650 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erwerbstätigkeit"
Drucksache 635/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
... Der Vorschlag hat positive gleichstellungspolitische Auswirkungen, denn er verbessert den Schutz vor Manipulationen zulasten des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten, bei dem es sich in der Mehrzahl der Fälle immer noch um die Ehefrau handelt: Trotz erheblicher Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen sind jedenfalls in Ehen mit Kindern nach wie vor beträchtlich mehr Frauen als Männer zumindest in der Phase der Kindbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig (Lüderitz/Dethloff, Familienrecht, 28. Aufl. 2007, Rn. 57 zu § 5 und Rn. 4 zu § 4).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
§ 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
§ 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
§ 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
§ 1388 Eintritt der Gütertrennung
Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568a Ehewohnung
§ 1568b Haushaltsgegenstände
Artikel 2 Aufhebung der Hausratsverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 48 Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)
Artikel 7 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Artikel 8 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 10 Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
§ 10 Betreuungsverfügungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht
2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht
a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen
b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB
c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes
d Auskunftspflicht in § 1379 BGB
e Hausratsverordnung
3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr
4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände
5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungszuständigkeit
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung
2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung
Zu Nummer 10
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
d Zu Absatz 4:
e Zu Absatz 5:
f Zu Absatz 6:
2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu den Artikeln 3
Zu Artikel 6
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... 52. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Diskriminierungen auf der Grundlage des Beschäftigungsvertrags zu beenden, indem sie allen Arbeitnehmern Gleichbehandlung, Schutz von Gesundheit und Sicherheit, Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten, Vereinigungs- und Vertretungsfreiheit, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Tarifverhandlungen und Kollektivmaßnahmen garantieren; betont die Bedeutung des Zugangs zur Weiterbildung sowie des fortgesetzten Schutzes erworbener Rechte durch die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungszeiten, verbesserte Betreuungsmöglichkeiten, die Wahrung wesentlicher sozialer Rechte wie Rentenansprüche, Ansprüche auf Weiterbildung und das Recht auf Arbeitslosenunterstützung bei Veränderungen der Beschäftigungssituation eines Arbeitnehmers, beim Wechsel von einem Beschäftigungsvertrag zum nächsten und beim Wechsel von abhängiger zu selbstständiger Erwerbstätigkeit;
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Mit dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden die in den letzten Jahren und besonders im Jahr 2007 durchgeführten Reformen am Arbeitsmarkt und an den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten fortgesetzt. Das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik wird entsprechend den Anforderungen aus einer gewandelten Arbeitswelt so weiterentwickelt dass Menschen schneller in Erwerbstätigkeit integriert werden können als bisher. Die Instrumente werden so überarbeitet, dass sie für die arbeitsuchenden Menschen verständlicher und für die Anwender vor Ort einfacher handhabbar sind. Insgesamt erfolgt eine Verbesserung und – wo zweckmäßig – eine Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
Artikel 2 Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Überprüfung der Mittelverwendung
§ 3 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes
1. Änderungsprogramm
2. Ausbau der Tagesbetreuung
3. Föderalismusreform
4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen
5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gender-Mainstreaming
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern
2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
IV. Kosten
1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
a. Für den Bund:
b. Für die Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Finanzieller Teil
I. Ausbau der Tagesbetreuung
1. Ausgangslage
2. Zu den einzelnen Positionen
a Betriebskosten:
aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:
bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:
cc Abzüge:
b Investitionskosten:
3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:
a Kosten des Bundes
b Kosten der Länder:
II. Sonstige Kostenpositionen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Drucksache 512/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall
... I. in der Erwägung, dass Katastrophen heutzutage oft grenzüberschreitenden Charakter haben und eine multilaterale und koordinierte Reaktion erfordern, ferner in der Erwägung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge dieser Naturkatastrophen für die regionalen Volkswirtschaften, die Erwerbstätigkeit und den Fremdenverkehr,
Drucksache 360/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zweiundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
... 1. Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens, bis zu dem die zu bildenden Stufen reichen, ist ausgehend von den Werten der Stufe 200 für Beschädigte bei Einkünften aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit ein Betrag in Höhe von 7,93 Euro und bei den übrigen Einkünften ein Betrag in Höhe von 5,045 Euro je Stufe hinzuzuzählen und das Ergebnis jeweils auf volle Euro nach unten abzurunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Informationspflichten
F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 6
C. Finanzieller Teil
D. Informationspflichten
E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 555: Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der o.g. Verordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... N. in der Erwägung, dass das Lohngefälle während des gesamten Arbeitslebens der Frauen und darüber hinaus schwerwiegende Auswirkungen auf ihren wirtschaftlichen und sozialen Status hat; in der Erwägung, dass viele Frauen, weil sie auf andere Weise als durch eine Erwerbstätigkeit einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, beispielsweise indem sie Kinder und ältere Angehörige betreuen, einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt und wirtschaftlich weniger unabhängig sind,
Drucksache 237/1/08
... Von Armut sind Kinder Alleinerziehender besonders häufig und oft auch besonders deutlich spürbar betroffen. Vor allem die Notwendigkeit, die Betreuung des Kindes/der Kinder ohne Hilfe des anderen Elternteils organisieren zu müssen, erschwert es alleinerziehenden Elternteilen, durch eine Erwerbstätigkeit zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Nimmt ein alleinerziehender Elternteil dies trotz aller Erschwernisse auf sich, entsteht durch Aufwendungen insbesondere für die Kinderbetreuung ein erheblicher Mehrbedarf.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 6a Abs. 2 Satz 1 BKGG
Drucksache 341/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... "Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der in den einzelnen Monaten nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 ermittelten Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit."
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Abs. 2 Satz 2 - neu -, Abs. 3 Satz 2 - neu - BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
Drucksache 672/08
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) und der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (
Drucksache 755/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... III eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit von mindestens einem Jahr erforderlich ist, ist für diese Personengruppe nach Arbeitslosmeldung eine sechsmonatige Wartezeit, bevor ein Anspruch auf Zuweisung in entsprechende Maßnahmen entsteht, nicht gerechtfertigt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III
6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III
7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III
8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III
9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III
10. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III
12. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III
13. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III
14. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III
§ 217 Eingliederungszuschuss
15. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III
16. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
17. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II
18. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II
19. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II
20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II
21. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II
22. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 746/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008)
Drucksache 239/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Förderfähig sind damit auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen. Bei teilweiser Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit der Begründung einer Förderberechtigung über eine Erwerbstätigkeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
§ 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
Artikel 2 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 5 Zertifizierung
§ 7 Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Artikel 4 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
§ 20 Anwendungsvorschrift
Artikel 7 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
5 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
5 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 92a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 92b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – ERG)
Drucksache 982/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))
... 14. erinnert daran, dass höhere Beschäftigungsquoten in hohem Maße abhängig sind davon dass alle Gruppen, insbesondere diejenigen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, erwerbstätig bleiben; unterstreicht daher, wie wichtig die Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist und dass Erwerbsfähigen ohne Arbeit Arbeitsplätze angeboten werden; betont ferner die Notwendigkeit, angemessene Voraussetzungen zu schaffen, um eine Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen oder großen gesundheitlichen Problemen zu erleichtern und zu gewährleisten dass Menschen mit Behinderungen oder psychisch Kranke Zugang zur Beschäftigung haben;
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... Die Freizügigkeit ist eine der gemeinschaftsrechtlich garantierten Grundfreiheiten. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist in Artikel 39 EGV verankert und in der Verordnung Nr. 1612/6811 näher geregelt: EU-Bürger haben danach das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat als Arbeitnehmer oder Beamte zu arbeiten. Das Niederlassungsrecht ist in Artikel 43 EGV geregelt, der das Recht auf Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat vorsieht. In Artikel 49 EGV ist die Dienstleistungsfreiheit verankert. Die Verordnung Nr. 1408/71 und die Durchführungsverordnung Nr. 574/7212 koordinieren die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit, um die Ausübung dieses grundlegenden Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern. EU-Bürger haben auch das Recht, in anderen Mitgliedstaaten zu studieren, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige dieser Länder.
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
Drucksache 237/08 (Beschluss)
... Von Armut sind Kinder Alleinerziehender besonders häufig und oft auch besonders deutlich spürbar betroffen. Vor allem die Notwendigkeit, die Betreuung des Kindes/der Kinder ohne Hilfe des anderen Elternteils organisieren zu müssen, erschwert es alleinerziehenden Elternteilen, durch eine Erwerbstätigkeit zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Nimmt ein alleinerziehender Elternteil dies trotz aller Erschwernisse auf sich, entsteht durch Aufwendungen insbesondere für die Kinderbetreuung ein erheblicher Mehrbedarf.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 6a Abs. 2 Satz 1 BKGG
Drucksache 659/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... II, wonach nunmehr Leistungen nach dem SGB II für die Dauer der Unterbringung in einer stationären Einrichtung generell ausgeschlossen sind, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Betroffenen während des Aufenthalts in der Regel nicht in Arbeit eingegliedert werden können. Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen wird durch den allgemeinen Leistungsausschluss zugleich ein unter Umständen schwieriges und langwieriges Feststellungsverfahren vermieden. Von Erwerbsfähigkeit i.S.d. § 8 SGB II ist dagegen in jedem Fall auszugehen, wenn der Untergebrachte für mindestens 15 Stunden wöchentlich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes einer Erwerbstätigkeit nachgeht; die Gewährung von Leistungen, insbesondere Eingliederungsleistungen, der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist dann sachgerecht.
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung auf die Entschließung des Bundesrates vom 7. Juli 2006 - BR-Drs. 404/06(B)
Zu Punkt 1:
Zu Punkt 2:
Zu Punkt 3:
Zu Punkt 4:
Zu Punkt 5:
Zu Punkt 6:
Zu Punkt 7:
Zu Punkt 8:
Zu Punkt 9:
Zu Punkt 10:
Zu Punkt 11:
Zu Punkt 12:
Zu Punkt 13:
Zu Punkt 14:
Drucksache 730/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
Artikel 2 Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Überprüfung der Mittelverwendung
§ 3 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482, zuletzt geändert durch ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert:
Artikel 3a1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3b Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3c Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 3d Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... Statistische Daten über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie zur Wohnsituation der Haushalte in Deutschland werden auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes 2005 durch das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erhoben. Der Mikrozensus ist eine Mehrzweckstichprobe, die ausführliche Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung liefert und Auskunft über Fragen zur Erwerbstätigkeit, zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung gibt. Die Daten sollen es ermöglichen, die Umsetzung bestehender Regelungen und Verpflichtungen zu beurteilen, Schwierigkeiten zu identifizieren und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. Im Rahmen des Mikrozensus werden regelmäßig auch Fragen zu Behinderung und Gesundheit, zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen sowie zu ihrer Ausbildungs- und Einkommenssituation gestellt. Die Beantwortung dieser Fragen ist grundsätzlich freiwillig. Jedoch werden in der Regel ausreichend Angaben zu diesen Themen gemacht, so dass eine Auswertung und zusätzliche Hochrechnungen der Daten in diesem Bereich regelmäßig durchführbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 225/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... "(1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. 2Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der in den einzelnen Monaten nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 ermittelten Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbständiger Arbeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit
II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 225/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... "Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der in den einzelnen Monaten nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 ermittelten Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit. Bei der Abgrenzung der Einkunftsarten sind die Vorschriften des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 753/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz -FamLeistG)
... Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige entweder erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist. Die Krankheit muss innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens drei Monaten bestanden haben, es sei denn, der Krankheitsfall tritt unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein. Bei zusammenlebenden Eltern ist Satz 1 nur dann anzuwenden, wenn bei beiden Elternteilen die Voraussetzungen nach den Sätzen 2 und 3 vorliegen. Bei Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, welches das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, sind die Sätze 2 bis 4 nicht anzuwenden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG
4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II Artikel 4 § 31 Abs. 4 - neu - SGB XII
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
5. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 672/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) und der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung) - Antrag des Landes Niedersachsen -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (
Drucksache 924/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... (1) Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, können bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit wie Betriebsausgaben abgezogen werden. Im Fall des Zusammenlebens der Elternteile gilt Satz 1 nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4b Kinderbetreuungskosten
§ 9c Kinderbetreuungskosten
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 28a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 5 Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Artikel 6 Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 7 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 681/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (2008/2047(INI))
... 19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation der in Handwerk, Handel, Landwirtschaft, Fischerei und kleinen Familienunternehmen mithelfenden Ehefrauen aus der Gleichstellungsperspektive zu berücksichtigen und dabei zu bedenken, dass Frauen in einer stärker schutzbedürftigen Position sind als Männer; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 86/613/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben, sowie über den Mutterschutz13 zu unterbreiten und dabei die Beseitigung indirekter Diskriminierung, den Ausbau einer positiven Verpflichtung zur Gleichbehandlung und die Verbesserung der rechtlichen Stellung mitarbeitender Ehegatten anzustreben;
Drucksache 284/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... es steuerfreie Grundbetrag der Produktionsaufgaberente und das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit;
Gesetz
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
§ 2 Wohnraum
§ 3 Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2 Haushaltsmitglieder
§ 5 Haushaltsmitglieder
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
Kapitel 3 Miete und Belastung
§ 9 Miete
§ 10 Belastung
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung, Beträge für Heizkosten
Kapitel 4 Einkommen
§ 13 Gesamteinkommen
§ 14 Jahreseinkommen
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 17 Freibeträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes
§ 19 Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
§ 21 Sonstige Gründe
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 22 Wohngeldantrag
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 25 Bewilligungszeitraum
§ 26 Zahlung des Wohngeldes
§ 27 Änderung des Wohngeldes
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 35 Erhebungsmerkmale
§ 36 Erhebungszeitraum, Zusatz- und Sonderaufbereitungen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 37 Bußgeld
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Teil 8 Überleitungsvorschriften
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
§ 43 Weitergeltung bisherigen Rechts
Anlage 1
Anlage 2 Rechenschritte und Rundungen
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung der Wohngeldverordnung
Artikel 4 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Erwerbstätigkeit
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 543/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
... Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung sind wie Personen, die beispielsweise in einer Berufsvorbereitungsmaßnahme für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, zu 20 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße rentenversichert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 38a Unterstützte Beschäftigung
Artikel 5 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Artikel 6 Änderung der Werkstättenverordnung
Artikel 7 Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
C. Finanzieller Teil
D. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 522: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
Drucksache 746/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008)
Drucksache 753/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige entweder erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist. Die Krankheit muss innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens drei Monaten bestanden haben, es sei denn, der Krankheitsfall tritt unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein. Bei zusammenlebenden Eltern ist Satz 1 nur dann anzuwenden, wenn bei beiden Elternteilen die Voraussetzungen nach den Sätzen 2 und 3 vorliegen. Bei Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, welches das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, sind die Sätze 2 bis 4 nicht anzuwenden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a Abs. 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 3 - neu -sowie Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 bis 3 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
3. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG
4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 1 SGB II
5. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II
3 6.
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
7. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 724/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
... Nach den §§ 27, 42 Abs. 1 und 3, §§ 126 und 166 b des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, von denen §§ 27, 42 Abs. 1 und 3 und § 126 durch das BEG-Schlussgesetz vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b durch das gleiche Gesetz eingefügt worden sind, wird die Bundesregierung ermächtigt, für die Berechnung der Renten für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden in selbständiger Erwerbstätigkeit Besoldungsübersichten aufzustellen, welche die durchschnittlichen Dienst- und Versorgungsbezüge vergleichbarer Bundesbeamter einer Besoldungsgruppe mit aufsteigenden Gehältern ausweisen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
B Die Regelungen im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 612: Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Drucksache 653/08
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
... Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am Wirtschaftsleben heutzutage kaum noch denkbar. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist häufig gefährdet, wenn die Lohnzahlung nicht bargeldlos erfolgen kann, Sozialleistungen werden nur unter Einschränkungen bar ausgezahlt, und Vermietende erwarten die Mietzahlungen per Dauerauftrag. Auch machen die zunehmende Einschränkung des persönlichen Services bei den Bankdienstleistungen und die vermehrte Schließung von Bankfilialen die Notwendigkeit einer Kontokarte immer dringender.
Drucksache 882/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.
... Private Erwerbstätigkeit
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Rechtsstellung
Artikel 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
Artikel 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Artikel 5 Verkehrsfreiheit
Artikel 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
Artikel 7 Zeugnispflicht
Artikel 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
Artikel 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
Artikel 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer
Artikel 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
Artikel 12 Weitere steuerliche Regelungen
Artikel 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
Artikel 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
Artikel 15 Ausweise
Artikel 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
Artikel 17 Haftpflichtversicherung
Artikel 18 Private Erwerbstätigkeit
Artikel 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
Artikel 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
Begründung
Zu Artikel 1
Artikel 151
Artikel 156
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Drucksache 746/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008)
Drucksache 341/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
"Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der in den einzelnen Monaten nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 ermittelten Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit."
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... (1) Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, können bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit wie Betriebsausgaben abgezogen werden. Im Fall des Zusammenlebens der Elternteile gilt Satz 1 nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4b Kinderbetreuungskosten
§ 9c Kinderbetreuungskosten
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 28a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 5 Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Artikel 6 Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Sonstige Kosten
Finanzielle Auswirkungen
a Steuermehr- / -mindereinnahmen
b Andere
3 Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 733: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Erwerbstätigkeit
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Die Entsendung von Arbeitnehmern von einem Mitgliedstaat in einen anderen wirft eine Reihe von Fragen in Bezug auf die Anwendung der geltenden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren auf die entsandten Arbeitnehmer auf. Die Kommission hat kürzlich eine Empfehlung zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit12 angenommen, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu bekämpfen und für ein hinreichendes Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu sorgen.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 468/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (2007/2269(INI))
... 27. stellt fest, dass eine erhebliche Zahl von Frauen wichtige Positionen im wirtschaftlichen politischen und akademischen Leben der Türkei einnehmen und wiederholt dass die Gleichbehandlung von Frauen, ihr Zugang zur Bildung sowie ihre politische wirtschaftliche und soziale Emanzipation für ein weiteres wirtschaftliches Wachstum und den Wohlstand in der Türkei von entscheidender Bedeutung sind; stellt jedoch fest, dass die Gesamtbeschäftigungsquote von Frauen in der Türkei immer noch bei nur 23,8% liegt8 und dass eine verstärkte Mitwirkung der Frauen am politischen Leben so gut wie nicht zu verzeichnen ist; fordert daher die türkische Regierung auf, weitere konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in ländlichen Gebieten die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen, sie verstärkt in das Kranken- und Sozialversicherungssystem zu integrieren und Instrumente bzw. vorübergehende Maßnahmen zu konzipieren, um die aktive Mitwirkung der Frauen am politischen Leben zu erhöhen;
Drucksache 498/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... - Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartner und begrüßt die Aussage, dass diese die Möglichkeiten des sozialen Dialogs voll nutzen sollen. Ihre Autonomie muss gewahrt bleiben und darf nicht durch über ihre Einigung hinausgehende ergänzende europäische Rechtsetzungsvorschläge z.B. im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ausgehöhlt werden.
Drucksache 699/08
... Als Erwerbstätigkeit gilt auch die Zeit in einem Berufsausbildungsverhältnis in einem nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 2 Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
§ 2a Anforderungen an Träger der Maßnahmen
§ 4a Mediengestützter Unterricht
§ 6 Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Umfang der Förderung
§ 12 Förderungsart
§ 13b Erlass und Stundung
§ 16 Rückzahlungspflicht
§ 30 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:
Bürokratiekosten für die Wirtschaft:
Bürokratiekosten für die Verwaltung:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 8a
Zu Nummer 8b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10a
Zu Nummer 10b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12a
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12d
Zu Nummer 12e
Zu Nummer 12f
Zu Nummer 12g
Zu Nummer 13a
Zu Nummer 13b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18a
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23a
Zu Nummer 23c
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26a
Zu Nummer 27a
Zu Nummer 27b
Zu Nummer 27c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Drucksache 755/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... III eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit von mindestens einem Jahr erforderlich ist, ist für diese Personengruppe nach Arbeitslosmeldung eine sechsmonatige Wartezeit, bevor ein Anspruch auf Zuweisung in entsprechende Maßnahmen entsteht, nicht gerechtfertigt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III
7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB III
9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III
13. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III , Nr. 49 § 240 Abs. 2 SGB III
14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III
15. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III
§ 61a Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
16. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III
18. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III
§ 217 Eingliederungszuschuss
19. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III
20. Zu Artikel 1 Nr. 59a - neu - § 367 Abs. 3 SGB III
21. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
22. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II
23. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II
25. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II
26. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II
27. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II
28. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II
29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 749/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen KOM (2008) 639 endg.; Ratsdok. 13987/08
... Fehlende erschwingliche Kinderbetreuung ist ein gutes Beispiel für die Hürden, die manche der am stärksten aus der Arbeit ausgeschlossenen Personen nehmen müssen, insbesondere Alleinerziehende. OECD-Schätzungen zufolge betragen in der Hälfte der Mitgliedstaaten, für die diese Schätzungen gelten, die Nettokosten für die aus eigener Tasche zu zahlende Kinderbetreuung 12 % des Nettoeinkommens eines Alleinerziehenden mit zwei kleinen Kindern. Dies entspricht beinahe dem Nettomehrverdienst nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, wenn der effektive Grenzsteuersatz für Alleinerziehende berücksichtigt wird; es stellt also klar einen Anreiz dar, keine Arbeit aufzunehmen – und eine Armutsfalle.
Mitteilung
1. Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut: Ein vorrangiges Ziel der EU
2. Aktive Eingliederung: Weitere Massnahmen notwendig
2.1. Der sozioökonomische Kontext: anhaltende Armut und Arbeitslosigkeit sowie öfter Mehrfachbenachteiligungen
2.2. Nachbesserungsbedarf bei Angemessenheit und Anwendungsbereich der Mindesteinkommensregelungen
2.3. Bedarf an verbesserter Übereinstimmung mit aktiver Arbeitsmarktpolitik und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen
3. Auf dem Weg zu einem integrierten, auf gemeinsamen Grundsätzen basierenden Ansatz für aktive Eingliederung
3.1. Ein integrierter Ansatz für die aktive Eingliederung
3.2. Gemeinsame Grundsätze für aktive Eingliederung
3.3. Durchführung und Überwachung der gemeinsamen Grundsätze auf EU-Ebene
Anhang Graphs and tables
Drucksache 634/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... "b) Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Artikel 2 Änderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration
II. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... Die Reform verzichtet aus folgenden Gründen darauf, neben der Generalklausel die einzelnen Fallgruppen der denkbaren Härtefälle zu kodifizieren: Der Gesetzestext würde erheblich umfangreicher, weil die teilweise komplexen Sachverhalte entsprechende differenzierte Vorschriften erforderten. Zu normieren wären etwa die Fälle eines erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen den Eheleuten, der Angewiesenheit der insgesamt ausgleichspflichtigen Person auf die Versorgung, etwa wegen langfristiger Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Kinderbetreuung oder auch wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die Fälle einer nie begründeten oder nachhaltig aufgehobenen Versorgungsgemeinschaft und vieles andere mehr. Die denkbaren Konstellationen sind mannigfaltig.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick über das Reformkonzept
1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut
2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs
a Gerechtigkeitsdefizite:
b Anwendungsdefizite:
3. Die Lösung der Strukturreform
a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten
b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung
II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform
1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben
a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale
b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge
c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts
d Vollzug des Ausgleichs
2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich
a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell
b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung
c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung
d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich
e Der schuldrechtliche Ausgleich
f Das Abänderungsverfahren Totalrevision
g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich
3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich
a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System
b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen
c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall
4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs
a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger
b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger
c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung
d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich
e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte
f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands
5. Bewertung anderer Reformvorschläge
a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs
b Das Modell Bergner
c Weitere Reformansätze
III. Verfassungsrechtliche Bewertung
1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute
2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger
IV. Gleichstellungspolitische Bewertung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Ausgleich
Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
Zu § 9
Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 2 Abfindung
Zu § 23
Zu § 24
Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
Zu § 25
Zu § 26
Zu Abschnitt 4 Härtefälle
Zu § 27
Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Teil 2
Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert
Zu § 47
Zu Teil 3
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Artikel 2
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 219
Zu § 220
Zu § 221
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu § 225
Zu § 226
Zu § 227
Zu § 228
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 120f
Zu § 120g
Zu § 120h
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Drucksache 194/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie
... 41. bekräftigt, dass sich Europa die derzeitige hohe Arbeitslosenquote nicht leisten kann; ist der Auffassung, dass das europäische Sozialmodell von den weltweiten Umwälzungen nicht unberührt bleiben wird; ist der Ansicht, dass Europa zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und zur Sicherung nachhaltiger öffentlicher Finanzen Reformen der Arbeitsmärkte und der Systeme der Sozialfürsorge durchführen muss, um die Anreize für die Aufnahme einer Arbeit zu verstärken und den Menschen die Chancen und Fertigkeiten zu geben, die notwendig sind, um sich dem Wandel erfolgreich zu stellen und ihre Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern weist darauf hin, dass die Europäische Union zur Wahrung ihrer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit zahlreiche Reformen durchführen muss; vertraut darauf dass das Vertrauen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, das dafür erforderlich ist, in dem Maße zunehmen wird, wie der soziale Dialog intensiviert wird; unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden und ausgewogenen Umsetzung der vereinbarten gemeinsamen Grundsätze der "
Allgemeine Überlegungen
Binnenmarkt und strategische Antworten auf die Globalisierung
Der Arbeitsmarkt und Investitionen in die Menschen
Messung der Fortschritte und Überwachung des Lissabon-Prozesses
Drucksache 748/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... Der Europäische Rat betonte im März 2006 die Notwendigkeit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben, damit Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden können, und billigte den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter. Im Dezember 20074 forderte der Rat die Kommission auf, den Rechtsrahmen für die Vereinbarkeit und eventuellen Verbesserungsbedarf zu prüfen. Im März 2008 betonte der Europäische Rat noch einmal, dass weitere Anstrengungen zugunsten der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit sowie Privat- und Familienleben für Frauen und Männer unternommen werden sollten.
Drucksache 362/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Einundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... 1. Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens, bis zu dem die zu bildenden Stufen reichen, ist ausgehend von den Werten der Stufe 200 für Beschädigte bei Einkünften aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit ein Betrag in Höhe von 8,995 Euro und bei den übrigen Einkünften ein Betrag in Höhe von 5,725 Euro je Stufe hinzuzuzählen und das Ergebnis jeweils auf volle Euro nach unten abzurunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Informationspflichten
F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Verordnung
Einundvierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 6
C. Finanzieller Teil
D. Informationspflichten
E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 556: Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Drucksache 172/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... es neu formuliert worden. Die gesetzlichen Verweise auf Sonderregelungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ohne im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein, sind nunmehr in Satz 3 enthalten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG
Drucksache 748/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie weiter zu fördern. Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den erwünschten Anstieg der Geburtenraten in Europa. Sie kann zur auch faktischen Gleichstellung der Geschlechter beitragen und das dauerhafte Ausscheiden von qualifizierten Arbeitskräften - insbesondere von Frauen - aus dem Arbeitsmarkt vermeiden helfen. Da ein Arbeitsplatz der Eltern die beste Absicherung gegen soziale Ausgrenzung, Armut im Allgemeinen und Kinderarmut im Besonderen darstellt, tragen Vereinbarkeitsmaßnahmen zudem zum sozialen Schutz von Familien bei. Schließlich wird eine familienfreundliche Personalpolitik der Unternehmen auch diesen im Wettbewerb um die fähigsten und motiviertesten Beschäftigten zum Vorteil gereichen. Allerdings muss die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit weiterhin ohne Diskriminierung erhalten bleiben. Auch Belange nicht erwerbstätiger Eltern sind zu berücksichtigen.
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... ") als auch für die Menschen ohne Erwerbstätigkeit; stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass ein ganzheitlicherer Ansatz zur aktiven sozialen Einbeziehung auf folgenden gemeinsamen Grundsätzen beruhen sollte:
Drucksache 694/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... a) beim Betriebsinhaber und seinen Familienangehörigen: das Geschlecht, das Geburtsjahr, die Betriebsleitereigenschaft sowie die jeweilige Arbeitszeit für landwirtschaftliche und für nicht landwirtschaftliche Arbeiten für den Betrieb sowie in anderer Erwerbstätigkeit,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Unterabschnitt 3 Bodennutzungshaupterhebung
§ 6 Erhebungseinheiten
§ 7 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 11 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen und Periodizität
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungsart und Erhebungsprogramm
§ 27 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Haupterhebung der Landwirtschaftszählung
§ 28 Erhebungseinheiten
§ 29 Erhebungsart
§ 30 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 4 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
§ 31 Erhebungseinheiten
§ 32 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit
Unterabschnitt 2 Rebflächenerhebung
§ 70 Erhebungsart und Periodizität
§ 71 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 92 Hilfsmerkmale
§ 93 Auskunftspflicht
§ 97 Betriebsregister
§ 97a Feststellung der Grundgesamtheit
§ 99 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
§ 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale
Abschnitt 2 Erhebung über die Viehbestände
§ 18 Erhebungseinheiten
§ 19 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale
§ 20 Erhebungsmerkmale
§ 20a Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände
Artikel 3 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
Artikel 5 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:
Aufbau des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
4 Gesetzesfolgen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand
2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern
a Kosten für den Bundeshaushalt
b Kosten für die Länder
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bodennutzungshaupterhebung
b Erhebung über die Viehbestände
c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
d Weitere Informationspflichten
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Befristungsmöglichkeit
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 24
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu §§ 26
Zu den §§ 28
Zu den §§ 31
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4a
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 11
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Drucksache 172/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... es neu formuliert worden. Die gesetzlichen Verweise auf Sonderregelungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ohne im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein, sind nunmehr in Satz 3 enthalten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m GüKG entfällt bei Annahme von Ziffer 5
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe n GüKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - weiterhin klare und transparente Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festlegen, einschließlich Regeln für die Ausübung einer entlohnten oder selbstständigen Erwerbstätigkeit;
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
Drucksache 286/07
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Einundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
... 1. Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens, bis zu dem die zu bildenden Stufen reichen, ist ausgehend von den Werten der Stufe 200 für Beschädigte bei Einkünften aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit ein Betrag in Höhe von 7,82 Euro und bei den übrigen Einkünften ein Betrag in Höhe von 4,98 Euro je Stufe hinzuzuzählen und das Ergebnis jeweils auf volle Euro nach unten abzurunden.
Drucksache 222/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... 1. Zensen (Volkszählungen) sind national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Sie liefern Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie das statistische Gesamtsystem, z.B. die Fortschreibungs- und Auswahlgrundlagen, aufbauen. Zentrale Aufgabe jedes Zensus ist die statistische Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen, die in vielen Zusammenhängen – z. B. beim horizontalen und vertikalen Finanzausgleich sowie bei der Einteilung der Wahlkreise – als maßgebliche Bemessungsgrundlagen dienen. Nicht zuletzt greift auch die Regional- und Sozialpolitik der Europäischen Union auf diese Basisdaten zurück, z.B. bei der Vergabe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
§ 2 Anschriften- und Gebäuderegister
§ 3 Ortsverzeichnis
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§ 6 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 7 Zusammenführung der Angaben
§ 8 Ordnungsnummern
§ 9 Sondergebäude
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
§ 13 Datenübermittlungen
§ 14 Kosten
§ 15 Löschung
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
C. Kosten
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Aus der Inanspruchnahme der kurzfristigen Arbeitsfreistellung ergeben sich für die Bundesagentur für Arbeit geringfügige Beitragsmindereinnahmen.. Aus der Inanspruchnahme der Pflegezeit entstehen der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Beitragsmindereinnahmen für den Personenkreis, der aufgrund der Pflegezeitregelungen vollständig oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt ist. Dem stehen wiederum Beitragsmehreinnahmen gegenüber, die aus den Mitteln der Pflegeversicherung geleistet werden. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis, der bereits nach dem bisherigen Recht die Erwerbstätigkeit aufgegeben hätte. Eine geringfügige Mehrbelastung der Bundesagentur für Arbeit kann im Saldo letztlich nicht ausgeschlossen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 224/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... ", prüfen, ob der Ausländer im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, der ihn zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt bzw. ob es sich um einen Ausländer handelt, "
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *
25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG
37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *
38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *
39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG
46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG
47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :
48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG
49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG
50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG
51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV
55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 760/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
... Hierzu sieht das Gesetz vor, dass es jedem Ehegatten nach der Scheidung obliegt selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Im Rahmen des Betreuungsunterhalts sollen vorhandene Kinderbetreuungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Voraussetzungen der Obliegenheit der Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie die für alle Unterhaltsansprüche geltende Möglichkeit der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit. Schließlich gibt das Gesetz die eigenständige Regelung des Rangverhältnisses zwischen geschiedenen und neuen Ehegatten zu Gunsten einer einzigen Norm im Rahmen der Regelungen zum Verwandtenunterhalt auf.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.