[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

30 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzstabilisierungsfazilität"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 321/14

... Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat seit seinem Inkrafttreten am 27. September 2012 maßgeblich zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beigetragen. Er wurde eingerichtet, um die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) als dauerhaften Mechanismus abzulösen. Sein Ziel, die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes zu wahren, hat er - nicht zuletzt durch das mittlerweile erfolgreich abgeschlossene Hilfsprogramm für Spanien (spanisches Bankenprogramm) sowie das noch laufende Hilfsprogramm für Zypern - wirksam verfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 128/13

... Die Steuer ist jedoch vor allem auf Finanztransaktionen ausgerichtet, die von Finanzinstituten durchgeführt werden, die entweder für eigene oder fremde Rechnung als Partei einer Finanztransaktion oder im Namen einer Transaktionspartei handeln. Dieser Ansatz stellt eine umfassende Anwendung der Finanztransaktionssteuer sicher. In der Praxis ist das Vorliegen von Finanztransaktionen üblicherweise aus den entsprechenden Einträgen in den Büchern ersichtlich. Die Erhebung der Finanztransaktionssteuer darf weder die Refinanzierungsmöglichkeiten von Finanzinstituten und Staaten noch die Geldpolitik im Allgemeinen oder die öffentliche Schuldenverwaltung beeinträchtigen. Transaktionen mit der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, der Europäischen Union, wenn sie ihr Vermögen oder Zahlungsbilanzdarlehen verwaltet oder vergleichbare Tätigkeiten ausübt, und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten sollten daher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund und Vorgeschichte

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Der Vorschlag im Einzelnen

3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Ansässigkeit

Kapitel III
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer

Artikel 5
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 7
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 8
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 9
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel IV
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 10
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 11
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 12
Verhinderung von Betrug und Hinterziehung

Artikel 13
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 14
Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Überprüfungsklausel

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang
Finanzbogen zu Rechtsakten


 
 
 


Drucksache 342/13 (Beschluss)

... 2. der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität gelten unbeschadet der §§ 1 bis 3 die Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 342/13

... 2. der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität gelten unbeschadet der §§ 1 bis 3 die Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der EU

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der EU

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 370/12

... Im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden mit der Einrichtung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus (EFSM) und demnächst des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) neue Unterstützungsinstrumente geschaffen. Die geltende Verordnung hat mit diesen Entwicklungen aber nicht Schritt gehalten. Insbesondere wurden mit diesen Finanzstabilitätsmechanismen neue vorsorgliche Instrumente zur finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets geschaffen. Im Zuge der Überarbeitung der bestehenden Verordnung sollen nun auch Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, vergleichbare Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bietet diese Überarbeitung die Möglichkeit, die Verordnung zu aktualisieren, dabei der jüngsten Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und der wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung Rechnung zu tragen und damit für mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen dem Euroraum angehörenden und nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten zu sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 403/12

... "§ 1 Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/12




§ 1
Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität.

§ 3
Haushalts- und Stabilitätsverantwortung

§ 4
Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus

§ 5
Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

§ 6
Beteiligung durch ein Sondergremium

§ 7
Unterrichtung durch die Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 15/1/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Dienstleistungen der Zentralbanken und mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität durchgeführte Transaktionen ausgenommen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 15/12 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Dienstleistungen der Zentralbanken und mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität durchgeführte Transaktionen ausgenommen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/12 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 563/12

... Allerdings gestaltet sich die Durchführung der Programme häufig schwierig, da infolge der Haushaltszwänge Liquiditätsprobleme auftreten, die oftmals zu massiven Ausgabenkürzungen führen und somit die Probleme in einer Zeit der anhaltenden Krise noch verschärfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der gegenwärtigen Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder aus bilateralen Darlehen für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenlands, das auch vor der Errichtung des EFSM Finanzmittel über bilaterale Darlehen erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen der verschiedenen Unterstützungsmechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei den sechs Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland (im Rahmen des Zahlungsbilanzmechanismus), Portugal, Griechenland und Irland (im Rahmen des EFSM oder der EFSF oder bilateral). Das Programm für Ungarn lief 2010 aus, während das Programm für Lettland Anfang 2012 endete.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 562/12

... Allerdings gestaltet sich die Durchführung der Programme häufig schwierig, da infolge der Haushaltszwänge Liquiditätsprobleme auftreten, die oftmals zu massiven Ausgabenkürzungen führen und somit die Probleme in einer Zeit der anhaltenden Krise noch verschärfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder aus bilateralen Darlehen für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenlands, das auch vor der Errichtung des EFSM Finanzmittel über bilaterale Darlehen erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen der verschiedenen Unterstützungsmechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei den sechs Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland (im Rahmen des Zahlungsbilanzmechanismus), Portugal, Griechenland und Irland (im Rahmen des EFSM oder der EFSF oder bilateral). Das Programm für Ungarn lief 2010 aus, während das Programm für Lettland Anfang 2012 endete.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 383/12

... 7. Länderspezifische Empfehlungen zu dieser Problematik wurden gerichtet an Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Italien, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei. Hierbei ist zu beachten, dass Mitgliedstaaten, die zurzeit finanzielle Unterstützung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) oder gemäß Artikel 143 des Vertrags erhalten, empfohlen wird, die Maßnahmen umzusetzen, die in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen festgelegt und den Memorandums of Understanding und möglichen nachfolgenden Ergänzungen näher bestimmt sind. Dies betrifft Griechenland, Irland, Portugal und Rumänien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten

3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU

3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften

3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit

3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente

3.2.2. Besserer Informationsaustausch

3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung

3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit

3.2.5. Bessere Steuerpolitik

4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern

4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer

4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene

4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 165/12

... Der ESM soll bereits 2012 - ein Jahr früher als geplant - in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 166/12

... Der ESM soll bereits 2012 - ein Jahr früher als geplant - in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des ESM

§ 2
Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM

§ 3
[Beteiligungsrechte]

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzesfolgen

1. Wesentliche Auswirkungen des Gesetzes

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

5. Nachhaltigkeitsprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2096: Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG)


 
 
 


Drucksache 16/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates 39 und mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität durchgeführte Transaktionen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 780/11

... (4) Ein Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte einer verstärkten Überwachung unterzogen werden, wenn er von schweren finanziellen Störungen betroffen oder bedroht ist, um seine rasche Rückkehr zu einer normalen Situation zu gewährleisten und die übrigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vor möglichen negativen Spillover-Effekten zu schützen. Diese verstärkte Überwachung sollte einen umfassenderen Zugang zu den für eine enge Überwachung der wirtschaftlichen, haushaltspolitischen und finanziellen Situation erforderlichen Informationen und eine regelmäßige Berichterstattung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) bzw. an einen von diesem möglicherweise designierten Unterausschuss beinhalten. Dieselben Überwachungsmodalitäten sollten für Mitgliedstaaten gelten, die bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), dem Internationalen Währungsfonds (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/11




Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Mitgliedstaaten unter verstärkter Überwachung

Artikel 3
Verstärkte Überwachung

Artikel 4
Informationen über Finanzhilfeersuchen

Artikel 5
Bewertung der Tragfähigkeit der Staatsschulden

Artikel 6
Makroökonomisches Anpassungsprogramm

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. XXXüber gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

Artikel 11
Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms

Artikel 12
Abstimmung im Rat

Artikel 13
Finanzhilfen und Darlehen, die von der Anwendung der Artikel 5 und 6 ausgeschlossen sind

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 874/2/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Dienstleistungen der Zentralbanken und mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität durchgeführte Transaktionen ausgenommen sind.



Drucksache 147/11

... Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Europäische Rat im Oktober 2010 beschlossen, einen ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebietes einzurichten. Ein zuvor bereits etablierter Mechanismus (EFSM) war auf Grundlage von Artikel 122 Absatz 2 AEUV (Hilfen für einzelne Staaten in außergewöhnlichen Situationen) in Verbindung mit einem Vertrag zwischen den Staaten der Euro-Zone über die Errichtung einer privatrechtlichen Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für begrenzte Zeit vereinbart worden. Nunmehr soll ein entsprechender Mechanismus dauerhaft errichtet werden, um die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets langfristig zu gewährleisten. Für ein auf Dauer eingerichtetes Instrument reicht die Rechtsgrundlage in Artikel 122 Absatz 2 AEUV nicht aus.



Drucksache 874/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates, Zentralbankdienste und mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durchgeführte Tätigkeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 640/11

... (9) Am 11. Juli 2011 unterzeichneten die Finanzminister der 17 Euro-Länder den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Es ist vorgesehen, dass der ESM im Jahr 2013 die gegenwärtigen Aufgaben der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus übernimmt. Dieser künftige Mechanismus sollte daher bereits in dieser Verordnung Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

Gründe und Ziele für den Vorschlag

Allgemeiner Kontext

Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation der Interessenträger Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl von Instrumenten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 588/11

... - die europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung: Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Ziele der Politik und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes

1.2. Finanzierung des EU-Haushalts

1.3. Regulativer Kontext

1.4. Internationaler Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.3. Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.4. Kapitel IV Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ansässigkeit

Kapitel II
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze

Artikel 4
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 5
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 7
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 8
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel III
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 9
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 10
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Verpflichtungen zur Sicherstellung der Entrichtung und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 11
Besondere Bestimmungen zur Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 15
Änderung der Richtlinie 2008/7/EG

Artikel 6a
Bezug zur Richtlinie .../.../EU

Artikel 16
Überprüfungsklausel

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 872/10

... 1. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht, den sein Präsident im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Tagung vom 28./29. Oktober 2010 vorgelegt hat. Er ist sich darin einig, dass der Vertrag dahingehend geändert werden sollte, dass die Mitgliedstaaten des Euro- Währungsgebiets einen ständigen Mechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro- Währungsgebiets insgesamt einrichten (Europäischer Stabilitätsmechanismus). Dieser Mechanismus wird die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ablösen, die bis Juni 2013 in Kraft bleiben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/10




I. Wirtschaftspolitik

II. weitere Themen

Anlage I
DRAFT EUROPEAN COUNCIL DECISION amending Article 136 of the Treaty on the Functioning of the European Union with regard to a stability mechanism for Member States whose currency is the euro

Article 1

Article 2

Article 3

Anlage II
Allgemeine Merkmale des künftigen Mechanismus Erklärung der EURO-GRUPPE vom 28. November 2010


 
 
 


Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 444/17 PDF-Dokument



Drucksache 562/10 PDF-Dokument



Drucksache 647/11 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 750/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.