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0889/04B
0284/04B
0709/04
0441/04
0724/04
0904/04B
0889/04
0591/04
0915/04
0888/04
0269/1/04
0269/04B
0774/1/03
0244/03
0774/03
0142/03B
0774/03B
0450/03
0661/03B
0485/1/03
0835/03B
0312/03B
0485/03B
Drucksache 143/1/19

... [Um den Verlust von Arbeitsplätzen beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge zumindest teilweise zu kompensieren, sollten entsprechende Rahmenbedingungen für die Ansiedlung entsprechender Fertigungsstätten geschaffen werden. Diese Voraussetzungen sollten für ganz Deutschland geschaffen werden und nicht nur in räumlicher Nähe zu den Produktionsstandorten erneuerbarer Energien. Eine Prüfbitte hinsichtlich einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von der EEG-Umlage erscheint kritisch, da das grundlegende Problem der hohen, staatlich beeinflussten Strompreisbestandteile nicht nur die großskalige Zellfertigung, sondern auch alle anderen Stromverbraucher betrifft. Der Entlastung der Zellfertigung stünde eine Belastung der anderen umlagepflichtigen Stromverbraucher in gleicher Höhe entgegen. Entsprechendes gilt für die Netzentgelte, die tatsächlich bestehende Netzkosten abbilden, und von der Gesamtheit der Netzanschlussnutzer bezahlt werden müssen. Alternativ erscheint die Forderung nach einer Entlastung aller Stromverbraucher passend, wie sie durch eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer möglich erscheint.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 576/1/19

... unter anderem das Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen. Überprüft werden Luftfahrer und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll. Eine Beschränkung auf Auskünfte über Verdachtsfälle einer bestimmten Tatschwere ist nicht vorgesehen.



Drucksache 443/19 (Beschluss)

... Die Bildaufnahme muss dadurch bewirkt werden, dass der Täter "unter die Bekleidung" einer anderen Person fotografiert oder filmt. Diese besondere Modalität bei der Anfertigung der Aufnahme soll das typische Vorgehen der Täter erfassen, die den durch die (Ober-)Bekleidung gewährten Blickschutz durch zumeist heimliches Vorgehen überwinden. Im Vordergrund stehen dabei Handlungen, die diesen Blickschutz aktiv umgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter das Aufnahmegerät in eine Position bringt, die ihm einen durch das Aufnahmegerät vermittelten Blick auf den durch die (Ober-)Bekleidung sonst verborgenen Intimbereich erschließt, den der "normale Betrachter" nicht hat. Aber auch über diese typischen Fallgestaltungen hinaus treten strafwürdige Fälle auf, die durch den vorgenannten Wortlaut, der nicht auf Fälle aktiver Umgehung des Blickschutzes begrenzt ist, erfasst werden können. Als Beispiel können Fallgestaltungen genannt werden, in denen gezielt der gegebenenfalls sehr kurze Moment erfasst wird, in welchem beim Aussteigen aus einem Fahrzeug oder beim Übereinanderschlagen der Beine einer sitzenden Frau der Intimbereich unter einem Rock oder Kleid sichtbar wird. Auch in solchen Fällen wird, ohne dass der Täter das Aufnahmegerät in eine besondere, niedrige Position bringen muss, "unter die Bekleidung" fotografiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 184k
Bildaufnahme des Intimbereichs

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

Im Einzelnen:

a Strafrecht

b Ordnungswidrigkeitenrecht

c Zivilrecht

d Zusammenfassung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 213/1/19

... - ein Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge während des Transports für die zuständigen Behörden künftig Voraussetzung für eine Abfertigung ist,



Drucksache 523/19

... Karosserie- und Fahrzeugbauer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 486/19 (Beschluss)

... e, erneuerbare nicht biogene Kraftstoffe oder ihre Kombination in den Verkehr gebracht werden dürfen. Fahrzeugspezifische Ausnahmen (beispielsweise nur für den Schiffsverkehr) sollen dabei auch in Betracht gezogen werden. Insgesamt soll dabei sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030 erfüllt werden und mit hoher Sicherheit gewährleistet werden kann, dass indirekte Landnutzungsänderungen beispielsweise durch die Ausdehnung der Anbauflächen von Ölpalmen vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/19 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU /EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union

Zu Artikel 2 Nummer 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... (6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 581/2/19

... 8. Schienengebundene Fahrzeuge (Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs sowie Stadt- und Straßenbahnfahrzeuge),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 394/19

... Durch die Schaffung eines neuen IMO-Tank Typs 9 wird die Möglichkeit eröffnet, auch Batteriefahrzeuge nach Kapitel 6.8 des



Drucksache 491/1/19

... -MS) definiert werden und damit die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für nachgerüstete Fahrzeuge geschaffen wird.



Drucksache 283/1/19

... über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final



Drucksache 158/4/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/4/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 372/1/19

... "Der Nachweis nach Satz 1 gilt als geführt, wenn die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung zu diesem Fahrzeug von der Zulassungsbehörde unter Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu § 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPrüfV , Artikel 6 Nummer 1 § 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 2, § 15a Absatz 3 Satz 1, § 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, § 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 FahrlPrüfV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu § 1 Gebührennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu § 1 Gebührennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu § 1 Gebührennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 582/1/19

... Da Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs vorsieht, dass eine Planfeststellung nur für Neubauten und Änderungen erforderlich sind, und eine Änderung nur vorliegt, wenn eine Bundesfernstraße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird, wird klargestellt, dass für Baumaßnahmen für Zwecke der Unterhaltung keine Planfeststellung mehr erforderlich ist.



Drucksache 118/19

... "(2i) In einem solchen Verfahren darf auch die Übermittlung nach § 35 Absatz 1 Nummer 18 aus dem Zentralen Fahrzeugregister an die nach Landesrecht für die Überprüfung der Einhaltung dieser Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote zuständigen Behörden erfolgen. Die Einrichtung von Anlagen zum Abruf nach Satz 1 ist für den Abruf der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gespeicherten und für die Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote erforderlichen Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister durch die Behörden nach Satz 1 zulässig; einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 bedarf es nicht; die Maßgaben nach Absatz 5 Nummer 2 und 3 gelten unmittelbar." `



Drucksache 484/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates - Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/19 (Beschluss)




Zu Nummer n

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 522/19

... Keine. Zum neuen Verfahren zur Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung sowie zur Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Eisenbahnfahrzeugen und zu den neuen Regelungen zur Koordinierung der Aufsicht der Sicherheitsbehörden gibt es keine Alternative, weil die Richtlinien (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage zur
Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets


 
 
 


Drucksache 443/19

... Die Bildaufnahme muss dadurch bewirkt werden, dass der Täter "unter die Bekleidung" einer anderen Person fotografiert oder filmt. Diese besondere Modalität bei der Anfertigung der Aufnahme soll das typische Vorgehen der Täter erfassen, die den durch die (Ober-)Bekleidung gewährten Blickschutz durch zumeist heimliches Vorgehen überwinden. Im Vordergrund stehen dabei Handlungen, die diesen Blickschutz aktiv umgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter das Aufnahmegerät in eine Position bringt, die ihm einen durch das Aufnahmegerät vermittelten Blick auf den durch die (Ober-)Bekleidung sonst verborgenen Intimbereich erschließt, den der "normale Betrachter" nicht hat. Aber auch über diese typischen Fallgestaltungen hinaus treten strafwürdige Fälle auf, die durch den vorgenannten Wortlaut, der nicht auf Fälle aktiver Umgehung des Blickschutzes begrenzt ist, erfasst werden können. Als Beispiel können Fallgestaltungen genannt werden, in denen gezielt der gegebenenfalls sehr kurze Moment erfasst wird, in welchem beim Aussteigen aus einem Fahrzeug oder beim Übereinanderschlagen der Beine einer sitzenden Frau der Intimbereich unter einem Rock oder Kleid sichtbar wird. Auch in solchen Fällen wird, ohne dass der Täter das Aufnahmegerät in eine besondere, niedrige Position bringen muss, "unter die Bekleidung" fotografiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 184k
Bildaufnahme des Intimbereichs

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

Im Einzelnen:

a Strafrecht

Im Einzelnen:

b Ordnungswidrigkeitenrecht

c Zivilrecht

d Zusammenfassung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 484/19

... In Betracht kommt auch eine Änderung der europäischen Typgenehmigungs-Vorschriften, damit neue Anforderungen/Änderungen an eine bestimmte, dem EU-Recht unterliegende Fahrzeuggruppe definiert werden können (wie zum Beispiel zwingend auswechselbare Akkus).



Drucksache 90/19

... (5) Die Verpflichtung, Aufzeichnungen über Bewachungsverträge zu machen, besteht nicht, soweit Landfahrzeuge bewacht werden.



Drucksache 143/19

... - Senkung bis 2030 müssen erneuerbare Energien nicht nur zur Bereitstellung der Verkehrsleistungen eingesetzt werden, sondern auch im gesamten Produktions- und Recyclingprozess zum Einsatz kommen. Nur dies bringt Fahrzeuge hervor, die in einer cradle-to-wheel Betrachtung (CO



Drucksache 158/7/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 484/1/19

... "3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B) -, in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien [(Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5

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Drucksache 484/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu - Der Nummer 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu Nummer 3 - neu - Folgende Nummer 3 ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 49/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, für die vorübergehende Stilllegung der vom Brexit betroffenen Fischereifahrzeuge ab dem Tag, an dem das Unionsrecht für das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr findet, eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zu gewähren.



Drucksache 450/19

... h. Die Förderprogramme für die Entwicklung und Nutzung alternativer, auf erneuerbaren Energien basierender Antriebe und klimaschonender Treibstoffe sowie emissionsarme Fahrzeuge sind zu verstetigen und aufzustocken.



Drucksache 388/19

... Die Barrierefreiheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen leitet sich bereits aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) ab, das seine nationale Umsetzung u.a. im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) gefunden hat.

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Drucksache 388/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 8
Barrierefreiheit

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 388/1/19

... "Bahnanlagen und Fahrzeuge sind so zu gestalten, dass diese für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."

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Drucksache 388/1/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 70/19 (Beschluss)

... wird eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1 350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt. Dies wird in der Mehrzahl der Verfahren zu einem deutlichen Zeitgewinn führen. Die bestehende erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Absatz 1 Nummer 6

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Drucksache 70/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz)

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 283/19 (Beschluss)

... über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final



Drucksache 531/19

... -Fahrzeuggenehmigungsverordnung anerkannt sind, zur Wahrung der Wettbewerbsgleichheit auch für die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr zu realisieren.

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Drucksache 531/19




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung BR-Drs. 640/18 B vom 15.02.2019

Buchstabe

Stellungnahme der Bundesregierung:


 
 
 


Drucksache 87/19

Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden



Drucksache 514/19

... im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;".

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Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 352/1/19

... Aus dem Umkehrschluss ergibt sich im vorliegenden Fall, dass inländische Notare Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG sind und somit gemäß § 43 Absatz 2 GwG Verdachtsmeldungen an die FIU abgeben müssen. Die Konsularbeamten, die nach dem KonsG wie "Auslandsnotare" behandelt werden, unterliegen solch einer Pflicht nach dem GwG nicht, da sie zum einen weder in den Verpflichtetenkreis des GwG fallen noch nach § 2 Absatz 4 GwG als Behörde verpflichtet werden können, eine Verdachtsmeldung abzugeben, denn durch § 2 Absatz 4 GwG werden lediglich Behörden, die öffentliche Versteigerungen durchführen im Rahmen von Zwangsversteigerungen von Grundstücken, im Schiffsregister eingetragenen Schiffen, Schiffsbauwerken sowie Luftfahrzeugen erfasst und verpflichtet.



Drucksache 534/19

... 1. die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu3,5 Tonnen erfolgt,



Drucksache 450/19 (Beschluss)

... g) Die Förderprogramme für die Entwicklung und Nutzung alternativer, auf erneuerbaren Energien basierender Antriebe und klimaschonender Treibstoffe sowie emissionsarmer Fahrzeuge sind konsequent daraufhin zu überprüfen, ob sie dazu beitragen, die klimaschutzpolitischen Zielsetzungen zu erreichen und gemäß den Prüfergebnissen weiter zu entwickeln.

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Drucksache 450/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien


 
 
 


Drucksache 514/1/19

... Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden in immer mehr Ländern der Zug- und der Busverkehr zusammen geplant. Darüber hinaus findet auf beide Fahrzeugarten regelmäßig ein gemeinsamer Tarif Anwendung.

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Drucksache 514/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften*

3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG

a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts

b bestehende Heizungsanlagen

c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen

d Nutzungsvoraussetzungen

e Miteigentum

f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E

6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie

7. Zur Mobilitätsprämie

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 3 insgesamt

11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG

14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 427/18

... Gleichzeitig ersucht der Bundesrat die Bundesregierung, zusammen mit den betroffenen Küstenländern ein langfristiges Konzept zum Erhalt einer lebensfähigen Kutter- und Küstenfischerei zu entwickeln und dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Prämierung der zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen bietet, und dafür auf europäischer Ebene die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.



Drucksache 236/18

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Automobilhersteller gemäß dem Verursacher-Prinzip zu einer Hardware-Nachrüstung auf deren Kosten von in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen der Euro 5-Norm zu verpflichten. Eine Kostenübernahme soll auch gelten für die voraussichtlich notwendige Nachbessserung der Abgasminderungssysteme der Euro-Norm 6a bis 6c durch Software Updates. Mit der Verpflichtung der Automobilhersteller zum nachträglichen Einbau von effizienten Abgas-Reinigungsanlagen mit einer Selective Catalytic Reduction (SCR)-Technologie käme die Bundesregierung ihrer Verantwortung nach, sich aktiv für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den besonders hoch belasteten Kommunen einzusetzen und gleichzeitig Fahrverbote zu verhindern.



Drucksache 574/18 (Beschluss)

... Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht ohne vorherige Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche die weiträumige Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten. Vorgesehen ist nicht nur ein Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Anfertigung eines Bildes des Fahrers. Die Regelung erfasst unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich - rechtmäßig oder rechtswidrig - innerhalb von für bestimmte dieselbetriebene Fahrzeuge beschränkten Strecken oder Zonen bewegen. Dabei ist nicht hinreichend sichergestellt, dass die automatisch erfassten Halter- und Fahrerdaten unverzüglich ausgewertet werden und dass sie in Fällen, in denen eine für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Strecke oder Zone rechtmäßig befahren wird, unverzüglich, spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden.

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Drucksache 574/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 158/18

... Künstliche Intelligenz (KI) ist längst nicht mehr Science Fiction, sondern Teil unseres Alltags. Von virtuellen persönlichen Assistenten, die unseren Arbeitstag organisieren, über autonome Fahrzeuge bis hin zu Smartphones, die uns nach unserem Geschmack ausgewählte Popsongs oder Restaurants vorschlagen, ist künstliche Intelligenz bereits Wirklichkeit.

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Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 444/18

... Eine dschihadistische Terrorzelle hat Mitglieder in mehreren EU-Mitgliedstaaten. Sie dürfen nicht miteinander kommunizieren bzw. wissen nicht einmal voneinander und sie erhalten ihre Anweisungen nur über verschlüsselte Nachrichten. Alle haben unterschiedliche Aufgaben wie die Anmietung von Fahrzeugen, den Erwerb von

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Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 186/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/... und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung, durch die eine stärkere Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen unterstützt und damit ein Beitrag zur Reduktion von CO



Drucksache 257/18

... "a) den Personen- oder Fahrzeugverkehr innerhalb bestimmter Räumlichkeiten, Örtlichkeiten oder Gebiete, in oder an denen sich an der Tierseuche erkrankte, verdächtige oder für die Tierseuche empfängliche Tiere aufhalten,".

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Drucksache 257/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

§ 39a
Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich

Artikel 2
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 285/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat regt darüber hinaus an, dass eine Förderung von Neubauten von Fischereifahrzeugen auch in solchen Flottensegmenten von Meeresgebieten wie der Ostsee, in denen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flottengröße und Fangmöglichkeiten noch nicht erreicht ist, zumindest im Rahmen der Existenz-gründerförderung für Jungfischer ermöglicht wird, um der gravierenden Überalterung von Berufsstand und Flotte auch dort aktiv und adäquat entgegenwirken zu können.



Drucksache 347/18

... Bei Notfallmaßnahmen handelt es sich nicht notwendigerweise um Legislativmaßnahmen auf EU-Ebene, sondern diese könnten je nach Zuständigkeitsbereich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Im Zollbereich wäre es beispielsweise grundsätzlich nicht erforderlich, den Zollkodex der Union zu ändern, da dieser bereits Vorschriften für Drittländer enthält. Allerdings könnte die Umsetzung von Notfallmaßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich sein, um langen Warteschlangen für Fahrzeuge entgegenzuwirken, die auf das Zollverfahren warten. Die Notfallmaßnahmen sollten im Rahmen des Zollkodex der Union in der Ausarbeitung und Umsetzung aufeinander abgestimmt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 284/18 (Beschluss)

... -Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge



Drucksache 448/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass bereits in mehreren Städten gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität verhängt wurden.



Drucksache 207/3/18

... Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und - entsorgung genutzt werden, von der Maut befreit werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/3/18




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 236/2/18

... 3. Der Bundesrat sieht in der technischen Nachrüstung ein wesentliches und notwendiges Element zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung. Die Kosten sind entlang des Verursacherprinzips zu tragen. Manipulierte Fahrzeuge müssen in jedem Fall auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden.



Drucksache 420/18 (Beschluss)

... Die stark gestiegenen Verkehrszahlen im Luftverkehr, die sich nach den aktuellen Prognosen auch in den nächsten Jahren weiter erhöhen werden, führen zu vermehrten Kapazitätsengpässen im europäischen und deutschen Luftraum. Hinzu kommen besondere Wetterlagen sowie Kapazitäts- und Ressourcenprobleme im Bereich der Flugsicherungen, aber auch aller anderen am Luftverkehr Beteiligten (Fluggesellschaften, Flughäfen, Bodenabfertigung etc.). Aufgrund dessen kommt es zunehmend zu Verspätungen im Luftverkehr, die sich im Bereich der Flughäfen auch auf die für den Fluglärmschutz der Bevölkerung sensiblen Nachtstunden auswirken. Die Nachtflugbeschränkungsregelungen vieler Flughäfen sehen Ausnahmeregelungen für verspätet landende oder startende Luftfahrzeuge vor. Diese Verspätungsregelungen werden insgesamt zunehmend, von einigen Fluggesellschaften zudem auch extensiv, genutzt und sind gerade nicht auf wenige Ausnahmefälle beschränkt.



Drucksache 88/1/18

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße



Drucksache 423/18

... (3) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass jeder unter seiner Aufsicht stehenden beruflich exponierten Person auf deren Verlangen die im Beschäftigungsverhältnis erhaltene berufliche Exposition schriftlich mitgeteilt wird, sofern nicht ein Strahlenpass geführt wird. Beim anzeigebedürftigen Betrieb eines Luftfahrzeugs hat der Strahlenschutzverantwortliche außerdem dafür zu sorgen, dass die erhaltene berufliche Exposition den als fliegendes Personal eingesetzten Personen einmal im Kalenderjahr sowie nach ihrem letztmaligen Einsatz schriftlich mitgeteilt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 28/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO



Drucksache 165/1/18

... - Einbeziehung der für Schienenvorhaben notwendigen Fahrzeuge in die förderfähigen Kosten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *

Artikel 104e

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.


 
 
 


Drucksache 110/18 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme


 
 
 


Drucksache 420/18

... Die stark gestiegenen Verkehrszahlen im Luftverkehr, die sich nach den aktuellen Prognosen auch in den nächsten Jahren weiter erhöhen werden, führen zu vermehrten Kapazitätsengpässen im europäischen und deutschen Luftraum. Hinzu kommen besondere Wetterlagen sowie Kapazitäts- und Ressourcenprobleme im Bereich der Flugsicherungen, aber auch aller anderen am Luftverkehr Beteiligten (Fluggesellschaften, Flughäfen, Bodenabfertigung etc.). Aufgrund dessen kommt es zunehmend zu Verspätungen im Luftverkehr, die sich im Bereich der Flughäfen auch auf die für den Fluglärmschutz der Bevölkerung sensiblen Nachtstunden auswirken. Die Nachtflugbeschränkungsregelungen vieler Flughäfen sehen Ausnahmeregelungen für verspätet landende oder startende Luftfahrzeuge vor. Diese Verspätungsregelungen werden insgesamt zunehmend, von einigen Fluggesellschaften zudem auch extensiv, genutzt und sind gerade nicht auf wenige Ausnahmefälle beschränkt.



Drucksache 214/18 (Beschluss)

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht



Drucksache 187/1/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu grundlegenden Veränderungen der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der weiteren Entwicklung der automatisierten Mobilität sicherzustellen, dass unerwünschte Effekte, die den Zielen einer nachhaltigen Mobilität zuwiderlaufen, vermieden werden. Es gilt, ein energieeffizientes, ressourcenschonendes, multimodales, vernetztes und kundenfreundliches Mobilitätssystem zu erreichen, das dazu führt, dass das jeweils optimale Verkehrsmittel im Rahmen eines gestuften Systems zum Einsatz kommt.



Drucksache 165/18 (Beschluss)

... - Einbeziehung der für Schienenvorhaben notwendigen Fahrzeuge in die förderfähigen Kosten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.