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222 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzausstattung"


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Drucksache 546/1/08

... Zur Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für Westdeutschland wird eine kumulierende Aufstockung der GRW von mindestens 250 Mio. Euro jährlich über einen Zeitraum von vier Jahren für notwendig erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 437/08 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass der Chartaentwurf im Wesentlichen die relevanten Themenfelder für regionalisierungswillige Staaten, wie sie bereits vom Bundesrat mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2007 (BR-Drucksache 426/07 (Beschluss)) identifiziert wurden, aufgreift. Er bedauert allerdings, dass der Fragenkomplex über eine effektive Zuordnung und Wahrnehmung von Verantwortung bei der Entscheidungsfindung auf regionaler Ebene nicht Eingang in das Abschlussdokument gefunden hat. Darüber hinaus sind die getroffenen Festlegungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Finanzausstattung der Regionen einschließlich der Frage nach eigenen Einnahmen der regionalen Gebietskörperschaften, hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu erörtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/08 (Beschluss)




Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Charta der regionalen Demokratie


 
 
 


Drucksache 505/1/08

... 25. - Der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen sollte im Rahmen der derzeitigen Finanzausstattung zukünftig alle Zugewanderten (nicht nur Drittstaatsangehörige) berücksichtigen. Bei konkreten Integrationsprojekten und -maßnahmen vor Ort ist eine Trennung zwischen Zugewanderten aus Drittstaaten und Zugewanderten aus Mitgliedstaaten weder sinnvoll noch praktikabel.



Drucksache 307/08

... 24. hat mit Besorgnis die Kritik vernommen, die unlängst von der Kommission bezüglich der Art und Weise, wie EU-Gelder von den kroatischen Behörden verwaltet werden, geäußert wurde, und fordert diese nachdrücklich auf, die festgestellten administrativen Mängel mit Unterstützung der Kommission unverzüglich in Angriff zu nehmen, damit die vorübergehende Aussetzung der Auftragsvergabe im Rahmen des Programms PHARE2006 (mit einer Finanzausstattung von insgesamt 68,5 Millionen EUR) aufgehoben und die ursprüngliche Mittelausstattung für das Haushaltsjahr 2008 im Rahmen der Komponente I des Instruments für Heranführungshilfe nach einer Verringerung um 5 Millionen EUR wieder eingesetzt werden kann;



Drucksache 437/1/08

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass der Chartaentwurf im Wesentlichen die relevanten Themenfelder für regionalisierungswillige Staaten, wie sie bereits vom Bundesrat mit Beschluss vom 12. Oktober 2007 (BR-Drucksache 426/07) identifiziert wurden, aufgreift. Er bedauert allerdings, dass der Fragenkomplex über eine effektive Zuordnung und Wahrnehmung von Verantwortung bei der Entscheidungsfindung auf regionaler Ebene nicht Eingang in das Abschlussdokument gefunden hat. Darüber hinaus sind die getroffenen Festlegungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Finanzausstattung der Regionen einschließlich der Frage nach eigenen Einnahmen der regionalen Gebietskörperschaften, hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu erörtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/08




Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Charta der regionalen Demokratie


 
 
 


Drucksache 505/08 (Beschluss)

... - Der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen sollte im Rahmen der derzeitigen Finanzausstattung zukünftig alle Zugewanderten (nicht nur Drittstaatsangehörige) berücksichtigen. Bei konkreten Integrationsprojekten und -maßnahmen vor Ort ist eine Trennung zwischen Zugewanderten aus Drittstaaten und Zugewanderten aus Mitgliedstaaten weder sinnvoll noch praktikabel.



Drucksache 696/08

... Es ist derzeit kaum zu erklären, warum für die Behandlung der Patientinnen und Patienten in den Bundesländern unterschiedlich hohe Entgelte zu zahlen sind. So sind für die Entfernung des Blinddarms in Schleswig-Holstein rd. 1.880 Euro und in Rheinland-Pfalz rd. 2.080 Euro zu zahlen. Unterschiede in den Erkrankungen der Patienten sowie im Schweregrad und der Häufigkeit der Erkrankungen werden grundsätzlich bereits im DRG-System berücksichtigt und dürften nicht zu unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerten führen. Begründungsversuche, wie die bisher vereinzelt vorgetragenen Unterschiede in der Versorgungsstruktur, die zu insgesamt höheren Kosten in erheblichem Umfang führen sollen, haben bisher nicht überzeugt. Die erreichten Verbesserungen des DRG-Systems, die zu einer insgesamt wesentlich sachgerechteren Abbildung von Krankenhausleistungen geführt haben und die einer undifferenzierten Anhebung des Preisniveaus im Land (Landesbasisfallwert) entgegenwirken, sind bei entsprechenden Erklärungsansätzen zu berücksichtigen. Es gibt auch Stimmen, die die unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte auf eine unterschiedlich hohe Einkommenssituation der Versicherten in der Vergangenheit und eine daraus folgende unterschiedliche Finanzausstattung der Krankenkassen in den Ländern zurückführen. Ab dem Jahr 2009 wird sich diese Finanzierungssituation der Krankenkassen in den Ländern angleichen. Alle Krankenkassen erhalten dann einheitliche morbiditätsorientierte Zuweisungen aus dem neuen Gesundheitsfonds. Aus diesen einheitlichen Zuweisungen müssen dann auch höhere Landesbasisfallwerte in einigen Ländern bezahlt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten .

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu § 295

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Öffentliche Haushalte

3. Wirtschaft

4. Bürgerinnen und Bürger

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht


 
 
 


Drucksache 555/3/07

... Die Regelung bezweckt die dauerhafte Finanzausstattung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Erhaltung des Infrastrukturbestandes. Eine Abschmelzung der Finanzausstattung gefährdet den Bestand und damit die Attraktivität des Systems Schiene, weil Potenziale zur Effizienzsteigerung nur begrenzt vorhanden sind. Des Weiteren ist nicht ausgeschlossen, dass ein Abschmelzen des Bundeszuschusses durch steigende Trassen- und Stationspreise kompensiert wird, um dem Renditedruck von Seiten der Investoren nachzugeben. Damit dient die Regelung der Begrenzung von Belastungen für die Länderhaushalte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/3/07




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 368/07 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Pauschalen um 6 % erforderlich und angemessen. Die Nichtanpassung in der Verordnung ist im Ergebnis als nicht hinnehmbare Kürzung der Finanzausstattung der Länder anzusehen.


 
 
 


Drucksache 368/1/07

... Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Pauschalen um 6 % erforderlich und angemessen. Die Nichtanpassung in der Verordnung ist im Ergebnis als nicht hinnehmbare Kürzung der Finanzausstattung der Länder anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/1/07




1. Zu § 1 Abs. 1 und Abs. 2 - neu - GräbPauschV 2006/20071

2. Zu § 1 Abs. 1

3. Zu § 1


 
 
 


Drucksache 146/1/07

... sflotte rund 30 Jahre beträgt. Vor diesem Hintergrund sollte zunächst geklärt werden, ob auch ältere Schiffsmotoren unter wirtschaftlichen und technischen Aspekten mit den schwefelärmeren Kraftstoffen betrieben werden können. In diesem Zusammenhang kommt einer ausreichenden Finanzausstattung des geplanten Bundesprogramms zur Förderung abgasarmer Motoren für die Binnenschifffahrt besondere Bedeutung zu.



Drucksache 555/07 (Beschluss)

... Die Regelung bezweckt die dauerhafte Finanzausstattung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Erhaltung des Infrastrukturbestandes. Eine Abschmelzung der Finanzausstattung gefährdet den Bestand und damit die Attraktivität des Systems Schiene, weil Potenziale zur Effizienzsteigerung nur begrenzt vorhanden sind. Des Weiteren ist nicht ausgeschlossen, dass ein Abschmelzen des Bundeszuschusses durch steigende Trassen- und Stationspreise kompensiert wird, um dem Renditedruck von Seiten der Investoren nachzugeben. Damit dient die Regelung der Begrenzung von Belastungen für die Länderhaushalte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG

9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Begründung

3 Einführung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 146/07 (Beschluss)

... sflotte rund 30 Jahre beträgt. Vor diesem Hintergrund sollte zunächst geklärt werden, ob auch ältere Schiffsmotoren unter wirtschaftlichen und technischen Aspekten mit den schwefelärmeren Kraftstoffen betrieben werden können. In diesem Zusammenhang kommt einer ausreichenden Finanzausstattung des geplanten Bundesprogramms zur Förderung abgasarmer Motoren für die Binnenschifffahrt besondere Bedeutung zu.



Drucksache 597/07

... 9. Grundsätze der Finanzausstattung und -verwaltung im Rahmen der Finanzverfassung für das gesamte System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Wahrung der Selbständigkeit der Träger,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 5
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 1
Errichtung, Mitglieder

§ 2
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.

§ 3
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen

§ 4
Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 7
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 1
Personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 3
Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 4
Angebote zur Anstellung

Abschnitt 2
Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht

§ 5
Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 6
Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 7
Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 3
Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen

§ 8
Verbindliches Rahmenkonzept

Abschnitt 4
Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 9
Errichtungsausschuss

Artikel 8
Folgeänderung weiterer Gesetze

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 143a

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 143b

Zu § 143c

Zu § 143d

Zu § 143e

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 143f

Zu § 143g

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 143h

Zu § 143i

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 184a

Zu § 184b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 184c

Zu § 184d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 18

Zu § 221a

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 221b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absätze 6 bis 9

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

b Länder und Gemeinden

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)


 
 
 


Drucksache 414/06

... 1. Sicherstellung ausreichender Finanzmittel Eine ausreichende Finanzausstattung ist sowohl für Natura 2000 als auch für die Erhaltung der biologischen Vielfalt außerhalb des Netzes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/06




1. Einführung

2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?

3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?

3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt

3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt

4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?

4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU

4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten

4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung

4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik

4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik

4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung

4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten

4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik

4.3.1. Internationales Regierungsführung

4.3.2. Unterstützung nach Außen

4.3.3. Welthandel

4.4. Unterstützende Maßnahmen

4.4.1. Wissen

4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement

4.4.3. Überwachung und Berichterstattung

5. WAS MUSS Geschehen?

5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus

5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele

5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU

5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt

5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel

5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage

5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen

5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung

5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen


 
 
 


Drucksache 462/1/06

... änderung geklärt werden können, die das Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung verfolgt (siehe Anlage).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/1/06




I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.

II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:

Eckpunkte Ausführungsgesetz vgl. Art. 15 - Lastentragungsgesetz - des Föderalismusreform-Begleitgesetzes :

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu den einzelnen Bereichen:

a Gemeinschaftsaufgabe

b Bildungsplanung

c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

d Wohnungsbauförderung

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:

11. Dokumentation abweichenden Landesrechts

Anlage zu
Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 223/06

... 15. betont, dass die meisten Unternehmen in den entlegenen und ländlichen Regionen Kleinunternehmen sind; betont deshalb die Notwendigkeit von besonderen Maßnahmen und Investitionsprogrammen zur Verbesserung ihrer Finanzausstattung sowie einer Ausweitung der Innovationsnetze auf die kleinen Betriebe in abgelegenen Regionen, für die der Zugang zur Innovation von lebenswichtiger Bedeutung ist; empfiehlt vereinfachte Verfahren für die Schaffung regionaler und lokaler Risikokapitalfonds in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich für technologische Entwicklung und Innovation einsetzen, wie technologische Gründerzentren, Hochtechnologieschwerpunkte, Technologieparks usw.;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/06




Europäische Charta der Kleinunternehmen

Inhalt des Berichts der Kommission

Bewertung der Umsetzung der Charta

Zukunft der Charta


 
 
 


Drucksache 111/1/06

... b) Die finanzielle Ausstattung der ersten Säule der EU-Agrarpolitik muss aus Gründen der Planungssicherheit gesichert bleiben. Die durch die EU vorgegebene Möglichkeit der bis zu 20 %igen fakultativen Modulation stellt aus Sicht des Bundesrates nicht das geeignete Instrument dar, um die Finanzausstattung der zweiten Säule der Agrarpolitik zu verbessern, weil dies zu Wettbewerbsverzerrungen sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den Mitgliedstaaten führen würde. Vielmehr ist es aus Sicht des Bundesrates unbedingt notwendig, die GAK in ihrem Bestand zu erhalten und finanziell abzusichern. Daneben bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern auch weiterhin Strategien zu entwickeln, wie der ländliche Raum unter den anstehenden Kürzungen der zweiten Säule auf EU-Ebene, nationaler Ebene und auf Ebene der Länder weiter entwickelt ein Arbeitsplatzabbau vermieden und insbesondere in benachteiligten Gebieten und Berggebieten eine flächendeckende Landbewirtschaftung aufrecht erhalten werden kann.



Drucksache 350/06 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat sieht, wie die Kommission, die Notwendigkeit, die Finanzausstattung für das Hochschulwesen zu stärken. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass insbesondere auch die Frage, ob und in welchem Umfang die Mitgliedstaaten Finanzmittel für das Hochschulwesen bereitstellen, Teil der alleinigen Bildungsverantwortung der Mitgliedstaaten nach Artikel 149 und 150 EGV ist. Das vorgeschlagene Ziel, innerhalb eines Jahrzehnts mindestens 2 % des Bruttoinlandsprodukts für einen modernisierten Hochschulsektor und 3 % für die Bereiche F&E von den Mitgliedstaaten aufzuwenden, wird nicht allein durch öffentliche Mittel zu erreichen sein. Vielmehr wird es darauf ankommen, in höherem Maße als bisher private Investitionen (z.B. durch Stiftungskapital) zu erschließen.



Drucksache 180/06

... änderung geklärt werden können, die das Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung verfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/06




Entschließung

3 I.

3 II.

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG - Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG - Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG - Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG - überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

Zu Art. 91b Abs. 2 GG:

Zu Art. 91b Abs. 3 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG - neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG - EU-Haftung:

Eckpunkte Ausführungsgesetz:

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten Verursacherprinzip

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 Satz 2 GG - Ausschluss Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG - Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:


 
 
 


Drucksache 816/1/06

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Kapitalaufstockung verfolgte Ziel, die Finanzausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch in reiferem Stadium durch Risikokapitalprodukte noch stärker als bisher zu verbessern.



Drucksache 913/06

... Die Kommission erarbeitet Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Ziel, diese den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Vorschläge sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken. Dabei soll die in der Anlage aufgeführte offene Themensammlung zugrunde gelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/06




Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Anlage zum
Antrag vom 14.12.2006 Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 462/06 (Beschluss)

... änderung geklärt werden können, die das Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung verfolgt (siehe Anlage).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)

I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.

II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

Zu Art. 91b Abs. 2 GG:

Zu Art. 91b Abs. 3 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu den einzelnen Bereichen:

a Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken

b Bildungsplanung

c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

d Wohnungsbauförderung

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:

11. Dokumentation abweichenden Landesrechts

Anlage zu
Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 350/1/06

... 10. Der Bundesrat sieht, wie die Kommission, die Notwendigkeit, die Finanzausstattung für das Hochschulwesen zu stärken. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass insbesondere auch die Frage, ob und in welchem Umfang die Mitgliedstaaten Finanzmittel für das Hochschulwesen bereitstellen, Teil der alleinigen Bildungsverantwortung der Mitgliedstaaten nach Artikel 149 und 150 EGV ist. Das vorgeschlagene Ziel, innerhalb eines Jahrzehnts mindestens 2 % des Bruttoinlandsprodukts für einen modernisierten Hochschulsektor und 3% für die Bereiche F&E von den Mitgliedstaaten aufzuwenden, wird nicht allein durch öffentliche Mittel zu erreichen sein. Vielmehr wird es darauf ankommen, in höherem Maße als bisher private Investitionen (z.B. durch Stiftungskapital) zu erschließen.



Drucksache 913/06 (Beschluss)

... 2. Aufgaben der Kommission Die Kommission erarbeitet Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Ziel, diese den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Vorschläge sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken. Dabei soll die in der Anlage aufgeführte offene Themensammlung zugrunde gelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/06 (Beschluss)




Anlage zum
Beschluss vom 15.12.2006 Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 111/06 (Beschluss)

... b) Die finanzielle Ausstattung der ersten Säule der EU-Agrarpolitik muss aus Gründen der Planungssicherheit gesichert bleiben. Die durch die EU vorgegebene Möglichkeit der bis zu 20 %igen fakultativen Modulation stellt aus Sicht des Bundesrates nicht das geeignete Instrument dar, um die Finanzausstattung der zweiten Säule der Agrarpolitik zu verbessern, weil dies zu Wettbewerbsverzerrungen sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den Mitgliedstaaten führen würde. Vielmehr ist es aus Sicht des Bundesrates unbedingt notwendig, die GAK in ihrem Bestand zu erhalten und finanziell abzusichern. Daneben bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern auch weiterhin Strategien zu entwickeln, wie der ländliche Raum unter den anstehenden Kürzungen der zweiten Säule auf EU-Ebene, nationaler Ebene und auf Ebene der Länder weiter entwickelt ein Arbeitsplatzabbau vermieden und insbesondere in benachteiligten Gebieten und Berggebieten eine flächendeckende Landbewirtschaftung aufrecht erhalten werden kann.



Drucksache 349/1/06

... Insbesondere die in den letzten Monaten intensiv geführte Diskussion zur Finanzausstattung der verschiedenen Politikbereiche der Kommission und zu den Beiträgen und Mittelrückflüssen der einzelnen Mitgliedstaaten offenbart die Notwendigkeit einer höheren Transparenz für alle Bereiche, die von EU-Geldern partizipieren.



Drucksache 816/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Kapitalaufstockung verfolgte Ziel, die Finanzausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch in reiferem Stadium durch Risikokapitalprodukte noch stärker als bisher zu verbessern.



Drucksache 319/05 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat verkennt nicht die besondere Bedeutung einer ausreichenden Finanzausstattung der Hochschulen. Allerdings ist auch hier verstärkt auf eine outputorientierte Betrachtung Wert zu legen: Entscheidend ist, durch gesteigerte Effizienz eine hohe Qualität in der Lehre sowie bei der Forschung und deren Verwertung zu erzielen, und nicht der finanzielle Aufwand. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts des verhältnismäßig hohen Anteils an öffentlichen Mitteln an den Ausgaben für Bildung und Forschung in Deutschland Anstrengungen zur Steigerung der Ausgaben in diesem Bereich vorrangig durch eine Erhöhung des Anteils privater Mittel zu finanzieren sind.



Drucksache 814/05

... Als innovatives Instrument einer kohärenten EU Governance können Agenturen wertvolle Dienste bei der effizienten und effektiven Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken oder Einzelprogrammen leisten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau des Europäischen Binnenmarktes. Bei der Schaffung eventueller weiterer Agenturen oder der Ausweitung der Kompetenzen bestehender Agenturen muß neben einer ausreichenden Rechtsgrundlage im Gemeinschaftsrecht stets die Notwendigkeit neuer oder erweiterter Agenturen auch unter den Gesichtspunkten Subsidiarität und Finanzierbarkeit nachgewiesen werden. Es entstehen Risiken wie die Duplizierung und Unübersichtlichkeit von Zuständigkeiten, eine mögliche Eigendynamik der Politikentwicklung und ein zu großes Anwachsen der Finanzausstattung und der Personalbestände.



Drucksache 285/1/05

... 20. Der Bundesrat hält es für sachgerecht, die drei Aktionsbereiche des bisherigen Aktionsprogramms öffentliche Gesundheit fortzusetzen. Der Bundesrat hält dabei die Maßnahmen zum "Schutz vor Gesundheitsbedrohungen" (Anhang 2, Ziel 1, Maßnahmen 1 und 2) für weiterhin prioritär. Auf diese sollte auch bei einer Reduktion der Finanzausstattung auch weiterhin der größte Budgetanteil entfallen. Jedoch sollte die Abgrenzung der einzelnen Aktionen insbesondere gegenüber dem Europäischen Zentrum (ECDC) und dessen Aufgaben noch klarer beachtet werden (siehe dazu auch den Beschluss des Bundesrates vom 7. November 2003, BR-Drucksache 667/03 (Beschluss)).



Drucksache 921/05

... Die Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung regelt die Grundsätze und Methoden für die Berechnung der so genannten bereinigten Solvabilität, d.h.der Finanzausstattung des Erstversicherungsunternehmens unter Berücksichtigung der Kapitalverflechtungen im Rahmen der Gruppenzugehörigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 921/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 21 wie folgt gefasst:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 6 Abs. 2 werden die Wörter

4. § 7 wird wie folgt geändert

5. § 9 wird wie folgt geändert:

6. § 10 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

7. § 14 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 15 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter

9. § 17 wird wie folgt geändert:

10. § 18 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

11. § 21 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 319/1/05

... 10. Der Bundesrat verkennt nicht die besondere Bedeutung einer ausreichenden Finanzausstattung der Hochschulen. Allerdings ist auch hier verstärkt auf eine outputorientierte Betrachtung Wert zu legen: Entscheidend ist, durch gesteigerte Effizienz eine hohe Qualität in der Lehre sowie bei der Forschung und deren Verwertung zu erzielen, und nicht der finanzielle Aufwand. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts des verhältnismäßig hohen Anteils an öffentlichen Mitteln an den Ausgaben für Bildung und Forschung in Deutschland Anstrengungen zur Steigerung der Ausgaben in diesem Bereich vorrangig durch eine Erhöhung des Anteils privater Mittel zu finanzieren sind.



Drucksache 576/05

... 70. begrüßt die Integration mehrerer Aktivitäten mit extrem kleiner Finanzausstattung in das neue Programm Kultur 2000 und unterstreicht, dass ein angemessenes Niveau der Finanzierung in diesem Bereich weiterhin wichtig ist; verweist dabei auf die Notwendigkeit, die wichtigsten Aktivitäten des Aktionsprogramms für 2004-2006 in den neuen mehrjährigen Rahmen einzubeziehen; ersucht die Kommission, Aktivitäten im Rahmen des vom Europäischen Rat am 22. und 23. März 2005 verabschiedeten Europäischen Pakts für die Jugend zu fördern; unterstützt die von den Kulturministern auf ihrer Tagung im Juli 2004 in Rotterdam geäußerte Auffassung, dass der Haushaltsansatz für die Kultur beträchtlich aufgestockt werden sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/05




Allgemeiner Kontext

Teil 1
Politische Herausforderungen

2 Forschung

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

Bildung und Ausbildung

Eine bessere Lebensqualität Ländliche Entwicklung

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ein bürgernäheres Europa Förderung von Unionsbürgerschaft, Kultur und Vielfalt

Ein stärkeres Europa in einer sichereren und solidarischeren Welt

Teil II
Organisation und Struktur des Finanzrahmens Laufzeit

2 Struktur

2 Verwaltungsausgaben

2 Agenturen

Revision, Flexibilität und Reserven

Teil III
Haushaltsmittel und Alternativen

Teil IV
Empfehlungen zu Gesetzgebungsaspekten für die ständigen Ausschüsse

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

2 Raumfahrtprogramm

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

2 Zusammenhalt

2 Landwirtschaft

2 Fischerei

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Verbraucherschutz und Volksgesundheit

Bildung und Ausbildung

Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt

Externe Politikbereiche

Anhang


 
 
 


Drucksache 285/05 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat hält es für sachgerecht, die drei Aktionsbereiche des bisherigen Aktionsprogramms öffentliche Gesundheit fortzusetzen. Der Bundesrat hält dabei die Maßnahmen zum "Schutz vor Gesundheitsbedrohungen" (Anhang 2, Ziel 1, Maßnahmen 1 und 2) für weiterhin prioritär. Auf diese sollte auch bei einer Reduktion der Finanzausstattung auch weiterhin der größte Budgetanteil entfallen. Jedoch sollte die Abgrenzung der einzelnen Aktionen insbesondere gegenüber dem Europäischen Zentrum (ECDC) und dessen Aufgaben noch klarer beachtet werden (siehe dazu auch den Beschluss des Bundesrates vom 7. November 2003, BR-Drucksache 667/03 (Beschluss)).



Drucksache 581/05

... 16. ruft die betroffenen Mitgliedstaaten auf, das menschliche Potential und die Finanzausstattung ihrer konsularischen Vertretungen in den Herkunftsländern aufzustocken, um potentielle Auswanderer über die Möglichkeiten der legalen Einreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme, des Studiums und der Forschung zu informieren; fordert die Kommission auf, die Koordinierung zwischen den diplomatischen und konsularischen Strukturen der im gleichen Land tätigen Mitgliedstaaten zu fördern, auch um den Einwanderer auf das Land hin zu lenken, das an seinem beruflichen Profil interessiert ist, und die Einwanderung möglichst auf die Staaten zu lenken, die über Aufnahmekapazitäten verfügen; schlägt unter anderem den Einsatz der Programme ARGO und AENEAS vor;



Drucksache 571/04 (Beschluss)

... " Ziel-Konvergenz-Gebiete vorgesehen wird, das dann bis zum Ende der Förderperiode auf ca. 60 % der Finanzausstattung sinkt, wäre ein akzeptabler Kompromiss, wenn damit ein angemessenes Beihilfeniveau und eine beihilferechtliche Behandlung gemäß Artikel 87 Abs. 3 Buchstabe a EGV einherginge. Im Interesse einer fairen Behandlung der betroffenen Regionen im Vergleich zu den Regionen, die auf Grund ihrer positiven Entwicklung ausscheiden, darf es jedoch keine weitere Absenkung der Mittelausstattung und der Förderintensität geben. Der Bundesrat fordert, diese Regelung in den Verordnungstext aufzunehmen. Vorfestlegungen für die übernächste Förderperiode sollten in den bis 2013 geltenden Verordnungen nicht getroffen werden.



Drucksache 712/04 (Beschluss)

... Die Diskussion hat gegenwärtig vor allem durch die Spar- und Konsolidierungszwänge der öffentlichen Hand an Schärfe gewonnen. Bereits seit längerem führen die Kommunalen Spitzenverbände die Klage, dass vor allem für die im eigenen Wirkungskreis der Kommunen angesiedelte Kinder- und Jugendhilfe Rechtsansprüche durch Bundesgesetz geregelt worden sind, ohne eine adäquate Finanzausstattung sicherzustellen. Die Kommunen fordern deshalb, das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - und das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - auf den Prüfstand zu bringen. Ziel ist es, insbesondere bei einigen kostenträchtigen Leistungen eine weitere Kostenbelastung der Kommunen zu vermeiden oder wenigstens deutlich einzudämmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

a Änderung des Artikels 1

b Änderung des Artikels 4

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 712/04

... Die Diskussion hat gegenwärtig vor allem durch die Spar- und Konsolidierungszwänge der öffentlichen Hand an Schärfe gewonnen. Bereits seit längerem führen die Kommunalen Spitzenverbände die Klage, dass vor allem für die im eigenen Wirkungskreis der Kommunen angesiedelte Kinder- und Jugendhilfe Rechtsansprüche durch Bundesgesetz geregelt worden sind, ohne eine adäquate Finanzausstattung sicherzustellen. Die Kommunen fordern deshalb, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Sozialgesetzbuch XII auf den Prüfstand zu bringen. Ziel ist es, insbesondere bei einigen kostenträchtigen Leistungen eine weitere Kostenbelastung der Kommunen zu vermeiden oder wenigstens deutlich einzudämmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

3 Inhaltsübersicht:

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“

3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“

6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

9. § 35a wird gestrichen.

10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

14. § 37 wird wie folgt geändert:

15. § 39 wird wie folgt geändert:

16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz

17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:

§ 50a
Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

4 21.

22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

26. § 86 wird wie folgt gefasst:

27. In § 86a Abs. 4 Satz 1

28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.

29. § 89a wird aufgehoben.

30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:

32. § 90 wird wie folgt geändert:

3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:

4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:

35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:

§ 93
Heranziehung des jungen Menschen

36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:

§ 93a
Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners

37. § 94 wird wie folgt gefasst:

§ 94
Heranziehung der Eltern

38. § 96 wird gestrichen.

39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:

40. § 97a wird wie folgt geändert:

41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:

§ 97b
Übergangsregelung

42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:

§ 97c
SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen

43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.

44. § 99 wird wie folgt geändert:

45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.

3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 28 wird wie folgt geändert:

5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.

6. § 40 wird aufgehoben.

7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:

8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:

9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.

11. § 102 wird wie folgt gefasst:

§ 102
Kostenersatz durch Erben

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:

2. § 67a wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummern 14 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummern 27 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummern 34 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Nummern 43 bis 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 965/04 (Beschluss)

... vorgesehenen Zahlungsfristen Terminprobleme bei der rechtzeitigen und ausreichenden Finanzausstattung der begünstigten Kommunen auf. Diese sehen sich außerstande, die nicht unerheblichen Leistungen für drei Monate vorzufinanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/04 (Beschluss)




Problem und Ziel

2 Lösung

2 Alternativen

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 907/04

... Die Errichtung der Agentur wirft schwierige Fragen auf: Erstens die Rechtsgrundlage (da die Gemeinschaftszuständigkeiten im Bereich Grundfreiheiten begrenzt sind, wird die Kommission dies bei der Ausarbeitung eines Verordnungsvorschlags zur Errichtung der Agentur genauestens berücksichtigen), zweitens die Finanzausstattung (12), drittens Fragen betreffend die Bestimmung ihres Aktionsbereichs, ihre möglichen Aufgaben und ihre möglichen Beziehungen zum Europarat und anderen internationalen Organisationen. Schließlich stellt sich auch die Frage, wie die derzeitige Struktur so angepasst werden kann, dass die Effizienz der Agentur gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 907/04




Mitteilung

1. Einleitung

2. Handlungsfeld der Agentur

2.1. Auf den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts bzw. des EU-Rechts beschränkter Auftrag

2.2. Artikel 7 EU-Vertrag umfassender Auftrag

3. mit welchen Rechten und Themen wird SICH die Agentur befassen?

4. RÄUMLICHER Geltungsbereich

5. der Agentur ZU übertragende Aufgaben

5.1. Informationssammlung und -analyse

5.2. Stellungnahmen für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten

5.3. Eine Strategie für Kommunikation und Dialog

6. VERBINDUNGEN mit der Zivilgesellschaft festigen

7. Synergien mit anderen Organen

7.1. Mit dem Europarat

7.2. Mit den einzelstaatlichen Menschenrechtsorganisationen

7.3. Mit dem Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich Grundrechte

8. Struktur der Agentur

Anlage
: Quellenangaben


 
 
 


Drucksache 965/04

... vorgesehenen Zahlungsfristen Terminprobleme bei der rechtzeitigen und ausreichenden Finanzausstattung der begünstigten Kommunen auf. Diese sehen sich außerstande, die nicht unerheblichen Leistungen für drei Monate vorzufinanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 917/1/04

... 17. Er erinnert die Bundesregierung darüber hinaus auch an die in diesem Beschluss enthaltene Forderung, in den Verordnungstext für die künftige Strukturfondsförderung aufzunehmen dass für die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen eine Finanzausstattung von 85 % der Ausstattung für "klassische"



Drucksache 42/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 207/11 PDF-Dokument



Drucksache 223/18(neu) PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 228/18 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 231/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 233/18 PDF-Dokument



Drucksache 234/18 PDF-Dokument



Drucksache 237/18 PDF-Dokument



Drucksache 238/18 PDF-Dokument



Drucksache 239/18 PDF-Dokument



Drucksache 240/18 PDF-Dokument



Drucksache 241/18 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.