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"Energiewende"


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0338/1/11
0391/1/11
0188/10
0141/06
0908/04
Drucksache 542/15 (Beschluss)

... -freien Strom, soweit wirtschaftlich und netztechnisch möglich, sinnvoll zu nutzen anstatt durch Zwangsabregelung auf ihn verzichten zu müssen. Das reduziert die Kosten der Engpassbewirtschaftung, entlastet die Umwelt und trägt zur Energiewende auch in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 511/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Ländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land


 
 
 


Drucksache 555/1/15

... Die Bedeutung der Bioenergie für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende auch im Wärmebereich ist unbedingt ergänzend zu nennen, um eine ausschließliche Fokussierung auf die Stromerzeugung zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/15




1. Zu Nummer 3 Satz 3

2. Zu Nummer 4 Satz 1

3. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

4. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

5. Zu Nummer 7

6. Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 9

8. Zu Nummer 9 Satz 2


 
 
 


Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Bei den für den Netzausbau strategisch wichtigen Vorhaben Nr. 6 Conneforde Westerkappeln und Nr. 7 Dollern - Landesbergen des BBPLG zeigt sich nach derzeitigem Kenntnisstand, dass bei diesen Strecken aufgrund der besonderen räumlichen Situation mit zahlreichen Trassenkonflikten keine reine Freileitungstrasse erkennbar ist, die genehmigungsfähig wäre. Die Realisierung der Vorhaben wäre ohne die Möglichkeit einer Teilerdverkabelungsoption stark gefährdet, da einzelne Raumwiderstände nur mit Hilfe dieser Teilerdverkabelungsmöglichkeiten überwunden werden können. Es liegt daher im Interesse der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Deutschland, auch für diese Projekte die Teilverkabelungsmöglichkeit zu öffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

§ 43g
Projektmanager

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 543/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Dazu ist der Einbau von intelligenten Messsystemen sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG

11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

25. Zur Übermittlung von Messdaten

26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 511/1/15

... "6. Der Bundesrat weist ferner auf die energiepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie für eine erfolgreiche Energiewende hin. Bei dem vom Bund beabsichtigten Systemwechsel ist entscheidend, dass ein Ausschreibungsdesign für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/1/15




Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 129/1/15

... a) Für den Bundesrat hat der Netzausbau eine hohe Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Er sieht im Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze für Strom eine infrastrukturelle Grundvoraussetzung für die Verwirklichung des eingeschlagenen Wegs zu einer Energieversorgung, die weitgehend auf den volatilen erneuerbaren Energieträgern Wind und Sonne beruht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG

7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 82. Nach Auffassung des Bundesrates muss in diesem Zusammenhang eine europäische Energiewende - also die Abkehr von fossilen und atomaren Energieträgern - primäres Ziel sein. So kann langfristig das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Umweltverträglichkeit bestmöglich erreicht werden. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission 2016 einen Großteil der im Fahrplan für die Energieunion vorgesehenen Einzelmaßnahmen vorlegen möchte. Eine Energieunion, die lediglich als Einkaufsgemeinschaft für fossile Brennstoffe und insbesondere Gas konzipiert ist, lehnt der Bundesrat ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat betont die Chancen, die mit der Energiewende für den Standort Deutschland verbunden sind. Gleichzeitig sind international wettbewerbsfähige Energiepreise erforderlich, um den Industriestandort Deutschland weiterzuentwickeln und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Die Energiewende stellt insoweit auch eine große Herausforderung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 501/15

... es: Energie 2015 - Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende



Drucksache 31/1/15

... 26. Der Bundesrat betont die Chancen, die mit der Energiewende für den Standort Deutschland verbunden sind. Gleichzeitig sind international wettbewerbsfähige Energiepreise erforderlich, um den Industriestandort Deutschland weiterzuentwickeln und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Die Energiewende stellt insoweit auch eine große Herausforderung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 53. Er begrüßt ferner, dass die Kommission die Energieversorgung Europas sicherstellen und dessen Importabhängigkeit verringern möchte. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Beschleunigung der Energiewende und eine Erhöhung der Energieeffizienz nicht einseitig auf Kosten und zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen dürfen. Aktivitäten der Kommission sollten auch die Auswirkungen auf den Datenschutz und das Preisniveau berücksichtigen. Diese Auswirkungen sollten transparent für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

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Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 408/15 (Beschluss)

... 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.

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Drucksache 408/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung


 
 
 


Drucksache 21/15

... Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden zentrale Weichen für die zukünftige Ausgestaltung und damit auch für das Gelingen der Energiewende gestellt. Die EEG-Novelle gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Der Normenkontrollrat hat daher am 24. März 2014 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2

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Drucksache 21/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personalausweisgesetzes

§ 6a
Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis

Artikel 2
Änderung des Passgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung


 
 
 


Drucksache 247/1/15

... für die Energiewende hervor.



Drucksache 71/1/15

... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass nicht alle der geplanten Maßnahmen geeignet sind, um das übergeordnete Ziel einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der EU zu erreichen. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel im Zuge der aktuellen Verhandlungen um Schlussfolgerungen des Energierates am 8. Juni 2015 und auch bei der anschließenden Umsetzung der EU-Energieunion für die Prioritäten einer europäischen Energiewende einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/15




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 129/2/15

... Bei den für den Netzausbau strategisch wichtigen Vorhaben Nr. 6 Conneforde Westerkappeln und Nr. 7 Dollern - Landesbergen des BBPLG zeigt sich nach derzeitigem Kenntnisstand, dass bei diesen Strecken aufgrund der besonderen räumlichen Situation mit zahlreichen Trassenkonflikten keine reine Freileitungstrasse erkennbar ist, die genehmigungsfähig wäre. Die Realisierung der Vorhaben wäre ohne die Möglichkeit einer Teilerdverkabelungsoption stark gefährdet, da einzelne Raumwiderstände nur mit Hilfe dieser Teilerdverkabelungsmöglichkeiten überwunden werden können. Es liegt daher im Interesse der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Deutschland, auch für diese Projekte die Teilverkabelungsmöglichkeit zu öffnen.

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Drucksache 129/2/15




Zu Artikel 6 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 326/1/15

... 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei den Themen Fördersystematik für Erneuerbare Energien, Neugestaltung des Strommarktes, Novellierung des



Drucksache 71/15 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass nicht alle der geplanten Maßnahmen geeignet sind, um das übergeordnete Ziel einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der EU zu erreichen. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel im Zuge der aktuellen Verhandlungen um Schlussfolgerungen des Energierates am 8. Juni 2015 und auch bei der anschließenden Umsetzung der EU-Energieunion für die Prioritäten einer europäischen Energiewende einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 216/15

Bundesbericht Energieforschung 2015 Forschungsförderung für die Energiewende



Drucksache 458/15

... 4. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse aus den Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hin. Es ist festzustellen, dass die für die Energiewende erforderliche regionale Verteilung des Ausbaus nicht stattfindet und die Akteursvielfalt nach § 2 Abs. 5 S. 3 EEG 2014 nicht gewahrt werden konnte. Insbesondere ist für eine netztechnisch optimierte Verteilung des Zubaus die Berücksichtigung lastnaher Standorte sinnvoll.



Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Mit der Änderung des § 1 Absatz 1 wird diese Umstellung rückgängig gemacht und das KWK-Ausbauziel auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 korrigiert. Diese Änderung ist erforderlich, da die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Art der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung darstellt und als klimafreundlicher Komplementär zu den erneuerbaren Energien für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWKAnteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung. Das Ausbauziel von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung wäre mithin bereits allein durch den gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Um einen Ausbau zu fördern, ist deshalb der Bezug auf die gesamte Nettostromerzeugung wiederherzustellen, zumal bei Bezugnahme auf die regelbare Nettostromerzeugung mit weiter steigenden Anteilen dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zunehmend schrumpfen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 511/15

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Bundesländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können. Eine signifikante Abweichung von den Prämissen des Netzentwicklungsplanes (NEP) und ein hieraus resultierender möglicher zusätzlicher Netzausbau sollte vermieden werden.



Drucksache 447/15

... Die zu ändernde Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Baustein der nationalen und europäischen Strategien zu Energiewende, Energieeffizienz und CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Integrationskursverordnung

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 25a
Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Artikel 4
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Befristungen


 
 
 


Drucksache 441/1/15

... Mit der Änderung des § 1 Absatz 1 wird diese Umstellung rückgängig gemacht und das KWK-Ausbauziel auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 korrigiert. Diese Änderung ist erforderlich, da die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Art der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung darstellt und als klimafreundlicher Komplementär zu den erneuerbaren Energien für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWKAnteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung. Das Ausbauziel von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung wäre mithin bereits allein durch den gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Um einen Ausbau zu fördern, ist deshalb der Bezug auf die gesamte Nettostromerzeugung wiederherzustellen, zumal bei Bezugnahme auf die regelbare Nettostromerzeugung mit weiter steigenden Anteilen dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zunehmend schrumpfen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/1/15




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG

12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

18. Begründung:

19. Begründung:

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10

22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG

24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG

26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG

29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15

31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 408/15

... 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.



Drucksache 510/3/15

... Nach Auffassung des Bundesrates muss in diesem Zusammenhang eine europäische Energiewende - also die langfristige Abkehr von fossilen und atomaren Energieträgern - primäres Ziel sein. So kann das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Umweltverträglichkeit bestmöglich erreicht werden. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission 2016 einen Großteil der im Fahrplan für die Energieunion vorgesehenen Einzelmaßnahmen vorlegen möchte. Eine Energieunion, die lediglich als Einkaufsgemeinschaft für fossile Brennstoffe und insbesondere Gas konzipiert ist, lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 102/15

... Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zur Evaluierung des KWKG vom 1. Oktober 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass KWK-Anlagen heute einen Anteil von rund 16 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland haben und das Ausbauziel nur durch eine erhebliche Verbesserung der Förderbedingungen erreicht werden kann. Viele KWK-Anlagen können derzeit, insbesondere aufgrund der gesunkenen Erlöse an der Strombörse, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Abschaltung droht. Die Situation gefährdet durch erhebliche Verluste nicht nur eine Vielzahl kommunaler Unternehmen, sondern auch die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Wirtschaftlichkeit der KWK, insbesondere in der allgemeinen Versorgung, ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen auch für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen nicht gegeben. Der Gesetzgeber ist gefordert, im Sinne der europäischen KWK-Ausbaustrategie, Anreize für die Versorgung der bislang nicht erschlossenen Wärmesenken mit KWK-Anlagen zu bieten. Die KWK verfügt in Deutschland über ein großes Potential, welches es nun zu nutzen gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/15




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,

1. Einhaltung des KWKG-Ziel unter Beibehaltung der Fördersystematik

2. Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen

3. Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen und Fortführung der Förderung von Brennstoffzellen-Anlagen

4. Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

5. Anhebung des Förderdeckels

6. Beibehaltung des Eigenstromprivilegs

7. Einführung von Vorbescheiden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


 
 
 


Drucksache 102/15 (Beschluss)

... Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zur Evaluierung des KWKG vom 1. Oktober 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass KWK-Anlagen heute einen Anteil von rund 16 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland haben und das Ausbauziel nur durch eine erhebliche Verbesserung der Förderbedingungen erreicht werden kann. Viele KWK-Anlagen können derzeit, insbesondere aufgrund der gesunkenen Erlöse an der Strombörse, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Abschaltung droht. Die Situation gefährdet durch erhebliche Verluste nicht nur eine Vielzahl kommunaler Unternehmen, sondern auch die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Wirtschaftlichkeit der KWK, insbesondere in der allgemeinen Versorgung, im industriellen Bereich und in der Objektversorgung ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen auch für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen nicht gegeben. Der Gesetzgeber ist gefordert, im Sinne der europäischen KWK-Ausbaustrategie, Anreize für die Versorgung der bislang nicht erschlossenen Wärmesenken mit KWK-Anlagen zu bieten. Die KWK verfügt in Deutschland über ein großes Potential, welches es nun zu nutzen gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... b) Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Die Energieeffizienz ist einer der stärksten Hebel der Energiewende. Neben dem Ausbau der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien muss daher die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Erhöhung der Energieeffizienz schnellst möglich in Angriff genommen werden. Denn die Erhöhung der Energieeffizienz hat zahlreiche positive Effekte, die es auszuschöpfen gilt: Minderung des Energieverbrauchs, Kosteneinsparungen, Ressourceneinsparungen, Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Schaffung von Netto-Arbeitsplätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... 13. Zudem ist eine stärkere Förderung von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien und Gas sowie der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur unverzichtbar. Zur Erreichung des bestehenden Ziels der Bundesregierung (25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah eine ambitionierte, mit den Zielen des Klimaschutzes und der Energiewende kompatible Reform des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 500/14

... des Landes Baden-Württemberg, und dessen Stellvertreter Herr Bernd Liepner, jetzt im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, bestellt. Die Amtszeit endet somit im November 2014.



Drucksache 638/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist aus gegebenem Anlass erneut auf seinen Beschluss in BR-Drucksache 791/12(B), Ziffer 1, zum AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) vom 1. Februar 2013. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss darum gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum AIFMUmsetzungsgesetz sicherzustellen, dass Bürgerenergieprojekte durch die Vorgaben des Gesetzes nicht übermäßig belastet werden. Nach Auffassung des Bundesrates ist zweifelhaft, ob diesem Anliegen insbesondere bei der Ausgestaltung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) hinreichend Rechnung getragen wurde. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwiefern die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs dem Engagement von Energiegenossenschaften bei der Umsetzung der Energiewende entgegenstehen und der rechtliche Rahmen entsprechend anzupassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 360/1/14

... 11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch eine Nutzung des nicht bedarfsgerecht erzeugten Stroms die Systemintegration der erneuerbaren Energien in das bestehende Marktsystem gefördert und auch die Kosten der Energiewende (z.B. Härtefallregelung) reduziert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 638/1/14

... Der Bundesrat verweist aus gegebenem Anlass erneut auf seinen Beschluss in BR-Drucksache 791/12(B), Ziffer 1, zum AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) vom 1. Februar 2013. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss darum gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum AIFMUmsetzungsgesetz sicherzustellen, dass Bürgerenergieprojekte durch die Vorgaben des Gesetzes nicht übermäßig belastet werden. Nach Auffassung des Bundesrates ist zweifelhaft, ob diesem Anliegen insbesondere bei der Ausgestaltung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) hinreichend Rechnung getragen wurde. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwiefern die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs dem Engagement von Energiegenossenschaften bei der Umsetzung der Energiewende entgegenstehen und der rechtliche Rahmen entsprechend anzupassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 51/14 (Beschluss)

... 23. Intelligente Netze werden künftig dazu beitragen, dass ein Wandel vom privaten Stromverbraucher (Konsumenten) hin zum "Prosument" (Verbraucher bzw. Kunden und gleichzeitig Produzenten) erwartet werden kann. Diese Entwicklung wird eine wichtige Basis für die anstehende Energiewende legen. Hier gilt es, entsprechende Vorarbeiten und Sensibilisierungen zu leisten. Damit derartige Technologien sich in den Märkten etablieren können, werden zusätzliche Standardisierungs- und Normierungsbemühungen erforderlich sein, die insbesondere auch den IKT-Bereich betreffen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Abstimmung und gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Maßnahmenpakete zur Entwicklung intelligenter Netze voranzutreiben.



Drucksache 155/14 (Beschluss)

... und zulässigen Nutzungen als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an.



Drucksache 500/1/14

... als Mitglied Herrn Bernd Liepner (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.



Drucksache 22/1/14

... 3. Die Energiewende wird letztlich nur gelingen, wenn eine europäische und wenn möglich globale Weiterentwicklung angestrebt und konsequent verfolgt wird. Dabei gilt es, verbindliche und ambitionierte Ziele auf EU wie auch nationaler Ebene zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur Senkung der Treibhausgasemissionen festzulegen.

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Drucksache 22/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 360/14 (Beschluss)

... g) Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch eine Nutzung des nicht bedarfsgerecht erzeugten Stroms die Systemintegration der erneuerbaren Energien in das bestehende Marktsystem gefördert und auch die Kosten der Energiewende (z.B. Härtefallregelung) reduziert werden können.

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Drucksache 360/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 293/1/14

... Der Bundesrat befürchtet, dass mit den oben genannten Einschränkungen des Bioenergiesektors selbst die geringen, im Gesetz vorgesehenen Ausbauziele nicht erreicht werden können. Er bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bioenergie trotz der EEG-Novelle auch in Zukunft eine feste Systemsäule der Energiewende bleibt, und hierbei die Länder in ausreichendem Maße zu beteiligen. Vor dem Hintergrund bedauert der Bundesrat, dass eine angemessene Beteiligung der Länder über eine Mitberatung der wesentlichen Verordnungen des Gesetzes nicht vorgesehen ist.



Drucksache 376/1/14

... Ministerium für Energiewende, Land wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/14




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 616/14

Erster Fortschrittsbericht Energiewende



Drucksache 436/14 (Beschluss)

... 3. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen. Als wesentliches Element der Energiewende im Verkehrssektor kann sie im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerksparks einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten.

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Drucksache 436/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 376/14 (Beschluss)

... Ministerium für Energiewende, Land wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein

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Drucksache 376/14 (Beschluss)




Anlage
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 6. Zudem ist eine stärkere Förderung von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien und Gas sowie der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur unverzichtbar. Zur Erreichung des bestehenden Ziels der Bundesregierung (25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah eine ambitionierte, mit den Zielen des Klimaschutzes und der Energiewende kompatible Reform des

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Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 486/14

... es Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Stellungnahme der Bundesregierung



Drucksache 589/14

... -Minderungszielen eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Dies erfordert nicht nur einen konsequenten Umbau der Energieversorgung. Vor allem auch die Steigerung der Energieeffizienz ist ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende.



Drucksache 406/1/14

... -Bindungspotenzial aufweisen. Gleichzeitig weisen diese Kreuzungen bessere Eigenschaften für den Boden- und Gewässerschutz auf als die nach Anlage 1 zugelassenen Arten, da diese deutlich mehr organische Masse in den Boden einbringen und eine größere Nährstoffsenke darstellen. Auch in Bezug auf die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende sind diese Kreuzungen auf Grund deren höheren

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Drucksache 406/1/14




1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *

7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 356/14

... - und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren, der der Sicherung der Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende dient. Hierdurch kann der Bundeszuschuss zeitnah auf der Grundlage des aktuellen Preisniveaus für CO

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Drucksache 356/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 486/1/14

... es: Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Stellungnahme der Bundesregierung



Drucksache 191/14 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht in § 62 vor, dass Schienenbahnen eine EEG-Umlage von 20 Prozent des Normalwertes von derzeit 6,24 Cent pro KWh bezahlen sollen, also dann 1,24 Cent, während sie nach der derzeitigen Gesetzeslage erheblich weniger bezahlen müssen. Diese faktische Verdoppelung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen kann insbesondere in Ländern mit großen Verkehrsunternehmen und soweit die Verträge dies vorsehen zu erheblichen Mehrkosten zulasten der Landeshaushalte führen. Vielerorts kann diese zusätzliche Belastung der Landeshaushalte voraussichtlich nur durch eine Abbestellung von Leistungen kompensiert werden. Die Beeinträchtigungen des Angebots im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs konterkarieren die Zielsetzung, Verkehre auch im regionalen Bereich zunehmend auf die Schiene zu verlagern. Der Schienenverkehr leistet einen erheblichen Beitrag zu einer klima- und ressourcenschonenden Mobilität und damit zum Gelingen der Energiewende. Daher sollten in jedem Fall die Benachteiligungen gegenüber anderen, weniger umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträgern von der Bundesregierung ausgeglichen werden. So ist etwa eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Ausgleich für die durch die Reform des EEG fehlenden Mittel angebracht.

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Drucksache 191/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 406/14 (Beschluss)

... -Bindungspotenzial aufweisen. Gleichzeitig weisen diese Kreuzungen bessere Eigenschaften für den Boden- und Gewässerschutz auf als die nach Anlage 1 zugelassenen Arten, da diese deutlich mehr organische Masse in den Boden einbringen und eine größere Nährstoffsenke darstellen. Auch in Bezug auf die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende sind diese Kreuzungen auf Grund deren höheren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)

1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

Anlage 1
(zu §§ 3 und 3 0 Absatz 1) ist wie folgt zu fassen: Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1)

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 255/14

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden und damit die Energieeffizienz gesteigert werden muss, um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende im Gebäudebestand zu erreichen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sowie am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, sofern sie nach den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind. Um die angestrebte Erhöhung der Quote energetischer Sanierungsmaßnahmen insbesondere in Regionen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen, zu erreichen, sind zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft von Privateigentümern, Investoren und Wohnungsunternehmen nötig.



Drucksache 191/4/14

... Der Gesetzentwurf sieht in § 62 vor, dass Schienenbahnen eine EEG-Umlage von 20 Prozent des Normalwertes von derzeit 6,24 Cent pro KWh bezahlen sollen, also dann 1,24 Cent, während sie nach der derzeitigen Gesetzeslage erheblich weniger bezahlen müssen. Diese faktische Verdoppelung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen kann insbesondere in Ländern mit großen Verkehrsunternehmen und soweit die Verträge dies vorsehen zu erheblichen Mehrkosten zulasten der Landeshaushalte führen. Vielerorts kann diese zusätzliche Belastung der Landeshaushalte voraussichtlich nur durch eine Abbestellung von Leistungen kompensiert werden. Die Beeinträchtigungen des Angebots im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs konterkarieren die Zielsetzung, Verkehre auch im regionalen Bereich zunehmend auf die Schiene zu verlagern. Der Schienenverkehr leistet einen erheblichen Beitrag zu einer klima- und ressourcenschonenden Mobilität und damit zum Gelingen der Energiewende. Daher sollten in jedem Fall die Benachteiligungen gegenüber anderen, weniger umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträgern von der Bundesregierung ausgeglichen werden. So ist etwa eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Ausgleich für die durch die Reform des EEG fehlenden Mittel angebracht.

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Drucksache 191/4/14




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 132/14

Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"



Drucksache 369/14

Bundesbericht Energieforschung 2014 Forschungsförderung für die Energiewende



Drucksache 155/1/14

... und zulässigen Nutzungen als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an.



Drucksache 436/1/14

... 4. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen. Als wesentliches Element der Energiewende im Verkehrssektor kann sie im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerksparks einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 500/14 (Beschluss)

... als Mitglied Herrn Bernd Liepner (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.