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"Feuer"
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... In Artikel 1 Nummer 18 sind in § 27 Absatz 4 Nummer 1 vor dem Wort "mindestens" die Wörter "für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 2,0 MW und mit einer Kapazität zur Erzeugung von Biogas von über 2,3 Millionen Kubikmeter Biogas pro Jahr" einzufügen.
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 362/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... aaa) In Nummer 2 werden die Wörter "An- und Abfahrvorgänge" durch die Wörter "Zwecke der Zünd- und Stützfeuerung" ersetzt.
Drucksache 854/6/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... recht eine vom Gesetzgeber gewollte Unterscheidung zu Grunde liegt, die nicht durch das KWKG teilweise wieder aufgehoben werden soll. Es ist zu erwarten, dass nahezu alle KWK-Anlagen der chemischen Industrie weitgehend von der vorgesehenen Erhöhung ausgenommen werden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die vorgesehene Regelung eine Lenkungswirkung dahingehend entfaltet, dass Abnehmer der Wärme die Errichtung eigener Dampferzeuger mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW vorsehen. Nachteilige Regelungen für Carbon Leakage gefährdete Industrien vermindern den Anreiz, das dort bestehende KWK-Potenzial zu nutzen.
Drucksache 348/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
... anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, um die Umrüstung beziehungsweise Neuerrichtung solcher Anlagen für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans zu ermöglichen. Die Leistungsbegrenzung könnte etwa statt auf die installierte elektrische Leistung nunmehr auf eine Kombination aus Feuerungswärmeleistung und Jahreskapazität der Biogasproduktion der Biomasseanlage abstellen.
Drucksache 344/2/11
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... vorzunehmen. Ungeachtet der unbestrittenen Bedeutung der Biogasanlagen im Kontext der Energiewende würde die in Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa vorgesehene bauplanungsrechtliche Privilegierung von Biogasanlagen von 2,0 Megawatt Feuerungswärmeleistung einer Anhebung der Privilegierungsgrenzen von etwa 60 Prozent gegenüber dem geltenden Recht entsprechen. Dies würde einem unkontrollierten Zuwachs an Biogasanlagen Vorschub leisten und damit regional bestehende Akzeptanzprobleme verfestigen.
Drucksache 265/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... beinhaltet Regelungen zur Ausrüstung und Benutzung zusätzlicher Scheinwerfer und Leuchten. § 52 Absatz 3 StVZO enthält die Regelungen, welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) und gegebenenfalls zusätzlich mit Kennleuchten für blaues Blinklicht nach vorne ausgerüstet werden dürfen. Die Regelung in Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 gewährt dieses Recht den Kraftfahrzeugen, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, den Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Diese Regelung wird in Bezug genommen, um den Kreis der von der Neuregelung Begünstigten abschließend festzulegen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 03 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2 Absatz 5 FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 4 Satz 2 FZV
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 13 Absatz 5 Satz 1 FZV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Nummer 12 FZV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Satz 2 und 3 FZV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7 FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 - neu - Anlage 4 Abschnitt 6 Nummer 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV
10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 19 Absatz 1 Satz 7 - neu - StVZO
11. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 19 Absatz 5 Satz 1 - neu - StVZO
12. Zu Artikel 2 Nummer 03 - neu - § 21 Absatz 1 Satz 3a - neu - und 3b - neu - Absatz 1a - neu - StVZO
13. Zu Artikel 2 Nummer 04 - neu - § 52 Absatz 11 - neu - StVZO
14. Zu Artikel 2 Nummer 05 - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO
15. Zu Artikel 2 Nummer 06 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO
16. Zu Artikel 2 Nummer 07 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO
17. Zu Artikel 5 Nummer 3 - neu - bis 16 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 15
Zu allen übrigen Nummern:
18. Zu Artikel 6 Nummer 23 - neu -, 24 - neu - und 25 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt
19. Zu Artikel 6a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 189.4 - neu -, 189.4.1 - neu - und 189.4.2 - neu - laufende Nummer 214 und laufende Nummer 214a - neu -, 214a.1 - neu - und 214a.2 - neu -
'Artikel 6a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 709/13/11
Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
... 2. In der Gebührennummer 201 werden in der Spalte Gegenstand am Ende die Wörter "; Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes" angefügt.
Zu Artikel 3
'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Drucksache 88/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... In diesem Zusammenhang soll auch eine Klarstellung des Gewollten im Anhang dahingehend erfolgen, dass die Berechnung der Gesamtfeuerungswärmeleistung auch auf die Verbrennungseinheiten einer Anlage nach Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 Anwendung findet. Ferner muss Satz 1 die Aussage von Satz 2 berücksichtigen, in dem Arten von Einheiten genannt werden, die unter Nummer 1 zu subsumieren sind.
1. Zu Artikel 1 TEHG Der Bundesrat fordert,
2. Zur Eingangsformel
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Anhang 1 Teil 1 Nummer 1 Satz 1 TEHG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 3 TEHG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 TEHG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 1 TEHG
9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 TEHG
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1, Absatz 5 Satz 1 TEHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 TEHG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 - neu - TEHG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TEHG
14. Zu Artikel 1 § 10 Satz 1 und § 28 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 TEHG
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 1 TEHG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und Absatz 3 - neu - und § 6 Absatz 2 Satz 4 TEHG
17. Zu Artikel 1 § 23 Satz 4 - neu - TEHG
18. Zu Artikel 1 § 24 TEHG
19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 und Anhang 5 Teil 2 TEHG
20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 5 Satz 1TEHG
21. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 6 Satz 2 TEHG
22. Zu Artikel 1 § 27 TEHG
23. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a TEHG
24. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Nummer 1 TEHG
25. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 TEHG
26. Zu Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummern 1, 5, 11, 13, 19 und 22 TEHG
27. Zu Artikel 1 TEHG
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Ziel der Neuregelung ist eine umfassende Genehmigungspflicht für Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biogas, die nur noch von dem innerhalb einer Stunde erzeugten oder aufbereiteten Gasvolumen abhängig ist. Eine Produktionsleistung aus einem Gasvolumenstrom von 100 Nm3/h entspricht hierbei etwa einer energieäquivalenten Feuerungswärmeleistung von 500 bis 600 kW. Mit der Anknüpfung an den Gasvolumenstrom in dem neuen Tatbestand der Nummer 1.15 Spalte 2 – neu – wird deutlich gemacht, dass für die Bestimmung der Genehmigungsschwelle der erzeugte bzw. aufzubereitende Rohgasstrom maßgebend ist. Mit dieser Regelung wird auf praktikable Weise Rechtsklarheit für Antragsteller, Betreiber und Behörden geschaffen, da sich bisher die Genehmigungspflicht nach unterschiedlichen Bemessungsgrößen aus den Tatbeständen als Verbrennungsmotoranlage nach Nummer 1.4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Spalte 2, als Gaslager nach Nummer 9.1 Buchstabe b Spalte 2, oder als Güllelager nach Nummer 9.36 Spalte 2 der
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG
14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG
16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG
17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG
18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,
19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG
Zu Buchstabe n
20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG
24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG
25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG
26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG
27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG
28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG
§ 47a Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken
29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG
§ 49 Registerpflichten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG
31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG
32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG
35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG
36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG
37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG
38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG
39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG
40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG
41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG
42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG
43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG
44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG
45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG
46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG
47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG
48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG
50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG
51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG
52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV
'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV
54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV
§ 5 Anforderungen an beauftragte Dritte
55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV
56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV
57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV
'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG
63. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... - Schornstein-, Feuerungs-
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 88/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
In diesem Zusammenhang soll auch eine Klarstellung des Gewollten im Anhang dahingehend erfolgen, dass die Berechnung der Gesamtfeuerungswärmeleistung auch auf die Verbrennungseinheiten einer Anlage nach Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 Anwendung findet. Ferner muss Satz 1 die Aussage von Satz 2 berücksichtigen, in dem Arten von Einheiten genannt werden, die unter Nummer 1 zu subsumieren sind.
Drucksache 323/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene -Produkte-Gesetzes
... 2. Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch); Heizkessel und Kombiboiler; kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe; Wasserpumpen; gerichtete Haushaltsbeleuchtung; PCs (Desktop, Laptop) und Computermonitore; Staubsauger; Wäschetrockner; Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt; gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte; Einzelraumheizgeräte; Warmluftzentralheizung; Haushalts- und Gewerbeöfen für Speisen, inkl. Mikrowellengeräte; Haushalts- und Gewerbeherde und -grills; gewerbliche Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner; nicht gewerbliche Kaffeemaschinen; Verbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (networked stand-by); Haushalts- und Notstromversorgung; Kühlgeräte (die in Los 10, 12, und 13 nicht erfasst sind); Transformatoren; Geräte zur Bild- und Tonverarbeitung; Industrieöfen und Laboröfen; Klimatechnik.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Problem und Ziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1 Nr. 1
Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a
Zu Art. 1 Nr. 3a
Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f
Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b
Zu Art. 1 Nr. 3h
Zu Art. 1 Nr. 5b
Zu Art. 1 Nr. 5h
Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c
Zu Art. 1 Nr. 8b dd
Zu Art. 1 Nr. 8d cc
Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f
Zu Art. 1 Nr. 8g
Zu Art. 1 Nr. 11b
Zu Art. 1 Nr. 12
Zu Art. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Drucksache 200/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
... Mit der novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... In Bezug auf den Energieversorgungssektor wird im Vorschlag von den Mitgliedstaaten verlangt, dass diese nationale Wärme- und Kältepläne für den Ausbau des Potenzials der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der effizienten Fernwärme/Fernkälte verabschieden und dafür sorgen, dass die Raumplanungsvorschriften mit diesen Plänen übereinstimmen. Die Mitgliedstaaten müssen Genehmigungskriterien verabschieden, die sicherstellen, dass Anlagen in Gebieten angesiedelt werden, die sich in der Nähe von Wärmebedarfspunkten befinden, und dass vorhandene Anlagen, die in erheblichem Umfang modernisiert werden, mit hocheffizienten KWK-Anlagen ausgerüstet werden. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch Bedingungen für die Ausnahme von dieser Verpflichtung festlegen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorschlag ist ferner vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten für Anlagen, in denen Brennstoffe verfeuert oder Mineralöl und Gas raffiniert werden, ein Inventar mit Energieeffizienzdaten erstellen müssen; außerdem werden in dem Vorschlag Anforderungen hinsichtlich des vorrangigen/garantierten Netzzugangs, des vorrangigen Einsatzes von Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und der Anbindung neuer Industrieanlagen, die Abfallwärme für Fernwärme- oder Fernkältenetze erzeugen, festgelegt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 4/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... 17. Zu Artikel 7a - neu - (Feuerschutzsteuergesetz) Artikel 10 Absatz 4 (Inkrafttreten)
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
Zu Artikel 5 Nummer 2
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 11 Absatz 1 FeuerschStG
§ 11 Absatz 3 FeuerschStG
§ 11 Absatz 4 FeuerschStG
18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
§ 3 Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG
§ 6a ZuInvG
§ 7 Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG
Drucksache 710/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Phaseolus coccineus L. Prunkbohne, Feuerbohne
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Erhaltungssortenverordnung
§ 8 Verpackung und Verschließung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1489: Entwurf einer 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... 2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)
§ 1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut
§ 2 Mautschuldner
§ 3 Mautsätze
§ 4 Mautentrichtung und Mauterstattung
§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner
§ 6 Einrichtungen zur Erhebung der Maut
§ 7 Kontrolle
§ 8 Nachträgliche Mauterhebung
§ 9 Datenlöschung, Geschäftsstatistiken
§ 10 Bußgeldvorschriften
§ 11 Mautaufkommen
§ 12 Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen
§ 13 Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen
§ 14 Mauthöhe
§ 15 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb
Anlage 2 (zu § 14) Mautsätze
Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung der LKW-Maut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 6 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltsauswirkungen
4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau
5. Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungskompetenz
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Drucksache 646/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
... Dem Entwurf ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob § 114 Absatz 3 StGB-E auch Katastrophenschutzhelfer und Kräfte sonstiger Rettungsdienste erfasst. Die Formulierung "des Rettungsdienstes" ist auch unter Berücksichtigung der Formulierung "eines Rettungsdienstes" in § 305a Absatz 1 Nummer 2 StGB-E nicht hinreichend konkret genug. Die Begründung spricht im Vergleich mit der Feuerwehr nur von Hilfeleistenden anderer Rettungsdienste (Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 2, BR-Drs. 646/10, S. 5), ohne diese weiter zu bestimmen. Hingegen schützt § 305a StGB-E (Artikel 1 Nummer 6) künftig neben Polizei und Bundeswehr auch wesentliche technische Arbeitsmittel und Fahrzeuge der Feuerwehren, eines Rettungsdienstes und ausdrücklich des Katastrophenschutzes. Es ließe sich gegebenenfalls vertreten, dass § 114 Absatz 3 StGB-E für die Hilfeleistenden des Katastrophenschutzes und Kräfte sonstiger Rettungsdienste nicht einschlägig wäre. Der geschützte Personenkreis in § 114 Absatz 3 StGB-E sollte daher offener bzw. weiter gefasst werden, um auch Katastrophenschutzhelfer und Kräfte sonstiger Rettungsdienste ausdrücklich zu erfassen. Sofern es zu einer klarstellenden Formulierung in § 114 Absatz 3 StGB-E im Sinne des Antrages kommen sollte, wäre eine gleichlautende Formulierung in § 305a Absatz 1 Nummer 2 StGB-E angezeigt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchtstabe aa - neu - § 113 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 3 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 244 Absatz 3 StGB
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Die Verbände der im öffentlichen Dienst beschäftigten Feuerwehrleute beurteilen die SIMAP-Jaeger-Rechtsprechung ebenfalls positiv. Sie wollen jedoch die Bestimmungen über die Ruhezeiten lockern, um die traditionelle Arbeitszeitregelung mit 24-Stunden-Schichten beibehalten zu können. Dieses Modell sei gut auf die besonderen Bedürfnisse der Feuerwehr abgestimmt; allerdings müssten seine Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit noch weiter untersucht werden. Unter bestimmten Bedingungen wären einige Verbände bereit, das Fortbestehen der Opt-out-Möglichkeit vorübergehend zu akzeptieren. Es gibt auch einige
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 381/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo - Public Regulated Service PRS
Der PRS ist einer von fünf Galileo-Diensten und ausschließlich für autorisierte Nutzer vorrangig im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) reserviert. Es handelt sich um ein robustes, hochpräzises Signal mit garantierter Verfügbarkeit auch im Krisenfall. Wegen dieser Eigenschaften bietet sich eine Nutzung durch Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungskräfte, Grenzschutz, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie das Militär an. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat im Rahmen verschiedener Befragungen der Europäischen Kommission eine Nutzung des PRS angekündigt, vor allem Frankreich, Italien und Spanien. In Deutschland ergab eine entsprechende Abfrage ein zumindest derzeit geringes Interesse an der Nutzung des PRS. Die deutsche Position war und ist daher auf ein Offenhalten der Möglichkeiten späterer Nutzung und die Wahrung aller mit dem PRS verbundenen Möglichkeiten gerichtet.
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung - Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo – Public Regulated Service (PRS)
Drucksache 585/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 36 Absatz 3c die Wörter "durch die Feuerwehren" zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Satz 3 StVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 5 Absatz 1a StVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 36 Absatz 3c StVG
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und Nummer 2 - neu - Eingangsformel, § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 4 und § 17 Absatz 2 KfSachvG Artikel 3 ist wie folgt zu fassen:
'Artikel 3 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
5. Zu Artikel 3a - neu - § 2a Absatz 1 Satz 1 FahrlG
'Artikel 3a Änderung des Fahrlehrergesetzes
Drucksache 699/1/10
... Die Freistellung von Einsatzfahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Polizei beruht auf dem Erfordernis, derartigen Fahrzeugen eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu ermöglichen, wenn dies zwar unterhalb der Schwelle des § 35 Absatz 1 (dringendes Erfordernis) erfolgt, aber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Voraussetzung ist allerdings, dass für diese Einsatzfahrzeuge bauartbedingt keine MS-Reifen erhältlich sind.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 StVO *
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 - neu - StVO
3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog Tabelle laufende Nummer 5a und 6 Spalte Tatbestand und Spalte StVO BKatV
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... (die Lauffeuern in der Natur überlassenen Wäldern Vorschub leistet) aus dem Wald zu entfernen.
Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final
1. Einleitung
2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen
2.1. Was ist ein Wald?
2.2. Waldfläche
2.3. Waldfunktionen
2.3.1. Sozioökonomische Funktionen
2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.
2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege
2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen
2.3.2.1. Wälder schützen Böden
2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung
2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt
2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder
2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen
2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters
Frage 1:
3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder
3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden
3.2. Destruktive Stürme
3.3. Großbrände
3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen
Frage 2:
4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder
4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
Frage 3:
4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung
Frage 4:
4.4. Waldinformationen
Frage 5:
5. Perspektiven
Drucksache 308/10
... Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk sowie sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Gleichzeitig sind die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen auch schwerer geworden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Nr. 1a § 2 Abs. 10
Zu Art. 1 Nr. 1b § 2 Abs. 10a
Zu Art. 1 Nr. 1c und d § 2 Abs. 13 und 16
Zu Art. 1 Nr. 2 § 6
Zu Art. 2 Inkrafttreten
Drucksache 98/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
... Darüber hinaus besteht unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten ein Bedürfnis, dass der Gesetzgeber auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte ausdrücklich in den Anwendungsbereich des § 113
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
1. § 113 Absatz 1 StGB
2. § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB
Zu Artikel 2
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... 2. die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen erforderlichen Nahrungs- und Feuerungsmittel oder, soweit für einen Zeitraum von einem Monat solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 858/10 (Beschluss)
... In der gesamten bisherigen Diskussion wurde insbesondere auch gegenüber der Europäischen Union die zutreffende Auffassung vertreten, dass es sich bei den Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk um Einsatzpotenziale des Katastrophenschutzes handelt bzw. der Katastrophenschutz zum allergrößten Teil aus diesen Organisationen besteht. Die Formulierung in § 2 Absatz 10a Satz 1 StVG vermittelt jedoch gerade die Auffassung, dass der Katastrophenschutz neben den o.g. Organisationen besteht. Dies ist jedoch unzutreffend. Allerdings bestehen neben den o.g. Organisationen auch sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes (z.B. Regieeinheiten), die daher gesondert erfasst werden müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 10a Satz 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 16 Satz 1
Drucksache 699/10 (Beschluss)
... Die Freistellung von Einsatzfahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Polizei beruht auf dem Erfordernis, derartigen Fahrzeugen eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu ermöglichen, wenn dies zwar unterhalb der Schwelle des § 35 Absatz 1 (dringendes Erfordernis) erfolgt, aber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Voraussetzung ist allerdings, dass für diese Einsatzfahrzeuge bauartbedingt keine MS-Reifen erhältlich sind.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1, 2 und 3 StVO
2. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog Tabelle laufende Nummer 5a und 6 Spalte Tatbestand und Spalte StVO BKatV
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 483/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... c) Thermischen Ersatzbrennstoff-Feuerungsanlagen und
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:
Drucksache 544/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2009
... Feuerschulzsteuer
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2009
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2009
1. Endgültige Ausgleichsbeiträge
2. Endgültige Ausgleichszuweisungen
§ 3 Abschlusszahlungen für 2009
1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern
2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage 1 Seite 1
Anlage 1 Seite 2
Anlage 1 Seite 3
Anlage 2 Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für die Zeit vom 01.01.2009 - 31.12.2009 (in Euro)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1417: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2009
Drucksache 308/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es - Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen -
... Feuerwehrführerschein
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 10a Satz 1 StVG
2. Zur Begründung, B. Besonderer Teil zu Artikel 1 Nummer 2 § 6
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 50f Bußgeldvorschriften
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 36 Endbestände
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 6 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Artikel 10 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 9 Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung
Artikel 13 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
§ 5 Hilfsmerkmale
Artikel 16 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 19 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 21 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 22 Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 24 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Artikel 26 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 30 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 31 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
§ 4 Zuschlagsatz
Artikel 32 Inkrafttreten
Drucksache 858/2/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Mit der Möglichkeit zur prüfungsfreien Umschreibung in eine allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird ein wichtiger Anreiz zum Ehrenamt bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk sowie dem Katastrophenschutz geschaffen. Andernfalls müssten sich die Betroffenen einem wenn auch reduzierten - Zeit- und Müheaufwand zur Ausbildung und Prüfung der Fahrberechtigung unterziehen, der für sie privat ohne Nutzen bliebe.
Drucksache 696/10
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Höhe der Mindestdeckungssumme von Haftpflichtversicherungen nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV )
... Dass es hierbei nicht zu einem Großschadensereignis gekommen ist, ist lediglich auf das glückliche Zusammentreffen mehrerer Umstände zurückzuführen. So befand sich bei der zuerst vor Ort eintreffenden Feuerwehr ein Feuerwehrmann, der sich im Umgang mit der Abdichtung leckgeschlagener
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Zur Angleichung an Vorgaben aus dem Gemeinschaftsrecht wird die Steuerentlastung für das Verheizen von Kohlenwasserstoffanteilen in gasförmigen Gemischen und anderen Stoffen, die bei der Lagerung oder Verladung von Energieerzeugnissen, beim Betanken von Kraftfahrzeugen oder bei der Entgasung von Transportmitteln aufgefangen werden, gestrichen. Eine Steuerentlastung ist jedoch möglich, soweit die Gemische unter den Voraussetzungen des § 25 verwendet werden. Wenn die aufgefangenen Gase in Mineralölherstellungsbetrieben unmittelbar zur Unterfeuerung von Produktionsanlagen eingesetzt und damit einer umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden, kann eine Entlastung auch im Rahmen des sog. Herstellerprivilegs (§ 26) gewährt werden.
Drucksache 308/2/10
... Nach dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzentwurf sind bei der näheren Ausgestaltung der Sonderbestimmungen über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes auf öffentlichen Straßen die Besonderheiten der unterschiedlichen Gewichtsklassen der Fahrberechtigung zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird gebeten, hierfür bundeseinheitliche Mindestkriterien zu erlassen.
Drucksache 646/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
... Dem Entwurf ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob § 114 Absatz 3 StGB-E auch Katastrophenschutzhelfer und Kräfte sonstiger Rettungsdienste erfasst. Die Formulierung "des Rettungsdienstes" ist auch unter Berücksichtigung der Formulierung "eines Rettungsdienstes" in § 305a Absatz 1 Nummer 2 StGB-E nicht hinreichend konkret genug. Die Begründung spricht im Vergleich mit der Feuerwehr nur von Hilfeleistenden anderer Rettungsdienste (vgl. Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 2, BR-Drs. 646/10, S. 5), ohne diese weiter zu bestimmen. Hingegen schützt § 305a StGB-E (Artikel 1 Nummer 6) künftig neben Polizei und Bundeswehr auch wesentliche technische Arbeitsmittel und Fahrzeuge der Feuerwehren, eines Rettungsdienstes und ausdrücklich des Katastrophenschutzes. Es ließe sich gegebenenfalls vertreten, dass § 114 Absatz 3 StGB-E für die Hilfeleistenden des Katastrophenschutzes und Kräfte sonstiger Rettungsdienste nicht einschlägig wäre. Der geschützte Personenkreis in § 114 Absatz 3 StGB-E sollte daher offener bzw. weiter gefasst werden, um auch Katastrophenschutzhelfer und Kräfte sonstiger Rettungsdienste ausdrücklich zu erfassen. Sofern es zu einer klarstellenden Formulierung in § 114 Absatz 3 StGB-E im Sinne des Antrages kommen sollte, wäre eine gleichlautende Formulierung in § 305a Absatz 1 Nummer 2 StGB-E angezeigt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchtstabe aa - neu - § 113 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 3 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 244 Absatz 3 StGB
Drucksache 315/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... In die Pflicht sollen auch die Prüffristen für Feuerlöscher nach zugelassenen nationalen Normen der ADR-Vertragsstaaten einbezogen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Artikel 2 Änderung der Gefahrgutverordnung See
Artikel 3 Änderung der Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte
Artikel 4 Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines:
II. Im Einzelnen:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 1 Nummer 14
Zu Artikel 1 Nummer 15
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 2 Nummer 4
Zu Artikel 2 Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1268: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 139/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... 2. die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen erforderlichen Nahrungs- und Feuerungsmittel oder, soweit für einen Zeitraum von einem Monat solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 40
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
3 Gesetzgebungskompetenz
3 Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 585/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... 1. Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch die Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, um die Rettung von Insassen aus verunfallten Fahrzeugen durch die Feuerwehren zu beschleunigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder und Gemeinden
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 3 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
5. Nachhaltigkeit
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1275: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 858/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk sowie dem Katastrophenschutz stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Seit 1999 dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) zudem nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Zusätzlich sind die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen auch schwerer geworden, selbst die kleineren Fahrzeuge überschreiten in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5t. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 01.01.1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund ihres Bestandsschutzes auch diese Fahrzeuge noch mit dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren. Grund für diese Entwicklung ist die Richtlinie 91/439/EWG vom 29.7.1991 (ABl. EG (Nr.) L 237), nach der das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen zum 01.01.1999 an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren. Der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 7.11.2008 (Drucksache 602/08(B)) das BMVBS daher aufgefordert, durch eine Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
H. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Belange
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1582: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Drucksache 751/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des "Forest Focus"-Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) - Abschlussbericht KOM (2010) 430 endg.; Ratsdok. 13035/10
... Die im Rahmen des „Forest Focus“-Systems kofinanzierten Tätigkeiten zur Verhütung von Waldbränden umfassten die Anlage von Waldwegen, Brandschutzstreifen, Wasserentnahmestellen, Feuerschneisen, die Rodung brandgefährdeter Flächen, Monitoringeinrichtungen, Fernmeldegeräte, Sensibilisierungskampagnen und spezialisierte Fortbildungen.
1. Einführung Hauptleistungen
2. Überblick über die „Forest Focus“-Verordnung
3. Ergebnisse
3.1. „Forest Focus“-Datenbank
3.2. Tätigkeiten zur Verhütung von Waldbränden und das Europäische Waldbrand- Informationssystem
3.3. Studien
4. finanzielle Ausführung
4.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Tätigkeiten im Zeitraum 2003-2006
4.2. Ausgaben und Mittelverwendung im „Forest Focus“-System
5. Fazit
Drucksache 572/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Beratungsgruppe der Kommission für den Bereich chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheit ("CBRN-Beratungsgruppe")
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Beratungsgruppe der Kommission für den Bereich chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheit ("CBRN-Beratungsgruppe") einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Inneres und Kommunales, Berufsfeuerwehr Köln (LBD Dr. Volker Ruster).
Drucksache 262/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Der Geltungsbereich des ursprünglichen Kommissionsentwurfs zu der EG-Richtlinie 2006/25/EG umfasste sowohl den Schutz der Beschäftigten vor optischer Strahlung aus künstlichen Quellen als auch den Schutz der Beschäftigten vor optischer Strahlung aus natürlichen Quellen (z.B. Sonnenstrahlung oder Feuer). Auf Grund des erheblichen Widerstands im Europaparlament wurden jedoch im Laufe des Verfahrens die Gefährdungen der Beschäftigten durch natürliche optische Strahlung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie gestrichen. Begründet wurde dies vor allem damit, dass der Schutz der Beschäftigten vor natürlicher optischer Strahlung bereits durch die EG-Rahmenrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen und Berechnungen
§ 5 Fachkundige Personen
Abschnitt 3 Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
§ 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4 Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 8 Unterweisung der Beschäftigten
§ 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Ausnahmen
§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Artikel 3 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.
Artikel 4 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Drucksache 573/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates15, pyrotechnische Gegenstände, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur nicht kommerziellen Verwendung durch die Streitkräfte, die Strafverfolgungsbehörden oder die Feuerwehr bestimmt sind, Ausrüstung im Sinne der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags
o Allgemeiner Hintergrund
o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten
o Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
o Subsidiaritätsprinzip
o Auswirkungen auf die Grundrechte
o Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel
o Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung
Artikel 5 Genehmigung
Artikel 6 Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl
Artikel 7 Datenschutz
Artikel 8 Sanktionen
Artikel 9 Änderung der Anhänge
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikel 15 Übergangsbestimmung
Artikel 16 Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang 1 Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt
Anhang 2 Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische
Drucksache 4/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... 12. Zu Artikel 7a - neu - (Feuerschutzsteuergesetz)
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... Der Gesetzentwurf ist insgesamt zu begrüßen als ein Instrument zur Eindämmung des Anstiegs der Arzneimittelausgaben. Die Heilfürsorge, die als sonstiger Kostenträger die Leistungen für die Polizeivollzugsbeamten und den feuerwehrtechnischen Dienst zu erstatten hat, ist von den ständig steigenden Arzneimittelkosten ebenso betroffen und somit an jeglicher Kostenminderung interessiert.
Drucksache 483/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... c) Thermischen Ersatzbrennstoff-Feuerungsanlagen und
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010)
Drucksache 675/10
Verordnung der Bundesregierung
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV )
... 1. in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung über Großfeuerungs- und
Drucksache 127/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu Iran
... L. in der Erwägung, dass am 8. Januar 2010 ein Mordversuch gegen Mehdi Karroubi, den zweitwichtigsten Kandidaten der Opposition bei den Präsidentschaftswahlen verübt wurde, wobei zwei Kugeln auf sein kugelsicheres Auto abgefeuert wurden, während Mitglieder der Basij-Milizen und der Revolutionärsgarden sich aus Protest gegen die Anwesenheit von Mehdi Karroubi in Qazvin versammelten,
Drucksache 725/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG -Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG -FGV)
... 2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind, und 3. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern diese Fahrzeuge in der Lage sind, die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Genehmigungsbehörde
Kapitel 2 Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
§ 3 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 4 Erteilung der EG-Typgenehmigung
§ 5 Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 7 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 8 Besondere Verfahren
Abschnitt 2 Kleinserien-Typgenehmigung
§ 9 Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
§ 10 Übereinstimmungsbescheinigung
§ 11 Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
§ 12 Datenbestätigung
Abschnitt 3 Einzelgenehmigung
§ 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
Abschnitt 4 EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
§ 14 Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung
§ 15 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 16 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 17 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 18 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 19 Besondere Verfahren
Kapitel 4 EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
§ 20 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 21 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 22 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 23 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 24 Besondere Verfahren
Kapitel 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
§ 26 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 27 Zulassung und Veräußerung
§ 28 Informationen des Herstellers
§ 29 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel 6 Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten
§ 30 Anerkennung und Anerkennungsstelle
§ 31 Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste
§ 32 Änderung der Anerkennung
§ 33 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 34 Überwachung der anerkannten Stellen
§ 35 Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme
§ 36 Freistellungsklausel
Kapitel 7 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Harmonisierte Normen
§ 39 Übergangsvorschriften
§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder und Kommunen
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
C. Sonstige Auswirkungen
1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
2. Nachhaltigkeit
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1517: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge Neuverkündung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (NKR-Nr. 1518) Neuverkündung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (NKR-Nr. 1519) Der Nationale Normenkontrollrat hat die oben genannten Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.
Drucksache 661/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Darüber hinaus ist es gesellschaftspolitisch wünschenswert, dass sich Menschen für andere einsetzen und dadurch zum Gemeinwohl beitragen. Es ist davon auszugehen, dass das mit öffentlichen Mitteln geförderte und stark beworbene Bürgerschaftliche Engagement merklich Schaden nimmt, wenn die steuerfreien Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr oder in Musikvereinen nicht mehr anrechnungsfrei bleiben sollen, die zum Teil aber deutlich höheren Entschädigungen z.B. für Gemeinderats- oder Beiratstätigkeiten, anrechnungsfrei bleiben können.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
3. Zur Belastung der Kommunen
4. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
5. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
7. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 1 1b Absatz 1a - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II ,
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II ,
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
21. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
22. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
25. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
26. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
27. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
28. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
29. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII In Artikel 3 Nummer 29 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
30. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
31. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
32. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
33. Zu Artikel 11a - neu - § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
'Artikel 11a Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG
Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... Ein weiterer Aspekt ist die Erhöhung des Gefährdungspotentials der Einsatzkräfte der Feuerwehren, i. d. R. freiwillige Feuerwehren. Im Falle eines Wohnungsbrandes wäre somit für die Einsatzkräfte der Feuerwehren nicht sofort erkennbar, dass sich am Einsatzort explosionsgefährliche Stoffe befinden.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV
10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV
§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden
11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV
Begründung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV
Zu a:
Zu b:
14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV
18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV
19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV
20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV
21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV
§ 2 Allgemeine Anforderungen
23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe u
25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV
26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV
27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV
28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV
29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV
30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV
1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt
2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten
3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV
4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet „Ausbildung für terroristische Zwecke“ die Unterweisung in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder die Unterweisung in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen, in Kenntnis der Tatsache, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck eingesetzt werden sollen.
Drucksache 335/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010)
Drucksache 230/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
... Die Maßgabe zur Verordnung über Großfeuerungsanlagen hat sich erledigt.
Drucksache 98/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Antrag der Freistaaten Sachsen und Bayern -
... Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift.
Drucksache 858/1/10
... In der gesamten bisherigen Diskussion wurde insbesondere auch gegenüber der Europäischen Union die zutreffende Auffassung vertreten, dass es sich bei den Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk um Einsatzpotenziale des Katastrophenschutzes handelt bzw. der Katastrophenschutz zum allergrößten Teil aus diesen Organisationen besteht. Die Formulierung in § 2 Absatz 10a Satz 1 StVG vermittelt jedoch gerade die Auffassung, dass der Katastrophenschutz neben den o.g. Organisationen besteht. Dies ist jedoch unzutreffend. Allerdings bestehen neben den o.g. Organisationen auch sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes (z.B. Regieeinheiten), die daher gesondert erfasst werden müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 10a Satz 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 16 Satz 1
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 572/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Beratungsgruppe der Kommission für den Bereich chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheit ("CBRN-Beratungsgruppe")
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Beratungsgruppe der Kommission für den Bereich chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheit ("CBRN-Beratungsgruppe") einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Inneres und Kommunales, Berufsfeuerwehr Köln (LBD Dr. Volker Ruster).
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.