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Drucksache 619/09

... – Rechtzeitige Verfügbarkeit geeigneter Funkfrequenzen. Die gestiegene Zahl eingebundener Geräte erfordert sowohl im Hinblick auf verkabelte wie auch drahtlose Verbindungen eine neue Stufe der Infrastrukturausbaus. Für die Drahtloskommunikation ist die rechtzeitige Verfügbarkeit von Funkfrequenzen äußerst wichtig46, weshalb die Kommission den Bedarf an zusätzlichen harmonisierten Frequenzen für besondere IoT-Zwecke weiterhin beobachten und prüfen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/09




Mitteilung

1. Internet der Dinge: der Oberbegriff für ein neues Paradigma

2. Bereits bestehende Anwendungen des Internet der Dinge

3. Die Lenkung des Internet der Dinge

Aktionsbereich 1 – Lenkung und Verwaltung

4. Beseitigung der Hindernisse für das Internet der Dinge

Aktionsbereich 2 – Ständige Beobachtung der Fragen in Bezug auf die Wahrung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten

Aktionsbereich 3 – Das Schweigen der Chips

Vertrauen, Akzeptanz und Sicherheit

Aktionsbereich 4 – Ermittlung neu auftretender Risiken

Aktionsbereich 5 – IoT als lebenswichtige Ressource für Wirtschaft und Gesellschaft

4 Normung

Aktionsbereich 6 – Normungsmandate

Forschung und Entwicklung

Aktionsbereich 7 – Forschung und Entwicklung

Aktionsbereich 8 – Öffentlichprivate Partnerschaft

Offenheit für Innovation

Aktionsbereich 9 – Innovation und Pilotprojekte

Institutionelle Bewusstseinsbildung

Aktionsbereich 10 – Institutionelle Bewusstseinsbildung

Internationaler Dialog

Aktionsbereich 11 – Internationaler Dialog

4 Abfallbewirtschaftung

Aktionsbereich 12 – RFID-Technik in Recyclinganlagen

4 Entwicklungsperspektiven

Aktionsbereich 13 – Messung der Einführung

Aktionsbereich 14 – Bewertung der Entwicklung

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 399/09 (Beschluss)

... Das Geflügelauge ist gegenüber dem menschlichen Auge zur Wahrnehmung höherer Flackerfrequenzen befähigt. Hühner können Frequenzen bis zu 160 Hertz wahrnehmen. Dem Menschen erscheint das Licht konventioneller Leuchtstoffröhren, die mit der Frequenz von 50 Hertz des Stromnetzes betrieben werden, als Dauerlicht, hingegen wird es von Vögeln als Flackerlicht wahrgenommen. Diesem Aspekt muss bei der Verwendung künstlicher Beleuchtung Rechnung getragen werden. Die notwendige minimale Frequenz ist abhängig vom tierartspezifischen Wahrnehmungsvermögen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 204/09 (Beschluss)

... nur ein erster Schritt für die Nutzung der Frequenzen 790 - 862 MHz für die mobile breitbandige Internetversorgung im ländlichen Raum getan wird. Die weitere Umsetzung bedarf der intensiven Abstimmung zwischen Bund und Ländern.



Drucksache 204/09

... ermächtigt in § 53 Abs. 1 die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung die Frequenzbereichszuweisung für die Bundesrepublik Deutschland in einem Frequenzbereichszuweisungsplan festzulegen und Änderungen des Frequenzbereichszuweisungsplans vorzunehmen. Ohne den Frequenzbereichszuweisungsplan sind eine geordnete und Ressourcen schonende Nutzung von Frequenzen einerseits sowie eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen andererseits nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.

3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:

Anlage
Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen

Teil
A: Tabelle

Teil
B: Nutzungsbestimmungen

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

II. Notwendigkeit der Verordnung

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung


 
 
 


Drucksache 707/08

... Die 31. Außerordentliche Versammlung der Vertragsparteien hat am 23. März 2007 eine Änderung des ITSO-Übereinkommens beschlossen, mit der sichergestellt werden soll, dass jede künftige Nutzung des so genannten gemeinsamen Erbes (Frequenzzuteilungen, Orbitpositionen) ausschließlich durch Rechtssubjekte erfolgt, welche zuvor eine Vereinbarung über die Leistungen im öffentlichen Interesse unterzeichnet haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Einzelheiten zur Übereinkommensänderung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 681: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 23. März 2007 des Übereinkommens vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation ITSO


 
 
 


Drucksache 985/08

... J. in Erwägung der Tatsache, dass eine angemessene Struktur für das Vorgehen im Bereich der Raumfahrtpolitik und der Raumfahrtaktivitäten sowie ein geeigneter Regulierungsrahmen zur Förderung der raschen Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger nachgelagerter Dienste – insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung des dauerhaften Zugangs zu Frequenzen für alle weltraumgestützten Anwendungen – wesentlich sind, um sicherzustellen, dass die Europäische Raumfahrtpolitik zu den erwarteten Ergebnissen führt und den ehrgeizigen Bestrebungen der Europäischen Union, der ESA und ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten entspricht,



Drucksache 797/08

... – Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung)11,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags


 
 
 


Drucksache 801/08

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (2008/2099(INI))



Drucksache 806/08

... 43. erinnert daran, dass bei der Regelung zur Nutzung der Frequenzen Ziele des öffentlichen Interesses wie Medienpluralismus berücksichtigt werden müssen und dass sie daher keiner rein marktorientierten Regelung unterworfen werden kann; ist ferner der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin über die Zuteilung von Frequenzen für die spezifischen Erfordernisse ihrer Gesellschaften entscheiden sollten, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung und Förderung des Medienpluralismus;



Drucksache 716/08 Frequenzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 453/08

... Mit diesem Ziel vor Augen schlägt die Kommission vor, die Rahmen-, die Genehmigungs- und die Zugangsrichtlinie zu ändern, um Effizienz und Kohärenz bei der Anwendung des Regelungsrahmens zu verbessern, die Regulierung wirkungsvoller zu gestalten und zu vereinfachen und den Zugang zu Radiofrequenzen zu erleichtern.



Drucksache 483/08

... (b) Die Verfügbarkeit ausreichender und angemessen geschützter elektromagnetischer Frequenzen für die Luftfahrtkommunikation, -navigation und -überwachung wird als Grundlage für das geltende Betriebskonzept gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/08




1. Hintergrund

2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen

3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen

4. Folgenabschätzung

5. Vorschlag für eine Verordnung

5.1. Instrument und Methode

5.2. Inhalt

5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur

5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung

5.2.2.1. Flugplätze

5.2.2.2 ATM/ANS

5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung

6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008

7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

8. Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 8a
Flugplätze

Artikel 8b
ATM/ANS

Artikel 8c
Fluglotsen

Artikel 8d
Akkreditierte Stellen

Artikel 22a
Zulassung von Flugplatzbetreibern

Artikel 22b
ATM/ANS

Artikel 22c
Zulassung von Fluglotsen

Artikel 22d
Akkreditierte Stellen

Artikel 65a
Abänderungen

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Anhang Va
Grundlegende Anforderungen an Flugplätze

A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen

Roll - und Vorfeld

5 Hindernisfreiheit

Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen

5 Flugplatzdaten

B – Betrieb und Verwaltung

C - Flugplatzumgebung

Anhang Vb
Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste

1 Luftraumnutzung

2 Dienste

a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke

b Meteorologische Informationen

c Flugverkehrsdienste

d Kommunikationsdienste

e Navigationsdienste

f Überwachungsdienste

g Verkehrsflussregelung

h Luftraummanagement

3 Systeme und Komponenten

a Allgemeines

b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten

c Auslegung von Systemen und Komponenten

d Anhaltende Dienstgüte

e Modifizierung von Systemen und Komponenten

4 Qualifikation von Fluglotsen

a Allgemeines

b Theoretische Kenntnisse

c Praktische Fertigkeiten

d Sprachkenntnisse

e Simulationsübungsgeräte

f Ausbildungslehrgang

g Ausbilder

h Prüfer

i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen

5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 516/08

... 22. begrüßt daher, dass sich die Kommission verpflichtet hat, von 2008 an ein Programm ins Leben zu rufen, um die Verkehrsinfrastruktur auf die Einbindung kooperativer Systeme vorzubereiten, und dass die Kommission bei der Zuweisung und Harmonisierung von Frequenzen intelligenter Verkehrssysteme für kooperative Systeme mit dem Funkfrequenzausschuss zusammenarbeitet;



Drucksache 805/08

... – unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung)7,



Drucksache 831/08

... 5. die Frequenzzuteilung gemäß § 55 des



Drucksache 482/08

... (b) Koordinierung und Zuweisung knapper Ressourcen, insbesondere Funkfrequenzen und Radar-Transponder-Codes;



Drucksache 861/07

... Der vorliegende Legislativreformvorschlag bezweckt eine Anpassung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation durch Verbesserung seiner Wirksamkeit, Verringerung der Verwaltungsressourcen für die wirtschaftliche Regulierung (Marktanalyseverfahren) und einen einfacheren und effizienteren Zugang zu Funkfrequenzen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem Programm der Kommission zur besseren Rechtsetzung, das sicherstellen soll dass gesetzgeberische Eingriffe gegenüber den verfolgten Zielen verhältnismäßig bleiben und ist Teil der Gesamtstrategie der Kommission zur Stärkung und Vollendung des Binnenmarktes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 913/07

... M. in der Erwägung, dass der Übergang vom Analog- zum Digitalfernsehen die Freigabe von Frequenzen und die Entwicklung neuer Technologien und innovativer Lösungen ermöglicht, die die europäische Wettbewerbsfähigkeit in diesem Sektor voranbringen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/07




Der erfolgreiche Übergang zur Digitaltechnik und die Förderung offener Standards

Notwendiges Nachdenken über die Auswirkungen und die Beherrschung der neuen Technik


 
 
 


Drucksache 861/1/07

... 14. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zuteilung und Nutzung von Frequenzen effizient gestaltet werden muss. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich den Ansatz, bei der Vergabe von Frequenznutzungsrechten nach den Grundsätzen der Technologie- und Diensteneutralität zu verfahren.

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Drucksache 861/1/07




A Konzeption des EU-Ausschusses

I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

4 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

4 Frequenzhandel

4 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission

B Konzeption der Ausschüsse K, R und Wi

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

Digitale Dividende

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 512/07

... Im Jahr 2006 begann die Kommission einen Dialog mit der Branche, um die Problemfelder rund um das aufkommende Mobilfernsehen zu erörtern und entsprechende Lösungen zu suchen. In diesem Zusammenhang förderte die Kommission insbesondere die Bildung einer Interessengruppe der Branche, des European Mobile Broadcasting Council (EMBC), als Forum, in dem erstmalig alle Hauptbeteiligten aus diesem Bereich zusammenkamen: Rundfunkveranstalter, Gerätehersteller, Inhaltsanbieter und Telekommunikationsbetreiber. Der EMBC legte im März 2007 entsprechende Empfehlungen der Industrie vor. Die Mitgliedstaaten wurden ebenfalls regelmäßig im Rahmen institutioneller Gremien wie der Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG), des Funkfrequenzausschusses und des Kommunikationsausschusses7 zu bestimmten Einzelfragen konsultiert. Die Kommission wird auch weiterhin die interessierten Kreise, darunter auch die Verbraucherverbände, konsultieren und wird die Industrie auffordern, ihre Arbeit an der Interoperabilität fortzusetzen, insbesondere auf der Übertragungs- sowie auf der Diensteebene.

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Drucksache 512/07




1. Mobilfernsehen: Eine neue Chance für die EU

2. Schlüsselfaktoren für den Erfolg

2.1. Technische Aspekte Normen/Interoperabilität

2.2. Innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für das Mobilfernsehen

2.3. Hochwertige Frequenzen für Mobilfernsehdienste

3. Ein integrierter Politikansatz für das Mobilfernsehen

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 512/1/07

... 2. Durch neue marktorientierte Angebote und Dienste besteht ein erhebliches Potenzial für neue Wertschöpfung und somit auch neue Arbeitsplätze. Aus dem Digitalisierungsgewinn muss daher in einem ausgewogenen Umfang - mit der Maßgabe der frequenzökonomischen Zuteilung und Nutzung - entsprechendes Frequenzspektrum bereitgestellt werden, um so die Entwicklung neuer marktorientierter Angebote und Dienste, wie Mobilfernsehen oder mobiler Internetzugang, zu ermöglichen.



Drucksache 861/07 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zuteilung und Nutzung von Frequenzen effizient gestaltet werden muss. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich den Ansatz, bei der Vergabe von Frequenznutzungsrechten nach den Grundsätzen der Technologie- und Diensteneutralität zu verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07 (Beschluss)




I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 197/07

... Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) in Europa: Schritte zu einem ordnungspolitischen Rahmen KOM (2007)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/07




1. Einführung

2. Bedeutung der RFID-Technik

2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik

2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial

3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren

3.1. Öffentliche Anhörung

3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit

3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge

3.4. Funkfrequenzen

3.5. Normen

3.6. Umwelt und Gesundheit

4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene

4.1. Sicherheit und Datenschutz

4.2. Funkfrequenzen

4.3. Forschung und Innovation

4.4. Normung

4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik

5. Fazit


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.