
0320/06
0680/06
0479/06B
0171/1/06
0113/4/06
0480/06B
0103/06
0452/06
0503/06
0009/06
0257/06
0819/06
0645/06
0206/06B
0178/06
0205/06
0090/06
0819/06B
0040/06
0426/06
0480/1/06
0021/06
0154/06B
0623/06
0299/06
0359/1/06
0617/06
0554/1/06
0018/06B
0105/06
0399/06
0641/06
0550/06B
0553/1/06
0302/06
0486/06
0141/06
0554/06B
0670/1/06
0629/06
0845/06
0935/06
0362/06
0596/06
0755/06
0743/06
0171/06B
0295/06
0358/06
0553/06
0231/06
0367/06
0306/06
0191/06B
0705/06
0303/06
0590/05
0229/05B
0900/05
0254/05
0870/05
0656/05B
0083/05
0742/05
0938/05
0327/05B
0605/05
0165/05
0341/05
0807/05
0194/05
0252/05
0230/05B
0678/2/05
0849/05
0083/1/05
0519/05
0397/05B
0510/05
0006/05
0144/05B
0390/1/05
0678/1/05
0620/05
0238/05
0322/2/05
0443/05B
0518/05
0285/05
0212/05
0397/05
0819/05
0482/05
0290/05
0596/05
0005/1/05
0144/05
0648/05
0657/05
0112/1/05
0327/1/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0544/1/05
0242/05B
0656/05
0077/05
0633/05
0443/1/05
0464/05
0232/05
0321/1/05
0432/05
0065/05
0515/1/05
0045/05B
0004/05
0335/05
0872/05
0443/2/05
0797/05
0019/05
0616/05
0084/05
0477/05
0479/2/05
0249/05
0401/05
0729/05
0230/05
0711/05
0273/1/05
0002/05
0840/05
0349/05
0229/1/05
0394/05B
0555/05
0937/05B
0273/05B
0305/05
0642/05
0144/4/05
0937/1/05
0045/05
0245/05
0709/05
0819/05B
0326/05B
0901/05
0188/05
0628/05
0397/1/05
0138/05B
0245/05B
0231/05
0289/05
0940/05
0403/05
0572/05
0633/1/05
0603/05
0168/05
0449/05
0633/05B
0139/05
0815/05B
0322/05B
0615/05
0394/1/05
0014/05
0104/05
0937/05
0627/05
0326/1/05
0479/1/05
0638/05
0326/05
0042/05
0321/05B
0726/05
0192/05
0322/05
0092/05
0328/05
0197/05
0815/05
0853/05
0695/05
0341/05B
0483/05
0656/1/05
0138/05
0321/05
0622/05
0611/05
0005/05
0394/05
0045/1/05
0390/05
0939/05
0855/2/05
0112/05B
0234/05
0632/05
0229/05
0242/1/05
0883/05
0210/1/05
0576/05
0237/05
0083/05B
0513/05
0618/05
0245/1/05
0637/05
0846/05
0524/05
0942/05
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0794/05
0269/04
0873/04
0920/1/04
0571/04B
0712/04B
0712/04
0962/04
0803/04
0807/04
0883/04
0721/1/04
0998/04
0540/04B
0900/04
0242/04B
0962/1/04
0983/04
0417/04B
0806/04
0683/1/04
0669/04
0590/04
0622/04
0331/04B
0852/04
0985/04
0805/04
0733/04
1002/04
0676/2/04
0891/04
0740/1/04
0676/04B
0586/04
0620/04
0962/04B
0740/04B
0428/04B
0332/04B
0636/04
0894/04
0571/04
0734/04
0881/04
0458/04B
0668/04
0664/04
0914/04
0920/04B
0566/04
0606/04B
0721/04B
0817/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0709/04
0666/04
0283/04
0920/04
0140/04
0417/1/04
0441/04
0921/04
0880/04
0226/04
0428/04
0244/03
0560/03
0142/03B
0901/03B
0736/03
0450/03
0901/03
0831/03
0735/03
0830/03B
0663/03B
Drucksache 506/18

... Wird eine Zuwendung zum erstmaligen Ausbau eines Glasfasernetzes in unterversorgten und für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsnetzbetreiber unattraktiven Gebieten gewährt, kann eine Pflicht zur Koordinierung von Bauarbeiten zum Ausbau paralleler Telekommunikationsnetze die Wirtschaftlichkeit des geförderten Netzes im Infrastrukturwettbewerb beeinträchtigen oder sogar gefährden. Ausfälle bei Einnahmen aus direkt vermarkteten Anschlüssen können auf dem geförderten Netz dann nicht durch Einnahmen aus entsprechenden Vorleistungsprodukten für andere Telekommunikationsnetzbetreiber ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 169/18

... Der Vorschlag enthält Bestimmungen allgemeiner Art, die für alle Arten von Eigenmitteln gelten und für die eine angemessene parlamentarische Kontrolle besonders wichtig ist. Sie betreffen vor allem Belange der Kontrolle und der Überwachung der Einnahmen einschließlich entsprechender Mitteilungspflichten und die damit verbundenen Befugnisse der Kontrollbeauftragten der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
ERMITTLUNG der Eigenmittel

Artikel 1
Geltende Abrufsätze

Artikel 2
Bezugs-Bruttonationaleinkommen und wesentliche Änderungen desselben

Artikel 3
Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos

Kapitel II
Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und ENTSPRECHENDE MITTEILUNGSPFLICHTEN

Artikel 4
Kontrolle und Überwachung

Artikel 5
Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission

Artikel 6
Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen

Artikel 7
Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel betreffen

Artikel 8
Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen der traditionellen Eigenmittel

Kapitel III
Ausschuss und Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 125/1/18

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts festgehalten wird. Um das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen zu können, muss an einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung festgehalten werden. Eine gesicherte Einnahmenbasis einerseits und Ausgabendisziplin andererseits sind die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Herausforderungen auch künftig bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können. Auf der Ausgabenseite sind nach Auffassung des Bundesrates ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) konsequent anzugehen.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat sieht allerdings an der vorgeschlagenen Änderung der Dienstwagenbesteuerung kritisch, dass von den in den Jahren 2019 bis 2022 veranschlagten Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,97 Milliarden Euro der Großteil mit 1,07 Milliarden Euro auf Länder und Gemeinden entfallen soll. Der Bundesrat fordert daher, die Steuermindereinnahmen für Länder und Gemeinden deutlich zu senken.



Drucksache 205/18

... Grund ist es sachgerecht, eine retrospektive Bewertung der nicht erzeugten Elektrizitätsmengen vorzunehmen, bei der unterstellt wird, dass sie in dem Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und vor dem Erreichen der gesetzlich geregelten Befristungsdaten erzeugt worden wären. Für die Bemessung der Ausgleichshöhe kommt es hierbei auf die folgenden Parameter an. Hinsichtlich der erwartbaren Einnahmen aus einer unterstellten Erzeugung ist als Bewertungsgrundlage der durchschnittliche Strompreis, der vom 6. August 2011 (d.h. dem Tag des Inkrafttretens des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes) bis zum 31. Dezember 2022 marktüblich war, zugrunde zu legen. Hierzu ist auf die relevanten Marktdaten des Strom-Spotmarkts für Deutschland der European Energy Exchange abzustellen. Soweit das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zu positiven Auswirkungen für die Ausgleichsberechtigten wie etwa steigenden Strompreisen geführt haben sollte, wäre dies bei der Beurteilung der Angemessenheit zu berücksichtigen. Von den Einnahmen sind die für diesen Zeitraum erwartbaren Kosten für die Stromerzeugung auch unter Berücksichtigung der Gemeinkosten abzuziehen. Die ausdrückliche Erstreckung des Abzugs auch auf die Gemeinkosten stellt klar, dass zusätzlich zu den mit der Stromerzeugung verbundenen Stromgestehungskosten des jeweiligen Kernkraftwerks auch solche Kosten abzuziehen sind, die der Stromerzeugung indirekt zugeordnet werden können, zum Beispiel Kosten für die übergeordnete Verwaltung. Bei der Bemessung des Ausgleichs sind - im Unterschied zu der Beurteilung, ob eine Übertragung zu angemessenen Bedingungen möglich wäre - die gesamten Kosten zugrunde zu legen. Der Ausgleichsberechtigte kann durch den Ausgleich wirtschaftlich nicht bessergestellt werden, als wenn er die ausgleichsfähigen Elektrizitätsmengen selbst erzeugt hätte. Auch ist zu untersuchen, ob und inwieweit Auswirkungen, die das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Ausgleich für Investitionen

§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen

§ 7g
Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 7e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

Verwaltung Bund

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

III. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 396/18

... Diese soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern von Einzelfall zu Einzelfall zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlt werden, unabhängig von den Gründen für die zeitlichen Differenzen. Hierdurch sollen die Liquiditätsvor- oder Nachteile ausgeglichen werden, die Steuerschuldner oder Steuervergütungsgläubiger durch das erst spätere Abführen oder Vereinnahmen von Steuern und Steuervergütungen haben. Spiegelbildlich hat diese Vor- oder Nachteile auch die öffentliche Hand als Steuergläubiger bzw. Steuervergütungsschuldner.



Drucksache 419/18

... 3. Steuermehreinnahmen



Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 4. Angesichts reduzierter Einnahmen durch den Brexit und steigender Ausgaben durch die Wahrnehmung neuer Aufgaben, die einen Mehrwert für Europa und seine Mitgliedstaaten schaffen, werden die Beiträge der Mitgliedstaaten in angemessenem, moderatem Umfang steigen müssen. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Damit sendet Deutschland ein wichtiges politisches Signal in herausfordernden europäischen Zeiten. Ein stärkeres Europa ist im Interesse Deutschlands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 374/18

... Es ergeben sich unmittelbar durch dieses Gesetz keine Mehreinnahmen und keine Veränderungen bei den Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand des Bundes.



Drucksache 165/1/18

... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 371/18

... Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus den Einnahmen aus der anstehenden Bereitstellung von Frequenzen für den Mobilfunk durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung des Sondervermögens

§ 2
Zweck des Sondervermögens

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Vermögen des Sondervermögens und Finanzierung

§ 5
Rücklagen

§ 6
Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung

§ 7
Jahresrechnung

§ 8
Verwaltungskosten

§ 9
Auflösung

§ 10
Inkrafttreten

Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens


 
 
 


Drucksache 402/1/18

... 8c. Geprüft werden sollte zudem, inwieweit Einnahmen aus der Einspeisevergütung nach EEG für Kleinanlagen bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit werden können.



Drucksache 170/18

... Angesichts des mit den verschiedenen Komponenten der Initiative verbundenen Verwaltungsaufwands werden kleine Unternehmen gezielt von der Verpflichtung zur Einführung eines wirksamen internen Beschwerdemanagementsystems ausgenommen. Für diese besondere Verpflichtung wurden nur relativ hoch angesiedelte Effizienz- und Zugänglichkeitskriterien festlegt, durch die es den Anbietern freisteht, der Verpflichtung durch kostengünstige technische Lösungen nachzukommen, deren Kosten unter dem Durchschnitt liegen. Durch die gezielten Ausnahmen wird dafür gesorgt, dass in Fällen, in denen ein aus der Initiative resultierender Verwaltungsaufwand nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, nur Unternehmen erfasst werden, deren Einnahmen ausreichen, diesen Aufwand aufzufangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 607/18

... "Erzielt das Unternehmen Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus Anlagen, für den es unter den Voraussetzungen des § 21 Absatz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7b
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 165/18 (Beschluss)

... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 371/18 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung des Breitbandausbaus und die Umsetzung des Digitalpakts Schule durch Errichtung eines Fonds als Sondervermögen des Bundes zu finanzieren. Das Sondervermögen soll aus Einnahmen des Bundes finanziert werden. Angesichts des nur schwer planbaren zeitlichen Verlaufs der Förderprojekte für den Breitbandausbau sollen so die Fördermittel außerhalb des Bundeshaushalts gebunden und verausgabt werden. Das Förderprogramm des Bundes unterstützt den Breitbandausbau in den Ländern, wobei der Finanzierungsanteil des Bundes derzeit je Projekt nur 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt und im Regelfall eine Beteiligung der Kommunen an den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 10 Prozent verlangt wird. Der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis erhöht die Förderbedarfe auf das Vierfache gegenüber der bisherigen Förderstrategie. Eine Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen im bisherigen Umfang ist kaum leistbar. Mit Blick auf die föderale Aufgabenverteilung soll der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden, was aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus Einnahmen aus der Vergabe von Frequenzen darstellbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 3 Titelgruppe 01 DIFG


 
 
 


Drucksache 125/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts festgehalten wird. Um das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen zu können, muss an einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung festgehalten werden. Eine gesicherte Einnahmenbasis einerseits und Ausgabendisziplin andererseits sind die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Herausforderungen auch künftig bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können. Auf der Ausgabenseite sind nach Auffassung des Bundesrates ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) konsequent anzugehen.



Drucksache 18/1/18

... 5. Diese Vorschläge sowie die angestrebte EU-weite Geltung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen würden nicht nur die Bekämpfung des Umsatzsteuerbe-trugs und die Administrierbarkeit durch die Steuerverwaltungen der Länder signifikant erschweren, sondern auch in den Haushalten von Bund und Ländern zu Steuermindereinnahmen führen. Sie werden deshalb vom Bundesrat sehr kritisch gesehen.



Drucksache 486/18

... "Staatliche Zuschüsse und sonstige Einnahmen oder Vergünstigungen, die die finanzielle Belastung beim Träger verringern, sind bei der Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten ausgabemindernd zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

§ 8a
Kosten der Nachwuchskräfte

§ 17a
Bestimmung der Kosten für Nachwuchskräfte

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 171/18

... für ein Kind für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates nach dem Maßstab der Ländergruppeneinteilung führt zu Steuermehreinnahmen von rd. 160 Mio. Euro.



Drucksache 366/1/18

... II in Höhe von 100 Euro für erzielte Einnahmen aus Ausbildungsvergütungen auf 200 Euro angehoben. Ausbildungsvergütung meint an dieser Stelle die von einem ausbildenden Betrieb gezahlte Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis, egal ob dieses nach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 § 16e Absatz 2 Satz 3, § 16i Absatz 2 Satz 1 SGB II Zu Artikel 2 § 27 Absatz 3 Nummer 5 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 4 SGB II Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 3 SGB II Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 4 MiLoG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5* - neu - SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 10 nur AIS :

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 einleitender Satzteil SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 13:

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 und Hauptempfehlung zu Ziffer 14:

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

21. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 223/18

... Die Befragten neigen dagegen weniger dazu, Kosteneinsparungen für die Behörden, erhöhte Einnahmen oder Energie- und CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 300/18

... Der Zeitpunkt der vollständigen Refinanzierung der Modernisierungsmaßnahme wird näher bestimmt. Er ergibt sich, wenn die vereinnahmte Modernisierungsumlage den Betrag der aufgewendeten Kosten erreicht hat. Angemessene Finanzierungskosten können bei der Bestimmung des Zeitpunktes der vollständigen Refinanzierung berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 373/1/18

... c) Der Bundesrat betont, dass jede Anpassung des Steuertarifs zur Korrektur der so genannten kalten Progression das Resultat einer Setzung politischer Prioritäten darstellt, weil im Gegenzug auf die Senkung von staatlichen Einnahmen oder die Erhöhung von Ausgaben an anderer Stelle verzichtet werden muss. Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Tarifentlastung zum Abbau der so genannten kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates dem Grundsatz nach zu begrüßen. Er weist allerdings darauf hin, dass diese Maßnahme eine strukturelle, das heißt dauerhafte Minderung der Steuereinnahmen bewirkt. Auch angesichts der Tatsache, dass ab dem Jahr 2020 die neue Schuldenregel für die Länderhaushalte gelten wird, hebt der Bundesrat kritisch hervor, dass im Unterschied zu früheren Initiativen der Bundesregierung im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen durch den Bund vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 7

Artikel 7a
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2016

Artikel 7
b Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 14. August 2017

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 207/1/18

... 2. Der Bundesrat hält ferner die in 2011 im BFStrMG eingeführte Zweckbindung der Mauteinnahmen für die Bundesfernstraßeninfrastruktur unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Kostenanlastung und Preisbildung für unvereinbar mit einer integrierten Verkehrspolitik. Vielmehr sind Querfinanzierungen in begrenztem Umfang sachgerecht und erforderlich, um das gemeinsame Ziel einer Verlagerung im Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu unterstützen und zu einer sinnvollen und umweltverträglicheren Aufteilung der Verkehrsträger zu gelangen. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, dass die Mauteinnahmen künftig wieder verkehrsträgerübergreifend für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden.



Drucksache 18/18 (Beschluss)

... 5. Diese Vorschläge sowie die angestrebte EU-weite Geltung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen würden nicht nur die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Administrierbarkeit durch die Steuerverwaltungen der Länder signifikant erschweren, sondern auch in den Haushalten von Bund und Ländern zu Steuermindereinnahmen führen. Sie werden deshalb vom Bundesrat sehr kritisch gesehen.



Drucksache 645/1/18

... Das Ziel des vorliegenden Entschließungsantrags, eine Prüfung der Möglichkeiten für die Beendigung oder Reduzierung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der GKV durch die Bundesregierung zu veranlassen, ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der Entschließungsantrag weist zutreffend darauf hin, dass die Frage der Finanzierung Bestandteil dieser Prüfung sein muss. Gerade weil aber zunächst eine Prüfung der möglichen Maßnahmen stattfinden soll, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll zu sein, bereits konkrete Festlegungen hinsichtlich der Finanzierung einer eventuell erforderlichen Kompensation von Mindereinnahmen der GKV zu treffen.



Drucksache 336/18

... Die Festsetzung des Umlagesatzes ist grundsätzlich antizyklisch auszugestalten. In konjunkturell guten Jahren sollen Rücklagen für Krisenzeiten aufgebaut werden. Zugleich sollen Arbeitgeber nicht mit einem Umlagesatz belastet werden, der mittelfristig über dem Bedarf der Insolvenzgeldaufwendungen liegt. Der Umlagesatz wird anhand einer makroökonomischen Zeitreihenbetrachtung sowie der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und der Projektion voraussichtlicher Einnahmen und Aufwendungen aus der Umlage angelehnt an die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung festgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Umlagesatz

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 563/18

... 4. die notwendigen Auslagen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder die Verschiebung einer geplanten Revision nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 5. im Fall der Reduzierung der Wirkleistungserzeugung aus Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder von KWK-Strom im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 151/18

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Archivierung und Nutzung von Unterlagen öffentlicher Stellen des Bundes folgt aus der ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus der Natur der Sache. Dies ist auf die Übernahme der Unterlagen der Deutschen Dienststelle (WASt), einer Einrichtung, die seit Jahrzehnten Bundesaufgaben wahrnimmt und deren nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Ausgaben vom Bund finanziert worden ist, übertragbar. Es handelt sich um Unterlagen zur Wehrmacht, für die eine originäre Zuständigkeit der Reichs- bzw. Bundesebene besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage 1
Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

3 Präambel

Artikel 1
Auflösung, Übergang

Artikel 2
Beschäftigte

Artikel 3
Dienstort

Artikel 4
Rechtliche Folgeregelungen

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesarchivgesetzes

§ 3a
Wahrnehmung besonderer Aufgaben

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu § 3a

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 3

Zu Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 375/18

... Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle versicherten Bürgerinnen und Bürger. Ihre Leistungsfähigkeit und finanzielle Stabilität sind auf Grund der positiven Wirtschaftsentwicklung in Deutschland gesichert. Die Mitgliederzahlen und Beitragseinnahmen entwickeln sich positiv. Der Gesundheitsfonds und ein großer Teil der Krankenkassen konnten erhebliche Rücklagen aufbauen. Damit besteht das Potential, Versicherte bei den Sozialbeiträgen zu entlasten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 366/18 (Beschluss)

... II in Höhe von 100 Euro für erzielte Einnahmen aus Ausbildungsvergütungen auf 200 Euro angehoben. Ausbildungsvergütung meint an dieser Stelle die von einem ausbildenden Betrieb gezahlte Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis, egal ob dieses nach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 6 - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 28. Der Bundesrat ist sich des haushaltspolitischen Spannungsfeldes zwischen geringeren Einnahmen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs und zusätzlichen Ausgaben aufgrund neuer Aufgaben der EU bewusst, das sich in Mittelkürzungen im Bereich der Kohäsionspolitik niedergeschlagen hat. Er bedauert dennoch, dass der Verordnungsvorschlag eine geplante Kürzung von real mehr als 20 Prozent für Deutschland vorsieht, und gibt zu bedenken, dass derart große Einschnitte beim Mittelbudget erhebliche Umstrukturierungen auf die derzeitige Förderlandschaft bedeuten würden. Insbesondere strukturschwache Regionen mit weniger zur Verfügung stehenden Kapazitäten konnten in der Vergangenheit von Mitteln der Europäischen Strukturfonds entscheidend profitieren. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei den Verhandlungen zum MFR für eine weiterhin wirkungsvolle Mittelausstattung Deutschlands und seiner Länder auszusprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 94/18

... Die derzeitigen Körperschaftsteuervorschriften basieren auf dem Grundsatz, dass Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden sollten. Diese Vorschriften wurden jedoch hauptsächlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts für "herkömmliche" Unternehmen konzipiert und definieren, welcher Sachverhalt ein Besteuerungsrecht in einem Land begründet ("wo wird besteuert") und welcher Anteil der Unternehmenseinnahmen einem Land zugewiesen wird ("wie viel wird besteuert"), und zwar weitgehend ausgehend von der physischen Präsenz in dem betreffenden Land und ohne Berücksichtigung der Wertschöpfung, die durch die Beteiligung der Nutzer in diesem Steuergebiet generiert wird. Das bedeutet, dass steuerlich nicht Ansässige in einem Land nur dann steuerpflichtig sind, wenn sie dort eine Betriebsstätte haben4. Derartige Vorschriften erfassen jedoch nicht die globale Reichweite digitaler Geschäftstätigkeiten, bei denen die physische Präsenz für die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen nicht mehr erforderlich ist. Daher werden neue Indikatoren für eine signifikante wirtschaftliche Präsenz benötigt, um Besteuerungsrechte in Bezug auf die neuen digitalen Geschäftsmodelle zu begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 325/18

... 2. Nach Auffassung des Bundesrates hat die Unternehmensteuerreform 2008 einen wichtigen Beitrag für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland geleistet: Die Bundesrepublik erlebt derzeit eine der längsten Aufschwungphasen seit der Wiedervereinigung, die sich auch in einem kontinuierlichen Beschäftigungsaufbau und Rekordsteuereinnahmen manifestiert. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass die Notwendigkeit von Reformen verdeckt wird.



Drucksache 192/1/18

... 4. Der Bundesrat hält es allerdings für nicht zielführend, dass die verstärkte Bereitstellung öffentlicher Daten für die Weiterverwendung mit dem Grundsatz einhergehen soll, dass die öffentlichen Stellen für ihre Daten grundsätzlich keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten liegen. Dies stellt einen massiven Eingriff in das originäre Gebührenfindungsrecht der Mitgliedstaaten und die eigenverantwortliche Finanzierung der öffentlichen Verwaltung dar. Der Grundsatz führt auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu erheblichen Mindereinnahmen und greift damit unmittelbar in das Haushaltsrecht der Länder ein.



Drucksache 258/18

... Es entsteht kein Erfüllungsaufwand: Zwar können den Rechtsinhabern Lizenzeinnahmen entgehen, weil sich Berechtigte künftig auf die gesetzliche Erlaubnis berufen können, statt einen Lizenzvertrag zu schließen und eine vertragliche Vergütung zu zahlen. Dabei handelt es sich um entgangenen Gewinn. Entgangener Gewinn ist jedoch kein Erfüllungsaufwand im Sinne von § 2 des NKRG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 310/18

... Die deutsche Wirtschaft ist gut aufgestellt. Die Gewinne der Unternehmen und die darauf beruhenden Steuereinnahmen des Staates entwickeln sich nachhaltig positiv. Zugleich ist klar: Deutschland darf sich nicht auf diesen Erfolgen ausruhen. So liegt die effektive Steuerbelastung in Deutschland ansässiger Unternehmen aktuell bei 29,83 Prozent. Damit rangiert Deutschland deutlich über dem EU-weiten Durchschnitt von 22,38 Prozent.



Drucksache 353/18

... Die neuen Gebührensätze sichern im Gegenzug Einnahmen für den Bundeshaushalt. Sie sollen den tatsächlichen Erfüllungsaufwand der Regulierungsbehörde decken. Der Aufwand für die Erhebung der neu eingeführten Gebührensätze soll aus dem bestehenden Sach- und Personalhaushalt gedeckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... Die geplante Absenkung der EEG-Einspeisevergütung für Anlagen über 40 kW trifft einen großen Teil der Mieterstromprojekte nicht nur direkt durch verminderte Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Zusätzlich werden Mieterstromprojekte schlechter gestellt durch die Berechnungsmethodik des Mieterstromzuschlags. Eine Absenkung des anzulegenden Wertes auf 8,33 Cent/kWh für den Leistungsanteil einer Anlage über 40 kW führt nach der in § 23b Abs. 1 festgelegten Subtraktion von 8,5 Cent/kWh dazu, dass der Mieterstromzuschlag nahezu bei Null liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 145/18

... Die Umsetzung betrifft ausschließlich vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzo-nenverantwortung. Diese müssen in der Übergangsphase von 2019 bis 2022 zusätzlich zur allgemeinen Netzentgeltbestimmung einen bundeseinheitlichen Netzentgel-tanteil bestimmen. Hierzu sind Abstimmungen und ein einheitliches Vorgehen bei der Datenermittlung notwendig. Da diese Prozesse auf langjährig bestehenden Erfahrungen aufbauen, ergibt sich dadurch von 2019 bis 2022 nur ein geringfügig höherer Aufwand in Höhe von schätzungsweise jährlich 38 500 Euro. Zudem sind aufgrund der bundesweiten Vereinheitlichung dauerhaft die Mehr- und Mindereinnahmen unter den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern auszugleichen, die gegenüber den individuellen Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber anfallen. Hierfür sind einmal jährlich Ausgleichsbeträge zu kalkulieren sowie jeweils monatlich zu verbuchen. Hieraus folgt ein marginal höherer Aufwand in Höhe von jährlich 1 600 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 522/18

... "Weist ein Mitglied innerhalb einer Frist von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 2 auf Grund nicht vorgelegter Einkommensnachweise unter Zugrundelegung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt wurden, geringere Einnahmen nach, sind die Beiträge für die nachgewiesenen Zeiträume neu festzusetzen. Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die nach Absatz 4 Satz 1 oder Satz 2 jeweils anzuwendende Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen. Wird der Beitrag nach den Sätzen 3 oder 4 festgesetzt, gilt § 24 des Vierten Buches nur im Umfang der veränderten Beitragsfestsetzung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

§ 324
Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 106
Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Artikel 11a
Änderung des Eignungsübungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 12a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18

... Verstöße gegen die EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe oder gegen die Wettbewerbsregeln führen zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, einem Kostenanstieg für Unternehmen und einem für Investitionen weniger attraktiven Umfeld. Durch aggressive Steuerplanung entsteht ein ungerechter Steuerwettbewerb, und den Mitgliedstaaten und dem EU-Haushalt entgehen Steuereinnahmen. Verstöße in den Bereichen Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit und Wohlergehen der Tiere, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen können zu ernsten Risiken führen, die über Ländergrenzen hinausgehen. In Bezug auf den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ist in Artikel 310 Absatz 6 und Artikel 325 Absätze 1 und 4 AEUV festgelegt, dass im Rahmen des gesetzgeberischen Handelns der Union entsprechende und abschreckende Maßnahmen festgelegt werden müssen, um sie vor illegalen Tätigkeiten zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 371/1/18

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung des Breitbandausbaus und die Umsetzung des Digitalpakts Schule durch Errichtung eines Fonds als Sondervermögen des Bundes zu finanzieren. Das Sondervermögen soll aus Einnahmen des Bundes finanziert werden. Angesichts des nur schwer planbaren zeitlichen Verlaufs der Förderprojekte für den Breitbandausbau sollen so die Fördermittel außerhalb des Bundeshaushalts gebunden und verausgabt werden. Das Förderprogramm des Bundes unterstützt den Breitbandausbau in den Ländern, wobei der Finanzierungsanteil des Bundes derzeit je Projekt nur 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt und im Regelfall eine Beteiligung der Kommunen an den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 10 Prozent verlangt wird. Der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis erhöht die Förderbedarfe auf das Vierfache gegenüber der bisherigen Förderstrategie. Eine Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen im bisherigen Umfang ist kaum leistbar. Mit Blick auf die föderale Aufgabenverteilung soll der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden, was aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus Einnahmen aus der Vergabe von Frequenzen darstellbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 2 Nummer 1 DIFG

4. Zu § 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 3 Titelgruppe 01 DIFG


 
 
 


Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.



Drucksache 624/18

Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2018) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2018



Drucksache 16/18

... Unzulängliche Mechanismen zur Sicherung des Vollzugs und einer wirksamen Ordnungspolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sind eine der Ursachen für die Umsetzungsdefizite6. Sie sind auch mit ein Faktor für unlauteren Wettbewerb7 und wirtschaftliche Schäden (z.B. Verlust an Steuereinnahmen) und untergraben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirksamkeit des EU-Rechts.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat ist sich des haushaltspolitischen Spannungsfeldes zwischen geringeren Einnahmen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs und zusätzlichen Ausgaben aufgrund neuer Aufgaben der EU bewusst, das sich in Mittelkürzungen im Bereich der Kohäsionspolitik niedergeschlagen hat. Er bedauert dennoch, dass der Verordnungsvorschlag eine geplante Kürzung von real mehr als 20 Prozent für Deutschland vorsieht, und gibt zu bedenken, dass derart große Einschnitte beim Mittelbudget erhebliche Umstrukturierungen auf die derzeitige Förderlandschaft bedeuten würden. Insbesondere strukturschwache Regionen mit weniger zur Verfügung stehenden Kapazitäten konnten in der Vergangenheit von Mitteln der Europäischen Strukturfonds entscheidend profitieren. Der Bundesrat bedauert, dass gerade auch die Europäische Territoriale Zusammenarbeit in erheblichem Umfang gekürzt werden soll. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei den Verhandlungen zum MFR für eine weiterhin wirkungsvolle Mittelausstattung Deutschlands und seiner Länder auszusprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 624/18 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2018) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2018



Drucksache 330/1/18

... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.



Drucksache 551/18

... Für Änderungsgenehmigungen werden Gebühren fällig, im Einzelfall in Höhe von etwa 500 Euro. Das Ressort nimmt 650 Fälle an, die bei der Wirtschaft anfallen. Im gleichen Umfang erhalten die Verwaltungen der Länder Gebühreneinnahmen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.