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"Energiewende"
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... -freien Strom, soweit wirtschaftlich und netztechnisch möglich, sinnvoll zu nutzen anstatt durch Zwangsabregelung auf ihn verzichten zu müssen. Das reduziert die Kosten der Engpassbewirtschaftung, entlastet die Umwelt und trägt zur Energiewende auch in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie bei.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG
24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014
'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV
26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG
27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG
Drucksache 511/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Ländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land
Drucksache 555/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 - Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen -
... Die Bedeutung der Bioenergie für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende auch im Wärmebereich ist unbedingt ergänzend zu nennen, um eine ausschließliche Fokussierung auf die Stromerzeugung zu vermeiden.
1. Zu Nummer 3 Satz 3
2. Zu Nummer 4 Satz 1
3. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:
4. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:
5. Zu Nummer 7
6. Zu Nummer 9
7. Zu Nummer 9
8. Zu Nummer 9 Satz 2
Drucksache 129/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Bei den für den Netzausbau strategisch wichtigen Vorhaben Nr. 6 Conneforde Westerkappeln und Nr. 7 Dollern - Landesbergen des BBPLG zeigt sich nach derzeitigem Kenntnisstand, dass bei diesen Strecken aufgrund der besonderen räumlichen Situation mit zahlreichen Trassenkonflikten keine reine Freileitungstrasse erkennbar ist, die genehmigungsfähig wäre. Die Realisierung der Vorhaben wäre ohne die Möglichkeit einer Teilerdverkabelungsoption stark gefährdet, da einzelne Raumwiderstände nur mit Hilfe dieser Teilerdverkabelungsmöglichkeiten überwunden werden können. Es liegt daher im Interesse der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Deutschland, auch für diese Projekte die Teilverkabelungsmöglichkeit zu öffnen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG
§ 43g Projektmanager
3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG
7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG
8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG
9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan
10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 543/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewenr Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Dazu ist der Einbau von intelligenten Messsystemen sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG
7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG
8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG
11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG
12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG
13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG
14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG
15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG
16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG
18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG
19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG
20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG
21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG
22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG
23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG
24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG
25. Zur Übermittlung von Messdaten
26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG
27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG
29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG
30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG
31. Zu Artikel 1 allgemein
32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG
33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung
34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung
Drucksache 511/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen -
... "6. Der Bundesrat weist ferner auf die energiepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie für eine erfolgreiche Energiewende hin. Bei dem vom Bund beabsichtigten Systemwechsel ist entscheidend, dass ein Ausschreibungsdesign für
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Drucksache 129/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... a) Für den Bundesrat hat der Netzausbau eine hohe Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Er sieht im Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze für Strom eine infrastrukturelle Grundvoraussetzung für die Verwirklichung des eingeschlagenen Wegs zu einer Energieversorgung, die weitgehend auf den volatilen erneuerbaren Energieträgern Wind und Sonne beruht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG
7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG
8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG
9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG
10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 82. Nach Auffassung des Bundesrates muss in diesem Zusammenhang eine europäische Energiewende - also die Abkehr von fossilen und atomaren Energieträgern - primäres Ziel sein. So kann langfristig das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Umweltverträglichkeit bestmöglich erreicht werden. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission 2016 einen Großteil der im Fahrplan für die Energieunion vorgesehenen Einzelmaßnahmen vorlegen möchte. Eine Energieunion, die lediglich als Einkaufsgemeinschaft für fossile Brennstoffe und insbesondere Gas konzipiert ist, lehnt der Bundesrat ab.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 31/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 26. Der Bundesrat betont die Chancen, die mit der Energiewende für den Standort Deutschland verbunden sind. Gleichzeitig sind international wettbewerbsfähige Energiepreise erforderlich, um den Industriestandort Deutschland weiterzuentwickeln und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Die Energiewende stellt insoweit auch eine große Herausforderung dar.
Drucksache 501/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetz es: Energie 2015 - Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende
... es: Energie 2015 - Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende
Drucksache 31/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 26. Der Bundesrat betont die Chancen, die mit der Energiewende für den Standort Deutschland verbunden sind. Gleichzeitig sind international wettbewerbsfähige Energiepreise erforderlich, um den Industriestandort Deutschland weiterzuentwickeln und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Die Energiewende stellt insoweit auch eine große Herausforderung dar.
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 53. Er begrüßt ferner, dass die Kommission die Energieversorgung Europas sicherstellen und dessen Importabhängigkeit verringern möchte. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Beschleunigung der Energiewende und eine Erhöhung der Energieeffizienz nicht einseitig auf Kosten und zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen dürfen. Aktivitäten der Kommission sollten auch die Auswirkungen auf den Datenschutz und das Preisniveau berücksichtigen. Diese Auswirkungen sollten transparent für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sein.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 408/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
Drucksache 21/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
... Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden zentrale Weichen für die zukünftige Ausgestaltung und damit auch für das Gelingen der Energiewende gestellt. Die EEG-Novelle gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Der Normenkontrollrat hat daher am 24. März 2014 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personalausweisgesetzes
§ 6a Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
Artikel 2 Änderung des Passgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung
Drucksache 247/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... für die Energiewende hervor.
Drucksache 71/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass nicht alle der geplanten Maßnahmen geeignet sind, um das übergeordnete Ziel einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der EU zu erreichen. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel im Zuge der aktuellen Verhandlungen um Schlussfolgerungen des Energierates am 8. Juni 2015 und auch bei der anschließenden Umsetzung der EU-Energieunion für die Prioritäten einer europäischen Energiewende einzusetzen.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 129/2/15
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Bei den für den Netzausbau strategisch wichtigen Vorhaben Nr. 6 Conneforde Westerkappeln und Nr. 7 Dollern - Landesbergen des BBPLG zeigt sich nach derzeitigem Kenntnisstand, dass bei diesen Strecken aufgrund der besonderen räumlichen Situation mit zahlreichen Trassenkonflikten keine reine Freileitungstrasse erkennbar ist, die genehmigungsfähig wäre. Die Realisierung der Vorhaben wäre ohne die Möglichkeit einer Teilerdverkabelungsoption stark gefährdet, da einzelne Raumwiderstände nur mit Hilfe dieser Teilerdverkabelungsmöglichkeiten überwunden werden können. Es liegt daher im Interesse der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Deutschland, auch für diese Projekte die Teilverkabelungsmöglichkeit zu öffnen.
Drucksache 326/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei den Themen Fördersystematik für Erneuerbare Energien, Neugestaltung des Strommarktes, Novellierung des
Drucksache 71/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass nicht alle der geplanten Maßnahmen geeignet sind, um das übergeordnete Ziel einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der EU zu erreichen. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel im Zuge der aktuellen Verhandlungen um Schlussfolgerungen des Energierates am 8. Juni 2015 und auch bei der anschließenden Umsetzung der EU-Energieunion für die Prioritäten einer europäischen Energiewende einzusetzen.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 216/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesbericht Energieforschung 2015 Forschungsförderung für die Energiewende
Bundesbericht Energieforschung 2015 Forschungsförderung für die Energiewende
Drucksache 458/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen
... 4. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse aus den Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hin. Es ist festzustellen, dass die für die Energiewende erforderliche regionale Verteilung des Ausbaus nicht stattfindet und die Akteursvielfalt nach § 2 Abs. 5 S. 3 EEG 2014 nicht gewahrt werden konnte. Insbesondere ist für eine netztechnisch optimierte Verteilung des Zubaus die Berücksichtigung lastnaher Standorte sinnvoll.
Drucksache 441/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Mit der Änderung des § 1 Absatz 1 wird diese Umstellung rückgängig gemacht und das KWK-Ausbauziel auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 korrigiert. Diese Änderung ist erforderlich, da die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Art der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung darstellt und als klimafreundlicher Komplementär zu den erneuerbaren Energien für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWKAnteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung. Das Ausbauziel von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung wäre mithin bereits allein durch den gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Um einen Ausbau zu fördern, ist deshalb der Bezug auf die gesamte Nettostromerzeugung wiederherzustellen, zumal bei Bezugnahme auf die regelbare Nettostromerzeugung mit weiter steigenden Anteilen dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zunehmend schrumpfen würde.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 511/15
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Bundesländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können. Eine signifikante Abweichung von den Prämissen des Netzentwicklungsplanes (NEP) und ein hieraus resultierender möglicher zusätzlicher Netzausbau sollte vermieden werden.
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... Die zu ändernde Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Baustein der nationalen und europäischen Strategien zu Energiewende, Energieeffizienz und CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Artikel 4 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Befristungen
Drucksache 441/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Mit der Änderung des § 1 Absatz 1 wird diese Umstellung rückgängig gemacht und das KWK-Ausbauziel auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 korrigiert. Diese Änderung ist erforderlich, da die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Art der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung darstellt und als klimafreundlicher Komplementär zu den erneuerbaren Energien für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWKAnteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung. Das Ausbauziel von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung wäre mithin bereits allein durch den gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Um einen Ausbau zu fördern, ist deshalb der Bezug auf die gesamte Nettostromerzeugung wiederherzustellen, zumal bei Bezugnahme auf die regelbare Nettostromerzeugung mit weiter steigenden Anteilen dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zunehmend schrumpfen würde.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG
12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
18. Begründung:
19. Begründung:
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10
22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG
24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG
26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG
29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15
31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 408/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.
Drucksache 510/3/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... Nach Auffassung des Bundesrates muss in diesem Zusammenhang eine europäische Energiewende - also die langfristige Abkehr von fossilen und atomaren Energieträgern - primäres Ziel sein. So kann das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Umweltverträglichkeit bestmöglich erreicht werden. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission 2016 einen Großteil der im Fahrplan für die Energieunion vorgesehenen Einzelmaßnahmen vorlegen möchte. Eine Energieunion, die lediglich als Einkaufsgemeinschaft für fossile Brennstoffe und insbesondere Gas konzipiert ist, lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 102/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zur Evaluierung des KWKG vom 1. Oktober 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass KWK-Anlagen heute einen Anteil von rund 16 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland haben und das Ausbauziel nur durch eine erhebliche Verbesserung der Förderbedingungen erreicht werden kann. Viele KWK-Anlagen können derzeit, insbesondere aufgrund der gesunkenen Erlöse an der Strombörse, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Abschaltung droht. Die Situation gefährdet durch erhebliche Verluste nicht nur eine Vielzahl kommunaler Unternehmen, sondern auch die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Wirtschaftlichkeit der KWK, insbesondere in der allgemeinen Versorgung, ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen auch für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen nicht gegeben. Der Gesetzgeber ist gefordert, im Sinne der europäischen KWK-Ausbaustrategie, Anreize für die Versorgung der bislang nicht erschlossenen Wärmesenken mit KWK-Anlagen zu bieten. Die KWK verfügt in Deutschland über ein großes Potential, welches es nun zu nutzen gilt.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
1. Einhaltung des KWKG-Ziel unter Beibehaltung der Fördersystematik
2. Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen
3. Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen und Fortführung der Förderung von Brennstoffzellen-Anlagen
4. Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
5. Anhebung des Förderdeckels
6. Beibehaltung des Eigenstromprivilegs
7. Einführung von Vorbescheiden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Drucksache 102/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zur Evaluierung des KWKG vom 1. Oktober 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass KWK-Anlagen heute einen Anteil von rund 16 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland haben und das Ausbauziel nur durch eine erhebliche Verbesserung der Förderbedingungen erreicht werden kann. Viele KWK-Anlagen können derzeit, insbesondere aufgrund der gesunkenen Erlöse an der Strombörse, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Abschaltung droht. Die Situation gefährdet durch erhebliche Verluste nicht nur eine Vielzahl kommunaler Unternehmen, sondern auch die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die Wirtschaftlichkeit der KWK, insbesondere in der allgemeinen Versorgung, im industriellen Bereich und in der Objektversorgung ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen auch für Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen nicht gegeben. Der Gesetzgeber ist gefordert, im Sinne der europäischen KWK-Ausbaustrategie, Anreize für die Versorgung der bislang nicht erschlossenen Wärmesenken mit KWK-Anlagen zu bieten. Die KWK verfügt in Deutschland über ein großes Potential, welches es nun zu nutzen gilt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
Drucksache 191/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... b) Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Die Energieeffizienz ist einer der stärksten Hebel der Energiewende. Neben dem Ausbau der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien muss daher die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Erhöhung der Energieeffizienz schnellst möglich in Angriff genommen werden. Denn die Erhöhung der Energieeffizienz hat zahlreiche positive Effekte, die es auszuschöpfen gilt: Minderung des Energieverbrauchs, Kosteneinsparungen, Ressourceneinsparungen, Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Schaffung von Netto-Arbeitsplätzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014
Zu Artikel 1 Nummer 6
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 13. Zudem ist eine stärkere Förderung von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien und Gas sowie der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur unverzichtbar. Zur Erreichung des bestehenden Ziels der Bundesregierung (25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah eine ambitionierte, mit den Zielen des Klimaschutzes und der Energiewende kompatible Reform des
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 500/14
Vorlage an den Bundesrat
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... des Landes Baden-Württemberg, und dessen Stellvertreter Herr Bernd Liepner, jetzt im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, bestellt. Die Amtszeit endet somit im November 2014.
Drucksache 638/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... Der Bundesrat verweist aus gegebenem Anlass erneut auf seinen Beschluss in BR-Drucksache 791/12(B), Ziffer 1, zum AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) vom 1. Februar 2013. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss darum gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum AIFMUmsetzungsgesetz sicherzustellen, dass Bürgerenergieprojekte durch die Vorgaben des Gesetzes nicht übermäßig belastet werden. Nach Auffassung des Bundesrates ist zweifelhaft, ob diesem Anliegen insbesondere bei der Ausgestaltung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) hinreichend Rechnung getragen wurde. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwiefern die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs dem Engagement von Energiegenossenschaften bei der Umsetzung der Energiewende entgegenstehen und der rechtliche Rahmen entsprechend anzupassen ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E
9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG
§ 5c Allgemeine Anforderungen an Emittenten
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG
12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG
13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG
14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG
15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG
16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG
17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG
18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG
19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG
20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E
21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG
22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E
23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV
24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB
25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO
28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 360/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... 11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch eine Nutzung des nicht bedarfsgerecht erzeugten Stroms die Systemintegration der erneuerbaren Energien in das bestehende Marktsystem gefördert und auch die Kosten der Energiewende (z.B. Härtefallregelung) reduziert werden können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 638/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... Der Bundesrat verweist aus gegebenem Anlass erneut auf seinen Beschluss in BR-Drucksache 791/12(B), Ziffer 1, zum AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) vom 1. Februar 2013. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss darum gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum AIFMUmsetzungsgesetz sicherzustellen, dass Bürgerenergieprojekte durch die Vorgaben des Gesetzes nicht übermäßig belastet werden. Nach Auffassung des Bundesrates ist zweifelhaft, ob diesem Anliegen insbesondere bei der Ausgestaltung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) hinreichend Rechnung getragen wurde. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwiefern die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs dem Engagement von Energiegenossenschaften bei der Umsetzung der Energiewende entgegenstehen und der rechtliche Rahmen entsprechend anzupassen ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E
Zu Artikel 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG
10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E
Zu a
Zu b
Zu c
Zu d
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG
§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG
§ 5c Allgemeine Anforderungen an Emittenten
20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG
24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG
25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG
26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG
27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG
28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG
29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG
30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E
31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG
32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E
33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV
34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB
35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB
36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO
41. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... 23. Intelligente Netze werden künftig dazu beitragen, dass ein Wandel vom privaten Stromverbraucher (Konsumenten) hin zum "Prosument" (Verbraucher bzw. Kunden und gleichzeitig Produzenten) erwartet werden kann. Diese Entwicklung wird eine wichtige Basis für die anstehende Energiewende legen. Hier gilt es, entsprechende Vorarbeiten und Sensibilisierungen zu leisten. Damit derartige Technologien sich in den Märkten etablieren können, werden zusätzliche Standardisierungs- und Normierungsbemühungen erforderlich sein, die insbesondere auch den IKT-Bereich betreffen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Abstimmung und gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Maßnahmenpakete zur Entwicklung intelligenter Netze voranzutreiben.
Drucksache 155/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... und zulässigen Nutzungen als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an.
Drucksache 500/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... als Mitglied Herrn Bernd Liepner (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.
Drucksache 22/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... 3. Die Energiewende wird letztlich nur gelingen, wenn eine europäische und wenn möglich globale Weiterentwicklung angestrebt und konsequent verfolgt wird. Dabei gilt es, verbindliche und ambitionierte Ziele auf EU wie auch nationaler Ebene zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur Senkung der Treibhausgasemissionen festzulegen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Drucksache 360/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... g) Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch eine Nutzung des nicht bedarfsgerecht erzeugten Stroms die Systemintegration der erneuerbaren Energien in das bestehende Marktsystem gefördert und auch die Kosten der Energiewende (z.B. Härtefallregelung) reduziert werden können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 293/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... Der Bundesrat befürchtet, dass mit den oben genannten Einschränkungen des Bioenergiesektors selbst die geringen, im Gesetz vorgesehenen Ausbauziele nicht erreicht werden können. Er bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bioenergie trotz der EEG-Novelle auch in Zukunft eine feste Systemsäule der Energiewende bleibt, und hierbei die Länder in ausreichendem Maße zu beteiligen. Vor dem Hintergrund bedauert der Bundesrat, dass eine angemessene Beteiligung der Länder über eine Mitberatung der wesentlichen Verordnungen des Gesetzes nicht vorgesehen ist.
Drucksache 376/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... Ministerium für Energiewende, Land wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 616/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Fortschrittsbericht Energiewende
Erster Fortschrittsbericht Energiewende
Drucksache 436/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz EmoG)
... 3. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen. Als wesentliches Element der Energiewende im Verkehrssektor kann sie im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerksparks einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 376/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... Ministerium für Energiewende, Land wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein
Anlage Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 6. Zudem ist eine stärkere Förderung von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien und Gas sowie der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur unverzichtbar. Zur Erreichung des bestehenden Ziels der Bundesregierung (25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah eine ambitionierte, mit den Zielen des Klimaschutzes und der Energiewende kompatible Reform des
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 486/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetz es Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Stellungnahme der Bundesregierung
... es Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Stellungnahme der Bundesregierung
Drucksache 589/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
... -Minderungszielen eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Dies erfordert nicht nur einen konsequenten Umbau der Energieversorgung. Vor allem auch die Steigerung der Energieeffizienz ist ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende.
Drucksache 406/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... -Bindungspotenzial aufweisen. Gleichzeitig weisen diese Kreuzungen bessere Eigenschaften für den Boden- und Gewässerschutz auf als die nach Anlage 1 zugelassenen Arten, da diese deutlich mehr organische Masse in den Boden einbringen und eine größere Nährstoffsenke darstellen. Auch in Bezug auf die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende sind diese Kreuzungen auf Grund deren höheren
1. Zu § 20 Überschrift
2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2
3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1
4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *
7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
Drucksache 356/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
... - und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren, der der Sicherung der Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende dient. Hierdurch kann der Bundeszuschuss zeitnah auf der Grundlage des aktuellen Preisniveaus für CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 486/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetz es: Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Stellungnahme der Bundesregierung
... es: Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Stellungnahme der Bundesregierung
Drucksache 191/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... Der Gesetzentwurf sieht in § 62 vor, dass Schienenbahnen eine EEG-Umlage von 20 Prozent des Normalwertes von derzeit 6,24 Cent pro KWh bezahlen sollen, also dann 1,24 Cent, während sie nach der derzeitigen Gesetzeslage erheblich weniger bezahlen müssen. Diese faktische Verdoppelung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen kann insbesondere in Ländern mit großen Verkehrsunternehmen und soweit die Verträge dies vorsehen zu erheblichen Mehrkosten zulasten der Landeshaushalte führen. Vielerorts kann diese zusätzliche Belastung der Landeshaushalte voraussichtlich nur durch eine Abbestellung von Leistungen kompensiert werden. Die Beeinträchtigungen des Angebots im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs konterkarieren die Zielsetzung, Verkehre auch im regionalen Bereich zunehmend auf die Schiene zu verlagern. Der Schienenverkehr leistet einen erheblichen Beitrag zu einer klima- und ressourcenschonenden Mobilität und damit zum Gelingen der Energiewende. Daher sollten in jedem Fall die Benachteiligungen gegenüber anderen, weniger umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträgern von der Bundesregierung ausgeglichen werden. So ist etwa eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Ausgleich für die durch die Reform des EEG fehlenden Mittel angebracht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 406/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... -Bindungspotenzial aufweisen. Gleichzeitig weisen diese Kreuzungen bessere Eigenschaften für den Boden- und Gewässerschutz auf als die nach Anlage 1 zugelassenen Arten, da diese deutlich mehr organische Masse in den Boden einbringen und eine größere Nährstoffsenke darstellen. Auch in Bezug auf die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende sind diese Kreuzungen auf Grund deren höheren
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)
1. Zu § 20 Überschrift
2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2
3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1
Anlage 1 (zu §§ 3 und 3 0 Absatz 1) ist wie folgt zu fassen: Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1)
4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
Drucksache 255/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmem Wohnraum in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden und damit die Energieeffizienz gesteigert werden muss, um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende im Gebäudebestand zu erreichen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sowie am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, sofern sie nach den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind. Um die angestrebte Erhöhung der Quote energetischer Sanierungsmaßnahmen insbesondere in Regionen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen, zu erreichen, sind zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft von Privateigentümern, Investoren und Wohnungsunternehmen nötig.
Drucksache 191/4/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... Der Gesetzentwurf sieht in § 62 vor, dass Schienenbahnen eine EEG-Umlage von 20 Prozent des Normalwertes von derzeit 6,24 Cent pro KWh bezahlen sollen, also dann 1,24 Cent, während sie nach der derzeitigen Gesetzeslage erheblich weniger bezahlen müssen. Diese faktische Verdoppelung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen kann insbesondere in Ländern mit großen Verkehrsunternehmen und soweit die Verträge dies vorsehen zu erheblichen Mehrkosten zulasten der Landeshaushalte führen. Vielerorts kann diese zusätzliche Belastung der Landeshaushalte voraussichtlich nur durch eine Abbestellung von Leistungen kompensiert werden. Die Beeinträchtigungen des Angebots im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs konterkarieren die Zielsetzung, Verkehre auch im regionalen Bereich zunehmend auf die Schiene zu verlagern. Der Schienenverkehr leistet einen erheblichen Beitrag zu einer klima- und ressourcenschonenden Mobilität und damit zum Gelingen der Energiewende. Daher sollten in jedem Fall die Benachteiligungen gegenüber anderen, weniger umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträgern von der Bundesregierung ausgeglichen werden. So ist etwa eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Ausgleich für die durch die Reform des EEG fehlenden Mittel angebracht.
Drucksache 132/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
Drucksache 369/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesbericht Energieforschung 2014 Forschungsförderung für die Energiewende
Bundesbericht Energieforschung 2014 Forschungsförderung für die Energiewende
Drucksache 155/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... und zulässigen Nutzungen als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an.
Drucksache 436/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG )
... 4. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen. Als wesentliches Element der Energiewende im Verkehrssektor kann sie im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerksparks einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 500/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
... als Mitglied Herrn Bernd Liepner (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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