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"Fernsehgeräte"
Drucksache 92/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020
... § 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie gilt für Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2020 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "live"-Übertragungen oder das sportliche Geschehen im engeren Sinne, sondern auch auf das Rahmenprogramm in den Fußballstadien. Fernsehdarbietungen an Orten, an denen die Schallübertragung nicht oder nicht wesentlich behindert wird (z.B. in Zelten, unter Regenschutzdächern oder in offenen Bauten), sind als Darbietungen im Freien anzusehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... § 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie gilt für Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "live"-Übertragungen oder das sportliche Geschehen im engeren Sinne, sondern auch auf das Rahmenprogramm in den Fußballstadien. Fernsehdarbietungen an Orten, an denen die Schallübertragung nicht oder nicht wesentlich behindert wird (z.B. in Zelten, unter Regenschutzdächern oder in offenen Bauten), sind als Darbietungen im Freien anzusehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 148/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016
... Die Vorschrift des § 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie gilt für Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball- Europameisterschaft 2016 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "live"-Übertragungen oder das sportliche Geschehen im engeren Sinne, sondern auch auf das Rahmenprogramm in den Fußballstadien. Fernsehdarbietungen an Orten, an denen die Schallübertragung nicht oder nicht wesentlich behindert wird (z.B. in Zelten, unter Regenschutzdächern oder in offenen Bauten), sind als Darbietungen im Freien anzusehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen keine III. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 436/1/16
... a) In der Überschrift wird das Wort "Fernsehgeräten" durch die Wörter "Fernseh- und Radiogeräten" ersetzt.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - TKG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... - Ökodesign bei Wasserhähnen, Duschen, Fernsehgeräten, intelligenten Geräten, Werkzeugmaschinen, Schweißgeräten sowie
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 436/16 (Beschluss)
... a) In der Überschrift wird das Wort "Fernsehgeräten" durch die Wörter "Fernseh- und Radiogeräten" ersetzt.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 638/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der EVPG -Verordnung
... 8. ein Fernsehgerät im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der EVPG-Verordnung
§ 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
... (7) In seinem Bericht an die Kommission ("Lamy-Bericht")22 empfahl Pascal Lamy, der Vorsitzende der hochrangigen Gruppe zur künftigen Nutzung des Frequenzbands 470- 790 MHz, das 700-MHz-Band bis 2020 (+/- zwei Jahre) für drahtlose Breitbanddienste bereitzustellen. Dies werde dazu beitragen, das Ziel einer langfristig vorhersehbaren Regulierung für den DTT-Sektor zu erreichen, der dadurch einen bis 2030 gesicherten Zugang zum UHF-Band unter 700 MHz erhielte, wenngleich diese Regelung im Jahr 2025 zu überprüfen wäre. Im Lamy-Bericht wird ferner empfohlen, eine gewisse nationale Flexibilität bei der ausschließlich auf die Abwärtsstrecke beschränkten Frequenznutzung im UHF-Band unter 700 MHz (Nur-Downlink) zuzulassen. "Nur-Downlink" bedeutet, dass alle Übertragungen in einem Drahtlossystem unabhängig von der verwendeten Technik ausschließlich auf die von den Sendestellen einer zentralen Infrastruktur ausgehenden unidirektionalen Aussendungen beschränkt sind, z.B. von einem Fernseh-Sendeturm oder einer Mobilfunk-Basisstation zu tragbaren oder mobilen Endgeräten wie Fernsehgeräten oder Mobiltelefonen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Drucksache 131/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
... Die Vorschrift des § 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie gilt für Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "live"-Übertragungen oder das sportliche Geschehen im engeren Sinne, sondern auch auf das Rahmenprogramm in den Fußballstadien. Fernsehdarbietungen an Orten, an denen die Schallübertragung nicht oder nicht wesentlich behindert wird (z.B. in Zelten, unter Regenschutzdächern oder in offenen Bauten), sind als Darbietungen im Freien anzusehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2817: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... Konvergenz kann als fortschreitendes Zusammenwachsen herkömmlicher Rundfunkdienste mit dem Internet verstanden werden. Dadurch werden ergänzende Inhalte nicht nur über Fernsehgeräte mit zusätzlicher Internetanbindung durch Set-Top-Boxen zur "OTT"-Übermittlung von Videoinhalten (Overthe-Top -
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... srichtlinien Durchführungsmaßnahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte erlassen worden. Mithilfe dieser Maßnahmen wird der Energiebedarf von Industrie- und Haushaltsprodukten gesenkt, was zu Einsparungen bei den Endnutzern führt. Solche Maßnahmen wurden für eine Reihe von elektronischen Geräten, u.a. für Haushaltsgeschirrspüler, Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernsehgeräte, für Reifen sowie für Industrieprodukte wie Motoren, Ventilatoren und Pumpen erlassen. Die verabschiedeten Ökodesign- und
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... , IKT, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, Schuhe, Fernsehgeräte und Papier) und zehn Organisationen (Einzelhandel, Lebensmittel, Energieerzeugung, Wasserversorgung, Futtermittel, öffentlicher Sektor, IKT, Bergbau,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kontext des Vorschlags
2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz
2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen
3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation
3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen
3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten
Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt
3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen
4. die politische Antwort der EU
4.1. Handlungsziel der EU
4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen
4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission
4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden
4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen
4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik
5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 438/13
... 6. Fernsehgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Ziel der Verordnung
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Infolge der EU-Energieeffizienzpolitik und der einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich der Energieeffizienzrichtlinie und der Öko-Design-Richtlinie, werden Technologien am Markt platziert. Parallel dazu führen sektorspezifische Ökodesign-Vorschriften zur Entwicklung und Einführung von Geräten mit höherer Energieeffizienz (z.B. Kessel, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Computer) und zu Energieeinsparungen bei den Verbrauchern. Im Gebäudesektor fördern die EU-Vorschriften die energieeffiziente Renovierung von Gebäuden und den Bau von Nahezu-Nullenergie-Gebäuden. Im Verkehrssektor werden niedrige Emissionen und Elektrofahrzeuge ebenfalls gefördert.
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Durch die Änderung erfolgt eine Angleichung an Art. 2 Buchstabe p RRL. Im Sinne eines einheitlichen Sprachgebrauchs wird jedoch von "Fernsehempfangsgeräten" statt von "Fernsehgeräten" gesprochen (vgl. dazu § 3 Nr. 7).
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 853/11
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 64, L 78 vom 24.3.2011, S. 69);
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen
§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
§ 6 Marktüberwachungskonzept
§ 7 Vermutungswirkung
§ 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 10 Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten
§ 11 Meldeverfahren
§ 12 Berichtspflichten
§ 13 Beauftragte Stelle
§ 14 Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 5 Nicht ausgestellte Geräte
§ 6a Anforderungen an die Werbung
§ 6b Anforderungen an technische Werbeschriften
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
3.1 Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungsrelevanz
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
Drucksache 829/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... SSL wurde zunächst bei Verkehrssignalen und Fahrzeugleuchten eingeführt. Mittlerweile kommt diese Technologie bereits verstärkt als Beleuchtung von Bildschirmen und Fernsehgeräten zum Einsatz. In den nächsten Jahren wird sich SSL zur energieeffizientesten und vielseitigsten Technologie für die Allgemeinbeleuchtung entwickeln und hohe Lichtqualität und visuelle Leistung gepaart mit neuen architektonischen und gestalterischen Optionen bereitstellen und somit zur Steigerung des Komforts und des Wohlbefindens beitragen4.
Grünbuch Die Zukunft der Beleuchtung: Beschleunigung des Einsatzes innovativer Beleuchtungstechnologien
1. SSL: eine völlig neue Betrachtungsweise der Beleuchtung
2. SSL und Europäische Nutzer
2.1. Enormes Potenzial für den Einsatz von SSL in Europa
2.2. Probleme und Herausforderungen für die Akzeptanz der SSL-Technologie durch die europäischen Nutzer
Punkte aus Sicht der Verbraucher und gewerblichen Nutzer
Spezifische Herausforderungen für den groß angelegten Einsatz von SSL in Städten
2.3. Initiativen für die Akzeptanz von SSL durch Verbraucher und Nutzer
Auf SSL-Produkte zutreffende politische und rechtliche Instrumente der EU
Die Perspektive der Verbraucher
Schaffen von SSL -Pilotmärkten für Städte
Schaffen von SSL-Pilotmärkten für Gebäude
3. SSL und die Europäische Beleuchtungsindustrie
3.1. Die europäische Beleuchtungsindustrie und Herausforderungen für den weitergehenden Einsatz von SSL
3.2. Europäischer strategischer Ansatz für eine wettbewerbsfähige SSL-Industrie in Europa
3.3. Initiativen zur Verstärkung der SSL-Wertekette
Eine Perspektive für Forschung und Innovation
Finanzierung und Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013
Die Perspektive der Beleuchtungsindustrie
Weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf den EU-Ansatz in Bezug auf SSL
4. Öffentliche Debatte und weitere Schritte
Drucksache 323/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene -Produkte-Gesetzes
... 1. Leerlauf- und Standby-Verluste; einfache Fernsehdekoder; Beleuchtung im tertiären Sektor (Büro- und Straßenbeleuchtung); nicht gerichtete Haushaltsbeleuchtung; externe Netzteile und Ladegeräte; Elektromotoren; Heizungspumpen; Haushaltskühl- und Gefriergeräte; Fernsehgeräte; Waschmaschinen; Geschirrspüler; Ventilatoren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Problem und Ziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1 Nr. 1
Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a
Zu Art. 1 Nr. 3a
Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f
Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b
Zu Art. 1 Nr. 3h
Zu Art. 1 Nr. 5b
Zu Art. 1 Nr. 5h
Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c
Zu Art. 1 Nr. 8b dd
Zu Art. 1 Nr. 8d cc
Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f
Zu Art. 1 Nr. 8g
Zu Art. 1 Nr. 11b
Zu Art. 1 Nr. 12
Zu Art. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Drucksache 168/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
... -Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
Drucksache 546/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf einer Richtlinie der Kommission zur Durchführung und Änderung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates im Hinblick auf die Energieetikettierung von Fernsehgeräten
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf einer Richtlinie der Kommission zur Durchführung und Änderung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates im Hinblick auf die Energieetikettierung von Fernsehgeräten
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... (2) Verbindliche Festlegung, dass in der EU alle ab einem bestimmten Stichtag verkauften Fernsehempfänger für die Digitalübertragung mit einer Komprimierungsnorm der neuen Generation wie H264/MPEG-4 AVC ausgerüstet sein müssen. Die Geräte müssten auch rückwärtskompatibel zu älteren Normen sein, um den weiteren Empfang der Sendungen nach den bisherigen Normen zu ermöglichen. Solch eine ehrgeizige Maßnahme, wie sie in Frankreich bereits erprobt wurde und in Spanien geplant ist, würde eine kritische Masse für hochleistungsfähige Fernsehgeräte in Europa schaffen und die Einführung der entsprechenden Netzinfrastrukturen beschleunigen.
Mitteilung
1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene
2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels
2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene
Erste Schritte
Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT
Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte
Umfangreiche Konsultationen
2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser
2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat
2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission
3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen
3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012
3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen
4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen
4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten
4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste
4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende
5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende
6. Fazit
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... • Die Durchführung der Ökodesign-Richtlinie wird verstärkt. In den nächsten Monaten wird die Kommission Mindestanforderungen an Lampen (die zur schrittweisen Abschaffung der ineffizienten traditionellen Glühbirnen führen werden), an die Energieeffizienz von Elektrogeräten im Bereitschafts- und Ruhezustand, Straßen- und Bürobeleuchtungsanlagen, externe Netzteile sowie einfache Set-Top-Boxen für Fernsehgeräte annehmen. Auf diese erste Reihe von Maßnahmen folgen bald darauf Maßnahmen in Bezug auf Waschmaschinen, Geschirrspülgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Heizkessel und Warmwasserbereiter, Motoren und Fernsehgeräte. Kombiniert mit den Auswirkungen der Ökodesign-Anforderungen und der Kennzeichnung können bis 2020 insgesamt 96 Mio. t RÖE eingespart werden22.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... Fernsehgeräte
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf Den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Neufassung
5.4. Entsprechungstabelle
5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Produktkonzeption
Artikel 5 Getrennte Sammlung
Artikel 6 Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 7 Sammelquote
Artikel 86 Behandlung
Artikel 9 Genehmigungen und Inspektionen
Artikel 10 erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 117 Zielvorgaben für die Verwertung
Artikel 128 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten
Artikel 139 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte
Artikel 1410 Informationen für die Nutzer
Artikel 1511 Informationen für Behandlungsanlagen
Artikel 1612 Registrier-, Informations- und Berichtspflicht
Artikel 1713 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 1814 Ausschuss
Artikel 1915 Sanktionen
Artikel 2016 Inspektion und Überwachung
Artikel 2117 Umsetzung
Artikel 22 Aufhebung
Artikel 2318 Inkrafttreten
Artikel 2419 Adressaten
Anhang I A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
Anhang I B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
Anhang I Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21
Anhang III Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3
Anhang IV Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang V
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)
Anhang VI Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 233/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball EM 2008
... -Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball Europameisterschaft 2008 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... 1 Kessel; Warmwasserbereiter; PC und Computermonitore; Kopier-, Faxgeräte mit Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte; Fernsehgeräte; Standby und Schein-Aus (Off-Mode)-Verluste; Batterieladegeräte und externe Stromversorgungen; Bürobeleuchtung; Straßenbeleuchtung; Klimatechnik für Wohngebäude; bestimmte Elektromotoren; kommerzielle Kühl- und Gefriergeräte; Kühl- und Gefriergeräte für den Hausgebrauch, Geschirrspüler und Waschmaschinen für den Hausgebrauch. Ergänzend wurde eine Studie zu einfachen Set-Top-Boxen in Auftrag gegeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
Drucksache 862/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... 11 Ebenfalls berücksichtigt wurde die fortdauernde Angemessenheit der Bestimmungen in Anhang VI über die Interoperabilität der für Verbraucher bestimmten Digitalfernsehgeräte. Da diese Untersuchung jedoch noch läuft, kann die Kommission diese Bestimmungen mit ihren Befugnissen im Rahmen des Ausschussverfahrens schneller ändern (Artikel 35 und 37).
Drucksache 676/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... soll auf den privaten Bereich erweitert werden. Damit ist auch eine erhebliche Ausdehnung der Strafbarkeit verbunden. Dieser Umstand erhält dadurch besonderes Gewicht, dass der Begriff der Datenverarbeitung auf Grund der bei elektronischen Geräten fortschreitenden Digitalisierung eine Vielzahl von Geräten erfasst (dazu schon oben a). Lediglich Beispiele sind Videorekorder, Hifi-Anlagen, Fernsehgeräte oder Navigationssysteme bis hin zu Wasch- und Spülmaschinen oder etwa programmierbaren Elektroherden. Die Störung des Betriebs auch solcher Geräte kann nach der neuen Vorschrift strafbar sein, wenn die Datenverarbeitung für den Berechtigten von wesentlicher Bedeutung ist. Im Extremfall kann damit selbst die Beeinträchtigung des Betriebs einer Wasch- oder Spülmaschine unter den Tatbestand der Computersabotage subsumiert werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB
zu a:
zu b:
Drucksache 205/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006
... Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball Weltmeisterschaft 2006 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 676/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... soll auf den privaten Bereich erweitert werden. Damit ist auch eine erhebliche Ausdehnung der Strafbarkeit verbunden. Dieser Umstand erhält dadurch besonderes Gewicht, dass der Begriff der Datenverarbeitung auf Grund der bei elektronischen Geräten fortschreitenden Digitalisierung eine Vielzahl von Geräten erfasst (dazu schon oben a). Lediglich Beispiele sind Videorekorder, Hifi-Anlagen, Fernsehgeräte oder Navigationssysteme bis hin zu Wasch- und Spülmaschinen oder etwa programmierbaren Elektroherden. Die Störung des Betriebs auch solcher Geräte kann nach der neuen Vorschrift strafbar sein, wenn die Datenverarbeitung für den Berechtigten von wesentlicher Bedeutung ist. Im Extremfall kann damit selbst die Beeinträchtigung des Betriebs einer Wasch- oder Spülmaschine unter den Tatbestand der Computersabotage subsumiert werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB
Drucksache 53/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro - und Elektronikgerätegesetz - ElektroG )
... Radiogeräte Fernsehgeräte Videokameras Videorekorder
Hi-Fi-Anlagen Audio-Verstärker Musikinstrumente
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
§ 4 Produktkonzeption
§ 5 Stoffverbote
§ 6 Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik
Abschnitt 3 Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten
§ 9 Getrennte Sammlung
§ 10 Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 11 Behandlung
§ 12 Verwertung
§ 13 Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller
Abschnitt 4 Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde
§ 14 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 15 Organisation der Gemeinsamen Stelle
§ 16 Aufgaben der zuständigen Behörde
Abschnitt 5 Beleihung
§ 17 Ermächtigung zur Beleihung
§ 18 Aufsicht
§ 19 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 20 Beauftragung Dritter
§ 21 Widerspruch und Klage
§ 22 Kosten
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsvorschriften
§ 25 Inkrafttreten
Anhang I Liste der Kategorien und Geräte
Anhang II Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7
Anhang III Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2
Anhang IV Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4
Drucksache 640/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen
... Maschinen; Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung u.Ä.; Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie elektronische Bauelemente; Medizin-, Mess-, steuerungs- und regelungstechnische Erzeugnisse; optische Erzeugnisse; Uhren
Drucksache 664/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro - und Elektronikgerätegesetz - ElektroG )
... 2. Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte und Monitore)
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
4. Zu § 1 Satz 3
5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -
6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8
7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3
9. Zu § 4
10. Zu § 4 Satz 2
11. Zu § 4 Satz 2
12. Zu §§ 5 und 11
13. Zu §§ 6, 13 und 14
14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3
15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3
16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2
17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3
19. Zu § 6 Abs. 4
20. Zu § 7 Satz 1
21. Zu § 8
22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2
24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7
25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7
26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1
27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -
28. Hilfsempfehlung nur In
Zu §§ 6
29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6
30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6
31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:
33. Zu § 9 Abs. 6
34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2
35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -
36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4
37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4
38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:
40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3
41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -
42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:
43. Zu § 12 Abs. 3
44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1
45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6
46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:
47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2
48. Zu § 21 Abs. 1 und 2
49. Zu § 24 Abs. 2
50. Zu § 24 Abs. 5
51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:
52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m
53. Zu Anhang III Nr. 5
54. Zu Anhang III Nr. 7
Drucksache 664/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz.- ElektroG )
... Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte und Monitore)
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Alternativen
B. Einzelne Vorschriften
Drucksache 86/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 86/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 167/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuch es bei Handlungen im Ausland
Drucksache 288/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final
Drucksache 592/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (Neufassung) KOM(2010) 505 endg.
Drucksache 612/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) COM(2016) 590 final
Suchbeispiele:
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