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"Flugzeuge"
Drucksache 81/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
... Die Entgeltdifferenzierung darf nicht nur nach Qualitätsniveaus erfolgen, sondern muss auch nach Umweltgesichtspunkten möglich sein, namentlich nach den Lärmauswirkungen von Flugzeugen sowie zum Schutz der Nachtruhe. Der Richtlinienvorschlag berücksichtigt dies in keiner Weise.
Im Einzelnen
- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition
- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot
- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf
- Artikel 5 - Transparenz
- Artikel 6 - Neue Infrastruktur
- Artikel 7 - Qualitätsstandards
- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung
- Neuer Artikel
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... (6) Die Flughafenkapazität wird durch die Start- und Landebahn- sowie Bodeninfrastruktur bestimmt. Die Kapazität der Start- und Landebahnen entspricht der Maximalzahl an Flugzeugen, die landen und/oder starten können, wobei physischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist, die sich auf die Sicherheit auswirken, etwa Wirbelschleppen. Die Kapazität der Bodeninfrastruktur ergibt sich aus der physischen Anordnung der Abfertigungsgebäude (Flugzeugabstellplätze, Flugsteige usw.) und der Effizienz ihrer Verwaltung.
Mitteilung
1. Die zu erwartende Kapazitätskrise
2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise
3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität
3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung
3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne
3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM
4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen
4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen
4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen
5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger
5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität
5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr
6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung
6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz
6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur
7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien
8. Fazit
Anhang
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... : Nach Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe a der IGV kann der Vertragsstaat bei Ankunft oder Abreise eines Reisenden für Zwecke des Gesundheitsschutzes Informationen zum Zielort verlangen, damit Kontakt mit dem Reisenden aufgenommen werden kann, und zur Reiseroute, um eine mögliche Exposition erkennen zu können. Eine rasche Kontaktaufnahme mit Reisenden ist insbesondere dann notwendig, wenn aufgrund einer Infektion eines Reisenden bei den Mitreisenden ein Ansteckungsverdacht vorliegt. Nur durch eine unverzügliche und möglichst lückenlose Nachverfolgung der Kontakte des Reisenden, der mit dem Erreger einer übertragbaren Krankheit infiziert ist und diesen Erreger auf Mitreisende übertragen haben könnte, können gegenüber den ansteckungsverdächtigen Mitreisenden die notwendigen Untersuchungs- und Gesundheitsschutzmaßnahmen veranlasst werden, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Problematik stellt sich u. a. im Hinblick auf die Einschleppung von Krankheiten wie z.B. SARS, einer pandemischen Influenza oder – wie im Jahr 2006 erfolgt – des Lassa-Fiebers durch den Luftverkehr nach Deutschland. Bisher sind die von den Passagieren auf Anforderung auszufüllenden Aussteigekarten (Passenger Locator Cards) das gebräuchliche Mittel, um situationsbezogen die notwendigen Informationen, insbesondere auch von Flugpassagieren, zu erheben. Dieses Mittel steht aber nicht zur Verfügung, wenn die Infektion eines Reisenden erst nach dem Verlassen des Flugzeuges entdeckt wird. Auch die bei den Luftverkehrsunternehmen vorhandenen Daten genügen in diesen Fällen nicht, um mit den ansteckungsverdächtigen Mitreisenden rasch Kontakt aufnehmen zu können. Das Ausfüllenlassen von Aussteigekarten ist unter den heutigen Bedingungen an Verkehrsflughäfen auch nur noch für eine Anwendung in Einzelfällen praktikabel. Aufgrund der Verordnungsermächtigung können daher über die Aufforderung im Einzelfall hinaus auch generelle Informationspflichten der Reisenden geregelt werden. Beförderer können verpflichtet werden, die von den Reisenden verlangten Informationen bei diesen zu erheben, für einen vorübergehenden Zeitraum zu speichern und an die zuständige Behörde zu übermitteln, damit zum Zweck des Gesundheitsschutzes mit dem Reisenden Kontakt aufgenommen werden kann. Für die Erfassung der Daten kann vorgesehen werden, dass diese im Voraus und dauerhaft erfolgt. Es kann eine elektronische Datenerfassung und -übermittlung vorgesehen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Schlussbemerkung
Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung
Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Zuständige Behörden
Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 5 Überwachung
Artikel 6 Meldung
Artikel 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
Artikel 8 Konsultation
Artikel 9 Andere Berichte
Artikel 10 Bestätigung
Artikel 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
Artikel 13 Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
Teil III Empfehlungen
Artikel 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
Artikel 16 Ständige Empfehlungen
Artikel 17 Kriterien für Empfehlungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
Teil IV Grenzübergangsstellen
Artikel 19 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 20 Flughäfen und Häfen
Artikel 21 Landübergänge
Artikel 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
Teil V Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise
Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
Artikel 24 Beförderer
Artikel 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise
Artikel 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
Artikel 27 Betroffene Beförderungsmittel
Artikel 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
Artikel 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
Artikel 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden
Artikel 32 Behandlung von Reisenden
Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
Artikel 33 Durchgangsgüter
Artikel 34 Container und Container-Verladeplätze
Teil VI Gesundheitsdokumente
Artikel 35 Allgemeine Regel
Artikel 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen
Artikel 37 Seegesundheitserklärung
Artikel 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
Artikel 39 Schiffshygienebescheinigungen
Teil VII Gebühren
Artikel 40 Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende
Artikel 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
Artikel 42 Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 44 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 45 Ümgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
Artikel 47 Zusammensetzung
Kapitel II Der Notfallausschuss
Artikel 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 49 Verfahren
Kapitel III Der Prüfungsausschuss
Artikel 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 51 Geschäftsführung
Artikel 52 Berichte
Artikel 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
Teil X Schlussbestimmungen
Artikel 54 Berichtswesen und Überprüfung
Artikel 55 Änderungen
Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
Artikel 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
Artikel 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
Artikel 61 Ablehnung
Artikel 62 Vorbehalte
Artikel 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
Artikel 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
Artikel 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
Artikel 66 Verbindliche Wortlaute
Anlage 1
A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Dieses Abzugsverbot betrifft nur seltene Ausnahmefälle; die Werbungskosten müssen erhebliches Gewicht haben und die Grenze der Angemessenheit erheblich überschreiten, wie z.B. Aufwendungen für die Nutzung eines Privatflugzeugs zu einer Auswärtstätigkeit.
Drucksache 720/07H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... 6. die Vollendung des 41. Lebensjahres für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden, die Vollendung des 40. Lebensjahres, soweit sie wehrfliegerverwendungsunfähig sind.
Drucksache 669/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... "Flugzeuge
1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 40 Abs. 1 Nr. 10 LuftVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 46a LuftVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 II Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 1
Drucksache 315/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung
... 28. fordert die türkischen Behörden auf, die Bestimmungen des Abkommens von Ankara und die Prioritäten in der Beitrittspartnerschaft vollständig umzusetzen und unverzüglich alle Beschränkungen des freien Warenverkehrs aufzuheben, die unter anderem Schiffe unter der Flagge der Republik Zypern oder Schiffe, die in türkische Häfen aus Häfen der Republik Zypern einlaufen, bzw. zyprische Flugzeuge betreffen; fordert die türkische Regierung auf, unmissverständlich zu erklären, dass die Erklärung nicht Teil des Ratifizierungsprozesses in der Großen Türkischen Nationalversammlung ist um es so dem Europäischen Parlament zu ermöglichen, das genannte Zusatzprotokoll zu ratifizieren;
Drucksache 247/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung KOM (2006) 135 endg.; Ratsdok. 7887/06
... Flugzeuge, Hubschrauber und andere Luftfahrtechnik
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Die niederländische Küstenwache ist ein Beispiel für eine andere Art von Integration, bei der eine Behörde die erforderlichen kostspieligen Anlagen für die Verwaltung der Küstengewässer verwaltet, wie beispielsweise Schiffe oder Flugzeuge, und Dienstleistungen erbringt und diese Anlagen anderen Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellt. Auf diese Weise könnten durch die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Anlagen beträchtliche Größenvorteile erzielt werden.
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
Drucksache 330/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
... ) bestehende Besteuerungslücken geschlossen. Dies betrifft die Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten und die Besteuerung der inländischen Einkünfte beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bergmannsprämiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetz 2007 Steuermehr-/-mindereinnahmen - in Mio. €
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe h
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
4 Allgemein:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... Die Vorschrift entspricht § 18 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auf die dortige Begründung wird verwiesen. Neben Berufsverbänden der Soldatinnen und Soldaten, von denen insbesondere der Deutsche Bundeswehrverband e. V. zu nennen ist, spricht die Vorschrift auch sonstige, an spezifischen Merkmalen ausgerichtete Interessenvertretungen der Soldatinnen und Soldaten an; beispielhaft könnte eine Interessengemeinschaft der Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen der Streitkräfte verwendet werden, in
Drucksache 520/06
Bundesrat Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
... Betroffen sind Personen, die in nicht allgemein zugänglichen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen auf Flugplätzen in beruflichem oder nicht beruflichem Zusammenhang tätig werden, Personal von Unternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit außerhalb von Flugplätzen die Möglichkeit hat, die Sicherheit des Luftverkehrs unmittelbar zu beeinträchtigen sowie Luftfahrer und entsprechende Flugschüler von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern.
Drucksache 31/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) KOM (2005) 650 endg.; Ratsdok. 5203/06
... " und der weiten Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Arbeitsorts zu genügen. Mit dieser Änderung kann diese Bestimmung beispielsweise auf Arbeitnehmer angewandt werden, die an Bord von Flugzeugen arbeiten, wenn die Arbeit von einem festen Ort aus organisiert wird, an dem das Personal im Auftrag des Arbeitgebers weitere Pflichten erfüllt (Einchecken, Sicherheitskontrolle). Absatz 2 Buchstabe b wird somit seltener zur Anwendung gelangen.
Drucksache 907/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Nairobi (COP-12 und COP/MOP-2)
... -Gehalt von Produkten wie Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Häusern und Dienstleistungen bereitzustellen sind und ein System individueller, handelbarer Quoten eine zukünftige Option darstellt;
Drucksache 161/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen(Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... (3) Von der Ausnahme nach Artikel 4 Abs. 4 Gliederungspunkt iv Satz 1 der Verordnung(EG) Nr. 2037/2000 über das Inverkehrbringen und Verwenden von Halonen für kritische Verwendungszwecke gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn das Halon bei der Brandbekämpfung zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich ist. Diese Voraussetzung gilt bei der Verwendung von Halonen in Flugzeugen als erfüllt. Wer von der Ausnahme Gebrauch macht, hat unter Angabe von Art und Menge der eingesetzten Halone dies und die Einstellung des Inverkehrbringens und Verwendens der für die Zulassung der Geräte und Anlagen der Brandbekämpfung zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind
§ 3 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Straftaten
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu §§ 6
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 701/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006) 552 endg.; Ratsdok. 13501/06
... Andere IGV-Artikel sind ausschließlich Sache der einzelstaatlichen Regierungen, weil es im jeweiligen Zusammenhang keine gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gibt. So betrifft zum Beispiel Artikel 41 der IGV Gebühren für die Anwendung von Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Transportmittel (Schiffe und Flugzeuge). Dies ist nicht Gegenstand des Gemeinschaftsrechts und fällt daher nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften
2.1. Kurze Beschreibung5
2.2. Rechtliche Zuständigkeit
3. Vorbehalte
3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten
3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern
4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten
4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext
4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger
5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle
5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft
5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses
5.3. Rolle des ECDC
5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse
6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen
6.1. Grenzmaßnahmen
6.2. Rückverfolgung der Kontakte
6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie
7. Operationelle Schlussfolgerungen
Anhang – Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis
3 Vorbehalte.
Freiwillige frühzeitige Anwendung.
Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.
Rolle des ECDC.
Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.
Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.
Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.
Drucksache 778/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... • an Dritte vermietete Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts
E. Finanzielle Auswirkungen
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten für die Wirtschaft
7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftverkehrsrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf. Dies betrifft die Bereiche Nutzung des Luftraums im Bereich von Starts- und Landungen außerhalb des Flugplatzes, einschließlich der sonstigen Nutzung des Luftraums und den Bereich des Einflugs von ausländischem Luftfahrtgerät. Außerdem ist der Einsatz insbesondere von Hubschraubern zur Medienberichterstattung zu regeln, der oftmals unter Außerachtlassung der geltenden Sicherheitsmindesthöhen erfolgt und dabei z.B.einträchtigungen des Rettungseinsatzes am Boden führt und darüber hinaus den Einsatz von Hubschraubern der Polizei und der Rettungsdienste in Unfallorten oder in Katastrophengebieten gefährden kann. Durch klarstellende Regelungen ist sicherzustellen dass aus Flugsicherheitsgründen der Flugbetrieb großer Verkehrsflugzeuge auf Flugplätze beschränkt bleibt, an denen ein kontrollierter Instrumentenflugbetrieb durchgeführt werden kann. Vor dem Hintergrund europäischer Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet der bilateralen Luftverkehrsbeziehungen mit ausländischen Staaten ist eine Anpassung des deutschen Rechts vorzunehmen, um das Verfahren zur Verteilung von Verkehrsrechten an Luftfahrtunternehmen rechtsförmlich in das bestehende luftrechtliche Regelwerk einzubinden. Vorschriften der Verordnung über
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 17
Zu Nummer 14
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 910/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Anwendungen der Satellitennavigation KOM (2006) 769 endg.; Ratsdok. 16540/06
... Sie stellen bereits ergänzende Dienstleistungen für viele Flugphasen bereit, in der allgemeinen Luftfahrt ebenso wie im gewerblichen Luftverkehr. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) legt fest, über welche Fähigkeiten ein Luftfahrzeug in einem bestimmten Luftraumsegment verfügen muss, und überlässt es dem Betreiber des Luftfahrzeugs, welche Ausrüstung er zur Gewährleistung dieser Fähigkeiten einsetzt12. Nach Analystenmeinung ist bis 2025 mit einem starken Wachstum zu rechnen, da mehr als 17 300 neue Passagier- und Frachtflugzeuge beschafft werden, weil sich der Passagierverkehr verdreifachen und der Luftfrachtverkehr noch stärker ansteigen wird. Die von GALILEO gebotene Genauigkeit und Integrität werden es ermöglichen, vorhandene Flughäfen stärker zu nutzen die bislang bei schlechtem Wetter und geringer Sichtweite nicht angeflogen werden können.
Drucksache 305/06
... Im Frequenzbereich 14 - 14,5 GHz dürfen Funkstellen an Bord von Flugzeugen des sekundär zugewiesenen Mobilfunkdienstes über Satelliten auch Kommunikationsverbindungen zu Weltraumfunkstellen des festen Funkdienstes über Satelliten betreiben.
Drucksache 600/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen - Halbzeitbilanz des Nichtständigen Ausschusses (2006/2027(INI))
... - die von den Behörden mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Spaniens und Irlands, abgegebenen Erklärungen zu den in ihren Hoheitsgebieten festgestellten Landungen von Zivilflugzeugen, die von der Central Intelligence Agency (CIA) genutzt wurden,
Vom Nichtständigen Ausschuss bislang gesammelte Informationen
Rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Festnahmen, Entführungen, außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen durch die CIA, sonstige US-Agenturen oder -Dienste oder andere Sicherheitsdienste von Drittländern
Mögliche aktive oder passive Verwicklung von Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Bewerberländern in Festnahmen, rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Entführungen, Ausweisungen, außerordentliche Überstellungen und Inhaftierungen an geheimen Orten
Einsatz von Folter
Nutzung des europäischen Luftraums und europäischer Flughäfen durch die CIA
Künftige Tätigkeit des Nichtständigen Ausschusses
Drucksache 101/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... Die Gründe hierfür sind vielfältig. Nicht alle Katastrophenschutzbehörden der Mitgliedstaaten verfügen über Flugzeuge oder Hubschrauber, die sie jederzeit nutzen können. In einigen Fällen gibt es keine Verfahren für die Nutzung militärischer Verkehrsmittel für den Katastrophenschutz. Oft ist es umständlich und zeitintensiv, die Beförderung mit gewerblichen Flugzeugen in die Wege zu leiten. Die Mitgliedstaaten konkurrieren zuweilen um die gleichen Verkehrsmittel. Darüber hinaus stehen die Transportkosten mitunter in keinem Verhältnis zum finanziellen Wert der Hilfe.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Beförderung
a Aktueller Stand
b Vorschläge
2. Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments
a Aktueller Stand
b Vorschläge
3. Frühwarnsystem
4. Koordinierung von Einsätzen in Drittländern
a Aktueller Stand
b Vorschläge
Drucksache 130/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA - 200456 - vom 3. Februar 2006.
... H. in der Erwägung, dass solche Untersuchungen sowie Presseenthüllungen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch Codes und Verweise auf Flugzeuge und Flughäfen offenbart haben, die mutmaßlich von der CIA für den Transport von Verdächtigen im Rahmen „außerordentlicher Überstellungen“ genutzt wurden darunter auch Einrichtungen wie Aviano (Italien), Ramstein (Deutschland) sowie Kogalniceanu (Rumänien), die im Hoheitsgebiet der Europäischen Union und ihrer künftigen Mitgliedstaaten gelegen sind,
Drucksache 944/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union (2006/2114(INI))
... 20. besteht darauf, dass Bulgarien angesichts der Art der terroristischen Bedrohung, die es mit sich bringt, dass ein Anschlag auf ein Land durch Schwachstellen in den Sicherheitssystemen in einem anderen Land erleichtert werden könnte, die Chance nutzt die höchsten Standards bei der Flughafen- und Flugzeugsicherheit einzuführen; drängt auf den raschen und nachprüfbaren Abschluss aller Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Mängeln bei der Lufttüchtigkeit und Wartung von Flugzeugen, dem Flugbetrieb und den Genehmigungen für
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Daneben werden Absatzfinanzierungshilfen im Rahmen des OECD-Sektorenabkommens für die Exportfinanzierung von Großraumflugzeugen und Triebwerken gewährt, mit denen es Käufern ermöglicht wird, Airbus-Flugzeuge und Triebwerke zu international üblichen Bedingungen zu finanzieren. Im Finanzplanungszeitraum 2006 bis 2009 sind hierfür insgesamt 158 Mio. € vorgesehen.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 520/2/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
... Ausnahmen von dieser Frist sind nur für Berufs- und Privatpiloten zu vertreten, da bei nach deutschem Luftverkehrsrecht zugelassenen Berufspiloten eine erhöhte Zuverlässigkeit unterstellt werden darf und das mögliche Schadensausmaß durch Privatpiloten merklich hinter dem Schadenspotenzial durch große Verkehrsflugzeuge zurückbleibt. Ein 5-Jahres-Rhythmus ist deshalb vertretbar.
Drucksache 596/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (2005/2249(INI))
... 14. verlangt weitere Forschungsanstrengungen, um unser Wissen über die Gesamtauswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu vergrößern; hält es für besonders wichtig, die Auswirkungen von Flugzeugkondensstreifen (
Drucksache 366/05
... nicht gefährdet. Durch die Regelung werden z.B. Ausfuhren der in München ansässigen NATO-Dienststelle NETMA von der Genehmigungspflicht befreit, welche für die Ersatzteilversorgung von Tornado- und Eurofighterflugzeugen in den NATO-Nutzerstaaten zuständig ist.
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... 28. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Weiterentwicklung der "Battle Groups" die erste Schwachstelle weitgehend angegangen wird; verweist darauf, dass der vorgesehene Bau von Transportflugzeugen vom Typ A400 M die zweite Schwachstelle nicht vollständig beseitigen wird, und drängt auf Maßnahmen zur weiteren Behebung dieses Problems; drängt dennoch darauf, dass der Einrichtung eines Rotationsprinzips für den Einsatz der Kräfte Aufmerksamkeit gewidmet wird; fordert mit Blick auf ein solches Rotationssystem gemeinsame Standards bei der Ausbildung, etwa im Hubschrauberbereich; ist der Ansicht, dass durch einen Ausbildungsverbund die Einsatzfähigkeit erhöht und Kosten reduziert werden könnten ; drängt mit Nachdruck darauf, dass im Hinblick auf die letztgenannte Schwachstelle Maßnahmen ergriffen werden, damit die Europäische Union in der Lage ist, Aufgaben zu erfüllen, die die Unterstützung durch militärische Kräfte erfordern, ohne auf die NATO oder die Kräfte eines einzigen Mitgliedstaates zurückzugreifen; weist darauf hin, dass solche Maßnahmen realistisch betrachtet die Zusammenlegung existierender Ressourcen und Fähigkeiten innerhalb der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Errichtung einer der ESVP zur Verfügung stehenden Kommunikationsbasis oder eines Kommunikationsnetzwerkes mit doppeltem Verwendungszweck nach sich ziehen könnten;
Drucksache 463/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 KOM (2005) 210 endg.; Ratsdok. 9577/05
... Den jüngsten Bewertungen zufolge sollte die Eingreifkapazität in bestimmten Regionen, wo schnelles Handeln unter Umständen aufgrund großer Entfernungen unmöglich ist, durch zusätzliche Ölbekämpfungsschiffe und -ausrüstung erweitert werden. Die Eingreifkapazitäten können jedoch nicht nur hinsichtlich der mechanischen Abschöpfung von Öl auf See verbessert werden. Auch bei den Mitteln und Ausrüstungen für die Luftüberwachung, die dazu beitragen kann, Verschmutzungen aufzuspüren und zu bekämpfen und Verstöße gegen einschlägige Umweltschutzvorschriften zu verhindern, ist eine Weiterentwicklung möglich. Außerdem können durch Satellitenbilder Überwachungsmaßnahmen ergänzt werden, für die derzeit Flugzeuge eingesetzt werden. Es lohnt sich daher, dass die Agentur die Möglichkeiten prüft, den Mitgliedstaaten und der Kommission Satellitenbilder zur Verfügung zu stellen und dafür ein Satellitenbild-Servicezentrum einzurichten, um die Aufspürung und Überwachung illegaler und unfallbedingter Öleinleitungen und die angemessene Reaktion darauf zu erleichtern. Nicht zuletzt müssten auch Verfahren für das Eingreifen bei Unfällen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen entwickelt werden, ausgehend von einer Evaluierung Angesichts der langfristigen Verantwortung der Agentur für das Eingreifen bei Ölverschmutzung müssen langfristige finanzielle Vorkehrungen getroffen werden, um angemessene Mittel für das Eingreifen bei Verschmutzung bereitzustellen und die Finanzierung der Agentur ausreichend abzusichern; dies würde die Ausgaben bei der Aushandlung längerfristiger Verträge senken.
1. Gründe und Ziele
2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts
1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung
2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung
3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.
Abrufbereite Schiffe
Satellitenbilder
Information, Zusammenarbeit und Koordinierung
4. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Gemeinschaftsmittel
Artikel 5 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 6 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
Artikel 7 Bewertung
Artikel 8 Inkrafttreten
2 Folgenabschätzungsbogen
Titel des vorgeschlagenen Rechtsakts
DER vorgeschlagene Rechtsakt
AUSWIRKUNG auf die Unternehmen
- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Nicht produktives Vermögen sind Geld und Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten sowie vergleichbare Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; das gilt auch, wenn der Erblasser bzw. Schenker nur mittelbar daran beteiligt ist; dies gilt nicht, soweit dem jeweiligen Vermögen eine Schuld im Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters gegenüber steht.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 593/05
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Masse des Flugzeuges und/oder Hubschraubers
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
1 Erster Teil: Allgemeines
1.1 Allgemeines
1.2 Kommunikationseinrichtungen
1.3 Beschränkter Bauschutzbereich
2 Zweiter Teil: Hubschrauberflugplatzdaten
2.1 Luftfahrtangaben
2.2 Hubschrauberflugplatz- Bezugspunkt
2.3 Hubschrauberflugplatz-Höhe
2.4 Abmessungen und Informationen zu Hubschrauberflugplätzen
2.4.1 Die folgenden Angaben sind für jede an einem Hubschrauberflugplatz vorhandene Einrichtung zu vermessen oder zu beschreiben:
2.4.2 Die geografischen Koordinaten geeigneter Mittellinienpunkte
2.4.3 Die geografischen Koordinaten jedes Hubschrauberstandplatzes wo zutreffend
2.4.4 Die geografischen Koordinaten der signifikanten Hindernisse
2.5 Festgelegte Strecken
2.5.1 Die folgenden Strecken sind, wo flugbetrieblich erforderlich,
2.6 Informationspflicht des Hubschrauberflugplatzbetreibers
2.6.1Der Hubschrauberflugplatzbetreiber Halter
3 Dritter Tei 1. Äußere Merkmale
3.1Hubschrauber -Boden/Wasserflugplatz
3.1.1 Endanflug- und Startfläche FATO
3.1.2 Hubschrauberfreiflächen
3.1.3 Aufsetz- und Abhebefläche TLOF
3.1.4 Sicherheitsflächen
3.1.5 Hubschrauber-Rollbahn
3.1.6 Schwebeflugwege
3.1.7 Versetzwege
3.1.8 Vorfelder
3.2 Erhöhte Hubschrauberflugplätze
3.2.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF
3.2.2 Sicherheitsfläche
3.3 Hubschrauberlandedecks Helidecks
3.3.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF
3.4 Hubschrauberbordflugplätze
3.4.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF
4 Vierter Teil Hindernisbeschränkung und -beseitigung
4.1 Hindernisbegrenzungsflächen und -sektoren
4.1.1 Anflugfläche
4.1.2 Übergangsfläche
4.1.3 Innere Horizontalfläche
4.1.4 Kegelfläche
4.1.5 Abflugfläche
4.1.6 Hindernisfreier Sektor/ hindernisfreie Fläche - Hubschrauberlandedecks
4.1.7 Begrenzte Hindernisfläche Hubschrauberlandedecks
4.2 Erfordernisse der Hindernisbegrenzung
4.2.1 Die Erfordernisse für Hindernisbegrenzungsflächen
4.2.2 Hubschrauber-Boden/Wasserflugplätze
4.2.3 Erhöhte Hubschrauberflugplätze
4.2.4 Hubschrauberlandedecks
4.2.5 Hubschrauberbordflugplätze in Mittschiffslage
4.2.6 Hubschrauberbordflugplätze in bordwandseitiger Lage
Sichtanflug -FATO und Nichtpräzisionsanflug-FATO
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
5 Fünfter Teil: Optische Hilfen
5.1 Anzeigegeräte
5.1.1 Windrichtungsanzeiger
5.2 Markierungen und Kennzeichnungen
5.2.1 Windenbetriebsflächenmarkierung
5.2.2 Hubschrauberflugplatz-Erkennungsmarkierung
5.2.3 Höchstmassenmarkierung
5.2.4 Markierungen oder Kennzeichnungen für die FATO
5.2.5 FATO-Bezeichnungsmarkierung
5.2.6 Zielpunktmarkierung
5.2.7 Markierung für TLOF
5.2.10 Markierung für den hindernisfreien Sektor eines Hubschrauberlandedecks
5.2.11 Rollbahnmarkierung
5.2.12 Schwebeflugwegmarker
5.2.13 Versetzwegkennzeichen
5.3 Befeuerung
5.3.1 Allgemeines
5.3.2 Hubschrauberflugplatz-Leuchtfeuer
5.3.4 Horizontales Anflugleitsystem Absichtlich freigelassen
5.3.5 Gleitwinkelbefeuerung
5.3.6 HAPI-Signalschema
5.3.7 Lichtverteilung
5.3.8 Gleitwinkel und Einstellung des Erhebungswinkels
5.3.9 Eigenschaften der Feuereinheit
5.3.10 Hindernisschutzfläche
5.3.11 Befeuerung der FATO
5.3.12 Zielpunktfeuer
5.3.13 Befeuerung und Beleuchtung der TLOF
5.3.14 Flutlichtbeleuchtung der Windenbetriebsfläche
5.3.15 Rollbahnfeuer
5.3.16 Optische Hilfen zur Kennzeichnung von Hindernissen
5.3.17 Flutlichtbeleuchtung von Hindernissen
6 Sechster Teil: Dienste an Hubschrauberflugplätzen
6.1 Rettungs- und Feuerlöschwesen
6.1.1 Allgemeines
6.1.2 Umfang des vorzusehenden Schutzes
6.1.3 Löschmittel
6.1.4 Rettungsgeräte
6.1.5 Reaktionszeit
7 Siebenter Teil: Inkrafttreten
Anlage 1 Qualitätsanforderungen an luftfahrttechnische Daten
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
8 Anlage 2 Begriffsbestimmungen
Anlage 3 Abkürzungen
Begründung
Drucksache 710/05
Verordnung der Bundesregierung
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... d) ein Flugplatz für den zivilen Luftverkehr mit einem Verkehrsaufkommen von über 25 000 Bewegungen pro Jahr, wobei mit „Bewegung“ der Start oder die Landung von Flugzeugen bezeichnet wird, soweit nicht ein Großflughafen nach § 47b Nr. 5 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bekanntmachung der zuständigen Behörden
§ 4 Datenerhebung und Datenübermittlung
§ 5 Ausarbeitung von Lärmkarten
§ 6 Berechnungsverfahren
§ 7 Mitteilung über Lärmkarten
§ 8 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten
§ 9 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 10 Inkrafttreten
Anhang zu § 2 Nr. 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung
2. Umsetzungsbedarf
3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht
4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
5. Verordnungsermächtigungen
III. Alternativen
IV. Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zum Anhang Lärmindizes
Drucksache 6/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten
... d) bezeichnet der Ausdruck Schiff" alle Arten von Wasserfahrzeugen, einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge und Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet werden oder verwendet werden können, mit Ausnahme von Kriegsschiffen, Flottenhilfsschiffen oder sonstigen Schiffen, die einem Staat gehören oder von ihm eingesetzt sind und die zum gegebenen Zeitpunkt im Staatsdienst ausschließlich für andere als Handelszwecke genutzt werden.
Drucksache 184/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität KOM (2005) 47 endg.; Ratsdok. 6622/05
... 10. Diese Garantie kann jedoch nicht absolut sein. Die Beförderung von Personen mit sehr stark eingeschränkter Mobilität oder von zahlreichen Fluggästen eingeschränkter Mobilität auf dem gleichen Flug könnte ordnungsgemäßen Sicherheitsanforderungen widersprechen. So könnte sie etwa die Evakuierung eines Flugzeugs in einem Notfall unannehmbar langsam und schwierig machen. Daher sollte es die vorgeschlagene Verordnung Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen gestatten, die Beförderung zu verweigern, um vorgeschriebene Sicherheitsregeln einzuhalten. Um Missbrauch vorzubeugen, sollten sie jedoch verpflichtet sein, Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wurde, schriftlich über die Gründe dieser Verweigerung zu informieren und die Sicherheitsvorschriften zu veröffentlichen, die sie auf die Beförderung von Personen eingeschränkter Mobilität anwenden.
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Die Maschinen- und Systemindustrie (z.B. IKT, Maschinenbau), auf die etwa ein Drittel der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes der EU entfällt, ist durch mittlere bis hohe Wachstumsraten und hohe Anteile von FuE-Ausgaben gekennzeichnet. Bei den Herausforderungen für diese Sektoren geht es daher hauptsächlich um Innovation, den Schutz geistiger Eigentumsrechte und die Sicherstellung der Verfügbarkeit hoch qualifizierter Arbeitskräfte. Viele dieser Branchen sind auf dem Binnenmarkt von technischen Normen abhängig, die laufend aktualisiert werden müssen. Auch ein besserer Zugang zu den internationalen Märkten ist für einige Industriezweige wesentlich, insbesondere für IKT, Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Kraftfahrzeuge. Die Verkehrsbranche sieht sich zudem einer Reihe von umweltpolitischen Herausforderungen gegenüber, insbesondere muss die Umweltfreundlichkeit von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen ständig verbessert werden.
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 584/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gewährleistung des Erfolgs des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-USA in Washington DC am 20. Juni 2005
... F. in der Erwägung, dass internationale Verträge die Eckpfeiler und somit die Basis eines effizienten multilateralen Rahmenwerks darstellen, sowie dass in verschiedenen Politikbereichen wie beispielsweise betreffend den Internationalen Strafgerichtshof, das Protokoll von Kyoto zum Klimawandel, Grundsätze des Datenschutzes und die Unterstützung zur Entwicklung großer Passagierflugzeuge zwischen der EU und den USA Unterschiede im Hinblick auf Analyse, Diagnose und das politische Konzept bestehen,
Drucksache 710/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... 3. Betreibern von Verkehrsflughäfen für den durch Flugzeuge in der Umgebung von Verkehrsflughäfen hervorgerufenen Umgebungslärm,
1. Zur Verordnung insgesamt*
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ~ Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV **
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe
§ 3 Datenerhebung und Datenübermittlung
§ 4 Ausarbeitung von Lärmkarten
§ 5 Berechnungsverfahren
§ 6 Mitteilung über Lärmkarten
§ 7 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten
§ 8 Inkrafttreten
Anhang zu § 2 Nr. 2
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... Wasserdämpfe, die von den Flugzeugen ausgestoßen werden, haben einen direkten Treibhausgaseffekt, der jedoch nur geringe Wirkung hat, da er durch Niederschläge rasch wieder aufgehoben wird. Die in großer Höhe ausgestoßenen Wasserdämpfe führen jedoch oft zur Bildung von Kondensstreifen, die zur Erwärmung der Erdoberfläche beitragen können. Auch können sich aus diesen Kondensstreifen Zirruswolken bilden (Wolken aus Eiskristallen). Diese stehen in dem Verdacht, einen erheblichen Erwärmungseffekt zu haben, was jedoch noch unbewiesen ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 19/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Achte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die Europäische Gemeinschaft hat zur Ablösung der insbesondere zwischen den EG-Staaten und den USA umstrittenen Verordnung (EG) Nr. 925/1999 des Rates vom 29. April 1999 zur Registrierung und zum Betrieb innerhalb der Gemeinschaft von bestimmten Typen ziviler Unterschallstrahlflugzeuge, die zur Einhaltung der in Band 1 Teil II Kapitel 3 des Anhangs 16 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, dritte Ausgabe (Juli 1993), festgelegten Normen umgerüstet und neu bescheinigt worden sind (ABI. EG (Nr.) L 115, S. 1), die als sog. Hush-Kit-Verordnung bekannt ist und den grundsätzlichen Ausschluss von aufgerüsteten Kapitel-II-Luftfahrzeugen aus der Europäischen Gemeinschaft vorsieht, eine Richtlinie erlassen, nämlich Richtlinie
A. Zielsetzung und Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 48a Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:
§ 48b Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen
§ 48c Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48d Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48e Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48f Ausnahmegenehmigungen
§ 48g Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeines:
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu § 48c
Zu § 48d
Zu § 48e
Zu § 48f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
2. Zu Artikel 2
Drucksache 853/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit KOM (2005) 579 endg.; Ratsdok. 14903/05
... Flächenflugzeuge:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
4 Flächenflugzeuge:
4 Hubschrauber:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 1.c.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002
Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.a.2 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002
Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.b.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002
Drucksache 401/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
... 2. Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr; hiervon sind ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
3. § 2 wird wie folgt gefasst:
§ 2 Einrichtung von Lärmschutzbereichen
4. § 3 wird wie folgt geändert:
5. § 4 wird wie folgt geändert:
6. § 5 wird wie folgt geändert:
7. In § 6
8. § 7 wird wie folgt geändert:
9. § 8 wird wie folgt geändert:
10. § 9 wird wie folgt geändert:
11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:
§ 13 Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften
§ 14 Schutzziele für die Lärmminderungsplanung
§ 15 Anhörung beteiligter Kreise
14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Fortgeltung von Vorschriften
Artikel 4 Übergangsvorschrift
Artikel 5 Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Ermittlungsverfahren und Resultate
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 746/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Thematische Strategie zur Luftreinhaltung KOM (2005) 446 endg.; Ratsdok. 12735/05
... Damit diese strategischen Ziele erreicht werden können, müssen die gelten Rechtsvorschriften für die Luftqualität vereinfacht und gegebenenfalls geändert werden. Es werden weitere Initiativen in Bezug auf Neufahrzeuge ergriffen und nach sorgfältiger Folgenabschätzung könnten auch neue Maßnahmen für die von kleinen Verbrennungsanlagen, Schiffen und Flugzeugen ausgehenden Emissionen erwogen werden. Dazu sollen die Strukturfonds der Gemeinschaft, die internationale Zusammenarbeit, Verbesserungen bei der Durchführung und die Auswahl geeigneter Instrumente einen Beitrag leisten.
Mitteilung
1. Einführung
2. Bewertung der derzeitigen LAGE
3. Ziele der Strategie
4. Massnahmen und Mittel
4.1. Wirksamere Umweltvorschriften
4.1.1. Vereinfachung der Luftqualitätsvorschriften
4.1.2. Änderung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstofe
4.1.3. Vereinbarkeit mit anderen Umweltstrategien
4.2. Einbeziehung der Luftqualitätsproblematik in andere Politikbereiche
4.2.1. Energie
4.2.1.1. Kleine Verbrennungsanlagen
4.2.1.2. VOC- Emissionen an Tankstellen
4.2.2. Verkehr
4.2.2.1. Landverkehr
4.2.2.2. Luftverkehr
4.2.2.3. Seeverkehr
4.2.3. Landwirtschaft
4.2.4. Strukturfonds
4.2.5. Internationale Dimension
5. Nächste Schritte
5.1. Evaluierung, Überprüfung & Forschung
5.2. Konsultationen
6. Schlussfolgerung
Drucksache 806/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft
... 79. stellt fest, dass das Projekt der strategischen Partnerschaft zwischen Washington und Neu Delhi den Verkauf nordamerikanischer Flugzeuge und die gemeinsame Nutzung von Raumfahrt- und Nukleartechnologie für zivile Zwecke vorsieht;
Drucksache 243/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsordnung
... 7. Personen der Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen sowie Personen, die auf einem von der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 erfassten Flughafen eine Funktion im Zusammenhang mit der Abfertigung von Luftfahrzeugen am Boden ausüben, einschließlich Betankung, Servicearbeiten, Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises sowie Beladen, Enteisen und Schleppen des Flugzeugs zu melden. Die Meldung kann mit Zustimmung des Luftfahrt-Bundesamtes auch zentral über das Sicherheitsmanagement der jeweils meldenden Stelle erfolgen. Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Absprache geregelt. Die zur Meldung verpflichteten Personen sind in diesen Fällen darauf hinzuweisen, dass die Meldung auch direkt an die in § 5c Absatz 1 genannte Stelle erfolgen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1
A. FLUGBETRIEB
1. Betrieb des Luftfahrzeugs
2. Notfälle
3. Einsatzunfähigkeit der Flugbesatzung
4. Verletzungen
5. Wetter
6. Äußere Sicherheit
7. Sonstige Ereignisse
B. Technische Vorkomnisse am Luftfahrzeug
1. Struktur
2. Systeme
3. Antriebssysteme einschließlich Triebwerke, Propeller und Rotorsysteme und Hilfskraftturbinen-Systeme
4. Humanfaktoren
5. Sonstige Ereignisse
C. INSTANDHALTUNG und Instandsetzung von Luftfahrzeugen
D. Flugnavigationsdienste, FLUGPLATZEINRICHTUNGEN und Bodendienste
1. Flugnavigationsdienste ANS
2. Flugplätze und Flugplatzeinrichtungen
3. Fluggäste, Gepäck, Fracht
4. Bodenabfertigung des Luftfahrzeugs
E. BEISPIELE für Ereignisse, die auf Grund der Kriterien für spezifische Systeme NACH Abschnitt B Ziffer 2 meldepflichtig SIND.
1. Klima-/Lüftungsanlage
2. Automatisches Flugsteuerungssystem
3. Kommunikation
4. Elektrische Anlage
5. Cockpit/Kabine/Frachträume
6. Brandschutzanlage
7. Flugsteuerung
8. Treibstoffanlage
9. Hydraulik
10. Vereisungsmelde-/-schutzsystem
11. Anzeige-, Warn-, Aufzeichnungssysteme
12. Fahrwerk, Bremsen, Reifen
13. Navigationssysteme einschließlich Präzisionsanflugsysteme und Luftdatensysteme
14. Sauerstoff bei Luftfahrzeugen mit Druckkabine
15. Nebenluftsystem
Anlage 7 (zu § 5b LuftVO)
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
zu Nummer 1
zu Nummer 2
zu Nummer 2
zu Nummer 3
zu Nummer 4
zu Nummer 4
zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 318/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle KOM (2005) 113 endg.; Ratsdok. 8436/05
... Das neue Instrument wird es den Mitgliedstaaten unter anderem ermöglichen, auf Katastrophenfälle und Krisensituationen zu reagieren, wenn ihre eigenen Mittel dafür nicht ausreichen. Die Staaten legen bei der Bereithaltung von Mitteln und Ausrüstung zur Krisenreaktion nicht die größte anzunehmende Katastrophe zugrunde, weil das in der Regel ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten würde. (Es ist schwer, zahlreiche Einsatzkräfte und umfangreiches schweres Gerät, etwa Löschflugzeuge, das ganze Jahr über bereitzuhalten, wenn Katastrophenfälle zum Teil nur selten, aber mit schweren Folgen, oder nur während bestimmter Jahreszeiten auftreten.)
Drucksache 323/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... Die Erfahrung in Südasien hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Katastrophenschutz- und Konsularbehörden bei Einsätzen außerhalb der Union für beide von Nutzen sein kann. Durch sein rund um die Uhr funktionierendes Verbindungsnetz zu den Verwaltungen der Mitgliedstaaten kann das Gemeinschaftsverfahren wertvolle Unterstützung leisten, vor allem beim Austausch von Informationen über Identifizierungsteams, Rückführung und (medizinisch) notwendige Evakuierungen aus allen Mitgliedstaaten. Außerdem hat das MIC die Mitgliedstaaten dazu angeregt, die Flugzeuge, mit denen Katastrophenhilfe geleistet wird, zur Rückführung europäischer Bürger zu nutzen und damit eine Brücke zwischen Katastrophenhilfe und der konsularischen Zusammenarbeit zu schlagen. Die Kommission ist bereit, das Verfahren gegebenenfalls auch im Rahmen dieser neuen Aufgaben einzusetzen.
Mitteilung
1. Hintergrund und Zweck
1.1. Hintergrund
1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments
1.3. Zweck der Mitteilung
1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung
2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz
2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz
2.2. Die Rolle des Verfahrens
3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.1. Bessere Vorsorge
Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen
Ein modulares Konzept
Schulung und Übungen
3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse
Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort
3.3. Stärkere Koordinierung
Koordinierte europäische Katastrophenhilfe
Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen
Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe
Stärkung der operativen Planungskapazität
Verstärkte Koordinierung vor Ort
Koordinierung mit militärischen Stellen
Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission
Finanzierung der Beförderung
3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP
3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger
4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union
4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen
4.2. Ein aktives Konzept
4.3. Bereitschaftsteams
4.4. Stärkung der logistischen Grundlage
4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe
5. Schlussfolgerung
Drucksache 289/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts KOM (2005) 117 endg.; Ratsdok. 8142/05
... - Die neuen Mitgliedstaaten (auch die künftigen) müssen sich an die Bestimmungen der GFP anpassen und den Normen entsprechen, die in den alten Mitgliedstaaten bereits eingeführt sind. Hierfür sind Großinvestitionen in Ausrüstung (für Schiffe, Flugzeuge usw.) sowie der Aufbau von Netzwerken in den neuen Mitgliedstaaten erforderlich. Die Programme werden in den neuen Mitgliedstaaten erst ab 2006 durchgeführt. In diesen Ländern sind gewaltige Investitionen für Großgerät notwendig, um den Ausrüstungsstand der anderen Mitgliedstaaten zu erreichen. Darüber hinaus haben Zypern und Malta eine ausgedehnte Schutzzone (50 Seemeilen vor ihrer Küste) zu überwachen, was die Aufstockung des dort vorhandenen Bestands an schwerer Ausrüstung erfordert. Mit dem bevorstehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird sich der Geltungsbereich der Gemeinsamen Fischereipolitik bis zum Schwarzen Meer erstrecken, wodurch Kontrollmaßnahmen und entsprechende Investitionen auch in dieser Region nötig werden.
Drucksache 352/05
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013
... d) Transportmittel zur Überwachung der Außengrenzen wie Fahrzeuge, Schiffe, Helikopter und Leichtflugzeuge mit Sonderausrüstung wie elektronischen Geräten zur Grenzüberwachung und Aufspürung von Personen in Lastkraftwagen;
Drucksache 615/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformgesetz - StruktRefG ) ... es) für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet wurden und als solche in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Weitergewährung nach Absatz 2 dieser Nummer vorliegen,
Drucksache 894/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006 - 2007 KOM (2005) 604 endg.; Ratsdok. 15144/05
... wird diesen Fluggästen Hilfe auf Flughäfen und in Flugzeugen garantiert, ebenso werden Qualitätsstandards für die Hilfe festgelegt, welche die Flughäfen leisten. Die Kommission untersucht im Moment, wie die Rechte der genannten Reisenden auf den Seeverkehr und den grenzüberschreitenden Reisebusverkehr ausgedehnt werden können. Zu diesem Zweck hat sie im Juli 2005 eine öffentliche Konsultation zu den Rechten von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Omnibusverkehr eingeleitet; auch beabsichtigt sie, eine entsprechende Konsultation zu den Rechten der Fahrgäste im Seeverkehr zu lancieren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zugunsten von Reisenden mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit könnte am effektivsten von den für die Durchsetzung zuständigen nationalen Stellen gewährleistet werden.
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage
2.1. Überblick
2.2. Beschäftigungsförderung
2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP
3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007
• Die Erwerbstätigkeit fördern
• Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern
• Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen
• Die Analysekapazitäten der EU verstärken
4. Fazit
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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