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"Entsorgung"
Drucksache 532/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS ) KOM (2008) 402 endg.; Ratsdok. 12108/08
... (d) Erzeugung, Recycling, Wiederverwertung, Beförderung und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union
2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation von interessierten Kreisen
Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Vorschriften
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.4. Europäischer Wirtschaftsraum
5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Registrierung von Organisationen
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stelle
Artikel 4 Vorbereitung der Registrierung
Artikel 5 Registrierungsantrag
Kapitel III Verpflichtungen registrierter Organisationen
Artikel 6 Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung
Artikel 7 Ausnahmeregelung für kleine Organisationen
Artikel 8 Wesentliche Änderungen
Artikel 9 Umweltbetriebsprüfung
Artikel 10 Verwendung des EMAS-Zeichens
Kapitel IV Vorschriften für zuständige Stellen
Artikel 11 Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen
Artikel 12 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren
Artikel 13 Registrierung von Organisationen
Artikel 14 Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen
Artikel 15 Forum der zuständigen Stellen
Artikel 16 Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen
Kapitel V Umweltgutachter
Artikel 17 Aufgaben der Umweltgutachter
Artikel 18 Häufigkeit der Begutachtungen
Artikel 19 Anforderungen an Umweltgutachter
Artikel 20 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen
Artikel 21 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen
Artikel 22 Aufsicht über die Umweltgutachter
Artikel 23 Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen
Artikel 24 Bedingungen für die Begutachtung und Validierung
Artikel 25 Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen
Artikel 26 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters
Artikel 27 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern
Kapitel VI Akkreditierungsstellen
Artikel 28 Akkreditierungsverfahren
Artikel 29 Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung
Artikel 30 Versammlung der Akkreditierungsstellen
Artikel 31 Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen
Kapitel VII Vorschriften für die Mitgliedstaaten
Artikel 32 Informationen über zuständige Stellen
Artikel 33 Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften
Artikel 34 Werbeprogramm
Artikel 35 Information
Artikel 36 Werbemaßnahmen
Artikel 37 Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
Artikel 38 Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen
Artikel 39 EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft
Artikel 40 Kosten und Gebühren
Artikel 41 Nichteinhaltung von Vorschriften
Artikel 42 Information und Berichterstattung an die Kommission
Kapitel VIII Vorschriften für die Europäische Kommission
Artikel 43 Information
Artikel 44 Zusammenarbeit und Koordinierung
Artikel 45 Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen
Artikel 46 Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten
Artikel 47 Berichterstattung
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 48 Änderung der Anhänge
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überarbeitung
Artikel 51 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang I Umweltprüfung
Anhang II Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen
Anhang III Interne Umweltbetriebsprüfung
A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen
1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung
2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung
3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung
4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen
B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung
C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung
Anhang IV Umweltberichterstattung
A. Einleitung
B. Umwelterklärung
C. Bericht über die Umweltleistung
D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
1. Einleitung
2. Kernindikatoren
3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
E. Öffentlicher Zugang
F. Lokale Rechenschaftspflicht
Anhang V EMAS-Zeichen
Anhang VI Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)
Anhang VII Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 349/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Das Vergaberecht dient dem wirtschaftlichen Einkauf der öffentlichen Hand und der sparsamen Verwendung von Steuergeldern. Im Rahmen ihrer Finanzverantwortung entscheiden öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber, welche Leistungen sie einkaufen, um ihren Bedarf wirtschaftlich zu decken. Beispielsweise kann ein kommunaler Auftraggeber beim Bau eines Kraftwerks die Technologie ebenso frei bestimmen wie das Verfahren der Abfallbeseitigung bei der kommunalen Entsorgung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
§ 132 Ausschluss von abweichendem Landesrecht
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts
3. Zielsetzung
4. Lösung
5. Alternativen
6. Gesetzgebungskompetenz
7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte
8. Gender Mainstreaming
9. Kosten
10. Befristung, Evaluierung
B. Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu § 101a
Zu § 101b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 129a
Zu § 129b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
Drucksache 272/08
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung
Drucksache 575/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV )
... Stoff ist nur in Systemen zu verwenden, die eine getrennte Entsorgung des Trägermaterials ermöglichen
1. Zu § 1 Nr. 7
2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -
3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a
4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f
5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*
6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b
7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2
8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c
9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb
10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa
11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
12. Zu § 5 Abs. 1
13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1
14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d
15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*
16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2
17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -
18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*
19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1
20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*
21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4
24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4
25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,
26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4
27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4
28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2
29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6
30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift
31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4
32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4
33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3
34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5
35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4
36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5
37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
38. Zu Anlage 2 Tabelle 4
39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1
40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3
41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3
42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2
43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2
44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis
45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3
46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3
47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3
48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2
49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3
50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*
51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3
52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3
53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3
54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1
55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2
56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3
57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2
58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3
59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3
60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3
61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:
62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2
63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3
64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2
65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3
66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3
67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11
68. Zu Anlage 2 Tabelle 10
Anlage 2 Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:
69. Zu den einzelnen Vorschriften*
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe f
Drucksache 142/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen
I. Zur Vorlage allgemein
II. Zur Folgenabschätzung
III. Zu den Erwägungsgründen
5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
IV. Zu den einzelnen Artikeln
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
14. Zu Artikel 2 Abs. 1
15. Zu Artikel 3
16. Zu Artikel 3 Buchstabe c
17. Zu Artikel 4 Abs. 3
18. Zu Artikel 5
19. Zu Artikel 7
20. Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
V. Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
VI. Vorlagenbezogene Vertretung
Drucksache 998/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008) 809 endg.; Ratsdok. 17333/08
... Ansonsten bestätigt sich ein Verstoß gegen die stoffbezogenen Anforderungen der Richtlinie erst mit der Entsorgung/Verwertung, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem mögliche Sanktionen gegen den Inverkehrbringer in der Regel ins Leere laufen.
Drucksache 999/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... 9. Er bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Sammelquote erstellt, der auf den vorhandenen Erkenntnissen und statistischen Daten über die Praxis der Elektroaltgeräte-Rücknahme beruht, und der die Verantwortung aller an der Elektroaltgeräteentsorgung beteiligten Akteure konkretisiert.
Zur Vorlage allgemein
3. Zu Artikel 3 Buchstabe j
4. Zu Artikel 3 Buchstabe k
5. Zu Artikel 3 Buchstabe q
6. Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
16. Zu Artikel 12 und 16
17. Zu Artikel 16
18. Zu Artikel 20
Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8
Drucksache 949/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit KOM (2008) 790 endg.; Ratsdok. 16537/08
... Das Ausgangskonzept besteht darin, dass einige gemeinsame Grundsätze der nuklearen Sicherheit, die bereits im CNS enthalten sind, auf Gemeinschaftsebene reguliert und durch zusätzliche Sicherheitsanforderungen für neue Leistungsreaktoren ergänzt werden. Letztere sollten von den Mitgliedstaaten entsprechend dem Prinzip der fortlaufenden Verbesserung der Sicherheit auf der Grundlage der von der WENRA entwickelten Sicherheitsniveaus und in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung (HLG) entwickelt werden. Gestützt auf die zehn von ihr verabschiedeten Grundsätze für die Regulierung der nuklearen Sicherheit wird die Gruppe zur zentralen Stelle für die Zusammenarbeit der in den Mitgliedstaaten für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen zuständigen Aufsichtsbehörden werden und einen Beitrag zur Festlegung des Gemeinschaftsrahmens für die nukleare Sicherheit leisten.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene
1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene
2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG
2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT
2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA
2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS
2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags
4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3
4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4
4.3. Transparenz Artikel 5
4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6
4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7
4.6. Aufsicht Artikel 8
4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9
4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen
Artikel 4 Aufsichtsbehörden
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen
Drucksache 16/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 8. Juli 2005 zur Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
... " eine Anlage (einschließlich dazugehöriger Gebäude und Ausrüstung), in der die Herstellung, Verarbeitung, Verwendung, Handhabung, Lagerung oder die endgültige Entsorgung von Kernmaterial stattfindet, wenn eine Beschädigung der Anlage oder Einwirkungen auf die Anlage zu einer erheblichen Strahlenbelastung oder zur Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe führen könnten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Anlage zur Denkschrift Konferenz zur Erörterung und Annahme von Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial
Schlussakte Wien, 4. bis 8. Juli 2005
Bericht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu der Änderung zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial
Drucksache 142/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Erwägungsgründen
4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
Zu den einzelnen Artikeln
9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
13. Zu Artikel 2 Abs. 1
14. Zu Artikel 3
15. Zu Artikel 3 Buchstabe c
16. Zu Artikel 4 Abs. 3
17. Zu Artikel 5
18. Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
Vorlagenbezogene Vertretung
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Um das bioenergetische Potenzial der tierischen Nebenprodukte bei Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Entsorgung voll auszuschöpfen, wird die Bundesregierung aufgefordert:
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 18/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)
... Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich, da das Übereinkommen Regelungen enthält, deren Durchführung (Entsorgungs- und Schutzmaßnahmen nach Artikel 5) sowie Überwachung und Durchsetzung (Übermittlung von Informationen durch den Hersteller nach Artikel 9 Abs. 3) nach Artikel 84 Abs. 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 5 Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1
Artikel 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 7 Facharbeitsgruppen
Artikel 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
Artikel 9 Übermittlung und Austausch von Informationen
Artikel 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung
Artikel 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen
Artikel 12 Verstöße
Artikel 13 Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen
Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht
Artikel 16 Änderungen
Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer
Artikel 21 Sprachen
Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage 2 Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags
Anlage 3 Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags
Anlage 4 Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme
Regel 1 Besichtigungen
Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei
Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Anhang 1 zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.
Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme
Bestätigung betreffend die Spezifikation5
Anhang 2 zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Denkschrift
I . Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001
Zur Präambel
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)
Drucksache 938/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... 3. ausreichende Verfahren zur Aussonderung und zum Umgang mit verworfenen Gewebe oder Gewebezubereitungen und zur Abfallentsorgung beinhalten,
Drucksache 360/07
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
... § 6a Nr. 1 ahndet Verstöße des Betreibers gegen Aufzeichnungs- und Informationspflichten nach Artikel 3 Abs. 6. Danach hat der Betreiber u.a. Aufzeichnungen über Menge und Typ der verwendeten fluorierten Treibhausgase sowie über nachgefüllte Mengen und die bei Wartung, Instandhaltung und endgültiger Entsorgung rückgewonnenen Mengen zu führen und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde und der Kommission zur Verfügung zu stellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Einführung
2. Kosten und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
1. Artikel 1 Nr. 1 § 2b –neu -
2. Artikel 1 Nr. 2 § 4 Abs. 1
3. Artikel 1 Nr. 3 § 5
4. Artikel 1 Nr. 4 § 6a –neu -
5. Artikel 1 Nr. 5 § 7
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
Drucksache 952/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung (2007/2003(INI))
... -Emissionen bei der Herstellung und dem Transport von in der Europäischen Union auf den Markt gebrachten Produkten vorzuschlagen, wie z.B. das Vorhaben der britischen Regierung, die Kennzeichnung des bei der Erzeugung, dem Transport und der späteren Entsorgung von Produkten entstandenen CO
Drucksache 277/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:
§ 2 Grundsatz der Autarkie
§ 3 Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen
§ 4 Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung
§ 5 Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten
§ 6 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 8 Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen
§ 9 Datenerhebung und -verwendung
§ 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 11 Kontrollen
§ 12 Maßnahmen zur Überwachung
§ 13 Anordnungen im Einzelfall
§ 14 Zuständige Behörden
§ 15 Anlaufstelle
§ 16 Berichte und Übermittlung von Informationen
§ 17 Zollstellen
§ 18 Bußgeldvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 3 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 4 Änderung der Nachweisverordnung
Artikel 5 Änderung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 3
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 4
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 5
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
Zu § 8
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 9
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu § 11
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 12
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu § 14
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 15
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 16
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 17
Zu § 18
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 222/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Durch das Gesetz entstehen für die Versorgungs- und die Entsorgungsbetriebe geringfügige Kosten. Im Übrigen entstehen für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, keine Kosten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
§ 2 Anschriften- und Gebäuderegister
§ 3 Ortsverzeichnis
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§ 6 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 7 Zusammenführung der Angaben
§ 8 Ordnungsnummern
§ 9 Sondergebäude
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
§ 13 Datenübermittlungen
§ 14 Kosten
§ 15 Löschung
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
C. Kosten
Drucksache 562/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... - Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung.
Drucksache 638/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz werden Landesbehörden, und zwar vor allem die Statistischen Ämter, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet. Damit hat der Bund bereits inzident die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt.
1. Zu § 7 Abs. 2
2. Zu § 14a - neu -In einem neuen § 14a ist eine Regelung über Finanzzuweisungen an die Länder zum Ausgleich der ihnen und den Kommunen durch die Vorbereitung und Durchführung des registergestützten Zensus entstehenden Mehrbelastungen zu treffen.
3. Zu § 15a - neu -In einem neuen § 15a ist zu regeln, dass das Verwaltungsverfahren für die Länder abweichungsfest gestaltet wird.
Drucksache 210/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema "Thematische Strategie für Abfallrecycling " (2006/2175(INI))
... als allgemeine Regel der Abfallwirtschaft mit dem Ziel, die Abfallmengen und die nachteiligen Auswirkungen von Abfällen und ihrer Entsorgung auf die Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren;
2 Einleitung
Gegenwärtige Lage
Ziele einer weiter entwickelten EU-Abfallpolitik
Wichtigste Maßnahmen
Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften
Einführung des Lebenszykluskonzepts in der Abfallpolitik
Ausbau der Wissensgrundlage
2 Abfallvermeidung
2 Wiederverwendung
Wege zu einer europäischen Recycling-Gesellschaft
Drucksache 664/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... 1. jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2008, bei höchstens 10.000 Unternehmen und Betrieben des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen die Erhebungsmerkmale Investitionen sowie Wert der zusätzlich gemieteten und gepachteten Sachanlagen, die ausschließlich oder überwiegend dem Schutz der Umwelt dienen, nach Art der Investition und Sachanlage,
Drucksache 416/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
... der Entsorgung tierischer Nebenprodukte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abwasserverordnung
Artikel 2 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 4 Änderung der Fleischermeisterverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt
Artikel 6 Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger / Revierjägerin und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Pferdewirt
Artikel 9 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister / Geprüfte Tierpflegemeisterin
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Spezieller Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Mai 2007: Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... Diese Pflichten können entsprechend der Anknüpfung der Ökodesignrichtlinie an den gesamten Lebenszyklus des Produkts folgende Produktionsphasen betreffen: Auswahl und Einsatz von Rohmaterial; Fertigung; Verpackung, Transport und Vertrieb; Installierung und Wartung, Nutzung und Ende der Lebensdauer bis zur Entsorgung (vgl. Anhang I, Teil 1, Absatz 1.1 Ökodesignrichtlinie).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
Drucksache 680/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrecht KOM (2007) 502 endg.
... Infolgedessen ist die Kommission eher bereit Themenbereiche wie Naturschutz, Abfallentsorgung usw. zu erörtern anstatt sich auf einzelne losgelöste Richtlinien zu konzentrieren. Dies wird Gegenstand einer gesonderten Kommissionsmitteilung zur Anwendung der Umweltgesetzgebung sein, die sich an die vorliegende Mitteilung anschließen soll.
Drucksache 562/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... - Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung.
Drucksache 562/07
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... 7. Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung."
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Wie im neuen hinweisenden Nuklearprogramm27, dargelegt, sollte auf EU-Ebene der modernste Rechtsrahmen für die Kernenergie im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht für die Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden, die sich für die Kernkraft entscheiden, wobei es darauf ankommt, die im Euratom-Vertrag festgelegten, höchsten Normen für die Sicherheit, die Sicherung und die Nichtverbreitung einzuhalten. Die Nutzung der Kernenergie wirft jedoch große Probleme der Abfallentsorgung und der Stilllegung von Kernkraftwerken auf, weshalb die Kommission sich weiterhin mit Fragen der Bewirtschaftung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung befassen sollte. Die EU sollte sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese hohen Normen international eingehalten werden. Um auf diesem Gebiet Fortschritte zu erzielen, schlägt die Kommission die Einsetzung einer hochrangigen EU-Gruppe zur nuklearen Sicherheit und Sicherung vor, die die Aufgabe hat, schrittweise Einvernehmen zu erzielen und schließlich zusätzliche europäische Vorschriften zur nuklearen Sicherheit und Sicherung zu entwickeln.
Drucksache 664/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... 1. jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2008, bei höchstens 10.000 Unternehmen und Betrieben des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen die Erhebungsmerkmale Investitionen sowie Wert der zusätzlich gemieteten und gepachteten Sachanlagen, die ausschließlich oder überwiegend dem Schutz der Umwelt dienen, nach Art der Investition und Sachanlage,
Drucksache 601/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest -Verordnung)
... (1) Die zuständige Behörde kann, vorbehaltlich des Absatzes 2, bei Geflügelpest in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung Ausnahmen von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und, soweit Eier betroffen sind, von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, genehmigen, soweit die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung einschließlich der Betreuung, Fütterung und Entsorgung so vollständig getrennt von anderen gehaltenen Vögeln ist, dass eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus ausgeschlossen werden kann. Satz 1 gilt im Falle des Verdachts auf Geflügelpest entsprechend mit der Maßgabe, dass die zuständige Behörde Ausnahmen von § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 genehmigen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
§ 3 Fütterung und Tränkung
§ 4 Früherkennung
§ 5 Schutzkleidung
§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
§ 9 Durchführung der Schutzimpfung
§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2 Aufstallung
§ 13 Aufstallung
§ 14 Weitere Untersuchungen
Unterabschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 15 Verdachtsbestand
§ 16 Anordnung für weitere Bestände
§ 17 Überwachungszone
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 18 Öffentliche Bekanntmachung
§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 33 Risikobewertung
§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes
§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 45 Wiederbelegung
Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
§ 51 Notimpfung
§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 53 Wiederbelegung
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 54 Früherkennung
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61 Risikobewertung
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 64 Ordnungswidrigkeiten
§ 65 Weitergehende Maßnahmen
§ 66 Übergangsvorschriften
§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
§ 68 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
1. Große Hühner
2. Puten
3. Gänse
4. Enten
Anlage 2 ( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Drucksache 800/2/07
... nur für restentleerte Verpackungen, im Arzneimittelbereich gehören Verpackung und Inhalt allerdings zusammen. Das jetzige System, das beide Entsorgungsprobleme (restentleerte Packungen und solche mit Restarzneimitteln) löst, stellt die europarechtlich vorgeschriebene arzneimittelspezifische Entsorgung sicher. Damit ist eine Sonderlösung für den Arzneimittelbereich gerechtfertigt.
Drucksache 40/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... 24. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und der Stilllegung von Kernkraftwerken bestehenden Probleme lösbar sind, wobei nationale Konzepte bevorzugt werden sollten.
Drucksache 800/07
... die Sicherung der haushaltsnahen Erfassung sowie die Verbesserung der Effizienz der Erfassung durch die Förderung eines fairen Wettbewerbs. Dieses Ziel wurde bisher nur teilweise erreicht, wie die Erfahrungen zeigen. Auf der einen Seite hat ein zunehmender Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung eine deutliche Kostensenkung bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen bewirkt. Auf der anderen Seite ist eine Zunahme so genannter Trittbrettfahrer zu beobachten, die sich an den Kosten für die Entsorgung ihrer Verpackungen nicht beteiligen und diese somit den haushaltsnahen Erfassungssystemen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern aufbürden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... 49. bekräftigt seine Unterstützung für die Öffnung des gemeinschaftlichen Markts für russische Stromausfuhren unter der Bedingung, dass die maßgeblichen russischen Sicherheitsnormen, insbesondere für Kernkraftwerke sowie die Aufbereitung und Entsorgung von
Drucksache 786/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza
... C. in der Erwägung, dass sich die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in einer kritischen Situation befinden, und dass diese Situation wegen der Wasserknappheit und möglicher Abwasserüberflutungen zu weiteren ökologischen und humanitären Krisen führen kann,
Drucksache 535/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Mit diesem Gesetz entfallen gleichzeitig die Entsorgungskosten für Unternehmen, deren Produkte nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen aus einer genehmigten Freisetzung enthalten, durch die Möglichkeit der Weiterverwendung (Bsp.: thermische Verwertung).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen
Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen
Entsorgung von nicht zugelassenen GVO
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 864/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie (Set-Plan) "Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft " KOM (2007) 723 endg.; Ratsdok. 15458/07
... – Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit in der Kerntechnik einschließlich langfristiger Entsorgungslösungen.
Mitteilung
1. Notwendigkeit eines europäischen Strategieplans für Energietechnologie SET-PLAN
Technologie ist ein zentrales Element im Gefüge der Energiepolitik
Derzeitige Leistung unzureichend
Immanente Schwächen der Innovation im Energiebereich
Europa sollte bei der Energietechnologie weltweit führen
Entscheidender Faktor Zeit
2. Verwirklichung der politischen Vorstellungen
4 Energieeffizienz
Verwirklichung der Ziele für das Jahr 2020
Verwirklichung der Zielvorstellung für 2050
Gemeinsame ergebnisorientierte Anstrengungen
Maßnahmen des Privatsektors
Maßnahmen auf nationaler Ebene
Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
Maßnahmen auf globaler Ebene
3. Ziele des SET-PLANS
4. Gemeinsame strategische Planung
EG -Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien
Europäisches Energietechnologie-Informationssystem
5. Wirksame Umsetzung – Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene
5.1. Europäische Industrie-Initiativen
5.2. Schaffung eines europäischen Energieforschungsbündnisses
5.3. Transeuropäische Energienetze und Systeme der Zukunft
6. Ressourcen
Steigerung der Investitionen
Ausbau der personellen Basis
7. Internationale Zusammenarbeit
8. Weiterführende Arbeiten
Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... Für den Umweltbereich ergeben sich durch die geänderte Wirtschaftszweigklassifikation zusätzliche Berichtspflichten für 7.000 Unternehmen der Abwasser- und Abfallentsorgung, da dieser Bereich künftig in die jährliche Strukturerhebung einzubeziehen ist. Zudem sind für diesen Bereich die Aufwendungen für Umweltschutzinvestitionen statt als Summe künftig auch in der Unterteilung nach 7 Umweltbereichen zu erheben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 4 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 6 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 7 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 8 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 11 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
Drucksache 40/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... 25. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und der Stilllegung von Kernkraftwerken bestehenden Probleme lösbar sind, wobei nationale Konzepte bevorzugt werden sollten.
Drucksache 719/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Grundstoffüberwachung srechts
... wegen ihrer z.B. entzündlichen, brandfördernden, giftigen, gesundheitschädlichen oder umweltgefährdenden Eigenschaften auch zur Begehung anderer Straftaten missbraucht werden können (z.B. zur Herstellung von Explosivstoffen oder Brandbeschleunigern) oder Gefahren durch unsachgemäße Entsorgung drohen. Es können daher in Einzelfällen personenbezogene Informationen, die im Zuge der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005
§ 3 Verbote
§ 4 Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung
Abschnitt 2 Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden
§ 5 Zuständige Behörden
§ 6 Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt
§ 7 Mitwirkung der Bundespolizei
§ 8 Befugnisse der Zollbehörden
§ 9 Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 10 Automatisierter Datenabruf
§ 11 Gegenseitige Unterrichtung
§ 12 Berichterstattung
Abschnitt 3 Verkehr mit Grundstoffen
§ 13 Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005
§ 14 Registrierung
§ 15 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 4 Überwachung
§ 16 Überwachungsmaßnahmen
§ 17 Probenahmen
§ 18 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 Strafvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
§ 21 Einziehung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Bundeswehr
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes und seine Bedeutung im Rahmen des Systems der internationalen, EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen; Ausgangslage
1. Administrative Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen
2. Umsetzung von Sanktionsgeboten durch Straf- und Bußgeldvorschriften
II. Wesentliche Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen, Befristung
1. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
2. Bürokratiekosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Gesetzesfolgen, Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz)
Drucksache 361/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV-Lebensmittelhygiene - AVV-LMH)
... c) der Abwasserentsorgungsplan,
Drucksache 638/07 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz werden Landesbehörden, und zwar vor allem die Statistischen Ämter, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet. Damit hat der Bund bereits inzident die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt.
1. Zu § 7 Abs. 2
2. Zu § 14a - neu -
3. Zu § 15a - neu -
Drucksache 147/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen KOM (2007) 69 endg.; Ratsdok. 6768/07
... - Art der Abwasserentsorgung
Drucksache 222/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2011 vorgesehenen registergestützten Zensus geregelt. Das Gesetz legt fest, welche Landesbehörden, das sind die Statistischen Ämter der Länder, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet werden. Damit hat der Bund die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und indirekt auch bei den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt. Wie sich aus dem Gesamtkontext des Gesetzes erschließt, machen Ausweichungsmöglichkeiten für die Länder keinen Sinn. Die Durchführung eines registergestützten Zensus kann nämlich nur dann gelingen, wenn die Vorgehensweise in Bund, Ländern und Gemeinden einheitlich ist. Dies sollte im Gesetz auch klargestellt werden.
1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1
2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7
4. Zu § 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4
6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6
7. Zu § 9 Abs. 2
8. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
9. Zu § 10 Abs. 2
10. Zu § 13 Abs. 1
11. Zu § 14
12. Zu § 14a - neu -
13. Zu § 15a - neu -
Drucksache 888/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (2007/2006(INI))
... 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Pestizide sicher gelagert und gehandhabt werden, dass unbenutzte Pestizide mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum und leere Verpackungen auf kontrollierte Weise gesammelt werden und dass veraltete Pestizide gemäß den Bestimmungen über gefährliche Abfälle entsorgt werden;
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... " kaum durchsetzbar. Betriebe, die den Aufwand bei der erforderlichen Qualitätssicherung betreiben, haben wirtschaftliche Nachteile gegenüber solchen, die dies nicht tun. Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, aufbauend auf den vorhanden Konzepten problemadäquate Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Arzneimittelverpackungen zu entwickeln, die den Bezug, die Beauftragung, Herstellung, Abgabe und die Entsorgung nicht verwendeter Verpackungsmaterialen regeln. Die Thematik sowie etwaige Lösungsansätze bedürfen noch einer weiteren Diskussion mit den beteiligten Fachkreisen.
Bericht
1. Einleitung
2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle
3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG
3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung
3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels
3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG
3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens
3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände
3.3.3. Probennahme
3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes
3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung
3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen
4. Gesetz über das Apothekenwesen*
4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**
5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***
5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****
5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen
6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden
6.2. Aktivitäten des Europarates
6.3. Aktivitäten der WHO
6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene
6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen
6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses
7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes
7.1. Etablierung von single points of contact
7.2. Analyse der Internet-Angebote
7.3. Illegaler Internetversand
7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich
8. Schlussbemerkung
Drucksache 241/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... Unter ökologischen Gesichtspunkten stellen Deponien die schlechteste Option dar38. Beurteilt allein aufgrund von Marktsignalen werden sie häufig aber doch bevorzugt, weil die Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt werden. Durch die Besteuerung von Abfallentsorgung, insbesondere von Deponien, kann diese Verzerrung wirksam ausgeglichen und können Abfallrecycling und Stoffrückgewinnung gefördert werden39. Unterschiede in der nationalen Besteuerung können allerdings zu einer rein steuerinduzierten Abfallverschiebung und zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Abfallentsorgern führen.
Drucksache 800/1/07
... (11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen* des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe [mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben]**, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4
10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *
Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *
25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
26. Zu Artikel 4 Satz 1
Drucksache 535/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzung in § 26 Abs. 5 Satz 4 soll die Entsorgung bzw. Verwertung nicht zugelassener GVO ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Formulierung muss die Behörde von einer entsprechenden Anordnung absehen, wenn die nicht zugelassenen GVO einer entsprechenden Verarbeitung außerhalb des Lebens- und Futtermittelbereiches zugeführt werden. Diese Regelung könnte missbräuchlich genutzt werden, um nichtzugelassene GVO zur Energieerzeugung oder als industriellen Rohstoff einzuführen. Mit dem Vorschlag wird die "
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *
6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4
16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4
17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1
18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2
19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1
20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -
22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4
Drucksache 222/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2011 vorgesehenen registergestützten Zensus geregelt. Das Gesetz legt fest, welche Landesbehörden, das sind die Statistischen Ämter der Länder, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet werden. Damit hat der Bund die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und indirekt auch bei den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt. Wie sich aus dem Gesamtkontext des Gesetzes erschließt, machen Ausweichungsmöglichkeiten für die Länder keinen Sinn. Die Durchführung eines registergestützten Zensus kann nämlich nur dann gelingen, wenn die Vorgehensweise in Bund, Ländern und Gemeinden einheitlich ist. Dies sollte im Gesetz auch klargestellt werden.
1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1
2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7
4. Zu § 6 *
5. Zu § 6 Abs. 2 - neu - *
6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4
7. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6
8. Zu § 9 Abs. 2
9. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
10. Zu § 10 Abs. 2
11. Zu § 13 Abs. 1
12. Zu § 14
13. Zu § 14a - neu -Nach § 14 ist folgender § 14a einzufügen:
14. Zu § 15a - neu -Nach § 15 ist folgender § 15a einzufügen:
Drucksache 440/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der "Technologieinitiative Clean Sky " KOM (2007) 315 endg.; Ratsdok. 10148/07
... -Emissionen um 50 %, die NOx-Emissionen um 80 % und die Lärmemissionen um 50 % zu verringern, und um deutliche Fortschritte bei der Reduzierung der Umweltbelastung bei Herstellung, Wartung und Entsorgung von Flugzeugen und damit in Zusammenhang stehender Produkte zu erzielen.
Drucksache 534/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Die Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln, deren Anwendung vollständig verboten ist kann zu Problemen führen, wenn die Lagerung unsachgemäß erfolgt. Zudem können Kontrollen erschwert werden. Besitzer werden daher verpflichtet, solche Mittel unverzüglich sachgerecht zu entsorgen. Betroffen von dieser Entsorgungspflicht sind ausschließlich Pflanzenschutzmittel, die einen Wirkstoff enthalten, dessen Anwendung durch die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Nr. 11
Zu 12 § 12 Abs. 3
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 19 § 16f Abs. 1
Zu 21b § 18b Abs. 5
Zu 22 § 20 Abs. 2
Zu 23 § 21a Abs. 2
Zu 24 § 22 Abs. 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1
Zu 2 § 2
Zu 3 § 3
Zu 4 § 4
Zu 5 § 4a neu
Zu 6
Zu 7 § 6
Zu 8 § 6a
Zu 9 § 7 Abs. 1
Zu 10 § 10a
Zu 11 § 11
Zu 12 § 12
Zu 13 bis 15a § 15, § 15b Abs. 4, § 15c Abs. 2
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 17 § 16c
Zu 18 § 16e
Zu 19 § 16f
Zu 20 § 16g Abs. 2
Zu 22 zu § 20
Zu 23 § 21a
Zu 24 § 22 Abs. 2
Zu 25 § 30 Abs. 1
Zu 26
Zu 28 § 40
Zu 29 § 45
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes
Drucksache 134/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG KOM (2007) 36 endg.; Ratsdok. 6313/07
... b) andere Anforderungen, die das Produkt oder der Produkttyp zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt erfüllen muss und die seinen Lebenszyklus nach dem Inverkehrbringen beeinflussen, wie Vorschriften für Gebrauch, Wiederverwertung, Wiederverwendung oder Entsorgung, sofern diese Vorschriften die Zusammensetzung oder die Art des Produkts oder Produkttyps oder seine Vermarktung wesentlich beeinflussen können.
Drucksache 535/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzung in § 26 Abs. 5 Satz 4 soll die Entsorgung bzw. Verwertung nicht zugelassener GVO ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Formulierung muss die Behörde von einer entsprechenden Anordnung absehen, wenn die nicht zugelassenen GVO einer entsprechenden Verarbeitung außerhalb des Lebens- und Futtermittelbereiches zugeführt werden. Diese Regelung könnte missbräuchlich genutzt werden, um nichtzugelassene GVO zur Energieerzeugung oder als industriellen Rohstoff einzuführen. Mit dem Vorschlag wird die "
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -
4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *
7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -
10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:
Zu Buchstabe c1
Zu Buchstabe c2
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19
16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7
17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4
18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4
19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28
20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1
21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28
23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1
24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1
25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *
26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *
27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -
28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -
29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... -Emissionen, die Energieeffizienz, die Abfallentsorgung und die Behandlung von Böden und Wasser umfasst. Die europäischen Sportorganisationen und Sportveranstalter sollten umweltbezogene Ziele festlegen, um die Umweltverträglichkeit ihrer Aktivitäten sicherzustellen. Durch die Verbesserung ihrer ökologischen Glaubwürdigkeit könnten verantwortungsbewusste Organisationen konkrete Vorteile bei der Vergabe der Ausrichtung von Sportveranstaltungen sowie wirtschaftliche Vorteile im Zusammenhang mit einer rationaleren Verwendung natürlicher Ressourcen erwarten.
Drucksache 722/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... es wurden bisher auch alle Umweltschutzregelungen subsumiert. Eine solche Definition ist jedoch nicht exakt. Sicherheitsvorschriften können zwar auch dem Umweltschutz dienen, vor allem solche, die Vorsichtsmaßnahmen anordnen, um Unfälle z.B. mit Ölaustritt zu vermeiden. Verbote zu betriebsbedingten Öleinleitungen, Vorschriften zur Abfallentsorgung oder zur Reduzierung der Belastung der Luft durch Schiffsemissionen stehen dagegen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten und können daher streng genommen nicht dem Begriff "
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung des MARPOL-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 5 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Artikel 9 Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines:
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den Einzelbestimmungen:
I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
a Änderung in Abs. 1:
b Aufhebung des Abs. 3:
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:
VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:
VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:
X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:
XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 800/07 (Beschluss)
... (11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
16. Zu Artikel 4 Satz 1
B Entschließung
Drucksache 383/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 5. Das Grünbuch lässt bislang auch keinen Ansatz dazu erkennen, inwieweit das ansonsten in der EU verbreitete Verursacherprinzip in einem solchen Fall zur Anwendung gebracht werden soll, insbesondere fehlen Aussagen zur Kostentragung für eine fachgerechte Entsorgung eines abzuwrackenden Schiffs. Der Bundesrat hält es nicht für sachgerecht, verbleibende Entsorgungskosten den Hafenverwaltungen anzulasten, vielmehr muss das Haftungsrisiko für eine solche Entsorgung bei den Schiffseignern bleiben, verbunden mit der rechtlichen Möglichkeit der internationalen Inanspruchnahme von Schiffseignern.
Drucksache 795/07
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
... a) Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt im Rahmen der bestehenden Vorschriften und unter Nutzung des vorhandenen bergrechtlichen Instrumentariums. Neu eingeführt wird lediglich der vom Unternehmer für Abfallentsorgungsanlagen aufzustellende Abfallbewirtschaftungsplan. Die darin enthaltenen Informationspflichten sind jedoch bereits nach geltendem Recht im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens vorgesehen, so dass für den Unternehmer kein nennenswerter zusätzlicher Aufwand entsteht.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
Artikel 2 Änderung der UVP-V Bergbau
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... Da die Abfallverbringungsverordnung nicht nur für Schiffe gilt, die unter EU-Flaggen fahren, sondern für alle Abfallausfuhren und somit auch für Altschiffe, die aus europäischen Häfen auslaufen, können die Schiffseigentümer die Kontrollen nicht umgehen, indem sie auf außereuropäische Länder umflaggen. Dass die Schifffahrt in Europa aufgrund der strengeren Durchsetzung zurückgeht, ist kaum zu befürchten, solange die EU ein wirtschaftlich attraktiver und profitabler Markt bleibt. Realistischer ist hingegen die Gefahr, dass verantwortungslose nichteuropäische Schiffseigentümer im Falle von Kontrollen ihre Schiffe aufgeben, sodass der Steuerzahler letztendlich die Kosten für ihre ordnungsgemäße Entsorgung tragen muss. Diesem Problem kann nur durch eine insgesamt effizientere Durchsetzung der Schifffahrtsvorschriften begegnet werden.
Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen
1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems
2. Wichtige Aspekte
2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle
2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung
2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen
2.4. Internationale Bestandsaufnahme
3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa
3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften
3.2. Internationale Lösungen
3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU
3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken
3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen
3.6. Abwrackfonds
3.7. Weitere Optionen
4. Fazit
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.