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"Erwerb"
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... "3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb.""
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2. Zu Artikel 7 Nummer 1
§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
4 Allgemein
Zu Satz 1
Zu Satz 2
3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
4 Unionsrecht
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG
8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten
Zu Artikel 7 Nummer 1f
Zu Artikel 7 Nummer 3
Zu Artikel 12
9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG
11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Artikel 11a Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11a
14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG
15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG
16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG
17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG
18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG
21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG
22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11b Änderung des Zerlegungsgesetzes
23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:
Artikel 11c Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Drucksache 724/16
... 2. die Lieferung von Finanzinstrumenten oder vergleichbaren Rechten, soweit nicht der Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen zur Herstellung einer dauernden Verbindung beabsichtigt ist,
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.
Artikel 2 Weitere Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Artikel 105a Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 340/16 (Beschluss)
... Dieses Mehrheitsprinzip gilt jedoch dann nicht, wenn durch die Modernisierungsmaßnahmen die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird. Die Durchführung solcher Maßnahmen richtet sich dann nach § 22 Absatz 1 Weg und bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Beeinträchtigten. Hintergrund hierfür ist, dass das Vertrauen des Erwerbers auf den wesentlichen inneren und äußeren Bestand der Eigentumsanlage, das in der Regel Grundlage seiner Entscheidung für den Erwerb der Wohnung war, geschützt werden soll. Der Anbau eines Außenaufzugs wird dabei regelmäßig eine solche Maßnahme darstellen. So besteht nach der Rechtsprechung die bauliche Veränderung beim Anbau eines Außenaufzugs nicht nur darin, dass zum Zwecke des Zugangs zum Gebäude Durchbrüche in der Außenwand erforderlich sind, sondern durch die zusätzliche Außenkonstruktionen der optische Gesamteindruck erheblich verändert wird (vgl. AG Konstanz, Urteil vom 13. März 2008 - 12 C
A. Problem und Ziel
I. Förderung der Barrierefreiheit
II. Förderung der Elektromobilität
B. Lösung
I. Förderung der Barrierefreiheit
II. Förderung der Elektromobilität
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität
Artikel 1 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 554b Elektromobilität
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
1. Förderung der Barrierefreiheit
2. Förderung der Elektromobilität
II. Wesentlicher Inhalt
1. Förderung der Barrierefreiheit
2. Förderung der Elektromobilität
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit
2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VII. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 119/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob durch eine gesetzliche Änderung eine weitere Gestaltung zur Umgehung der Dividendenbesteuerung, die möglicherweise durch den Erwerb und den Verkauf von eigenen Anteilen erreicht werden könnte, ausgeschlossen werden sollte.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
19. Zu Artikel 2 Nummer 1
20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
28. Zu Artikel 5 § 5 FVG
29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 592/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
... Mit der Verordnung sollen die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Luftfahrerscheins zum Führen von Ultraleichthubschraubern festgelegt, die zuständigen Stellen zur Erteilung der notwendigen Lizenzen und für die Verkehrszulassung bestimmt und die Kostenverordnung angepasst werden. Die Erarbeitung der Lufttüchtigkeitsforderungen für die Ultraleichthubschrauber ist hingegen noch nicht abgeschlossen. Sie erfolgt parallel zum Vorhaben durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Luftsportverbände und dem Luftfahrt-Bundesamt. Nach Erarbeitung der Lufttüchtigkeitsforderungen wird das Musterzulassungsverfahren bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) durchgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 6 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für Verwaltung
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... Für das EhfG ergibt sich dies bereits aus der Tatsache, dass die entsendende Organisation ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes sein muss. Eine Einbeziehung zivilen Einsatzpersonals in das EhfG scheidet daher aus, denn die aufnehmenden Einrichtungen der zivilen Krisenprävention entsprechen nicht diesen Kriterien. Überdies unterscheidet sich das Wesen des Einsatzes als Entwicklungshelferin und -helfer deutlich von dem der Teilnahme an den spezifischen internationalen Einsätzen zur Krisenprävention. Die Tätigkeit der Entwicklungshelferinnen und -helfer ist typischerweise eine Tätigkeit ohne Erwerbsabsicht, d.h. ohne adäquate Vergütung; es bestehen nur Ansprüche auf Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs. Für die Teilnahme an einem internationalen Einsatz zur Krisenprävention, die besondere Expertise, spezifische Qualifikationen und zum Teil langjährige Berufserfahrungen voraussetzen, sollen den sekundierten Expertinnen und Experten in der Regel angemessene Arbeitsentgelte gewährt werden, um die Einsätze für die Sekundierten attraktiv zu gestalten. Zudem sieht das EhfG eine Vorbereitungszeit des Personals für die Tätigkeit von bis zu sechs Monaten vor - ein Zeitraum, der mit den häufig extrem kurzfristig zur realisierenden Entsendungen in internationale Friedensmissionen kollidiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verträge zur Sekundierung
§ 4 Sekundierende Einrichtungen
Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
§ 5 Altersvorsorge
§ 6 Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 7 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 8 Reisekosten
§ 9 Zusätzliche vertragliche Leistungen
§ 10 Bestand der Leistungen
Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
§ 11 Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
Zu § 11
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Votum
Drucksache 227/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung ein wesentlicher Aspekt zur Steigerung der Investitions- und Innovationskraft der Wirtschaft ist. Zwar wird der deutschen Volkswirtschaft in internationalen Vergleichen regelmäßig eine hohe Innovationsfähigkeit bescheinigt. Diverse Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Wissensintensivierung in der Wirtschaft vor allem in den großen Betrieben stattgefunden hat. Dafür spricht, dass KMU 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, über 40 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen tätigen, jeden dritten Euro Umsatz erwirtschaften, nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Jahr 2013 aber nur jeden zehnten Euro zum FuE-Budget der Wirtschaft beisteuerten.
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... - den Erwerb von zwei gemeinsam konzipierten Prototypen von Hochleistungsrechnern im Exa-Maßstab sowie von zwei Betriebssystemen, die weltweit zu den drei besten gehören;
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Die Kommission rief 2013 die "Große Koalition für digitale Arbeitsplätze"39 ins Leben, eine europaweite und von mehreren Akteuren getragene Initiative für den verstärkten Erwerb digitaler Kompetenzen durch Zusagen der Akteure und entsprechende Angebote von IKT-Schulungen, Ausbildungsplätzen und Praktika sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und/oder Aufklärungskampagnen, um junge Menschen für IKT-Studiengänge und -Laufbahnen zu gewinnen. Durch die Initiative kamen mehr als 60 Zusagen von über 100 Akteuren - überwiegend aus dem IKTSektor - zustande, wodurch Hunderttausenden von Menschen neue digitale Kompetenzen vermittelt werden können. Darüber hinaus wurden 13 nationale und lokale Koalitionen aufgebaut, während weitere sich in der Planung befinden. Mit Blick auf die Zukunft wird die anstehende Agenda für neue Kompetenzen auf den Erfolg dieser Koalitionen aufbauen und spezifische Maßnahmen für den verstärkten Erwerb digitaler Kompetenzen in Europa vorsehen.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 285/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Integrationsgesetz
... In Folge der stark gestiegenen Anzahl von Schutzsuchenden sind auch die Anforderungen an die Integration und das Integrationskurssystem deutlich gestiegen. Die zentrale Herausforderung bei der Integrationsförderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive und Schutzberechtigten ist, dass innerhalb kurzer Zeit für viele Menschen Integrationskursplätze geschaffen werden müssen. Ohne Sprachkenntnisse kann soziale und gesellschaftliche Integration nicht gelingen. Zeitnaher allgemeiner Spracherwerb muss außerdem kombiniert werden mit dem berufsbezogenen Spracherwerb und der Heranführung an den Arbeitsmarkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 5 Weitere Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung
5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
6. Weitere Kosten
7. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Umstellungsaufwand Verwaltung
Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
5. Evaluation
6. Gesamtbetrachtung
Drucksache 73/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... b) Die Bundesregierung stellt zutreffend dar, dass europäisches Recht der vielerorts politisch gewünschten Rekommunalisierung nicht entgegensteht. Die Grundsatzentscheidung, ob im Bereich der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas sachliche Gründe bestehen, die eine privilegierte Berücksichtigung von kommunalen Interessen beim Rückerwerb des Netzbetriebes zulassen oder nicht, wird vielmehr vom deutschen Gesetzgeber autonom getroffen.
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... "(2a) Soweit der Bund nicht Eigentümer der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen ist, ist das Eigentum gemäß Artikel 90 Absatz 1 zu erwerben. Für Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet worden sind oder innerhalb der Ortslagen verlaufen, können aufgrund eines Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen zugelassen werden."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 90 GG allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... "1. die näheren Einzelheiten des Erwerbs der Grundqualifikation und der Weiterbildung, insbesondere über
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung
§ 7b Überwachung von Ausbildungsstätten
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Lösung und Inhalt der Regelungen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger:
2. Wirtschaft:
3. Verwaltung:
5 Bund:
Länder und Kommunen:
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
§ 11 :
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 270/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
... Die Liste der dem strafbewehrten Erwerbs-, Besitz- und Verbringungsverbot unterliegenden Dopingstoffe im Anhang des Anti-Doping-Gesetzes und die zugehörigen Grenzwerte der nicht geringen Mengen in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)
Anlage
I. Anabole Stoffe
1. Anabolandrogene Steroide
a Exogene anabolandrogene Steroide
b Endogene anabolandrogene Steroide
2. Andere anabole Stoffe
II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika
1. Erythropoese stimulierende Stoffe
2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH
3. Corticotropine
4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren
III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
1. Aromatasehemmer
2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs
3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe
4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer
5. Stoffwechsel-Modulatoren
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Ziffer I Anabole Stoffe
Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe
Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
Zu Artikel 3
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... Insgesamt bleiben aber die bestehenden Strukturen für den Sachkundeerwerb aber auch für die neuen Sektoren unverändert: es werden weiterhin die Kammern und Innungen sowie behördlich anerkannte Stellen zur Abnahme der Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen zuständig sein. Darüber hinaus stellen die nationalen Verfahren (mit Ausnahme der Trainingsbescheinigung nach § 5 Absatz 2 Nummer 5) weiterhin ausschließlich auf den Erfolg der erforderlichen Prüfungen ab. Die inhaltliche oder zeitliche Gestaltung von Kursen bleibt in der Verantwortung der Anbieter, diese müssen sich aber an den EU-rechtlich vorgegebenen Prüfanforderungen orientieren. Über die EU-rechtlichen Mindestanforderungen hinaus gehende Vorgaben zu Lehrinhalten oder Kursdauer werden nicht vorgeschlagen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 333/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final
... 2. Um in den Genuss des Programms zu kommen, bleiben diese Begünstigten juristische Personen ohne Erwerbszweck, die von Industrie, Handel und Wirtschaft unabhängig sind. Sie verfolgen keine anderen kollidierenden Interessen und vertreten durch ihre Mitglieder die Interessen der Verbraucher und anderen Endnutzer von Finanzdienstleistungen in der Union. Die Kommission wird die weitere Einhaltung dieser Bedingungen über die Laufzeit des Programms hinweg sicherstellen, indem sie diese Bedingungen in die jährlichen Arbeitsprogramme nach Artikel 7 aufnimmt und vor der Vergabe der maßnahmenbezogenen Beihilfen nach Artikel 4 alljährlich beurteilt, ob die Begünstigten diese Bedingungen erfüllen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen
- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften
- Konsultationen von Interessengruppen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Begünstigte
Artikel 4 Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Finanzbestimmungen
Artikel 7 Durchführung des Programms
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 9 Bewertung
Artikel 10 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 149/16
... "Die Einfuhr, der Erwerb und die Beförderung nach Satz 1 Nummer 3 bedürfen der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3612: Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 344/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... "§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen".
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b Begünstigtes Vermögen
§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 28a Verschonungsbedarfsprüfung
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Überdies hat die Krise einige grundlegendere Langzeitrends verschleiert, andere dagegen verstärkt. Dazu gehören z.B. Veränderungen in den Gesellschafts- und Familienstrukturen sowie den Arbeitsmustern; ein längeres und vielfältigeres Erwerbsleben; eine stärker diversifizierte Erwerbsbevölkerung und die Verbreitung neuer Arbeitsformen; das Paradox von steigendem Bildungsniveau einerseits und weit verbreitetem Missverhältnis zwischen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 761/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
- COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16
... die Rechtsprechung des EuGH zur Rechtmäßigkeit nationaler Regelungen, die den Zugang von nicht erwerbstätigen EU-Bürgern zu den Leistungen der sozialen Sicherheit von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach europäischem Recht abhängig machen, kodifiziert. Er fordert allerdings, dass auch die Rechtsprechung des EuGH aus den Rechtssachen Alimanovic sowie Garcia-Nieto (Urteil vom 15. September 2015- C 67/14 Alimanovic und Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 Garcia-Nieto) kodifiziert wird, mit der die Rechtmäßigkeit von nationalen Sozialhilfeleistungsausschlüssen bestätigt wurde, die entsprechend Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG nicht erwerbstätige EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht betrifft. Er bittet die Bundesregierung daher, sich in den anstehenden Ratsbehandlungen hierfür einzusetzen.
Drucksache 230/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... auf freiwilliger Basis sehr kritisch. Es besteht hierbei die Gefahr, dass betroffene Frauen als abhängig Erwerbstätige eine solche Entscheidung nicht immer frei treffen können. Dies kann zu besonderen Belastungen für schwangere oder stillende Frauen führen und widerspricht somit dem übergeordneten Ziel, die Gesundheit von Mutter und Kind umfassend zu schützen.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - MuSchG
2. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, 2 und 3 MuSchG Artikel 1 Abschnitt 2 ist wie folgt zu ändern:
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1
Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1a - neu, § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MuSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1a - neu - MuSchG
7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 und 3 MuSchG
8. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 MuSchG
9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 MuSchG
10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 MuSchG
11. Artikel 1 § 27 Absatz 6 MuSchG
12. Zu Artikel 2 § 79 Absatz 1 Satz 3 BBG
Zum Gesetzentwurf insgesamt
17. Zum Rückkehrrecht nach Mutterschutz und Elternzeit
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... "Die Gründung einer Gesellschaft oder ein Beteiligungserwerb soll nur erfolgen, wenn dies unmittelbar der Umsetzung des Abwicklungsplans gemäß Absatz 4 Satz 1 Nummer 6 dient. § 65 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Bundeshaushaltsordnung ist entsprechend anzuwenden. Es ist sicherzustellen, dass der Bundesrechnungshof in Bezug auf Gesellschaften und Beteiligungen im Sinne des Satzes 2 die Unterlagen und Auskünfte erhält, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält. Die näheren Einzelheiten zur Gründung einer Gesellschaft und zum Beteiligungserwerb werden in den Statuten der Abwicklungsanstalten geregelt."
Drucksache 804/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... Gemäß § 2 Nummer 2 CsgG-E können Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform Carsharinganbieter im Sinne des Gesetzes sein. Dies umfasst grundsätzlich auch Vereine und Genossenschaften. Der Gesetzeswortlaut, wonach das Angebot einer "unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern" offenstehen muss, wirft allerdings die Frage auf, ob diese Voraussetzung bei mitgliedschaftlich organisierten Carsharing-Modellen erfüllt ist. Hinzu kommt, dass auch die Gesetzesbegründung insoweit Unklarheit schafft, wenn nach ihr Vereine erfasst sein sollen, soweit sie im Nebenbetrieb ohne Gewinnerzielung Carsharing betreiben und Genossenschaften, soweit diese mit dem jeweiligen Carsharingangebot erwerbswirtschaftlich tätig sind.
Drucksache 357/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet. Der Erwerb und Besitz, das Führen einer Waffe sowie das Schießen mit einer Schusswaffe sind grundsätzlich verboten und nur unter den im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 587/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
... Das BSG hat jedoch auch entschieden, dass nichterwerbstätige ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die elterliche Sorge für Schülerinnen und Schüler während deren fortdauernder Ausbildung ausüben, unabhängig von einem Freizügigkeitsrecht nicht von den Leistungsausschlüssen des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
§ 18f Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 461/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetz es und weiterer Vorschriften
... ,a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "§ 29 Absatz 5 Satz 2" durch die Wörter "Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann," ersetzt.‘
Drucksache 801/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Im Jahr 2012 wurden das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) sowie die entsprechenden Ländergesetze als allgemeine Gesetze zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf eingeführt. Ziel war es, gleiche Anerkennungsregelungen für alle Interessierten zu schaffen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Land des Erwerbs der Berufsqualifikation. Auf die Differenzierung zwischen EU-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen wurde daher soweit möglich verzichtet.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG
3. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG
6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG
7. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG
8. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG
9. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG
10. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG
11. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG
12. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG
13. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 73/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Eine Ausnahme für In-House-Vergaben von den Vorgaben des § 46 EnWG ergibt sich auch nicht aus den neuen EU-Vergaberichtlinien, insbesondere nicht aus der neuen EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen (2014/23/EU). Zwar sieht die Konzessionsrichtlinie ausdrücklich eine Ausnahme vom EU-Vergaberecht für In-House-Vergaben vor. Jedoch gilt die Konzessionsrichtlinie für Wegenutzungsverträge im Sinne von § 46 EnWG grundsätzlich nicht. Die Erwägungsgrünr Konzessionsrichtlinie stellen klar, dass Vereinbarungen über die Gewährung von Wegerechten hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Liegenschaften für die Bereitstellung oder den Betrieb fester Leitungen oder Netz, über die eine Dienstleistung für die Allgemeinheit erbracht werden soll," nicht als Konzession im Sinne der Richtlinie gelten, sofern derartige Vereinbarungen weder eine Lieferverpflichtung auferlegen, noch den Erwerb von Dienstleistungen durch den öffentlichen Auftraggeber oder den Auftraggeber für sich selbst oder für Endnutzer vorsehen (Erwägungsgrund 16 der Richtlinie 2014/23/EU).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 46 Wegenutzungsverträge
§ 46a Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.
§ 47 Rügeobliegenheit, Präklusion
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
§ 46a Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 628/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Drucksache 320/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... 4. Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die im öffentlichen Interesse mit Eigenmitteln oder mit staatlicher Hilfe Beteiligungen erwerben, und
Gesetz
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gesetzlicher Vertreter
§ 4 Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung
§ 5 Prüfung der steuerlichen Verhältnisse
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
Kapitel 2 Investmentfonds
Abschnitt 1 Besteuerung des Investmentfonds
§ 6 Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds
§ 7 Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds
§ 8 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger
§ 9 Nachweis der Steuerbefreiung
§ 10 Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung
§ 11 Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
§ 12 Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern
§ 13 Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers
§ 14 Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung
§ 15 Gewerbesteuer
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds
§ 16 Investmenterträge
§ 17 Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds
§ 18 Vorabpauschale
§ 19 Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen
§ 20 Teilfreistellung
§ 21 Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung
§ 22 Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes
Abschnitt 3 Verschmelzung von Investmentfonds
§ 23 Verschmelzung von Investmentfonds
Abschnitt 4 Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Kapitel 3 Spezial-Investmentfonds
Abschnitt 1 Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds
§ 25 Getrennte Besteuerungsregelungen
§ 26 Anlagebestimmungen
§ 27 Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden
§ 28 Beteiligung von Personengesellschaften
§ 29 Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds
§ 30 Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug
§ 31 Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption
§ 32 Haftung bei ausgeübter Transparenzoption
§ 33 Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds
§ 34 Spezial-Investmenterträge
§ 35 Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge
§ 36 Ausschüttungsgleiche Erträge
§ 37 Ermittlung der Einkünfte
§ 38 Vereinnahmung und Verausgabung
§ 39 Werbungskosten, Abzug der Direktkosten
§ 40 Abzug der Allgemeinkosten
§ 41 Verlustverrechnung
§ 42 Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen
§ 43 Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung
§ 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
§ 45 Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen
§ 46 Zinsschranke
§ 47 Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer
§ 48 Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn
§ 49 Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz
§ 50 Kapitalertragsteuer
§ 51 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Abschnitt 3 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
§ 52 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
Kapitel 4 Altersvorsorgevermögenfonds
§ 53 Altersvorsorgevermögenfonds
Kapitel 5 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds
§ 54 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds
Kapitel 6 Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 55 Bußgeldvorschriften
§ 56 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 22a Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz
§ 24 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
Artikel 9 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 505/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
... Der Ehegatte soll auch in die Lage versetzt werden, notwendige Hilfen zeitnah in die Wege zu leiten und für den anderen Ehegatten Ansprüche geltend zu machen, die diesem aus Anlass von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder damit einhergehender Hilfebedürftigkeit zustehen. Von Nummer 4 erfasst sind insbesondere sozialrechtliche Ansprüche gegen die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung, auch solche wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit, und sozialhilferechtliche Ansprüche aufgrund eines mit der Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Hilfebedarfs. Ebenso erfasst sind Ansprüche gegen private Versicherer und beamtenrechtliche Beihilfeansprüche. Auch hier gilt, dass dem Betroffenen und seinen Angehörigen wenig gedient wäre, wenn der Ehegatte zwar in die medizinische Behandlung seines einwilligungsunfähigen Partners einwilligen, den Behandlungsvertrag und den Vertrag mit der Rehabilitationsklinik für ihn schließen könnte, aber nicht auch zeitnah Sozial-, Versicherungs- und Beihilfeleistungen geltend machen könnte, die diese Maßnahmen meist erst ermöglichen und finanzieren. Der Ehegatte soll dabei nicht nur die erforderlichen Anträge stellen und seinen Partners gegenüber den Versicherern und Leistungsträgern vertreten können, sondern auch befugt sein, die Ansprüche seines Partners im rechtlich zulässigen Rahmen an Erbringer von medizinischen Leistungen, Pflege- oder Rehabilitationsleistungen abzutreten oder Zahlung an diese zu verlangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1358 Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten
Artikel 2 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Drucksache 414/16 (Beschluss)
... keinen Sicherheitsgewinn bringt. Zudem verletzt die nur national bestehende Überprüfungspflicht für alle Piloten der einbezogenen Luftfahrzeuge spätestens seit der Einführung der europäischen Luftfahrerlizenz (EU-FCL) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (jetzt erstmals in § 4 LuftSiG formuliert), da es sich nach hiesiger Auffassung um eine ungeeignete Maßnahme handelt, die nur bei Inhabern und Bewerbern einer bei deutschen Luftfahrtbehörden geführten Pilotenlizenz Wirkung entfalten kann. Da es aber möglich ist, die Lizenz in jedem Land der EU mit EU-weiter Gültigkeit zu erwerben und kein anderer EU-Staat die Piloten-Überprüfung in dieser weitgehenden Form kennt, kann die Überprüfung leicht umgangen werden.
Drucksache 628/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Drucksache 121/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... Der Hochleistungssport bot der DDR in besonderem Maße die Möglichkeit, internationales Ansehen zu erwerben. Zur optimalen Förderung des Hochleistungssports existierte daher ein organisiertes Gesamtkonzept der Staats- und Sportführung, das in einem geheim gehaltenen Teilaspekt die Anwendung von Dopingsubstanzen betraf, die nach europäischen und internationalen Statuten der Sportverbände verboten waren. "Rechtliche" Grundlage des Dopings in der DDR war insbesondere das Forschungsthema/ Staatsplanthema 14.25 "Unterstützende Mittel" im Komplex 08 "Wissenschaft und Technik", das auf Initiative des Vizepräsidenten des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) geschaffen wurde. In Ausführung dieses Staatsplanthemas wurde 1975 das Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport (FKS) vom Präsidenten des DTSB mit der Verantwortung und Federführung der wissenschaftlichen Dopingforschung beauftragt. Die praktische und organisatorische Umsetzung oblag dem Sportmedizinischen Dienst (SMD).
Drucksache 117/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)
... IV festzustellen (das Erwerbseinkommen wird im gleichen Maße angehoben wie die Renten in der
1. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 171e Absatz 2a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 SGB V
2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 172c Absatz 1a SGB VII
3. Zu Artikel 23 Absatz 3 Inkrafttreten
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 655/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
... Ein Vorkaufsrecht für Gewässergrundstücke ist für Hochwasserschutzmaßnahmen nicht erforderlich, da solche Maßnahmen in der Regel landseitig durchgeführt werden. Für die Durchführung von Gewässerausbau erfolgt notwendiger Grunderwerb vorhabenbezogen. Für die Gewässerunterhaltung ist ebenfalls das Eigentum des Landes nicht erforderlich. Das trifft vor allem für Gewässer II. oder, sofern vorhanden, III. Ordnung, aber auch für Gewässer zu, die nach Landesrecht Gewässer I. Ordnung sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 77 WHG Artikel 1 Nummer 4 ist zu streichen.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 1 bis 3 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 5 Satz 2 , Nummer 6 § 78a Absatz 2 Satz 3 WHG
Zu Buchstabe a
Zu § 78
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 4 Satz 1, Absatz 7 WHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 4 Satz 2 WHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 3 WHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 4 WHG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 7 - neu - WHG
12. Zur Begründung des Gesetzentwurfs zu § 78b WHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78b Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 WHG
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Absatz 2 WHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d WHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 1 WHG
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 3 WHG
18. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 6 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Nummer 18 WHG
20. Zu Artikel 1
21. Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB
23. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG
24. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 VwGO
Drucksache 780/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
... Altersvorsorge muss sich unabhängig von der Vorsorgeform für jede und jeden Erwerbstätigen lohnen. Der Bundesrat stellt heraus, dass eine gute betriebliche Altersversorgung die gesetzliche Rente immer nur ergänzen, diese aber nicht ersetzen kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2a BetrAVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 24 BetrAVG
4. Zu Artikel 4 § 229 SGB V
5. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 244b Absatz 1 Satz 2 - neu - VAG
6. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 10a Absatz 1 und Absatz 7 EStG
7. Zu Artikel 9 Nummern 9 und 10 Dynamisierung der Riester-Zulagen
8. Zu Artikel 9 Nummer 18 § 100 Absatz 2 EStG
9. Zu Artikel 9
10. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 4 AltvZertG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein:
12. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Im Einzelnen
13. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Resettlement-Flüchtlingen wurde bisher nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG ohne weitere Anforderungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt, sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zuvor mitgeteilt hatte, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Diese rechtliche Erleichterung für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis ist erst vor zehn Jahren durch das Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 eingeführt worden. Diese Änderung kam durch die Einsicht zustande, dass Integration nur gelingen kann, wenn den betroffenen Personen eine Perspektive für eine dauerhafte Lebensplanung in Deutschland eröffnet wird (vergleiche Gesetzesbegründung zur BT-Drucksache 15/420). Dieser Satz gilt noch immer. Darum ist die in Artikel 5 Nummer 5 des Gesetzentwurfes vorgesehene Verschärfung der falsche Weg.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
4. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG
25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG
26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive
36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
37. Zu den Integrationskursen
Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 180/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)
... 1. den Handel mit einzelnen oder mehreren Finanzinstrumenten untersagen, insbesondere ein Verbot des Erwerbs von Rechten aus Währungsderivaten im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, d oder e anordnen, deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Devisenpreis des Euro ableitet, soweit zu erwarten ist, dass der Marktwert dieser Rechte bei einem Kursrückgang des Euro steigt, und wenn der Erwerb der Rechte nicht der Absicherung eigener bestehender oder erwarteter Währungsrisiken dient, wobei das Verbot auch auf den rechtsgeschäftlichen Eintritt in solche Geschäfte erstreckt werden kann,
Erstes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung.
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung.
§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel
§ 15 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung
§ 34b Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung
§ 34c Anzeigepflicht
§ 38 Strafvorschriften
§ 40d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 50 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
§ 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Artikel 4 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 295 Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen
§ 308a Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 4d Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung
§ 17 Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.
Artikel 10 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 11 Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 12 Änderung des Depotgesetzes
§ 43 Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Artikel 13 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 14 Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes
Artikel 15 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 16 Folgeänderungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 428/5/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
... Auch bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen insbesondere auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Drucksache 559/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... 1. sich vom Erwerber bestätigen lassen, dass dieser das Verkehrsmittel in erlaubter Weise verwenden oder weiterveräußern will, insbesondere unter Beachtung der Beschränkungen für Tätigkeiten nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Nummer 1 der
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2, Satz 2 - neu - ChemVerbotsV
Zu § 4
Zu § 4
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV
4. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV
Drucksache 362/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
... Mitglieder der "Raser-Szene", die sich über die Geschwindigkeit ihrer Fahrzeuge definieren, sind besonders nachhaltig durch deren Einziehung zu beeindrucken. Allerdings sind die entsprechenden Vorschriften nicht unmittelbar anwendbar, weil die Kraftfahrzeuge, die bei der Teilnahme an verbotenen Rennen benutzt werden, nicht als Einziehungsgegenstände, sondern als sogenannte Beziehungsgegenstände anzusehen sind. Diese sind nicht lediglich ein beliebiges Mittel zur Tatverwirklichung. Vielmehr gehört ihre Verwendung schon begrifflich zur Tatbestandserfüllung und erschöpft sich in dem Gebrauch, auf dessen Verhinderung der betreffende Tatbestand abzielt (zu vgl. Fischer, StGB, 62. Auflage [2015], § 74, Rn. 10; LK-Schmidt, 12. Auflage [2008], § 74, Rn. 19; Schönke/Schröder-Eser, 29. Auflage [2014], § 74, Rn. 12a; MüKo-StGB/Joecks, 1. Auflage [2005], § 74, Rn. 16; BGHSt 10, 28). Eine Erstreckung der gesetzlichen Regelungen zur Einziehung auch auf Beziehungsgegenstände ist nach § 74 Absatz 4 StGB durch entsprechende besondere Vorschriften möglich. Für die Kraftfahrzeuge von Teilnehmern an illegalen Rennen macht der Entwurf in einem neuen § 315f StGB von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Satz 1 soll auf die Einziehungsvorschriften insgesamt und in Satz 2 besonders auf § 74a StGB verwiesen werden. Nach dieser Norm können auch Beziehungsgegenstände eingezogen werden, die im Eigentum Dritter stehen. Dies ist in zwei Fällen möglich. Entweder haben die Eigentümer wenigstens leichtfertig dazu beigetragen, dass ihre Sachen oder Rechte Gegenstand der Tat gewesen sind, oder sie haben die Beziehungsgegenstände in Kenntnis der Umstände, die die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben. Durch die Verweisung auf § 74a StGB soll sichergestellt werden, dass auch Fahrzeuge eingezogen werden können, die sich Mitglieder der "Szene" wechselseitig für Rennfahrten überlassen oder voneinander erwerben, um sie der Einziehung zu entziehen.
Drucksache 277/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
... "6. den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt die Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz übereignet. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung dieser Ladevorrichtung gezahlt werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
2. Änderung des Einkommensteuergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4 Evaluation
Drucksache 65/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Der Erwerb von ausreichenden Sprachkenntnissen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Um erfolgreich zu sein, muss die Sprachförderung für Menschen mit guter Bleibeperspektive sehr schnell erfolgen. Der Leistungsträger muss in die Lage versetzt werden, auftretende Bedarfe zeitnah umzusetzen und gegebenenfalls aus dem Eingliederungstitel vorzufinanzieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
Drucksache 68/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... - Asylsuchenden, die als Fachkraft identifiziert wurden, ein Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit ermöglicht wird,
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die demografische Entwicklung wird dazu führen, dass das Arbeitskräftepotenzial stetig abnimmt - man geht von einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung (20-64 Jahre) von 306 Millionen auf 269 Millionen aus. Diese Entwicklung kann Qualifikationsdefizite und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt verschärfen und sich dadurch negativ auf Investitionen, Innovation und Wachstum auswirken. Qualifikationsdefizite und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage können darüber hinaus das Produktivitätswachstum beeinträchtigen und die sektorübergreifende Neuzuordnung von Ressourcen innerhalb von und zwischen Mitgliedstaaten behindern, was wiederum ein Hindernis für die uneingeschränkte Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes darstellen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen in schwachen Volkswirtschaften zusätzlich verringern könnte. Diese Entwicklung ist eine Herausforderung, die deutlich zeigt, wie wichtig es ist, ungenutztes Humankapital - insbesondere Erwachsene mit geringen Kompetenzen - in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um die genannten demografischen Trends auszugleichen, muss die Beschäftigungsquote unbedingt erhöht und die Produktivität der Arbeitskräfte gesteigert werden; zudem müssen ältere Personen länger im Arbeitsleben gehalten werden. Migranten können auch dazu beitragen, vorhandene Lücken zu schließen, vorausgesetzt, ihre Kompetenzen entsprechen den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und werden sinnvoll genutzt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 65/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Der Erwerb von ausreichenden Sprachkenntnissen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Um erfolgreich zu sein, muss die Sprachförderung für Menschen mit guter Bleibeperspektive sehr schnell erfolgen. Der Leistungsträger muss in die Lage versetzt werden, auftretende Bedarfe zeitnah umzusetzen und gegebenenfalls aus dem Eingliederungstitel vorzufinanzieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
Drucksache 546/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... a) Der Bundesrat teilt die mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Auffassung der Bundesregierung, dass der Zensus national wie international ein wesentliches Fundament der amtlichen Statistik ist und dass die damit zu gewinnenden Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation eine unverzichtbare Grundlage sind, auf der die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen und Planungen der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen aufbauen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 ZensVorbG 2021
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 ZensVorbG 2021
4. Zu § 7a - neu -, § 9 Absatz 1 ZensVorbG 2021
§ 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
5. Zu § 8 Absatz 3 Nummer 2 ZensVorbG 2021
6. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 - neu - ZensVorbG 2021 § 9 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
7. Zu § 10 Absatz 2 Satz 3, 5, 7 - neu - und Satz 8 - neu - ZensVorbG 2021 § 10 Absatz 2 ist wie folgt zu ändern:
8. Zu § 12 Absatz 4 - neu - ZensVorbG 2021 Dem § 12 ist folgender Absatz anzufügen:
9. Zu § 15 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZensVorbG 2021 Dem § 15 Absatz 1 ist folgender Satz anzufügen:
10. Zu § 16 Absatz 5 - neu - ZensVorbG 2021 Dem § 16 ist folgender Absatz anzufügen:
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Es bestehen laufende Einnahmen, die erst nachschüssig zum Ende des Monats ausgezahlt werden. Von besonderer Bedeutung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind hier insbesondere die Leistungen der
1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG
2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG
Artikel 6a Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.
4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII
8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII
9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII
§ 39b Vorläufige Entscheidung
§ 39c Aufrechnung, Verrechnung
10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII
12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII
13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II
14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II
15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge
16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche
17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen
18. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Drucksache 788/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
... Laut Gesetzentwurf hängt unter anderem die "Funktionsfähigkeit der Verwaltung" davon ab, ob es gelingt, eine Gesichtsverhüllung von Beamtinnen und Beamten zu verhindern. Tatsächlich ist der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund, gemessen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland, aber "gering" und Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind sogar "deutlich unterrepräsentiert" (vgl. 11. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Seite 230 und 235). Die Bundesregierung bezeichnet die Erhöhung dieses Anteils als "Daueraufgabe".
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 1 BeamtStG
'Artikel 2 Änderung des Beamtenstatusgesetzes
2. Zu Artikel 6 Nummer 1
3. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG
'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
4. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG
'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG
6. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG
'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes
Drucksache 747/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investieren in Europas Jugend - COM(2016) 940 final
... 2. Der Bundesrat befürwortet zudem, dass die Kommission nicht nur Wirtschafts- und Beschäftigungsaspekte anspricht, sondern die Bedeutung von Solidarität, Lernmobilität und Engagement betont. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der Einsatz für Solidaritätsprojekte ein inspirierendes und ermutigendes Erlebnis für junge Menschen sein kann. Er ist der Ansicht, dass Freiwilligentätigkeit im Ausland eine wertvolle nicht formale Bildungserfahrung darstellt, die den Erwerb sozialer, fachlicher und interkultureller Kompetenzen fördert und in besonderer Weise dazu geeignet ist, junge Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen (BR-Drucksache 488/08(B)). [Der Bundesrat hinterfragt jedoch den Mehrwert eines neu zu schaffenden Solidaritätskorps gegenüber dem bereits etablierten Europäischen Freiwilligendienst.] Der Bundesrat bedauert, dass das Solidaritätskorps ohne längeren Prüf- und Konsultationsprozess vorgestellt wurde, und betont, dass er bei der weiteren Ausgestaltung großen Wert auf die enge Einbindung der Mitgliedstaaten und aller beteiligten Akteure legt. Zudem hinterfragt er kritisch, wie genau die Finanzierung des Solidaritätskorps in Zukunft erfolgen soll.
Drucksache 266/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Ebenfalls ist bekannt, dass die Erwerbstätigenquote hier lebender Frauen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Frauen deutlich niedriger ist als die Erwerbstätigenquote herkunftsdeutscher Frauen. Besonders schwierig ist es zudem im Falle einer Trennung vom Partner und wenn Kinder in der Familie sind, für die die Frau nach der Trennung allein verantwortlich ist. Zwar verlangt die neue Vorschrift nur, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist. Damit soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der besonderen Lage der Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge Rechnung getragen werden. Offen bleibt aber, wann diese Voraussetzung erfüllt ist bzw. unter welchen Voraussetzungen der Lebensunterhalt "überwiegend" gesichert ist. Aus der Begründung geht lediglich hervor, dass eine reduzierte Lebensunterhaltssicherung verlangt wird, ohne dies zu konkretisieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
3. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG
11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
27. Zu den Integrationskursen
28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
Drucksache 93/16
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... - durch die Verbesserung der Qualität und Quantität der Integrationskurse des Bundes. Der Orientierungskurs soll auf 100 Stunden erhöht werden. Im Orientierungskursteil des Integrationskurses soll die Vermittlung von Werten und Regeln des täglichen Miteinanders gestärkt und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Sprach- und Orientierungskurse sind derzeit in modularer Form strikt voneinander getrennt. Eine bessere Verzahnung ist hier geboten. Integrationskurse und Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (insbesondere die Grundkurse für den Spracherwerb und Kurse zum Erlernen berufsbezogener Deutschkenntnisse) müssen zeitnah allen zu integrierenden Asylsuchenden und Flüchtlingen angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde. Um gezielt auch Eltern unter den Flüchtlingen zu erreichen, sollte Kinderbetreuung im Rahmen der Kurse angeboten und beworben werden. Es müssen so viele Kursplätze zur Verfügung stehen, dass die gesetzlich vorgesehenen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen umgesetzt werden können. - beim räumlichen und personellen Ausbau der Kindertagesbetreuung, weiterer Bildungsangebote sowie dem Einsatz zusätzlicher Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter.
Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... Von Juni bis Dezember 2015 führten die Dienststellen der Kommission umfassende Konsultationen durch, bei denen über 400 Stellungnahmen von Vertretern von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, NRO, Bürgern und Think-Tanks eingingen. Eine Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse findet sich auf der Website der Europäischen Kommission7. Darüber hinaus hatte die Kommission durch punktuellen Austausch, Zusammenkünfte und hochrangige Rundtischgespräche8 Gelegenheit, ein tiefergehendes Verständnis der anstehenden Herausforderungen zu erwerben und sich sowohl die Vorteile als auch die Risiken einer erhöhten öffentlichen Transparenz im Bereich der Ertragsteuer zu vergegenwärtigen. Alle bei der Konsultation eingegangenen Beiträge wurden sorgfältig geprüft und berücksichtigt.
Drucksache 546/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... a) Der Bundesrat teilt die mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Auffassung der Bundesregierung, dass der Zensus national wie international ein wesentliches Fundament der amtlichen Statistik ist und dass die damit zu gewinnenden Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation eine unverzichtbare Grundlage sind, auf der die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen und Planungen der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen aufbauen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 ZensVorbG 2021
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 ZensVorbG 2021
4. Zu § 7a - neu -, § 9 Absatz 1 ZensVorbG 2021
§ 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
5. Zu § 8 Absatz 3 Nummer 2 ZensVorbG 2021
6. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 - neu - ZensVorbG 2021
7. Zu § 10 Absatz 2 Satz 3, 5, 7 - neu - und Satz 8 - neu - ZensVorbG 2021
8. Zu § 12 Absatz 4 - neu - ZensVorbG 2021
9. Zu § 15 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZensVorbG 2021
10. Zu § 16 Absatz 5 - neu - ZensVorbG 2021
Drucksache 496/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... Die Zahl der Eigentumswohnungen liegt derzeit bei rund neun Millionen mit steigender Tendenz. Die eigene Immobilie wird immer wichtiger für die Altersvorsorge und die individuelle Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger. So investieren Privatpersonen beim Kauf einer Wohnimmobilie häufig ihr gesamtes angespartes Kapital bzw. nehmen hohe Darlehen zur Immobilienfinanzierung auf. Meist kaufen und/oder verkaufen Privatpersonen selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser einmal im Leben und verfügen über keine eigenen Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Immobilienmarktes und des Immobilienrechts. Sie sind daher beim Kauf bzw. Verkauf auf kundige Immobilienmakler und nach dem Erwerb von Wohnungseigentum auf kundige Wohnungseigentumsverwalter angewiesen, die die Interessen ihrer Kunden gewissenhaft und fachkundig wahrnehmen. Durch nicht ausreichend qualifizierte Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter können bei Wohnungseigentümern bzw. Auftraggebern von Immobilienmaklern erhebliche Probleme und finanzielle Schäden entstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.
§ 161 Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt
II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten
II.3 Regelungsalternativen
II.4 Evaluierung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016
Drucksache 168/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... 26. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine Fragmentierung des Rechts nach verschiedenen Vertriebswegen bei der Bereitstellung digitaler Inhalte vermeiden will. Soweit der Anwendungsbereich der Richtlinie zu diesem Zweck auch auf körperliche Datenträger, die "ausschließlich der Übermittlung der digitalen Inhalte dienen", erweitert werden soll, weist der Bundesrat darauf hin, dass die Regelung in Artikel 3 Absatz 3 zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen kann. Dies gilt insbesondere für die Frage, wann ein Datenträger "ausschließlich der Übermittlung digitaler Daten dient". Exemplarisch zeigt sich dieses Problem an dem Erwerb einer Musik-CD. Ihre Funktion beschränkt sich nicht zwangsläufig auf die Übermittlung der Musikdaten, sondern kann ergänzend auch darin bestehen, über eine körperliche Sache zu verfügen, die bei Bedarf genutzt wird und Gegenstand einer "CD-Sammlung" sein kann. Dies gilt umso mehr, als den "Zusatzleistungen" (beispielsweise CD-Cover oder Booklet) teilweise ein eigener Wert zukommt.
Drucksache 73/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... 9. Die Bundesregierung stellt zutreffend dar, dass europäisches Recht der vielerorts politisch gewünschten Rekommunalisierung nicht entgegensteht. Die Grundsatzentscheidung, ob im Bereich der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas sachliche Gründe bestehen, die eine privilegierte Berücksichtigung von kommunalen Interessen beim Rückerwerb des Netzbetriebes zulassen oder nicht, wird vielmehr vom deutschen Gesetzgeber autonom getroffen.
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob durch eine gesetzliche Änderung eine weitere Gestaltung zur Umgehung der Dividendenbesteuerung, die möglicherweise durch den Erwerb und den Verkauf von eigenen Anteilen erreicht werden könnte, ausgeschlossen werden sollte.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG
12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3
Zu Artikel 1
14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG
25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
33. Zu Artikel 5 § 5 FVG
34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 233/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... ) zum Erwerb von Cannabis zur medizinischen Anwendung (getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte) aus einer Apotheke.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Gemeinden
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.
Artikel 5 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
c GKV
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
a Bund
b Länder
c GKV
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.