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"Ermessensausübung"
Drucksache 92/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 440/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
... Eine Dokumentationspflicht sichert die pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Verfolgungsbehörde ab und dient der Transparenz.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 VerSanG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 3 VerSanG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2 VerSanG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 35, § 37 VerSanG
§ 35 Absehen von der Verfolgung
§ 37 Einstellung nach Anklageerhebung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 2 VerSanG
7. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - VerSanG
8. Zu Artikel 1 § 14 VerSanG
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VerSanG
10. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 VerSanG
11. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3, § 33, § 46 Absatz 3, § 49 Absatz 2 Satz 3 VerSanG
12. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 Satz 2 - neu - VerSanG
13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 VerSanG
14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 VerSanG
15. Zu Artikel 1 § 58 Satz 1 und 2 VerSanG
16. Zu Artikel 1 VerSanG insgesamt
17. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Absatz 4 stellt sicher, dass der Antragsteller frühzeitig über die Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen informiert wird und Gelegenheit erhält, fehlende Nachweise nachzureichen. Die zuständige Stelle nach § 2 kann zugleich im Rahmen der vorgenannten Ermessensausübung bestimmen, ob die Einreichung von zusätzlichen Unterlagen, etwa für den Nachweis der Geeignetheit, erforderlich ist. Gleichzeitig wird durch die Fristenregelung zur Vorlage der vollständigen Unterlagen wie auch der Entscheidung über das Vorliegen der Beeidigungsvoraussetzungen sichergestellt, dass das Antragsverfahren zeitnah abgeschlossen wird. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Antragsteller die Tätigkeit als Dolmetscher häufig als Beruf ausüben und auf eine zeitnahe Bescheidung ihres Antrages angewiesen sind. Bei berechtigten Zweifeln an der Echtheit von vorgelegten Dokumenten kann die nach § 2 zuständige Stelle die Echtheit der Bescheinigungen und Nachweise durch Nachfrage bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates überprüfen und hierfür die erforderlichen Auskünfte einholen. Aufgrund der für die Ermittlung zu erwartenden zeitlichen Verzögerung ist der Fristablauf für diese Zeit gehemmt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
§ 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
§ 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung
§ 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
§ 4 Alternativer Befähigungsnachweis
§ 5 Beeidigung des Dolmetschers
§ 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
§ 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
§ 8 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
§ 9 Datenverarbeitung
§ 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Kosten
Artikel 6 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse
3. Stärkung des Opferschutzes
4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 506/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... erlässt (§§ 77n Absatz 5 Satz 1 und § 132 Absatz 2 Satz 2 TKG), und erfordert eine Ermessensausübung, bei der alle Umstände des Einzelfalls sachgerecht einbezogen werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Drucksache 389/5/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Durch den ergänzenden Plenarantrag werden unter anderem die Anliegen der Ziffern 12 und 14 (Empfehlungsdrucksache, Seite 12 f.) in sprachlich geeigneter Form zusammengefasst. Darüber hinaus wird die Ermessensausübung im Fall von Naturschutzmaßnahmen präzisiert.
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 389/2/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Durch den ergänzenden Plenarantrag werden unter anderem die Anliegen der Ziffern 35 und 36 (Empfehlungsdrucksache, Seite 32 f.) in sprachlich geeigneter Form zusammengefasst. Darüber hinaus wird die Ermessensausübung im Fall von Naturschutzmaßnahmen präzisiert.
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 148/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen keine III. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 73/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... jedoch stattgeben könnten. Auch der BGH hat in seinem Beschluss vom 14.07.2015 KVR 55/14 zugunsten des Antragstellers für einen Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung der Behörde entschieden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Die Befugnis nach Absatz 1 kann nicht nur gegenüber Geschäftsleitern oder Personen eingesetzt werden, welche Leitungsaufgaben erfüllen, sondern kann sich im Grundsatz auf alle verantwortlichen natürlichen Personen beziehen, welche im Institut tätig sind. Die Befugnis steht als Eingriff in die Berufsfreiheit allerdings unter dem Vorbehalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Bei ihrer Ermessensausübung haben die Behörden zu beachten, dass wegen der hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein dauerhaftes Berufsverbot ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen in Betracht kommt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 79 Unterstützende Maßnahmen.
§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 14 Informations- und Verschwiegenheitspflichten
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1a Geschäftsbereich Abwicklung
Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 184/16 (Beschluss)
... "(3) § 123 Absatz 2 bis 4 gilt für das Berufungsverfahren entsprechend. Eine vor dem Sozialgericht abgegebene Erklärung nach § 123 Absatz 2 wirkt fort. Das Landessozialgericht ist bei seiner Entscheidung an die Ermessensausübung nach § 123 Absatz 2 Satz 1 durch das Sozialgericht nicht gebunden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
1. Konsentierter Einzelrichter
2. Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht
3. Änderungen im Recht der Berufung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 73/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... jedoch stattgeben könnten. Auch der BGH hat in seinem Beschluss vom 14.07.2015 KVR 55/ 14 zugunsten des Antragstellers für einen Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung der Behörde entschieden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG
27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG
28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG
29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG
32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG
33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG
34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG
35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:
36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Stabilisierungserfordernisse im Rahmen einer umfassenderen Wirtschaftsagenda auf mittlere Sicht mit der Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen in Einklang zu bringen. Letztere beziehen sich auf die Wirkungsweise des EU-Rahmens für die haushaltspolitische Überwachung unter bestimmten Gegebenheiten. Beide Arten von Restriktionen machen potenzielle Zielkonflikte deutlich, die letztlich eine politische Ermessensausübung erfordern.
Mitteilung
1. Einführung
Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet
2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS
3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE
4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS
5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND
6. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET
Anhang 1 Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017
Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002
Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016
Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP
Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften
Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP
Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP
Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %
Anhang 2 Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2
Drucksache 815/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)
... ) nicht abgeschlossen sind, führt die aktuelle Gesetzesfassung dazu, dass das Darlehensverhältnis womöglich voreilig (nur um einen Verstoß gegen § 314 BGB zu vermeiden) gekündigt werden muss. Nach erfolgter Kündigung könnte diese nicht wieder einseitig zurückgenommen werden, sondern der Vertrag müsste erneut abgeschlossen werden. Das setzte voraus, dass erneut alle Voraussetzungen für den Vertragsschluss vorliegen. Bei Darlehen könnten - nicht zuletzt auch aus öffentlich-rechtlichen Gründen - die ursprünglich gegebene Kreditwürdigkeit und Zuverlässigkeit nicht einfach angenommen werden. Vielmehr müsste eine erneute Prüfung erfolgen. Gegebenenfalls könnte diese im Hinblick auf die aus den - zu der Prüfung der verwaltungsrechtlichen Vorfrage führenden Umständen nicht mehr festgestellt werden. Andererseits würden diese Umstände nicht notwendigerweise zu Widerruf oder Rücknahme führen, da dabei im Rahmen der Ermessensausübung auch Zweckmäßigkeitserwägungen eine Rolle spielen. Eine unter Umständen voreilige Kündigung könnte daher möglicherweise nicht mehr ungeschehen gemacht werden und würde somit den Ausgang des verwaltungsrechtlichen Verfahrens bzw. Vorverfahrens gemäß §§ 68ff
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG
15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12
16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB
18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB
19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB
20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB
21. Zu Artikel 6 § 505d BGB
22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB
23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB
24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB
25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... ) schafft die Möglichkeit einer öffentlichen Bekanntgabe von Amts wegen nach pflichtgemäßer Ermessensausübung seitens der Behörde für Entscheidungen, die in Ausführung des Bundesberggesetzes ergehen und zugleich in den Anwendungsbereich des UmwRG fallen. Gemäß § 41 Absatz 3 VwVfG erfordert eine öffentliche Bekanntgabe eine ausdrückliche Ermächtigung, die mit der neuen Regelung geschaffen wird. Die Regelung stellt eine gegenüber § 41 Absatz 4 VwVfG detailliertere Regelung dar, die dessen Grundsätze beachtet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 4 Verfahrensfehler.
§ 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
§ 6 Klagebegründungsfrist
§ 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
§ 8 Überleitungsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Bundesberggesetzes
§ 5a Öffentliche Bekanntgabe
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demographie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Artikel 9 Zugang zu Gerichten [...]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
Drucksache 184/16
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es
... "(3) § 123 Absatz 2 bis 4 gilt für das Berufungsverfahren entsprechend. Eine vor dem Sozialgericht abgegebene Erklärung nach § 123 Absatz 2 wirkt fort. Das Landessozialgericht ist bei seiner Entscheidung an die Ermessensausübung nach § 123 Absatz 2 Satz 1 durch das Sozialgericht nicht gebunden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
1. Konsentierter Einzelrichter
2. Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht
3. Änderungen im Recht der Berufung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
II. Zu Artikel 2
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... 2. ihr Ermessen, Bewilligungshindernisse nach § 84d Nummer 1 bis 6 geltend zu machen, fehlerhaft ausgeübt hat und eine andere Ermessensentscheidung nicht gerechtfertigt ist; kommt jedoch eine andere Ermessensentscheidung in Betracht, hebt das Gericht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf und reicht ihr die Akten zur erneuten Ermessensausübung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zurück. § 54 Absatz 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass anstatt der nach § 58 erlittenen Haft die nach § 84j erlittene Haft anzurechnen ist. § 55 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen
III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht
1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe
3. Notwendige Änderungen im IRG
4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland
5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat
2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Im Einzelnen
III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen
IV. Notwendige Änderungen im IRG
1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen
4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Im Einzelnen:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 84
Zu § 84a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84c
Zu Absatz 2
Zu § 84d
Zu § 84e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84h
Zu § 84i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84j
Zu § 84k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 85a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85c
Zu § 85d
Zu § 85e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu § 90a
Zu § 90b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 90i
Zu § 90j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 90n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen
5 Informationspflichten
Drucksache 131/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2817: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... Darüber hinaus muss aus der Klärung durch das Bundesjustizministerium die Konsequenz gezogen werden, dass der derzeit vorgesehene Rechtsanspruch auf Anerkennung wieder zurück in eine "Kann-Vorschrift" umgewandelt wird, wie dies bereits § 22 Absatz 3 Muster-VAwS und § 18 Absatz 3 Satz 1 VAwS Bayern vorsehen. Da die Sachverständigen hoheitlich tätig werden, kann es keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung geben. Die Anerkennung liegt vielmehr im Ermessen der zuständigen Behörden, die dieses pflichtgemäß ausüben. Die Ablehnung einer Sachverständigenorganisation, die alle Anforderungen erfüllt, wird bei pflichtgemäßer Ermessensausübung nur im Ausnahmefall bei Vorliegen besonderer Gründe in Betracht kommen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
A Änderungen
1. Zu Fußnote 1 im Umsetzungshinweis, Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 5, § 2 Absatz 12a - neu -, § 13 Absatz 3 - neu -, § 51 Satz 1, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 65 Nummer 1a bis 1k - neu -, Anlage 7 - neu -
2. Zu § 2 Absatz 13
3. Zu § 2 Absatz 19a - neu -, § 37 Absatz 6 - neu -
4. Zu § 2 Absatz 21 Satz 1
5. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 5
6. Zu § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu -
7. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 - neu -
8. Zu § 21 Absatz 1 Satz 4 - neu -
9. Zu § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
10. Zu § 21 Absatz 3, § 35 Absatz 2 Satz 2
11. Zu § 23 Satz 1, 2
12. Zu § 27 Absatz 2 Nummer 3
13. Zu § 29 Absatz 3 und § 29a - neu -
§ 29a Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs
14. Zu § 30
§ 30 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen
15. Zu § 36
16. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Anlage 6 Fußnote 6
17. Zu § 41 Absatz 2 Satz 3 - neu -
18. Zu § 46 Absatz 6
19. Zu § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3
20. Zu § 49 Absatz 3 Satz 2
21. Zu § 49 Absatz 5
22. Zu § 50 Absatz 3
23. Zu § 52 Absatz 3 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 5, 6 und 7 - neu - § 52 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
24. Zu § 53 Absatz 5 Satz 3 - neu -, 4 - neu - Dem § 53 Absatz 5 sind folgende Sätze anzufügen:
25. Zu § 58 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - In § 58 Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:
26. Zu § 65 Nummer 1l - neu - In § 65 ist nach Nummer 1k - neu - folgende Nummer 1l einzufügen:
B Entschließung
Drucksache 202/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
... Es ist erforderlich, dass das Recht des Aufnahmemitgliedstaats für die genannten Tatbestände typisierende generelle Leistungsausschlüsse vorsehen kann, also keine Ermessensausübung und Einzelfallabwägung vorsehen muss.
Entschließung
1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004
2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern
1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht
2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe
1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern
2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige
3. Prinzip des Forderns und Förderns
Drucksache 270/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa -Warndateigesetz und zur Verordnung zur Durchführung des Visa -Warndateigesetzes
... Verwaltungsvorschriften konkretisieren Rechtssätze und geben in Fällen, in denen der Verwaltung Ermessen eingeräumt wird, Hinweise zur Ermessensausübung. Über den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) entfalten die eigentlich nur an die Behörden gerichteten Anweisungen auch Außenwirkung. Dies gilt auch für die vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
3 Vorbemerkung
1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerführende Stelle; Bestandteile, Zweck der Datei
2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung
2.1 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
2.2 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
2.3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
2.4 Zu § 2 Absatz 2
3. Zu § 3 - Inhalt der Datei
3.0 Allgemeiner Inhalt
3.1. Zu § 3 Absatz 1
3.1.1 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
3.1.2 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
3.1.3 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
3.2 Zu § 3 Absatz 2
3.3 Zu § 3 Absatz 3/ § 1 der VWDG-Durchführungsverordnung i.V.m. Anlage 1 Spalte A
5. Zu § 5 - Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit
5.1 Zu § 5 Absatz 1
5.2 Zu § 5 Absatz 2
Zu § 5
5.3 Zu § 5 Absatz 4
8. Zu § 8 - Voraussetzungen für die Datenübermittlung
8.1 Zu § 8 Absatz 1
8.2 Zu § 8 Absatz 3 und 4
9. Zu § 9 - Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren
9.1 Zu § 9 Absatz 1
9.2 Zu § 9 Absatz 2
9.3 Zu § 9 Absatz 3
9.4 Zu § 9 Absatz 4
9.5 Zu § 9 Absatz 5
9.6 Zu § 9 Absatz 6
11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
11.1 Zu § 11 Absatz 3 - Datenschutzkontrolle und Sicherung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
11.1.2 Die von dem Bundesverwaltungsamt zur Sicherung gegen unberechtigten
11.2 Zu § 11 Absatz 4 - Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten und Datenschutzkontrolle
12. Zu § 12 - Auskunft an den Betroffenen
12.1 Zu § 12 Absatz 1/ § 10 der VWDG-Durchführungsverordnung
12.2 Zu § 12 Absatz 2
12.3 Zu § 12 Absatz 3
12.4 Zu § 12 Absatz 4
12.5 Zu § 12 Absatz 5
13. Zu § 13 - Berichtigung und Löschung
13.1 Zu § 13 Absatz 1
13.2 Zu § 13 Absatz 2
14. Zu § 14 - Sperrung
14.1 Zu § 14 Absatz 1
14.2 Zu § 14 Absatz 2
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... Der Artikel schafft selbst keine neuen, über den bisherigen Bestand hinausgehenden völkerrechtlichen Verbotsnormen, sondern bezieht sich auf bereits in anderen Teilen des völkerrechtlichen Bestandes vorhandene Verbote. Sie werden hier jedoch zu einem Verbot der Erteilung von Transfergenehmigungen konkretisiert. Der Artikel hat somit vom völkerrechtlichen Gehalt her im Wesentlichen reiterativen Charakter. Er setzt jedoch einen für die Bewertungen der Vertragsstaaten überaus wichtigen normativen Rahmen absoluter Verbote, die sich - anders als die Bestimmungen in Artikel 7 - der Ermessensausübung in Form der Bewertung durch die Vertragsparteien entziehen.
Drucksache 233/13
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Durchführung des Visa -Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV)
... es angeordnet wurde, bedarf es weiterer Regelungen, die einzelne Vorschriften des Gesetzes weiter erläutern und ergänzen, sowie den Nutzern der Datei Hinweise zur Ermessensausübung geben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Inhalt der Datei
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Visa-Warndateinummer
§ 3 Berichtigung eines Datensatzes
Abschnitt 2 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
§ 4 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
§ 5 Verfahren der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
§ 6 Speicherung mit Einwilligung einer Person
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch das Bundesverwaltungsamt
§ 7 Übermittlungsersuchen
§ 8 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch das Bundesverwaltungsamt
§ 9 Zulassung zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren
Abschnitt 4 Auskunft an die betroffene Person
§ 10 Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
Abschnitt 5 Protokollierung bei Datenübermittlungen, Sperrung und Löschung von Daten
§ 11 Protokollierung bei Datenübermittlungen
§ 12 Sperrung von Daten
Anlage Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger
a Verurteilung nach dem Aufenthaltsge setz
b Verurteilung nach SchwarzArbG
c Verurteilung nach StGB
d Verurteilung nach BtMG
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem
II. Lösung
III. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
5. Nachhaltigkeit
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 607/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... geltender Fassung normierten Voraussetzungen entsprechen. Durch die Einführung eines Genehmigungserfordernisses und die Verknüpfung mit einem Ermessenstatbestand, der die Versagungsgründe normiert, wird der Börsenaufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, die Genehmigung als Grundverwaltungsakt mit Nebenbestimmungen nach § 36 VwVfG zu versehen. Im Rahmen der Ermessensausübung ist beispielsweise zu prüfen, ob der Erlass von Auflagen als milderes Mittel gegenüber der Versagung der Genehmigung in Betracht kommt. Der Börsenaufsichtsbehörde wird damit ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das ihr ermöglicht, hinreichend flexibel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Demgegenüber lässt die geltende Fassung des § 6 Absatz 2 Satz 1
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - BörsG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 6 Absatz 2 und 4 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 BörsG
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 - neu - BörsG
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 64p KWG
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 33 Absatz 1a Satz 5 WpHG
Drucksache 607/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... geltender Fassung normierten Voraussetzungen entsprechen. Durch die Einführung eines Genehmigungserfordernisses und die Verknüpfung mit einem Ermessenstatbestand, der die Versagungsgründe normiert, wird der Börsenaufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, die Genehmigung als Grundverwaltungsakt mit Nebenbestimmungen nach § 36 VwVfG zu versehen. Im Rahmen der Ermessensausübung ist beispielsweise zu prüfen, ob der Erlass von Auflagen als milderes Mittel gegenüber der Versagung der Genehmigung in Betracht kommt. Der Börsenaufsichtsbehörde wird damit ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das ihr ermöglicht, hinreichend flexibel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Demgegenüber lässt die geltende Fassung des § 6 Absatz 2 Satz 1
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - BörsG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 6 Absatz 2 und 4 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 BörsG
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 - neu - BörsG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2, 7, 7a - neu - und 8 § 3 Absatz 4 Satz 1, § 19 Absatz 8a - neu -, § 19a - neu - und § 22 Absatz 1 Satz 1 BörsG
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 33 Absatz 1a Satz 5 WpHG
Drucksache 171/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
... Die Entscheidung über das Absehen von einem Erörterungstermin bei Planänderungen hängt vom Umfang der Planänderungen und den mit diesen einhergehenden neuen Betroffenheiten und Belastungen von privaten Rechten und öffentlichen Belangen ab. Deshalb muss diese Entscheidung jeweils nach konkreter Tatsachenbeurteilung im Einzelfall erfolgen. Die gesetzliche Vorgabe eines Regelfalls verbietet sich hier, weil die Annahme eines Regelfalls nicht möglich ist, sondern die Entscheidung unter den rechtlichen Anforderungen pflichtgemäßer Ermessensausübung im Einzelfall zu treffen ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 25 Absatz 3 Satz 1 VwVfG
Zu Artikel 1 Nummer 3
2. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in § 25 Absatz 3 VwVfG-E geregelte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung derart zu konkretisieren, dass [der Anwendungsbereich der Norm eindeutig feststellbar ist und] das einer Behörde zur Verfügung stehende Umsetzungsinstrumentarium in rechtsstaatlich einwandfreier Weise geregelt ist.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendung der Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach fünf Jahren unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger zu evaluieren.
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 37 Absatz 6 Satz 1 VwVfG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - VwVfG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa - neu - § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc § 73 Absatz 6 Satz 7 VwVfG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 73 Absatz 8 Satz 1a - neu - VwVfG
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe h § 73 Absatz 9 VwVfG
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung des § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG-E bestehen und inwiefern Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger durch die geplante Rechtsänderung erschwert werden.
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 VwVfG
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 75 Absatz 1a Satz 2 VwVfG
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 75 Absatz 4 Satz 2, 3 - neu - VwVfG
17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 43c Nummer 1 und 4 EnWG, Artikel 7 Nummer 4 § 17c Nummer 1 und 4 FStrG , Artikel 8 Nummer 3 § 18c Nummer 1 und 4 AEG , Artikel 10 Nummer 3 § 2b Nummer 1 und 4 MBPlG , Artikel 11 Nummer 8 § 14c Nummer 1 und 4 WaStrG , Artikel 13 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 5 LuftVG
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a und b § 17a Nummer 1 bis 5 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a und b § 18a Nummer 1 bis 5 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b § 2 Nummer 1 bis 5 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe a und b § 14a Nummer 1 bis 5 WaStrG
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe c § 17a Nummer 2 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe c § 18a Nummer 2 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Nummer 2 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe c § 14a Nummer 2 WaStrG
Drucksache 608/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Daraus folgt einerseits, dass derjenige, der sich für eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter nach den oben genannten Grundsätzen entscheidet, zum Zeitpunkt seiner Entscheidung keine Sicherheit dahin gehend mehr hat, welche Möglichkeiten des Erwerbs einer Berufsqualifikation sich im Anschluss an die Ausbildung ergeben. Andererseits ist schon jetzt absehbar, dass die Ermessensausübung darüber, welche Zeiten angerechnet werden, äußerst restriktiv ausfällt, mithin der Anrechnungsumfang einer Rettungssanitäterausbildung deutlich eingeschränkt würde.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG
4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG
§ 4a Befugnis zur Ausübung der Heilkunde
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG
§ 5 Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 2a
'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG
13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG
15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG
16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG
17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG
§ 31a Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Die zu Grunde liegenden Abwägungen sind zwar weiterhin gültig, sind nun jedoch im Rahmen der Ermessensausübung der BNetzA zu berücksichtigen. Die ehemaligen Absätze 1 und 3 sowie 2 und 4 wurden dabei in den neuen Absätzen 1 und 2 zusammengeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 59/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
... Eine alternativ in Betracht kommende Ausgestaltung als Ermessensvorschrift würde dieses Ergebnis nicht vollständig erreichen, weil in diesem Fall die Ermessensausübung revisibel wäre.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 522 Absatz 2 Satz 1 ZPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 522 Absatz 2 Satz 4 ZPO , Nummer 2 § 522 Absatz 3 ZPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 544 Absatz 1 Satz 1 ZPO ,
'Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Drucksache 313/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... Darüber hinaus müssen seitens der zuständigen Behörde klare Entscheidungskriterien für die Ermessensausübung beim Gründungszuschuss formuliert werden, die die Geschlechtergerechtigkeit bei der Verteilung der knappen Mittel sicherstellen.
1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III
3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III
§ 9b Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III
§ 10 Freie Förderung
5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III
Zu a:
Zu b:
7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III
12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III
§ 51a Einstiegsqualifizierung
13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III
19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III
22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III
Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
§ 92a Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
Zu § 92a
Zu § 27
23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
2 Hilfsempfehlung
24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III
25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III
27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III
Zu a:
Zu b:
31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III
32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II
33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II
34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II
Zu a und c:
[Zu b:
{Zu e:
Zu f:
37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
Zu d:
Zu § 16e
Zu § 16e
38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV
'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III
Drucksache 32/1/11
... Auch rechtssystematisch ist die beabsichtigte Regelung verfehlt. Die ausdrückliche Normierung eines Rechts der zuständigen Behörde, die Vorhabensträger zu einer bestimmten Art der Ausführung zu verpflichten, ist dem gesamten Planungsrecht fremd. Bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts könnte die Behörde nach ermessensfehlerfreier Abwägung der betroffenen Belange zu der Entscheidung kommen, dass allein eine Ausführung als Erdkabel zulässig ist. Die beabsichtigte Neuregelung kann daher nur den Sinn haben, Abwägungs- und Ermessensausübungsdefizite vor allem hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Effizienz von Erdkabeln zu rechtfertigen. Die Regelung begegnet deswegen auch rechtsstaatlichen Bedenken.
1. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG
2. Zu Artikel 5 § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 EnLAG
Drucksache 735/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... 11. Zu Frage 14 des Grünbuchs weist der Bundesrat darauf hin, dass die Anwendung der horizontalen Klauseln des Artikels 5 Absatz 5 (Kindeswohl) beziehungsweise des Artikels 17 Absatz 2 (Art und Stärke der familiären Bindungen) der Richtlinie 2003/86/EG durch legislative Maßnahmen nicht erleichtert oder sichergestellt werden kann. Die horizontalen Klauseln sind bei behördlichen Ermessensausübungen bzw. Abwägungsprozessen im Einzelfall einzustellen, deren Ergebnis nicht rechtssatzmäßig antizipiert werden kann.
Drucksache 704/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 - ErbStR 2011)
... Die beabsichtigte Regelung führt zu Rechtsunsicherheit. Sie verknüpft einen bautechnischen Zustand mit der nur im Einzelfall zu beantwortenden Frage der bauaufsichtlichen Ermessensausübung, nämlich der Ermessensreduzierung auf Null. Eine rechtssicher handhabbare Definition des Verfalls ist nur gewährleistet, wenn der bautechnische Zustand mit einer objektiven Gefahrenbewertung verknüpft wird.
1. Zu Artikel 1 Abschnitt III. R B 178 Absatz 4 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Abschnitt II. R E 10.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Abzug von außergewöhnlichen Unterhaltskosten, sogenannte Überlast, nach dem Denkmalschutzgesetz
Drucksache 59/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
... Eine alternativ in Betracht kommende Ausgestaltung als Ermessensvorschrift würde dieses Ergebnis nicht vollständig erreichen, weil in diesem Fall die Ermessensausübung revisibel wäre.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 522 Absatz 2 Satz 1 ZPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 522 Absatz 2 Satz 4 ZPO , Nummer 2 § 522 Absatz 3 ZPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 544 Absatz 1 Satz 1 ZPO , Artikel 3 Nummer 1 § 26 Nummer 8 EGZPO
'Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Drucksache 34/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
... Soweit der Einspruch wegen Unzulässigkeit der Vollstreckung oder wegen fehlerhafter Ermessensausübung begründet ist, wird die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates für nicht vollstreckbar erklärt. Soweit eine Anpassung nach § 87f Absatz 2 fehlerhaft ist oder unterlassen wurde, obwohl sie erforderlich war, passt das Gericht die Geldsanktion an und erklärt die Entscheidung für vollstreckbar. Soweit von der Bewilligungsentscheidung abgewichen wird, ist die Höhe der zu vollstreckenden Geldsanktion in der Beschlussformel anzugeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld
III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld
V. Grundzüge des Verfahrensgangs
VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen
VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2
2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3
3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4
4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5
5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6
6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen
9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse
11. Zu § 87e IRG-E – Beistand
12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung
13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2 und Absatz 3
c Zu Absatz 4
d Zu Absatz 5 und Absatz 6
17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde
18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren
24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1
III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
1. Zu § 1 GKG Nummer 1
2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2
Zu Teil 3
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1
2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2
V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Drucksache 168/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
Drucksache 169/10
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... Der bisherige Absatz 4 wird in den neuen Absatz 3 übernommen und dahin geändert, dass es der überprüften Person ermöglicht wird, bei festgestellten Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit auch innerhalb der festgelegten Frist einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach einer niedrigeren Überprüfungskategorie zu stellen. Hierdurch wird berücksichtigt, dass die zuständige Behörde bestimmte Erkenntnisse im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung je nach Kategorie der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterschiedlich werten und gewichten muss. Gründe, die der Feststellung der Zuverlässigkeit nach einer höheren Überprüfungskategorie entgegenstehen sind nicht notwendigerweise ausreichend, auch Zweifel an der Zuverlässigkeit nach einer niedrigeren Kategorie zu begründen. In diesen Fällen hat die zuständige Behörde vielmehr eine erneute einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 9 Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme
§ 10 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung
III. Finanzielle Auswirkungen
4 Bürokratiekosten
– Bürokratiekosten für die Wirtschaft Durch die Einführung einer Verpflichtung des Antragsberechtigten, die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde über Änderungen des Namens oder der Staatsangehörigkeit einer zu überprüfenden oder bereits überprüften Person zu unterrichten Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 und § 7 Absatz 7 , werden der Wirtschaft zusätzliche Bürokratiekosten entstehen, die bei ca. 560 Euro jährlich liegen werden.
- Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
- Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit Europarecht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 467 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (BMU)
Drucksache 385/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... Absatz 6 erlaubt der der Personalausweisbehörde eine Gebührenermäßigung oder -befreiung zugunsten Bedürftiger. Die Bedürftigkeit ist dabei substantiiert darzulegen und von der Personalausweisbehörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung zu prüfen. Eine
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gebühren für Ausweise
§ 2 Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 3 Gebühren für Berechtigungen
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1355: Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Drucksache 399/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... /EG sieht in Anhang III Nummer 3 keine hinreichende Ermessensausübung für die zuständigen Behörden vor. Sie haben geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies steht im Einklang mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, wonach die zuständige Behörde bei Feststellung eines Verstoßes die erforderlichen Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass der Unternehmer Abhilfe schafft.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1 TierSchNutztV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierSchNutztV *
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV *
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV
17. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV
19. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV
20. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... Verwaltungsvorschriften konkretisieren Rechtssätze oder geben in Fällen, in denen der Verwaltung Ermessen eingeräumt wird, Hinweise zur Ermessensausübung. Über den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) entfalten die eigentlich nur an die Behörden gerichteten Anweisungen auch Außenwirkung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... Verwaltungsvorschriften konkretisieren Rechtssätze oder geben in Fällen, in denen der Verwaltung Ermessen eingeräumt wird, Hinweise zur Ermessensausübung. Über den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) entfalten die eigentlich nur an die Behörden gerichteten Anweisungen auch Außenwirkung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0. Vorbemerkung
1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers
2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung
2.1 Zu § 2 Absatz 1
2.2 Zu § 2 Absatz 2
2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1
2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3
2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4
2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7
2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13
2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14
3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt
3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A
3.2 Zu § 3 Nummer 2
3.3 Zu § 3 Nummer 4
3.4 Zu § 3 Nummer 5
3.5 Zu § 3 Nummer 5a
3.6 Zu § 3 Nummer 6
4. Zu § 4 - Übermittlungssperren
4.1 Zu § 4 Absatz 1
4.2 Zu § 4 Absatz 2
4.3 Zu § 4 Absatz 3
4.4 Zu § 4 Absatz 4
5. Zu § 5 - Suchvermerke
5.1 Zu § 5 Absatz 1
5.2 Zu § 5 Absatz 3
5.3 Zu § 5 Absatz 4
5.4 Zu § 5 Absatz 5
6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
6.1 Zu § 6 Absatz 2
6.2 Zu § 6 Absatz 5
7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
8.1 Zu § 8 Absatz 1
8.2 Zu § 8 Absatz 2
8.3 Zu § 8 Absatz 3
9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle
9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
10.1 Zu § 10 Absatz 1
10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3
10.3 Zu § 10 Absatz 6
11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
11.1 Zu § 11 Absatz 1
11.2 Zu § 11 Absatz 2
12. Zu § 12 - Gruppenauskunft
12.1 Zu § 12 Absatz 1
12.2 Zu § 12 Absatz 2
13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
13.1 Zu § 13 Absatz 1
13.2 Zu § 13 Absatz 2
14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke
15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden
16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte
16.1 Zu § 16 Absatz 2
16.2 Zu § 16 Absatz 3
17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
21.1 Zu § 21 Absatz 2
21.2 Zu § 21 Absatz 3
22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren
22.1 Zu § 22 Absatz 1
22.2 Zu § 22 Absatz 2
22.3 Zu § 22 Absatz 3
23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten
23.1 Zu § 23 Absatz 1
23.2 Zu § 23 Absatz 2
24. Zu § 24 - Planungsdaten
25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
25.1 Zu § 25 Absatz 1
25.2 Zu § 25 Absatz 2
25.3 Zu § 25 Absatz 3
25.4 Zu § 25 Absatz 4
26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.
27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung
29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt
29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1
29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a
31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren
34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen
34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV
34.2 Zu § 34 Absatz 2
34.3 Zu § 34 Absatz 4
34.4 Zu § 34 Absatz 5
35. Zu § 35 - Berichtigung
36. Zu § 36 - Löschung
36.1 Zu § 36 Absatz 1
36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2
36.3 Zu § 36 Absatz 3
37. Zu § 37 - Sperrung
37.1 Zu § 37 Absatz 1
37.2 Zu § 37 Absatz 2
38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 67/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)
... Wie in § 83b Absatz 1 Buchstabe c IRG soll darauf verzichtet werden, im Gesetz detaillierte Leitlinien für die Ermessensausübung aufzustellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht
1. Verfall
2. Einziehung
III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung
1. Materielle Voraussetzungen
2. Verfahren
IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union
V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:
VI. Änderungen im IRG
VII. Gesetzgebungszuständigkeit
VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IX. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion
3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe
5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person
Zu Absatz 1
Zu § 56a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu § 57 – Vollstreckung
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung
9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung
10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Zu § 93
11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung
12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche
13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
16. Zu § 88 – Grundsatz
17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
18. Zu § 88b – Unterlagen
19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe
20. Zu § 88d –Verfahren
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
21. Zu § 88e – Vollstreckung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge
23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4
2. Zu § 6 Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates
Drucksache 399/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... /EG sieht in Anhang III Nummer 3 keine hinreichende Ermessensausübung für die zuständigen Behörden vor. Sie haben geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies steht im Einklang mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, wonach die zuständige Behörde bei Feststellung eines Verstoßes die erforderlichen Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass der Unternehmer Abhilfe schafft.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV
17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV
18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV
B Entschließung
Drucksache 700/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung , der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... tätig werden. Damit hat der Widerspruch zwar keine devolutive Wirkung, die die Entscheidung einer bisher mit der Sache nicht befassten Behörde nach sich zieht. Das Widerspruchsverfahren kann aber dennoch sinnvoll sein. Zum einen erhalten die Rechtsanwaltskammern so die Möglichkeit zur Selbstkontrolle, die zu einer Entlastung der Gerichte führen dürfte. Zum anderen werden die Rechte der Berufsträgerinnen und Berufsträger umfassend geschützt, da auch die Zweckmäßigkeit von Ermessensentscheidungen überprüft wird. Demgegenüber ist die gerichtliche Prüfung auf die Einhaltung der Grenzen der Ermessensausübung beschränkt (§ 114 VwGO). Der Gesetzentwurf sieht deshalb keinen generellen Ausschluss des Vorverfahrens in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
Dritter Abschnitt
§ 32 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 33 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 34 Zustellung
§ 35 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
§ 36 Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten
Fünfter Teil
Vierter Abschnitt
§ 112a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
§ 112b Örtliche Zuständigkeit
§ 112c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 112d Klagegegner und Vertretung
§ 112e Berufung
§ 112f Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
§ 173 Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei
Dritter Abschnitt
§ 191f Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Erster Abschnitt
§ 192 Erhebung von Gebühren und Auslagen.
Zweiter Abschnitt
§ 193 Gerichtskosten
§ 194 Streitwert
§ 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft
§ 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern
§ 215 Übergangsregelungen
Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
§ 34a Mitteilungspflichten
Teil 6 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.
§ 35 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
§ 39 Gebühren und Auslagen
Teil 8 Übergangs-und Schlussbestimmungen.
§ 43 Übergangsregelungen
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 111
§ 111a
§ 111b
§ 111c
§ 111d
§ 111e
§ 111f
§ 111g
§ 112
§ 118
Anlage (zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis
4 Gliederung
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 7 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Leitlinien des Entwurfs
III. Inhalt des Entwurfs
1. BRAO
a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen
b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
c Sonstige Regelungen
2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
3. Bundesnotarordnung
4. Sonstige Gesetzesänderungen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
VI. Andere Lösungsmöglichkeiten
VII. Informationspflichten
VIII. Befristung
IX. Rechtsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit EU-Recht
XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu § 112a
Zu § 112b
Zu § 112c
Zu § 112d
Zu § 112e
Zu § 112f
Zu Nummer 42
Zu Nummer n
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu § 191f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu § 193
Zu § 194
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer n
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug
Zu Unterabschnitt 1
Zu Unterabschnitt 2
Zu Abschnitt 2
Zu Abschnitt 3
Zu Abschnitt 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 111
Zu § 111a
Zu § 111b
Zu § 111c
Zu § 111d
Zu § 111e
Zu § 111f
Zu § 111g
Zu § 112
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
Drucksache 233/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball EM 2008
... Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
Drucksache 580/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... Bei der Ermessensausübung ist das schutzwürdige Interesse des Begünstigten am Fortbestand der Genehmigung besonders zu berücksichtigen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann gebieten, die fingierte Genehmigung nachträglich mit einschränkenden Nebenbestimmungen zu versehen, statt sie aufzuheben. Die fingierte Genehmigung kann auch nur nachträglich und nur soweit mit Nebenbestimmungen versehen werden wie dies bei einem entsprechenden Verwaltungsakt nach materiellem Recht nachträglich zulässig wäre. Entsprechend sind auch die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Rechtsbehelfsverfahren auf die fingierte Genehmigung anzuwenden. Auch insoweit wird die fingierte Genehmigung wie ein ordnungsgemäß zustande gekommener und bekannt gegebener Verwaltungsakt behandelt und kann mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 42a Genehmigungsfiktion
Abschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 71a Anwendbarkeit
§ 71b Verfahren
§ 71c Informationspflichten
§ 71d Gegenseitige Unterstützung
§ 71e Elektronisches Verfahren
Artikel 2 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)
Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)
Artikel 4 Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)
Artikel 5 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)
§ 73a Einheitliche Stelle
Artikel 6 Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)
§ 10 Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss
Artikel 8 Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)
§ 5b Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 9 Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)
Artikel 10 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle
2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion
3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Rechtsvereinfachung
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 71a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 71b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 71c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 71d
Zu § 71e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 100/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... (2) Dem Eisenbahnsicherheitsbeirat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Rechtsanwendung durch das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung als Sicherheitsbehörde, insbesondere hinsichtlich der Grundsätze der Ermessensausübung und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, zu geben.
Drucksache 566/07
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)
... Erforderlich ist aber ein Verfahren, das dem Richter nicht nur eine zügige Eignungsprüfung für das konkrete Verfahren ermöglicht sondern ihm außerdem hinreichende Informationen für eine pflichtgemäße Ausübung des Auswahlermessens verschafft und verfügbar macht. Hierbei kommt insbesondere dem weithin üblichen Vorauswahlverfahren entscheidende Bedeutung zu. Es kann dem Richter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Insolvenzverfahren vermittelt. .... Um diese Funktion erfüllen zu können darf sich ein dem konkreten Insolvenzverfahren vorgelagertes allgemeines Vorauswahlverfahren nicht nur auf das Erstellen einer Liste mit Namen und Anschriften interessierter Bewerber beschränken. Es muss vielmehr auch die Erhebung, Verifizierung und Strukturierung der Daten gewährleisten, die nach der Einschätzung des jeweiligen Insolvenzrichters nicht nur für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers im konkreten Fall maßgebend sind sondern vor allem auch eine sachgerechte Ermessensausübung bei der Auswahl des Insolvenzverwalters aus dem Kreis der geeigneten Bewerber ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte
2. Strukturierung der Schlussrechnung
3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs
4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters
5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung
6. Regelung der Vorauswahlliste
III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 820/07
... Bei der Ermessensausübung sind die im sozialgerichtlichen Verfahren herrschenden Grundsätze der Barriere- und Formfreiheit zu beachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
1. Notwendigkeit und Ziele
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
a Entlastung im Widerspruchsverfahren
b Entlastung der Sozialgerichte
aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes
bb Straffung des Verfahrens
cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit
dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren
c Entlastung der Landessozialgerichte
aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung
bb Beschwerdeverfahren
ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid
II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Kosten und Preise
VI. Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... " der Handlungsspielraum der Berufsgenossenschaften für die Ermessensausübung eingeschränkt. Zwar dürfen von den Berufsgenossenschaften die Ermessenserwägungen für die Gewährung einer Abfindung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Die Entscheidungen über die besonderen Abfindungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sollen jedoch in einem vereinfachten Prüfverfahren erfolgen. Eine Vereinfachung könnte beispielsweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 592/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
... Angesichts der wesentlichen Bedeutung der farblichen Kenntlichmachung von Taxen sowie der Beschränkung der werblichen Nutzung der Fahrzeuge für die Erkennbarkeit von Taxen hält die Bundesregierung den auch in der Entschließung angesprochenen extensiven Gebrauch der Regelung des § 43 Abs. 1 BOKraft, nach der in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller u.a. auch Ausnahmen von den Vorschriften des § 26 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 26 Abs. 4 BOKraft möglich sind, in einzelnen Ländern für bedenklich. Ausgesprochen problematisch muss dabei die in der Entschließung erwähnte Tendenz beurteilt werden, immer stärker werdenden Interessen der Wirtschaft im Rahmen der Ermessensausübung Präferenz vor wichtigen ordnungspolitischen Erwägungen einzuräumen. Eine Ausweitung entsprechender Ausnahmemöglichkeiten wird daher abgelehnt.
2 Vorbemerkung
Zu Punkt 1:
Zu Punkt 2 und 3:
Zu Punkt 4:
Zu Punkt 5:
Drucksache 153/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Hinsichtlich der Mindestanforderung an das Risikomanagement sollte bedacht werden dass es sich hierbei um normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften handelt. Verwaltungsvorschriften kommt keine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber den Instituten zu; sie binden aber die Bankenaufsicht in ihrer Ermessensausübung.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Die Bundesregierung
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 675/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen
... Absatz 3 regelt die Anhörung der zuständigen inländischen Betreuungsbehörde und anderer Personen. Die Regelung des Satzes 1 über die Anhörung der Betreuungsbehörde entspricht § 68a Abs. 1 Satz 1 FGG. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach dem Betreuungsbehördengesetz, das durch landesrechtliche Regelungen ergänzt wird. Satz 2 stellt die Anhörung anderer Personen, wie beispielsweise des Ehegatten des Betroffenen, in das Ermessen des Gerichts. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Gericht die ausländische Entscheidung in der Sache nicht mehr nachprüft, sondern nur zu prüfen hat, ob ein Anerkennungshindernis im Sinne des Übereinkommens vorliegt (vgl. Artikel 22 Abs. 2, Artikel 25 Abs. 3, Artikel 26 ErwSÜ). Aus diesem Grund erscheint eine Anhörungspflicht nicht sachgerecht. Das Gericht kann bei der Ermessensausübung insbesondere berücksichtigen, wie einschneidend die in Frage stehende Maßnahme ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz – ErwSÜAG)
Abschnitt 1 Zentrale Behörde
§ 1 Bestimmung der Zentralen Behörde
§ 2 Übersetzungen bei eingehenden Ersuchen
§ 3 Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen
§ 4 Maßnahmen der Zentralen Behörde
§ 5 Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen
Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
§ 6 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration
§ 7 Zuständigkeitskonzentration für andere Betreuungssachen
Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen
§ 8 Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung
§ 9 Bindungswirkung der Anerkennungsfeststellung
§ 10 Vollstreckungsklausel
§ 11 Aufhebung oder Änderung von Entscheidungen über die Anerkennungsfeststellung oder Vollstreckbarerklärung
§ 12 Widerspruch im Konsultationsverfahren
§ 13 Bescheinigungen über inländische Schutzmaßnahmen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Zentrale Behörde
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 153/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Hinsichtlich der Mindestanforderung an das Risikomanagement sollte bedacht werden dass es sich hierbei um normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften handelt. Verwaltungsvorschriften kommt keine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber den Instituten zu; sie binden aber die Bankenaufsicht in ihrer Ermessensausübung.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG
12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG
19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG
20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG
21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG
22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG
Drucksache 94/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte - Antrag des Landes Hessen -
... - Die Frage der ordnungsgemäßen Ermessensausübung kann einen weiteren, im Ergebnis dann sogar eher verfahrensverzögernden Grund für Streitigkeiten bieten.
1. Zu Artikel 1 Buchstabe b § 73 Abs. 6 VwVfG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 73 Abs. 6 VwVfG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 74 Abs. 2 Satz 1 VwVfG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 74 Abs. 3 Halbsatz 1 VwVfG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
6. Zu Artikel 2 § 15 und § 17 ROG
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 Nr. 2 Nr. 14.4, 14.5, 14.6 Anlage 1 UVPG
8. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18c Nr. 3 - neu -, Artikel 5 § 17c Nr. 3 - neu -, Artikel 6 Nr. 4 § 14c Nr. 3 - neu -, Artikel 8 Nr. 5 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Unternummer 3 - neu -, Artikel 9 Nr. 1 § 2b Nr. 3 - neu -
9. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18d AEG , Artikel 5 Nr. 3 § 17d FStrG , Artikel 6 Nr. 4 § 14d WaStrG und Artikel 9 Nr. 1 § 2c MBPlG
10. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG , Artikel 5 Nr. 3 § 17e Abs. 4 Satz 1 FStrG , Artikel 6 Nr. 4 § 14e Abs. 2 Satz 1 WaStrG , Artikel 9 Nr. 1 § 2d Abs. 2 Satz 1 MPlG
11. Zu Artikel 5 Nr. 3 § 17b Abs. 1 Nr. 1 FStrG
12. Zu Artikel 5 Nr. 3 § 17e Abs. 6 Satz 2 FStrG
13. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 8 Abs. 8 Satz 2 - neu - LuftVG
14. Zu Artikel 12 WHG
Drucksache 205/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 399/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost
... Die Mindestaltersgrenze von 55 Jahren für alle Laufbahngruppen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist erforderlich, damit das Instrument des Vorruhestandes seinen Zweck als Personalabbauinstrument in vollem Umfang erfüllen kann. Ein Anspruch auf Zurruhesetzung nach diesem Gesetz besteht nicht. Gleichwohl handelt es sich um eine Entscheidung im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung, die der rechtlichen Überprüfung zugänglich ist.
Drucksache 1/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... Die Änderung entspricht der Systematik von § 4 Abs. 1. Es ist nicht erkennbar, warum bei Erfüllung aller Voraussetzungen noch eine Ermessensausübung erfolgen soll, und welche Kriterien dann gegen eine Approbationserteilung sprechen könnten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 BApO
Begründung
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 11 Abs. 1 - neu - bis 3 - neu - BApO , Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 2 - neu - BApO und Nr. 02 - neu - § 3 - neu - BApO
§ 11 Erlaubniserteilung
Begründung
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 12 Abs. 2 bis 4 - neu - BApO
Begründung
4. Prüfbitte
Begründung
Drucksache 400/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... Zur Lösung dieser Problematik wird dem Gericht deshalb künftig die Möglichkeit gegeben, bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen, dass die Strafe vor der Maßregel zu vollziehen ist, wenn die verurteilte Person vollziehbar zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist (§ 58 Abs. 2 AufenthaltsG). Erfasst werden damit neben den Fällen einer bestandskräftigen Ausweisung z.B. auch diejenigen der unerlaubten Einreise des oder der Verurteilten (§ 58 Abs. 2 Nr. 1 AufenthaltsG). In diesen Fällen wird meist davon ausgegangen werden können, dass der Aufenthalt der verurteilten Person in der Bundesrepublik Deutschland noch während oder am Ende des Vollzugs der Strafe auch tatsächlich beendet werden kann, sofern von § 456a Abs. 1 StPO Gebrauch gemacht wird. Sollte dies im Einzelfall nicht zu erwarten sein, so hat das Gericht dies im Rahmen der Ausübung seines Ermessens ("Soll-Regelung") zu beachten. Ebenso hat es im Rahmen seiner Ermessensausübung zu beachten, ob etwa der Zustand der betroffenen Person ihre therapeutische Betreuung in einer Entziehungsanstalt zur Abwehr unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren notwendig erscheinen lässt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
1. § 64 wird wie folgt gefasst:
2. § 67 wird wie folgt geändert:
3. § 67a wird wie folgt gefasst:
4. § 67d Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
5. § 67e wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 126a wird wie folgt geändert:
2. § 463 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Hintergründe und Geschichte des Entwurfs
III. Überblick über die vorgesehenen Änderungen
1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 63 StGB
2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 64 StGB
3. Überweisung in den Vollzug der §§ 63, 64 StGB im Falle der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung § 66 StGB
4. Strafverfahrensrechtliche Änderungen
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 711/05
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
... Die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5 steht im Ermessen der zuständigen Behörde. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleitstet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.