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"Flugzeuge"


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0323/05
0289/05
0352/05
0615/05
0894/05
0225/05
0924/05B
0726/05
0322/05
0924/05
0853/05
0341/05B
0082/05
0710/05B
0390/05
0853/1/05
0183/05
0715/05
0399/05
0924/1/05
0095/05
0016/05
0496/05
0666/04B
0877/04
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0610/04
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0280/04B
0876/04
0995/04
0808/04
0915/04
0450/03
Drucksache 81/1/07

... Die Entgeltdifferenzierung darf nicht nur nach Qualitätsniveaus erfolgen, sondern muss auch nach Umweltgesichtspunkten möglich sein, namentlich nach den Lärmauswirkungen von Flugzeugen sowie zum Schutz der Nachtruhe. Der Richtlinienvorschlag berücksichtigt dies in keiner Weise.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/1/07




Im Einzelnen

- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition

- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot

- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf

- Artikel 5 - Transparenz

- Artikel 6 - Neue Infrastruktur

- Artikel 7 - Qualitätsstandards

- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung

- Neuer Artikel


 
 
 


Drucksache 80/07

... (6) Die Flughafenkapazität wird durch die Start- und Landebahn- sowie Bodeninfrastruktur bestimmt. Die Kapazität der Start- und Landebahnen entspricht der Maximalzahl an Flugzeugen, die landen und/oder starten können, wobei physischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist, die sich auf die Sicherheit auswirken, etwa Wirbelschleppen. Die Kapazität der Bodeninfrastruktur ergibt sich aus der physischen Anordnung der Abfertigungsgebäude (Flugzeugabstellplätze, Flugsteige usw.) und der Effizienz ihrer Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/07




Mitteilung

1. Die zu erwartende Kapazitätskrise

2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise

3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität

3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung

3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne

3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM

4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen

4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen

4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen

5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger

5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität

5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr

6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung

6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz

6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur

7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien

8. Fazit

Anhang


 
 
 


Drucksache 229/07

... : Nach Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe a der IGV kann der Vertragsstaat bei Ankunft oder Abreise eines Reisenden für Zwecke des Gesundheitsschutzes Informationen zum Zielort verlangen, damit Kontakt mit dem Reisenden aufgenommen werden kann, und zur Reiseroute, um eine mögliche Exposition erkennen zu können. Eine rasche Kontaktaufnahme mit Reisenden ist insbesondere dann notwendig, wenn aufgrund einer Infektion eines Reisenden bei den Mitreisenden ein Ansteckungsverdacht vorliegt. Nur durch eine unverzügliche und möglichst lückenlose Nachverfolgung der Kontakte des Reisenden, der mit dem Erreger einer übertragbaren Krankheit infiziert ist und diesen Erreger auf Mitreisende übertragen haben könnte, können gegenüber den ansteckungsverdächtigen Mitreisenden die notwendigen Untersuchungs- und Gesundheitsschutzmaßnahmen veranlasst werden, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Problematik stellt sich u. a. im Hinblick auf die Einschleppung von Krankheiten wie z.B. SARS, einer pandemischen Influenza oder – wie im Jahr 2006 erfolgt – des Lassa-Fiebers durch den Luftverkehr nach Deutschland. Bisher sind die von den Passagieren auf Anforderung auszufüllenden Aussteigekarten (Passenger Locator Cards) das gebräuchliche Mittel, um situationsbezogen die notwendigen Informationen, insbesondere auch von Flugpassagieren, zu erheben. Dieses Mittel steht aber nicht zur Verfügung, wenn die Infektion eines Reisenden erst nach dem Verlassen des Flugzeuges entdeckt wird. Auch die bei den Luftverkehrsunternehmen vorhandenen Daten genügen in diesen Fällen nicht, um mit den ansteckungsverdächtigen Mitreisenden rasch Kontakt aufnehmen zu können. Das Ausfüllenlassen von Aussteigekarten ist unter den heutigen Bedingungen an Verkehrsflughäfen auch nur noch für eine Anwendung in Einzelfällen praktikabel. Aufgrund der Verordnungsermächtigung können daher über die Aufforderung im Einzelfall hinaus auch generelle Informationspflichten der Reisenden geregelt werden. Beförderer können verpflichtet werden, die von den Reisenden verlangten Informationen bei diesen zu erheben, für einen vorübergehenden Zeitraum zu speichern und an die zuständige Behörde zu übermitteln, damit zum Zweck des Gesundheitsschutzes mit dem Reisenden Kontakt aufgenommen werden kann. Für die Erfassung der Daten kann vorgesehen werden, dass diese im Voraus und dauerhaft erfolgt. Es kann eine elektronische Datenerfassung und -übermittlung vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung

Teil I
Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 3
Grundsätze

Artikel 4
Zuständige Behörden

Teil II
Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 5
Überwachung

Artikel 6
Meldung

Artikel 7
Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit

Artikel 8
Konsultation

Artikel 9
Andere Berichte

Artikel 10
Bestätigung

Artikel 11
Übermittlung von Informationen durch die WHO

Artikel 12
Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite

Artikel 13
Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 14
Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen

Teil III
Empfehlungen

Artikel 15
Zeitlich befristete Empfehlungen

Artikel 16
Ständige Empfehlungen

Artikel 17
Kriterien für Empfehlungen

Artikel 18
Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete

Teil IV
Grenzübergangsstellen

Artikel 19
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 20
Flughäfen und Häfen

Artikel 21
Landübergänge

Artikel 22
Aufgaben der zuständigen Behörden

Teil V
Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer

Artikel 24
Beförderer

Artikel 25
Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise

Artikel 26
Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt

Artikel 27
Betroffene Beförderungsmittel

Artikel 28
Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen

Artikel 29
Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen

Kapitel III
Besondere Bestimmungen für Reisende

Artikel 30
Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 31
Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden

Artikel 32
Behandlung von Reisenden

Kapitel IV
Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze

Artikel 33
Durchgangsgüter

Artikel 34
Container und Container-Verladeplätze

Teil VI
Gesundheitsdokumente

Artikel 35
Allgemeine Regel

Artikel 36
Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen

Artikel 37
Seegesundheitserklärung

Artikel 38
Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit

Artikel 39
Schiffshygienebescheinigungen

Teil VII
Gebühren

Artikel 40
Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende

Artikel 41
Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete

Teil VIII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 43
Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 44
Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 45
Ümgang mit personenbezogenen Daten

Artikel 46
Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke

Teil IX
Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss

Kapitel I
Die IGV-Sachverständigenliste

Artikel 47
Zusammensetzung

Kapitel II
Der Notfallausschuss

Artikel 48
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 49
Verfahren

Kapitel III
Der Prüfungsausschuss

Artikel 50
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 51
Geschäftsführung

Artikel 52
Berichte

Artikel 53
Verfahren für ständige Empfehlungen

Teil X
Schlussbestimmungen

Artikel 54
Berichtswesen und Überprüfung

Artikel 55
Änderungen

Artikel 56
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 57
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 58
Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften

Artikel 59
Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte

Artikel 60
Neue Mitgliedstaaten der WHO

Artikel 61
Ablehnung

Artikel 62
Vorbehalte

Artikel 63
Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten

Artikel 64
Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind

Artikel 65
Notifikationen durch den Generaldirektor

Artikel 66
Verbindliche Wortlaute

Anlage 1

A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion

B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten


 
 
 


Drucksache 568/07

... Dieses Abzugsverbot betrifft nur seltene Ausnahmefälle; die Werbungskosten müssen erhebliches Gewicht haben und die Grenze der Angemessenheit erheblich überschreiten, wie z.B. Aufwendungen für die Nutzung eines Privatflugzeugs zu einer Auswärtstätigkeit.



Drucksache 720/07H

... 6. die Vollendung des 41. Lebensjahres für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden, die Vollendung des 40. Lebensjahres, soweit sie wehrfliegerverwendungsunfähig sind.



Drucksache 669/1/07

... "Flugzeuge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 40 Abs. 1 Nr. 10 LuftVZO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 46a LuftVZO

3. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 II Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 315/06

... 28. fordert die türkischen Behörden auf, die Bestimmungen des Abkommens von Ankara und die Prioritäten in der Beitrittspartnerschaft vollständig umzusetzen und unverzüglich alle Beschränkungen des freien Warenverkehrs aufzuheben, die unter anderem Schiffe unter der Flagge der Republik Zypern oder Schiffe, die in türkische Häfen aus Häfen der Republik Zypern einlaufen, bzw. zyprische Flugzeuge betreffen; fordert die türkische Regierung auf, unmissverständlich zu erklären, dass die Erklärung nicht Teil des Ratifizierungsprozesses in der Großen Türkischen Nationalversammlung ist um es so dem Europäischen Parlament zu ermöglichen, das genannte Zusatzprotokoll zu ratifizieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/06




Entschließung

2 Türkei

2 Kroatien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Andere Länder des westlichen Balkans


 
 
 


Drucksache 247/06

... Flugzeuge, Hubschrauber und andere Luftfahrtechnik

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/06




Begründung

1. WARUM eine Verordnung über Kaufkraftparitäten KKP ?

2. WIRTSCHAFTLICHER Hintergrund

2.1 BIP-VERGLEICHE

2.2 Was sind KKP?

3. Verwendung von KKP IN der Kommission

3.1 Struktur- und Kohäsionsfonds

3.2 Berichtigungskoeffizienten

3.3 Preisvergleiche

4. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 5
Übermittlung der Basisinformationen

Artikel 6
Statistische Einheiten

Artikel 7
Qualitätskriterien und Qualitätskontrolle

Artikel 8
Periodizität

Artikel 9
Verbreitung

Artikel 10
Berichtigungskoeffizienten

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Überprüfung und Bericht

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Methodik

1. METHODIKHANDBUCH und Arbeitsprogramm

2. BASIS-Informationen

2.1 Bestandteile der BASIS-Informationen

2.2 Verfahren zur Einholung der BASIS-Informationen

3. nationale Durchschnittspreise

4. jährliche Durchschnittspreise

5. QUALITÄT

5.1 Mindeststandards für BASIS-Informationen

5.2 Mindeststandards für die Validierung der Preiserhebungsergebnisse

5.3 Berichterstattung und Bewertung

6. Verfahren der Verbraucherpreiserhebung

7. BERECHNUNGSVERFAHREN

7.1 Berechnung bilateraler Paritäten auf der Ebene der Einzelpositionen

7.2 SCHÄTZUNG fehlender bilateraler Paritäten

7.3 Berechnung bilateraler Paritäten auf aggregierter Ebene

7.4 Berechnung transitiver multilateraler KKP

8. Übermittlung

9. Veröffentlichung

10. BERICHTIGUNGEN

Anhang II
Einzelposition gemäß Artikel 3

Konsumausgaben der Privaten Haushalte für den Individualverbrauch

Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke

ALKOHOLISCHE Getränke, Tabakwaren und Drogen

Bekleidung und Schuhe

Wohnung, Wasser, Strom, GAS und andere Brennstoffe

Hausrat und Haushaltsführung

4 Gesundheitswesen

4 Verkehr

4 Nachrichtenübermittlung

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Verpflegungs - und Beherbergungsdienstleistungen

andere Waren und Dienstleistungen

BANKdieNSTLEISTUNGEN gegen unterstelltes Entgelt COICOP 12.6.1

SALDO der Ausgaben gebietsansässiger IM Ausland und der Ausgaben Gebietsfremder IM Wirtschaftsgebiet

Konsumausgaben der Privaten Organisationen OHNE Erwerbszweck für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

sonstige Dienstleistungen

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

4 Gesundheitswesen

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch

kollektive Dienstleistungen

Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen

Maschinen und Ausrüstungen

4 Bauarbeiten

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

4 Vorratsveränderungen

Nettozugang an Wertsachen

SALDO der Exporte und Importe

Exporte von Waren und Dienstleistungen

Importe von Waren und Dienstleistungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 505/06

... Die niederländische Küstenwache ist ein Beispiel für eine andere Art von Integration, bei der eine Behörde die erforderlichen kostspieligen Anlagen für die Verwaltung der Küstengewässer verwaltet, wie beispielsweise Schiffe oder Flugzeuge, und Dienstleistungen erbringt und diese Anlagen anderen Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellt. Auf diese Weise könnten durch die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Anlagen beträchtliche Größenvorteile erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 330/06

... ) bestehende Besteuerungslücken geschlossen. Dies betrifft die Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten und die Besteuerung der inländischen Einkünfte beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bergmannsprämiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetz 2007 Steuermehr-/-mindereinnahmen - in Mio. €

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe h

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

4 Allgemein:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 329/06

... Die Vorschrift entspricht § 18 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auf die dortige Begründung wird verwiesen. Neben Berufsverbänden der Soldatinnen und Soldaten, von denen insbesondere der Deutsche Bundeswehrverband e. V. zu nennen ist, spricht die Vorschrift auch sonstige, an spezifischen Merkmalen ausgerichtete Interessenvertretungen der Soldatinnen und Soldaten an; beispielhaft könnte eine Interessengemeinschaft der Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen der Streitkräfte verwendet werden, in



Drucksache 520/06

... Betroffen sind Personen, die in nicht allgemein zugänglichen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen auf Flugplätzen in beruflichem oder nicht beruflichem Zusammenhang tätig werden, Personal von Unternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit außerhalb von Flugplätzen die Möglichkeit hat, die Sicherheit des Luftverkehrs unmittelbar zu beeinträchtigen sowie Luftfahrer und entsprechende Flugschüler von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern.

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Drucksache 520/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstiqe Kosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 31/06

... " und der weiten Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Arbeitsorts zu genügen. Mit dieser Änderung kann diese Bestimmung beispielsweise auf Arbeitnehmer angewandt werden, die an Bord von Flugzeugen arbeiten, wenn die Arbeit von einem festen Ort aus organisiert wird, an dem das Personal im Auftrag des Arbeitgebers weitere Pflichten erfüllt (Einchecken, Sicherheitskontrolle). Absatz 2 Buchstabe b wird somit seltener zur Anwendung gelangen.

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Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 907/06

... -Gehalt von Produkten wie Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Häusern und Dienstleistungen bereitzustellen sind und ein System individueller, handelbarer Quoten eine zukünftige Option darstellt;



Drucksache 161/06

... (3) Von der Ausnahme nach Artikel 4 Abs. 4 Gliederungspunkt iv Satz 1 der Verordnung(EG) Nr. 2037/2000 über das Inverkehrbringen und Verwenden von Halonen für kritische Verwendungszwecke gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn das Halon bei der Brandbekämpfung zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich ist. Diese Voraussetzung gilt bei der Verwendung von Halonen in Flugzeugen als erfüllt. Wer von der Ausnahme Gebrauch macht, hat unter Angabe von Art und Menge der eingesetzten Halone dies und die Einstellung des Inverkehrbringens und Verwendens der für die Zulassung der Geräte und Anlagen der Brandbekämpfung zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

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Drucksache 161/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind

§ 3
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Straftaten

§ 8
Übergangsvorschrift

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu §§ 6

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 701/06

... Andere IGV-Artikel sind ausschließlich Sache der einzelstaatlichen Regierungen, weil es im jeweiligen Zusammenhang keine gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gibt. So betrifft zum Beispiel Artikel 41 der IGV Gebühren für die Anwendung von Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Transportmittel (Schiffe und Flugzeuge). Dies ist nicht Gegenstand des Gemeinschaftsrechts und fällt daher nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.

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Drucksache 701/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften

2.1. Kurze Beschreibung5

2.2. Rechtliche Zuständigkeit

3. Vorbehalte

3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten

3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern

4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten

4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext

4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger

5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle

5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft

5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses

5.3. Rolle des ECDC

5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse

6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen

6.1. Grenzmaßnahmen

6.2. Rückverfolgung der Kontakte

6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie

7. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang
– Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis

3 Vorbehalte.

Freiwillige frühzeitige Anwendung.

Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.

Rolle des ECDC.

Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.

Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.

Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.


 
 
 


Drucksache 778/06

... • an Dritte vermietete Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

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Drucksache 778/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts

E. Finanzielle Auswirkungen

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten für die Wirtschaft

7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 668/06

... Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftverkehrsrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf. Dies betrifft die Bereiche Nutzung des Luftraums im Bereich von Starts- und Landungen außerhalb des Flugplatzes, einschließlich der sonstigen Nutzung des Luftraums und den Bereich des Einflugs von ausländischem Luftfahrtgerät. Außerdem ist der Einsatz insbesondere von Hubschraubern zur Medienberichterstattung zu regeln, der oftmals unter Außerachtlassung der geltenden Sicherheitsmindesthöhen erfolgt und dabei z.B.einträchtigungen des Rettungseinsatzes am Boden führt und darüber hinaus den Einsatz von Hubschraubern der Polizei und der Rettungsdienste in Unfallorten oder in Katastrophengebieten gefährden kann. Durch klarstellende Regelungen ist sicherzustellen dass aus Flugsicherheitsgründen der Flugbetrieb großer Verkehrsflugzeuge auf Flugplätze beschränkt bleibt, an denen ein kontrollierter Instrumentenflugbetrieb durchgeführt werden kann. Vor dem Hintergrund europäischer Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet der bilateralen Luftverkehrsbeziehungen mit ausländischen Staaten ist eine Anpassung des deutschen Rechts vorzunehmen, um das Verfahren zur Verteilung von Verkehrsrechten an Luftfahrtunternehmen rechtsförmlich in das bestehende luftrechtliche Regelwerk einzubinden. Vorschriften der Verordnung über

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Drucksache 668/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 17

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 910/06

... Sie stellen bereits ergänzende Dienstleistungen für viele Flugphasen bereit, in der allgemeinen Luftfahrt ebenso wie im gewerblichen Luftverkehr. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) legt fest, über welche Fähigkeiten ein Luftfahrzeug in einem bestimmten Luftraumsegment verfügen muss, und überlässt es dem Betreiber des Luftfahrzeugs, welche Ausrüstung er zur Gewährleistung dieser Fähigkeiten einsetzt12. Nach Analystenmeinung ist bis 2025 mit einem starken Wachstum zu rechnen, da mehr als 17 300 neue Passagier- und Frachtflugzeuge beschafft werden, weil sich der Passagierverkehr verdreifachen und der Luftfrachtverkehr noch stärker ansteigen wird. Die von GALILEO gebotene Genauigkeit und Integrität werden es ermöglichen, vorhandene Flughäfen stärker zu nutzen die bislang bei schlechtem Wetter und geringer Sichtweite nicht angeflogen werden können.



Drucksache 305/06

... Im Frequenzbereich 14 - 14,5 GHz dürfen Funkstellen an Bord von Flugzeugen des sekundär zugewiesenen Mobilfunkdienstes über Satelliten auch Kommunikationsverbindungen zu Weltraumfunkstellen des festen Funkdienstes über Satelliten betreiben.

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Drucksache 305/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

1. Der Teil A wird wie folgt gefasst:

2. Der Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

Notwendigkeit der Verordnung

Zweck der Verordnung

Inhalt der Verordnung

3 Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 600/06

... - die von den Behörden mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Spaniens und Irlands, abgegebenen Erklärungen zu den in ihren Hoheitsgebieten festgestellten Landungen von Zivilflugzeugen, die von der Central Intelligence Agency (CIA) genutzt wurden,

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Drucksache 600/06




Vom Nichtständigen Ausschuss bislang gesammelte Informationen

Rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Festnahmen, Entführungen, außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen durch die CIA, sonstige US-Agenturen oder -Dienste oder andere Sicherheitsdienste von Drittländern

Mögliche aktive oder passive Verwicklung von Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Bewerberländern in Festnahmen, rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Entführungen, Ausweisungen, außerordentliche Überstellungen und Inhaftierungen an geheimen Orten

Einsatz von Folter

Nutzung des europäischen Luftraums und europäischer Flughäfen durch die CIA

Künftige Tätigkeit des Nichtständigen Ausschusses


 
 
 


Drucksache 101/06

... Die Gründe hierfür sind vielfältig. Nicht alle Katastrophenschutzbehörden der Mitgliedstaaten verfügen über Flugzeuge oder Hubschrauber, die sie jederzeit nutzen können. In einigen Fällen gibt es keine Verfahren für die Nutzung militärischer Verkehrsmittel für den Katastrophenschutz. Oft ist es umständlich und zeitintensiv, die Beförderung mit gewerblichen Flugzeugen in die Wege zu leiten. Die Mitgliedstaaten konkurrieren zuweilen um die gleichen Verkehrsmittel. Darüber hinaus stehen die Transportkosten mitunter in keinem Verhältnis zum finanziellen Wert der Hilfe.

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Drucksache 101/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

• Gründe und Ziele des Vorschlags

• Allgemeiner Kontext

• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

• Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

• Einholung und Nutzung von Expertenwissen

• Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

• Rechtsgrundlage

• Subsidiaritätsprinzip

• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

• Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

• Vereinfachung

• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

• Neufassung

• Europäischer Wirtschaftsraum

• Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Beförderung

a Aktueller Stand

b Vorschläge

2. Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments

a Aktueller Stand

b Vorschläge

3. Frühwarnsystem

4. Koordinierung von Einsätzen in Drittländern

a Aktueller Stand

b Vorschläge


 
 
 


Drucksache 130/06

... H. in der Erwägung, dass solche Untersuchungen sowie Presseenthüllungen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch Codes und Verweise auf Flugzeuge und Flughäfen offenbart haben, die mutmaßlich von der CIA für den Transport von Verdächtigen im Rahmen „außerordentlicher Überstellungen“ genutzt wurden darunter auch Einrichtungen wie Aviano (Italien), Ramstein (Deutschland) sowie Kogalniceanu (Rumänien), die im Hoheitsgebiet der Europäischen Union und ihrer künftigen Mitgliedstaaten gelegen sind,



Drucksache 944/06

... 20. besteht darauf, dass Bulgarien angesichts der Art der terroristischen Bedrohung, die es mit sich bringt, dass ein Anschlag auf ein Land durch Schwachstellen in den Sicherheitssystemen in einem anderen Land erleichtert werden könnte, die Chance nutzt die höchsten Standards bei der Flughafen- und Flugzeugsicherheit einzuführen; drängt auf den raschen und nachprüfbaren Abschluss aller Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Mängeln bei der Lufttüchtigkeit und Wartung von Flugzeugen, dem Flugbetrieb und den Genehmigungen für

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Drucksache 944/06




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Gemeinschaftlicher Besitzstand


 
 
 


Drucksache 141/06

... Daneben werden Absatzfinanzierungshilfen im Rahmen des OECD-Sektorenabkommens für die Exportfinanzierung von Großraumflugzeugen und Triebwerken gewährt, mit denen es Käufern ermöglicht wird, Airbus-Flugzeuge und Triebwerke zu international üblichen Bedingungen zu finanzieren. Im Finanzplanungszeitraum 2006 bis 2009 sind hierfür insgesamt 158 Mio. € vorgesehen.

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Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 520/2/06

... Ausnahmen von dieser Frist sind nur für Berufs- und Privatpiloten zu vertreten, da bei nach deutschem Luftverkehrsrecht zugelassenen Berufspiloten eine erhöhte Zuverlässigkeit unterstellt werden darf und das mögliche Schadensausmaß durch Privatpiloten merklich hinter dem Schadenspotenzial durch große Verkehrsflugzeuge zurückbleibt. Ein 5-Jahres-Rhythmus ist deshalb vertretbar.



Drucksache 596/06

... 14. verlangt weitere Forschungsanstrengungen, um unser Wissen über die Gesamtauswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu vergrößern; hält es für besonders wichtig, die Auswirkungen von Flugzeugkondensstreifen (

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Drucksache 596/06




Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union

Geltungsbereich eines Systems für den Luftverkehr

Ursprüngliche Zuteilung

2 Zuteilungsmethode


 
 
 


Drucksache 366/05

... nicht gefährdet. Durch die Regelung werden z.B. Ausfuhren der in München ansässigen NATO-Dienststelle NETMA von der Genehmigungspflicht befreit, welche für die Ersatzteilversorgung von Tornado- und Eurofighterflugzeugen in den NATO-Nutzerstaaten zuständig ist.



Drucksache 431/05

... 28. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Weiterentwicklung der "Battle Groups" die erste Schwachstelle weitgehend angegangen wird; verweist darauf, dass der vorgesehene Bau von Transportflugzeugen vom Typ A400 M die zweite Schwachstelle nicht vollständig beseitigen wird, und drängt auf Maßnahmen zur weiteren Behebung dieses Problems; drängt dennoch darauf, dass der Einrichtung eines Rotationsprinzips für den Einsatz der Kräfte Aufmerksamkeit gewidmet wird; fordert mit Blick auf ein solches Rotationssystem gemeinsame Standards bei der Ausbildung, etwa im Hubschrauberbereich; ist der Ansicht, dass durch einen Ausbildungsverbund die Einsatzfähigkeit erhöht und Kosten reduziert werden könnten ; drängt mit Nachdruck darauf, dass im Hinblick auf die letztgenannte Schwachstelle Maßnahmen ergriffen werden, damit die Europäische Union in der Lage ist, Aufgaben zu erfüllen, die die Unterstützung durch militärische Kräfte erfordern, ohne auf die NATO oder die Kräfte eines einzigen Mitgliedstaates zurückzugreifen; weist darauf hin, dass solche Maßnahmen realistisch betrachtet die Zusammenlegung existierender Ressourcen und Fähigkeiten innerhalb der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Errichtung einer der ESVP zur Verfügung stehenden Kommunikationsbasis oder eines Kommunikationsnetzwerkes mit doppeltem Verwendungszweck nach sich ziehen könnten;



Drucksache 463/05

... Den jüngsten Bewertungen zufolge sollte die Eingreifkapazität in bestimmten Regionen, wo schnelles Handeln unter Umständen aufgrund großer Entfernungen unmöglich ist, durch zusätzliche Ölbekämpfungsschiffe und -ausrüstung erweitert werden. Die Eingreifkapazitäten können jedoch nicht nur hinsichtlich der mechanischen Abschöpfung von Öl auf See verbessert werden. Auch bei den Mitteln und Ausrüstungen für die Luftüberwachung, die dazu beitragen kann, Verschmutzungen aufzuspüren und zu bekämpfen und Verstöße gegen einschlägige Umweltschutzvorschriften zu verhindern, ist eine Weiterentwicklung möglich. Außerdem können durch Satellitenbilder Überwachungsmaßnahmen ergänzt werden, für die derzeit Flugzeuge eingesetzt werden. Es lohnt sich daher, dass die Agentur die Möglichkeiten prüft, den Mitgliedstaaten und der Kommission Satellitenbilder zur Verfügung zu stellen und dafür ein Satellitenbild-Servicezentrum einzurichten, um die Aufspürung und Überwachung illegaler und unfallbedingter Öleinleitungen und die angemessene Reaktion darauf zu erleichtern. Nicht zuletzt müssten auch Verfahren für das Eingreifen bei Unfällen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen entwickelt werden, ausgehend von einer Evaluierung Angesichts der langfristigen Verantwortung der Agentur für das Eingreifen bei Ölverschmutzung müssen langfristige finanzielle Vorkehrungen getroffen werden, um angemessene Mittel für das Eingreifen bei Verschmutzung bereitzustellen und die Finanzierung der Agentur ausreichend abzusichern; dies würde die Ausgaben bei der Aushandlung längerfristiger Verträge senken.

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Drucksache 463/05




1. Gründe und Ziele

2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts

1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung

2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung

3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.

Abrufbereite Schiffe

Satellitenbilder

Information, Zusammenarbeit und Koordinierung

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gemeinschaftsmittel

Artikel 5
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Artikel 7
Bewertung

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Folgenabschätzungsbogen

Titel des
vorgeschlagenen Rechtsakts

DER vorgeschlagene Rechtsakt

AUSWIRKUNG auf die Unternehmen

- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben


 
 
 


Drucksache 341/05

... Nicht produktives Vermögen sind Geld und Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten sowie vergleichbare Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; das gilt auch, wenn der Erblasser bzw. Schenker nur mittelbar daran beteiligt ist; dies gilt nicht, soweit dem jeweiligen Vermögen eine Schuld im Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 593/05

... Masse des Flugzeuges und/oder Hubschraubers

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 593/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1 Erster Teil: Allgemeines

1.1 Allgemeines

1.2 Kommunikationseinrichtungen

1.3 Beschränkter Bauschutzbereich

2 Zweiter Teil: Hubschrauberflugplatzdaten

2.1 Luftfahrtangaben

2.2 Hubschrauberflugplatz- Bezugspunkt

2.3 Hubschrauberflugplatz-Höhe

2.4 Abmessungen und Informationen zu Hubschrauberflugplätzen

2.4.1 Die folgenden Angaben sind für jede an einem Hubschrauberflugplatz vorhandene Einrichtung zu vermessen oder zu beschreiben:

2.4.2 Die geografischen Koordinaten geeigneter Mittellinienpunkte

2.4.3 Die geografischen Koordinaten jedes Hubschrauberstandplatzes wo zutreffend

2.4.4 Die geografischen Koordinaten der signifikanten Hindernisse

2.5 Festgelegte Strecken

2.5.1 Die folgenden Strecken sind, wo flugbetrieblich erforderlich,

2.6 Informationspflicht des Hubschrauberflugplatzbetreibers

2.6.1Der Hubschrauberflugplatzbetreiber Halter

3 Dritter Tei 1. Äußere Merkmale

3.1Hubschrauber -Boden/Wasserflugplatz

3.1.1 Endanflug- und Startfläche FATO

3.1.2 Hubschrauberfreiflächen

3.1.3 Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

3.1.4 Sicherheitsflächen

3.1.5 Hubschrauber-Rollbahn

3.1.6 Schwebeflugwege

3.1.7 Versetzwege

3.1.8 Vorfelder

3.2 Erhöhte Hubschrauberflugplätze

3.2.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

3.2.2 Sicherheitsfläche

3.3 Hubschrauberlandedecks Helidecks

3.3.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

3.4 Hubschrauberbordflugplätze

3.4.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

4 Vierter Teil Hindernisbeschränkung und -beseitigung

4.1 Hindernisbegrenzungsflächen und -sektoren

4.1.1 Anflugfläche

4.1.2 Übergangsfläche

4.1.3 Innere Horizontalfläche

4.1.4 Kegelfläche

4.1.5 Abflugfläche

4.1.6 Hindernisfreier Sektor/ hindernisfreie Fläche - Hubschrauberlandedecks

4.1.7 Begrenzte Hindernisfläche Hubschrauberlandedecks

4.2 Erfordernisse der Hindernisbegrenzung

4.2.1 Die Erfordernisse für Hindernisbegrenzungsflächen

4.2.2 Hubschrauber-Boden/Wasserflugplätze

4.2.3 Erhöhte Hubschrauberflugplätze

4.2.4 Hubschrauberlandedecks

4.2.5 Hubschrauberbordflugplätze in Mittschiffslage

4.2.6 Hubschrauberbordflugplätze in bordwandseitiger Lage

Sichtanflug -FATO und Nichtpräzisionsanflug-FATO

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

5 Fünfter Teil: Optische Hilfen

5.1 Anzeigegeräte

5.1.1 Windrichtungsanzeiger

5.2 Markierungen und Kennzeichnungen

5.2.1 Windenbetriebsflächenmarkierung

5.2.2 Hubschrauberflugplatz-Erkennungsmarkierung

5.2.3 Höchstmassenmarkierung

5.2.4 Markierungen oder Kennzeichnungen für die FATO

5.2.5 FATO-Bezeichnungsmarkierung

5.2.6 Zielpunktmarkierung

5.2.7 Markierung für TLOF

5.2.10 Markierung für den hindernisfreien Sektor eines Hubschrauberlandedecks

5.2.11 Rollbahnmarkierung

5.2.12 Schwebeflugwegmarker

5.2.13 Versetzwegkennzeichen

5.3 Befeuerung

5.3.1 Allgemeines

5.3.2 Hubschrauberflugplatz-Leuchtfeuer

5.3.4 Horizontales Anflugleitsystem Absichtlich freigelassen

5.3.5 Gleitwinkelbefeuerung

5.3.6 HAPI-Signalschema

5.3.7 Lichtverteilung

5.3.8 Gleitwinkel und Einstellung des Erhebungswinkels

5.3.9 Eigenschaften der Feuereinheit

5.3.10 Hindernisschutzfläche

5.3.11 Befeuerung der FATO

5.3.12 Zielpunktfeuer

5.3.13 Befeuerung und Beleuchtung der TLOF

5.3.14 Flutlichtbeleuchtung der Windenbetriebsfläche

5.3.15 Rollbahnfeuer

5.3.16 Optische Hilfen zur Kennzeichnung von Hindernissen

5.3.17 Flutlichtbeleuchtung von Hindernissen

6 Sechster Teil: Dienste an Hubschrauberflugplätzen

6.1 Rettungs- und Feuerlöschwesen

6.1.1 Allgemeines

6.1.2 Umfang des vorzusehenden Schutzes

6.1.3 Löschmittel

6.1.4 Rettungsgeräte

6.1.5 Reaktionszeit

7 Siebenter Teil: Inkrafttreten

Anlage 1
Qualitätsanforderungen an luftfahrttechnische Daten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

8 Anlage 2 Begriffsbestimmungen

Anlage 3
Abkürzungen

Begründung


 
 
 


Drucksache 710/05

... d) ein Flugplatz für den zivilen Luftverkehr mit einem Verkehrsaufkommen von über 25 000 Bewegungen pro Jahr, wobei mit „Bewegung“ der Start oder die Landung von Flugzeugen bezeichnet wird, soweit nicht ein Großflughafen nach § 47b Nr. 5 des

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Drucksache 710/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bekanntmachung der zuständigen Behörden

§ 4
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 5
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 6
Berechnungsverfahren

§ 7
Mitteilung über Lärmkarten

§ 8
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 9
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 10
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung

2. Umsetzungsbedarf

3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht

4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

5. Verordnungsermächtigungen

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zum Anhang Lärmindizes


 
 
 


Drucksache 6/05

... d) bezeichnet der Ausdruck Schiff" alle Arten von Wasserfahrzeugen, einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge und Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet werden oder verwendet werden können, mit Ausnahme von Kriegsschiffen, Flottenhilfsschiffen oder sonstigen Schiffen, die einem Staat gehören oder von ihm eingesetzt sind und die zum gegebenen Zeitpunkt im Staatsdienst ausschließlich für andere als Handelszwecke genutzt werden.



Drucksache 184/05

... 10. Diese Garantie kann jedoch nicht absolut sein. Die Beförderung von Personen mit sehr stark eingeschränkter Mobilität oder von zahlreichen Fluggästen eingeschränkter Mobilität auf dem gleichen Flug könnte ordnungsgemäßen Sicherheitsanforderungen widersprechen. So könnte sie etwa die Evakuierung eines Flugzeugs in einem Notfall unannehmbar langsam und schwierig machen. Daher sollte es die vorgeschlagene Verordnung Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen gestatten, die Beförderung zu verweigern, um vorgeschriebene Sicherheitsregeln einzuhalten. Um Missbrauch vorzubeugen, sollten sie jedoch verpflichtet sein, Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wurde, schriftlich über die Gründe dieser Verweigerung zu informieren und die Sicherheitsvorschriften zu veröffentlichen, die sie auf die Beförderung von Personen eingeschränkter Mobilität anwenden.

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Drucksache 184/05




Begründung

1. Einleitung

2. Ergebnisse der Konsultation

3. EINZELHEITEN der Verordnung Gleichbehandlungsklausel

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

5. Bewertung der sozialen und Wirtschaftlichen Auswirkungen

6. Anmerkungen ZU den Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Beförderungspflicht

Artikel 4
Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung

Artikel 5
Recht auf Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 6
Verantwortung für die Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 7
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 8
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen

Artikel 9
Anmeldung des Betreuungsbedarfs

Artikel 10
Ausschluss von Verpflichtungsbeschränkungen

Artikel 11
Verstöße

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 763/05

... Die Maschinen- und Systemindustrie (z.B. IKT, Maschinenbau), auf die etwa ein Drittel der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes der EU entfällt, ist durch mittlere bis hohe Wachstumsraten und hohe Anteile von FuE-Ausgaben gekennzeichnet. Bei den Herausforderungen für diese Sektoren geht es daher hauptsächlich um Innovation, den Schutz geistiger Eigentumsrechte und die Sicherstellung der Verfügbarkeit hoch qualifizierter Arbeitskräfte. Viele dieser Branchen sind auf dem Binnenmarkt von technischen Normen abhängig, die laufend aktualisiert werden müssen. Auch ein besserer Zugang zu den internationalen Märkten ist für einige Industriezweige wesentlich, insbesondere für IKT, Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Kraftfahrzeuge. Die Verkehrsbranche sieht sich zudem einer Reihe von umweltpolitischen Herausforderungen gegenüber, insbesondere muss die Umweltfreundlichkeit von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen ständig verbessert werden.

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Drucksache 763/05




Mitteilung

1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung

2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU

3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren

Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften

Maschinen - und Systemindustrie

Mode - und Designindustrie

Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie

4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik

4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen

Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006

Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005

Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006

Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005

Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006

Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005

Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005

4.2. Sektorspezifische Initiativen

• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006

• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007

• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie

• Europäisches Raumfahrtprogramm

• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006

• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006

• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie

5. Schlussfolgerung

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 584/05

... F. in der Erwägung, dass internationale Verträge die Eckpfeiler und somit die Basis eines effizienten multilateralen Rahmenwerks darstellen, sowie dass in verschiedenen Politikbereichen wie beispielsweise betreffend den Internationalen Strafgerichtshof, das Protokoll von Kyoto zum Klimawandel, Grundsätze des Datenschutzes und die Unterstützung zur Entwicklung großer Passagierflugzeuge zwischen der EU und den USA Unterschiede im Hinblick auf Analyse, Diagnose und das politische Konzept bestehen,



Drucksache 710/1/05

... 3. Betreibern von Verkehrsflughäfen für den durch Flugzeuge in der Umgebung von Verkehrsflughäfen hervorgerufenen Umgebungslärm,

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Drucksache 710/1/05




1. Zur Verordnung insgesamt*

... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ~ Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV **

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe

§ 3
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 4
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 5
Berechnungsverfahren

§ 6
Mitteilung über Lärmkarten

§ 7
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 8
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 732/05

... Wasserdämpfe, die von den Flugzeugen ausgestoßen werden, haben einen direkten Treibhausgaseffekt, der jedoch nur geringe Wirkung hat, da er durch Niederschläge rasch wieder aufgehoben wird. Die in großer Höhe ausgestoßenen Wasserdämpfe führen jedoch oft zur Bildung von Kondensstreifen, die zur Erwärmung der Erdoberfläche beitragen können. Auch können sich aus diesen Kondensstreifen Zirruswolken bilden (Wolken aus Eiskristallen). Diese stehen in dem Verdacht, einen erheblichen Erwärmungseffekt zu haben, was jedoch noch unbewiesen ist.

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Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 19/05

... Die Europäische Gemeinschaft hat zur Ablösung der insbesondere zwischen den EG-Staaten und den USA umstrittenen Verordnung (EG) Nr. 925/1999 des Rates vom 29. April 1999 zur Registrierung und zum Betrieb innerhalb der Gemeinschaft von bestimmten Typen ziviler Unterschallstrahlflugzeuge, die zur Einhaltung der in Band 1 Teil II Kapitel 3 des Anhangs 16 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, dritte Ausgabe (Juli 1993), festgelegten Normen umgerüstet und neu bescheinigt worden sind (ABI. EG (Nr.) L 115, S. 1), die als sog. Hush-Kit-Verordnung bekannt ist und den grundsätzlichen Ausschluss von aufgerüsteten Kapitel-II-Luftfahrzeugen aus der Europäischen Gemeinschaft vorsieht, eine Richtlinie erlassen, nämlich Richtlinie

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Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 853/05 (Beschluss)

... Flächenflugzeuge:

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Drucksache 853/05 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

4 Flächenflugzeuge:

4 Hubschrauber:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 1.c.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002

Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.a.2 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002

Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.b.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002


 
 
 


Drucksache 401/05

... 2. Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr; hiervon sind ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen,

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Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 746/05

... Damit diese strategischen Ziele erreicht werden können, müssen die gelten Rechtsvorschriften für die Luftqualität vereinfacht und gegebenenfalls geändert werden. Es werden weitere Initiativen in Bezug auf Neufahrzeuge ergriffen und nach sorgfältiger Folgenabschätzung könnten auch neue Maßnahmen für die von kleinen Verbrennungsanlagen, Schiffen und Flugzeugen ausgehenden Emissionen erwogen werden. Dazu sollen die Strukturfonds der Gemeinschaft, die internationale Zusammenarbeit, Verbesserungen bei der Durchführung und die Auswahl geeigneter Instrumente einen Beitrag leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/05




Mitteilung

1. Einführung

2. Bewertung der derzeitigen LAGE

3. Ziele der Strategie

4. Massnahmen und Mittel

4.1. Wirksamere Umweltvorschriften

4.1.1. Vereinfachung der Luftqualitätsvorschriften

4.1.2. Änderung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstofe

4.1.3. Vereinbarkeit mit anderen Umweltstrategien

4.2. Einbeziehung der Luftqualitätsproblematik in andere Politikbereiche

4.2.1. Energie

4.2.1.1. Kleine Verbrennungsanlagen

4.2.1.2. VOC- Emissionen an Tankstellen

4.2.2. Verkehr

4.2.2.1. Landverkehr

4.2.2.2. Luftverkehr

4.2.2.3. Seeverkehr

4.2.3. Landwirtschaft

4.2.4. Strukturfonds

4.2.5. Internationale Dimension

5. Nächste Schritte

5.1. Evaluierung, Überprüfung & Forschung

5.2. Konsultationen

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 806/05

... 79. stellt fest, dass das Projekt der strategischen Partnerschaft zwischen Washington und Neu Delhi den Verkauf nordamerikanischer Flugzeuge und die gemeinsame Nutzung von Raumfahrt- und Nukleartechnologie für zivile Zwecke vorsieht;

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Drucksache 806/05




Das Europäische Parlament,

Interne Lage

3 Entwicklung

Umwelt und Landwirtschaft

3 Menschenrechte

Internationale Lage


 
 
 


Drucksache 243/05

... 7. Personen der Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen sowie Personen, die auf einem von der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 erfassten Flughafen eine Funktion im Zusammenhang mit der Abfertigung von Luftfahrzeugen am Boden ausüben, einschließlich Betankung, Servicearbeiten, Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises sowie Beladen, Enteisen und Schleppen des Flugzeugs zu melden. Die Meldung kann mit Zustimmung des Luftfahrt-Bundesamtes auch zentral über das Sicherheitsmanagement der jeweils meldenden Stelle erfolgen. Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Absprache geregelt. Die zur Meldung verpflichteten Personen sind in diesen Fällen darauf hinzuweisen, dass die Meldung auch direkt an die in § 5c Absatz 1 genannte Stelle erfolgen kann.

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Drucksache 243/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

A. FLUGBETRIEB

1. Betrieb des Luftfahrzeugs

2. Notfälle

3. Einsatzunfähigkeit der Flugbesatzung

4. Verletzungen

5. Wetter

6. Äußere Sicherheit

7. Sonstige Ereignisse

B. Technische Vorkomnisse am Luftfahrzeug

1. Struktur

2. Systeme

3. Antriebssysteme einschließlich Triebwerke, Propeller und Rotorsysteme und Hilfskraftturbinen-Systeme

4. Humanfaktoren

5. Sonstige Ereignisse

C. INSTANDHALTUNG und Instandsetzung von Luftfahrzeugen

D. Flugnavigationsdienste, FLUGPLATZEINRICHTUNGEN und Bodendienste

1. Flugnavigationsdienste ANS

2. Flugplätze und Flugplatzeinrichtungen

3. Fluggäste, Gepäck, Fracht

4. Bodenabfertigung des Luftfahrzeugs

E. BEISPIELE für Ereignisse, die auf Grund der Kriterien für spezifische Systeme NACH Abschnitt B Ziffer 2 meldepflichtig SIND.

1. Klima-/Lüftungsanlage

2. Automatisches Flugsteuerungssystem

3. Kommunikation

4. Elektrische Anlage

5. Cockpit/Kabine/Frachträume

6. Brandschutzanlage

7. Flugsteuerung

8. Treibstoffanlage

9. Hydraulik

10. Vereisungsmelde-/-schutzsystem

11. Anzeige-, Warn-, Aufzeichnungssysteme

12. Fahrwerk, Bremsen, Reifen

13. Navigationssysteme einschließlich Präzisionsanflugsysteme und Luftdatensysteme

14. Sauerstoff bei Luftfahrzeugen mit Druckkabine

15. Nebenluftsystem

Anlage 7
(zu § 5b LuftVO)

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

zu Nummer 4

zu Nummer 4

zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 318/05

... Das neue Instrument wird es den Mitgliedstaaten unter anderem ermöglichen, auf Katastrophenfälle und Krisensituationen zu reagieren, wenn ihre eigenen Mittel dafür nicht ausreichen. Die Staaten legen bei der Bereithaltung von Mitteln und Ausrüstung zur Krisenreaktion nicht die größte anzunehmende Katastrophe zugrunde, weil das in der Regel ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten würde. (Es ist schwer, zahlreiche Einsatzkräfte und umfangreiches schweres Gerät, etwa Löschflugzeuge, das ganze Jahr über bereitzuhalten, wenn Katastrophenfälle zum Teil nur selten, aber mit schweren Folgen, oder nur während bestimmter Jahreszeiten auftreten.)



Drucksache 323/05

... Die Erfahrung in Südasien hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Katastrophenschutz- und Konsularbehörden bei Einsätzen außerhalb der Union für beide von Nutzen sein kann. Durch sein rund um die Uhr funktionierendes Verbindungsnetz zu den Verwaltungen der Mitgliedstaaten kann das Gemeinschaftsverfahren wertvolle Unterstützung leisten, vor allem beim Austausch von Informationen über Identifizierungsteams, Rückführung und (medizinisch) notwendige Evakuierungen aus allen Mitgliedstaaten. Außerdem hat das MIC die Mitgliedstaaten dazu angeregt, die Flugzeuge, mit denen Katastrophenhilfe geleistet wird, zur Rückführung europäischer Bürger zu nutzen und damit eine Brücke zwischen Katastrophenhilfe und der konsularischen Zusammenarbeit zu schlagen. Die Kommission ist bereit, das Verfahren gegebenenfalls auch im Rahmen dieser neuen Aufgaben einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 289/05

... - Die neuen Mitgliedstaaten (auch die künftigen) müssen sich an die Bestimmungen der GFP anpassen und den Normen entsprechen, die in den alten Mitgliedstaaten bereits eingeführt sind. Hierfür sind Großinvestitionen in Ausrüstung (für Schiffe, Flugzeuge usw.) sowie der Aufbau von Netzwerken in den neuen Mitgliedstaaten erforderlich. Die Programme werden in den neuen Mitgliedstaaten erst ab 2006 durchgeführt. In diesen Ländern sind gewaltige Investitionen für Großgerät notwendig, um den Ausrüstungsstand der anderen Mitgliedstaaten zu erreichen. Darüber hinaus haben Zypern und Malta eine ausgedehnte Schutzzone (50 Seemeilen vor ihrer Küste) zu überwachen, was die Aufstockung des dort vorhandenen Bestands an schwerer Ausrüstung erfordert. Mit dem bevorstehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird sich der Geltungsbereich der Gemeinsamen Fischereipolitik bis zum Schwarzen Meer erstrecken, wodurch Kontrollmaßnahmen und entsprechende Investitionen auch in dieser Region nötig werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/05




Begründung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Kapitel II
Ziele

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Konkrete Ziele im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 5
Konkrete Ziele im Bereich der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 6
Konkrete Ziele im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 7
Konkrete Ziele im Bereich der internationalen Beziehungen

Kapitel III
FINANZIERUNGSMASSNAHMEN der Gemeinschaft

Artikel 8
Maßnahmen im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 9
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 10
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 11
Maßnahmen im Bereich der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 12
Maßnahmen im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 13
Maßnahmen im Bereich der internationalen Beziehungen

Artikel 14
Technische Hilfe

Kapitel IV
Kofinanzierungssätze

Artikel 15
Kofinanzierungssätze im Bereich der Überwachungs- und Kontrollregelungen

Artikel 16
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 17
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 18
Finanzierungssätze für die Reise- und Hotelkosten von BAFA-Mitgliedern

Kapitel V
Antragsverfahren

Artikel 19
Einleitende Bestimmung

Artikel 20
Programmplanung

Artikel 21
Entscheidung der Kommission

Artikel 22
Einleitende Bestimmung

Artikel 23
Programmplanung

Artikel 24
Programmabwicklung

Artikel 25
Übermittlung von Daten

Kapitel VI
Mittelzuweisung

Artikel 26
Haushaltsmittel

Artikel 27
Kumulierung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft

Kapitel VII
Kontrolle und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 29
Kontrollen und finanzielle Berichtigungen

Artikel 30
Evaluierung und Berichterstattung

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Ausschuss

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung überholter Rechtsakte

Artikel 34
Inkrafttreten

2 Legislativfinanzbogen


 
 
 


Drucksache 352/05

... d) Transportmittel zur Überwachung der Außengrenzen wie Fahrzeuge, Schiffe, Helikopter und Leichtflugzeuge mit Sonderausrüstung wie elektronischen Geräten zur Grenzüberwachung und Aufspürung von Personen in Lastkraftwagen;



Drucksache 615/05

... es) für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet wurden und als solche in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Weitergewährung nach Absatz 2 dieser Nummer vorliegen,



Drucksache 894/05

... wird diesen Fluggästen Hilfe auf Flughäfen und in Flugzeugen garantiert, ebenso werden Qualitätsstandards für die Hilfe festgelegt, welche die Flughäfen leisten. Die Kommission untersucht im Moment, wie die Rechte der genannten Reisenden auf den Seeverkehr und den grenzüberschreitenden Reisebusverkehr ausgedehnt werden können. Zu diesem Zweck hat sie im Juli 2005 eine öffentliche Konsultation zu den Rechten von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Omnibusverkehr eingeleitet; auch beabsichtigt sie, eine entsprechende Konsultation zu den Rechten der Fahrgäste im Seeverkehr zu lancieren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zugunsten von Reisenden mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit könnte am effektivsten von den für die Durchsetzung zuständigen nationalen Stellen gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/05




1. Einleitung

2. Derzeitige Lage

2.1. Überblick

2.2. Beschäftigungsförderung

2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen

3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP

3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007

• Die Erwerbstätigkeit fördern

• Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern

• Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen

• Die Analysekapazitäten der EU verstärken

4. Fazit


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.