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154 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fachkräftemangel"


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Drucksache 235/15

... (10) Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Anreize für einen späteren Renteneintritt, die mit Blick auf den in Deutschland projizierten starken Rückgang der Erwerbsbevölkerung und einen mittelfristig möglichen Fachkräftemangel unerlässlich erscheinen, werden nicht genannt. Die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeitnehmer, die 50 % bis 67 % des Durchschnittslohns verdienen, ist seit 2001 weitgehend unverändert und gehört nach wie vor zu den höchsten in der EU. Die jüngsten Reformen der Sozialversicherungssysteme werden voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Beitragssätze führen und die Steuer- und Abgabenbelastung weiter erhöhen. Dies könnte sich negativ auf die Erwerbsbeteiligung und das verfügbare Einkommen auswirken. Die Wirkung der kalten Progression wird derzeit durch die niedrige Inflationsrate gedämpft. Allerdings könnte die kalte Progression bei dynamischem Lohnwachstum und etwas höheren Inflationsraten in den kommenden Jahren signifikante nichtdiskretionäre Steuererhöhungen zur Folge haben. Diese könnten sich dann ebenfalls auf das verfügbare Einkommen auswirken. Bei der Verbesserung der Bildungsergebnisse benachteiligter Gruppen wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Wahrscheinlichkeit eines frühen Schulabgangs verdoppelt sich bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Steuerliche Fehlanreize dürften ein wichtiger Faktor sein, der Zweitverdiener davon abhält, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder mehr Stunden zu arbeiten. Dies trägt dazu bei, dass der Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen gering und die Zahl der von Frauen im Durchschnitt geleisteten Arbeitsstunden eine der niedrigsten in der EU ist. Die Befreiung der Minijobs von der Einkommensteuer und in vielen Fällen auch von allen Arbeitnehmersozialbeiträgen hält Arbeitnehmer ebenfalls davon ab, eine Stelle mit einem Verdienst oberhalb der Minijob-Schwelle von 450 EUR im Monat anzutreten.



Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 33. Mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel in der EU sollte in erster Linie die Zielsetzung verfolgt werden, die legalen Zuwanderungsmöglichkeiten zur Arbeitsmigration entsprechend der Bedürfnisse der nationalen Arbeitsmärkte zu fördern. Im Rahmen der externen Dimension der Asylpolitik sollte die Konsolidierung bzw. der Ausbau regionaler Schutzprogramme (Regional Protection Programm -RPP-) und die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität (Global Approach for Migration and Mobility -GAMM-) besondere Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Die gleiche Notwendigkeit besteht für den Sachverhalt in § 71 Absatz 1 Satz 4 - neu - SGB V (Angleichung der Vergütungen der neuen Länder an das Niveau der alten Länder): In den zurückliegenden 25 Jahren nach der Wende wurde erreicht, dass in den neuen Ländern die Strukturen der ambulanten medizinischen Versorgung grundsätzlich nicht mehr hinter denen der alten Länder zurückstehen. Nunmehr geht es darum, diese zu erhalten und qualitativ auszubauen. Dies wird, gerade vor dem Hintergrund eines bereits eingetretenen Fachkräftemangels, durch die Vergütungsunterschiede in den neuen und alten Ländern gefährdet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... Der Gesetzentwurf dient dem Zweck der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zur Verringerung des Fachkräftemangels in der Bundesrepublik Deutschland. Er stellt damit zugleich einen Beitrag zur Willkommenskultur dar. Diese Zwecke werden ausdrücklich begrüßt. Bund und Länder haben mit ihren Gesetzen zur Feststellung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (BQFGesetze) wesentliche Beiträge zur Erreichung der oben genannten Zwecke geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 223/1/14

... Des Weiteren könnte eine solche Regelung ein deutliches Signal setzen, dass in der Pflege überall angemessene Löhne zu zahlen sind und eine Weitergabe des Kostendrucks an das Personal - gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - nicht legitim ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI

20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege

21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien

22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen


 
 
 


Drucksache 51/14 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die von der Bundesregierung vorgesehene Allianz für Fachkräfte. Damit soll dem Fachkräftemangel, der bereits in bestimmten Berufsfeldern akut ist und der sich auf Grund der demografischen Entwicklung ausweiten könnte, entgegengewirkt werden. Fachkräfte sind entscheidend für die Innovations- und Wachstumsfähigkeit der Wirtschaft. Mit der Fachkräfteallianz sollten deshalb alle verantwortlichen Akteure in Deutschland zusammengeführt werden, um Ziele zur verstärkten Ausschöpfung des inländischen Beschäftigungspotenzials und zur Gewinnung internationaler Fachkräfte zu vereinbaren. Die Allianzpartner sollten zusagen, die Ziele im Rahmen eines regelmäßig festzuschreibenden, gemeinsamen Fachkräfteprogramms umzusetzen. Die Zielerreichung sollte jährlich von einer Forschungseinrichtung evaluiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen dem Bund und den Ländern zum Thema Fachkräftesicherung durchzuführen.



Drucksache 249/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.



Drucksache 269/14

... Dem Wunsch nach einem Schulbesuch mit einem deutschen Schulabschluss, um ggf. ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können, kann vor dem Hintergrund der geltenden Regelungen häufig nicht nachgekommen werden. Diese Regelung ist nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu restriktiv ausgestaltet. Es liege gerade vor dem Hintergrund der aktuellen demographischen Entwicklung und des bestehenden Fachkräftemangels im Interesse Deutschlands den Wissenstransfer zu fördern und gut gebildete bzw. ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer eine Perspektive in Deutschland zu bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage:

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:

B. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Des Weiteren könnte eine solche Regelung ein deutliches Signal setzen, dass in der Pflege überall angemessene Löhne zu zahlen sind und eine Weitergabe des Kostendrucks an das Personal - gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - nicht legitim ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 249/1/14

... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.



Drucksache 207/13

... (3) Ohne solide Finanzen kann es kein dauerhaftes Wachstum geben. Deshalb hält die Bundesregierung am Kurs der wachstumsfreundlichen Konsolidierung fest und setzt bei den Ausgaben klare Prioritäten für Bildung und Forschung. Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik ist die Umsetzung der Energiewende. Leitbild dafür ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Die Bundesregierung stärkt den Wettbewerb und geht mit ihrem Fachkräftekonzept entschlossen gegen den Fachkräftemangel vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 470/13

... Zudem sollte grundlegender geprüft werden, wie die Erbringung von Bildungs- und Ausbildungsleistungen transparenter und wirksamer gestaltet werden kann, wie Qualifikationen besser an das Arbeitsplatzangebot angeglichen werden können und wie die Synergien zwischen verschiedenen Anbietern von Ausbildungsmaßnahmen verstärkt werden können. Der Anteil der Schulabbrecher ist in einigen Mitgliedstaaten- insbesondere bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen und Menschen mit Migrationshintergrund- noch immer inakzeptabel hoch, und es werden noch nicht genügend Möglichkeiten für das lebenslange Lernen angeboten. Die Zahl der Schulabbrecher liegt in MT, ES, PT, IT, RO und UK10 über dem EU-Durchschnitt, und BG, RO, EL, HU und SK weisen die geringste Teilnahme am lebenslangen Lernen auf11. Diese Probleme bestanden schon vor Krise, haben sich jedoch angesichts der laufenden umfangreichen wirtschaftlichen Anpassungen und der voraussichtlich zunehmenden Dauer des Erwerbslebens verschärft. Weitere Beispiele für die Unzulänglichkeiten einiger Bildungs- und Ausbildungssysteme sind eine fehlende Übereinstimmung zwischen vorhandenen Qualifikationen und Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Fachkräftemangel in vielen Regionen und Sektoren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 717/13

... Moderne und flexible Vorschriften über den Berufszugang dürften die Freizügigkeit von Fachkräften erleichtern und dazu beitragen, die Probleme der Arbeitslosigkeit und des Fachkräftemangels, mit denen mehrere Länder der Union zu kämpfen haben, anzugehen. Moderne Vorschriften dürften es auch von Fachkräften geleiteten Unternehmen erleichtern, ihre Dienste EU-weit anzubieten, die potenziellen Größen- und Verbundvorteile in einem größeren Markt zu nutzen, ohne eine Vielzahl an nationalen Vorschriften einhalten zu müssen, und eine effizientere Ressourcenverteilung zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/13




1. Einleitung

2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?

2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs

2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten

2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen

Verbraucherschutz und Gemeinwohl

Auswirkungen auf Dritte

2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs

2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise

Größere Auswahl für die Verbraucher

2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen

2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen

2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse

3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?

3.1 Umfang

3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung

3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung

3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber

3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene

3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung

3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten

3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt

3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich

4. der Arbeitsplan

4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat

4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen

4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen

5. Schlussfolgerungen

Anhang I
Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten

1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten

2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt

3. Geschützte Berufsbezeichnungen

4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis

Anhang II


 
 
 


Drucksache 182/13

... nahezu vollständig versperrt. Perspektivisch kann ein Fachkräftemangel aber auch in Ausbildungsberufen entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... In den vergangenen Jahren wurde der Arbeitsmarkt für Geduldete - auch aufgrund der Debatten um den demographischen Wandel sowie den daraus folgenden Fachkräftemangel - geöffnet. So heißt es im Nationalen Aktionsplan Integration (Punkt 2.4.3 "Erschließen der Potenziale von Personen mit Migrationshintergrund einschließlich Bleibeberechtigte und Flüchtlinge", Seite 115):

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 27/13

... Für die Altenpflege ist bereits heute ein Fachkräftemangel festzustellen. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird dieser weiter zunehmen, wenn nicht gegengesteuert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131b
Weiterbildungsförderung in der Altenpflege

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2447: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 223/1/12

... 13. Der Bundesrat begrüßt die Mobilität von Fachkräften. Er ist allerdings nicht der Ansicht, dass eine erhöhte Mobilität innerhalb der EU allein bereits eine tragfähige Lösung zur Vermeidung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen ist. Angesichts einer insgesamt recht ähnlichen demografischen Situation stehen alle Mitgliedstaaten vor der Herausforderung, in einer alternden Gesellschaft medizinische Versorgung und Pflege, die zunehmend weniger durch Familienangehörige gewährleistet werden kann, durch das Gesundheits- und Sozialsystem abzusichern. Daher stehen die Mitgliedstaaten bei der Fachkräftegewinnung in Konkurrenz zueinander. Es besteht die Gefahr, dass die Abwanderung von einheimischen Fachkräften in finanzstärkere Gesundheitssysteme die medizinische und pflegerische Versorgung in einigen Mitgliedstaaten gefährdet.



Drucksache 223/12 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begrüßt die Mobilität von Fachkräften. Er ist allerdings nicht der Ansicht, dass eine erhöhte Mobilität innerhalb der EU allein bereits eine tragfähige Lösung zur Vermeidung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen ist. Angesichts einer insgesamt recht ähnlichen demografischen Situation stehen alle Mitgliedstaaten vor der Herausforderung, in einer alternden Gesellschaft medizinische Versorgung und Pflege, die zunehmend weniger durch Familienangehörige gewährleistet werden kann, durch das Gesundheits- und Sozialsystem abzusichern. Daher stehen die Mitgliedstaaten bei der Fachkräftegewinnung in Konkurrenz zueinander. Es besteht die Gefahr, dass die Abwanderung von einheimischen Fachkräften in finanzstärkere Gesundheitssysteme die medizinische und pflegerische Versorgung in einigen Mitgliedstaaten gefährdet.



Drucksache 38/12

... Für eine reibungslose Anpassung an Veränderungen muss natürlich der Qualifikationsbedarf antizipiert und angemessen in Humankapital investiert werden. Im Hinblick auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum muss unbedingt gewährleistet werden, dass Unternehmen über angemessen qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, um Qualifikationsdefiziten und Diskrepanzen zwischen Qualifikation und Bedarf vorzubeugen. Für die Aufrechterhaltung einer hohen Beschäftigung ist es zudem entscheidend, künftige Qualifikationsanforderungen zu antizipieren (z.B. Bedarf an ökologischen Kompetenzen und Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit und Soziales) und die Bildungs- und Ausbildungssysteme, Lehrpläne und Qualifikationen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern entsprechend anzupassen sowie für Arbeitskräfte, die bereits in der betreffenden Branche tätig sind, im Rahmen des lebenslangen Lernens qualitativ hochwertige Umschulungen vorzusehen. Im Fall von Fachkräftemangel sollten Unternehmen bereit sein, ausländische Talente anzuwerben. Vor diesem Hintergrund sind Investitionen in IKT- und digitale Kompetenzen unbedingt erforderlich. Die Herstellung neuer energieeffizienter Halbleiter, Dienstleistungen im Bereich Cloud Computing, CyberSicherheit und Virtualisierungsanwendungen sind Gebiete, in denen neue Arbeitsstellen entstehen. Folglich wird es eine große Nachfrage nach Personen geben, die für diese Bereiche qualifiziert sind, und spezifische Initiativen zu "eSkills" sollten gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/12




Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen

1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft

Lehren aus der Krise

Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit

Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses

Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung

Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber

2. Lehren aus der Krise

3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung

Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen

Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung

4 Umstrukturierung

4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses

5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels

a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung

b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung

Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage

Minimierung der sozialen Auswirkungen

Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen

c Evaluierung und Berichterstattung

d Die Rolle der Sozialpartner

e Neubewertung des passiven Schutzes

6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden

4 Konsultation

Europäische Kommission


 
 
 


Drucksache 535/12

... Angesichts der im Hinblick auf den Fachkräftemangel dringend notwendigen Steigerung der Arbeitskräftemobilität und um für eine bessere Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen außerhalb formaler Systeme zu sorgen, hat die Kommission in den beiden Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 "Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten"2 und "Jugend in Bewegung" 3 sowie in ihren jüngsten Initiativen zur Binnenmarktakte4 und zum Beschäftigungspaket5 den vorliegenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens als Beitrag auf EU-Ebene zur Beschleunigung der Reformagenda angekündigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

Vorschlag

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
: Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens


 
 
 


Drucksache 378/11

... Verstärkte Mobilität würde auch der Herausforderung gerecht, angesichts des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung Stellen mit hohen Qualifikationsanforderungen besetzen zu können. Den Prognosen des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) zufolge müssen bis 2020 16 Millionen Arbeitsplätze mit hohen Qualifikationsanforderungen5 besetzt werden, was nach den derzeitigen Trends zu einem erheblichen Mangel an qualifizierten Berufstätigen führen wird. Ein Teil dieses Fachkräftemangels könnte durch Personen ausgeglichen werden, die Berufsqualifikationen außerhalb der EU erworben und derzeit große Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 83. Wie in den meisten anderen Mitgliedstaaten herrscht in Deutschland ein Mangel an Pflegekräften, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verschärfen wird. In dieser Situation ist es nicht möglich, die Eingangsvoraussetzungen anzuheben, da damit der Bewerberkreis für die Ausbildung erheblich eingeschränkt wird. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass der Wegfall der Möglichkeit, ohne weitere Ausgleichsmaßnahmen in den anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden, nicht nur die Freizügigkeit einschränken, sondern auch zu einer verringerten Attraktivität des Berufsbildes führen würde und damit zu einer Ausweitung des Fachkräftemangels.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... Die Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung sollten dabei in der Anwendungspraxis bzw. systematisch aber nur noch für die Zielgruppe der nicht oder nicht vollständig ausbildungsreifen Jugendlichen angeboten und durchgeführt werden. Hierdurch ließe sich vermeiden, dass vor dem Hintergrund des sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftemangels, auch bei bereits ausbildungsreifen Jugendlichen sich die Zeiten bis zum Berufsabschluss durch - dem Ausbildungsbeginn vorgeschaltete - Einstiegsqualifizierungen unnötig verlängern oder dass Substitutionseffekte eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 556/11 (Beschluss)

... Die Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung sollten dabei in der Anwendungspraxis bzw. systematisch aber nur noch für die Zielgruppe der nicht oder nicht vollständig ausbildungsreifen Jugendlichen angeboten und durchgeführt werden. Hierdurch ließe sich vermeiden, dass vor dem Hintergrund des sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftemangels, auch bei bereits ausbildungsreifen Jugendlichen sich die Zeiten bis zum Berufsabschluss durch - dem Ausbildungsbeginn vorgeschaltete - Einstiegsqualifizierungen unnötig verlängern oder dass Substitutionseffekte eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

4. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 313/11 (Beschluss)

... Die Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung sollten dabei in der Anwendungspraxis bzw. systematisch aber nur noch für die Zielgruppe der nicht oder nicht vollständig ausbildungsreifen Jugendlichen angeboten und durchgeführt werden. Hierdurch ließe sich vermeiden, dass vor dem Hintergrund des sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftemangels, auch bei bereits ausbildungsreifen Jugendlichen sich die Zeiten bis zum Berufsabschluss durch - dem Ausbildungsbeginn vorgeschaltete - Einstiegsqualifizierungen unnötig verlängern oder dass Substitutionseffekte eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... Wie in den meisten anderen Mitgliedstaaten herrscht in Deutschland ein Mangel an Pflegekräften, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verschärfen wird. In dieser Situation ist es nicht möglich, die Eingangsvoraussetzungen anzuheben, da damit der Bewerberkreis für die Ausbildung erheblich eingeschränkt wird. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass der Wegfall der Möglichkeit, ohne weitere Ausgleichsmaßnahmen in den anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden, nicht nur die Freizügigkeit einschränken, sondern auch zu einer verringerten Attraktivität des Berufsbildes führen würde und damit zu einer Ausweitung des Fachkräftemangels.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 829/11

... - Lernen und Weiterbildung: Innerhalb des Beleuchtungssektors besteht ein erhöhter Bedarf, neue Wissenschaftler und Ingenieure anzuziehen und zu schulen, um dem vorhersehbaren Problem des Fachkräftemangels vorzubeugen 73. Akzeptanzseitig benötigen die im Bereich Beleuchtungskörper tätigen KMU, Elektroinstallateure, Wiederverkäufer, Planer von städtischer Beleuchtung und ganz allgemein die für die Beschaffung von Beleuchtung zuständigen öffentlichen Auftraggeber Lern- und Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf SSL, um zu verstehen, wie diese am besten installiert und eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/11




Grünbuch Die Zukunft der Beleuchtung: Beschleunigung des Einsatzes innovativer Beleuchtungstechnologien

1. SSL: eine völlig neue Betrachtungsweise der Beleuchtung

2. SSL und Europäische Nutzer

2.1. Enormes Potenzial für den Einsatz von SSL in Europa

2.2. Probleme und Herausforderungen für die Akzeptanz der SSL-Technologie durch die europäischen Nutzer

Punkte aus Sicht der Verbraucher und gewerblichen Nutzer

Spezifische Herausforderungen für den groß angelegten Einsatz von SSL in Städten

2.3. Initiativen für die Akzeptanz von SSL durch Verbraucher und Nutzer

Auf SSL-Produkte zutreffende politische und rechtliche Instrumente der EU

Die Perspektive der Verbraucher

Schaffen von SSL -Pilotmärkten für Städte

Schaffen von SSL-Pilotmärkten für Gebäude

3. SSL und die Europäische Beleuchtungsindustrie

3.1. Die europäische Beleuchtungsindustrie und Herausforderungen für den weitergehenden Einsatz von SSL

3.2. Europäischer strategischer Ansatz für eine wettbewerbsfähige SSL-Industrie in Europa

3.3. Initiativen zur Verstärkung der SSL-Wertekette

Eine Perspektive für Forschung und Innovation

Finanzierung und Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013

Die Perspektive der Beleuchtungsindustrie

Weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf den EU-Ansatz in Bezug auf SSL

4. Öffentliche Debatte und weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 25/1/11

... 15. Der Bundesrat äußert seine Besorgnis über den abzusehenden Mangel an fachlich qualifizierten Arbeitskräften. Bereits heute fällt es den Arbeitgebern in einigen Berufsfeldern und/oder Regionen schwer, geeignetes Fachpersonal zu gewinnen. Angesichts des bevorstehenden demographischen Wandels dürfte sich dieses Problem mittel- bis langfristig verschärfen. Aus diesem Grunde muss die Politik frühzeitig durch entsprechende Maßnahmen gegensteuern. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund den Ansatz der Bundesregierung, das inländische Potenzial an Arbeitskräften zu mobilisieren, indem die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert, die Arbeitsbedingungen stärker auch auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet und die Anstrengungen im Bereich Bildung und Qualifizierung intensiviert werden. Der Bundesrat sieht in diesem Zusammenhang auch die Unternehmen gefordert, durch verstärkte Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung ihren Beitrag zur Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels zu leisten. Die Gewinnung geeigneten Personals liegt im ureigensten Interesse der Unternehmen und sichert langfristig deren Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen für eine gesteuerte und qualifizierte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte, auch bereits für den Prozess der Arbeitssuche, verbessert werden etwa durch den Wegfall der Vorrangprüfung in bestimmten Arbeitsmarktsegmenten oder mittelfristig die Einführung eines Punktesystems für eine Zuwanderung ohne konkreten Arbeitsplatznachweis nach kanadischem oder australischem Vorbild. Zu prüfen sind auch Vorschläge, das für die Erlangung eines Aufenthaltstitels geforderte Mindesteinkommen für ausländische Arbeitnehmer abzusenken.



Drucksache 190/11

... Die bestehenden Zugangsmöglichkeiten für ausländische Akademiker aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt werden noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (Blaue Karte EU) ergänzt. Die Bundesregierung prüft dabei, inwieweit die Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung der Blauen Karte EU genutzt werden können. Sie wird zudem im Hinblick auf den wachsenden Fachkräftemangel Anpassungsbedarf im Zuwanderungsrecht prüfen. Sie wird dabei auch die Erfahrungen anderer Länder einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... 50. Der Bundesrat lehnt eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Krankenpflege ab. Deutschland hat gute Erfahrungen damit gemacht, eine abgeschlossene mindestens zehnjährige Schulbildung vorauszusetzen. Dies hat bewirkt, dass im deutschen Gesundheitswesen nicht nur wenige hochqualifizierte Pflegefachkräfte tätig sind, sondern Patientinnen und Patienten regelhaft von Fachkräften gepflegt werden. Eine Änderung des deutschen Systems würde vermutlich den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen verstärken und zum verstärkten Einsatz von Hilfskräften führen. Da die deutschen Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger in anderen europäischen Ländern gerne beschäftigt werden, scheint ihre Qualifikation durchaus geschätzt zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 185/11

... Der demografische Wandel in Europa und damit auch in Deutschland führt zu neuen Herausforderungen auch auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht bereits ein erhöhter Fachkräftebedarf, der sich angesichts des derzeitigen Wirtschaftswachstums in Zukunft noch steigern wird. Zur Bewältigung des Fachkräftemangels wird Deutschland auch auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Mit diesem Gesetz sollen rechtliche Hürden bei der gezielten Zuwanderung von ausländischen Fachkräften beseitigt werden. Insbesondere soll durch die Gesetzesänderung ausländischen Fachkräften eine dauerhafte Perspektive gegeben werden. Damit wird ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung Deutschlands für ausländische Fachkräfte geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

$ 19a Niederlassungsoption

Artikel 2
Änderung von Verordnungen

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 507/10

... O. in der Erwägung, dass durch den demografischen Wandel ab dem Jahr 2020 ein massiver Fachkräftemangel den europäischen Wirtschaftsraum massiv belasten wird und dieser Entwicklung nur durch eine adäquate Bildung, Ausbildung und Weiterbildung entgegengewirkt werden kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/10




Entschließung

Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Bildung und Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben

Anpassung der individuellen Bedürfnisse an den Arbeitsmarkt

Benachteiligung und Diskriminierung

Strategien und Governance -Instrumente auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 575/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält es aus diesem Grund für richtig, dass die Kommission bestehende Rollenbilder aufbrechen und Frauen ermutigen möchte, sich in größerer Zahl für vermeintlich klassische Männerberufe und nichttraditionelle, innovative Berufe zu interessieren. Um eine Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes zu erreichen, erachtet es der Bundesrat daneben für essentiell, dass Politik und Sozialpartner sich für eine Aufwertung der sozialen Berufe - klassische Frauenberufe - einsetzen. Diese müssen den Stellenwert bekommen, der ihnen aufgrund ihrer gestiegenen Bedeutung zusteht. Nur so kann der drohende Fachkräftemangel beispielsweise in den Bereichen Kinderbetreuung und Altenpflege verhindert werden.



Drucksache 667/2/10

... 22. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die bestehenden EU-Programme im Bildungsbereich im Sinne des lebenslangen Lernens erfolgreich dazu beitragen, Qualifikationen, Wissen und Bildung der Teilnehmer zu verbessern. Die Mobilitätsprogramme der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ergänzen die Programme und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten - auch vor dem Hintergrund drohenden Fachkräftemangels (GMK) - wirkungsvoll und erzeugen einen hohen europäischen Mehrwert. Vor diesem Hintergrund begegnet der Bundesrat der Ankündigung der Kommission, für die EU-Bildungsprogramme ein stärker integriertes Konzept auszuarbeiten, um die Zielsetzungen von "Jugend in Bewegung" zu fördern, mit großer Zurückhaltung. Da sich aus Sicht der Länder das Programm für Lebenslanges Lernen als Instrument zur Förderung der Mobilität junger Menschen bewährt hat, spricht sich der Bundesrat stattdessen dafür aus, dieses Programm auch im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in seiner derzeitigen bewährten Grundstruktur fortzuführen und nur in einzelnen Programmteilen weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Programme für alle Bildungsbereiche als notwendig erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/2/10




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

II.6. Maßnahmen im Außenbereich

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 306/10

... Europa leidet zunehmend an einem Fachkräftemangel im IKT-Bereich und an Defiziten bei den digitalen Kompetenzen. Diese Mängel führen dazu, dass zahlreiche Bürger aus der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft ausgeschlossen werden und dass die große Multiplikatorwirkung, die mit der IKT-Verbreitung einhergeht, nicht als Produktivitätssteigerung zum Tragen kommt. Dieses Problem erfordert eine koordinierte Antwort, in deren Mittelpunkt die Mitgliedstaaten und anderen Akteure stehen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 874/10

... Mehrere Sozialpartner bestimmter Sektoren wiesen auf die charakteristischen Merkmale ihrer jeweiligen Branche hin, denen eine Arbeitszeitregelung Rechnung tragen müsse. Bei der Beantwortung der Frage, welche Änderungen hier notwendig sind, gingen die Meinungen allerdings auseinander. Angesprochen wurden insoweit vor allem folgende Punkte: Saisonabhängigkeit, Besonderheit der Arbeit im Bereich der darstellenden Künste, Bereitstellung einer Wohnung am Arbeitsort, Autonomie und „Knowledge Working“, Arbeit in abgelegenen Gegenden, Dienstleistungen mit 24-Stunden-Bereitschaft, sicherheitsrelevante Aufgaben, kurzfristig fluktuierende Nachfrage, Zunahme von Teilzeitarbeit, Kosten und globaler Wettbewerbsdruck sowie Fachkräftemangel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 667/10 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die bestehenden EU-Programme im Bildungsbereich im Sinne des lebenslangen Lernens erfolgreich dazu beitragen, Qualifikationen, Wissen und Bildung der Teilnehmer zu verbessern. Die Mobilitätsprogramme der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ergänzen die Programme und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten - auch vor dem Hintergrund drohenden Fachkräftemangels (GMK) - wirkungsvoll und erzeugen einen hohen europäischen Mehrwert. Vor diesem Hintergrund begegnet der Bundesrat der Ankündigung der Kommission, für die EU-Bildungsprogramme ein stärker integriertes Konzept auszuarbeiten, um die Zielsetzungen von "Jugend in Bewegung" zu fördern, mit großer Zurückhaltung. Da sich aus Sicht der Länder das Programm für Lebenslanges Lernen als Instrument zur Förderung der Mobilität junger Menschen bewährt hat, spricht sich der Bundesrat stattdessen dafür aus, dieses Programm auch im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in seiner derzeitigen bewährten Grundstruktur fortzuführen und nur in einzelnen Programmteilen weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Programme für alle Bildungsbereiche als notwendig erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10 (Beschluss)




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 41/1/10

... 3. Der Bundesrat weist auf die bislang erfreulich robuste Entwicklung am Arbeitsmarkt hin, erwartet angesichts nach wie vor außerordentlich schwach ausgelasteter Kapazitäten und weiterhin bestehender erheblicher konjunktureller Risiken aber auch, dass die Arbeitslosigkeit in diesem Jahr trotz konjunktureller Erholung weiter ansteigen wird. Der Bundesrat hebt hervor, dass die bislang vergleichsweise stabile Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt vor allem auf die intensive Nutzung der Kurzarbeit, die vorausschauende, einem möglichen Fachkräftemangel vorbeugende Personalpolitik der Unternehmen sowie die Bereitschaft der Tarifparteien, tarifvertragliche Flexibilisierungsspielräume zur Beschäftigungssicherung zu nutzen, zurückzuführen ist. Er begrüßt nachdrücklich die Bereitschaft der Tarifparteien, durch eine Lohn- und Tarifpolitik mit Augenmaß zur Beschäftigungssicherung beizutragen.



Drucksache 419/1/10

... 12. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass sie der Leistungsfähigkeit insbesondere von älteren Beschäftigten gerecht werden. Im Rahmen der Debatte sollten daher auch die positiven Aspekte und Chancen eines längeren Arbeitslebens stärker betont werden. Insofern wird der wachsende Fachkräftemangel zu einer höheren Wertschätzung der Qualitäten älterer Beschäftigter führen. Der Bundesrat teilt die im Grünbuch angedeutete Aussage, dass die Anpassung des Renteneintrittsalters von vielen Faktoren abhängig ist, wie etwa von der Entschlossenheit, mit welcher die Prävention und der Arbeitsschutz über das ganze Erwerbsleben betrieben werden, oder von der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit bzw. der beruflichen Leistungsfähigkeit.



Drucksache 616/1/10

... 12. Der Bundesrat begrüßt alle Anstrengungen zum Ausbau der Kapazitäten der Schulen und Hochschulen mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch die Strategien zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung an den Hochschulen sind zu unterstützen. Hier ist jedoch der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten. Viele der genannten Forderungen werden an deutschen Hochschulen bereits erfolgreich umgesetzt. Der Vorschlag für ein jährliches internationales Hochschulranking wird begrüßt. Bei der Konzeption eines Rankings sollten auch die Länder einbezogen werden.



Drucksache 575/1/10

... 4. Der Bundesrat hält es aus diesem Grund für richtig, dass die Kommission bestehende Rollenbilder aufbrechen und Frauen ermutigen möchte, sich in größerer Zahl für [vermeintlich] klassische Männerberufe und nichttraditionelle, innovative Berufe zu interessieren. Um eine Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes zu erreichen, erachtet es der Bundesrat daneben für essentiell, dass Politik und Sozialpartner sich für eine Aufwertung der sozialen Berufe {- klassische Frauenberufe -} einsetzen. Diese müssen den Stellenwert bekommen, der ihnen aufgrund ihrer gestiegenen Bedeutung zusteht. Nur so kann der drohende Fachkräftemangel beispielsweise in den Bereichen Kinderbetreuung und Altenpflege verhindert werden.



Drucksache 616/10 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat begrüßt alle Anstrengungen zum Ausbau der Kapazitäten der Schulen und Hochschulen mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch die Strategien zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung an den Hochschulen sind zu unterstützen. Hier ist jedoch der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten. Viele der genannten Forderungen werden an deutschen Hochschulen bereits erfolgreich umgesetzt. Der Vorschlag für ein jährliches internationales Hochschulranking wird begrüßt. Bei der Konzeption eines Rankings sollten auch die Länder einbezogen werden.



Drucksache 421/10

... 42. weist darauf hin, dass zwar hinsichtlich des Zugangs der Frauen zur Hochschulbildung Fortschritte erzielt wurden, Frauen jedoch in den Fächern Mathematik, Wissenschaft und Technik nach wie vor unterrepräsentiert sind (nur 32 % der Absolventen sind Frauen, 68% Männer); weist darauf hin, dass der Abbau des geschlechterspezifischen Ungleichgewichts in diesen Bereichen dazu beitragen könnte, den in der EU bestehenden Fachkräftemangel in diesen Sektoren abzubauen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/10




2 Vorschulbildung

Primar - und Sekundarbildung

2 Hochschulbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Lebensbegleitendes Lernen


 
 
 


Drucksache 760/3/10

... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz der wirtschaftlichen Erholung und angesichts des drohenden Fachkräftemangels weiter die Notwendigkeit von Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen in der Arbeitsförderung besteht. Vor diesem Hintergrund ist die Kürzung der Eingliederungshilfen nicht gerechtfertigt. Der Abbau des Sockels an Langzeitarbeitslosen ist eine vorrangige Aufgabe der kommenden Jahre.



Drucksache 228/10

... In Deutschland droht ein Fachkräftemangel, der die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes vermindert und damit das Wirtschaftswachstum und die Basis für zukünftigen Wohlstand einschränkt. Nötig sind daher Anreize für die nächste Generation von Fach- und Führungskräften. Dazu zählen vor allem Anreize, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich beenden zu können. Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung für diese jungen Menschen und den Wirtschaftsstandort Deutschland wahr, indem sie neue Anreize für ein Hochschulstudium schafft. Ziel ist, die Studienbedingungen und die Studienfinanzierung zu verbessern und dadurch mehr Begabte für ein Studium zu mobilisieren. Dabei kommt dem Stipendienwesen eine besondere Bedeutung zu, denn es gibt Anreize für ein Studium und unterstützt die Studierenden finanziell sowie durch Anerkennung ihrer Leistung und Persönlichkeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Kosten für die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Fördergrundsatz

§ 2
Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung

§ 3
Auswahlkriterien

§ 4
Ausschluss von Doppelförderung

§ 5
Umfang der Förderung

§ 6
Bewilligung und Förderungsdauer

§ 7
Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung

§ 8
Beendigung

§ 9
Widerruf

§ 10
Mitwirkungspflichten

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Beirat

§ 13
Statistik

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Evaluation

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,

VIII. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms


 
 
 


Drucksache 419/10 (Beschluss)

... 9. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass sie der Leistungsfähigkeit insbesondere von älteren Beschäftigten gerecht werden. Im Rahmen der Debatte sollten daher auch die positiven Aspekte und Chancen eines längeren Arbeitslebens stärker betont werden. Insofern wird der wachsende Fachkräftemangel zu einer höheren Wertschätzung der Qualitäten älterer Beschäftigter führen. Der Bundesrat teilt die im Grünbuch angedeutete Aussage, dass die Anpassung des Renteneintrittsalters von vielen Faktoren abhängig ist, wie etwa von der Entschlossenheit, mit welcher die Prävention und der Arbeitsschutz über das ganze Erwerbsleben betrieben werden, oder von der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit bzw. der beruflichen Leistungsfähigkeit.



Drucksache 842/09

... Die demografische Entwicklung macht es erforderlich, das Beschäftigungspotential der Älteren voll auszuschöpfen. Würden diese Beschäftigten in der gegenwärtigen Krise entlassen, würde wertvolles Erfahrungswissen verloren gehen. Erfahrungswissen, das in der Zukunft noch besser genutzt werden muss, um so dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Deshalb müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Beschäftigten jetzt in den Unternehmen zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Finanzielle Auswirkungen

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Auswirkungen

2. Wesentlicher Inhalt

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 111/09 (Beschluss)

... Das vorliegende Gesetz trägt den erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem voranschreitenden Fachkräftemangel im Krankenhaus Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 3
Ausbildungsziel

§ 4
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 5
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 7
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 8
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 9
Ausbildungsvertrag

§ 10
Pflichten des Trägers der Ausbildung

§ 11
Pflichten der Schülerin und des Schülers

§ 12
Ausbildungsvergütung

§ 13
Probezeit

§ 14
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 15
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 16
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 17
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 18
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 19
Dienstleistungserbringer

§ 20
Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten

§ 21
Aufgaben der zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 23
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 24
Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 25
Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 111/09

... Das vorliegende Gesetz trägt den erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem voranschreitenden Fachkräftemangel im Krankenhaus Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/09




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 3
Ausbildungsziel

§ 4
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 5
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 7
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 8
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 9
Ausbildungsvertrag

§ 10
Pflichten des Trägers der Ausbildung

§ 11
Pflichten der Schülerin und des Schülers

§ 12
Ausbildungsvergütung

§ 13
Probezeit

§ 14
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 15
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 16
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 17
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 18
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 19
Dienstleistungserbringer

§ 20
Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten

§ 21
Aufgaben der zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 23
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 24
Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 25
Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
In-Kraft-Treten

Begründung

Allgemeiner Teil

5 Kosten

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 282/08 (Beschluss)

... " gerade in demjenigen Bereich nicht hilft, in denen in Deutschland momentan ein besonderer Fachkräftemangel festzustellen ist, nämlich in den Ingenieurwissenschaften. Gründe für eine Differenzierung zwischen verschiedenen dualen Studiengängen sind im Übrigen nicht erkennbar; eine solche Ungleichbehandlung macht die gesetzliche Regelung deshalb rechtlich anfechtbar.


 
 
 


Drucksache 26/1/08

... ". Der selbständige Mittelstand ist zudem wesentlicher Impulsgeber für das Wirtschaftswachstum. Nach wie vor haben jedoch gerade KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit großen Wettbewerbsproblemen zu kämpfen: Finanzielle Nachteile im Kampf um die besten Köpfe, Innovationshemmnisse (wegen ausgeprägten Fachkräftemangels) und Finanzierungsprobleme bzw. Probleme bei der Kapitalbeschaffung, bei der Bürokratie sowie beim Wissenstransfer von der Forschung in die Betriebe, um nur einige wichtige Punkte zu nennen. Zentrale wirtschaftspolitische und damit KMU-freundliche Rahmenbedingungen müssen daher zuvörderst auf der europäischen Gemeinschaftsebene gesetzt werden, damit nationalstaatliche Maßnahmen greifen können. Die Schaffung dieser allgemeinen Rahmenbedingungen auf der europäischen Gemeinschaftsebene sind der Schlüssel für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der KMU. An der Verwirklichung dieser Rahmenbedingungen wird sich der Erfolg der Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung messen lassen müssen.



Drucksache 996/08

... Mit der im Dezember 2005 angenommenen EU-Strategie über Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer15 sowie mit dem ein Jahr später verabschiedeten Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007–2013)16 hat sich die EU verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihr eigenes Ziel – nämlich eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität bereitzustellen – zu erreichen, ohne dass sich dies negativ auf die Lage in Nicht-EU-Ländern auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 282/1/08

... " gerade in demjenigen Bereich nicht hilft, in denen in Deutschland momentan ein besonderer Fachkräftemangel festzustellen ist, nämlich in den Ingenieurwissenschaften. Gründe für eine Differenzierung zwischen verschiedenen dualen Studiengängen sind im Übrigen nicht erkennbar; eine solche Ungleichbehandlung macht die gesetzliche Regelung deshalb rechtlich anfechtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 685/08

... D. in der Erwägung, dass die G8-Staaten ein Gesundheitspaket angenommen haben, durch das die Ausbildung und Anwerbung von 1,5 Millionen Fachkräften im Gesundheitswesen in Afrika unterstützt und sichergestellt werden soll, dass 80 % der Mütter bei der Geburt von einer medizinischen Fachkraft betreut werden, in der Erwägung, dass dies die Verpflichtung einschließt, in den 36 afrikanischen Ländern, in denen ein drastischer Fachkräftemangel herrscht, die Zahl der medizinischen Fachkräfte je 1000 Einwohner auf 2,3 zu erhöhen, und in der Erwägung, dass die Bereitstellung der 10 Mrd. US-Dollar, die die Aktivisten der Zivilgesellschaft für erforderlich halten, um sechs Millionen Mütter und Kinder pro Jahr vor dem Tod zu bewahren, dennoch keine Erwähnung findet,



Drucksache 753/08

... Daher wird die steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher, familienunterstützender und pflegebegleitender Dienstleistungen stark vereinfacht und der Spielraum für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung stark erweitert. Familien werden so nicht nur finanziell entlastet, sondern es werden günstigere Rahmenbedingungen zur weiteren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen. Haushaltsnahe, familienunterstützende und pflegebegleitende Dienstleistungen stellen im Bereich der privaten Haushalte als Arbeitgeber und Auftraggeber ein großes Potenzial für einen weiteren Beschäftigungsaufbau dar. Die Förderung der Nachfrage nach unterstützenden Infrastrukturen und Dienstleistungen helfen bei der Bewältigung des Alltags, verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch die Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Beruf, und tragen der zunehmenden Erwerbsorientierung von Frauen Rechnung. Es werden Familien entlastet, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen und versorgen. Schalten sie zusätzlich zu der familiären Pflege professionelle Leistungserbringer ein, um eine Überforderung der Pflegepersonen zu vermeiden und somit die häusliche Pflege auf Dauer sicherzustellen können sie die dadurch entstehenden Aufwendungen steuerlich geltend machen. Zudem leistet eine größere Nachfrage nach professionellen Dienstleistungen und legaler sowie sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach entsprechenden unterstützenden Infrastrukturen und Dienstleistungen in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen wird – auch aufgrund demographischer Entwicklung mit einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Haushalte, in denen pflege- und betreuungsbedürftige Menschen leben, haben einen besonders hohen Bedarf an unterstützenden haushaltsnahen Dienstleistungen. Von den zurzeit rd. 2,2 Mio. pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa 1,5 Mio. zu Hause gepflegt, wobei gegenüber dem stationären Bereich aber nur ein Bruchteil von professionellen Pflegekräften zum Einsatz kommt. Diese Zahlen werden durch die demografische Entwicklung mit einer zunehmenden Lebenserwartung in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Die Steuerermäßigung trägt damit auch dazu bei, dass pflege- und betreuungsbedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4b
Kinderbetreuungskosten

§ 9c
Kinderbetreuungskosten

§ 35a
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24a
Zusätzliche Leistung für die Schule

Artikel 4
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 28a
Zusätzliche Leistung für die Schule

Artikel 5
Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995

Artikel 6
Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

a Steuermehr- / -mindereinnahmen

b Andere

3 Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 733: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 699/08

... " für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu machen. Zentrales Ziel ist es, die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen weiter zu steigern und noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen zu gewinnen, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen auf Dauer zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 634/1/08

... 2. Der Bundesrat ist skeptisch, dass die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen ausreichen werden um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen und einen wirksamen Beitrag zur Behebung des bestehenden Fachkräftemangels zu leisten. Zwar stellt die im Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigte Herabsetzung der Mindesteinkommensgrenze von bisher 86 400 Euro auf nunmehr 63 600 Euro ein Fortschritt dar, jedoch wird dies als nicht ausreichend angesehen, um gerade auch jungen und innovativen Fachkräften, vor allem kürzlich graduierten Hochschulabsolventen die Möglichkeit zu eröffnen, in Deutschland zu arbeiten und auf diese Weise einen Beitrag zur Verminderung des Fachkräftemangels besonders auch in den Natur- und Ingenieurwissenschaften zu leisten. Deshalb ist die Mindesteinkommensgrenze auf 43 200 Euro (Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung) zu senken.

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Drucksache 634/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 26/08 (Beschluss)

... ". Der selbständige Mittelstand ist zudem wesentlicher Impulsgeber für das Wirtschaftswachstum. Nach wie vor haben jedoch gerade KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit großen Wettbewerbsproblemen zu kämpfen: Finanzielle Nachteile im Kampf um die besten Köpfe, Innovationshemmnisse (wegen ausgeprägten Fachkräftemangels) und Finanzierungsprobleme bzw. Probleme bei der Kapitalbeschaffung, bei der Bürokratie sowie beim Wissenstransfer von der Forschung in die Betriebe, um nur einige wichtige Punkte zu nennen. Zentrale wirtschaftspolitische und damit KMU-freundliche Rahmenbedingungen müssen daher zuvörderst auf der europäischen Gemeinschaftsebene gesetzt werden damit nationalstaatliche Maßnahmen greifen können. Die Schaffung dieser allgemeinen Rahmenbedingungen auf der europäischen Gemeinschaftsebene sind der Schlüssel für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der KMU. An der Verwirklichung dieser Rahmenbedingungen wird sich der Erfolg der Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung messen lassen müssen.



Drucksache 840/1/08

... Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ist die von der Bundesregierung vorgesehene Vorrangprüfung weder notwendig noch sachgerecht sie dürfte vielmehr deutsche Unternehmen bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften behindern.

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Drucksache 840/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c § 2 Abs. 4 - neu - BeschV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 18 Satz 1 bis 3 BeschV

3*. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Abs. 1 und 2 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Satz 2 BeschV

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Satz 4 - neu - BeschV

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 803/07

... Globalisierung bedeutet, dass sowohl die Gesundheitsprobleme als auch deren Lösungen grenzübergreifenden Charakter haben, zudem haben sie oft sektorübergreifende Ursachen und Auswirkungen. Beispiele hierfür sind der koordinierte Ansatz zur Bekämpfung von HIV/Aids in der EU und benachbarten Ländern20 und die EU-Strategie für Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer21.

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Drucksache 803/07




Weissbuch
Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013

1. Wozu eine neue Gesundheitsstrategie?

2. Grundlegende Prinzipien für EG-Massnahmen im Gesundheitswesen

3. Strategische Ziele

4. Gemeinsam für die Gesundheit: Durchführung der Strategie

4.1. Durchführungsmechanismen

4.2. Finanzierungsinstrumente


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.