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0764/05
0238/04B
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0361/04
0983/04
0406/04
0576/04
0979/04
0238/04
0907/04
0578/04
0907/1/04
0995/04
0808/04
0725/04
0283/04
0907/04B
0299/03
0450/03
0856/03
Drucksache 672/09

... unterworfen sind. Aktuell sind dies Stoffe, die zu den im Anhang des Übereinkommens gegen Doping (Gesetz vom 2. März 1994 zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping, BGBl. 1994 II S. 334) aufgeführten Gruppen von anabolen Wirkstoffen, Hormonen und verwandten Verbindungen und Substanzen mit antiestrogener Wirkung gehören. Die Liste der verbotenen Dopingmittel im Anhang des Europaratsübereinkommens (Verbotsliste) wird regelmäßig an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Im Anhang des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

a Exogene anabol-androgene Steroide

b Endogene anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Hormone und verwandte Stoffe

1. Erythropoietin und Analoga

2. Wachstumshormon und Insulin-ähnliche Wachstumsfaktoren, synonym Insulin-like Growth Factors, IGF-1

3. Gonadotropine

4. Insuline

5. Corticotropine

III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 763: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen


 
 
 


Drucksache 229/09

... – unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,



Drucksache 110/09

... A. in der Erwägung, dass sich Russland als Mitgliedstaat des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verpflichtet hat, die Menschenrechte und die Bürgerrechte uneingeschränkt zu achten,



Drucksache 616/09

... 2 Die EU sollte sich dabei vor allem an den Arbeiten des Europarats, insbesondere der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ), orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 249/09

... – unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta des Europarats, die 1996 überarbeitet wurde, und insbesondere deren Artikel 21,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/09




Den Prozess der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union schrittweise stärken

Die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG durchführen und verbessern


 
 
 


Drucksache 178/09

... enthält daher eine Reihe von Vorschriften zum Schutz jugendlicher Opfer und Zeugen. In Deutschland ist dieser Schutz jedoch nur für Jugendliche unter 16 Jahren vorgesehen. In verschiedenen internationalen Abkommen wie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, der EU-Grundrechte-Charta oder verschiedenen Übereinkommen des Europarats werden demgegenüber jedoch Schutzaltersgrenzen von 18 Jahren zugrunde gelegt. Mit dem Entwurf wird daher die Schutzaltersgrenze auch in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 411/09

... – unter Hinweis auf die Entschließung des Ausschusses für Chancengleichheit von Frauen und Männern des Europarats vom 12. April 1999 zu Genitalverstümmelungen bei Frauen,



Drucksache 745/09

... Insgesamt gingen zwölf Stellungnahmen ein. Lediglich das britische Unterhaus lehnte den Vorschlag mit Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip ab. Fünf Kammern nationaler Parlamente baten die Kommission um die Erläuterung bestimmter Aspekte im Zusammenhang mit der Subsidiarität; fünf weitere ersuchten um Erklärung der Verbindung zwischen dem Rahmenbeschluss und dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 321/09

... 6. ist besorgt über die zwei Verfahren zum Verbot von im Parlament vertretenen Parteien, die 2008 eingeleitet wurden, insbesondere über das noch anhängige Verfahren gegen die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP); betont, dass das Parteiengesetz dringend geändert werden muss, damit es uneingeschränkt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates entspricht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/09




I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

II. Größerer Wohlstand

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten


 
 
 


Drucksache 771/09

... A. in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verpflichtet hat, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern,



Drucksache 69/09

... s erfasst werden. Ungeachtet der Ausprägung von festen Organisationsstrukturen handelt es sich gerade bei religiös motivierten Terroristen oder Terroristinnen um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist. Ziel des Entwurfs ist es daher, eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, zu ermöglichen. Zugleich soll das von Deutschland gezeichnete und am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 405/09 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008



Drucksache 559/09

... " sind die vom Europarat im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen festgelegten Niveaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/09




1. Einleitung

2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen

3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages

3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports

3.5. Sanktionen

3.6. Sonstige Bestimmungen

4. Weiteres Vorgehen

Anhang

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld

A. Anwendungsbereich

B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

C. Sicherheitspersonal des Geldtransports

D. Ausrüstung des Fahrzeugs

E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden

F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird

G. Gegenseitige Unterrichtung

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind

A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

D. Transport von Münzen

Abschnitt 3
Verschiedenes

A. Definitionen

B. Sanktionen

C. Überprüfung

D. Notfallmaßnahmen

E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS

G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 297/09

... Das jüngste Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 201) stellt den derzeit höchsten internationalen Standard zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch dar. Auf internationaler Ebene ist das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie aus dem Jahre 2000 die wichtigste Norm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/09




Begründung

1. Kontext DES Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen UND

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie

Artikel 5
Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs

Artikel 6
Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 7
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 8
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 9
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 10
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 11
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 12
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 13
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 14
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 15
Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 16
Risikoabschätzung

Artikel 17
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 19
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 20
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 322/09

... " gegen Nachbarstaaten insbesondere in den Medien und im Bildungssystem und dringt nach wie vor darauf, dass die Regierung für die Einhaltung der einschlägigen Standards der Europäischen Union und des Europarats sorgt;



Drucksache 137/09

... – in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft1 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf2 sowie der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 507/09

... " in Lettland das Wahlrecht für Kommunalwahlen eingeräumt werden soll; erinnert daran, dass die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates, der Menschenrechtskommissar des Europarats, die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa fordern, dass "



Drucksache 669/1/09

... Bereits die Studienaufnahme an deutschen Hochschulen (außer in Studiengängen mit einer anderen Unterrichtssprache als Deutsch) setzt ein wesentlich höheres Niveau der Sprachbeherrschung voraus als die für die Niederlassung nachzuweisenden deutschen Sprachkenntnisse. Für die Hochschulzulassung sind gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz Prüfungen vorgeschrieben, die dem Niveau C1 oder C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates (GER) entsprechen. Die Sprachprüfungszeugnisse gemäß Nummer 16.1.1.4.2 bzw. die Einschreibung als Nachweis, dass die Hochschule das Vorliegen entsprechender Sprachkenntnisse überprüft hat, reichen also als Sprachnachweis völlig aus; der erfolgreiche Studienabschluss ist für diesen Zweck nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –

2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –

3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz

4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –

6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –

7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –

9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9

10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –

11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2

12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –

13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6

15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –

16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –

17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –


 
 
 


Drucksache 310/09

... . unter Hinweis auf das Rahmenabkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 und das Übereinkommen des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/09




Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?

Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 331/09

... Vertrag, der insoweit auf das Übereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl. 1985 II S. 538, 1134) und auf das Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen aus dem Jahre 2001 verweist (Artikel 34), werden in Artikel 11 die wesentlichen datenschutzrechtlichen Grundsätze, die sich aus den o. g. Rechtstexten ergeben, ausformuliert. Ein Verweis wie im Prümer Vertrag kam in dem vorliegenden Abkommen nicht in Betracht, da die Vereinigten Staaten von Amerika dem Übereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 sowie dem Zusatzprotokoll aus dem Jahre 2001 bislang nicht beigetreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck dieses Abkommens

Artikel 3
Daktyloskopische Daten

Artikel 4
Automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Artikel 6
Nationale Kontaktstellen und Durchführungsvereinbarungen

Artikel 7
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 8
Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Artikel 9
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarungen

Artikel 10
Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 11
Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Artikel 12
Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien

Artikel 13
Verwendungsbeschränkungen zum Schutz personenbezogener und sonstiger Daten

Artikel 14
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten

Artikel 15
Dokumentation

Artikel 16
Datensicherheit

Artikel 17
Transparenz – Information der Betroffenen

Artikel 18
Unterrichtung

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Ausgaben

Artikel 22
Kündigung des Abkommens

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 727: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität


 
 
 


Drucksache 256/09

... – unter Hinweis seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen1 sowie auf andere Berichte und Entschließungen zu diesem Thema einschließlich der diesbezüglichen Arbeit des Europarates,



Drucksache 765/09

... des Europarats zum Schutz der Rechte von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten,



Drucksache 719/08

... Im Rahmen der beiden koordinierten Aktionen der COSAC zum Thema Subsidiarität, die Ende 2006 eingeleitet worden waren, wurden insgesamt 35 Stellungnahmen abgeben. 2007 fand anhand des Rahmenbeschlusses des Rates zur Terrorismusbekämpfung25 eine weitere Aktion dieser Art statt, an der sich bis Ende Januar 2008 29 von 40 gesetzgebenden Versammlungen beteiligt hatten. Der Zweck der Aktion bestand darin, die im Vertrag von Lissabon verankerten Verfahren zu simulieren, unabhängig davon, ob die Mehrheiten, die notwendig sind, um weitere Maßnahmen in Gang zu setzen, erreicht werden oder nicht. Das britische Unterhaus lehnte den Vorschlag mit Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip ab, während der Bundestag seine Ablehnung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip begründete. Eine Reihe von Parlamenten hielt die Begründung, warum das Subsidiaritätsprinzip gewahrt sei, für unzureichend. Alle gesetzgebenden Versammlungen stellten den Mehrwert eines Tätigwerdens der Union gegenüber den Maßnahmen des Europarats in Frage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/08




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze 2007

3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung

3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission

4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure

4.1 Nationale Parlamente

4.2 Europäisches Parlament und Rat

4.3 Ausschuss der Regionen

4.4 Gerichtshof

5. Fazit

Anhang 1
Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 622/08

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität



Drucksache 377/08

... 26. weist darauf hin, dass es wünschenswert ist, im Einklang mit dem im November 2005 angenommenen Gesetz über die Rundfunktätigkeit die Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks gegenüber den Staatsorganen aufrechtzuerhalten und der vorhandenen Meinungsvielfalt Raum zu geben und dabei zu vermeiden, dass andere Medien infolge staatlicher Einmischung behindert werden; fordert die Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass in der Öffentlichkeit die EU- und Europaratstandards für das Vorgehen gegen das Wiederaufleben von "



Drucksache 684/08

... – unter Hinweis auf die Entschließung 1597 (2008) und die Empfehlung 1824 (2008) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 23. Januar 2008 zu den Schwarzen Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Europäischen Union,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 394/08

... – unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Standards und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels aus dem Jahr 20054,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 196/08

... – unter Hinweis auf den am 8./9. März 2007 angenommenen Aktionsplan (2007-2013) des Europarats für eine Energiepolitik für Europa und auf die Energiekooperation zwischen der Europäischen Union, den Anrainerstaaten des Schwarzen und des Kaspischen Meers sowie deren Nachbarländern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


Drucksache 691/08

... In der Sprachenpolitik liegt die Entscheidungsbefugnis in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, auch, was die Regional- und Minderheitensprachen angeht; hierfür bietet die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats einen umfassenden Rahmen. Viele andere Organisationen treffen vor Ort Entscheidungen in Sprachenfragen: Bildungsträger, Regional- und Kommunalbehörden, Sozialpartner, Medien und Dienstleister. Die Kommission kooperiert mit den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, um sicherzustellen, dass gemeinsame Ziele verfolgt werden, und sie wird sie in ihren Bemühungen unterstützen, insbesondere indem sie den Austausch bewährter Verfahren erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU

3. Ziele

4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt

4.1. Wertschätzung aller Sprachen

4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld

5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand

5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit

5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit

6. Lebenslanges lernen

6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen

6.2. Effektiver Sprachunterricht

7. Medien, neue Technologien und Übersetzung

8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit

9. Umsetzung

10. Fazit


 
 
 


Drucksache 514/08

... S. in der Erwägung, dass erhebliche Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation in Bezug auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter Grundsätze, Regeln und Verfahren der Demokratie besteht; in der Erwägung ferner, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist und sich damit den von den genannten Organisationen festgelegten Grundsätzen der Demokratie und der Beachtung der grundlegenden Menschenrechte verpflichtet hat,



Drucksache 139/08

... – in Kenntnis des am 10. August 2007 vorgelegten Beitrags des Europarats zum zweiten Internet Governance Forum (IGF) in Rio de Janeiro, Brasilien, vom 12. bis zum 15. November 2007,



Drucksache 137/08

... – unter Hinweis auf die Empfehlung 1771(2006) und die Entschließung 1525(2006) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Abschluss eines Stabilitätspakts für den Südkaukasus,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/08




Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen der ENP

Friedliche Lösung von Konflikten

Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr

3 Sonstiges


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.