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"Energiewende"


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0339/11B
0338/1/11
0391/1/11
0188/10
0141/06
0908/04
Drucksache 552/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt das Ziel des vorliegenden Gesetzes, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Ebenso ist zu begrüßen, dass entlastende Maßnahmen u.a. für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber, unterstützende Maßnahmen für die Entspannung des Wohnungsmarkts und Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens vorgesehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/19 (Beschluss)




1. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements

2. Zu Wohnen für Hilfe

3. Zur Fortführung der Regelungen des § 51a des Bewertungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 432/19

... \-Energien\-Gesetz (EEG). Wichtige energiepolitische Weichenstellungen stehen nach wie vor aus, da entsprechende Diskussionen in der Arbeitsgruppe Akzeptanz / Energiewende (AG) der Koalitionsfraktionen im Bundestag noch andauern. Gleichzeitig eröffnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019 zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 dem deutschen Gesetzgeber neue Handlungsspielräume. Vor diesem Hintergrund möchte der Bundesrat Impulse für eine Änderung des EEG geben. Erforderlich sind insbesondere die bessere Synchronisation des Ausbaus erneuerbarer Energien mit den Netzkapazitäten, bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik, die Stärkung der Eigenversorgung für neue Impulse im Sinne einer dezentralen Energiewende sowie die Beseitigung von Fehlsteuerungen für stromintensive Unternehmen.



Drucksache 486/1/19

... Der Bundesrat sieht in aus erneuerbaren Energiequellen hergestellten Kraftstoffen eines von mehreren Schlüsselelementen für eine erfolgreiche Energiewende, die darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bieten. Er verweist hierzu auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2019 für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht (BR-Drucksache 346/19(B) -).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 1

Anlage 16
Zeichen Paraffinischer Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11)

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 der 10. BImSchV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 der 30. BImSchV

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 143/19

... Die neuen technologischen Ansätze bei Antriebsformen sind eine Schlüsseltechnologie in verschiedenen Sektoren und für die Umsetzung der Energiewende im Verkehr. Insbesondere der Verkehrssektor steht vor großen Herausforderungen in der Erreichung der Ziele zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Emissionsarme Mobilität ist infolge von Marktentwicklungen aktuell greifbar. Aus Nutzer- und Unternehmenssicht muss emissionsarme Mobilität aber bezahlbar bzw. wirtschaftlich sein.



Drucksache 584/19

... Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zu einer weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 282/19

Zweiter Fortschrittsbericht zur Energiewende 2019



Drucksache 150/2/19

... Im Gegensatz dazu zeichnet sich ab, dass der Anwendungsbereich von sogenannten "Power to Gas-Anlagen", bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität u.a. genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 34


 
 
 


Drucksache 150/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bezweifelt, dass mit den gegenüber dem Gesetzentwurf nochmals erhöhten Zuschlägen für eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern weitere Beschleunigungspotenziale gehoben werden können. Vielmehr werden Mitnahmeeffekte befürchtet, die durch Kostenüberwälzung den Stromkundinnen und -kunden, insbesondere den Privathaushalten, auferlegt werden. Er begrüßt hingegen, dass das vorliegende Gesetz keine wiederkehrenden Entschädigungen vorsieht. Diese hätten einen Systembruch im Entschädigungsrecht und eine Benachteiligung von Energiewendeinfrastrukturen dargestellt.



Drucksache 281/19

... Biomasseanlagen lieferten im Jahr 2017 23,6 Prozent des erneuerbaren Stroms in Deutschland entsprechend 8,5 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Im Jahr 2018 hatte die Biomasse einen Anteil von 53 Prozent an der gesamten Energiebereitstellung (Strom, Wärme und Verkehr) aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Diese Zahlen belegen die wichtige Funktion der Bioenergie im bestehenden Energiemix: Für das Gelingen der Energiewende im Stromsektor ist die Bioenergie als Flexibilitätsoption zum Ausgleich der fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie notwendig. Im Wärmemarkt erfüllt die Bioenergie bis zum Erreichen eines weitestgehend sanierten Gebäudebestandes und den dann möglichen niederkalorischen Wärmeversorgungssystemen eine unverzichtbare Brückenfunktion. Sektorenübergreifend ist Biomasse der wichtigste erneuerbare Energieträger. Mittel- und langfristig hat die Bioenergie vor allem für den Verkehrssektor sowie für die Bereitstellung von Wärme für den schwer dämmbaren (Altbau) Gebäudebestand einzige Dekarbonisierungs-Möglichkeit eine große Relevanz. Auch für hochkalorische industrielle Prozesse ist sie von Bedeutung.



Drucksache 305/1/18

... Der Ausbau emissionsarmer und hocheffizienter KWK und der Ausbau der Fernwärme- und Kälteinfrastrukturen müssen auch nach dem Jahr 2022 einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Bis zur Projektrealisierung ist im Regelfall von Vorlaufzeiten von mindestens 4 Jahren bei kleinen Projekten und bis zu 10 Jahren bei größeren Projekten auszugehen. Projektentwickler sehen sich daher bereits heute vor der Ungewissheit, wie die Fördersituation nach dem Jahr 2022 aussehen und ob das konkrete Projekt weiterhin ganz oder teilweise im Rahmen des aktuell geltenden KWKG förderfähig sein wird. So ist auch mit Blick auf den Ausbau von KWK-Anlagen im Rahmen der aktuellen Gesetzesinitiative eine Verlängerung der Inbetriebnahmefrist für nach dem KWKG geförderte Projekte gemäß § 6 zumindest um drei Jahre bis 31. Dezember 2025 vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/18




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 2

4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*


 
 
 


Drucksache 3/1/18

... Die Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 sollen genutzt werden, um sorgfältig zu beobachten und zu evaluieren, ob sich unter diesen Rahmenbedingungen "klassische" Bürgerenergieprojekte in den Ausschreibungen behaupten können. Dabei ist zu untersuchen, wie die Regelungen im EEG 2017 - inklusive der Definition von Bürgerenergie - so angepasst werden können, dass Bürgerenergieprojekte durch wirksame Maßnahmen unterstützt werden, um so die Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1.

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1.

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 104 Absatz 8 Satz 1 *

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 104 Absatz 8 Satz 1 und Absatz 9 - neu - EEG *


 
 
 


Drucksache 77/18 (Beschluss)

... Die Energiewende bedeutet nicht weniger als einen fundamentalen Umbau des Energieversorgungssystems. Von zentraler Bedeutung ist dabei der unverzügliche Ausbau des Übertragungsnetzes, wie er im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 133. Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Fortführung und Stärkung des Programms für Umwelt und Klimapolitik (LIFE). Verbesserte Rahmenbedingungen für Synergien zwischen LIFE und der Kohäsionspolitik bzw. der GAP sind wünschenswert. Er begrüßt auch die Ausweitung des Programms auf den Handlungsbereich Energiewende: Für Regionen, die vor Strukturwandelprozessen stehen, die durch die Energiewende verursacht sind, bedarf es eines fairen Lastenausgleichs durch Unterstützung bei dem Kapazitätsaufbau, den Investitionstätigkeiten, der Innovationsförde-rung und der Politikumsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 402/1/18

Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende - Antrag der Länder Berlin, Thüringen -



Drucksache 402/18

Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende



Drucksache 289/1/18

... 23. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, im weiteren Beratungsverfahren auf eine textliche Klarstellung in Bezug auf den Begriff "wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz" in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags hinzuwirken. Hierfür sollten vorrangig solche Wirtschaftstätigkeiten angerechnet werden, die dazu beitragen Treibhausgase zu vermeiden oder zu verringern, indem sie den Einsatz von fossilen Energieträgern vermeiden oder verringern und damit zu einer Energiewende beitragen. Die verstärkte Nutzung von Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sollte deshalb nicht uneingeschränkt und nicht für sich selbst genommen als ökologisch nachhaltige Investition geltend gemacht werden können, da diese Technologie die fossile Energienutzung nicht reduziert. Des Weiteren bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der langfristigen sicheren Speicherung von abgeschiedenem Kohlenstoff und möglichen nachteiligen Umweltfolgen. Die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sollte deshalb nur als ökologisch nachhaltige Investition anerkannt werden, wenn sie in Verbindung mit weiteren Wirtschaftstätigkeiten auftritt, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Einsatzes von fossilen Energieträgern bewirken.



Drucksache 313/1/18

... b) Der Bundesrat hält es für unbedingt erforderlich, die weitere Abwicklung des Atomausstiegs so zu gestalten, dass sie einer Umsetzung der Energiewende nicht zuwiderläuft.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat unterstützt die Energiewende als ein zentrales Projekt zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Er erkennt an, dass zahlreiche Vorhaben aus der 10-Punkte-Energie-Agenda in der 18. Legislaturperiode verabschiedet worden sind. Allerdings sind auch wichtige Vorhaben aus der Agenda bisher nicht umgesetzt worden. Das angestrebte Ziel einer nahezu CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/18 (Beschluss)




A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung

B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik

C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie

D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen

E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung

F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz

G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte

H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung


 
 
 


Drucksache 454/18

... Wesentliche FuE-Aktivitäten zu stationären Energiespeichern wurden in einer gemeinsam von BMWi und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten "Forschungsinitiative Energiespeicher" in 259 Projekten und mit rd. 190 Mio. € durchgeführt. Die Förderung von Forschungsprojekten im Bereich Energiespeicher wird auch nach Abschluss dieser Förderinitiative mit der kontinuierlichen Umsetzung des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung fortgesetzt und mit der neuen Initiative "Energiewende im Verkehr" weiter vorangetrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B

Maßgaben der Sektorkopplung

FuE -Bedarf bei Speichern


 
 
 


Drucksache 614/1/18

... -Ausstoßes steht. Mit dem in der Stellungnahme geforderten verlässlichen Pfad zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele würde Unternehmen Planungssicherheit gegeben und die Akzeptanz für die Energiewende gestärkt anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verunsichern.



Drucksache 77/18

... Die Energiewende bedeutet nicht weniger als einen fundamentalen Umbau des Energieversorgungssystems. Von zentraler Bedeutung ist dabei der unverzügliche Ausbau des Übertragungsnetzes, wie er im



Drucksache 389/4/18

... Dazu bedarf es der Entwicklung eines Instrumentenmixes, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Klimaschutz zusammenbringt und zugleich Perspektiven für zukunftsfähige Energieregionen im Rahmen der Energiewende eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/4/18




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 563/18

... ) haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizierter geworden ist. Die erneuerbaren Energien wurden durch die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung in den Strommarkt integriert. Durch die weitgehende Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen konnten die Kosten für neue Wind-, Solar- und KWK-Anlagen deutlich gesenkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 228/1/18

... -armes Europa durch Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements" (PZ 2)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/18




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 12. Er bittet die Bundesregierung außerdem, im weiteren Beratungsverfahren auf eine textliche Klarstellung in Bezug auf den Begriff "wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz" in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags hinzuwirken. Hierfür sollten vorrangig solche Wirtschaftstätigkeiten angerechnet werden, die dazu beitragen Treibhausgase zu vermeiden oder zu verringern, indem sie den Einsatz von fossilen Energieträgern vermeiden oder verringern und damit zu einer Energiewende beitragen. Die verstärkte Nutzung von Koh-lenstoffabscheidung und -speicherung sollte deshalb nicht uneingeschränkt und nicht für sich selbst genommen als ökologisch nachhaltige Investition geltend gemacht werden können, da diese Technologie die fossile Energienutzung nicht reduziert. Des Weiteren bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der langfristigen sicheren Speicherung von abgeschiedenem Kohlenstoff und möglichen nachteiligen Umweltfolgen. Die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sollte deshalb nur als ökologisch nachhaltige Investition anerkannt werden, wenn sie in Verbindung mit weiteren Wirtschaftstätigkeiten auftritt, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Einsatzes von fossilen Energieträgern bewirken.



Drucksache 27/18

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, den im Jahr 2014 eingeführte Deckel von 15 Gigawatt Offshore-Windenergieleistung bis 2030 vor dem Hintergrund der jüngsten Ausschreibungsergebnisse anzuheben. Die damalige Begründung zur Deckelung der Ausbauziele, die Begrenzung der EEG-Umlage, greift angesichts der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nicht mehr. Der Bundesrat fordert stattdessen bis 2030 eine signifikante Erhöhung des Ausbauziels auf mindestens 20 Gigawatt in Nord- und Ostsee und mindestens 30 Gigawatt bis 2035. Die Netzentwicklungsplanung und die Netzanschlusskapazitäten bzw. der entsprechende Szenariorahmen sind auch mit Blick auf die weitere energiewendebedingte Veränderungen im Kraftwerkspark entsprechend anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/18




Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat bemängelt, dass zum wiederholten Mal wichtige gesetzliche Neuregelungen zur Energiewende unter hohem Zeitdruck durchgesetzt werden und somit aufgrund der extrem kurzen Fristen für Stellungnahmen weder den Ländern noch den betroffenen Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 145/18

... Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist, dass die Netzentgelte in den vier Übertra-gungsnetzgebieten immer mehr durch Umstände bestimmt werden, die der einzelne Netzbetreiber nicht beeinflussen kann. Die Unterschiede bei der Höhe der Übertragungsnetzentgelte beruhen zum Beispiel in erheblichem Maße auf den Kosten für das Einspeisemanagement und die Netzengpassentlastung. Auch der Ausbau der Übertragungsnetze und die daraus folgenden Netzkosten beruhen in immer stärkerem Maße auf bundesweiten Notwendigkeiten und auf Bundesebene zu treffenden Leitentscheidungen. Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, die nicht zu Lasten derjenigen Regionen gehen darf, in denen gute Erzeugungsbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien bestehen, die andererseits aber nicht über ausreichend Lastabnahme in Privathaushalten und Industrie verfügen, um den erzeugten Strom erzeugungsnah zu verbrauchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 318/1/18

... Ministerium für Energiewende, Landwirt-schaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/18




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 27/1/18

... "3. Die Windenergie an Land hat in den letzten Jahren enorme Entwicklungsschübe durchlaufen, mit den inzwischen deutlich effizienteren Anlagen wird das Ziel einer dezentralen Energiewende verfolgt, und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Für das Jahr 2015 kam die Windenergie an Land auf insgesamt ca. 122 000 Arbeitsplätze."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/1/18




1. Zu Nummer 1, 3 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu -


 
 
 


Drucksache 228/18 (Beschluss)

... -armes Europa durch Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements" (PZ 2)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/18 (Beschluss)




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 335/18

Bundesbericht Energieforschung 2018: Forschungsförderung für die Energiewende



Drucksache 27/2/18

... "5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass darüber hinaus alle Regionen ihren Beitrag zur Energiewende leisten müssen und wollen. Sie sollen die Chance bekommen, das volle Potenzial der Windenergie zu erschließen und an der Wertschöpfung daraus teilzuhaben. Vor dem Hintergrund, einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 bei der Stromerzeugung zu erreichen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung daher auf, eine angemessene Anhebung des Ausbauziels der Windenergie an Land zu realisieren."



Drucksache 402/18 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 196. Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Fortführung und Stärkung des Programms für Umwelt und Klimapolitik (LIFE). Verbesserte Rahmenbedingungen für Synergien zwischen LIFE und der Kohäsionspolitik bzw. der GAP sind wünschenswert. Er begrüßt auch die Ausweitung des Programms auf den Handlungsbereich Energiewende: Für Regionen, die vor Strukturwandelprozessen stehen, die durch die Energiewende verursacht sind, bedarf es eines fairen Lastenausgleichs durch Unterstützung bei dem Kapazitätsaufbau, den Investitionstätigkeiten, der Innovationsförde-rung und der Politikumsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 205/18 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass es der Vermeidung von Netzengpässen und einer raschen Energiewende insgesamt zuwiderliefe, wenn sich die Bemühungen nach § 7f Absatz 1 Satz 3 AtG-E auch auf Strom-mengenübertragungen auf Kernkraftwerke im Netzausbaugebiet beziehen würden: Angesichts der bereits begrenzten Aufnahmefähigkeit der Netze würde eine Strommengenübertragung ins Netzausbaugebiet zu einer noch stärkeren Belastung der Netze und einer entsprechenden Zunahme von Netzengpassmanagement-Maßnahmen führen, welche die Stromverbraucher über die Netzentgelte erheblich belasten. Schon heute schlagen die Kosten für Netzengpassmanagement-Maßnahmen mit mehr als 1 Mrd. Euro zu Buche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 7f Absatz 3 Nummer 3 AtG


 
 
 


Drucksache 482/18

Siebtes Energieforschungsprogramm der Bundesregierung - Innovation für die Energiewende



Drucksache 614/18 (Beschluss)

... -Ausstoßes steht. Mit dem in der Stellungnahme geforderten verlässlichen Pfad zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele würde Unternehmen Planungssicherheit gegeben und die Akzeptanz für die Energiewende gestärkt anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verunsichern.



Drucksache 205/1/18

... c) Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass es der Vermeidung von Netzengpässen und einer raschen Energiewende insgesamt zuwiderliefe, wenn sich die Bemühungen nach § 7f Absatz 1 Satz 3 AtG-E auch auf Strommengenübertragungen auf Kernkraftwerke im Netzausbaugebiet beziehen würden: Angesichts der bereits begrenzten Aufnahmefähigkeit der Netze würde eine Strommengenübertragung ins Netzausbaugebiet zu einer noch stärkeren Belastung der Netze und einer entsprechenden Zunahme von Netzengpassmanagement-Maßnahmen führen, welche die Stromverbraucher über die Netzentgelte erheblich belasten. Schon heute schlagen die Kosten für Netzengpassmanagement-Maßnahmen mit mehr als 1 Mrd. Euro zu Buche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 7f Absatz 3 Nummer 3 AtG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 AtG


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... aa) Der Bundesrat unterstützt die Energiewende als ein zentrales Projekt zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Er erkennt an, dass zahlreiche Vorhaben aus der 10-Punkte-Energie-Agenda in der 18. Legislaturperiode verabschiedet worden sind. Allerdings sind auch wichtige Vorhaben aus der Agenda bisher nicht umgesetzt worden. Das angestrebte Ziel einer nahezu CO



Drucksache 551/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 5 BEGTPG Herrn Staatssekretär Tobias Goldschmidt (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein) als Mitglied und Herrn Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein) als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der



Drucksache 186/1/17

... 3. Artikel 11 des Verordnungsvorschlags schränkt den im deutschen Recht vorgesehenen generellen Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erhebliche Einschränkung des Einspeisevorrangs greift in das Recht Deutschlands, die Nutzung seiner Energieressourcen selbst zu bestimmen, ein (Artikel 194 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV). Es besteht die Gefahr, dass die Einschränkung des Einspeisevorrangs die - gerade in Deutschland sehr erfolgreich verlaufende - Energiewende zum Erlahmen bringt. Dies widerspricht auch dem Ziel der Dekarbonisierung der Energieversorgung.



Drucksache 73/2/17

... Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, die nicht zu Lasten derjenigen Regionen gehen darf, in denen gute Erzeugungsbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien bestehen, die andererseits aber nicht über ausreichend Lastabnahme in Privathaushalten und Industrie verfügen um den erzeugten Strom erzeugungsnah zu verbrauchen. Eine faire bundesweite Verteilung der Lasten ist dringend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 719/17

... 2) Siehe hierzu das im Juli 2015 vom BMWi veröffentlichte Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 3a
Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 278/1/17

... -Wasserrahmenrichtlinie" einen Vertreter des Landes Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (OWR Dr. Michael Trepel).



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Insbesondere im mittleren und kleineren KWK-Anlagensegment stellen sich viele Vorhaben bislang nur unter Nutzung einer zusätzlich gewährten Investitionsbeihilfe als wirtschaftlich dar. Im Interesse einer dezentralen Energiewende im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung sollte eine Kumulation von Förderinstrumenten nur insoweit beschränkt werden, wie dies beihilferechtlich zwingend geboten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 108/17

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Mieterstrommodelle zum Erfolg der Energiewende erheblich beitragen können. Zum einen steigern Mieterstrommodelle die Akzeptanz der Energiewende, da Mieterinnen und Mieter sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen und finanziell teilhaben können. Zum anderen können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen Unternehmen erweitern und so dringend benötigte Geschäftsmodelle entstehen.



Drucksache 690/17

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/17




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW vom 8. Juli 2016 349/16 B


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... 13. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass innerhalb der EU gemeinsame Regelungen für Fördersysteme erforderlich sind, um das Ziel einer stärkeren Harmonisierung der Fördersysteme zu erreichen und damit auch Rechtssicherheit für die Fortentwicklung bestehender Fördersysteme herzustellen. Auch aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Energiewende in den Mitgliedstaaten sollten diese Regelungen den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin auch Spielräume bei der Ausgestaltung der Fördersysteme ermöglichen. Es sollte beispielsweise klargestellt werden, dass sowohl fixe als auch gleitende Marktprämien möglich und technologiespezifische Ausschreibungen sowie eine Förderung bei negativen Preisen zulässig sind.



Drucksache 4/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es auch im europäischen Rahmen im deutschen Interesse ist, das bisherige hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität ohne Abstriche aufrecht zu erhalten. Die Versorgungssicherheit und -qualität auf dem bestehenden hohen Niveau ist ein wichtiger Standortfaktor für einen großen Industriestandort wie Deutschland. Sie ist maßgeblich für die Wettbewerbsfähigkeit der hier ansässigen Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende insgesamt.



Drucksache 73/1/17

... Der Vorschlag unterstützt das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfes, die Netzentgeltstruktur an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Der Gesetzentwurf unterscheidet bisher jedoch unzureichend zwischen der Erstattung von vNE für volatile und nicht volatile dezentrale Erzeugung. Die Streichung der vNE ist nur dort richtig, wo ihnen keine adäquate Systemdienlichkeit mehr gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 186/2/17

... 7. Es bestünde auch die Gefahr, dass die Einschränkung des Einspeisevorrangs die - gerade in Deutschland sehr erfolgreich verlaufende - Energiewende zum Erlahmen bringt. Dies widerspricht dem Ziel der Dekarbonisierung der Energieversorgung.



Drucksache 699/17

... Mit Beschluss des Bundesrates vom 28. November 2014 (BR-Drucksache 500/14(B)) wurden als Vertreter Herr Bernd Liepner, jetzt im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein und dessen Stellvertreter, Herr Ministerialrat Albert Wolf, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestellt. Die Amtszeit endet somit im November 2017.



Drucksache 347/17 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem sogenannten Mieterstrom auch Mieter vor allem in den Städten und nicht nur Hauseigentürmer auf dem Land durch vergleichsweise günstigere Stromtarife erstmals direkt von den wirtschaftlichen Vorteilen der Energiewende profitieren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 24 Absatz 2 EEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 108/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Mieterstrommodelle zum Erfolg der Energiewende erheblich beitragen können. Zum einen steigern Mieterstrommodelle die Akzeptanz der Energiewende, da Mieterinnen und Mieter sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen und finanziell teilhaben können. Zum anderen können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen Unternehmen erweitern und so dringend benötigte Geschäftsmodelle entstehen.

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Drucksache 108/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 43. Er ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik alle Regionen zukunftsfähig machen soll. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die aktuellen Chancen und Herausforderungen wie den Strukturwandel - geprägt unter anderem von Digitalisierung, Energiewende, demographischer Entwicklung und Globalisierung - zu meistern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch den Lissabon-Vertrag das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch die territoriale Kohäsion ergänzt wurde. Dieses Ziel soll durch eine differenzierte Kohäsionspolitik gefördert werden, die allen Regionen ermöglicht, ihre jeweiligen Potenziale bestmöglich auszuschöpfen. Daher muss die Kohäsions-politik auch in Zukunft allen Regionen innerhalb der EU die Möglichkeit bieten, zur Innovation und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Wirtschaftsraums insgesamt beizutragen. Er lehnt deshalb solche Szenarien in dem Reflexionspapier ab, die die Mittel der Kohäsions- und Strukturfonds nur für die Kohäsionsländer oder ärmere Regionen vorsehen. Der Bundesrat bekräftigt mithin unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 521/16(B)) nochmals seine Überzeugung, dass es auch in Zukunft einer Kohäsionspolitik für alle Regionen bedarf.

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Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 157/1/17

... Insbesondere im mittleren und kleineren KWK-Anlagensegment stellen sich viele Vorhaben bislang nur unter Nutzung einer zusätzlich gewährten Investitionsbeihilfe als wirtschaftlich dar. Im Interesse einer dezentralen Energiewende im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung sollte eine Kumulation von Förderinstrumenten nur insoweit beschränkt werden, wie dies beihilferechtlich zwingend geboten ist.

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Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 419/17

... Die Fernleitungsnetzbetreiber werden verpflichtet, Transportkunden auch an Nichtkopplungspunkten untertägige Kapazitäten anzubieten. Das kann u.a. den Kreis der Akteure auf den Flexibilitätsmärkten erhöhen und damit einen wichtigen Beitrag im Kontext der Energiewende leisten.

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Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 187/17 (Beschluss)

... 4. Er betont die Bedeutung, auch auf europäischer Ebene die Energiewende kosteneffizient zu bewältigen. Er unterstützt die von der Kommission beabsichtigte vollständige Integration industrieller, gewerblicher und privater Verbraucher in das Energiesystem mit dem Ziel, Systemkosten in erheblichem Umfang zu vermeiden.

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Drucksache 187/17 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 186/17 (Beschluss)

... 3. Artikel 11 des Verordnungsvorschlags schränkt den im deutschen Recht vorgesehenen generellen Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erhebliche Einschränkung des Einspeisevorrangs greift in das Recht Deutschlands, die Nutzung seiner Energieressourcen selbst zu bestimmen, ein (Artikel 194 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV). Es besteht die Gefahr, dass die Einschränkung des Einspeisevorrangs die - gerade in Deutschland sehr erfolgreich verlaufende - Energiewende zum Erlahmen bringt. Dies widerspricht auch dem Ziel der Dekarbonisierung der Energieversorgung.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.