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0666/04
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0774/03
0774/03B
0856/03
Drucksache 630/08

... (1) Die Dienstleistenden werden zu Beginn ihres Dienstes in ihrer Dienststelle in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingewiesen (Einweisungsdienst). Im Einweisungsdienst sind den Dienstleistenden die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für die vorgesehene Tätigkeit benötigen. Die Dauer des Einweisungsdienstes richtet sich nach der Art der Tätigkeit und der Vorbildung der Dienstleistenden. Bei pflegenden und betreuenden Tätigkeiten beträgt sie in der Regel mindestens vier Wochen. Den Dienstleistenden darf die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, erst nach Beendigung des Einweisungsdienstes übertragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 20
Vernehmung von Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen

§ 25a
Einweisung in der Dienststelle

§ 25b
Einführung und Begleitung

§ 30a
Pflichten der Vorgesetzten

§ 61
Disziplinarvorgesetzte

§ 63
Einstellung des Verfahrens

§ 64
Verhängung der Disziplinarmaßnahme

Artikel 2
Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes

§ 13
Beschwerden gegen den Vertrauensmann

§ 18
Mitbestimmung

Artikel 4
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Neufassung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Regelungsinhalte

3 Gesetzgebungskompetenz

Kosten der öffentlichen Haushalte

Kosten für die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses

Kosten für die Neustrukturierung der Bildungsmaßnahmen für die Dienstleistenden

a Informationsseminar

b Seminar zur politischen Bildung

c Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen

d Seminar zu speziellen Fachthemen

e Seminar zur Reflexion

IT -Kosten

Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Änderung von Informationspflichten

a Informationspflichten der Wirtschaft:

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Befristung des Gesetzes

Abschaffung oder Vereinfachung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften

Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu den Nummern 11 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummern 20 bis 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 452: Drittes Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 744/08

... Der Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III) soll sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen auswirken. Aus diesem Grund steht die betriebsnahe Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Vordergrund, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und auf einen beruflichen Abschluss vorbereiten können. Eine Orientierung an anerkannten Ausbildungsberufen kann hierfür eine gute Grundlage bilden. Dabei können zum einen Elemente aus Qualifizierungsbausteinen im Sinne des § 69

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/08




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem mit Entschließung vom 21. September 2007 gefassten Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen (BR-Drs. 465/07 Beschluss) vom 7. Oktober 2008


 
 
 


Drucksache 296/08

... 4. der Arbeitnehmer den Erlös innerhalb der folgenden drei Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten einsetzt und die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem er oder der Ehegatte angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen; für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, b, f bis l angelegt hat und die Rechte am Unternehmen des Arbeitgebers begründen, gilt dies nur bei Zustimmung des Arbeitgebers; bei nach § 2 Abs. 2 gleich gestellten Anlagen gilt dies nur bei Zustimmung des Unternehmens, das im Sinne des § 18 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Anlass und Inhalt des Entwurfs

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten und Preise

Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensbildungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 795/08

... 15. betont, dass Lehrer besser für die vielen neuen Anforderungen, die heute an sie gestellt werden gerüstet sein müssen; erkennt an, dass die Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie Lehrer vor neue Herausforderungen stellen ihnen aber auch neue Möglichkeiten eröffnen; unterstützt, dass im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Schwerpunkt auf die Informations- und Kommunikationstechnologien gelegt wird, damit sichergestellt wird, dass die Lehrer die neuesten technologischen Entwicklungen sowie deren didaktische Umsetzung kennen und dass die Lehrer über die notwendigen Fertigkeiten verfügen, um sie im Klassenzimmer gewinnbringend nutzen zu können;



Drucksache 195/08

... 33. ist der Auffassung, dass mit Blick auf eine verstärkte Teilnahme an Maßnahmen der ständigen Weiterbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz während des gesamten Lebenszyklus – vor allem für niedrig qualifizierte und ältere Arbeitnehmer – effiziente Strategien des lebenslangen Lernens den negativen Auswirkungen der Alterung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union entgegenwirken können; ist jedoch der Ansicht, dass entschiedene Bemühungen unternommen werden müssen, um die grundlegenden Fertigkeiten von jungen Menschen zu verbessern, die Zahl der Schulabbrecher drastisch zu verringern, der Unterentwicklung von Fertigkeiten generell entgegenzuwirken und die Integration von Migranten und behinderten Menschen in das soziale Gefüge und den Arbeitsmarkt insbesondere durch Förderung der Entwicklung von Fertigkeiten zu verstärken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/08




Gesunde Finanzmärkte

Gestaltung der externen Agenda

Förderung des Binnenmarktes

Beitrag der Steuerpolitik zur Lissabonner Agenda

Investitionen in die Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte Unternehmertum und Kreativität

2 Einwanderungspolitik

Verbesserung der wirtschaftlichen Governance


 
 
 


Drucksache 451/08

... Die Einwanderung bringt nicht nur wirtschaftlichen Nutzen, sie kann die europäischen Gesellschaften auch insofern bereichern, als sie die kulturelle Vielfalt stärkt. Allerdings kann das positive Potenzial der Einwanderung nur zum Tragen kommen, wenn die Einwanderer erfolgreich in die Aufnahmegesellschaften integriert werden. Dies erfordert einen Ansatz, der nicht nur auf den Nutzen für die Aufnahmegesellschaft ausgerichtet ist, sondern auch den Interessen der Einwanderer Rechnung trägt: Personen, denen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, bietet Europa günstige Bedingungen und wird dies auch in Zukunft tun, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Personen um Arbeitsmigranten, Familienangehörige, Studenten oder um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, handelt. Die Bewältigung dieser Herausforderung setzt die Beschäftigung mit einer komplexen Vielfalt von Fragen voraus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten Bedingungen für eine erfolgreiche Integration; wie jedoch den aktuellen Zahlen zu entnehmen ist liegen die Arbeitslosenquoten insgesamt bei Einwanderern häufig höher als bei Unionsbürgern, auch wenn es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Außerdem sind Einwanderer häufiger unsicheren Arbeitsbedingungen ausgesetzt und verrichten minderwertige Arbeiten oder Tätigkeiten, für die sie überqualifiziert sind. Ihre Fertigkeiten werden folglich ungenügend genutzt (Brain Waste). Dies trägt dazu bei, dass sich Einwanderer verstärkt der Schwarzarbeit zuwenden. Migrantinnen aus Drittländern sehen sich besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. Zudem sind die Sprachkenntnisse der Einwanderer und die Ausbildung ihrer Kinder immer noch oft unzureichend sodass ihre künftige persönliche und berufliche Entwicklung fragwürdig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/08




I. Einleitung

II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik

1. Wohlstand und Einwanderung:

2. Wohlstand und Einwanderung:

3. Wohlstand und Einwanderung:

4. Solidarität und Einwanderung:

5. Solidarität und Einwanderung:

6. Solidarität und Einwanderung:

7. Sicherheit und Einwanderung:

8. Sicherheit und Einwanderung:

9. Sicherheit und Einwanderung:

10. Sicherheit und Einwanderung:

III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung

1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:

2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.

Anhang
Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze


 
 
 


Drucksache 182/08

... "Anlage 2 Fertigkeiten des Antragstellers, die Gegenstand der Sprachprüfung sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

§ 3a
Sprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

§ 125
Nachweis über Sprachkenntnisse

§ 125a
Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen

Anlage 2
(zu § 125)

Anlage 3
(zu § 125) Maßstäbe der Bewertung der Sprachkenntnisse

Anlage 4
(zu § 125a) Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen

Artikel 4
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 5
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer


 
 
 


Drucksache 488/08 (Beschluss)

... Es ist unbestritten, dass informelles und nonformales Lernen einen wichtigen Teil des lebenslangen Lernens darstellen. Hinsichtlich der Anerkennung von während eines Freiwilligenaufenthalts erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass sich diese Frage erst stellt, wenn es gelungen ist, nicht formale Bildungserfahrungen in den jeweiligen nationalen Bezugssystemen zum Europäischen Qualifikationsrahmen angemessen zu berücksichtigen.



Drucksache 411/07

... G. in der Erwägung, dass 80 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben, das Land eine Arbeitslosenquote von 80 % im regulären Sektor hat und dass die wenigen, die eine Beschäftigung haben, nicht genug verdienen, um wenigstens ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, und dass sie massenhaft von der Einführung neuer Technologien betroffen sind, die ihre Fertigkeiten überflüssig machen, und unter Korruption, unerschwinglichen Schulgebühren, einem kollabierenden Gesundheitssystem und dem Versagen lebensnotwendiger Dienstleistungen leiden,



Drucksache 207/07 (Beschluss)

... Durch die Einfügung soll klargestellt werden, dass dieser Abschluss, unter Berücksichtigung der vorgesehenen einjährigen Berufserfahrung, eine ausreichende Qualifikation für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler darstellt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf dass die am 15. Januar 2003 im EU-Amtsblatt (Amtsblatt EG (Nr.) L 9 Seite 3) verkündete Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung hinsichtlich der Anforderung der Versicherungsvermittler in Artikel 4 lediglich angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt. Sie setzt kein bestimmtes, insbesondere universitäres Niveau der Ausbildung voraus. Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes vom 19. Dezember 2006

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07 (Beschluss)




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1und 3

3. Zu § 4 Abs. 1

Zu den einzelnen Regelungen:

4. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

5. Zu § 9 Abs. 6

6. Zu § 18a - neu -

7. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 951/07

... 71. erachtet es als dringend notwendig, die traditionelle Kultur zu schützen, insbesondere das Volks- und Kunsthandwerk sowie die aussterbenden Berufe und Fertigkeiten, die für die Bewahrung der nationalen Identität und der touristischen Attraktivität in ländlichen Gebieten von wesentlicher Bedeutung sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/07




Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union

Statistische Daten

Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa

Systeme für das Qualitätsmanagement

2 Verbraucherschutz

2 Gesundheitstourismus

Barrierefreier Tourismus

Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit

2 Passagierrechte

Werbung für die europäischen Reiseziele

Entwicklung des Fremdenverkehrs

2 Verschiedenes


 
 
 


Drucksache 697/07

... " wird betont, dass alle Bürger durch lebenslanges Lernen kontinuierlich neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben müssen, wobei die besonderen Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu berücksichtigen sind. Erwachsenenbildung (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) ist auch für Entwicklung der Kompetenzen mittel- und hochqualifizierter Menschen von Bedeutung3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/07




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Das Konsultationsverfahren

2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung

2.1. Strategie

2.2. Governance

2.3. Umsetzung

3. Aktionsplan

3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen

5 2008

5 2009

5 2010

3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen

5 2008

5 2009

5 2010

3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen

Anhang
Fahrplan für den Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 780/07

... 2. stimmt darin überein, dass Investitionen in eine Bildungsebene nicht nur zur Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dieser Ebene führen, sondern auch eine Grundlage für den Erwerb weiterer Qualifikationen und Kompetenzen auf anderen Bildungsebenen sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/07




Effizienz und Gerechtigkeit im Bereich lebenslanges Lernen

Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

Primar - und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

Maßnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 338/07

... Die Injektion oder Infusion eines Arzneimittels erfordert besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten u.a. auf den Gebieten der Anatomie, der Physiologie und der Propädeutik. Eine unsachgemäße Anwendung kann zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen. Sie kann außerdem dazu führen, dass die tatsächliche Rückstandskinetik von der im Rahmen wissenschaftlicher Studien ermittelten und bei der Zulassung zugrunde gelegten Kinetik abweicht, so dass festgelegte Wartezeiten unzureichend sein können. Daneben kann die Qualität und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auch durch Fremdkörperabszesse im Muskelfleisch, die durch eine unsachgemäße intramuskuläre Injektion entstehen können, negativ beeinflusst werden. Arzneimittel, die ausschließlich oder unter anderem zur Injektion oder Infusion bestimmt sind, erfüllen daher nicht das Kriterium nach Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d

2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g

1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c

2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nummer 4

Zur Position Gonadotropine

Zur Position Interferon gamma 1b

Zur Position Weibliche Geschlechtshormone

Zu Buchstabe c

Zur Position Aprotinin

Zur Position Butorphanol und seine Ester

Zur Position Cilostazol

Zur Position Dasatinib

Zur Position Deferasirox

Zur Position Exenatide

Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:

Zur Position Lactobacillus salivarius

Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:

Zur Position Mitratapid

Zur Position Osateron und seine Ester

Zur Position Pyriproxifen

Zur Position Sitaxentan

Zur Position E -Stiripentol

Zur Position Vareniclin

Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 207/07

... Absatz 1 bestimmt den Zweck der Sachkundeprüfung und definiert zusammen mit den Absätzen 2 und 3 den Umfang dessen, was entsprechend Artikel 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie als angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten anzusehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Sachkundeprüfung

§ 1
Grundsatz

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

Abschnitt 2
Vermittlerregister

§ 5
Bestandteile und Inhalt des Registers

§ 6
Eintragung

§ 7
Eingeschränkter Zugang

Abschnitt 3
Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

§ 8
Geltungsbereich

§ 9
Umfang der Versicherung

§ 10
Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 4
Informationspflichten

§ 11
Information des Versicherungsnehmers

Abschnitt 5
Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

§ 12
Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 13
Nachweis

§ 14
Aufzeichnungspflicht

§ 15
Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten

§ 17
Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken

Abschnitt 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 18
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Übergangsregelung

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

2. Rechtliche Grundlagen

3. Vorsorge

4. Sach-/Vermögensversicherung

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 8)

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Informationspflichten und Bürokratiekosten

5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen

Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Abschnitt 4 Informationspflichten

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absätzen 1 bis 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)


 
 
 


Drucksache 641/07

... Fast jeder sechste Jugendliche in Europa verlässt die Schule vorzeitig. Die Mitgliedstaaten wollen diesen Anteil bis 2010 auf durchschnittlich 10 % verringern, aber es ist nicht sicher, ob dieses Ziel erreicht werden kann. Einer von vier jungen Erwachsenen (Altersgruppe 25-29) hat keinen Bildungsabschluß auf dem Niveau der Sekundarstufe II erreicht. Erhebungen zufolge gibt es beträchtliche Lücken bei den Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten der Schüler, was ein ernstes Hindernis für den Übergang in die berufliche Bildung oder die Hochschulbildung darstellt und die Betroffenen der Gefahr einer ungewissen Zukunft in der Gesellschaft und auf dem modernen Arbeitsmarkt aussetzt6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/07




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen

3. Jugend und Beschäftigung: Eine Herausforderung für Europa

3.1. Arbeitslose Jugendliche: eine ungenutzte Ressource12

3.2. Verbesserung des Übergangs junger Menschen in den Arbeitsmarkt: Flexicurity

3.3. Förderung des Unternehmertums

4. Das Potential Aller umfassend nutzen

4.1. Soziale Eingliederung

4.2. Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte

4.3. Bessere Gesundheit

5. Aktive junge Bürger

5.1. Beteiligung junger Menschen

5.2. Freiwillige Aktivitäten

5.3. Junge Menschen und die EU: Intensivere Partnerschaft

6. Schlussfolgerungen

Technischer Anhang: Liste der Referenzdokumente in chronologischer Reihenfolge


 
 
 


Drucksache 824/07

... Was die innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmer anbelangt, so werden gemeinsame Verfahren zur Regelung von deren Einreise in die EU sowie ihres befristeten Aufenthalts und ihrer Wohnsitznahme in der EU in jenen Bereichen festgelegt, die nicht Gegenstand der GATS-Verhandlungen sind. Diese Verfahren werden daher nicht die von der EG bzw. von der EG und ihren Mitgliedstaaten eingegangenen internationalen Verpflichtungen berühren. Was die bezahlten Auszubildenden betrifft, so zielt der Vorschlag vor allem auf die Entwicklung einer Politik für den Bereich der zirkulären Migration, und zwar auch im Hinblick auf die Unterstützung der EG-Entwicklungspolitik: Indem Drittstaatsangehörigen ermöglicht wird, durch eine Ausbildungszeit in Europa Fertigkeiten und Wissen zu erwerben, kann nämlich der Strom von Wissen (Brain Circulation), der sowohl dem Herkunfts- als auch dem Aufnahmeland zugute kommt, gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 574/07

... Nach der geltenden nationalen Verordnung kann die zuständige Behörde nach § 13 Abs. 7 von einer Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten absehen, wenn beispielsweise eine Abschlussprüfung in den Berufen Landwirt oder Tierpfleger vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

§ 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 762/07

... ". In einigen Mitgliedstaaten besteht in bestimmten Wirtschaftssektoren bereits ein sich auf sämtliche Qualifikationen beziehendes erhebliches Defizit an Arbeitskräften und Fertigkeiten, das von den nationalen Arbeitsmärkten nicht ausgeglichen werden kann. Nach Eurostat-Prognosen wird die EU-Gesamtbevölkerung ab 2025 und der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits ab 2011 abnehmen. Allerdings sind nicht alle Mitgliedstaaten hiervon gleichermaßen betroffen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigung in wissensintensiven Sektoren, die eine qualifizierte Ausbildung verlangen, im Verhältnis zu anderen Sektoren der EU-Wirtschaft laufend zunimmt. Somit ist ersichtlich, dass die Union für ihre Wirtschaft zunehmend besser qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Allein mit der Zuwanderung kann dieses Problem allerdings nicht gelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 253/07

... " hat daher das Potenzial, zu zentralen Zielen der EU-Politik beizutragen und neue Herausforderungen im Bereich Gesundheit, Energieversorgung, Erderwärmung oder Bevölkerungsalterung bewältigen zu helfen. Europa ist mit seinem verfügbaren Wissen und seinen vorhandenen Fertigkeiten gut aufgestellt, um dieses Potenzial sowohl in Europa als auch weltweit, unter anderem in seinen Beziehungen zu den Entwicklungsländern, zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/07




1. Die EU für 2010 fit machen

2. Moderne Anwendungen von Biowissenschaften und Biotechnologie und ihr Beitrag zur EU-Politik

2.1. Der Beitrag zur EU-Politik

2.2. Medizinische Biotechnologie

2.3. Industrielle Biotechnologie

2.4. Biotechnologie in der Primärproduktion bzw. der Agrar- und Ernährungsindustrie

3. Die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten der modernen Biotechnologie und die öffentliche Meinung

4. Die Umsetzung der Strategie im Zeitraum 2002 - 2006

5. Die künftige Fortsetzung der Strategie

6. Fazit

Neufokussierter Aktionsplan für Biowissenschaften und Biotechnologie


 
 
 


Drucksache 657/07

... • Die Umwandlung in eine Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft ist ebenso revolutionär wie der Übergang vom Agrar- zum Industriezeitalter . Das Wesen der Arbeit wird neu bestimmt. Es besteht eine enorme Nachfrage nach Informationstechnologien und persönlichen Fertigkeiten. Zu viele junge Leute – ein Sechstel – verlassen die Schule zu früh und verfügen nicht über die Grundfertigkeiten, die in einer Wissensgesellschaft gebraucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/07




Mitteilung

Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009

3 Einführung

3 Vorarbeiten

Einzelheiten zum Ablauf der Konsultation

1. Der EU-Haushalt - von seinen Anfängen bis Heute

1.1. Ein Haushalt zur Verwirklichung politischer Ziele

1.2. Der Haushalt als Instrument zur Neuausrichtung der Prioritäten

2. Den EU-Haushalt der Zukunft gestalten: Der Mehrwert der EU-Finanzierung

2.1. Vorbereitung auf die Herausforderungen von morgen

2.2. Gleichgewicht zwischen Ausgaben auf europäischer und Ausgaben auf nationaler Ebene

2.3. Umsetzung der EU-Politiken

3. Finanzierung des Haushalts

3.1. Das System der EU-Eigenmittel

3.2. Korrekturen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 532/07

... -Codes präzisiert. Die IMO musste in der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, dass es im Zusammenhang mit dem Aussetzen und Wiedereinholen von Rettungsbooten, insbesondere auch bei Übungen, zu teilweise schweren Unfällen kam. Bei näherer Untersuchung hatte sich in vielen Fällen der unsachgemäße Umgang mit Auslösemechanismen als Unfallursache herausgestellt. Daher werden mit der genannten Entschließung die Kompetenzstandards für Rettungsbootleute in dieser Hinsicht ergänzt und entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in den Ausbildungskatalog aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Entschliessung MSC.156 78 angenommen am 20. Mai 2004 Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten STCW-Code

Anlage
Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Teil
A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmung der Anlage STCW-Übereinkommens

Kapitel I
Normen bezüglich der allgemeinen Bestimmungen

Entschliessung MSC.180 79 angenommen am 9. Dezember 2004

Annahme von Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten STCW-Code

Anlage
Änderungen des Code für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Sechste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


 
 
 


Drucksache 818/07

... die Aufnahme einer der in Anhang IV genannten Tätigkeiten oder ihre Ausübung vom Besitz allgemeiner, kaufmännischer oder fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten abhängig gemacht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gleichgestellte Ausbildungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren und Fristen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 7
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 8
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 9
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Regelungsinhalt:

3. Ermächtigungsgrundlage:

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:

5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:

a Kosten ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks


 
 
 


Drucksache 470/07

... " und die optimale Entwicklung von Fähigkeiten. Es handelt sich auch um flexible Formen der Arbeitsorganisation, mit denen man neue Bedürfnisse und Fertigkeiten im Produktionsbereich rasch und wirksam in den Griff bekommen kann, und darum, die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Pflichten zu erleichtern. Sicherheit zum andern ist mehr als nur die Gewissheit, die Arbeitsstelle zu behalten: es geht darum, Menschen die Fähigkeiten zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, im Laufe ihres Berufslebens voranzukommen, und ihnen dabei zu helfen, eine neue Beschäftigung zu finden. Es geht auch um angemessene Leistungen bei Arbeitslosigkeit, damit Übergänge erleichtert werden. Schließlich schließt Sicherheit auch Fortbildungsmöglichkeiten für alle Arbeitnehmer ein (insbesondere geringqualifizierte und ältere).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/07




1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel

2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz

3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten

4. Flexicurity und der Soziale Dialog

5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz

6. Flexicurity-Optionen

7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity

8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Anhang I
Flexicurity-Optionen

Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen

Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen

Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte

Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte

Anhang II
Beispiele für Flexicurity

Anhang III
Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren

A. Flexible Vertragsformen

B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen

C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

E. Arbeitsmarktergebnisse


 
 
 


Drucksache 252/07

... Die Förderung unternehmerischen Denkens25 wie auch der einschlägigen Fähigkeiten unter den Forschern kann erheblich dazu beitragen, die Kluft, die zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Bezug auf die Einstellungen und Gepflogenheiten besteht, zu schmälern. Damit die Wechselbeziehungen zwischen beiden gestärkt werden, müssen den Forschern grundlegende Fertigkeiten auf dem Gebiet des Wissenstransfers und unternehmerische Fähigkeiten mit auf den Weg gegeben werden. Eine unternehmerische Ausbildung sollte angeboten werden, die die Teilnehmer darin schult, wie geistiges Eigentum zu verwalten ist, wie mit der Industrie zusammengearbeitet werden kann und wie ein Unternehmen zu gründen und zu führen ist. Obschon das Tertiärbildungswesen normalerweise stark dezentralisiert ist, gibt es Beispiele für nationale Strategien zur Förderung der unternehmerischen Initiative in der Hochschulausbildung (z.B. Science Enterprise Challenge im VK). Um die Frage des Inhalts solcher Kurse zu klären, finanziert die Kommission derzeit ein Projekt26, mit dem ein Basissatz von Schulungsmaterial geschaffen werden soll, damit die Bedeutung des Managements von geistigem Eigentum von einer Vielzahl von Akteuren anerkannt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/07




1. Der Handlungsbedarf

2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft

2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer

2.2. Förderung von unternehmerischem Denken

3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft

3.1. Das Europäische Technologieinstitut

3.2. Zusammenarbeit

Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU

Messung der Fortschritte

3.3. Finanzielle Unterstützung

Staatliche Beihilfen

EU-Kohäsionspolitik

EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 863/07

... 2. Der Direktor wird vom Verwaltungsrat nach Konsultation des Regulierungsrats auf der Grundlage erworbener Verdienste, Fertigkeiten und Erfahrungen im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste aus einer Liste von mindestens zwei Kandidaten ernannt, die von der Kommission vorgeschlagen wird. Vor seiner Ernennung kann der vom Verwaltungsrat ausgewählte Bewerber aufgefordert werden vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 207/1/07

... Durch die Einfügung soll klargestellt werden, dass dieser Abschluss, unter Berücksichtigung der vorgesehenen einjährigen Berufserfahrung, eine ausreichende Qualifikation für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler darstellt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die am 15. Januar 2003 im EU-Amtsblatt (Amtsblatt EG (Nr.) L 9 Seite 3) verkündete Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung hinsichtlich der Anforderung der Versicherungsvermittler in Artikel 4 lediglich angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt. Sie setzt kein bestimmtes, insbesondere universitäres Niveau der Ausbildung voraus. Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes vom 19. Dezember 2006

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Drucksache 207/1/07




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1

3. Zu § 3 Abs. 3 Satz 3

4. Zu § 4

1. Abschlusszeugnis

2. Abschlusszeugnis

3. Abschlusszeugnis

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

6. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

7. Zu § 9 Abs. 6

8. Zu § 18a - neu -Wi

9. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 535/07 (Beschluss)

... Eine Regelung, nach der alle Personen, die zu erwerbswirtschaftlich, gewerbsmäßigen oder vergleichbaren Zwecken mit GVO, GVO-enthaltenden oder aus GVO bestehenden Produkten umgehen, die Zuverlässigkeit, Kenntnis, Fertigkeiten und Ausstattung besitzen müssen, um der Vorsorgepflicht nach Absatz 1 erfüllen zu können, ist unverhältnismäßig und praxisfremd. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung ist zudem ohne einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand nicht vollziehbar und kontrollierbar, zumal eine Rechtsverordnung nach Absatz 4 fehlt. Es erscheint völlig ausreichend, wenn sich Personen, die mit GVO bzw. GVO-enthaltenden Produkten umgehen, anhand der durch den Inverkehrbringer gemäß § 16b Abs. 5 mitzuliefernden Produktinformationen darüber informieren, wie die Vorsorgepflicht nach § 16b Abs. 1 erfüllt werden kann.

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Drucksache 535/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 535/1/07

... Eine Regelung, nach der alle Personen, die zu erwerbswirtschaftlich, gewerbsmäßigen oder vergleichbaren Zwecken mit GVO, GVO-enthaltenden oder aus GVO bestehenden Produkten umgehen, die Zuverlässigkeit, Kenntnis, Fertigkeiten und Ausstattung besitzen müssen, um der Vorsorgepflicht nach Absatz 1 erfüllen zu können, ist unverhältnismäßig und praxisfremd. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung ist zudem ohne einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand nicht vollziehbar und kontrollierbar, zumal eine Rechtsverordnung nach Absatz 4 fehlt. Es erscheint völlig ausreichend, wenn sich Personen, die mit GVO bzw. GVO-enthaltenden Produkten umgehen, anhand der durch den Inverkehrbringer gemäß § 16b Abs. 5 mitzuliefernden Produktinformationen darüber informieren, wie die Vorsorgepflicht nach § 16b Abs. 1 erfüllt werden kann.

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Drucksache 535/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -

10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

Zu Buchstabe c1

Zu Buchstabe c2

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *

26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *

27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -

28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 454/07

... Q. in der Erwägung, dass lebenslanges Lernen alle Menschen befähigt, die erforderlichen Fertigkeiten zur Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erwerben, dass es zu ihrer Produktivität beiträgt und ihnen ermöglicht, als Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Wissensgesellschaft teilzuhaben,



Drucksache 392/07

... (1) In den Fällen des § 22b Abs. 3 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch, wer die Voraussetzungen für die Anerkennung seiner Berufsqualifikation nach der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/07




Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9a
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 9b
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 21a
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 282/07

Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften,

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung

1. Anlass

2. Vorgaben der Richtlinie

3. Umsetzungskonzept

4. Umsetzungsbedarf

5. Wesentliche Änderungen im Überblick

a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen

b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr

c Übergangsregelungen für Energieausweise

d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen

e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden

f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden

6. Überprüfung der Anforderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Folgen der Verordnung, Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Energieausweise

b Klimaanlagen

c Sonstiges

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Kosten für die Wirtschaft

b Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude

Zu § 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude

Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude

Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen

Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung


 
 
 


Drucksache 457/07

... ", das über eine Mittelausstattung in Höhe von 50 Millionen EUR verfügt; betont, dass im Mittelpunkt dieses Vorhabens kurzfristig der Schutz der schutzbedürftigsten Gruppen, die Wiederaufnahme der Wirtschaftsaktivitäten in den betroffenen Gebieten, einschließlich der Wiederbelebung der kleinen Unternehmen und der Wiederherstellung der verlorenen Vermögenswerte in der Landwirtschaft, sowie die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und Programmen zur Förderung von Kenntnissen und Fertigkeiten stehen sollten; empfiehlt, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung des Lebensunterhalts mittel- und langfristig die Mikrofinanzierung und die Förderung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit einschließen sollten, und fordert die Kommission dringend auf, solche Strategien langfristig zu unterstützen;

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Drucksache 457/07




2 Einleitung

Politische Lage: die Hoffnungen der Menschen

2 Terrorismusbekämpfung

Vertrauensbildende Maßnahmen

Auswirkungen des Erdbebens vom 8. Oktober 2005

Reaktionen auf das Erdbeben vom 8. Oktober 2005

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 916/07

... 12. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck, spezielle europäische Ausbildungsprogramme und Programme für den Austausch von bewährten Verfahren in Bezug auf Fertigkeiten, die die Prävention und Bewältigung von Erdbeben betreffen, auf den Weg zu bringen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck auf den Europäischen Sozialfonds zurückzugreifen;

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Drucksache 916/07




2 Finanzierung

2 Koordinierung


 
 
 


Drucksache 919/07

... " aus Forschung, Bildung und Innovation; erwartet wirksamere Investitionen in neue Fertigkeiten, lebenslanges Lernen und moderne allgemeine/berufliche Bildungssysteme;

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Drucksache 919/07




Externe Dimension der Lissabon-Strategie

Interne Politikbereiche

Verknüpfung zwischen Strategien für den sozialen Schutz und die soziale Integration und den Integrierten Leitlinien

Umsetzung der Beschäftigungsleitlinien

3 Wirtschaftspolitik

Weltweite Ordnungspolitik

3 Migration

Institutionelle Maßnahmen

Einbeziehung der Akteure


 
 
 


Drucksache 559/07

... ) und Wegfall der Auskunftspflicht hinsichtlich der Bezugsfertigkeit (§ 23 Abs. 3 WoGG),



Drucksache 207/2/07

... Durch die Einfügung soll klargestellt werden, dass dieser Abschluss, unter Berücksichtigung der vorgesehenen einjährigen Berufserfahrung, eine ausreichende Qualifikation für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler darstellt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf dass die am 15. Januar 2003 im EU-Amtsblatt (Amtsblatt EG (Nr.) L 9 Seite 3) verkündete Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung hinsichtlich der Anforderung der Versicherungsvermittler in Artikel 4 lediglich angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt. Sie setzt kein bestimmtes, insbesondere universitäres Niveau der Ausbildung voraus. Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes vom 19. Dezember 2006 BGBl. I S. 3232 unverändert in § 34d Abs. 8 Nr. 2

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Drucksache 207/2/07




Zu § 4

Zu den einzelnen Regelungen:

Nr. 1a): Nr. 1b): Nr. 1c): Nr. 1d): Nr. 1e): Nr. 2a): Nr. 2b): Nr. 2c): Nr. 3a): Nr. 3b):

 
 
 


Drucksache 522/07

... Entsprechend spielen Fragen der Schulbildung eine zentrale Rolle in den nationalen Debatten über die Bildungspolitik. Die meisten Europäer verbringen mindestens neun oder zehn Jahre ihres Lebens4 in der Schule5. Hier werden ihnen die allgemeinen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen und viele der grundlegenden Normen, Einstellungen und Werte vermittelt, auf die sie während ihres ganzen Lebens zurückgreifen können. Neben den Eltern, die eine Schlüsselrolle spielen, können die Schulen den Kindern dabei helfen, ihre Talente zu entfalten und ihr Potenzial auszuschöpfen – zum Nutzen ihrer Persönlichkeitsentwicklung (auf emotionaler und intellektueller Ebene) und ihres Wohlbefindens. Wenn man die Aufgabe der Schulen darin sieht, die Schüler auf das Leben im heutigen Zeitalter vorzubereiten, gilt es vor allem sie auf den Weg zum lebenslangen Lernen zu bringen. Indem sie den Kindern Bürgersinn, Solidarität und partizipative Demokratie nahe bringt, legt eine gute Schulbildung außerdem das Fundament für eine offene und demokratische Gesellschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/07




1. Einleitung:

2. Entwicklungen und Herausforderungen

2.1 Schlüsselkompetenzen für alle

2.2 Die europäischen Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereiten

2.3 Zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen

2.4 Herausforderungen in unserer Gesellschaft bewältigen

2.5 Eine Schule für alle

2.6 In den jungen Europäern aktiven Bürgersinn wecken

2.7 Lehrkräfte – Schlüsselakteure für den Wandel

2.8 Die Entwicklung der Schulgemeinschaften unterstützen

3. Fazit

2 Fragenliste


 
 
 


Drucksache 837/07

... 3.2. Grundfertigkeiten für alle



Drucksache 141/07

... Der Europäische Rat von Lissabon kam im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als zentrales Element der Reaktion Europas auf die Globalisierung und den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft ein europäischer Rahmen für die neuen Grundfertigkeiten definiert werden müsste. Auf seiner Tagung in Barcelona21 bekräftigte der Europäische Rat die Notwendigkeit, die Beherrschung der Grundfertigkeiten zu verbessern. Im Jahr 2002 nahm der Rat eine Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen22 an, in der auch auf die "

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Drucksache 141/07




1. Einleitung

2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele

2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem

2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung

2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20

2.5. Modernisierung der Schulbildung

2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

2.7. Modernisierung der Hochschulbildung

2.8. Arbeitsmarkteignung

2.9. Fazit

20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen

3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System ESS

3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System ESS stammen

4. FAZIT

Anhang V
ERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden


 
 
 


Drucksache 456/07

... C. unter Hinweis darauf, dass sowohl die Weitergabe wissenschaftlicher Ergebnisse, besonders an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), als auch die Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen, speziell für Innovationen mit gesellschaftlicher Tragweite, verbessert werden sollten und dass gegen die räumliche Konzentration von Innovationsplattformen vorgegangen werden sollte, damit die Fertigkeiten und die Vielfalt der einzelnen Regionen der Europäischen Union genutzt werden können,



Drucksache 207/3/07

... Durch die Einfügung soll klargestellt werden, dass dieser Abschluss, unter Berücksichtigung der vorgesehenen einjährigen Berufserfahrung, eine ausreichende Qualifikation für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler darstellt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf dass die am 15. Januar 2003 im EU-Amtsblatt (Amtsblatt EG (Nr.) L 9 Seite 3) verkündete Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung hinsichtlich der Anforderung der Versicherungsvermittler in Artikel 4 lediglich angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt. Sie setzt kein bestimmtes, insbesondere universitäres Niveau der Ausbildung voraus. Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes vom 19. Dezember 2006 BGBl. I S. 3232 unverändert in § 34d Abs. 8 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/3/07




Zu § 4


 
 
 


Drucksache 591/07

... Beratung betreffend die Fertigkeiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/07




Mitteilung

3 Einleitung

1. Kontext

1.1 Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung

1.2 Andere Politiken und Ziele der Union

1.3 Sich verändernde Anforderungen

1.4 Kompetenzdefizite und unzureichende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

1.5 Merkmale des Lehrerberufs in der Europäischen Union

2 Ein Handlungsrahmen

2.1 Derzeitige Unterstützung der Lehrerbildung durch die Europäische Union

2.2 Gemeinsame Arbeit mit Mitgliedstaaten

2.3 Gemeinsame Grundsätze

2.3.1 Lebenslanges Lernen

2.3.2 Erforderliche Fähigkeiten

2.3.3 Reflexive Praxis und Forschung

2.3.4 Qualifikationen

2.3.5 Lehrerbildung im Rahmen der Hochschulbildung

2.3.6 Der Lehrerberuf in der Gesellschaft

3 Der Beitrag der Kommission

4 Fazit


 
 
 


Drucksache 1/07

... 4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

II. Änderungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Preiswirkungsklausel

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung


 
 
 


Drucksache 924/07

... 61. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bürgerinnen und Bürger des Lesens und Schreibens kundig sind und die Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen, um eine nützliche Tätigkeit ausüben und uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/07




2 Allgemeines

2 Sozialschutz


 
 
 


Drucksache 713/06

... (3) Im praktischen Teil des Lehrgangs sind Grundfertigkeiten des Umgangs mit dem Tier, insbesondere dem Pferd, der Verwendung der Werkzeuge und des Einsatzes der Materialien des Huf- und Klauenbeschlags zu vermitteln. Außerdem sind Übungen an Hufpräparaten sowie Demonstrationen des Hufbeschlags unter Einbeziehung der Lehrgangsteilnehmer durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung

§ 1
Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2
Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4
Ziel der Prüfung

§ 5
Zulassung zur Prüfung

§ 6
Einführungslehrgang

§ 7
Praktische Tätigkeit

§ 8
Vorbereitungslehrgang

§ 9
Prüfungsteile

§ 10
Praktischer Teil der Prüfung

§ 11
Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12
Prüfungsausschuss

§ 13
Prüfungsverfahren

§ 14
Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16
Ziel der Prüfung

§ 17
Zulassung zur Prüfung

§ 18
Prüfung

§ 19
Prüfungsausschuss

§ 20
Prüfungsverfahren

§ 21
Bewertung und Bestehen der Prüfung

§ 22
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3
(zu § 3)

Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5
(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 6
(zu § 21 Abs. 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1
(Staatliche Anerkennung)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
(Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
(Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Zu Abschnitt 4

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 366/06

... (2) Die Prüfung über die Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nach Maßgabe der Anlage 2. Durch sie hat der Bewerber oder die Bewerberin nachzuweisen, dass er oder sie die jeweils erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereichen für die betreffenden Fahrerlaubnisklassen besitzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)

§ 1
Erwerb der Grundqualifikation

§ 2
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

§ 3
Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen

§ 4
Weiterbildung

§ 5
Nachweise

§ 6
Anerkennung von Ausbildungsstätten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1) Liste der Kenntnisbereiche

Anlage 2
(zu § 1 Abs. 2 Satz 1) Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation

Anlage 3
(zu § 5 Abs. 4 Satz 2) Muster

Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer IM Personenverkehr

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifIkations-Gesetzes

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

2. Zu Artikel 2 - Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

3. Zu Artikel 3 - Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

4. Zu Artikel 4 - Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

5. Zu Artikel 5 - Neubekanntmachung

6. Zu Artikel 6 - Inkrafttreten Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.


 
 
 


Drucksache 376/06

... B. in der Erwägung, dass es sich bei der Globalisierung um ein revolutionäres Phänomen handelt, das unseren konventionellen Einsatz der verfügbaren Ressourcen in Frage stellt, die Volkswirtschaften der Schwellenländer in die Lage versetzt, Kapital, Fertigkeiten und Technologie zu importieren und in einer zunehmend miteinander verbundenen Welt zu konkurrieren, die Wanderungsströme vergrößert, die traditionellen Muster des internationalen Handels verändert und der Finanzwirtschaft eine bislang nie gekannte Bedeutung im Verhältnis zur realen Wirtschaft verleiht; in der Erwägung, dass die Bedeutung der Finanzwirtschaft „Vertrauen“ zu einem Schlüsselfaktor macht und ein neues Erfordernis einer effizienten Aufsicht und einer engeren Zusammenarbeit schafft, um die wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/06




Institutionelle Reformen

Makroökonomische Politik, Geld- und Fiskalpolitik

Umfeld für die Unternehmen

Beschäftigung und Humankapital

Infrastruktur, Verkehr und Energie

Innovation und Forschung und Entwicklung

Mehr Wettbewerb und Reform der Dienstleistungsmärkte


 
 
 


Drucksache 168/06

... § 27 regelt die von der Universität durchzuführende Prüfung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den einzelnen Fächern und Querschnittsbereichen während des Studiums nach Abschluss des Ersten Abschnitts der Ersten Prüfung und vor Beginn des Praktischen Jahres. Absatz 1 Satz 4 legt die einzelnen Fächer einschließlich eines verpflichtenden Wahlfachs fest, Satz 5 regelt die Querschnittsbereiche, in denen weitere Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei der Erarbeitung der Leistungsnachweise sind insbesondere die Themen als Querschnittsbereiche organisiert worden, die über die einzelnen Fächer hinaus übergreifende Querschnittsbedeutung haben. Weil dies bei der Palliativmedizin ebenso der Fall ist, soll der Katalog bezüglich der Querschnittsbereiche erweitert werden. Insgesamt sind demnächst demzufolge 22 Leistungsnachweise in Fächern, 13 in Querschnittsbereichen und fünf in Blockpraktika zu erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 308/06

... (2) Als Besamungsbeauftragte dürfen nur Personen tätig werden, die nach dem Besuch eines Lehrganges über künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden haben. Samen darf zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand von Tierhaltern oder deren Betriebsangehörige nur eingesetzt werden, wenn diese nach dem Besuch eines Kurzlehrganges über künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden haben. Den jeweiligen Befähigungsnachweisen stehen entsprechende Befähigungsnachweise zur Durchführung von Besamungen aus einem anderem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat gleich, wenn diese auf Grund einer Prüfung erworben worden sind, mit der gleichwertige Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit kann vom Nachweis eines Anpassungslehrganges oder von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 475/06

... 1. ihre Dauer angemessen ist und insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die dem angestrebten Bildungsziel unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Eingliederungserfordernisse und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten entsprechen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 1
Beratungsauftrag

§ 2
Berufsberatung

§ 3
Förderungsplan

Teil 2
Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 4
Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit

§ 5
Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung

§ 6
Erstattung von Kosten

§ 7
Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 3
Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 8
Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung

§ 9
Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen

§ 10
Dauer eines Studienhalbjahres

§ 11
Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel

§ 12
Kosten der Lehrgangsteilnahme

§ 13
Form und Fristen

§ 14
Versetzung und Prüfung

Teil 4
Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 15
Gegenstand der beruflichen Bildung

§ 16
Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

§ 17
Antragstellung

§ 18
Persönliche Förderungsvoraussetzungen

§ 19
Kosten der beruflichen Bildung

§ 20
Lehrgangs- und Studiengebühren

§ 21
Kosten für Ausbildungsmittel

§ 22
Beiträge zur Krankenversicherung

§ 23
Reise- und Trennungsauslagen

§ 24
Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung

§ 25
Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren

§ 26
Zuschuss zu den Umzugsauslagen

§ 27
Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten

§ 28
Pflichten der Förderungsberechtigten

§ 29
Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 5
Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 30
Stellenbörse Zur vermittlerischen Betreuung werden bei den Berufsförderungsdiensten Stellenbörsen eingerichtet.

§ 31
Eingliederungshilfen

§ 32
Einarbeitungszuschuss

§ 33
Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen

§ 34
Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 35
Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 36
Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen

§ 37
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 38
Zuständigkeiten

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Schwerpunkte des Verordnungsentwurfs sind:

3 Kosten

Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu den §§ 1

Zu § 4

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 32/06

... Viele kommunale Behörden haben Bedarf an spezifischen Fertigkeiten im Zusammenhang mit integrierte Konzepten; hierzu gehören die Sektor übergreifende Zusammenarbeit ebenso wie Fortbildungsmaßnahmen zu spezifischen Umweltvorschriften, eine wirksamen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Herbeiführung von Verhaltensänderungen der Bürger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/06




1. Einleitung

2. Ökologische Herausforderungen an städtische Gebiete

3. Mehrwert von Massnahmen auf EU-Ebene

4. Ziele der Strategie

5. Die Massnahmen

5.1. Leitlinien für eine integrierte Umweltpolitik

5.2. Leitlinien für Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr

5.3. Förderung eines EU-weiten Austauschs bester Praktiken

5.3.1. Vernetzung und Demonstrationsprojekte

5.3.2. Netz nationaler Zentren für die städtische Umwelt

5.4. Internet-Portal der Kommission für kommunale Behörden

5.5. Fortbildung

5.6. Andere Unterstützungsprogramme der Gemeinschaft

5.6.1. Kohäsionspolitik

5.6.2. Forschung

6. Synergien mit anderen politischen Massnahmen

6.1. Klimawandel

6.2. Natur und biologische Vielfalt

6.3. Umwelt und Lebensqualität

6.4. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

7. Aufbau einer Wissensbasis - Überwachung der Fortschritte

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 259/06

... (1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Artikel 1
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Mindestalter, Qualifikation

§ 3
Besitzstand

§ 4
Erwerb der Grundqualifikation

§ 5
Weiterbildung

§ 6
Ausbildungs- und Prüfungsort

§ 7
Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 8
Rechtsverordnungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 713/1/06

... es sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen der Prüfungen nach dem Hufbeschlaggesetz gleichstellen können, wenn die in der jeweiligen Prüfung nachgewiesenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/1/06




1. Zu § 5 Abs. 8, § 17 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu § 22 Abs. 2

5. Zu Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 , Anlage 2 zu § 2 Abs. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Anlage 4 zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1

7. Zu Anlage 5 zu § 14 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Anlage 6 zu § 21 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 149/06

... "Integrierte Maßnahmen sollen ein positiveres Image der unternehmerischen Initiative in der Gesellschaft bewirken, nicht nur, um die Einstellungen zu ändern, sondern auch, damit die Europäer ihre Fertigkeiten verbessern und Hindernisse beseitigt werden, die Neugründungen, Übertragungen und Unternehmensausbau im Wege stehen. Die Hindernisse regulatorischer steuerrechtlicher und finanzieller Art wurden bereits in früheren Papieren der Kommission behandelt.3 Im Februar 2004 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan für unternehmerische Initiative4, in dem bereichsübergreifende flankierende Maßnahmen für die politische Förderung der unternehmerischen Initiative angeregt werden. Im November 2005 wurde eine integrierte KMU-Politik eingeleitet.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/06




1. Einleitung

1.1. Unternehmerische Initiative als Schlüsselkompetenz für Wachstum,

2. UNTERNEHMERISCHE Initiative IN der Schulbildung

2.1. Unternehmerische Initiative im Rahmen von schulischen Lehrplänen12

2.2. Unternehmerische Initiative im Primarbereich Schüler unter 14 Jahren 14

2.3. Unternehmerische Initiative im Sekundarbereich Schüler über 14 Jahre 16

2.4. Unterstützung für Schulen und Lehrer

3. UNTERNEHMERISCHE Initiative IM Hochschulbereich

4. der weitere WEG

4.1. Ein kohärenter Rahmen

4.2. Unterstützung für Schulen und Lehrer

4.3. Teilnahme von externen Akteuren und Unternehmen

4.4. Die Förderung der unternehmerischen Initiative im Hochschulbereich


 
 
 


Drucksache 929/06

... 48. unterstützt die Förderung junger Frauen in zivilgesellschaftlichen Organisationen, damit sie Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben können, die auf den Bereich der politischen Mitwirkung übertragbar sind;



Drucksache 672/06

... es dienen können, insbesondere besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)

§ 1
Antiterrordatei

§ 2
Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 8
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 9
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 11
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 12
Errichtungsanordnung

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Art. 3 § 9a BNDG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Art. 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 145/06

... . Auch wenn die Tatsache, dass ein Einkommen unterhalb des herkömmlichen Schwellenwerts weder als notwendige noch als hinreichende Voraussetzung für Armut gesehen werden kann, so beinhaltet doch das Risiko relativer Armut einen beschränkten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die als notwendig für eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe erachtet werden. Das Risiko, unter die Armutsgefährdungsschwelle zu fallen, ist für Arbeitslose, Nichterwerbstätige, Alleinerziehende, Behinderte und chronisch Kranke höher. Eine unbestimmte Anzahl von Menschen ist somit dem Risiko schwerer Formen der Deprivation und sozialen Ausgrenzung ausgesetzt, wie Obdachlosigkeit, Drogenabhängigkeit, Alkoholismus, mangelnder Zugang zur medizinischen Grundversorgung und Analphabetismus. Erschwerend kommen in einigen Fällen noch Faktoren wie ethnische Diskriminierung und/oder Wohnen in mehrfach benachteiligten Gebieten hinzu. Im Jahr 2003 galten in der EU-25 etwa 31,7 Millionen Menschen als vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt, das sind 8,5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15- bis 64-Jährige). Miteingeschlossen sind in dieser Zahl die Langzeitarbeitslosen und Nichterwerbstätigen, die entweder nach mehrfacher erfolgloser Arbeitssuche aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind oder die arbeitswillig waren, jedoch keinen Arbeitsplatz fanden, und zwar aus unterschiedlichen Gründen: aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, mangelnder Grundfertigkeiten, einer Diskriminierung und/oder familiärer Verpflichtungen.



Drucksache 350/06

... ), das Angebot von Schulungs-/Umschulungsangeboten zur Steigerung der Fertigkeiten und Kompetenzniveaus in der berufstätigen Bevölkerung behindert und zu einem anhaltenden Missverhältnis zwischen den Qualifikationen der Absolventen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes geführt. Die Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen ist in vielen Mitgliedstaaten unannehmbar hoch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/06




Mitteilung

2 Einführung

die VOR UNS liegenden Herausforderungen.

1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen

2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern

3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten

4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten

5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen

6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken

7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren

8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen

9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen

UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte

Schlussfolgerungen

Anhang 1
Statistische Tabellen

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Anhang 2
Danksagung


 
 
 


Drucksache 388/06

... D. in der Erwägung, dass die Fähigkeit zur Verständigung und Kommunikation in anderen Sprachen als der Muttersprache und die Verbesserung der Sprachkenntnisse wichtige Faktoren zur Verwirklichung des Zieles einer besseren Ausschöpfung des menschlichen Potentials Europas sind, und dass diese Fähigkeiten und Kenntnisse eine Grundfertigkeit darstellen, die alle europäischen Bürger besitzen sollten, weil sie der vollen Ausübung der sich aus der Mobilität ableitenden Rechte und Freiheiten innerhalb der Europäischen Union und dem Aufbau eines wirklich europäischen Arbeitsmarktes förderlich ist,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.