2795 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Fläche"
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Satz 1 regelt die notarielle Zuständigkeit für Verfahren nach §§ 35a und 40a BeurkG-E. Zuständig ist demnach der Notar, in dessen Amtsbereich sich entweder der Sitz der Gesellschaft oder der Wohnsitz oder Sitz (z.B. Sitz einer Gesellschaft) eines handelnden Gesellschafters oder Geschäftsführers befindet. Bei ausländischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern sind - wie Satz 2 nochmals klarstellt - alle deutschen Notare zuständig. Diese Zuständigkeitsvorschrift ist zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit des Systems der vorsorgenden Rechtspflege unabdingbar. Denn nach § 4 BNotO werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht; dabei ist insbesondere auch das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen zu berücksichtigen. Die in diesem Bedürfnisgrundsatz verankerte gesetzgeberische Wertung, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherzustellen, ist nur dann gewährleistet, wenn auch im Rahmen einer Fernbeurkundung, die technischfaktisch nicht mehr an ein spezielles Ortskriterium gebunden ist, gewisse örtliche Beschränkungen bestehen. Nur dies verhindert eine allzu starke Konzentration von Fernbeurkundungen bei einzelnen Notaren, welche unweigerlich zu einer Verzerrung der flächendeckenden Zuweisung von Notarstellen führte. Die im Entwurf herangezogenen unterschiedlichen Anknüpfungspunkte ermöglichen auf der anderen Seite eine hinreichende Flexibilität und schränken das Recht auf freie Notarwahl nicht über Gebühr ein. Eine darin ggf. zu erblickende Einschränkung der notariellen Berufsfreiheit ist schließlich bereits durch das in § 4 BNotO niedergelegte Bedürfnisprinzip und die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt. Bei § 10b BNotO-E handelt es sich um eine berufsrechtliche Norm, so dass Verstöße keinen Einfluss auf die rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts haben, sondern disziplinarisch zu ahnden sind. Folglich trifft die Registergerichte keine zusätzliche Prüfpflicht.
Drucksache 347/19 (Beschluss)
... es auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu schaffen.
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... MS-Pkw) dem Volumen des ursprünglichen PMS ± 30 % entspricht. Zudem muss die durchströmte Substratoberfläche der durchströmten Substratoberfläche des ursprünglichen PMS ± 30 % entsprechen.
Drucksache 67/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
Zu Ziffer 1 bis 6
Zu Ziffer 7 und 8
Zu Ziffer 9
Drucksache 191/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
... Das automatisierte Abrufverfahren umfasst den Abruf einer abrufberechtigten Person über die Registeranwendung (Benutzeroberfläche) und umfasst die Möglichkeit des Lesens (mit bekannter Identifikationsnummer (RegisterID), ohne Daten zu verbundenen Objekten), der Recherche (liefert zu bekannter RegisterID verbundene Objekte und Art der Verknüpfungen) sowie der Suche (mit bekannten Daten). Dabei erfolgt kein Abruf ohne anzugebenden Zweck. Die Suche ist zudem durch die Suchprofile eingeschränkt und die Suchprofile nur je nach Zweck und zugelassenem Abrufer möglich.
Drucksache 651/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... 2. in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
§ 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.
§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften.
‚Artikel 4a Änderung des Sprengstoffgesetzes
Artikel 4b Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4c Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 587/2/19
Antrag des Freistaates Bayern
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... aa) In Satz 1 sind nach den Wörtern Jungsauen und Sauen die Wörter "bis auf Teilflächen" einzufügen.
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Die geplanten Änderungen würden zudem dazu führen, dass innovativen Versorgungsverträgen zwischen Krankenkassen und Hämophiliezentren die Grundlage entzogen wird. Solche Verträge gibt es mittlerweile flächendeckend mit den Ersatzkassen (vdek-Vertrag) sowie mit einigen regionalen AOKen und Betriebskrankenkassen. Bei diesen Verträgen wird auch der wirtschaftliche Einsatz der Arzneimittel zur Vertragsgrundlage gemacht.
Drucksache 450/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien - Antrag des Landes Niedersachsen -
... ‚e. Ausgehend von bereits heute nahezu flächendeckend möglichen Beimischungen von knapp 10 Prozent ist eine kontinuierlich ansteigende Beimischungsquote unter Beachtung fortlaufend zu evaluierender systemtechnischer Grenzen für "grünen" Wasserstoff und erneuerbares Methan in den Gasversorgungsnetzen festzulegen.‘
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung
... ) die Belange aller landwirtschaftlichen Betriebe umfassend betroffen sind. Er bittet insbesondere darum, das hohe Potenzial von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zum Schutz von Grund-und Oberflächenwasser, nachweislich insbesondere für den Eintrag von Nitrat‐ und Pflanzenschutzmitteln und zur Verringerung der Wasserbelastungen, ausreichend zu berücksichtigen. Die Änderungen würden sich ansonsten in der Praxis auch für den Gewässerschutz kontraproduktiv auswirken können.
Drucksache 341/19 (Beschluss)
... Hinsichtlich der technischen Komplexität und der zu gewährleistenden Sicherheit beinhalten Aufsuchungsbohrungen aufgrund ihrer bohrtechnischen Ausgestaltung und den prognostizierten geologischtechnischen Risiken die gleichen Gefährdungen für die Bohrungsintegrität und die Oberfläche wie Gewinnungsbohrungen. Diesbezüglich findet in den Anforderungen der Bergaufsicht keine wesentliche Unterscheidung bei der Bearbeitung verschiedener Fragestellungen an Aufsuchungs- und Gewinnungsbohrungen statt, so dass eine Unterscheidung auch aus diesen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt ist.
Drucksache 70/19
Gesetzesantrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz)
... Ein Hafen ist eine Anlage bestehend aus Wasserflächen und angrenzenden Landflächen mit Einrichtungen, die zum An- und Ablegen sowie zum Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen bzw. Ein- und Ausschiffen von Passagieren geeignet und bestimmt sind. Kennzeichnend für einen Hafen ist mithin die Liege-, Lade-, und Löschfunktion (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10.03.2015 - 1 KN 42/13 - juris Rn. 32).
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Die geplanten Änderungen würden zudem dazu führen, dass innovativen Versorgungsverträgen zwischen Krankenkassen und Hämophiliezentren die Grundlage entzogen wird. Solche Verträge gibt es mittlerweile flächendeckend mit den Ersatzkassen (vdek-Vertrag) sowie mit einigen regionalen AOKen und Betriebskrankenkassen. Bei diesen Verträgen wird auch der wirtschaftliche Einsatz der Arzneimittel zur Vertragsgrundlage gemacht.
Drucksache 293/19
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates für Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik
... 1. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die gemeinnützigen Siedlungsunternehmen fällt nach den allgemeinen Grundsätzen Grunderwerbsteuer an. Werden von diesen Unternehmen erworbene Flächen danach an Landwirte weiterveräußert, so fällt erneut Grunderwerbsteuer an. Die Beibehaltung der doppelten Grunderwerbsteuer erhöht den Kostenfaktor des aufstockungsbedürftigen Landwirtes, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, um weitere 3,5 bis 6,5 %, abhängig vom jeweiligen Grunderwerbsteuersatz im Bundesland. Das gemeinnützige Siedlungsunternehmen muss diesen Kostenfaktor dem Landwirt unmittelbar aufbürden. Die Forderung zielt darauf ab, das eigentliche Instrument des GrdstVG zu stärken. Der Wegfall der Besteuerung des Zweiterwerbs würde den aufstockungsbedürftigen Landwirt einem Dritten gleichstellen, der ein Grundstück ohne Ausübung eines Vorkaufsrechts erwirbt, stellt ihn also nicht besser, sondern durch Wegfall eines wettbewerbsrechtlichen Nachteils gleich.
Drucksache 519/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
... ** BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH: Wiedervermietungsmieten, 50 bis 80 qm Wohnfläche, mittlere Ausstattung
Drucksache 243/1/19
... a) Insbesondere die Weidetierhalterinnen und -halter tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Darüber hinaus stellen sie hochwertige Produkte und Nahrungsmittel her. Gleichzeitig ist die offene Weidetierhaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Form der Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache dafür ist insbesondere die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter, die sich bei den Wanderschäferinnen und -schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem werden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 360/2/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... V) sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, sich der Telematikinfrastruktur bis zu bestimmten Fristen anzuschließen. Die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen sind noch nicht hinreichend vorhanden, weshalb die vorgesehenen Sanktionszahlungen nicht zielführend sind. Die Probleme mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur liegen häufig nicht in der Verantwortung der Krankenhäuser. Solange und soweit die Voraussetzungen - wie zum Beispiel der Breitbandausbau - nicht flächendeckend gegeben sind, können nicht die Krankenhäuser mit Sanktionen belegt werden.
Drucksache 521/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... ff) Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass die Raumansprüche der Flugsicherung - in Form von Anlagenschutzbereichen um Drehfunkfeuer - in beträchtlichem Ausmaß Flächen für die Neuerrichtung und das Repowering von
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG
18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****
19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG
20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zu Artikel 1
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG
24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG
25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG
Drucksache 543/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... "8. Netzausbaumaßnahmen zur Anbindung von Pilotwindenergieanlagen auf im Flächenentwicklungsplan festgelegten Offshore-Testflächen im Küstenmeer, wenn diese aus Gründen des öffentlichen Interesses geboten sind." ‘
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG
‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG
18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG
25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG
26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG
Zu Buchstabe b1
Zu Buchstabe b2
27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG
28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV
29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 612/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Ziel der Regelung ist es, den Kommunen das Ausweisen von Wohnbauflächen zu erleichtern und die Schaffung neuen Wohnraums zu beschleunigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 158/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ,(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens
1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV
§ 3 Berechtigung zum Führen
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV
4. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 6 - neu -, § 14 Nummer 8, 9 und 10 - neu - eKFV und Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *
5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV
8. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV
9. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV*
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV
11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *
Drucksache 426/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes
... Eingeführt wurde der 52 GW-Deckel, um die Kosten des Solarenergie-Zubaus, gewälzt über die EEG-Umlage, zu begrenzen. Diese Zielsetzung wurde bereits erreicht, da die Kosten für neue Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind. Die Vergütungssätze wurden kontinuierlich an diese Entwicklung angepasst und werden auch zukünftig weiter angepasst.
Drucksache 359/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Krankenhäuser, Krankenhausträger und die DKG befürchten, dass der im Gesetz vorgesehene Pauschalbetrag von 130 Euro für die vollstationäre Pflege sowie korrespondierend 65 Euro für die teilstationäre Pflege - insbesondere in pflegeintensiven Bereichen - die Kosten nicht deckt. Aufgrund der sich abzeichnenden Verzögerungen der Budgetverhandlungen 2020 infolge der Komplexität der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten und ihrer Abgrenzung ist davon auszugehen, dass diese Regelung zunächst flächendeckend Anwendung finden wird. Für Krankenhäuser mit hohen Pflegeanteilen, wie beispielsweise Kinderkliniken bzw. pädiatrische Abteilungen oder geriatrische Krankenhäuser bzw. geriatrische Abteilungen, steht zu befürchten, dass die Regelung zu ernsthaften Liquiditätsproblemen führen kann. Nach Einschätzung von Vertretern von Krankenhäusern und Krankenhausträgern kann das Liquiditätsproblem der Kliniken durch eine Anhebung des Abschlags pro Belegungstag auf 160 Euro vollstationär und 80 Euro teilstationär gelöst oder doch deutlich abgemildert werden. Es handelt sich dabei lediglich um eine leicht erhöhte Liquiditätshilfe für die Krankenhäuser für einen auf ein Jahr begrenzten Übergangszeitraum, um den Übergang zum neuen Pflegebudget besser bewältigen zu können. Höhere Kosten entstehen nicht, da die tatsächlichen Finanzierungsansprüche aus dem Pflegebudget unberührt bleiben.
Drucksache 141/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern
... Die Weidetierhaltung, insbesondere von Schafen und Ziegen, leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Landwirtschaft. Die Grünlandbeweidung trägt durch die Offenhaltung maßgeblich zum Erhalt jahrhundertealter Kulturlandschaft bei. Diese Kulturlandschaften verlieren ohne die Beweidung ihren typischen Charakter.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 2. die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den Kategorien in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungszeitraum
§ 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 28 Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Strukturerhebung der Forstbetriebe
§ 29 Erhebungseinheiten
§ 30 Periodizität
§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 32 Berichtszeitpunkt
§ 33 Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 128/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... e) Der Bundesrat sieht die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz getroffenen neuen Regelungen zur Versorgung der ärztlichen Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen als Sprechstundenbedarf, die erst ein Ergebnis der Beratungen im Deutschen Bundestag sind, sehr kritisch. Ausweislich der Begründung soll mit dem neuen Verfahren eine frühzeitige Planung und ausreichende Bereitstellung von Grippeimpfstoffen ermöglicht werden. Der Bundesrat hält das neue Verfahren aus verschiedenen Gründen als dafür ungeeignet und befürchtet für die Zukunft erneut erhebliche Schwierigkeiten bei der flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit saisonalem Grippeimpfstoff.
Drucksache 93/19
Antrag des Landes Niedersachsen Entschließung des Bundesrates
"Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren"
... Es gilt, den Tierschutz in allen Bereichen weiter zu stärken. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes ist konsequent und flächendeckend voranzubringen. Vor diesem Hintergrund kann die Einführung von Betretungsrechten in VTN-Betrieben für die routinemäßige Überprüfung von Tierkadavern auf Vorliegen tierschutzrelevanter Befunde sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Kadavern zum abgebenden Haltungsbetrieb bei Anlieferung in VTN-Betrieben in den Bundesrat einen Beitrag zu mehr Tierschutz leisten.
Drucksache 324/19 (Beschluss)
... zuständige Bundesministerium wird daher gebeten zu prüfen, ob die Großhandelsvergütung an die steigenden Kosten anzupassen ist, um den öffentlichrechtlichen Versorgungsauftrag, die bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung der Apotheken mit Arzneimitteln, auch weiterhin sicherstellen zu können.
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 1. eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern, auf der die Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können, sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4275, BMEL: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Vorab: Unwägbarkeiten bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands
Annahmen zur Herleitung der Fallzahl an Zuchtsauen
Annahmen zur Herleitung der Anteile an Um- und Neubauten
Annahmen zur Herleitung der Investitionskosten pro Zuchtsau
Bewertung dieser Annahmen durch die Verbände und den NKR
5 Informationspflichten
Weitere Regelungen
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 541/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2019
... dd) Eindämmung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen zum Beispiel durch Umwandlung in Siedlungs- und Verkehrsflächen;
Zu Ziffer 1 Buchstabe oo :
Drucksache 254/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Die Änderungen würden zudem dazu führen, dass innovativen Versorgungsverträgen zwischen Krankenkassen und Hämophiliezentren die Grundlage entzogen wird. Solche Verträge gibt es mittlerweile flächendeckend mit den Ersatzkassen (vdek-Vertrag) sowie mit einigen regionalen AOKen und Betriebskrankenkassen. Bei diesen Verträgen wird auch der wirtschaftliche Einsatz der Arzneimittel zur Vertragsgrundlage gemacht.
Drucksache 544/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg, Hessen
Entschließung des Bundesrates - Geburtshilfe vor Ort stärken
... Eine noch weitergehende Reduzierung der klinischen Geburtshilfen lässt befürchten, dass die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies könnte bei einer signifikanten Zahl von Schwangeren dazu führen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Transportentfernung zur nächstgelegenen Geburtshilfe von 40 Minuten überschritten würde. Der vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung muss daher nachhaltig dazu beitragen, die klinischen Geburtshilfen zu stabilisieren, nicht zuletzt um gleichwertige Lebensverhältnisse auch in ländlichen Regionen gewährleisten zu können.
Drucksache 436/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad zurückführen - Ausbaubremsen lösen - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... In ihrem Klimapaket schlägt die Bundesregierung zur Akzeptanzsteigerung der Windkraft bundeseinheitliche Mindestabstände für Windkraftanlagen von 1 000 Metern zur Wohnbebauung vor. Sie sieht hierfür eine Optout-Regel vor, mit der innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung ein Land geringere Mindestabstandsflächen gesetzlich festlegen kann. Die Festlegung pauschaler 1 000 Meter-Mindestabstände führt bundesweit zu einer deutlichen Reduzierung des Windenergie-Ausbaupotenzials um 20 bis 50 Prozent (siehe Auswertung im Rahmen der UBA-Studie "Flächenanalyse Windenergie an Land", März 2019). Auch die Aussage, mit steigendem Abstand nähme die Akzeptanz zu oder die Belästigung ab, lässt sich laut Analysen der Fachagentur Windenergie an Land ("Mehr Abstand - mehr Akzeptanz? Ein umweltpsychologischer Studienvergleich", Februar 2015) empirisch nicht stützen.
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... 6. "Trasse" die von einem Leitungsvorhaben in Anspruch genommene oder in ihrer sonstigen Nutzbarkeit beschränkte Fläche,
Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 13a Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.
§ 43 Erfordernis der Planfeststellung
§ 43f Änderungen im Anzeigeverfahren
§ 43j Leerrohre für Hochspannungsleitungen
§ 43k Zurverfügungstellung von Geodaten
§ 44c Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
Artikel 2 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 3a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 5a Verzicht auf Bundesfachplanung
§ 5b Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung
§ 10 Erörterungstermin
§ 25 Änderungen im Anzeigeverfahren
§ 36 Evaluierung
Artikel 3 Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Artikel 4 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 5 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 9 Änderung der Raumordnungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 5a Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte
Artikel 11 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 12 Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung
Artikel 13 Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 15 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 16 Änderung der SINTE*Verordnung
Artikel 17 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 18 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 19 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 20 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
Artikel 22 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 23 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 24 Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung
Artikel 25 Inkrafttreten
Drucksache 67/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Krankenhäuser, Krankenhausträger und die DKG befürchten, dass der im Gesetz vorgesehene Pauschalbetrag von 130 Euro für die vollstationäre Pflege sowie korrespondierend 65 Euro für die teilstationäre Pflege - insbesondere in pflegeintensiven Bereichen - die Kosten nicht deckt. Aufgrund der sich abzeichnenden Verzögerungen der Budgetverhandlungen 2020 infolge der Komplexität der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten und ihrer Abgrenzung ist davon auszugehen, dass diese Regelung zunächst flächendeckend Anwendung finden wird. Für Krankenhäuser mit hohen Pflegeanteilen, wie beispielsweise Kinderkliniken bzw. pädiatrische Abteilungen oder geriatrische Krankenhäuser bzw. geriatrische Abteilungen, steht zu befürchten, dass die Regelung zu ernsthaften Liquiditätsproblemen führen kann. Nach Einschätzung von Vertretern von Krankenhäusern und Krankenhausträgern kann das Liquiditätsproblem der Kliniken durch eine Anhebung des Abschlags pro Belegungstag auf 160 Euro vollstationär und 80 Euro teilstationär gelöst oder doch deutlich abgemildert werden. Es handelt sich dabei lediglich um eine leicht erhöhte Liquiditätshilfe für die Krankenhäuser für einen auf ein Jahr begrenzten Übergangszeitraum, um den Übergang zum neuen Pflegebudget besser bewältigen zu können. Höhere Kosten entstehen nicht, da die tatsächlichen Finanzierungsansprüche aus dem Pflegebudget unberührt bleiben.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... 2. für die Wärmedämmung von Dachflächen nach der Anlage 2,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen
§ 2 Anforderung an ein Fachunternehmen
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 Wärmedämmung von Wänden
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 2 Wärmedämmung von Dachflächen
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 3 Wärmedämmung von Geschossdecken
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 5 Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Anlage 6 Erneuerung der Heizungsanlage
6.1 Solarkollektoranlagen
6.2 Biomasseanlagen
6.3 Wärmepumpen
Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen
6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready
6.5 Hybridanlagen
6.6 Brennstoffzellen
6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke
6.8 Anschluss an ein Wärmenetz
Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Anlage 8 Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Drucksache 418/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Beispielsweise ist die Freie und Hansestadt Hamburg - anders als Flächenstaaten - nicht in weitere Gebietskörperschaften als Verwaltungs(unter)einheiten gegliedert. Vielmehr gilt in Hamburg nach Artikel 4 Absatz 1 HmbVerf, dass staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt werden (sogenannte Einheitsgemeinde). Gleichwohl ist das Stadtgebiet Hamburgs in Teilgebiete (sogenannte Bezirke) untergliedert, in denen Bezirksämter gebildet werden, denen Verwaltungsaufgaben übertragen werden können. Mit Ausnahme des Fachbegriffs "Einheitsgemeinde" ist die Verwendung der Bezeichnung "Gemeinde" in Hamburg vollständig durch die Verwendung der Bezeichnung "Bezirk" überlagert. Folglich wird auch fast nie (auch nicht auf den offiziellen Wahlunterlagen) von Kommunalwahlen, sondern stattdessen von Bezirkswahlen bzw. Bezirksversammlungswahlen gesprochen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 188 Absatz 3 StGB
Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 188 Absatz 3 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 241 Absatz 3 StGB
Zu Artikel 1
Drucksache 584/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... "Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile [...] so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden." Diese Formulierung lässt offen, welche Technischen Regeln genau zu beachten sind. Die neue Formulierung und die alleinige Nennung der DIN 4108-2 werden dem in der Begründung zu § 11 genannten Ziel des GEG nicht gerecht. Ein Schutz vor schädlichen Feuchteeinwirkungen kann nicht sichergestellt werden, wenn nicht auch die Anforderungen nach DIN 4108-3 gelten. Ein Mindestwärmeschutz ist nur gewährleistet, wenn auch die Anforderungen nach DIN 4108-3 erfüllt sind, denn DIN 4108-2 enthält nur die feuchteschutztechnischen Anforderungen für raumseitige Bauteiloberflächen.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG
6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG
10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG
11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG
13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG
14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG
15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG
16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG
17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG
18. Zu Artikel 1 § 45 GEG
19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG
20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG
21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG
22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG
23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG
24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG
25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG
29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG
30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG
31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG
32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG
33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG
34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG
35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG
36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG
37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG
38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG
39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG
40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG
41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG
42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG
43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG
44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG
45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG
46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG
47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG
48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG
49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG
50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG
51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Mit dem Gesetzentwurf soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden. Insbesondere durch die Einführung und Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen sollen die Vor-Ort-Apotheken gezielt gefördert werden und in ihrer wichtigen Funktion für die qualifizierte Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Auf diese Weise soll die pharmazeutische Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker den Patientinnen und Patienten noch besser zugutekommen. Der Heilberuf des Apothekers und der Apothekerin wird auf diesem Wege gestärkt.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... Die Versionen der zulässigen Dateiformate ändern sich bisweilen innerhalb kurzer Zeit. Wird eine neue Dateiversion eingeführt, kann diese zu Problemen bei der Datenverarbeitung und bei der Interoperabilität unterschiedlicher Aktenführungs- sowie Vorgangsbearbeitungssysteme führen. Zudem können sich bei Verwendung neuer Dateiversionen Änderungen in der Darstellung der Dateiinhalte mit älteren Programmen ergeben. Hinzu kommt, dass neue Versionen bei ihrer Einführung noch Fehler aufweisen können, die zunächst behoben werden sollten, bevor eine Version flächendeckend bei der elektronischen Dokumentenerstellung zum Einsatz kommt. Eine neue Version sollte erst nach ausreichender Erprobung für die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente zugelassen werden.
Drucksache 543/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
Drucksache 339/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... "(7) Die Höhen von Bahnsteigoberflächen, Fahrzeugfußboden und Fahrzeugtrittstufen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Höhenunterschied zwischen Oberfläche des Bahnsteigs und Fahrzeugfußboden ist unter Berücksichtigung der Belastungs- und Verschleißparameter der eingesetzten Fahrzeuge zu minimieren. Die Bahnsteigoberfläche soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden; sie muss rutschhemmend sein."
Drucksache 404/19
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten
... In den letzten Jahren musste beobachtet werden, dass die Gewerbemieten in vielen Ballungsgebieten gleichsam explodiert sind. Betrachtet man den Zeitraum von 2009 bis 2018, so sind Preissteigerungen um mehr als 40 % keine Seltenheit; in Berlin sind die Gewerbemieten in den sog. IB-Lagen in jener Zeit sogar um 266 % (größere Ladenflächen) bzw. um 200 % (kleinere Ladenflächen) gestiegen, in den sog. IA-Lagen wurden Mietsteigerungen um etwa 50 % festgestellt (BT-Drucksache 19/7410, S. 2).
Drucksache 111/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
... b) Um im Hinblick auf das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu einer möglichst flächendeckenden Versorgung zu kommen, müssen auch die wirtschaftlich schwieriger zu erschließenden Außengebiete der Förderregionen einbezogen werden.
Drucksache 67/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
1. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
2. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
4. Zu Nummer ... - neu -*
5. Zu Nummer ... - neu -**
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 76. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur GAP mit Sorge, dass durch überzogene technische Vorgaben - wie beispielsweise die für flächenbezogene Zahlungen geforderten "Einheitsbeiträge" - effiziente naturschutzfachliche Förderungen im Vertragsnaturschutz blockiert werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei der Ausgestaltung der zukünftigen GAP bewährte und differenzierte Programme wie der Vertragsnaturschutz über technische Vorgaben nicht behindert werden.
Drucksache 229/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Angesichts des Entwicklungsstands der wissenschaftlichen Disziplin erscheint es nicht hinreichend gesichert, dass entsprechend akademisch qualifizierte Hebammen als Studiengangsleitungen von den Hochschulen in absehbarer Zeit flächendeckend gewonnen werden können. Sollte daraus folgen, dass ein Studiengang nicht angeboten werden kann, wäre dies im Hinblick auf die dringend erforderlichen Ausbildungskapazitäten kontraproduktiv. Insofern ist es geboten, im begründeten Einzelfall Ausnahmen hinsichtlich der Qualifikation der Studiengangsleitung zuzulassen, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Der Schwerpunkt der Offshore-Windenergie liegt angesichts der möglichen Flächenpotenziale in der Nordsee. Auch vor dem Hintergrund mangelnder Akzeptanz beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land rückt eine stärkere Nutzung der Offshore-Windenergie zunehmend in den Fokus. Das Ausbauziel für Offshore bis 2030 soll auf 20 Gigawatt angehoben werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*
6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG
7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG
8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG
9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*
10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*
11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*
12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*
13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*
14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*
15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG
Drucksache 307/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
... Eine Kompensation des so entstehenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft wird innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens in der Weise erreicht, dass bei bestimmten Stoffen (Krautungsmaterial aus der Strandräumung, Treibsel) künftig von einer verpflichtenden aeroben bzw. anaeroben Behandlung abgesehen werden kann. Betroffene Stoffe können regional künftig ohne vorausgehende Kompostierung auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 7a Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Folgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand
c Weitere Kosten
2. Weitere Folgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
aaa
bbb
ccc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Drucksache 128/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... e) Der Bundesrat sieht die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz getroffenen neuen Regelungen zur Versorgung der ärztlichen Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen als Sprechstundenbedarf, die erst ein Ergebnis der Beratungen im Deutschen Bundestag sind, sehr kritisch. Ausweislich der Begründung soll mit dem neuen Verfahren eine frühzeitige Planung und ausreichende Bereitstellung von Grippeimpfstoffen ermöglicht werden. Der Bundesrat hält das neue Verfahren aus verschiedenen Gründen als dafür ungeeignet und befürchtet für die Zukunft erneut erhebliche Schwierigkeiten bei der flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit saisonalem Grippeimpfstoff.
Drucksache 115/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt - COM(2019) 128 final
... 2. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass zunehmend Gewässernutzer, insbesondere öffentliche Trinkwasserversorger sowie Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen, das Grund- oder Oberflächenwasser aufgrund von erhöhten Rückständen von chemischen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln und auch Arzneimitteln nicht unmittelbar verwenden können.
Drucksache 382/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... a) der Gewährleistung flächendeckend angemessener und ausreichender Telekommunikationsdienstleistungen dient, oder
Drucksache 608/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... 2. Wärmedämmung von Dachflächen,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
XIII. Mobilitätsprämie
§ 101 Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie
§ 102 Anspruchsberechtigung
§ 103 Entstehung der Mobilitätsprämie
§ 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie
§ 105 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie
§ 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie
§ 107 Anwendung der Abgabenordnung
§ 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
§ 109 Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
§ 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 354/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Als besonderes Risiko hierbei sieht der Bundesrat, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2022 den Grundstückseigentümern beim geplanten Beginn der Erklärungsannahme ab Mitte 2022 (nach den Planungen der Bereiche IT und Organisation) möglicherweise noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen könnten. Erklärungen würden dann später abgegeben und somit die Zeitspanne für die Bearbeitung der Wertfeststellungen in den Finanzämtern verkürzt. Eine Möglichkeit zur Bewältigung dieses Risikos wäre es, den bisher vorgesehenen Zeitpunkt für den Abschluss der Bewertungsarbeiten in den Finanzämtern um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2024 zu verschieben. Dies würde jedoch zu Lasten der Städte und Gemeinden die Zeitspanne für das Einjustieren der ab 2025 anzuwendenden Grundsteuerhebesätze verkürzen. Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände ist ein Jahr Vorlauf zwingend erforderlich, um auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide die Grundsteuerbescheide umzusetzen und etwaige Hebesatzanpassungen zur Wahrung der Aufkommensneutralität vorzunehmen.
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... 6. "Sitzgelände" ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Gebäude und Bauten (Räumlichkeiten), Ausstattung und sonstige Einrichtungen und Anlagen sowie die umgebenden Flächen, die nach einem Abkommen mit der Bundesregierung oder einem sonstigen Rechtsakt von der internationalen Organisation oder der weiteren internationalen Einrichtung in Deutschland in Besitz genommen und genutzt werden;
Gesetz
Artikel 1 Gaststaatgesetz
4 Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Internationale Organisationen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Internationale Organisationen
§ 4 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
§ 5 Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen
Kapitel 2 Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 6 Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
§ 7 Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
§ 8 Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
§ 9 Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
§ 10 Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
§ 11 Befreiung von direkten Steuern
§ 12 Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
§ 13 Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
§ 14 Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
§ 15 Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
§ 16 Einreise, Aufenthaltstitel
§ 17 Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
§ 18 Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
§ 19 Soziale Sicherheit
§ 20 Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
§ 21 Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
§ 22 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder
§ 23 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation
Kapitel 3 Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 24 Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen
§ 25 Sachverständige im Auftrag
§ 26 Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen
Teil 3 Weitere internationale Einrichtungen
Kapitel 1 Internationale Institutionen
§ 27 Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung
§ 28 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Kapitel 2 Quasizwischenstaatliche Organisationen
§ 29 Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung
§ 30 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Kapitel 3 Sonstige internationale Einrichtungen
§ 31 Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung
§ 32 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Teil 4 Internationale Nichtregierungsorganisationen
§ 33 Internationale Nichtregierungsorganisationen
§ 34 Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit
§ 35 Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 36 Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
§ 37 Beilegung von Streitigkeiten
§ 38 Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch
§ 39 Verhältnis zu bestehenden Abkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... - begrenzte Aufstellflächen für Abwasseranlagen
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Die Verbotsregelung soll sich auf sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung erstrecken, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht. Gesichtsverhüllung meint dabei die Verwendung von Textilien und anderen Gegenständen, die dazu dienen, das Gesicht oder Teile desselben zu verdecken. Erfasst sind mithin etwa Verhüllungen des Gesichts durch eine Maske, eine Burka, eine Sonnenbrille, eine Sturmhaube, einen Motorradhelm oder auch einen Verband, den eine Person zur Behandlung einer physischen Verletzung im Gesicht trägt. Nicht erfasst sind dagegen die natürliche Gesichtsbehaarung, kleinere Pflaster, Brillen mit durchsichtigem Glas oder Bedeckungen nur des Haares oder nur des Halsbereichs, die den Bereich des Gesichts, also die Fläche zwischen Stirn und Kinn, freilassen. Es ist Aufgabe des Vorsitzenden, auf die Einhaltung des Verbots hinzuwirken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
§ 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
§ 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung
§ 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
§ 4 Alternativer Befähigungsnachweis
§ 5 Beeidigung des Dolmetschers
§ 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
§ 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
§ 8 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
§ 9 Datenverarbeitung
§ 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Kosten
Artikel 6 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse
3. Stärkung des Opferschutzes
4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 386/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... -Verpflichtungenverordnung dahingehend geändert, dass die Futternutzung (Beweidung und Schnittnutzung) des Aufwuchses auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden, erlaubt wurde. Voraussetzung war, dass die zuständigen Behörden der Länder die entsprechenden Gebiete allgemein oder im Einzelfall als Gebiete mit Futterknappheit auswiesen. Die Regelung war auf das Jahr 2018 beschränkt. In diesem Jahr zeigen sich in zahlreichen Gebieten Deutschlands auf Grund anhaltender Trockenheit wiederum Anzeichen einer erheblichen Futterknappheit, auch bedingt durch die Ernteverluste im Jahr 2018. Es ist daher sachgerecht, die gleiche Regelung auch für das Jahr 2019 zu treffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.