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"Finanzausgleich"
Drucksache 62/20
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2020
... Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2020
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2020
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs 2020
Drucksache 364/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
... Der pauschale Ausgleich gemeindlicher Gewerbesteuermindereinnahmen unter Berücksichtigung der Finanzausgleichswirkungen führt für den Bund zu Mehrausgaben im Jahr 2020 in Höhe von 6,134 Milliarden Euro und für die Haushalte der Länder zu einer Mehrbelastung in Höhe von 4,834 Milliarden Euro. Für die Gemeinden ergeben sich durch den pauschalen Ausgleich der gemeindlichen Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 Mehreinnahmen in Höhe von 10,968 Milliarden Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung; Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
§ 1 Pauschaler Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden
§ 2 Verteilung auf die Gemeinden
§ 3 Sondervorschriften für Berlin und Hamburg
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020
Artikel 4 Änderung des Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Inkrafttreten; Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 329/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a EStG, Nummer 8 Buchstabe a § 52 Absatz 12 Satz 3
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 Satz 5 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 § 111 Überschrift, Absatz 1 Satz 2 EStG
§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 für die Steuerfestsetzung 2019
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 111 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 EStG
12. Zu Artikel 3 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
13. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 375a AO
§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
14. Zu Artikel 11 Nummer 4 Satz 2a - neu - KBNAnrG
Drucksache 62/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2020
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 370/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 370/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 991. Sitzung des Bundesrates am 29. Juni 2020
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 370/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... Finanzausgleichsgesetz
Zweites Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie
§ 110 Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019
§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 34 Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
Artikel 8 Änderung des Forschungszulagengesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Artikel 12 Inkrafttreten
Drucksache 520/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Insbesondere vermöge eine Senkung sonstiger Kaufnebenkosten nicht, das angestrebte Ziel zu erreichen. Eine Entlastung der Käufer könnte zwar auch durch eine Senkung der sonstigen Kaufnebenkosten erreicht werden, wobei neben den Maklerkosten die Grunderwerbsteuer das größte Einsparungspotential bietet. Sie beträgt in einigen Ländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises und trägt so zu der erheblichen anfänglichen Belastung für Käufer bei. Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich. Die Änderungen im Maklerrecht dienen jedoch nicht nur der Entlastung von Immobilienkäufern, sondern auch der Unterbindung einer Ausnutzung von faktischen Zwangslagen zulasten schutzwürdiger Erwerber und der Einführung einer gerechten, an die tatsächlichen Gegebenheiten bei Immobiliengeschäften angepassten Regelung zur Aufteilung der Maklerkosten. Dies vermag eine Senkung der Grunderwerbsteuer nicht zu erreichen.
Drucksache 50/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs-gesetzes im Ausgleichsjahr 2019
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs-gesetzes im Ausgleichsjahr 2019
Drucksache 354/2/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Bei einer Inanspruchnahme dieser Befugnis dürfen sich vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Regelungen nicht auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich auswirken. Die Länder würden sonst landespolitische Entscheidungen eines anderen Landes, auf die sie keinen Einfluss nehmen können, über den bundesstaatlichen Finanzausgleich mitfinanzieren.
Drucksache 396/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
... Ziel der Gesamtkonzepts des Föderalen Konsolidierungsprogramms war es, den neuen Ländern und ihren Gemeinden dauerhaft eine angemessene Finanzausstattung zu sichern und in vertretbarer Zeit zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse im Osten Deutschlands an die im Westen zu führen. In diesem Zusammenhang ging es neben der Finanzierung der Erblasten auch um die Integration der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich und um die gesamtstaatliche Aufteilung der Vereinigungslasten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
§ 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4940, Bundesministerium der Finanzen: Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Sonstige Prüfpunkte
III. Ergebnis
Drucksache 599/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... Finanzausgleichsgesetz
‚Artikel 2 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Drucksache 395/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf angestrebte finanzielle Entlastung der Angehörigen wünschenswert erscheint, so ist dies bei Ländern und Kommunen mit einer erheblichen Kostenfolge verbunden, die einen Finanzausgleich des Bundes in nennenswerter Größenordnung erforderlich macht. Dazu enthält der Gesetzentwurf bisher keine fundierten Aussagen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 60 Absatz 2 Nummer 8 SGB IX Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.
7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX
8. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX
9. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX
Drucksache 662/19
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... Finanzausgleichsgesetz
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht - Drucksachen 19/14338, 19/15125, 19/15157, 19/15229, 19/15637 -
Anlage Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Zu Artikel 1 Nummer 4
‚Artikel 6 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Drucksache 373/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... "Artikel 7a Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2016"
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 7
Artikel 7a Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2016
Artikel 7 b Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 14. August 2017
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 373/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... Finanzausgleichsgesetz
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 562/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
‚Artikel 5 Änderung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
§ 2 Mautgebührenerhebung durch Private; Verordnungsermächtigung.
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
§ 10a Übergangsbestimmungen
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 469/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zur Folgeänderung:
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 2 Nummer 2
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*
Zu Artikel 2 Nummer 2
12. Zu Artikel 4 FAG
15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 469/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zu Artikel 4
10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... Die statistische Genauigkeit der Einzelfälle ist erforderlich, um bei der Durchführung des Zensus möglichst genaue Ergebnisse liefern zu können. Es ist Zweck des Zensus, qualitativ hochwertige Daten insbesondere zur Einwohnerzahl in Deutschland bereitzustellen. Das zeigen die Normenkontrollverfahren von Berlin und Hamburg vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gibt unzählige Gesetze, die an die Einwohnerzahl der amtlichen Statistik anknüpfen und erhebliche finanzielle Folgen daran knüpfen, z.B. beim Länderfinanzausgleich.
Drucksache 35/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2018
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 373/2/18
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 502/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG
5. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Um das Ziel bundesweiter Fortschritte der Qualitätsentwicklung und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu erreichen, sieht das Gesetz in Satz 1 den Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - und den einzelnen Ländern vor. Anstatt eine bundesweite Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung durch bundeseinheitliche Qualitätskriterien in diesem Gesetz zu regeln, sollen die unterschiedlichen Ausgangssituationen, spezifischen Zielsetzungen und Entwicklungsbedarfe in den Ländern berücksichtigt werden und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem Bund und jedem einzelnen Land, d.h. durch eine kooperative, im Wege der vertraglichen Einigung zustande gekommene Regelung länderspezifischer Anforderungen, angestrebt werden. Satz 2 regelt die Inhalte dieser rechtsverbindlichen Verträge, die die einzelnen Länder mit dem Bund als Grundlage für das Monitoring und die Evaluation abschließen. Diese Verträge stehen explizit im Zusammenhang mit der durch zusätzliche Mittel bis 2022 verbesserten Einnahmesituation der Länder über die Änderung von Umsatzsteueranteilen von Bund und Ländern. Dies wird in der Präambel dieser Verträge durch Bezugnahme auf die nach diesem Gesetz vorgenommenen Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes, die eine Erhöhung des jeweiligen Umsatzsteueranteils der Länder bis 2022 im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung vorsehen, zum Ausdruck gebracht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 338/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs-gesetzes im Ausgleichsjahr 2016
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs-gesetzes im Ausgleichsjahr 2016
Drucksache 106/17
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
... Im Rahmen der Neuregelung des bundestaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wird derzeit u.a. beraten, dem Bund "mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen" durch eine "grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen [...] im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" einzuräumen. Dieser Ansatz entspricht der Zielsetzung dieser Bundesratsinitiative, wenn davon auch die kommunale Sportinfrastruktur, die zu einem großen Teil von den Schulen genutzt wird, umfasst wird.
Drucksache 431/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen
... Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 430/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Artikel 143d, das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowie sonstige auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 2 in seiner ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung erlassene Gesetze treten außer Kraft, wenn nach dem 31. Dezember 2030 die Bundesregierung, der Bundestag oder gemeinsam mindestens drei Länder Verhandlungen über eine Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen verlangt haben und mit Ablauf von fünf Jahren nach Notifikation des Verhandlungsverlangens der Bundesregierung, des Bundestages oder der Länder beim Bundespräsidenten keine gesetzliche Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen in Kraft getreten ist. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 773/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 585/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetz es (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV )
... Finanzausgleichsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 430/1/17
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses in Artikel 13 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften einen neuen Satz in § 7 InfrGG aufgenommen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 90 Absatz 2 Satz 5 - neu - GG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 90 Absatz 2 Satz 5 GG
Drucksache 773/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... es (FAG) regelt, dass das Bundesministerium der Finanzen nach Ablauf eines Ausgleichsjahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer sowie die endgültige Höhe der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge (Ausgleichsleistungen) im Länderfinanzausgleich durch Rechtsverordnung feststellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2015
§ 3 Abschlusszahlungen für 2015
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 111/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2017
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 50/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2016
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... a) Die maßgeblichen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzgefüge treten mit Ablauf des Jahres 2019 außer Kraft. Infolgedessen ist für die Zeit ab dem Jahr 2020 eine entsprechende Neuregelung erforderlich. Hierzu haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern nach umfangreichen Verhandlungen mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 eine grundsätzliche Einigung erzielt. Danach sollen zum einen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt werden, insbesondere durch die Integration des bisherigen Länderfinanzausgleichs in die Umsatzsteuerverteilung. Zum andern enthält die Einigung Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 90 GG allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG
Drucksache 188/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2014
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 769/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Die Regelungen zur Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Maßstäbegesetz vom 9. September 2001 sowie im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016
2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 104c
Artikel 143e
Artikel 143f
Artikel 143g
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
Finanzhilfen Seehäfen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung
4 Sanierungshilfen
Stärkung des Stabilitätsrates
2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung
Infrastrukturgesellschaft Verkehr
Bessere Förderung von Investitionen
Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben
4 Steuerverwaltung
Geltungsdauer/ Übergangsregelung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Unterziffer aa
Zu Unterziffer bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 143e
Zu Artikel 143f
Zu Artikel 143g
Zu Artikel 2
Drucksache 400/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017): Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
... f) Der Bundesrat hält es für notwendig, dass sich Bund und Länder endlich auf ein gemeinsames Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich des Länderfinanzausgleichs verständigen. Es bedarf einer angemessenen Finanzausstattung aller Länder, die die umfassende und effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben nachhaltig sicherstellt. Der Bundesrat erwartet deshalb, dass der Bund den Ländern einen angemessenen Beitrag zur Verfügung stellt, und verweist hierzu auf das im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. Dezember 2015 verabschiedete gemeinsame Länder-Reformmodell. Dieses enthält weitreichende Zugeständnisse sowie Kompromisslinien und ist vom gemeinsamen Willen aller sechzehn Länder getragen, eine zeitnahe Einigung auch mit dem Bund herbeizuführen.
Drucksache 688/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Finanzausgleichsgesetz
,Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Drucksache 545/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... § 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Änderungen Finanzausgleichsgesetz
Änderungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IX. Nachhaltigkeit
X. Demografie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 520/16
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Abwehr wachsender Disparitäten zwischen den Kommunen im Bundesgebiet - "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen"
... 3. Der Bundesrat bekennt sich zur Verantwortung der Länder, die Handlungsfähigkeit ihrer Kommunen durch einen der jeweiligen landesspezifischen Situation angepassten kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die heterogene Entwicklung der Regionen in Deutschland zeigt aber auch, dass die Finanzausgleichssysteme an ihre Grenzen stoßen.
Drucksache 94/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2011
... Finanzausgleichsgesetz
Drucksache 814/5/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Zu Artikel 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Drucksache 814/7/16
Antrag der Länder Hamburg, Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Zu Artikel 23
Artikel 23 Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
§ 7a Übergegangene Ansprüche des Berechtigten bei Leistungsunfähigkeit
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 25
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Zensus (Volkszählungen) sind national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Sie liefern Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie das statistische Gesamtsystem, z.B. die Fortschreibung der Bevölkerungsstatistiken und des Wohnungsbestands sowie Auswahlgrundlagen für Stichprobenziehungen, aufbauen. Zentrale Aufgabe jedes Zensus ist die statistische Ermittlung zuverlässiger Einwohnerzahlen, die in vielen Zusammenhängen - z.B. beim horizontalen und vertikalen Finanzausgleich, bei der Einteilung der Wahlkreise und der Planung der Infrastruktur - als maßgebliche Bemessungsgrundlagen verwendet werden. Nicht zuletzt greift auch die Europäische Union (EU) auf diese Basisdaten zurück, z.B. bei der Vergabe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
aa. Erfüllungsaufwand für den Bund
Zu den Personalkosten:
Zu den Sachkosten:
bb. Erfüllungsaufwand für die Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Gegenstand des Regelungsvorhabens
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder
Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4 Evaluierung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 545/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II
Drucksache 814/3/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 814/6/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 400/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017): Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
... f) Der Bundesrat hält es für notwendig, dass sich Bund und Länder endlich auf ein gemeinsames Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich des Länderfinanzausgleichs verständigen. Es bedarf einer angemessenen Finanzausstattung aller Länder, die die umfassende und effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben nachhaltig sicherstellt. Der Bundesrat erwartet deshalb, dass der Bund den Ländern einen angemessenen Beitrag zur Verfügung stellt, und verweist hierzu auf das im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. Dezember 2015 verabschiedete gemeinsame Länder-Reformmodell. Dieses enthält weitreichende Zugeständnisse sowie Kompromisslinien und ist vom gemeinsamen Willen aller sechzehn Länder getragen, eine zeitnahe Einigung auch mit dem Bund herbeizuführen.
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... Auf dieser bevölkerungsstatistischen Fortschreibung beruht z.B. § 9 Absatz 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG). Darin heißt es:
Bericht
1. Auftrag
2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine
UAG 1:
UAG 2:
3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme
- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen
- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen
- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht
- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht
4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik
- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.
5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung
6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten
- Meldewesen
- Zwischenfazit:
- Personenstandswesen
- Statistik
7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
- Meldewesen
- Statistikwesen
8. Zusammenfassung
9. Empfehlung
Anlage 1 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen
Anlage 2 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)
3 BUNDESRECHT
3 Bundeswahlgesetz
Drucksache 814/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 278/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
... Damit führt die beabsichtigte Zentralisierung der Kindergeldfälle beim Bundesverwaltungsamt zu erheblichen Verzerrungen beim Steueraufkommen der Länder und in dem sich daran anschließenden System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Dieser Effekt ist nach dem Grundanliegen des Gesetzentwurfs nicht gewollt.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 4 Nummer 1
Drucksache 769/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... a) Die maßgeblichen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzgefüge treten mit Ablauf des Jahres 2019 außer Kraft. Infolgedessen ist für die Zeit ab dem Jahr 2020 eine entsprechende Neuregelung erforderlich. Hierzu haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern nach umfangreichen Verhandlungen mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 eine grundsätzliche Einigung erzielt. Danach sollen zum einen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt werden, insbesondere durch die Integration des bisherigen Länderfinanzausgleichs in die Umsatzsteuerverteilung. Zum andern enthält die Einigung Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 90 GG allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG
Drucksache 814/4/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 276/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
... Finanzausgleichsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds
Artikel 3 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
Zu den Artikeln 1
Zu den Artikeln 3
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IX. Nachhaltigkeit
X. Demografie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 188/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2014
... es (FAG) regelt, dass das Bundesministerium der Finanzen nach Ablauf eines Ausgleichsjahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer sowie die endgültige Höhe der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge (Ausgleichsleistungen) im Länderfinanzausgleich durch Rechtsverordnung feststellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2014
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014
§ 3 Abschlusszahlungen für 2014
1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern:
2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder:
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage 1
Anlage 2 Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für din Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 (in Euro)
Drucksache 393/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (Entlastungsbeschleunigungsgesetz)
... Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erhält der Bund im Jahr 2015 geringere Einnahmen und im Jahr 2016 höhere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro. Für die Länder resultieren hieraus entsprechende Mehr- bzw. Mindereinnahmen. Die Länder haben eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen zugesagt, sofern und soweit die Kommunen Kostenträger bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IX. Nachhaltigkeit
X. Demografie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 281/2/15
Antrag des Landes Brandenburg
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
... es und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (einschl. Kommunen) sicherzustellen. Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio. Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 347 Mio. Euro. Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt.
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Artikel 8) erhält der Bund im Jahr 2016 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 3.637 Millionen Euro, im Jahr 2017 von 1.124 Millionen Euro, im Jahr 2018 von 1.220 Millionen Euro und im Jahr 2019 von 350 Millionen Euro. Für die Länder resultieren hieraus entsprechende Mehreinnahmen. Die Länder haben eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen zugesagt, sofern und soweit die Kommunen Kostenträger bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 122/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
... "Artikel 7a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern"
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 24b Absatz 1 EStG Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zur Entlastung Alleinerziehender
7. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG
8. Zu Artikel 7a - neu - § 1 FAG
Artikel 7a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
>> Weitere Fundstellen >>
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