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0408/04
0128/04B
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Drucksache 44/1/16

... 13. Durch die schnelle Vergabe der 700-MHz-Frequenzen hat Deutschland die Grundlage für ein leistungsfähiges mobiles Breitbandnetz geschaffen. Nach Angaben des Breitbandatlasses können bereits 94 Prozent der Haushalte über den derzeit leistungsstärksten Mobilfunkstandard LTE verfügen. Der Bundesrat betont jedoch, dass für die nächste Mobilfunkgeneration 5G weitere Frequenzkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um das Potenzial dieser Technologie auch voll ausschöpfen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/16




Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln

Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23

Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren

Energiewende effizient vorantreiben

Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor

Wirtschaftswachstum und Lebensqualität


 
 
 


Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 13. Durch die schnelle Vergabe der 700-MHz-Frequenzen hat Deutschland die Grundlage für ein leistungsfähiges mobiles Breitbandnetz geschaffen. Nach Angaben des Breitbandatlasses können bereits 94 Prozent der Haushalte über den derzeit leistungsstärksten Mobilfunkstandard LTE verfügen. Der Bundesrat betont jedoch, dass für die nächste Mobilfunkgeneration 5G weitere Frequenzkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um das Potenzial dieser Technologie auch voll ausschöpfen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/16 (Beschluss)




Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln

Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume

Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren

Energiewende effizient vorantreiben

Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor

Wirtschaftswachstum und Lebensqualität


 
 
 


Drucksache 60/16 (Beschluss)

... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final



Drucksache 60/16

... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 319/15

... In der Folgenabschätzung zum Beschluss über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen durch drahtlose Audioausrüstungen für Programmproduktion und Sonderveranstaltungen6 verlangte der Ausschuss für Folgenabschätzung eine bessere Begründung der Verhältnismäßigkeit der Initiative durch Gegenüberstellung von geschätzten Kosten und ermitteltem Nutzen und forderte ferner, den Mehrwert und den Handlungsbedarf zum einen auf EU-Ebene und zum anderen auf Ebene der Mitgliedstaaten zu klären. Im Lichte der Stellungnahme des Ausschusses wurde in den analytischen Teilen des Beschlusses den Auswirkungen auf die verschiedenen Nutzerkategorien (kleinere bzw. größere Nutzer) ein höherer Stellenwert beigemessen. In der Stellungnahme wurde zudem darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Kosten notwendigerweise im Ausgangsszenario anfallen würden, wodurch zu einem besseren Verständnis des Vergleichs von Kosten und Nutzen beigetragen werde.



Drucksache 627/1/15

... "3. eine Begründung für die nach Anlage 10 Nummer 4 angewandte Überwachungsfrequenz von prioritären Stoffen der Anlage 8, für die eine Umweltqualitätsnorm für Sedimente oder Biota angewandt wird, falls die Überwachungsintervalle länger als ein Jahr sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV

10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV

11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV

12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV

13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV

14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 01 - neu - OGewV

15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV

16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle und Nummer 2.1.1 Tabelle OGewV

17. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV

18. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV

19. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 2.1.1 Tabelle Zeile Tmax Sommer April bis November [*C] Spalte Cyp-R OGewV

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV

23. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV

25. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV


 
 
 


Drucksache 104/15

... 18. Frequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Die nationale Funkfrequenzverwaltung hat sich als effizientes Mittel erwiesen, um das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass ein Rundfunkspektrum erhalten bleibt, das neben der bestehenden Programmvielfalt einen wirtschaftlichen Betrieb von DVB-T und dessen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert. Es ist darauf zu achten, dass Maßnahmen zur Förderung des Breitbandausbaus nicht zu einer Umwidmung weiterer Rundfunkfrequenzen führen. Der Lamy-Bericht beschreibt, wie die Kommission eine frequenzpolitische Initiative im Bereich des UHF-Bandes ausgestalten könnte. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, dass der Lamy-Bericht, insbesondere mit seinem Vorschlag einer Frequenznutzungsgarantie für den Rundfunk, im REFIT des Telekom-Pakets bei einer anstehenden Revision des Telekom-Pakets sowie des Radio Spectrum Policy Programmes berücksichtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/15




Entschließung

Allgemeine Grundsätze

Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

3 Netzneutralität

3 Breitbandausbau

3 Geoblocking

3 Urheberrecht

3 Frequenzen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 59/1/15

... aa) In der Spalte Frequenzbereich ist nach der Zahl "31" die Zahl "36A" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 36A - neu - FreqV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 42 - neu - FreqV


 
 
 


Drucksache 627/15 (Beschluss)

... "3. eine Begründung für die nach Anlage 10 Nummer 4 angewandte Überwachungsfrequenz von prioritären Stoffen der Anlage 8, für die eine Umweltqualitätsnorm für Sedimente oder Biota angewandt wird, falls die Überwachungsintervalle länger als ein Jahr sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/15 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern

1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV

10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV

11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV

12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV

13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV

14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV

15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV

16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV

17. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV

18. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV

1. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV


 
 
 


Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 22. Frequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Die nationale Funkfrequenzverwaltung hat sich als effizientes Mittel erwiesen, um das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. In Bezug auf das 700 MHz- und das 800 MHz-Frequenzband stellt der Bundesrat fest, dass diese Frequenzen in Deutschland bereits 2010 (800 MHz) und im Juni 2015 (700 MHz) vergeben wurden. Er sieht in dem zügigen Vorgehen eine vorbildhafte Entwicklung, die geeignet ist, eine Anreizwirkung auf andere Mitgliedstaaten der EU auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 59/2/15

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum zu gewährleisten. Dabei muss sichergestellt sein, dass zusätzlich zu der geplanten Bereitstellung von 2 x 30 MHz zur Unterstützung des Breitbandausbaus auch ausreichend Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Ziel muss mindestens eine europäische Standardisierung sein.



Drucksache 204/15

... (5) Im Anschluss an die schriftliche Bestätigung durch den Gemeinsamen Ausschuss, dass eine Vertragspartei die Bedingungen der Absätze 3 und 4, die für diese Vertragspartei gelten, erfüllt, kann diese Vertragspartei Konsultationen auf hoher Ebene in Bezug auf die Durchführung dieses Artikels verlangen. Diese Konsultationen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Ersuchens beginnen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Die Vertragsparteien unternehmen jede Anstrengung, die Angelegenheit, die Gegenstand der Konsultation ist, zu klären. Ist die Vertragspartei, die die Konsultationen verlangt hat, mit deren Ergebnis unzufrieden, kann diese Vertragspartei schriftlich auf diplomatischem Wege die andere Vertragspartei von ihrer Entscheidung in Kenntnis setzen, dass kein Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei zusätzliche Frequenzen bedienen oder sich neue Märkte unter diesem Abkommen erschließen darf. Eine solche Entscheidung wird 60 Tage nach ihrer Mitteilung wirksam. Innerhalb dieses Zeitraums kann die andere Vertragspartei entscheiden, dass kein Luftfahrtunternehmen der ersten Vertragspartei zusätzliche Frequenzen bedienen oder sich neue Märkte unter diesem Abkommen erschließen darf. Diese Entscheidung wird an demselben Tag wirksam wie die Entscheidung der ersten Vertragspartei. Eine derartige Entscheidung einer Vertragspartei kann durch Vereinbarung beider Vertragsparteien, die vom Gemeinsamen Ausschuss schriftlich bestätigt wird, aufgehoben werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Schlussbemerkung

* ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 3

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 6a
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 3
Umwelt

Artikel 15
Umwelt

Artikel 4
Soziale Dimension

Artikel 17a
Soziale Dimension

Artikel 5

Artikel 6
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 21
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 7
Staatliche US-Beförderungsleistungen

Anhang 3
des Abkommens wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

Anhang 3
Betreffend Staatliche US-Beförderungsleistungen

Artikel 8
Anhänge

Artikel 9
Vorläufige Anwendung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage zum
Protokoll

Anhang 6
Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen aus Drittländern

Gemeinsame Erklärung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 59/15 (Beschluss)

... aa) In der Spalte Frequenzbereich ist nach der Zahl "31" die Zahl "36A" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/15 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 59/15

... Im Zuge der geplanten Umstellung auf modernere Übertragungs- und Kompressionstechniken (Umstellung auf den Nachfolgestandard DVB-T2) können bisher vom Rundfunk genutzte Frequenzen ("700 MHz Frequenzen") für mobiles Breitband freigegeben werden. Dies haben Bund und Länder im Rahmen des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2014 beschlossen. Damit kann insbesondere die (Erst-)Versorgung sonst schwer zu erschließender ländlicher Räume durch Einbindung funkgestützter Breitbandanbindungen erheblich unterstützt werden. Die 700 MHz-Frequenzen sind allerdings derzeit noch zur ausschließlichen Nutzung durch den Rundfunk vorgesehen. Um die Nutzung für mobiles Breitband zu öffnen, muss gemäß § 53

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu a Teil A Frequenzzuweisungen und Nutzungsbestimmungen

Zu b Teil B Erläuterung der Nutzungsbestimmungen

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 440/15

... "2a. ist drahtloses lokales Netzwerk ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, welches nichtexklusive Grundfrequenzen nutzt,".



Drucksache 295/15

... * gefasst. Danach sollte sich die Bundesregierung auf internationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, national in den Frequenzbereichen 1980 -2010 Mhz und 21270-2200 Mhz Rundfunkdienste zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit E-Mail vom 02.03.2015 um Mitteilung des Sachstands gebeten.

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Drucksache 295/15




Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anlage zum Schreiben von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Dorothee Bär BMVI Anfrage Bundesrats-Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2015 - Stellungnahme zum Sachstand: Entschließung zur Frequenzverordnung in BR-Drucksache 211/13

1. Hintergrund

2. Aktuelle Situation

3. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 350/1/14

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die frei werdenden Rundfunkfrequenzen für die Breitbanderschließung bereitstellen und die Erlöse aus der anstehenden Frequenz-Vergabe zur Unterstützung des Netzausbaus im ländlichen Raum einsetzen will. Gerade mit Blick auf die hohen Wirtschaftlichkeitslücken der Telekommunikationsbetreiber bei flächendeckenden Erschließungen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s - vor allem in ländlichen Regionen - ist darüber hinaus jedoch eine Unterstützung der Länder oder deren Förderprogramme durch eine spürbare Finanzierung oder Kofinanzierung durch den Bund erforderlich.



Drucksache 319/14 (Begründung)

... ) unterscheidet sich von demjenigen der Schall 03 [1990] und der Akustik 04 [1990] im Wesentlichen durch die Einführung der Berechnung in Frequenzbändern beim Emissionsmodell und in der Schallausbreitungsberechnung. Dadurch wird es möglich, die unterschiedliche Schallausbreitung und Abschirmwirkung von eher hochfrequenten Geräuschen (z.B. Stromabnehmer von ICE-Zügen) und eher tieffrequenten Geräuschen (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) zu unterscheiden. Diese frequenzselektive Betrachtung wird bereits in anderen europäischen Ländern und auch im harmonisierten europäischen Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU angewendet.

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Drucksache 319/14 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Berechnungsverfahren

2. Berechnung der Schallausbreitung

3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]

4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]

5. Schienenbonus

6. Anerkennung akustischer Kennwerte

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Alternativen

VI. Befristung

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen

2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen

3. Geschwindigkeit

4. Fahrbahnarten

5. Schallminderungstechniken am Gleis

6. Brücken

7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe

8. Straßenbahnen

9. Schallausbreitung

10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen

11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 211/1/13

... Frequenzverordnung (FreqV)



Drucksache 689/1/13

... 9. Der Bundesrat sieht auch die Harmonisierungsregelungen im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch und erinnert an den Grundsatz, dass die EU im Bereich Binnenmarkt nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 175/13

... Das so ermittelte betriebsspezifische Risiko (Gesamtrisiko RB), dargestellt als Gesamtpunktzahl in einer Skala von 0 bis 250, bestimmt die Häufigkeit von Kontrollfrequenzen für Inspektionen. In Verbindung mit der zusätzlichen, risikoorientiert durchgeführten amtlichen Entnahme von Futtermittelproben findet die nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 2/13 (Beschluss)

... Im Lichte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Entlastung der amtlichen Untersuchungsfrequenzen in der EU sind obligatorische Untersuchungen im Drittland zu fordern, wenn bestimmte Risiken aufgrund erheblicher regelmäßiger Auffälligkeiten oder angesichts von Herstellungsprozessen oder Umwelteinflüssen im Drittland zu erwarten sind. Sofern nicht ein generelles Einfuhrverbot erlassen werden soll, darf der Export von Lebensmitteln aus dem Drittland nur veranlasst werden, wenn der Importeur dafür Sorge getragen hat, dass die Sendungen von Analyseberichten akkreditierter



Drucksache 2/13

... Im Lichte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Entlastung der Untersuchungsfrequenzen in der EU sind obligatorische Untersuchungen im Drittland zu fordern, wenn bestimmte Risiken aufgrund erheblicher regelmäßiger Auffälligkeiten oder angesichts von Herstellungsprozessen oder Umwelteinflüssen im Drittland zu erwarten sind. Sofern nicht ein generelles Einfuhrverbot erlassen werden soll, darf der Export von Lebensmitteln aus dem Drittland nur veranlasst werden, wenn der Importeur dafür Sorge getragen hat, dass die Sendungen von Analyseberichten akkreditierter Laboratorien der jeweiligen Drittländer begleitet werden, auf deren Basis die Unbedenklichkeit der Ware bescheinigt wird.



Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine unterschiedliche Regulierungsdichte für den funktionierenden Wettbewerb nur gerechtfertigt ist, wenn für Übertragungswege bestimmte Versorgungspflichten vorgesehen und ausreichend Entwicklungsperspektiven gesichert sind, insbesondere bei der Verteilung eines knappen öffentlichen Gutes wie Frequenzen.



Drucksache 321/13

... 2.4. Infrastruktur und Frequenzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 337/13

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt



Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht auch die Harmonisierungsregelungen im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch und erinnert an den Grundsatz, dass die EU im Bereich Binnenmarkt nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind. Die nationale Hoheit der Funkfrequenzverwaltung hat sich bisher als geeignetes und effizientes Mittel erwiesen, um das in der Frequenzpolitik notwendige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. Ein Mehrwert ist bei der vorgeschlagenen Regelung durch die Kommission nicht zu erwarten. Der Bundesrat lehnt daher die Vorschläge einer Harmonisierung der Frequenzvoraussetzungen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 185/13

... Neben der wachsenden Konkurrenz sieht sich die europäische Satellitenkommunikationsindustrie mit einer technischen und politischen Herausforderung konfrontiert, nämlich der Knappheit an Funkfrequenzen12, einer unverzichtbaren Ressource für den effizienten Betrieb und die Entwicklung der Satellitenkommunikation. Für dieses Problem muss eine Lösung gesucht werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Satellitenkommunikationsindustrie erhalten bleibt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.